Claudio Zanetti 

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Willkür als Maxime

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Dienstag März 31, 2009


Der Kampf gegen staatliche Willkür ist die Raison d’être eines Rechtsstaates. Im Fall der Immunität von Lucrezia Meier-Schatz, Jean-Paul Glasson und Toni Brunner hat die Ungleichbehandlung der eidgenössischen Räte System.

In Bern gibt es für alles eine Lobby, nur nicht für Rechtsgleichheit und Gerechtigkeit, wie sich in der zurückliegenden Frühlingssession einmal mehr zeigte. Die Räte waren aufgerufen, über die Aufhebung der Immunität von drei Ratsmitgliedern zu befinden: Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP), alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP) und Nationalrat Toni Brunner (SVP). In allen drei Fällen ging es um Ereignisse im Zusammenhang mit der Arbeit einer Subkommission der natio-nalrätlichen Geschäftsprüfungskommission. Diese hatte die Aufgabe, einem fragwürdigen Einsatz eines Drogenhändlers als V-Mann durch die Bundesanwaltschaft nachzugehen und die Umstände des Rücktritts des dafür verantwortlichen Bundesanwalts abzuklären.

Die drei Fälle wurden höchst ungleich behandelt. Nur für Meier-Schatz und Glasson, denen der Staatsanwalt Amtsgeheimnisverletzung, einen Nötigungsversuch sowie die Bildung einer rechtswidrigen Vereinigung zur Last legte, beantragte er die Aufhebung ihrer Immunität. Aufgehoben wurde sie allerdings nur für Toni Brunner, der gar nicht belangt werden sollte.

Die Aufgabe, die Aufhebung von Toni Brunners Immunität zu beantragen, übernahm pflichtbewusst die Rechtskommission des Nationalrats. Sie habe zu diesem Zweck eine Güterabwägung vorgenommen, lässt sie uns wissen: Auf der einen Seite sei es darum gegangen, «das (öffentliche) Interesse an der Ahndung allfälliger Straftaten» zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite dürfe das (öffentliche) Interesse an einem «reibungslosen Ratsbetrieb, nicht durch missbräuchliche oder auf haltlosen Anschuldigungen beruhende Strafverfahren beeinträchtigt» werden.

In den Fällen «Meier-Schatz» und «Glasson» verzichtete die Kommission und danach das Plenum darauf, eine solche Güterabwägung vorzunehmen. Für sie öffnete man einen Notausstieg: Zwar sei der «Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit» eindeutig gegeben, doch gebe es «keinen Grund zur Annahme, dass die beiden Ratsmitglieder an dieser Medienkonferenz vorsätzlich eine Straftat begangen haben». Dies selbst dann, «wenn die eine oder andere Aussage im Nachhinein als unvorsichtig oder ungenau» erscheine. Diese Milde in der Beurteilung wurde Toni Brunner nicht zuteil. Es wurde eindeutig mit verschiedenen Ellen gemessen. Im Communiqué der Rechtskommission findet sich nicht einmal ein Hinweis darauf, dass es Bürgerpflicht ist, die Regierung von einer Verschwörung in Kenntnis zu setzen.

«Stimmengewirr» gemäss Protokoll

Diese Ungleichbehandlung ist ausschliesslich politisch zu erklären. Und das Recht politisch anzuwenden, heisst, es willkürlich anzuwenden. Dabei würde alleine schon die Tragweite der Vorwürfe gegen Meier-Schatz und Glasson zu einer seriöseren Untersuchung und Beurteilung zwingen. Es geht nämlich nicht nur darum, was die beiden in jener berühmten Medienkonferenz der GPK an Verdächtigungen und Insinuierungen – wissentlich und willentlich – in die Welt setzten. Es geht um die Gesamtheit der Machenschaften, die zum Sturz von Bundesrat Christoph Blocher in die Wege geleitet worden waren. Doch das ist offensichtlich unerwünscht.

Besser lässt sich kaum darstellen, was staatliche Willkür ist, und in konsequenter Weiterentwicklung seiner eigenen Rechtsprechung müsste das Bundesgericht auch Akte der Bundesversammlung auf Willkür überprüfen. In der Vergangenheit machte es sich unser oberstes Gericht in dieser Beziehung allerdings sehr einfach: So weigerte es sich beispielsweise, auf eine Stimmrechtsbeschwerde einzutreten, in der die Amtsführung von Nationalratspräsident Yves Christen (FDP) gerügt wurde. In der Absicht, die SVP zu demütigen und ihr einen ihr zustehenden Sitz am Bundesgericht zu verwehren, führte er zwei Wahlgänge durch statt einen, wie es das Ratsreglement vorschreibt. Sein Kalkül ging auf. Gewählt wurden die Kandidaten von FDP und CVP. Der freiwillige Parteienproporz wurde missachtet, die Untervertretung der SVP sogar noch verstärkt. Kritik an diesem Vorgehen wies er mit den Worten zurück, es stehe dem Parlament frei, das eigene Reglement nach Belieben zu interpretieren. Daraufhin herrschte gemäss Protokoll «Stimmengewirr».

Das Bundesgericht wollte nichts davon wissen, diesen Fall auf Willkür zu überprüfen. Wie bereits «ein kurzer Blick ins Gesetz zweifelsfrei» ergebe, führte es aus, stehe gegen Entscheide der eidgenössischen Räte gar kein Rechtsmittel zur Verfügung. Stimmt. Doch ein kurzer Blick ins Gesetz ergibt ebenso zweifelsfrei, dass es auch kein Beschwerderecht bezüglich Einbürgerungsentscheide der Stimmbürger gibt. Und ein Blick in die bundesgerichtliche Rechtsprechung ergibt schliesslich zweifelsfrei, dass die hohen Richter zu Lausanne genau ein solches Recht konstruiert haben, indem sie den Schutz vor staatlicher Willkür zum absoluten Grundrecht erhoben – und sich selbst zu den Kontrolleuren der Demokratie.

Wenn es dem Bundesgericht wirklich ernst wäre damit, unseren Staat und seine Bürger vor willkürlicher Rechtsanwendung zu schützen, müsste es auch Klagen gegen Willkürakte der Bundesversammlung zulassen. Warum soll ein Parlament davor geschützt sein, wenn dies sogar bei Entscheiden des Stimmvolkes, das wir hierzulande noch immer als Souverän bezeichnen, möglich ist?

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Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 13/09

Dressierte Demokratie oder ein Putsch auf Samtpfoten

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Mittwoch März 25, 2009



Mit einer parlamentarischen Initiative wird gegenwärtig versucht, das Initiativrecht massiv einzuschränken. Nur noch was die linke und politisch korrekte Parlamentsmehrheit für völkerrechtskonform hält, soll Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden. Das ist nichts anderes als die Aushöhlung der Demokratie, ein leiser Putsch. Besonders bedenklich ist der Umstand, dass sich ein Grossteil der Freisinnigen ins Lager der Putschisten geschlagen hat.

Ein guter Demokrat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er an möglichst vielen Abstimmungen teilnimmt, sondern dadurch, dass er das Ergebnis einer Abstimmung akzeptiert. Dies insbesondere dann, wenn er der Minderheit angehört, also überstimmt wurde. Daraus ergibt sich, dass ein schlechter Demokrat jemand ist, der sich weigert, ein demokratisches und auf korrektem Wege zustande gekommenes Verdikt anzuerkennen. Ein Beispiel für einen schlechten Demokraten ist der Zürcher Nationalrat Daniel Vischer von den Grünen.

Vischers Obstruktionsversuche

Während Demokraten stolz darauf sind, in einem Land zu leben, in dem es möglich ist, dass zwei Hausfrauen eine Volksinitiative lancieren können und es fertig bringen, Volk und Stände von ihrem Anliegen zu überzeugen, unheilbare Sexualstraftäter lebenslang in Verwahrung zu behalten, stellen Ideologen wie Vischer gleich das ganze System in Frage, weil sie mit dem Entscheid in der Sache nicht einverstanden sind. In einem ersten Obstruktionsversuch strebte Vischer danach, den Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zu verhindern. Als Bock, der zum Gärtner gemacht wurde, bzw. als Präsident der zuständigen Verfassungskommission überzeugte er eine Mehrheit davon, sich der Erfüllung ihres Auftrags zu verweigern. Grund: Der Beschluss des Souveräns verstosse gegen zwingendes Völkerrecht und lasse sich nicht völkerrechtskonform umsetzen. Vischer, der nicht einmal einer Regierungspartei angehört, stellte sich also über den Souverän.

Schwindende Kraft zur Verteidigung der Demokratie

Während die Bundesversammlung in der vergangenen Legislaturperiode diesen Putschversuch noch abblockte, und die Kommission zur gesetzlichen Umsetzung der Verwahrungsinitiative zwang, scheint ihr heute dafür die Kraft zu fehlen. Die Weimarer Republik wurde seinerzeit nicht weniger standhaft verteidigt als in unseren Tagen die Demokratie der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Federführend im laufenden Staatsstreich ist – wie könnte es anders sein? – Daniel Vischer von den Grünen. Von ihm stammt eine parlamentarische Initiative mit folgendem Wortlaut:

«Die Bundesverfassung sei dergestalt zu ändern, dass eine Volksinitiative dann ungültig ist, wenn sie materiell gegen den Grundrechtsschutz und gegen Verfahrensgarantien des Völkerrechtes verstösst.»

Es ist offensichtlich, dass Vischer seine Niederlagen in der Volksabstimmung und in der Bundesversammlung nicht überwunden hat. Ihm geht es nun darum, ähnliche Niederlagen in Zukunft zu verhindern. Er will darum ein Instrument schaffen, das ihm ermöglicht, gleich von Anfang an zu sabotieren, was ihm nicht in den Kram passt. Aus der Begründung seines Vorstosses geht hervor, dass Vischer darauf abzielt, der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) den Status zwingenden Völkerrechts zukommen zu lassen, was bisher von Lehre und Rechtsprechung abgelehnt wurde. Es gehe darum, eine «Harmonisierung zwischen Gültigkeit und Umsetzungsfähigkeit» von Volksinitiativen zu erreichen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass aus dem Initiativtext nicht einmal hervorgeht, wer die rechtliche Würdigung vornehmen soll. Wenigstens hat sich Vischer für diese Aufgabe nicht gleich selber vorgeschlagen.

FDP gegen Volksrechte

Am 11. März 2009 leistete der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Vischer Folge. Die linken Antidemokraten verdanken diesen Zwischen-Sieg den zahlreichen Stimmen aus der FDP. Selbst Parteipräsident Fulvio Pelli und sein Vize Ruedi Noser stimmten zu, zusammen mit fast sämtlichen welschen Freisinnigen. Ein Trauerspiel für eine Partei, der der Aufbau unserer Demokratie und unseres Staates zu verdanken ist.

Im Zweifel für die Gültigkeit

Vor Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung war klar, dass unser Land keine materiellen Schranken für Volksinitiativen kennt. Der Souverän vertraute darauf, dass extremistische und demokratiefeindliche Anliegen vor Volk und Ständen ohnehin keinen Bestand haben. Einzig die Grundsätze «Einheit der Form» und «Einheit der Materie» galt es zu beachten, wobei eine grosszügige Praxis herrschte. Davon konnten nicht zuletzt Leute wie Daniel Vischer und Andreas Gross profitieren. Sowohl die Waffenplatz-Initiative (Rothenthurm) wie auch die Flugwaffen-Initiative (FA-18) verstiessen nämlich gegen das Gebot der «Einheit der Materie». In beide Vorlagen wurden mannigfaltige Anliegen verpackt. Gleichwohl dachte die damals noch bürgerliche Parlamentsmehrheit keine Sekunde daran, die Volksbegehren für ungültig zu erklären. Man hatte noch Sinn für die Demokratie und glaubte an ihre Überlegenheit.

Vischers Freunde

Ganz auf die Demokratie verzichten möchte freilich auch Daniel Vischer von den Grünen nicht. Wenn es um seine Freunde von der Hamas geht, wird er nicht müde, zu betonen, dass diese demokratisch gewählt worden seien. Selbst der Umstand, dass das erklärte Ziel der Hamas, Israel zu vernichten, mit dem Völkerrecht nur schwerlich in Übereinklang zu bringen ist, stellt für ihn kein Problem dar. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass Daniel Vischer von den Grünen ein ambivalentes Verhältnis zur Demokratie hat.

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Erschienen in der „Schweizerzeit“ vom 27. März 2009.

Martin Bäumle als Parawissenschaftler

Bloged in Allgemein von Claudio Zanetti Dienstag März 24, 2009


In der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte gab der grünliberale Nationalrat Martin Bäumle Folgendes zu Protokoll: „Der drohende Klimawandel hat sich trotz dem für Laien gefühlten kalten Winter gemäss meinen Wissenschaftskollegen klar verschärft.“ Für einen Atmosphärenwissenschafter ist das eine bemerkenswerte Aussage. Eine behauptete Entwicklung als wahrscheinlicher zu betrachten als eine gefühlte, stellt eine Absage an den Empirismus dar, der seinen Schwerpunkt auf die Erfahrung und sinnliche Wahrnehmung legt und damit die Grundlage der modernen Wissenschaft bildet. Dass Bäumle zudem auf seine Wissenschafterkollegen verweist und keine eigenen Befunde vorlegen kann, verdeutlicht seinen Argumentationsnotstand. Ebenso störend für Bäumles politische Ansichten ist der Umstand, dass die beim US-Senat geführte Liste der Wissenschaftler, die der Treibhaushypothese ablehnend gegenüberstehen, bereits über 700 Namen umfasst. Darüber schweigt selbst der sonst so redselige Bäumle.

Auftrag erfüllt – Das Bankgeheimnis ist futsch

Bloged in Staat und Demokratie, EU, Finanzen und Steuern von Claudio Zanetti Samstag März 7, 2009


Aus zwei Gründen, wurde Micheline Calmy-Rey 2002 als Nachfolgerin von Ruth Dreifuss in den Bundesrat gewählt. Erstens, so hiess es: Sie sei Grossmutter. Und zweitens: Sie habe die Finanzen des Kantons Genf saniert. Das erste stimmt. Das Zweite war eine Lüge, blieb aber ohne Folgen. Wenn es um MCR geht, ist die Wahrheit sekundär. Dass sie das gleiche Verhältnis zur Neutralität pflegt wie einst Octavian zur Republik, sie dem Schein nach erhält und ihr Wesen zerstört, scheint belanglos. Es genügen das Schlagwort „aktive Neutralität“ und der Anschein, es stehe ein Konzept dahinter. Es wird applaudiert, und im Nu gilt MCR als „in der Bevölkerung ungemein beliebt“. Wo man sie besser kennt und mehr von ihr weiss, als dass sie grosse Handtaschen und bunte Mäntel mag, sieht es freilich anders aus. Kein Bundesrat ist in seinem Departement weniger beliebt.

Auf ihrer offiziellen Website gibt die Magistratin ihrer Begeisterung darüber Ausdruck, die „zentralen Interessen unseres Landes“ vertreten zu dürfen. Doch wie glaubwürdig und erfolgreich kann eine in der Wolle gefärbte Sozialistin, die ihr Leben lang gegen das Bankgeheimnis kämpfte und ihrem strategischen Ziel „EU-Beitritt“ alles unterordnet, die Interessen der Schweiz vertreten? MCR ist für diese Aufgabe denkbar schlecht geeignet. Dem Metzgermeisterverband würde es jedenfalls nicht im Traum einfallen, einen Veganer als Lobbyisten anzustellen, um den Fleischkonsum zu erhöhen.

In diesen Tagen ist MCR erneut dabei, unsere Interessen zu vertreten. Damit die Schweiz nicht auf die ominöse Liste der OECD gesetzt wird, wird signalisiert, man sei zu Konzessionen – will heissen: zur Preisgabe – des Bankgeheimnisses bereit. Aus Angst vor dem Tod soll offenbar Selbstmord begangen werden. Dabei liesse sich das mit der schwarzen Liste sehr einfach verhindern: Die Schweiz müsste dazu nur den entsprechenden Beschluss, der der Einstimmigkeit bedarf, ablehnen. Offenbar ein fürchterlicher Gedanke für pathologische Ja-Sager.

Es lässt sich nicht bestreiten, dass die Schweiz heute im internationalen Umfeld wesentlich schlechter positioniert ist als noch vor einigen Jahren. Dabei müsste es, wenn unsere Aussenpolitik etwas taugen würde, genau umgekehrt sein. In ihrem Bestreben, anderen vorzuschreiben, wie sie ihre Probleme zu lösen haben, hat sich Frau Calmy-Rey mit einer Reihe von Staaten überworfen. Ihr Vorpreschen mit der unausgegorenen „Genfer Initiative“ hat die Amerikaner so aufgebracht, dass die Schweiz seither zu keiner wichtigen Konferenz mehr eingeladen wurde. Auch bei den Feierlichkeiten zum 60-jährigen Bestehen des Staates Israel blieb unser Land draussen vor der Tür. Kann man es Israel verübeln, dass es jemanden die Gastfreundschaft verweigert, der einem erklärten Feind die Aufwartung macht, ihn unter dem Schleier hervor anhimmelt und mit ihm über die „unterschiedlichen Perzeption des Holokaust“ reden möchte? Was da als „aktive Neutralität“ propagiert wird, ist einseitige Parteinahme, also das Gegenteil von Neutralität.

In den Augen Ihrer Freunde, etwa Adolf Muschg, der die Neutralität für einen „unanständigen Furz“ hält oder ihres Kampfgefährten Jean Ziegler, der sich den Kampf gegen den Finanzplatz Schweiz zur Lebensaufgabe gemacht hat, ist MCR keineswegs erfolglos. Für sie ist sie eine Heldin, die ihren Enkeln, im Gegensatz zu anderen Grossmüttern, keine Märchen erzählen muss. Im Gegenteil sie kann ihnen zu Recht sagen: „Dank mir ist es vorbei mit dem Sonderfall. Wegen mir wurden die Neutralität und das Bankgeheimnis aufgegeben.“

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Erschienen in der Berner-Zeitung vom 7. März 2009

Mehr Kapitulation als Verteidigung

Bloged in Islamisierung, Rechtsstaat, Staat und Demokratie, Allgemein von Claudio Zanetti Mittwoch März 4, 2009


Seit Heinrich VIII. schmücken sich Englands Könige mit dem Titel «Defender of the Faith». Ein Blick ins Königreich zeigt allerdings, dass es mit der Verteidigung des Glaubens nicht mehr weit her ist.

In kaum einem anderen westlichen Land treibt der Defätismus gegenüber dem Islam groteskere Blüten. Vorläufiger Höhepunkt: Dem niederländischen Parlamentsabgeordneten Geert Wilders wurde die Einreise verweigert, weil dessen Kurzfilm «Fitna» einige Muslime hätte verärgern können. Bei einem Land, in dem Weihnachtslieder als «zu religiös» von einem Weihnachtslieder-Wettbewerb verbannt werden und die Inhaberin eines Coiffeurladens dafür bestraft wird, dass sie eine Muslima nicht einstellt, weil diese sich weigert, während der Arbeit ihr Kopftuch wegzulegen, verwundert einen kaum mehr etwas. Trotzdem, England: Das war einmal eine stolze Weltmacht, die selbst im entlegensten Winkel der Erde ihre Interessen durchzusetzen wusste. Mittlerweile hat das Königreich das Appeasement zur Staatsdoktrin erhoben.

«I Am The West»

Zwar sind noch vielerorts Soldaten im Zeichen des Union Jack im Einsatz, doch scheint die Regierung in London deren Kampfkraft nicht mehr so recht zu trauen. Für vierhunderttausend englische Pfund werden gegenwärtig im pakistanischen Fernsehen Spots geschaltet, in denen Terroristen darum gebeten werden, die britische Insel vor Anschlägen zu verschonen. Natürlich glauben nicht einmal Politiker und Staatsfunktionäre, dass sich Bin Ladens Jünger von ihren verbrecherischen Vorhaben abbringen lassen, bloss weil in einem Fernsehspot um Mitleid gefleht wird. Es geht auch um etwas anderes. Die Kampagne läuft unter dem Titel «I am the west», und es treten darin prominente britische Muslime auf. Damit gibt es keinen Zweifel an der Botschaft, die lautet:

«Hey Jungs! Ihr könnt aufhören zu schiessen und zu bomben. Wir haben das Gebiet bereits unter Kontrolle. Wenn Ihr nicht aufpasst, könntet Ihr sogar Muslime treffen.»

Dieses Selbstbewusstsein wird ganz offen zur Schau getragen. So wies ein Vertreter einer muslimischen Organisation kürzlich einen Fernsehmoderator zurecht, nachdem dieser ihn gefragt hatte, weshalb er nicht in einem Land lebe, in dem die Scharia gilt, die er offenbar dem englischen Recht vorziehe. Was ihm überhaupt einfalle. England gehöre nicht den Engländern. England gehöre Allah. Auch in der Schweiz macht der Vorzeigemuslim der linken Intelligentsia, Tariq Ramadan, keinen Hehl daraus, dass er diese Einschätzung teilt.

Gestörte Harmonie

Traditionellerweise wird dem Recht auf freie Meinungsäusserung in England grosse Bedeutung beigemessen. Leider scheint es auch damit vorbei zu sein. So haben kürzlich britische Parlamentarier ihren niederländischen Kollegen Geert Wilders eingeladen, um in Westminster gemeinsam seinen umstrittenen Islam-Kurzfilm «Fitna» anzuschauen und danach darüber zu diskutieren. Ein normaler Gedankenaustausch unter Parlamentariern, müsste man meinen. Jedenfalls etwas aus dem sich eine Regierung gefälligst herauszuhalten hat.

Die britische Innenministerin Jacqui Smith scheint allerdings weder Montesquieu noch Locke gelesen zu haben. Sie untersagte Wilders kurzerhand die Einreise. Die Begründung für diese krasse Massnahme macht klar, dass die britische Regierung hat Angst vor der muslimischen Minderheit. Sie lautet, der Film würde die gesellschaftliche «Harmonie stören und deshalb die innere Sicherheit des Vereinigten Königreichs gefährden». Geschützt wird also nicht, wer sich dem offenen Wettstreit der Meinungen und der Kritik stellt, sondern derjenige, der klar gemacht hat, dass er auch bereit ist, Unschuldige zu töten, um sich Respekt zu verschaffen, bzw. das, was er darunter versteht.

Volksverhetzung nach Ermessen der Politiker?

Wilders Film wurde einer geschlossenen Versammlung von rund vierzig Menschen dennoch gezeigt. Seither tobt auf der Insel die Diskussion über die Meinungsfreiheit, und es ist bemerkenswert, dass sich die Presse fast unisono gegen die Innenministerin stellt. Ihr Kollege vom Aussenministerium, David Miliband, nimmt sie hingegen in Schutz und rechtfertigt den Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit damit, dass schliesslich auch niemand das Recht habe, in einem überfüllten Theater «Feuer» zu schreien. Wirklich? Nicht einmal, wenn es brennt?

Die Diskussion ist damit entfacht: Endet Meinungsfreiheit da, wo Volksverhetzung beginnt, wie gelegentlich behauptet wird? Und wenn dem so sein sollte, wäre es dann nicht Sache eines Gerichts, festzustellen, ob auch wirklich eine Volksverhetzung vorliegt? Politiker, erst recht solche, die mit Regierungsmacht ausgestattet sind, dürften nicht immer frei von subjektiven Einflüssen entscheiden.

Ein harmloses Filmchen

Das Einreiseverbot für Geert Wilders wird noch viel grotesker, wenn man sich den zur Debatte stehenden Film erst einmal ansieht, was die meisten Muslime, die sich nun beleidigt geben und mit Terror drohen, gewiss nicht getan haben. Der knapp siebzehn Minuten lange Film beginnt mit der bekannten dänischen Karikatur, die Mohammed mit einer Bombe als Turban zeigt. Dazu werden Koranverse zitiert. Hinzu kommen Bilder von islamistisch motivierten Gewalttaten (11. September, Madrider Zuganschläge und U-Bahn-Anschläge in London), des weiteren Aufnahmen von Hasspredigern, die zum heiligen Krieg gegen Ungläubige oder Christen und Juden aufrufen, und als Ziel eine Weltherrschaft des Islams verkünden, gezeigt. Der zweite Teil handelt von der «Islamisierung» Europas. Fälle von antidemokratischen Bestrebungen und Folgen wie z. B. die Behandlung von Frauen und homosexuellen Männern infolge von islamistischen Rechtsvorstellungen in Europa werden gezeigt. Zum Schluss erscheint die Aufforderung, die «islamische Ideologie» – nicht den Islam! – zu bekämpfen.

Der vielerorts vom Internet abrufbare Film enthält nichts, was dem informierten Zeitgenossen nicht schon längst bekannt ist. Er dürfte auch nicht viel dazu beitragen, um auf die Gefahren der schleichenden Islamisierung hinzuweisen. In dieser Hinsicht hat die britische Regierung wesentlich mehr geleistet.

 

UNO: Vormarsch der Wüsten ist Hauptbedrohung - es braucht mehr Oasen

Bloged in Staat und Demokratie, Finanzen und Steuern, Allgemein von Claudio Zanetti Dienstag März 3, 2009


Schon heute bedecken Wüsten rund einen Drittel der Oberfläche der Erde, und sie breiten sich schnell aus: 50′000 bis 70′000 Quadratkilometer Boden gehen jedes Jahr an die Wüsten verloren. Das Jahr 2006 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Wüste und Wüstenbildung ernannt. Nach Ansicht einer DEZA-Vertreterin sei Desertifikation nicht die Ursache für die Armut; sondern eine Folge davon.

 

Die Schweiz leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Versteppung der Welt. Sie schickte 2006 sogar eigens Bundesrat Leuenberger an eine zweitägige – von der Schweizer Entwicklungs-Agentur (DEZA) mitorganisierte – Konferenz nach Kenia. Auch die UNO-Konvention gegen die Versteppung (UNCCD) hat die Schweiz selbstverständlich ratifiziert.

 

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Zurzeit macht nicht der Kampf gegen Wüsten, sondern gegen Oasen von sich reden – gegen Steueroasen. Doch muss es, wo es Oasen gibt, nicht auch eine Wüste geben? Und sollte das Streben der Nationen nicht eher darauf abzielen, Oasen zu vergrössern und zu mehren? Schliesslich sind sie der Ort, wo sich der durstige und erschöpfte Reisende laben und erholen kann. Was muss jemand für Motive haben, wenn er eine Oase zur Wüste machen will?

 

 

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