Claudio Zanetti 

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Toleranz ist, wenn es wehtut

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Islamisierung von Claudio Zanetti Samstag Oktober 31, 2009

Was sonst soll die verfassungsmässig verbriefte Meinungsäusserungsfreiheit schützen, wenn nicht mein Recht, zu sagen, zu schreiben, zu zeichnen oder sonst auf irgendeine Art und Weise zu verbreiten, was die Obrigkeit am liebsten verbieten möchte?

Basel und Neuenburg könnten mit Stolz auf eine freiheitliche Tradition zurückblicken. Doch stattdessen sollten sie sich dafür schämen, dass sie diese mit den Füssen getreten haben. Wo einst von der Kirche und weltlichen Fürsten verfolgte Denker Zuflucht fanden, üben heute die Stadtoberen politische Zensur aus. Nichts anderes ist das Verbot, auf öffentlichem Grund Plakate auszuhängen, auf denen für ein politisches Anliegen geworben wird. Die Stadtregierung von Neuenburg bezeichnete die Plakate des Komitees für die sogenannte Minarett-Initiative als «äusserst despektierlich gegenüber der muslimischen Gemeinschaft». Na und? Wählen und bezahlen wir unsere Regierung für die Durchsetzung des Knigge? - Plakate dürften verboten werden, wenn auf ihnen zur Gewaltausübung gegen bestimmte Personen oder Personengruppen aufgerufen wird. Das Missfallen einiger linker Zeloten kann als Rechtfertigung für einen dermassen schwer wiegenden Eingriff in die politischen Rechte nicht genügen. Daran ändert auch nichts, dass sich die Verbote umgehend als kontraproduktiv erwiesen haben - im Sinne der Zensoren, versteht sich.

Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet Politiker, die sich selbst als «liberal» bezeichnen, zu solch totalitären Methoden greifen. Keine Spur von der Toleranz, die sie allerorts predigen, wenn sie selbst tolerant sein müssten. Dabei ist Toleranz gegenüber Gleichdenkenden wertlos. Nur am Umgang mit Andersdenkenden lässt sich erkennen, wie es um das Verhältnis zur Freiheit - und nur darum geht es beim Liberalismus - tatsächlich bestellt ist.

Spätestens wenn man die Macht hat, etwas zu verbieten, ist die Forderung, das Verbieten zu verbieten, offenbar Geschwätz von gestern. Einer, der vom Paulus zum Saulus geworden ist, heisst Moritz Leuenberger, lebt in Bern und Zürich und bezieht ein Bundesratssalär. Der Sozialdemokrat hat «alles Verständnis» für ein Verbot des umstrittenen Plakats. Es gehe um die alte Frage, wie eine liberale Gesellschaft mit einer intoleranten Strömung umgehe. Hin und wieder die Bundesverfassung zur Hand zu nehmen würde dem Genossen Leuenberger gut anstehen. Dort findet sich nämlich in Artikel 5 der Satz, dass «Grundlage und Schranke staatlichen Handelns» das Recht ist. Mit anderen Worten: Wofür ein Bundesrat Verständnis hat oder wofür er kein Verständnis hat, ist vollkommen irrelevant. Massgebend ist das Recht. Und diese Bestimmung hat genau den Zweck, zu verhindern, dass un-sere Freiheit von den Launen unserer Exekutivpolitiker abhängt. Sie setzt dem Absolutismus Schranken und zwingt die Repräsentanten des Staates zur Beachtung der Gesetze.

Im Falle der Meinungsäusserungsfreiheit ist die Sache sogar sehr einfach: Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Bloss aus Angst vor einigen mordenden und brandschatzenden Muslimen im Ausland, die sich beleidigt fühlen, darf unsere Freiheit nicht angetastet werden. Vielmehr ist sie genau gegenüber diesen Leuten mit allen Mitteln zu verteidigen. Und wer auf demokratischem Weg genau dafür einsteht, braucht sich nicht von der eigenen Regierung als intolerant bezeichnen zu lassen.

Diese Zensuraffäre hat auch ihr Gutes: Niemand kann noch ernsthaft bestreiten, dass die gesamte Antirassismusgesetzgebung als Waffe gegen den politischen Gegner eingesetzt wird. Also als das, wofür sie von Anfang an gedacht war.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 31. Oktober 2009

Loben, wem Lob gebührt

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Rechtsstaat, Finanzen und Steuern von Claudio Zanetti Donnerstag Oktober 29, 2009

Man muss die Regierung auch loben können, wenn es angezeigt ist. Auch wenn es vermutlich nur daran liegt, dass kein Geld zum Ausgeben zur Verfügung steht, und die Zeit darum zum Nachdenken genutzt werden muss, aus dem Kaspar Escher-Haus ist derzeit Erfreuliches zu vernehmen:

Finanzdirektorin Ursula Gut, die sich noch vor wenigen Monaten hartnäckig weigerte, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, redet in einem Interview davon, den Aufwand um zehn Prozent zu senken. Da es am Ende erfahrungsgemäss im besten Fall zwei Prozent sein werden, ist diese Zielsetzung nicht sehr ambitiös, aber immerhin. Man denkt über substantielle Kostensenkungen nach (und gibt damit der SVP Recht, die genau das seit 1999 fordert.). Ferner scheint sich im Regierungsrat das Bewusstsein durchgesetzt zu haben, dass es verheerend wäre, wenn der Kanton Zürich im interkantonalen Steuerwettbewerb noch weiter zurückfallen würde. Noch ist nicht klar, um wie viel die Steuern gesenkt werden sollen, es scheint sich aber etwas zu bewegen.

Lob verdient auch die – unter Federführung der Direktion für Justiz und Inneres zustande gekommene – Vernehmlassungsantwort der Zürcher Regierung zum Vorschlag von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, mit dem Strafrecht gegen rechtsextreme Symbole – oder das, was man in der Bundesverwaltung dafür hält – vorzugehen. Die geplante Strafnorm sei „kaum praktikabel“ und leicht zu umgehen, schreibt die Zürcher Regierung. Dadurch würden leicht falsche Erwartungen geweckt. – Schön, dass man mit 15jähriger Verspätung zur Einsicht gelangt ist, dass die Antirassismusgesetzgebung nicht nur angesichts unserer Rechtstradition verfehlt, sondern – was noch wesentlich schwerer wiegt – kontraproduktiv ist. Mit solchen Gesetzen macht sich ein Staat lächerlich. Man kann nicht das Hohelied des Volkerrechts und der Einhaltung der Menschenrechte singen und zum muslimischen Genozid im Sudan und zur Christenverfolgung schweigen. Man kann nicht nach über 60 Jahren zum Widerstand gegen Hitler rüsten, den Antisemitismus verdammen und gleichzeitig mit Typen wie Gaddafi und Achmadinedjad, die mit der Zerstörung Israels drohen, Geschäfte machen. (Zur Illustration)

Schliesslich freut mich persönlich, dass Regierungsrat Markus Notter dem Unterstützungskomitee für seinen Genossen Daniel Jositsch nicht beigetreten ist, weil er der Ansicht ist, es sei nicht seine Aufgabe, den Bürgern zu raten, wen sie in eine Behörde wählen sollen, der er selber angehöre. Nach Ansicht des „Tages-Anzeiger“ hat er damit ein „Keuschheitsgelübde“ geleistet.

Der Aufstand der Xanthippen

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Samstag Oktober 24, 2009

Bundesrat Ueli Maurer grüsst in einer schriftlichen Botschaft die Organisation Pro Life. Ich finde das richtig. In einem früheren Blog-Eintrag habe ich das Engagement von Exekutivpolitikern in Abstimmungskomitees kritisiert. Heute morgen fragte mich ein Journalist, ob das nicht widersprüchlich sei. Nein, ist es nicht.

Mitglieder der Exekutive sollen sich nicht in Abstimmungskämpfen und -komitees engagieren, weil sie in ihrer Funktion Beschlüsse übergeordneter Instanzen – des Parlaments und des Stimmvolkes – zu vollziehen haben. Als man in unserem Land die politische Kultur noch pflegte, war dies eine Selbstverständlichkeit, und es war natürlich eine aussenpolitische Angelegenheit – die erste Uno-Abstimmung – als man erstmals von dieser Praxis abkam. Unter dem Vorwand, der Stimmbürger habe schliesslich einen Anspruch auch sachliche Information, führt die Verwaltung mittlerweile ganze Kampagnen. Es ist bestimmt kein Zufall, dass diese Entwicklung mit einem Autoritätsverlust insbesondere der Landesregierung einhergeht.

Bei einer Grussbotschaft verhält es sich anders. Der Bundesrat hat nämlich den Staat gegen aussen und innen zu repräsentieren und seine Einheit zu schützen. Und zu diesem Staat gehören alle, auch Gruppierungen, die Frau Egerszegi die einer Partei angehört, die stolz das Wort „frei“ im Namen trägt, und Frau Jacqueline Fehr von der SP, nicht passen. Das fehlte gerade noch, dass solche Weiber darüber bestimmen, wen der Bundesrat zu grüssen hat und wen nicht.

Die gleichen Personen, die ständig der Integration das Wort reden, sind Meister im Ausgrenzen. Integration ist für sie dann gut, wenn sich damit Geld verdienen lässt. Wenn man hingegen einmal über den eigenen Schatten springen müsste, ist Schluss mit dem Willen und der Bereitschaft zur Integration.

Als Sozialistin müsste Jacqueline Fehr Rosa Luxemburgs Ausspruch eigentlich bekannt sein: “Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.”

Unreflektiertes EU-Geschwafel

Bloged in Medien, EU von Claudio Zanetti Samstag Oktober 24, 2009

Der Tages-Anzeiger hat unter der neuen Chefredaktion und mit dem neuen Erscheinungsbild eindeutig an Statur gewonnen. Rückschläge lassen sich im Zuge einer solchen Entwicklung natürlich nicht verhindern. Dass es jedoch ausgerechnet der Auslandschef ist, der einen solchen zu verantworten hat, ist sehr bedauerlich.

Luciano Ferrari will den EU-Beitritt der Schweiz. Das ist ein legitimes Anliegen. Rudenze und Anpasser gab es immer, doch von einem Ressortleiter einer grossen Schweizer Tageszeitung erwarte ich in einem Kommentar eine gewisse Tiefe, die auf vorangegangene Reflexionen schliessen lässt, und nicht den gleichen oberflächlichen Mumpitz, mit dem wir tagtäglich von europhilen Politikern überschüttet werden.

So behauptet Ferrari, der Bundesrat habe „ein Tabu gebrochen“: Nüchtern betrachtet geht es lediglich darum, dass der Bundesrat macht, wozu er gesetzlich verpflichtet ist. Er beantwortet ein Postulat, der freisinnigen Nationalrätin Christa Markwalder. Wo hier ein Tabubruch vorliegen soll, ist mir schleierhaft. Dass Frau Markwalder für jeden medienwirksamen Unfug zu haben ist, wissen wir spätestens seit ihrem Auftritt in „10vor10“ als sie – entgegen besserem Wissen – von einem Antrag Gaddafis auf Zerschlagung der Schweiz durch die Uno parlierte, dem unser Land nur mit Hilfe anderer Länder zu entkommen vermöge. Die Frau hat sich damit als unseriös qualifiziert, was ihrer Unterstützung durch ihre Fangemeinde in den Medien allerdings keinerlei Abbruch tut.

Das Postulat – Liebling der Populisten

Frau Markwalder hat ein Postulat eingereicht, in dem sie den Bundesrat unter anderem „beauftragt“, „ohne Verzögerung erneut die Vor- und Nachteile der jeweiligen europapolitischen Instrumente zu evaluieren und dabei die grundlegenden Veränderungen seit Erscheinen des Europaberichtes 2006 zu berücksichtigen“. Wichtig ist das Wort „beauftragt“, das von Luciano Ferrari kritik- und kommentarlos übernommen wird. Das Wort ist falsch. Wie jedes Kind und auch jeder Journalist im Gesetz oder auf der Website des Parlaments nachlesen kann, lässt sich mit einem Postulat keine Massnahme erzwingen. Die Regierung ist lediglich verpflichtet, „zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob der Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei.“ Darum Merke: Wer als Politiker nichts bewegen, sondern nur die Medien auf sich aufmerksam machen will, reicht ein Postulat ein. Aus diesem Grund geniesst das Postulat unter Populisten so grosse Beliebtheit. Wenn Frau Markwalder und ihre 100 Mitpopulisten Mumm in den Knochen hätten, würden sie eine Motion oder eine Parlamentarische Initiative einreichen. Es liegt auf der Hand, weshalb sie das nicht tun. Das wäre ein Thema für einen kritischen Journalisten.

Dann behauptet Luciano Ferrari, Bundesrat Moritz Leuenberger habe sich geoutet, indem er kürzlich den EU-Beitritt forderte. Das ist ganz einfach lächerlich. Leuenbergers Position in der Europadiskussion ist seit Jahren jedem Zeitgenossen, der sich für Politik interessiert, bekannt. Zumindest in dieser Hinsicht kann also von einem „Outing“ keine Rede sein. Es wären ganz andere Fragen, die sich ein kritischer Journalist in diesem Zusammenhang stellen würde: So stellt Moritz Leuenbergers EU-Plädoyer eine flagrante Verletzung des Kollegialitätsprinzips dar. Der Bundesrat hat den EU-Beitritt nämlich explizit aus seinem Legislaturprogramm gestrichen, und seither nicht wieder aufgenommen. (Aus irgendeinem Grund waren Journalisten, was dieses Thema angeht, in der letzten Legislaturperiode wesentlich sensibler.) Und wurde unser neuer Bundesrat Burkhalter nicht eben noch dafür gelobt, dass er versprach, vor Sitzungen des Bundesrats nicht kund zu tun, welche Anträge er stellen werde, weil dies einer sachlichen Auseinandersetzung im Kollegium abträglich sei? Und warum erwähnt Ferrari nicht, dass Moritz Leuenberger mit seinem Antrag in der Klausurtagung des Bundesrats vergangene Woche offensichtlich grandios gescheitert ist?

Fast 20 Jahre lang an der Nase herumgeführt

Dann greift Luciano Ferrari zu einem Trick. Im Zusammenhang mit den Gefahren des Bilateralismus schreibt er: „Es ist schwierig, dem Volk klarzumachen, dass es an der Nase herumgeführt wurde“. Korrekt müsste es allerdings heissen: „Es ist schwierig, dem Volk klarzumachen, dass man es an der Nase herumgeführt hat.“ Es ist nämlich so, dass der Bundesrat und mit ihm eine Mehrheit des Parlaments seit bald 20 Jahren gegen den Entscheid von Volk und Ständen, dem EWR nicht beizutreten, obstruiert. Der Bilateralismus wurde von der herrschenden Klasse nie als das betrachtet, was er seinem Wesen nach ist, ein Konzept, um der EU nicht beitreten zu müssen. Damit ist klar, wo die Betrüger zu finden sind.

In einem hat Luciano Ferrari Recht: Es ist wichtig, die Diskussion über den EU-Beitritt engagiert und hart zu führen. Von mir aus können wir schon nächstes Jahr darüber abstimmen. Ich verlange aber, dass sich die EU-Turbos nach ihrer Abfuhr wie Demokraten verhalten und eine Zeit lang Ruhe geben.

Unerträgliche Sonntagspresse

Bloged in Medien von Claudio Zanetti Sonntag Oktober 18, 2009

Heute hat sich meine Ansicht wieder einmal bestätigt, dass es nur eine Sonntagszeitung gibt, die es verdient, gelesen zu werden: Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Was einem unsere Schweizer Verlagshäuser am Tag des Herrn servieren, ist weitgehend unerträglich oder beleidigt die Intelligenz.

Da schreibt beispielsweise Lukas Häuptli in der NZZaS: „Whistleblowerin arbeitet jetzt bei Blocher“. Auch im Hause NZZ hat sich also durchgesetzt, dass als Ausdruck der Geringschätzigkeit der Vorname dieses verdienten Unternehmers und Politikers weggelassen wird. Es geht in dem Artikel um Frau Margrit Zopfi, eine der beiden tapferen Frauen, die die „Weltwoche“ über unglaublichen Missstände informierten, nachdem sie mit ihrer Kritik verwaltungsintern nicht durchzudringen vermochten.

Im Alter von fast 60 Jahren suchte Frau Zopfi anderthalb Jahre erfolglos nach einem Job. Wer in dieser Stadt von der vereinigten Linken zur Unperson stigmatisiert wird, hat es schwer. Da hilft auch ein Freispruch vor Bezirksgericht wenig. Doch nichts lag Lukas Häuptli ferner, als über diesen Umstand zu schreiben. Für den Schreiberling ist etwas erst dann ein Thema, wenn sich ein Bezug zu Christoph Blocher herstellen lässt, der der diplomierten Direktionssekretärin, PR-Fachfrau und Übersetzerin eine Stelle angeboten hat.

Doch was fragt einer, der über mehrere linke Blätter und den Tages-Anzeiger zur NZZ am Sonntag gelangt ist? „Macht Ihnen die Gefahr, dass sie wegen ihrer Arbeit in eine politische Ecke gedrängt werden, zu schaffen?“ Diese Frage ist nicht nur niederträchtig. Sie bringt auch zum Ausdruck, dass es Lukas Häuptli in seiner Verblendung besser fände, die Frau würde beim Sozialamt zu Kreuze kriechen. Und nur nebenbei: Für welche Position, die Christoph Blocher vertritt, müsste man sich schämen?

Die NZZ ist in dieser Geschichte übriges keineswegs neutral. Konsequent hat sie die Kritik am Sozialdepartement und an deren Vorsteherin Monika Stocker als unstatthafte und „unsägliche“ Kampagne der SVP gebrandmarkt. Und als das Zürcher Bezirksgericht die beiden Frauen freisprach, wurde in der NZZ explizit darauf hin, gewiesen dass die Richterin Mitglied der SVP ist. Ein ungeheuerlicher Bruch der Regeln journalistischer Ethik und Gepflogenheiten, der natürlich darauf abzielte die fachliche Kompetenz der Frau in Zweifel zu ziehen.

Aus Ideenmangel gegen Christoph Blocher

Doch auch bei der SonntagsZeitung suhlt man sich lieber im Dreck, anstatt die Leserinnen und Leser mit intelligenten Hintergrundberichten und Analysen zu versorgen. Heute beweist Andreas Windlinger, dass sich auch der unfähigste Schreiberling, wenn ihm nicht Gescheites einfällt, wenigstens an Christoph Blocher die Schuhe abputzen kann. Als Vehikel dient Bundesrat Ueli Maurer, bei dem es angeblich – ach, wie lustig! – „blochern“ soll. Unter „blochern“ versteht Andreas Windlinger die gezielte Verbreitung von Indiskretionen, wie sie unter Bundesrat Christoph Blocher angeblich praktisch an der Tagesordnung gewesen sein sollen. Beweise für diese – strafrechtlich relevante - Anschuldigung bleibt der so genannte Journalist freilich schuldig. Und der Leser erfährt auch nicht, dass während der Zeit, in der Christoph Blocher Bundesrat war, ein einziges Mal Konsequenzen gezogen wurden. Der Medienfritze von Pascal Couchepin musste als Bauernopfer über die Klinge springen. Dies, nachdem publik geworden ist, dass man (lies: Pascal Couchpin) Christoph Blocher durch eine gezielte Indiskretion schaden wollte.

Dass Andreas Windlinger eine politische Agenda verfolgt, ist auch daran ersichtlich, dass er über wirklich relevante Indiskretionen schweigt, wenn sie aus dem Sozilager stammen. So erfuhr der Leser der Sonntagszeitung beispielsweise nie, dass es Micheline Calmy-Reys Mann fürs Grobe, Lars Knuchel, war, der die Medien darauf hinwies, dass das EDA den Vertrag, den Hans-Rudolf Merz in Libyen unterzeichnet hatte, nicht kannte. Dabei handelte es sich in diesem Fall nicht nur um eine Indiskretion, sondern um eine flagrante Verletzung des Kollegialitätsprinzips. Doch darüber schweigen Journalisten wie Andreas Windlinger. Sie haben eine andere Zielgruppe.

Bundesrätin Widmer-Schlumpf: „Wann hier was gleich behandelt wird, bestimme ich!“

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Islamisierung, Rechtsstaat von Claudio Zanetti Freitag Oktober 16, 2009

Bei einer Frau, die auf so unredliche Art und Weise in ihr Amt gelangt ist, wie Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, kann es nicht verwundern, dass sie auch unredlich politisiert. Am Rande ihres obrigkeitlichen Auftritts gegen die Minarettinitiative, der von gewissen denkfaulen Medienschaffenden frenetisch als „Auftakt“ der Kampagne gegen das Volksbegehren gefeiert und begrüsst wird, gab sie eine Kostprobe ihres konzeptlosen In-den-Tag-hinen-Politisierens. Die meisten Journalisten versäumten es allerdings, ihr Publikum auf die argumentative Widersprüchlichkeit hinzuweisen.

Von der Konkurrenz abgehoben hat sich erfreulicherweise TeleZüri, das die Justizministerin mit der Frage konfrontierte, ob auch der Ruf des Muezzins vom Minarett ertönen dürfe. Aktueller Anlass bot die widerrechtlich installierte Lautsprecheranlage auf einem Minarett in Süddeutschland gegenüber von Rheinfelden, wo man sich über diese Entwicklung wenig erfreut zeigte. Als in der Wolle gefärbte Populistin weiss Frau Widmer-Schlumpf natürlich, was man in der Bevölkerung von frühmorgendlichen arabischen Betrufen hält, und sie wiegelte darum ab: „Ich bin jetzt überzeugt: Wenn die Bevölkerung eines Dorfes oder einer Stadt nicht will, dass ein Minarett beschallt wird, dann wird kein einziges Minarett in der Schweiz beschallt.“

Aha. Frau Bundesrätin ist JETZT überzeugt. Das heisst, morgen kann alles wieder ganz anders sein. Beruhigend ist das nicht. Abgesehen davon, ist nicht die Überzeugung einer Beamtin massgeblich, sondern die Rechtslage. So ist das zumindest in einem Rechtsstaat.

Noch viel entlarvender ist jedoch, dass die Magistratin plötzlich die Demokratie ins Spiel bringt, von der sie etwa bei Einbürgerungen nichts wissen will. Dabei weiss Frau Widmer-Schlumpf ganz genau, dass am Ende einmal mehr die Gerichte entscheiden werden. Denn das Problem mit der Minarettinitiative ist ein ganz anderes: In der Medienkonferenz führte Frau Widmer aus, das Volksbegehren sei abzulehnen, weil sie einer bestimmten Glaubensgemeinschaft etwas verbieten wolle, was andern Glaubensgemeinschaften gestattet sei.

Wenn es Frau Widmer-Schlumpf tatsächlich um die Verhinderung der Ungleichbehandlung von Religionsgemeinschaften geht, warum signalisiert sie dann die Bereitschaft, den lautsprecherverstärkten Ruf des Muezzins zu untersagen? Würde hier nicht einer Religionsgemeinschaft etwas verboten, was anderen erlaubt ist?

Egoistische Interessenvertretung?

Bloged in EU von Claudio Zanetti Donnerstag Oktober 15, 2009

Man darf ihn selbstverständlich „ziemlich undiplomatisch“ nennen. Ich hätte eher den Titel „Wir sind verloren!“ gesetzt. Alleine schon die Bilder von Franz von Däniken, Staatssekretär im Aussenministerium, die „DAS MAGAZIN“ (41/2009) zur Illustration eines Interviews der Redaktoren Martin Beglinger und Finn Canonica verwendet, zeigt, wie himmeltraurig es um unsere Aussenpolitik bestellt ist. Auf dem Cover ein ausgemergelter Chefdiplomat und dann das:

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Während beispielsweise im VBS sogar Generälen immer wieder das Wort verboten wird, wenn sie ihre private Meinung zum Besten geben wollen, ist dies im EDA durchaus erwünscht. Vorausgesetzt natürlich, dass die Departementsvorsteherin nicht kritisiert wird. Das würde hart bestraft. Wenn jedoch ein Chefbeamter den EU-Beitritt fordert, obwohl die Landesregierung diese Zielsetzung nach eingehender Diskussion aus ihrem Schwerpunktprogramm kippte, muss er deswegen nicht mit Konsequenzen rechnen. Höchstens mit einer Lohnerhöhung.

Nun gibt es genau etwas, das man grosszügig als Argument für einen EU-Beitritt gelten lassen kann. Ein Land erhält damit die Möglichkeit, seine Interessen direkt in den zuständigen Gremien einzubringen. Dazu wäre allerdings erst einmal zu klären, worin diese Interessen genau bestehen. Gerade im Zusammenhang mit der Ratifikation des Vertrages von Lissabon wird deutlich, dass die Interessen zwischen „Brüssel“ und den nationalen Regierungen einerseits sowie zwischen den Regierungen und den Regierten andererseits teilweise massiv divergieren.

Dabei sein ist alles, koste es, was es wolle

Doch zurück zu Franz von Däniken, der da todesmutig seine innersten Überzeugungen preisgab: Ihm gehe es nur um die „internationale Verantwortung“, der sich die Schweiz angeblich in der Vergangenheit nicht gestellt hat. Insbesondere in finanzieller Hinsicht zeige sich unser Land knauserig. Dass über eine Million Ausländerinnen und Ausländer hier leben und ihr Auskommen finden, verdient nach Ansicht des Diplomaten, der auf Kosten der geizigen Schweizer einen stolzen Lohn bezieht, nicht einmal Erwähnung.

Nicht nur das: von Däniken findet es sogar unanständig wenn ein Land Interessen vertritt, und wirft der Schweiz sogar vor, in dieser Hinsicht „egoistisch“ zu handeln. Ganz offensichtlich hat der Mann die vergangenen Jahre im Archiv verbracht und weder Zeitung gelesen noch sich sonst auf irgendeine Art über das Zeitgeschehen auf dem Laufenden gehalten. Sonst hätte er nämlich eine Ahnung davon, wie unzimperlich andere Länder ihre Interessen durchsetzen und sich einen Deut scheren um die Souveränität der anderen. Leute wie Franz von Däniken machen es ihnen leicht.

Immerhin, und das ist Herrn von Däniken zu verdanken, wissen wir nun, dass das mit der Interessenvertretung gar nie ernst gemeint war. Damit ist auch das letzte „Argument“ für einen EU-Beitritt entfallen.

„Äusserst despektierlich“ – Na und?

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Rechtsstaat von Claudio Zanetti Dienstag Oktober 13, 2009

Wir sind in diesen Tagen Zeugen, wie es um die angebliche Offenheit unserer welschen Freunde bestellt ist. Nun haben auch die Städte Neuenburg, Nyon und Morges mit ihrer freiheitlichen Tradition gebrochen und die Absicht bekundet, den Aushang der umstrittenen Anti-Minarett-Plakate zu verbieten. Die Stadtregierung von Neuenburg bezeichnete die Plakate in einer Medienmitteilung als „äusserst despektierlich gegenüber der muslimischen Gemeinschaft“.

Diese Regierungen spielen sich als Gouvernanten auf. Sie betrachten sich allen Ernstes als zuständig für das Betragen der Bürgerinnen und Bürger und fühlen sich berechtigt, nach eigenem Gutdünken korrigierend einzugreifen. Daran, dass in einem Rechtsstaat für staatliches Handeln das Recht und eben nicht die Willkür oder das Empfinden der Behörden massgeblich ist, wird kein Gedanke verschwendet.

Nach Ansicht der Neuenburger Gutmenschen ist also erlaubt, was ihnen gefällt, und verboten, was ihnen missfällt. Die Meinungsäusserungsfreiheit schützt aber ein ganz anderes Rechtsgut, nämlich das Recht, zu sagen, was der Regierung nicht passt. Die Meinungsäusserungsfreiheit schützt das Recht, sich despektierlich, sogar äusserst despektierlich, zu äussern. Und die Behörden haben das zu tolerieren. Das ist das grossartige an der Meinungsäusserungsfreiheit. Toleranz gegenüber denjenigen, die die eigene Ansicht teilen, ist wertlos. Nur wer den Andersdenkenden Freiheit zugesteht, ist freiheitlich und tolerant.

Peinliche Plauderei unter Freunden

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Medien von Claudio Zanetti Montag Oktober 12, 2009

Wer US-Präsident, schwarz und links ist, kann Friedensnobelpreisträger werden. Für den Posten als politischer Redaktor bei unserem zwangsgebührenfinanzierten Staatsradio genügt die Qualifikation „links“. Man muss nicht einmal selbständig denken können. Das wäre dem Sichtreibenlassen im Mainstream sogar hinderlich.

In der letzten Samstagsrundschau hat Genosse DRS-Redaktor Oliver Washington in dieser Hinsicht neue Massstäbe gesetzt. Er führte ein Gespräch mit dem Baselstädter Regierungspräsidenten Guy Morin, der in epischer Länge und Breite darlegen durfte, warum in seiner Stadt der Aushang des Minaretts-Plakats verboten ist. Washington stellte nicht etwa kritische Fragen oder setzte sich als Medienschaffender für das Recht auf das freie Wort ein. Im Gegenteil, er war Stichwortgeber.

Ein intelligenter Journalist hätte beispielsweise die nahe liegende Frage gestellt, warum sich heute ausgerechnet Basel und Genf mit der Meinungsäusserungsfreiheit schwer tun. Immerhin waren diese beiden Städte einst Horte der persönlichen Freiheit. Basel blühte auf als der Buchdruck aufkam und bot Verfolgten Zuflucht und die Möglichkeit, sich publizistisch zu betätigen. In Genf fand der von den päpstlichen Häschern verfolgte brillante Denker Giordano Bruno Unterschlupf. Das alles blieb den Hörern von Radio DRS vorenthalten. Die Absicht war schliesslich eine andere: Es gilt, einen Abstimmungskampf zu gewinnen.

Klassischer kann Zensur nicht sein

Aus diesem Grund blieb selbst der hanebüchenste Unsinn, den der Grüne Basler von sich gab, unkommentiert oder wurde gar wohlwollend kommentiert. So durfte Morin beispielsweise zu Protokoll geben, es handle sich „auf keinen Fall Zensur“. Die Diskussion um das Plakat zeigt ja gerade, dass eine Diskussion stattfinde.

Der Duden definiert Zensur wie folgt: „von zuständiger, bes. staatlicher Stelle angeordnete Kontrolle von Druckwerken, Filmen, Briefen o.ä. im Hinblick auf Unerlaubte oder Unerwünschtes.“ Wäre es abwegig, von einem Journalisten zu erwarten, dass er den Gesinnungsschnüffler Morin mit dieser Definition konfrontiert? Hätte man ihn nicht fragen müssen, wie er sich zur Ansicht stelle, das von ihm verhängte Verbot sei der von ihm angeblich befürworteten Diskussion abträglich? Und würde sich nicht jede weitere Diskussion erübrigen, wenn bereits die erste Aussage in sich zusammenfallen würde? Oder ging es Herrn Washington vor allem darum, genau das zu verhindern?

Politiker richten über Politiker

Dann fabulierte Morin etwas von Güterabwägung zwischen dem Schutz der Minderheit und dem Diskriminierungsverbot und der Meinungsäusserungsfreiheit. Wobei er betonte: „Ich finde es sehr wichtig, dass die politische Meinungsäusserungsfreiheit gilt in der Schweiz, aber auch diese hat Grenzen.“ Ob es in einem Rechtsstaat angehen könne, dass ausgerechnet ein Politiker und nicht ein Richter dem politischen Gegner diese Grenzen aufzeigt, interessierte Washington nicht. Wenn es gegen die SVP geht, scheren sich die Agitatoren von Radio DRS keinen Deut um solche „Spitzfindigkeiten“. Auch die Frage, ob die Meinungsäusserungsfreiheit nicht wenigstens im Zweifelsfall höher gewichtet werden sollte, interessierte den Medienmann nicht.

Keine Drittwirkung von Grundrechten

Dabei wäre es höchst interessant, der Argumentation Morins einmal auf den Grund zu gehen. Nehmen wir dazu einmal an, es sei tatsächlich so, dass das Diskriminierungsverbot der Meinungsäusserungsfreiheit Grenzen setze. Führen wir ein Gedankenexperiment durch und nehmen wir dazu ein krasses Beispiel: Eine Frau erklärt öffentlich, dass sie unter keinen Umständen eine Beziehung mit einem Schwarzen eingehen will. Das ist eine klare Diskriminierung. Doch nicht einmal der beste Gutmensch käme auf die Idee, der Frau ihre Einstellung oder die Äusserung ihrer Meinung verbieten zu wollen, denn immerhin ist es ein höchstpersönliches Recht, darüber zu bestimmen, mit wem man sich liieren will. Und es ist nicht einzusehen, warum dies nicht auch bei jedem anderen privatrechtlichen Verhältnis so sein soll.

Es ist also unsinnig, Grundrechte auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen anzuwenden. Diese Ansicht linker Juristen ist abzulehnen. Ganz einfach deshalb, weil diese so genannte Drittwirkung von Grundrechten zu absurden Ergebnissen führt, und weder Morin noch Washington noch andere Linke sind in der Lage eine praktikable Abgrenzung zu liefern. Es dem Staat, bzw. der Exekutive – also Politikern – zu überlassen, wann jemand seine politische Meinung frei sagen darf, oder über schwerwiegende Eingriffe in die Vertragsfreiheit zu befinden, kann und darf jedenfalls nicht die Lösung sein. Im Gegenteil, Freiheitsrechte sind wieder als das zu begreifen, was sie ursprünglich waren und sind: Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Der Staat darf nicht diskriminieren, und der Staat darf die Meinungsäusserungsfreiheit nicht einschränken. Daran ändert nichts, dass, wie Morin zu Recht ausführte, auch der Schutz der Minderheiten ein sehr hohes Gut ist. Das Recht, zu beleidigen, breit davon unberührt.

Moderator war überflüssig

Die Samstagsrundschau hätte ebenso gut ohne Moderator durchgeführt werden können, denn Oliver Washington liess selbst den grössten Unsinn Morins unkommentiert. Selbst folgende Aussage: „Als ich das Plakat gesehen habe waren meine religiösen Gefühle verletzt. Wenn man das Plakat betrachtet, so könnten es ebenso gut Kirchtürme sein.“ Nach Morins Logik wäre es zulässig, Werbung für Nahrungsmittel zu verbieten, weil es sich dabei um Drogen handeln könnte. Wer hier als Journalist nicht darauf hinweist, dass es um ein konkretes Plakat, auf dem nun einmal Minarette abgebildet sind, geht und nicht um eine Hypothese, erfüllt seinen Auftrag nicht. Morins Argumentation ist dermassen grotesk, dass die Unterlassung, ihn darauf hinzuweisen, eine Verletzung journalistischer Ethik darstellt.

Wenn Politiker inhaltlich nichts zu bieten haben, fordern sie neue regeln oder einen Kodex. Der Basler Grüne macht da keine Ausnahme: Er forderte einen Ehrenkodex darüber, was in der politischen Werbung erlaubt sein soll und was nicht. Kaum etwas ist überflüssiger als das, denn es besteht bereits eine klare Regelung: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.

Oliver Washington vom zwangsgebührenfinanzierten Radio DRS war ganz offensichtlich überfordert. Er sollte in die Ablage versetzt werden.

Wen interessiert schon Berlusconis Sexleben?

Bloged in Medien, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Sonntag Oktober 11, 2009

Die echten Probleme sind so gross, dass man sich lieber mit Nichtigkeiten beschäftigt. Das ist bei uns so, und das ist in Italien so. Ob italienische Medien auch mit solcher Begeisterung über jedes Affentheater hierzulande schreiben, ist zu bezweifeln. Unsere lieben es jedenfalls, über Silvio Berlusconi zu berichten, als richteten sie sich an ein italienisches Publikum.

In Italien soll gerade ein – von medialem Sperrfeuer entfachter – Frauenaufstand gegen Berlusconi toben. Bis Sonntagnachmittag sollen 45′000 Personen eine Internet-Petition unterschrieben haben. Das sind gerade einmal 1,3 Promille der italienischen Bevölkerung oder 2,6 der weiblichen. Doch das genügt offenbar, um unsere Journaille in Verzückung zu versetzen.

Zu den Unterzeichnerinnen soll auch Schauspielerin Valeria Bruni Tedeschi, Schwester der französischen Präsidentengattin Carla Bruni Sarkozy, gehören. Ein Wort des Befremdens darüber, dass sich diese Frau, die, wie ihre Schwester, das freizügige Posieren vor der Kamera liebt, über Berlusconis „Sexismus“ empört, findet sich nirgends.

Wer sich unsere Mainstream-Medien (MSM) hält, erfährt auch nicht, dass es gar nicht um das Sexleben des „Cavaliere“ geht, sondern um eine hundskommune, ausschliesslich politisch motivierte Aktion der Linken, die sich seit Monaten an Berlusconi die Zähne ausbeisst. In diesem Zusammenhang ist auch Frau Bruni Tedeschis Engagement zu sehen. Trotz ihres Vermögens ist diese Frau nämlich der extremen Linken sehr verbunden, und es ist auch nicht die erste Petition, die sie unterschreibt. Vor genau einem Jahr intervenierte sie erfolgreich via ihre Schwester bei ihrem Schwager, dem französischen Staatspräsidenten, er möge doch bitte – unter Verletzung früherer Zusicherungen – von der Auslieferung der wegen Mordes verurteilten italienischen Terroristin Marina Petrella absehen.

Linke “Wirtschaftsförderung” oder die destruktive Kraft der Moralisten

Bloged in Ordnungspolitik von Claudio Zanetti Freitag Oktober 9, 2009

Es ist gegenwärtig wieder einmal viel von staatlicher Wirtschaftsförderung die Rede. Die Geschichte lehrt allerdings, dass der Staat im Zerstören wesentlich effizienter ist als im Aufbauen. Wirtschaftsförderung darf nicht länger Aufgabe einer Amtsstelle sein und sich auf das Drucken von Prospekten beschränken. Die Förderung der Wirtschaft muss wieder „raison d’être“ des Gemeinwesens werden.

Der Einfluss des Staatsapparats mit seiner Bürokratie auf unser Leben ist so enorm, dass er von den meisten längst als Selbstverständlichkeit empfunden wird. Die Frage nach der Legitimation einer Institution, in unser Leben einzugreifen, wird nicht einmal mehr gestellt. Fragten die grossen Staatstheoretiker noch nach der moralischen Rechtfertigung des Staates, sind es heute der Staat, bzw. dessen Vertreterinnen und Vertreter, die moralisieren und über Gut und Schlecht befinden. War es für John Locke, der mit seinem Denken die Welt verändert und vorangebracht hat, noch klar, dass eine Regierung nur legitim ist, wenn sie die Zustimmung der Regierten besitzt und die Naturrechte Leben, Freiheit und Eigentum beschützt, lässt man heutzutage der Regierung freie hand – einzig und allein weil sie Regierung ist. Dabei ist der Staatsapparat, was Freiheit und Eigentum anbelangt, längst zur grössten Bedrohung geworden.

Divergierende Interessen

Interessen und Ziele von Regierung und Regierten driften immer stärker auseinander. Wenn Regierungsvertreter erklären, das Land wolle Dieses oder Jenes, ist keineswegs sicher, dass Dieses oder Jenes dem Einzelnen bei seinem Streben nach seinem persönlichen Glück auch zu Gute kommt. Im Sprachgebrauch hat diese sich öffnende Kluft bereits ihren deutlichen Niederschlag gefunden. So etwa wenn von „Steuergeschenken“ oder so genannten PPP-Projekten die Rede ist, von Public-Private-Partnership-Projekten. In solchen Ausdrücken kommt die Abwendung von der Auffassung zum Ausdruck, dass der Staat den Bedürfnissen der Menschen und der Wirtschaft zu dienen hat. Der Staat wird nicht mehr als Gemeinschaft von Individuen zur Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt empfunden, sondern als eigenständiger Organismus mit eigenem Willen, dem im Grunde alles gehört.

Die gleiche Geisteshaltung kommt zum Ausdruck, wenn Vertreter von Regierung und Verwaltung ganze Industrien als „Klumpenrisiko“ betrachten und bezeichnen. So etwa die chemische Industrie in Basel oder der Finanzplatz in Zürich, wo es Regierungsvertretern zunehmend Mühe bereitet, ihre Politik auf die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse auszurichten. Das Ziel einer permanenten Verbesserung der Rahmenbedingungen wird kurzfristigen Opportunitäten geopfert. Was zählt, ist das Image – oder das, was man für das image hält.

Die Demontage geht weiter

Von einer guten Ordnungspolitik, die für möglichst tiefe Steuern und möglichst wenig einschränkende Gesetze steht, sind wir leider weit entfernt. Die öffentlichen Haushalte drohen ausser Kontrolle zu geraten, die Verschuldung hat ein bedrohliches Ausmass angenommen, die Sozialwerke sind in einem desolaten Zustand und wichtige Industrien kämpfen ums Überleben. Gleichwohl scheint der Leidensdruck noch nicht gross genug zu sein. Über 100′000 Stimmbürger haben ein Volksbegehren der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) unterzeichnet, das ein Ausfuhrverbot für Kriegsmaterial und besondere militärische Güter verlangt. Einer Industrie, die bereits heute nur noch ein Schatten ihrer einstigen Grösse ist, soll also vollends der Garaus gemacht werden.

Zerstören mit der Moral-Keule

Im Zerstören von ganzen Wirtschaftszweigen waren die Linken schon immer stark. Wer sich ihrem moralischen Bannstrahl ausgesetzt sieht, hat ein Problem. Auch wenn sich die Weltverbesserer in Medien und Verwaltung lediglich zum Ziel gesetzt haben, korrigierend einzugreifen. Auch beim Abzahlungskauf wollte man seinerzeit bloss etwas korrigieren. Das Resultat war ein Regelwerk, das dazu geführt hat, dass praktisch keine solchen Verträge mehr abgeschlossen werden. Oder der Haustürkauf: Weil der Gesetzgeber mündigen und urteilsfähigen Bürgern unterstellt, sie seien – im Gegensatz zur Verwaltung – nicht in der Lage, die Konsequenzen eines Kaufs auf öffentlichen Plätzen oder eben an der Haustüre richtig abzuschätzen, wurde eine seit Jahrtausenden bestehende Handelsform demoliert. Eine ganze Branche wurde abgestraft, als handelte es sich dabei um das organisierte Verbrechen schlechthin. Oder wie verhält es sich mit der Pelzindustrie? Wie viele schöne Unternehmen sind eingegangen, weil sich eine Personengruppe mit der geistigen Offenheit von Taliban, das Recht herausgenommen hat, darüber zu stimmen, was gute und schlechte Industrien sind. Im Moment ist gerade die – gleichzeitig subventionierte –Tabakindustrie im Fokus der zerstörerischen Gutmenschen. Arbeitsplätze interessieren nicht.

Dem Furor der Moralisten bereits vor Jahren zum Opfer gefallen, ist auch die Spielautomatenbranche. In Zürich musste als Kollateralschaden sogar das grossartige Cabaret „Polygon“ seine Türen schliessen, das zuvor vom Besitzer einiger Spiellokale grosszügig quersubventioniert worden war. Die gleichen Leute, die damals vorgaben, sie wollten Menschen und Familien vor dem finanziellen Ruin bewahren, haben allerdings keine Bedenken mehr, wenn Väterchen Staat abkassiert. Das hat einen handfesten Grund: Die Moralisten stehen den von ihnen angeprangerten „Heuschrecken“ nämlich in nichts nach, wenn es ums Abzocken geht. Sie holen das Geld einfach beim Staat und lassen sich für das Lösen von Problemen bezahlen, die es ohne Sie gar nicht gäbe. Im Asyl-, oder Drogenbereich, im Bildungs- und Betreuungswesen leben ganze Industrien fast ausschliesslich von Steuergeld. Ein Risiko besteht nicht. Wenn der Erfolg, was nicht überraschen kann, nicht eintritt, wird einfach nach mehr Geld gerufen. Von der Schaffung solider Arbeitsplätze kann also keine Rede sein. Besonders hirnverbrannt läuft es im Umweltbereich, wo mit gewaltigen Summen erneuerbare Energien gefördert werden. Dass sich die Arbeitsplätze, die auf diese Weise geschaffen werden, in China befinden, tut der Begeisterung unserer Gutmenschen keinen Abbruch. Man weiss schliesslich die Moral auf seiner Seite.

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Erschienen in der “Schweizerzeit” vom 9. Oktober 2009

Herrscher über „Stil und Botschaft“

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Islamisierung von Claudio Zanetti Freitag Oktober 9, 2009

Noch einer, der einst das Verbieten verbieten wollte, ist vom Paulus zum Saulus geworden: Genosse Bundesrat Moritz Leuenberger hat „alles Verständnis“ für ein Verbot des umstrittenen Plakats zur Anti-Minarett-Initiative. Es gehe aber um die alte Frage, wie eine liberale Gesellschaft mit einer intoleranten Strömung umgehe.

Hin und wieder die Bundesverfassung zur Hand zu nehmen, würde Moritz Leuenberger gut anstehen. Dort findet sich nämlich in Artikel 5 der Satz, dass „Grundlage und Schranke staatlichen Handelns“ das Recht sei. Mit anderen Worten: Wofür ein Bundesrat Verständnis hat oder wofür er kein Verständnis hat, ist vollkommen irrelevant. Massgeblich ist das Recht. Und diese Bestimmung hat genau den Zweck, zu verhindern, dass unsere Freiheit von Launen unserer Exekutivpolitiker abhängt. Sie setzt dem Absolutismus Schranken und zwingt zur Beachtung der Gesetze. Im Falle der Meinungsäusserungsfreiheit ist die Sache sogar sehr simpel. Sie darf nur eingeschränkt werden, wenn ansonsten eine – konkrete – Gefährdung des Staates droht, etwa in Kriegszeiten. Bloss die Hosen voll zu haben, genügt nicht.

So zumindest sollte es in einer liberalen – ich bevorzuge den Begriff „freiheitlichen“ – Gesellschaft sein. Leuenberger behauptet zwar, es gehe ihm darum, diese vor intoleranten Strömungen zu schützen, doch denkt er dabei an die Falschen. Sind diejenigen, die auf demokratischem Weg für ihre Freiheit einstehen, intolerant? Oder sind diejenigen die Toleranten, die Botschaften stürmen, Menschen bedrohen und umbringen, weil sie sich wegen einiger Karikaturen beleidigt fühlen?

Als Politiker verfolgt Moritz Leuenberger natürlich eine politische Agenda. Ist es tatsächlich nur sein glühender Anti-Amerikanismus, der ihn dazu veranlasst, die Errungenschaften der Aufklärung über Bord zu werfen? Oder ist es tatsächlich die Angst vor islamistischem Terrorismus?

Noch wesentlich schwerwiegender ist allerdings, was im Tages-Anzeiger von heute zu lesen ist: Da unterhält sich Silvio Temperli mit der Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch darüber, dass es der Stadtrat soeben abgelehnt hat, das Plakat zu verbieten. Frau Mauch machte jedoch klar, dass sie sowohl die initiative als auch das Plakat selbst ablehnt. Darauf Temperli: „Wenn sie Stil und Botschaft des Plakats ablehnen, müssten sie es konsequenterweise verbieten.“ Weiter wirft er der Stadtpräsidentin vor, die Gelegenheit verpasst zu haben, „ein Zeichen zu setzen“. Im gleichen Blatt, das Silvio Berlusconi praktisch täglich vorwirft, seine Medienmacht zu missbrauchen, wird ein obrigkeitliches Machtwort gefordert. Unglaublich!

Man stelle sich einmal vor, jemand aus der SVP würde fordern, Auftritte von Marthaler, Schlingensief oder Hirschhorn zu verbieten, weil deren „Stil und Botschaft“ nicht gefällt. – Das sollte reichen um zu zeigen, wie unreflektiert, ja debil Temperlis Aussage ist. Ein Journalist, der keinen Sinn für die Bedeutung des freien Wortes und Ausdrucks hat, hat seinen Beruf verfehlt.

Unerträgliche Selbst-Zensur

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Islamisierung, Medien von Claudio Zanetti Mittwoch Oktober 7, 2009

Die Antirassismusgesetzgebung war von Anfang an als Waffe gegen den politischen Gegner konzipiert, und genau so wird sie nun eingesetzt. Dass jemand wie Georg Kreis das neue Abstimmungsplakat der SVP kritisiert, kann darum nicht überraschen. Der Mann hat sich sein Leben lang der herrschenden Kaste angedient und selbstständiges Denken durch politisch korrekte Phrasendrescherei ersetzt.

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Georg Kreis und seine Zensurbehörde sind nur Lakaien im Dienste staatlicher Gesinnungsschnüffelei, wie man sie sonst nur in totalitären Systemen antrifft. Zum Beispiel in Saudi-Arabien, das Kreis vor den Angriffen der SVP in Schutz nimmt, und das er vermutlich um die Kompetenzen seiner Religionspolizei (motawa’s) beneidet. Schon für das öffentliche Tragen eines Kreuzes drohen dort massiven Strafen. Die Swissair durfte wegen des Schweizerkreuzes am Heckruder nicht landen. Das EDA führt in seien Reisehinweisen zu dem Land Folgendes aus: „Verboten sind unter anderem die Beleidigung des Islam sowie der politischen und religiösen Führung, das Fotografieren von Regierungsgebäuden und militärischen Einrichtungen, Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen. Frauen ist das Lenken eines Fahrzeugs untersagt. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft (Gefängnis, Stockschläge etc.). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.“

Man kann Georg Kreis nicht einmal verübeln, dass er sich zum Richter über die freie Meinungsäusserung emporgeschwungen hat. Genau wie ein Pyromane mit den Streichhölzern, die man ihm in die Hand gedrückt hat, ein Haus anzündet, wüten Kreis und seine Kommission mit den gesetzlichen Kompetenzen, die ihm in einer Volksabstimmung zugestanden wurden. Allerdings führte der Bundesrat 1994 in den Abstimmungserläuterungen aus: „Das Recht auf freie Meinungsäusserung bleibt selbstverständlich gewährleistet. Blosse Gesinnungen oder private Äusserungen sind keinesfalls verboten.“ Dass man bundesrätliche Beteuerungen vor Tisch anders liest, ist seit der EWR-Abstimmung leider der Normalfall.

Solange Georg Kreis noch keine öffentlichen Verbrennungen durchführen darf, braucht man ihn nicht weiter zu beachten. Weit schwerwiegender als sein Gerede ist die Selbstzensur, der sich ein Teil unserer Medienschaffenden freiwillig unterwirft. Das ist überraschend, denn diese Branche lebt von der Freiheit, und sie sollte sich hüten, diese als staatlichen Gnadenakt zu betrachten. Freiheit erhält man nicht geschenkt. Für seine Freiheit muss man täglich einstehen. Anderer Meinung ist scheinbar Tages-Anzeiger Co-Chefredaktor Res Strehle, der im Chor mit Georg Kreis ein Verbot des besagten SVP-Plakats fordert. Man kann kaum glauben, dass der Mann einst durch die Strassen zog und das Verbieten verbieten wollte. Offensichtlich braucht es wenig Macht, um sich davon korrumpieren zu lassen.

Am Busen der Regierung

Bloged in Ordnungspolitik, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Dienstag Oktober 6, 2009

Wer in der Schule aufgepasst hat, weiss, dass die Staatsmacht in drei Gewalten aufgeteilt ist. Dieses System, das sich als überlegen erwiesen hat, könnte simpler nicht sein: Die Legislative bestimmt, was die Exekutive umzusetzen hat, und die Gerichte wachen über die Einhaltung der von der Legislative beschlossenen Gesetze.

Der Theorie nach ist also die Legislative die dominierende Gewalt. In der Realität ist es allerdings die Exekutive - aufgrund ihres Informationsvorsprungs. Das ändert jedoch nichts an der verfassungsmässigen und vom Bürger einklagbaren Aufgabenteilung. Aus diesem Grund sollten sich Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive in Abstimmungskämpfen äusserste Zurückhaltung auferlegen. Als man zur politischen Kultur noch sorge trug, war dies eine Selbstverständlichkeit. Denn wie soll eine Regierung einen Beschluss des Stimmvolkes glaubwürdig umsetzen, den sie zuvor im Abstimmungskampf bekämpft hat? Aus den Erfahrungen der EWR-Abstimmung wissen wir jedenfalls, dass dieser Entscheid von Volk und Ständen nie wirklich akzeptiert worden ist. Auch nach bald 20 Jahren betreiben Regierung und Verwaltung dagegen Obstruktion.

In diesen Tagen erreichte mich ein Schreiben des Zürcher Komitees gegen Exportverbote zur Bekämpfung der GSoA-Initiative, die ein Ausfuhrverbot für Kriegsmaterial und besondere militärische Güter in der Bundesverfassung festschreiben will. Als Erstunterzeichnerin firmiert die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer, die einem solchen Abstimmungskomitee nicht beitreten sollte. Im Kanton Zürich gibt es nämlich auch Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die das Volksbegehren unterzeichnet haben oder ihm an der Urne zustimmen werden. Und Rita Fuhrer ist Regierungsrätinnen aller Zürcherinnen und Zürcher und sollte sich darum neutral verhalten. Dass sie diesen GSoA-Schwachsinn jedoch aus innerster Überzeugung ablehnt ist richtig und verständlich. Von einer SVP-Politikerin erwarte ich nichts anderes.

Auch die Vorsteherin des eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Doris Leuthard, wird gegen die Initiative antreten. Sie wird am 26 Oktober im Hotel Marriott als „Keynote-Speakerin“ auftreten, da „Hauptrednerin“ offenbar zu wenig glamourös ist. Frau Leuthard wird ex cathedra sagen, was Sache ist, danach darf auf einem Podium etwas gestritten werden. Bedenklich ist, dass sich Politiker aus allen Lagern sowie Verbandsvertreter dies gefallen lassen. Wir brauchen eine Regierung, damit Schulen und Spitäler funktionieren, damit wir fliessend Wasser und Strom haben. Wir brauchen jedoch keine Regierung, damit wir wissen, was wir zu denken, bzw. wie wir abzustimmen haben.

Abstimmungskämpfe sollen von den Parteien, den Verbänden und der Wirtschaft geführt werden. Im konkreten Fall ist es Aufgabe der einst starken Rüstungsindustrie, für ihre Anliegen einzustehen. Doch wo sind diese? Wo bleibt beispielsweise die SIG, die bevor sie Milchpackungen herstellte, der Schweizerarmee Sturmgewehre lieferte? Bleibt am Ende alles an der bundeseigenen RUAG hängen?

Der Gruppe „Sicherheits- und Wehrtechnik“ des Branchenverbands Swissmem gehören 44 Unternehmen an. Es ist an ihnen, sich für ihre – legitimen – Interessen einzusetzen. Interessenvertretung ist nichts Unanständiges. Niemand wird sich wundern, dass die Initiative der Armeeabschaffer dieser Branche ein Dorn im Auge ist. Wenn sie sich aber auf die Unterstützung durch die Exekutive verlässt, wird sie sich eines Tages die Augen reiben, denn die Hilfe der Regierung ist weder selbstlos noch gratis. Das war sie nie, und das wird sie nie sein. Höhere Steuern und neue Auflagen, die als Kompromisse angepriesen werden, sind so sicher wie das Amen in der Kirche.

Nicht dabei sein zählt, sondern besser sein

Bloged in Ordnungspolitik, Finanzen und Steuern, Allgemein von Claudio Zanetti Montag Oktober 5, 2009

Zwei Männer sind zu Fuss in der Savanne unterwegs. Plötzlich merken sie, dass sich ein Löwe an sie heranpirscht. Beide fürchten um ihr Leben. Da öffnet der eine seinen Rucksack, kramt daraus ein paar Turnschuhe hervor und zieht diese an. Verwirrt und vorwurfsvoll fragt ihn der andere, was er damit bezwecke, ob er denn ernsthaft glaube, mit leichteren Schuhen schneller rennen zu können als der König der Tiere. Doch der Angesprochene antwortet nur trocken: „Das ist ja gar nicht nötig. Es reicht, wenn ich schneller bin als Du.“ Dieser – zugegebenermassen nicht mehr ganz taufrische – Witz illustriert sehr treffend das Wesen eines jeden Wettbewerbs und damit natürlich auch jenes des Steuer- oder Standortwettbewerbs. Am Ende zählt nur der relative Vorteil gegenüber den Mitbewerbern.

Mögen ihn die Sozis und ihre Verbündeten noch so heftig als ungerecht verdammen, der Wettbewerb unter den Standorten ist Tatsache. Genauso vergeblich könnten unsere ewigen Weltverbesserer gegen das Wetter, die Schwerkraft oder das Älterwerden protestieren. Wann werden diese Schöngeister endlich begreifen, dass auch unangenehme Tatsachen Tatsachen sind, die es zu akzeptieren gilt?

In der Schweizer Aussenpolitik, die einst eine erfolgreiche Aussenwirtschaftspolitik war, gilt gegenwärtig die Devise: „Dabei sein ist alles.“ Parolen ersetzen das Denken. Ob es richtig und wünschenswert ist, dass sich die G 20 zu einer Weltregierung entwickelt, wird nicht gefragt. Man will einfach dabei sein und vergisst, dass unsere Gegner im globalen Wettbewerb keineswegs von olympischem Geist erfüllt sind. Dies verstehen es, ihre Interessen durchzusetzen, und zögern nicht, dabei zu den hinterhältigsten Mitteln wirtschaftlicher Kriegsführung zu greifen. Dazu ist unsere umtriebige Aussenministerin nicht in der Lage. Sie, die ihren eigenen Regierungskollegen bei jeder sich bietenden Gelegenheit in den Rücken schiesst, gibt sich gegenüber dem Ausland devot. Auch MCR redet zwar von Interessenvertretung, doch hält sie die Interessen des Landes mit denen ihrer Partei und der Ideologie der sozialistischen Internationale für identisch. Darum haben wir heute kein Bankgeheimnis mehr. Und nur, wer die Schweiz hasst, oder sie auf EU-Niveau herunterwirtschaften will, um sie „beitrittsfähig“ zu machen, wird behaupten, es seien in den vergangenen Monaten Schweizer Interessen durchgesetzt worden.

Als Land mit denkbar schlechten Voraussetzungen war die Schweiz seit jeher dazu gezwungen, sich ein für Investoren attraktives Rechtskleid zu schneidern. Henri Nestlé, Georg Wander oder die Herren Brown und Boveri und viele andere haben sich in der Schweiz niedergelassen und Industrien aufgebaut, weil sie hier bessere Standortbedingungen angetroffen haben als in ihren Herkunftsländern. Diese unterscheiden sich natürlich auch innerhalb eines Landes. Erst recht, wenn dieses föderalistisch verfasst ist. Dass wirtschaftspolitische Entscheide langfristig schwerwiegende Folgen haben können, ist in der Berner Zeitung vom 3. September 2005 nachzulesen. So handelte sich Bern bereits in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts einen grossen Rückstand auf Zürich ein, weil es „im gemütlichen Takt tuckerte, den das auf die Landwirtschaft fixierte Patriziat vorgab.“ Heute wirbt Bern in Zürich um Investoren.

Doch auch Zürich läuft Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten. Soeben ging die Meldung durch die Presse, dass ein russischer Milliardär nach einem neuen Wohnsitz Ausschau hält, weil die Pauschalbesteuerung abgeschafft wurde. Anstatt der Turnschuhe haben die Zürcher die Skischuhe montiert, und es macht auch nicht den Eindruck, als sei man auf die versprochene Steuersenkung in Deutschland vorbereitetet. Gut möglich, dass Berner und Zürcher schon bald gemeinsam in Singapur um Investoren werben müssen.
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Erschienen in der Berner Zeitung vom 2. Oktober 2009

Oktoberfest in Ramallah? Die Schweiz bezahlt’s.

Bloged in Finanzen und Steuern von Claudio Zanetti Freitag Oktober 2, 2009

Das Finanzgebaren des DEZA entspricht dem einer Bande betrunkener Matrosen. Das ist bekannt. Man muss wirklich besoffen sein, um in einer muslimischen Gesellschaft mit Steuergeld ein Bierfest zu sponsern. Doch genau das tun Calmy-Reys Leute. Schauen Sie sich das an:

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Die Kulturfritzendämmerung

Bloged in Rechtsstaat, Medien, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Freitag Oktober 2, 2009

Die Verhaftung des polnisch-französischen Filmemachers Roman Polanski in der Schweiz hat eines offensichtlich gemacht: Den totalen intellektuellen und moralischen Bankrott unserer linken Kulturschickeria.

Geradezu schmerzhaft dümmlich war, was der masslos überschätzte Rolf Lyssy und sein aus Nizza zugeschalteter Sekundant Hans Schenker im der Sendung TalkTäglich vom 28. September 2009 auf TeleZüri von sich gaben.

Lyssy, der noch immer von seinem Film „die Schweizermacher“ zehrt, liess seiner Empörung freien Lauf. Es gehe nicht an, den Regisseur zu verhaften, man dürfe sich nicht hinter Paragraphen verstecken. Polanski sei schliesslich nicht irgendwer. Pardon? Sind unsere Kulturfritzen nicht mit dem Argument gegen die Einbürgerungsinitiative der SVP angerannt, weil sogar die Demokratie dem Rechtsstaat untergeordnet sei? Und gilt Rechtsgleichheit nur, wenn es Lyssy und seinen linken Freunden passt?

Dann konstruierte Lyssy einen Bezug zur Todesstrafe und bezeichnete das amerikanische Justizsystem pauschal als „höchst fragwürdig“. Ein Rating, das er nur wenig später auf“ „nicht über jeden Verdacht erhaben“ zurückstufte.

Als sorgte er sich tatsächlich um die Schweiz, führte Lyssy weiter aus, mit der Verhaftung Polanskis sei ein „unsäglicher Imageschaden“ entstanden. Freilich wurde mit keinem Wort substantiiert, worin denn dieser bestehe. Auch der Frage, weshalb es dem Ruf eines Landes abträglich sein soll, wenn es sich an Gesetze und internationale Vereinbarungen hält, wurde nicht nachgegangen.

Schliesslich insinuierte Lyssy, es sei Polanski eine Falle gestellt worden. Auch dies eine unreflektierte Behauptung, die umgehend durch einen anderen Unfug „korrigiert wurde. Es stimme schon, dass alles legal abgelaufen sei, doch sei halt eine andere Haltung gefordert. Auf die Vorzüge und allfälligen Nachteile einer auf Willkür basierenden Justiz wurde freilich nicht näher eingegangen. Stattdessen wurde auf das zuvor kritisierte amerikanische System verwiesen, in dem es möglich ist, dass ein abtretender Präsident als letzte Amtshandlung verurteilte Kriminelle begnadigt. Ein besonderes Flair scheint der linke Lyssy für Marc Rich zu haben, den er in diesem Zusammenhang besonders erwähnte. Hat sich nicht auch Sozialdemokrat Josef Estermann als Zürcher Stadtpräsident für Richs Begnadigung eingesetzt?

Geplapper aus Nizza
Die Aufgabe, an die Grenze des punkto Torheit Erträglichen vorzudringen, übernahm Schauspieler Hans Schenker, der gerade in Nizza über die Schrecken des Kapitalismus sinniert. Er sei „empört und schockiert“ über den Umgang mit einem „so genannten Verbrecher“. Seiner Ansicht nach ist die – von Polanski nie bestrittene – Vergewaltigung (oral, anal und vaginal) einer 13 Jährigen, die zuvor durch die Abgabe von Alkohol und Medikamenten widerstandslos gemacht wurde, also kein Verbrechen.

Da Schenker offensichtlich nicht in der Lage ist, einen eigenen intelligenten Gedanken zu formulieren, zitierte er wiederholt aus der links-liberalen Süddeutschen Zeitung, in der ein nicht weiter substantiierter Zusammenhang zwischen der Verhaftung Polanskis und dem Steuerstreit mit den USA behauptet wird. Dann zeigte Schenker, dass er nicht einmal richtig zitieren kann: De Gaulle hat nicht gesagt: „Künstler gehören nicht ins Gefängnis“, sondern „On n’ arrete pas Voltaire”. Und das geschah nicht in Bezug auf Jean Genet, sondern auf Jean-Paul Sartre, der wegen Verteilens maoistischer Flugblätter festgenommen wurde. Abgesehen davon, ist de Gaulle nicht gerade ein leuchtendes Beispiel für einen Staatsmann, der sich gross um Rechtstaatlichkeit und Gewaltentrennung scherte.

Als wäre im der Champagner im spätsommerlichen Nizza zu Kopf gestiegen, teilte Schenker nach allen Seiten aus. Es seien Denunzianten am Werk. Wo denn? Der Auftritt Polanskis am Zürcher Filmfestival war gross angekündigt. Es sei diffamiert worden. Wer denn? Polanski? Oder nicht vielmehr die Schweizer Polizei und Justiz durch Leute wie Schenker? Dann wurde der Schweiz Liebedienerei – ein Begriff, an dem Schenker grossen Gefallen gefunden hat – unterstellt, und Toni Brunner wurde kurzerhand zum verlängerten Arm der US-Justiz erklärt. Wie dumm geht’s eigentlich noch?

Ausgerechnet Schenker als Vertreter des Kulturteigs, der alles und jeden, der ihnen die Subventionen nicht nachwirft kritisiert, und nichts lieber tut als zu moralisieren, erklärte schliesslich, man habe „genug von der moralisch Keule“. Ja wer schwingt diese denn?

Und als wollte Schenker wirklich auch dem Hintersten und Letzten beweisen, dass er nicht über das Niveau der Sponti-Sprüche der 70er- und 80er-Jahre hinausgekommen ist, hob er zu folgendem Schlusswort an: „Die Justiz macht keine Fehler – sie ist der Fehler!“ Was ist das anderes als eine Absage an den Rechtsstaat und die Ausrufung der Anarchie?

Linke weltweit am Ende
Erfreulich ist, dass sich diese Zerfallserscheinungen nicht auf die Schweiz beschränken. Auch im Ausland ist der intellektuelle Bankrott der linken Kulturfritzen offensichtlich. Auch die Schauspielerin Whoopi Goldberg fühlte sich berufen, sich zur Verhaftung Polanskis zu äussern. Nun ist klar, dass sie ausser den Qualifikationen „Frau“, „schwarz“ und „links“ nicht viel zu bieten hat. Wer als angebliche Kämpferin für die Rechte der Frauen Polanski mit dem Argument verteidigt, es sei ja gar „keine richtige Vergewaltigung“ gewesen, hat jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.

Ganz ähnlich ihr Kollege Woody Allen, der das Vorgehen der Schweiz ebenfalls kritisierte. Auch er hatte ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter am Hals. Ein anderer würde in einer solchen Situation schweigen.

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