Abschied von der „Freiheit der Andersdenkenden“

(Fraktionserklärung der SVP des Kantons Zürich vom 2.12.19)

Solange Linke in der Minderheit sind, sind sie durchaus in der Lage, intelligente Gedanken zu entwickeln und zu formulieren. Denken Sie nur an das berühmte Diktum von Rosa Luxemburg, wonach Freiheit immer die Freiheit der Andersdenkenden ist. Brillant war auch George Orwell, der klarstellte, dass Freiheit, falls sie überhaupt etwas bedeute, das Recht sei, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

Sobald sich Linke allerdings stark genug wähnen, ist es rasch vorbei mit der „Freiheit der Andersdenkenden“. Dann wird unter dem Deckmantel der politischen Korrektheit dekretiert, was gesagt und getan werden darf – und was nicht. Der jüngste Angriff auf Roger Köppel und Christoph Mörgeli ist nur ein weiterer Fall in einer langen Reihe von Angriffen auf die „Freiheit der Andersdenkenden“, und leider ist es durchaus nicht so, dass dafür nur ein paar unbelehrbare Fanatiker verantwortlich wären wie sie leider in jeder Gesellschaftsgruppe vorkommen.

Es waren nicht unbelehrbare Fanatiker, die einer antifeministischen Splittergruppe vor ein paar Jahren im städtischen Restaurant Neue Waid einen Sitzungsraum verweigerten. – Es war der Zürcher Stadtrat.

Es waren nicht unbelehrbare Fanatiker, die in Zürich den „Marsch für Läbe“ untersagten. – Es war der Zürcher Stadtrat, der sich angeblich ausserstande sah, die Sicherheit zu gewährleisten.

Als einziges Sekretariat einer Regierungspartei kann es sich jenes der SVP in der linken Stadt Bern nicht leisten, nur schon ein Namenschild an der Haustür anzubringen. Zu zahlreich waren die Anschläge der Sturmtruppen von der Reithalle und zu teuer waren jeweils die Folgen. Das Sekretariat der SVP des Kantons Zürich zügelte nach Dübendorf.

Auch an Bildungsstätten treiben Linke längst Ihr Unwesen: An mehreren Schweizer Universitäten, die ein Ort des freien Wortes und des Streits darüber sein sollten, wurden schon Auftritte unliebsamer Referenten verhindert. Die Demonstranten beanspruchen dabei ein Recht für sich, das sie Andersdenkenden nicht zugestehen.

In diesem Punkt unterscheiden sich die Linken fundamental von den Bürgerlichen. Es gibt in unserem Land zahlreiche Gemeinden, in denen alleine die SVP über einen Wähleranteil von 2/3 und mehr verfügt. An keinem dieser Orte ist es je zu einem Machtmissbrauch gekommen, wie er in linken Grossstädten praktisch an der Tagesordnung ist.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wer ständig von einer bunten Gesellschaft redet, muss auch bereit sein, Buntheit wirklich zuzulassen. Erst unterschiedliche Farben machen die Buntheit aus. Das gleiche Recht, das die Äusserung einer Meinung garantiert und schützt, garantiert und schützt auch die gegenteilige Meinung. Rechtsgleichheit ist die Zwillingsschwester der Freiheit.

Keine Meinung ist von Vornherein richtig oder moralisch besser. Das zeigt sich erst in der Auseinandersetzung mit Argumenten. Die SVP hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass auch die Sozialdemokraten in einer Stellungnahme den jüngsten Anschlag auf Roger Köppel und Christoph Mörgeli mit klaren Worten verurteilen. Doch das genügt nicht: Damit politische Auseinandersetzungen nach den Regeln der Zivilisation geführt werden können, müssen die linken Verantwortungsträger, die Fanatiker in ihren Reihen zurückbinden und gegebenenfalls der Polizei oder der Staatsanwaltschaft melden.