Alle Beiträge von Claudio Zanetti

Hilfe, wir verdummen!

Erziehung ist den Linken seit jeher ein wichtiges Anliegen. Schon der Grosse Vorsitzende Mao sagte: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“ Gut ist Erziehung nach diesem Verständnis dann, wenn sie den politischen Zielen nützt. Es kann darum nicht früh genug damit begonnen werden. Am liebsten würden die Genossinnen und Genossen bereits Neugeborene im Rahmen der ausserfamiliären Kinderbetreuung mit den Segnungen des sozialistischen Nanny-Staates vertraut machen. Erziehung soll nicht mehr Sache der Eltern sein, sondern Aufgabe staatlicher Funktionäre.

Die Linke war sich der Bedeutung des Erziehungswesens voll bewusst als sie zum Marsch durch die Institutionen aufbrach. Dementsprechend brachte sie die kantonalen Erziehungsdirektionen als erstes unter ihre Kontrolle. Heute stellt die SP die stärkste Fraktion innerhalb der eidgenössischen Erziehungsdirektorenkonferenz, wo sie auf die tatkräftige Unterstützung durch die Vertreter der CSP, der Grünen und der Alternativen zählen kann. Und wohin die Mitteparteien tendieren, braucht der gebildeten Leserschaft der Berner Zeitung nicht eigens in Erinnerung gerufen zu werden. „Bildung ist unser wichtigster Rohstoff“, lautet der Kampfruf, dem der Refrain „Es braucht mehr Geld!“ folgt. Und dieses lässt in der Regel nicht lange auf sich warten. Nicht einmal über den Verwendungszweck wird noch gestritten, sondern bloss darüber, ob die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um drei oder sechs Prozent ansteigen sollen. Betonköpfen ist es naturgemäss egal, ob in Beton oder in Köpfe investiert wird.

Wo mittlerweile bereits ein simples Diktat praktisch als Menschenrechtsverletzung qualifiziert wird, weil damit ein unzulässiger Leistungsdruck ausgeübt werde, wo Noten verpönt sind und blinde Begeisterung herrscht, für alles, was unter dem Label „Bildung“ daherkommt, kann natürlich keine seriöse Erfolgs- oder Qualitätskontrolle stattfinden. Und wenn die Schweiz bei der PISA-Studie schlecht abschneidet oder die ETH eine Rangliste der Mittelschulen erstellt, so werden allenfalls die Erhebungsmethoden hinterfragt. Die Frage, ob wir das richtige tun, damit sich das Wissen unsere Schülerinnen und Schüler vergrössert und sie im Erwerbsleben erfolgreich bestehen können, wird als spiesserisch abgetan. Trotzdem, es gibt sie: Die Realität. Und diese kann sehr hart sein und die schönsten Ideologien wie Kartenhäuser zum Einsturz bringen.

„Der Markt und die Leute bestimmen, was angesagt ist, nicht der Künstler oder der Verleiher.“ Dieses Zitat war kürzlich auf der Website der BZ zu lesen. Es stammt von Philippe Täschler, dem Geschäftsführer des grössten Schweizer Kinobetreibers Kitag. Der Mann hat keinerlei politische Erwägungen zu berücksichtigen. Er will Geld verdienen und richtet sich darum nach den Wünschen seiner Kunden. Und da diese immer weniger in der Lage sind, einen Film in der Originalsprache zu geniessen, werden möglicherweise schon bald nur noch synchronisierte Fassungen angeboten. Das Lesen von Untertiteln wird als zu mühsam empfunden. Man will George Clooney sehen, aber Thomas Gottschalk hören. Lese- und Sprachkompetenz nehmen ab. Oder um es in der Sprache unserer Bildungsfunktionäre zu sagen: „Die Bildungsferne nimmt zu“. Und da faule Äpfel die gesunden anstecken und nicht umgekehrt, muss sich die ganze Gesellschaft nach den Analphabeten richten. Auch dafür haben die Linken einen treffenden Ausdruck: Harmonisierung. Harmonisieren lieben sie fast noch mehr als erziehen. Bei den Steuern nach oben, bei der Bildung nach unten. In jedem Fall falsch.

______

Erschienen in der Berner Zeitung vom 2. Mai 2009

Ein Geschichtsbuch, das man gelesen haben muss

„Christoph Blocher – der konservative Revolutionär“ heisst die neue Biographie, die Weltwoche-Redaktor Markus Somm kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Wer die Schweiz gerne hat und sich für Zeitgeschichte interessiert, muss dieses ansprechend geschriebene Buch lesen.

Bisher war ich der festen Überzeugung, gute politische Literatur zeichne sich durch Kürze aus. Nun hat Markus Somm ein Buch geschrieben, das mich eines Besseren belehrte*. Auch wenn Somms Werk 528 Seiten umfasst, musste er vieles weglassen, was bestimmt auch noch interessant gewesen wäre. Der Vorwurf eines Redaktors des Tages-Anzeigers allerdings, der Abstieg des „rechten Revolutionärs“ sei ausgeblendet, ist abwegig und zielt ins Leere. Wie soll man einen Abstieg beschreiben, wo kein Abstieg ist?

Erosion des Freisinns

Streng genommen handelt es sich um ein Geschichtsbuch, in dem der Schweizer Ausnahmepolitiker Christoph Blocher eine zentrale Bedeutung innehat. Wer es liesst, erfährt viel über die Veränderungen, welche die Schweiz in den letzten 50 Jahren durchlebte. Ein Schwergewicht legt Somm dabei auf die Rolle der einst alles dominierenden FDP. Überzeugend beschreibt er, wie insbesondere der wichtige Zürcher Freisinn nach der Zäsur, die der Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks 1989 geschichtlich darstellt, keinen Tritt mehr fand.

Die so genannte „Affäre Kopp“ erachtet Somm bloss als äusseres Zeichen einer tief greifenden Verunsicherung innerhalb des Freisinns. Vieles, was zuvor als „ewig gültig“ betrachtet worden war, hatte plötzlich – scheinbar – keine Geltung mehr. Man glaubte, eine neue Epoche habe begonnen. Da war die Armee, einst ein Bollwerk der Bürgerlichen, von den Linken als „Heilige Kuh“ verspottet. Plötzlich musste sie ihre Existenz begründen und behaupten. Eine Volksinitiative verlangte gar die Abschaffung, und die Bürgerlichen hatten dem Argument der „Friedensdividende“, die es einzulösen gelte, wenig Brauchbares entgegenzusetzen. Zwar scheiterte das Volksbegehren, doch die Bereitschaft, für die Landesverteidigung einzustehen, hatte spürbar und auf Dauer Schaden genommen. Werte wie „Unabhängigkeit“ und „Neutralität“ verloren an Bedeutung.

Anstatt sich auf die Werte zu besinnen, die er seit der Gründung des Bundesstaates konsequent vertreten hatte, wandte sich der Freisinn immer mehr von der SVP ab und nahm in wichtigen Fragen abweichende Positionen ein. Dass sich die neuen Positionen dafür immer mehr mit denen des linken Lagers deckten, wurde in Kauf genommen, man versprach sich davon sogar Stärke gegenüber der SVP. Eine verhängnisvolle Fehlbeurteilung!

Die SVP und die anderen

In dieser Phase ohne klare politische Ausrichtung suchten immer mehr Politiker das Heil in der Anbindung an internationale Organisationen. Statt autonomer Verteidigung, die an der Landesgrenze beginnt, hiess es plötzlich, nur noch im Verbund mit anderen Staaten sei Sicherheit gewährleistet. Und plötzlich musste die Schweiz ihr Verhältnis zur EG, bzw. EU klären. Damit begann der Aufstieg von Christoph Blocher, der die SVP zu der mit Abstand stärksten Partei im Land machte, indem er sich dem Beitritt zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) widersetzte und dem politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und publizistischen Establishment eine empfindliche Niederlage bereitete.

Angenehme und spannende Lektüre

Somm versteht es, komplexe Zusammenhänge und Abläufe verständlich darzustellen. Geschickt verwendet er Anekdoten und kurze Geschichten, um Sachverhalte anschaulich darzustellen. So etwa, wenn er beschreibt, wie der frühere Besitzer der EMS-Werke, Werner Oswald, und sein Sekretär Christoph Blocher über den Gotthard an die Marignano-Schlachtfeier reisen und dabei über das Wesen der Neutralität diskutieren. Ein Thema, das Christoph Blocher sein Leben lang beschäftigt. Auch als Mitglied der Landesregierung setzte er sich entschieden gegen die Behauptung zur Wehr, der Bundesrat stehe „geschlossen“ zu „Schengen“.

Blocher der Unternehmer, Blocher der Regimentskommandant, Blocher der Politiker und Blocher als Bundesrat. All diese Aspekte werden eingehend analysiert und beschrieben. Somm zeigt, wie Christoph Blocher denkt und funktioniert, wie er Probleme angeht und Lösungen umsetzt. Der Leser erfährt, mit welcher Raffinesse es Bundesrat Blocher fertig brachte, festgefahrene Gesetzesrevisionen, wie beispielsweise das Gesetz über das Bundesgericht, einer Lösung zuzuführen, die alle Seiten zu befriedigen vermochte. Sogar die Linke war voll des Lobes. Umso unverständlicher ist es daher, weshalb schliesslich nichts unversucht gelassen wurde, um Christoph Blocher als Bundesrat zu stürzen.

Kritisch und doch anständig

Wie immer, wenn es um Christoph Blocher oder die SVP geht, setzt bei einem Grossteil der Schweizer Medienschaffenden der Verstand aus, und es regieren dumpfe Reflexe. Es gilt praktisch als ungeschriebenes Gesetz, dass man weder an Christoph Blocher noch an der von ihm massgeblich geprägten SVP ein gutes Haar lassen darf. Die Palette beginnt mit Verunglimpfungen bei der Titelsetzung, geht über eigentliche Hasskampagnen, und reicht bis zum Aufruf zum medialen Boykott. Markus Somm bildet in dieser Hinsicht eine löbliche Ausnahme. Er ist durchaus kritisch, doch bleibt er immer anständig und pflegt den Stil, den andere nur einfordern.

Bleibt zu hoffen, dass dem Buch ein grosser Erfolg beschieden ist. Das gibt Markus Somm die Gelegenheit, die Neuauflage seines Werks mit einem Personen- und Sachregister zu versehen.

 * Markus Somm: Christoph Blocher, Der konservative Revolutionär, 528 Seiten, illustriert, Appenzeller Verlag, 48 Franken.

Wenn Richter sich zum Verbrecher gesellen

Nicht nur in Mailand, Paris und New York wird Mode gemacht. Auch in unseren Gerichten wird Modeströmungen folgend geurteilt. Im Moment herrscht gerade Konsens, Härte zu zeigen, wenn es ums Autofahren geht. Und auch bei Delikten gegen die korrekte Gesinnung zeigt sich die Justiz in der Regel unerbittlich. Der Anstieg der Gewaltdelikte hingegen, insbesondere bei den von Jugendlichen begangenen, macht kaum Eindruck. Bestenfalls diskutieren die Experten über Erhebungsmethoden und die Würdigung des Migrationshintergrunds.

Fahrlässige Tötung? 1000 Franken Busse. Als einschlägig bekannter Rowdy einen Fussballfan zum Krüppel geschlagen? Ein Jahr Gefängnis. Zu zweit einen Passanten niedergeschlagen und verletzt auf die S-Bahn-Geleise gestossen? Bedingte Geld- und Freiheitsstrafen. Eine 81-jährige Rentnerin mit Fusstritten übel zugerichtet und ihr Geld und eine Perlenkette gestohlen? In Zürich ein Tag Untersuchungshaft.

Fast täglich werden wir mit Gerichtsurteilen konfrontiert, die oft nur schwer nachvollziehbar sind. Natürlich fehlen uns jeweils die detaillierten Akten, die einem Gericht zur Verfügung stehen, doch braucht man kein Jurist zu sein, um zu merken, dass Manches nicht mehr stimmt. Immer wieder muss man sich doch fragen: „Ja, was hätte der Täter denn sonst noch alles anstellen müssen, um die im Strafgesetzbuch vorgesehene Höchststrafe zu erhalten?“

Wer es wagt, an der bisweilen grotesk anmutenden Täterverhätschelung Kritik zu üben, dem wird Tabubruch zur Last gelegt. So kritisiert beispielsweise der hardcore-linke Marcel Niggli, dass normal linke Strafrechtler wie Daniel Jositsch und Martin Killias unsere Kuscheljustiz kritisieren und damit angeblich ins gleiche Horn blasen wie die SVP. Der gleiche Niggli, der jemanden, der „Neger“ anstatt „Schwarzer“ sagt, am liebsten auf dem Scheiterhaufen der politischen Korrektheit verbrennen würde, findet es völlig in Ordnung, dass einer für eine Vergewaltigung nicht ins Gefängnis muss, wenn der Druck, den er auf das Opfer ausgeübt hat, bloss psychischer Natur war.

Immerhin dürfen wir also erfreut zur Kenntnis nehmen, dass es eine lernfähige Linke gibt, die einen Lösungsansatz nicht alleine schon deshalb ablehnt, weil er im Ruche der SVP-Politik steht. Zu überraschen vermag dieses sich abzeichnende Umdenken allerdings nicht. Zu offensichtlich ist das Versagen der von der 68er-Generation vorangetriebenen Politik auch im Bereich des Strafrechts und der Strafverfolgung. Der Gedanke der Resozialisierung und das Abwälzen der persönlichen Verantwortung auf gesellschaftliche Umstände haben dazu geführt, dass fast vergessen gegangen ist, dass eine Strafe in erster Linie eine Bestrafung zu sein hat. Für Resozialisierung bleibt auch dann noch Platz.

Das Recht will immer einen bestimmten Idealzustand schaffen oder diesen schützen. Das Strafrecht tut dies, indem es einerseits vor Straftaten abschreckt und andererseits begangenes Unrecht sühnt. Es hat aber noch eine andere wichtige Funktion: Es schafft Ordnung. Es ist der Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen. Umso schlimmer ist es, wenn die Rechtsprechung nicht mehr als gerecht und nachvollziehbar empfunden wird, denn im Zuge dieser Entwicklung geht der Gemeinsinn verloren und die Menschen wenden sich vom Staat ab.

Wie heisst es im zweiten Teil von Goethes Faust so treffend? „Der Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

_______

Erschienen in der Berner-Zeitung vom 4. April 2009

Willkür als Maxime

Der Kampf gegen staatliche Willkür ist die Raison d’être eines Rechtsstaates. Im Fall der Immunität von Lucrezia Meier-Schatz, Jean-Paul Glasson und Toni Brunner hat die Ungleichbehandlung der eidgenössischen Räte System.

In Bern gibt es für alles eine Lobby, nur nicht für Rechtsgleichheit und Gerechtigkeit, wie sich in der zurückliegenden Frühlingssession einmal mehr zeigte. Die Räte waren aufgerufen, über die Aufhebung der Immunität von drei Ratsmitgliedern zu befinden: Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP), alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP) und Nationalrat Toni Brunner (SVP). In allen drei Fällen ging es um Ereignisse im Zusammenhang mit der Arbeit einer Subkommission der natio-nalrätlichen Geschäftsprüfungskommission. Diese hatte die Aufgabe, einem fragwürdigen Einsatz eines Drogenhändlers als V-Mann durch die Bundesanwaltschaft nachzugehen und die Umstände des Rücktritts des dafür verantwortlichen Bundesanwalts abzuklären.

Die drei Fälle wurden höchst ungleich behandelt. Nur für Meier-Schatz und Glasson, denen der Staatsanwalt Amtsgeheimnisverletzung, einen Nötigungsversuch sowie die Bildung einer rechtswidrigen Vereinigung zur Last legte, beantragte er die Aufhebung ihrer Immunität. Aufgehoben wurde sie allerdings nur für Toni Brunner, der gar nicht belangt werden sollte.

Die Aufgabe, die Aufhebung von Toni Brunners Immunität zu beantragen, übernahm pflichtbewusst die Rechtskommission des Nationalrats. Sie habe zu diesem Zweck eine Güterabwägung vorgenommen, lässt sie uns wissen: Auf der einen Seite sei es darum gegangen, «das (öffentliche) Interesse an der Ahndung allfälliger Straftaten» zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite dürfe das (öffentliche) Interesse an einem «reibungslosen Ratsbetrieb, nicht durch missbräuchliche oder auf haltlosen Anschuldigungen beruhende Strafverfahren beeinträchtigt» werden.

In den Fällen «Meier-Schatz» und «Glasson» verzichtete die Kommission und danach das Plenum darauf, eine solche Güterabwägung vorzunehmen. Für sie öffnete man einen Notausstieg: Zwar sei der «Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit» eindeutig gegeben, doch gebe es «keinen Grund zur Annahme, dass die beiden Ratsmitglieder an dieser Medienkonferenz vorsätzlich eine Straftat begangen haben». Dies selbst dann, «wenn die eine oder andere Aussage im Nachhinein als unvorsichtig oder ungenau» erscheine. Diese Milde in der Beurteilung wurde Toni Brunner nicht zuteil. Es wurde eindeutig mit verschiedenen Ellen gemessen. Im Communiqué der Rechtskommission findet sich nicht einmal ein Hinweis darauf, dass es Bürgerpflicht ist, die Regierung von einer Verschwörung in Kenntnis zu setzen.

«Stimmengewirr» gemäss Protokoll

Diese Ungleichbehandlung ist ausschliesslich politisch zu erklären. Und das Recht politisch anzuwenden, heisst, es willkürlich anzuwenden. Dabei würde alleine schon die Tragweite der Vorwürfe gegen Meier-Schatz und Glasson zu einer seriöseren Untersuchung und Beurteilung zwingen. Es geht nämlich nicht nur darum, was die beiden in jener berühmten Medienkonferenz der GPK an Verdächtigungen und Insinuierungen – wissentlich und willentlich – in die Welt setzten. Es geht um die Gesamtheit der Machenschaften, die zum Sturz von Bundesrat Christoph Blocher in die Wege geleitet worden waren. Doch das ist offensichtlich unerwünscht.

Besser lässt sich kaum darstellen, was staatliche Willkür ist, und in konsequenter Weiterentwicklung seiner eigenen Rechtsprechung müsste das Bundesgericht auch Akte der Bundesversammlung auf Willkür überprüfen. In der Vergangenheit machte es sich unser oberstes Gericht in dieser Beziehung allerdings sehr einfach: So weigerte es sich beispielsweise, auf eine Stimmrechtsbeschwerde einzutreten, in der die Amtsführung von Nationalratspräsident Yves Christen (FDP) gerügt wurde. In der Absicht, die SVP zu demütigen und ihr einen ihr zustehenden Sitz am Bundesgericht zu verwehren, führte er zwei Wahlgänge durch statt einen, wie es das Ratsreglement vorschreibt. Sein Kalkül ging auf. Gewählt wurden die Kandidaten von FDP und CVP. Der freiwillige Parteienproporz wurde missachtet, die Untervertretung der SVP sogar noch verstärkt. Kritik an diesem Vorgehen wies er mit den Worten zurück, es stehe dem Parlament frei, das eigene Reglement nach Belieben zu interpretieren. Daraufhin herrschte gemäss Protokoll «Stimmengewirr».

Das Bundesgericht wollte nichts davon wissen, diesen Fall auf Willkür zu überprüfen. Wie bereits «ein kurzer Blick ins Gesetz zweifelsfrei» ergebe, führte es aus, stehe gegen Entscheide der eidgenössischen Räte gar kein Rechtsmittel zur Verfügung. Stimmt. Doch ein kurzer Blick ins Gesetz ergibt ebenso zweifelsfrei, dass es auch kein Beschwerderecht bezüglich Einbürgerungsentscheide der Stimmbürger gibt. Und ein Blick in die bundesgerichtliche Rechtsprechung ergibt schliesslich zweifelsfrei, dass die hohen Richter zu Lausanne genau ein solches Recht konstruiert haben, indem sie den Schutz vor staatlicher Willkür zum absoluten Grundrecht erhoben – und sich selbst zu den Kontrolleuren der Demokratie.

Wenn es dem Bundesgericht wirklich ernst wäre damit, unseren Staat und seine Bürger vor willkürlicher Rechtsanwendung zu schützen, müsste es auch Klagen gegen Willkürakte der Bundesversammlung zulassen. Warum soll ein Parlament davor geschützt sein, wenn dies sogar bei Entscheiden des Stimmvolkes, das wir hierzulande noch immer als Souverän bezeichnen, möglich ist?

_________

Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 13/09

Dressierte Demokratie oder ein Putsch auf Samtpfoten

Mit einer parlamentarischen Initiative wird gegenwärtig versucht, das Initiativrecht massiv einzuschränken. Nur noch was die linke und politisch korrekte Parlamentsmehrheit für völkerrechtskonform hält, soll Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden. Das ist nichts anderes als die Aushöhlung der Demokratie, ein leiser Putsch. Besonders bedenklich ist der Umstand, dass sich ein Grossteil der Freisinnigen ins Lager der Putschisten geschlagen hat. Dressierte Demokratie oder ein Putsch auf Samtpfoten weiterlesen

Martin Bäumle als Parawissenschaftler

In der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte gab der grünliberale Nationalrat Martin Bäumle Folgendes zu Protokoll: „Der drohende Klimawandel hat sich trotz dem für Laien gefühlten kalten Winter gemäss meinen Wissenschaftskollegen klar verschärft.“ Für einen Atmosphärenwissenschafter ist das eine bemerkenswerte Aussage. Eine behauptete Entwicklung als wahrscheinlicher zu betrachten als eine gefühlte, stellt eine Absage an den Empirismus dar, der seinen Schwerpunkt auf die Erfahrung und sinnliche Wahrnehmung legt und damit die Grundlage der modernen Wissenschaft bildet. Dass Bäumle zudem auf seine Wissenschafterkollegen verweist und keine eigenen Befunde vorlegen kann, verdeutlicht seinen Argumentationsnotstand. Ebenso störend für Bäumles politische Ansichten ist der Umstand, dass die beim US-Senat geführte Liste der Wissenschaftler, die der Treibhaushypothese ablehnend gegenüberstehen, bereits über 700 Namen umfasst. Darüber schweigt selbst der sonst so redselige Bäumle.

Auftrag erfüllt – Das Bankgeheimnis ist futsch

Aus zwei Gründen, wurde Micheline Calmy-Rey 2002 als Nachfolgerin von Ruth Dreifuss in den Bundesrat gewählt. Erstens, so hiess es: Sie sei Grossmutter. Und zweitens: Sie habe die Finanzen des Kantons Genf saniert. Das erste stimmt. Das Zweite war eine Lüge, blieb aber ohne Folgen. Wenn es um MCR geht, ist die Wahrheit sekundär. Dass sie das gleiche Verhältnis zur Neutralität pflegt wie einst Octavian zur Republik, sie dem Schein nach erhält und ihr Wesen zerstört, scheint belanglos. Es genügen das Schlagwort „aktive Neutralität“ und der Anschein, es stehe ein Konzept dahinter. Es wird applaudiert, und im Nu gilt MCR als „in der Bevölkerung ungemein beliebt“. Wo man sie besser kennt und mehr von ihr weiss, als dass sie grosse Handtaschen und bunte Mäntel mag, sieht es freilich anders aus. Kein Bundesrat ist in seinem Departement weniger beliebt.

Auf ihrer offiziellen Website gibt die Magistratin ihrer Begeisterung darüber Ausdruck, die „zentralen Interessen unseres Landes“ vertreten zu dürfen. Doch wie glaubwürdig und erfolgreich kann eine in der Wolle gefärbte Sozialistin, die ihr Leben lang gegen das Bankgeheimnis kämpfte und ihrem strategischen Ziel „EU-Beitritt“ alles unterordnet, die Interessen der Schweiz vertreten? MCR ist für diese Aufgabe denkbar schlecht geeignet. Dem Metzgermeisterverband würde es jedenfalls nicht im Traum einfallen, einen Veganer als Lobbyisten anzustellen, um den Fleischkonsum zu erhöhen.

In diesen Tagen ist MCR erneut dabei, unsere Interessen zu vertreten. Damit die Schweiz nicht auf die ominöse Liste der OECD gesetzt wird, wird signalisiert, man sei zu Konzessionen – will heissen: zur Preisgabe – des Bankgeheimnisses bereit. Aus Angst vor dem Tod soll offenbar Selbstmord begangen werden. Dabei liesse sich das mit der schwarzen Liste sehr einfach verhindern: Die Schweiz müsste dazu nur den entsprechenden Beschluss, der der Einstimmigkeit bedarf, ablehnen. Offenbar ein fürchterlicher Gedanke für pathologische Ja-Sager.

Es lässt sich nicht bestreiten, dass die Schweiz heute im internationalen Umfeld wesentlich schlechter positioniert ist als noch vor einigen Jahren. Dabei müsste es, wenn unsere Aussenpolitik etwas taugen würde, genau umgekehrt sein. In ihrem Bestreben, anderen vorzuschreiben, wie sie ihre Probleme zu lösen haben, hat sich Frau Calmy-Rey mit einer Reihe von Staaten überworfen. Ihr Vorpreschen mit der unausgegorenen „Genfer Initiative“ hat die Amerikaner so aufgebracht, dass die Schweiz seither zu keiner wichtigen Konferenz mehr eingeladen wurde. Auch bei den Feierlichkeiten zum 60-jährigen Bestehen des Staates Israel blieb unser Land draussen vor der Tür. Kann man es Israel verübeln, dass es jemanden die Gastfreundschaft verweigert, der einem erklärten Feind die Aufwartung macht, ihn unter dem Schleier hervor anhimmelt und mit ihm über die „unterschiedlichen Perzeption des Holokaust“ reden möchte? Was da als „aktive Neutralität“ propagiert wird, ist einseitige Parteinahme, also das Gegenteil von Neutralität.

In den Augen Ihrer Freunde, etwa Adolf Muschg, der die Neutralität für einen „unanständigen Furz“ hält oder ihres Kampfgefährten Jean Ziegler, der sich den Kampf gegen den Finanzplatz Schweiz zur Lebensaufgabe gemacht hat, ist MCR keineswegs erfolglos. Für sie ist sie eine Heldin, die ihren Enkeln, im Gegensatz zu anderen Grossmüttern, keine Märchen erzählen muss. Im Gegenteil sie kann ihnen zu Recht sagen: „Dank mir ist es vorbei mit dem Sonderfall. Wegen mir wurden die Neutralität und das Bankgeheimnis aufgegeben.“

——

Erschienen in der Berner-Zeitung vom 7. März 2009

Mehr Kapitulation als Verteidigung

Seit Heinrich VIII. schmücken sich Englands Könige mit dem Titel «Defender of the Faith». Ein Blick ins Königreich zeigt allerdings, dass es mit der Verteidigung des Glaubens nicht mehr weit her ist.

In kaum einem anderen westlichen Land treibt der Defätismus gegenüber dem Islam groteskere Blüten. Vorläufiger Höhepunkt: Dem niederländischen Parlamentsabgeordneten Geert Wilders wurde die Einreise verweigert, weil dessen Kurzfilm «Fitna» einige Muslime hätte verärgern können. Bei einem Land, in dem Weihnachtslieder als «zu religiös» von einem Weihnachtslieder-Wettbewerb verbannt werden und die Inhaberin eines Coiffeurladens dafür bestraft wird, dass sie eine Muslima nicht einstellt, weil diese sich weigert, während der Arbeit ihr Kopftuch wegzulegen, verwundert einen kaum mehr etwas. Trotzdem, England: Das war einmal eine stolze Weltmacht, die selbst im entlegensten Winkel der Erde ihre Interessen durchzusetzen wusste. Mittlerweile hat das Königreich das Appeasement zur Staatsdoktrin erhoben.

«I Am The West»

Zwar sind noch vielerorts Soldaten im Zeichen des Union Jack im Einsatz, doch scheint die Regierung in London deren Kampfkraft nicht mehr so recht zu trauen. Für vierhunderttausend englische Pfund werden gegenwärtig im pakistanischen Fernsehen Spots geschaltet, in denen Terroristen darum gebeten werden, die britische Insel vor Anschlägen zu verschonen. Natürlich glauben nicht einmal Politiker und Staatsfunktionäre, dass sich Bin Ladens Jünger von ihren verbrecherischen Vorhaben abbringen lassen, bloss weil in einem Fernsehspot um Mitleid gefleht wird. Es geht auch um etwas anderes. Die Kampagne läuft unter dem Titel «I am the west», und es treten darin prominente britische Muslime auf. Damit gibt es keinen Zweifel an der Botschaft, die lautet:

«Hey Jungs! Ihr könnt aufhören zu schiessen und zu bomben. Wir haben das Gebiet bereits unter Kontrolle. Wenn Ihr nicht aufpasst, könntet Ihr sogar Muslime treffen.»

Dieses Selbstbewusstsein wird ganz offen zur Schau getragen. So wies ein Vertreter einer muslimischen Organisation kürzlich einen Fernsehmoderator zurecht, nachdem dieser ihn gefragt hatte, weshalb er nicht in einem Land lebe, in dem die Scharia gilt, die er offenbar dem englischen Recht vorziehe. Was ihm überhaupt einfalle. England gehöre nicht den Engländern. England gehöre Allah. Auch in der Schweiz macht der Vorzeigemuslim der linken Intelligentsia, Tariq Ramadan, keinen Hehl daraus, dass er diese Einschätzung teilt.

Gestörte Harmonie

Traditionellerweise wird dem Recht auf freie Meinungsäusserung in England grosse Bedeutung beigemessen. Leider scheint es auch damit vorbei zu sein. So haben kürzlich britische Parlamentarier ihren niederländischen Kollegen Geert Wilders eingeladen, um in Westminster gemeinsam seinen umstrittenen Islam-Kurzfilm «Fitna» anzuschauen und danach darüber zu diskutieren. Ein normaler Gedankenaustausch unter Parlamentariern, müsste man meinen. Jedenfalls etwas aus dem sich eine Regierung gefälligst herauszuhalten hat.

Die britische Innenministerin Jacqui Smith scheint allerdings weder Montesquieu noch Locke gelesen zu haben. Sie untersagte Wilders kurzerhand die Einreise. Die Begründung für diese krasse Massnahme macht klar, dass die britische Regierung hat Angst vor der muslimischen Minderheit. Sie lautet, der Film würde die gesellschaftliche «Harmonie stören und deshalb die innere Sicherheit des Vereinigten Königreichs gefährden». Geschützt wird also nicht, wer sich dem offenen Wettstreit der Meinungen und der Kritik stellt, sondern derjenige, der klar gemacht hat, dass er auch bereit ist, Unschuldige zu töten, um sich Respekt zu verschaffen, bzw. das, was er darunter versteht.

Volksverhetzung nach Ermessen der Politiker?

Wilders Film wurde einer geschlossenen Versammlung von rund vierzig Menschen dennoch gezeigt. Seither tobt auf der Insel die Diskussion über die Meinungsfreiheit, und es ist bemerkenswert, dass sich die Presse fast unisono gegen die Innenministerin stellt. Ihr Kollege vom Aussenministerium, David Miliband, nimmt sie hingegen in Schutz und rechtfertigt den Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit damit, dass schliesslich auch niemand das Recht habe, in einem überfüllten Theater «Feuer» zu schreien. Wirklich? Nicht einmal, wenn es brennt?

Die Diskussion ist damit entfacht: Endet Meinungsfreiheit da, wo Volksverhetzung beginnt, wie gelegentlich behauptet wird? Und wenn dem so sein sollte, wäre es dann nicht Sache eines Gerichts, festzustellen, ob auch wirklich eine Volksverhetzung vorliegt? Politiker, erst recht solche, die mit Regierungsmacht ausgestattet sind, dürften nicht immer frei von subjektiven Einflüssen entscheiden.

Ein harmloses Filmchen

Das Einreiseverbot für Geert Wilders wird noch viel grotesker, wenn man sich den zur Debatte stehenden Film erst einmal ansieht, was die meisten Muslime, die sich nun beleidigt geben und mit Terror drohen, gewiss nicht getan haben. Der knapp siebzehn Minuten lange Film beginnt mit der bekannten dänischen Karikatur, die Mohammed mit einer Bombe als Turban zeigt. Dazu werden Koranverse zitiert. Hinzu kommen Bilder von islamistisch motivierten Gewalttaten (11. September, Madrider Zuganschläge und U-Bahn-Anschläge in London), des weiteren Aufnahmen von Hasspredigern, die zum heiligen Krieg gegen Ungläubige oder Christen und Juden aufrufen, und als Ziel eine Weltherrschaft des Islams verkünden, gezeigt. Der zweite Teil handelt von der «Islamisierung» Europas. Fälle von antidemokratischen Bestrebungen und Folgen wie z. B. die Behandlung von Frauen und homosexuellen Männern infolge von islamistischen Rechtsvorstellungen in Europa werden gezeigt. Zum Schluss erscheint die Aufforderung, die «islamische Ideologie» – nicht den Islam! – zu bekämpfen.

Der vielerorts vom Internet abrufbare Film enthält nichts, was dem informierten Zeitgenossen nicht schon längst bekannt ist. Er dürfte auch nicht viel dazu beitragen, um auf die Gefahren der schleichenden Islamisierung hinzuweisen. In dieser Hinsicht hat die britische Regierung wesentlich mehr geleistet.

 

UNO: Vormarsch der Wüsten ist Hauptbedrohung – es braucht mehr Oasen

Schon heute bedecken Wüsten rund einen Drittel der Oberfläche der Erde, und sie breiten sich schnell aus: 50’000 bis 70’000 Quadratkilometer Boden gehen jedes Jahr an die Wüsten verloren. Das Jahr 2006 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Wüste und Wüstenbildung ernannt. Nach Ansicht einer DEZA-Vertreterin sei Desertifikation nicht die Ursache für die Armut; sondern eine Folge davon.

 

Die Schweiz leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Versteppung der Welt. Sie schickte 2006 sogar eigens Bundesrat Leuenberger an eine zweitägige – von der Schweizer Entwicklungs-Agentur (DEZA) mitorganisierte – Konferenz nach Kenia. Auch die UNO-Konvention gegen die Versteppung (UNCCD) hat die Schweiz selbstverständlich ratifiziert.

 

*

 

Zurzeit macht nicht der Kampf gegen Wüsten, sondern gegen Oasen von sich reden – gegen Steueroasen. Doch muss es, wo es Oasen gibt, nicht auch eine Wüste geben? Und sollte das Streben der Nationen nicht eher darauf abzielen, Oasen zu vergrössern und zu mehren? Schliesslich sind sie der Ort, wo sich der durstige und erschöpfte Reisende laben und erholen kann. Was muss jemand für Motive haben, wenn er eine Oase zur Wüste machen will?

 

 

“Den Ungläubigen Wut und Ablehnung zeigen”

Während sich in unseren Breitengraden Horden von Gutmenschen einen Wettstreit darüber liefern, wer gegenüber dem Islam am tolerantesten ist und seinen eigenen kulturellen und historischen Hintergrund ab wirksamsten zu leugnen vermag, ist von der andern Seite nichts Dergleichen zu vernehmen. Im Gegenteil, nach einer neuen Fatwa ist es gläubigen Muslimen sogar untersagt, Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen.

Eine Fatwa ist ein islamisches Rechtsgutachten, das in der Regel von einem Mufti (Spezialist für die islamische Jurisprudenz) zu einem speziellen Thema herausgegeben wird. Üblicherweise wird eine Fatwa auf Anfrage einer Einzelperson oder eines Juristen angefertigt, um ein Problem, das im Rahmen der islamischen Religion aufgetreten ist, zu klären. Das deutsche Institut für Islamfragen informiert regelmässig über Fatwas und deren teilweise haarsträubenden Inhalt. Anfang Februar ging Gutachter Scheich Ahmad Bawadi der Frage nach, ob ein Muslim Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen darf, um dadurch Toleranz und ein gutes Miteinander zu zeigen.

Die Antwort lässt keinen Interpretationsspielraum offen: „Allah hat [im Koran] gesagt: ‚Verkündige den Heuchlern die frohe Botschaft, dass ihnen eine schmerzliche Strafe zuteil werde; jenen, die sich Ungläubige als Freunde anstelle der Gläubigen nehmen. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört alle Erhabenheit‘ (Sure 4,138-139). Also, was für Anliegen kann ein Muslim haben, wenn er ihnen [Christen und Juden] zu ihren Feiertagen beglückwünscht? …

Wenn das Anliegen [eines Muslims] ist, [Juden und Christen] dadurch Liebe und Freundlichkeit zu zeigen, gilt dies als verboten: ‚Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten.‘ (58,22).

Keine Toleranz auf Kosten des Islam

„Wer dadurch [durch die Glückwünsche] zeigen möchte, dass der Islam eine tolerante Religion ist, hat wenig Ahnung vom Islam. Die Toleranz kann nicht auf Kosten der Religion [des Islam] ausgeübt werden. Es kann auch nicht auf Kosten der Rechte Allahs praktiziert werden, sondern [nur], wenn es um Rechte anderer Menschen geht. Toleranz erlaubt nicht die Beteiligung an ihrer Falschheit.

Ein definitiver Beweis dafür ist der Prophet Allahs. Er hat Polytheisten verziehen, die ihm und seinen Weggefährten Schaden zugefügt haben. Aber es gab keine Toleranz und keinen friedlichen Umgang, wenn es um Allahs Rechte ging. Es gab dann nur [Maßnahmen wie das] Abhauen von Köpfen, Gefangennahme von Soldaten, Raub von Eigentum, die Übernahme von Frauen als Konkubinen genommen u. ä….

Das Beglückwünschen von Juden und Christen zu ihren Feiertagen zeigt [diesen gegenüber] Freundlichkeit, Liebe und Loyalität. Hier ist [eine Art] Loyalität vorhanden, die eine Form von Akzeptanz ihrer Falschheit ist, wenn man ihnen zu ihren Feiertagen – wie z. B. Weihnachten – gratuliert.

Mein muslimischer Bruder … Du musst ihnen [Juden und Christen] deine Wut und Ablehnung [gegenüber ihren Feiertagen] zeigen. Du darfst sie nicht zu ihren Feiertagen beglückwünschen, noch von ihren Süssigkeiten nehmen.

Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyya, zitierte den Konsens der [muslimischen] Rechtsgelehrten. Er besagt, dass Muslime Christen nichts verkaufen dürfen, was ihnen für die Feiertage nützlich sein kann, wie z. B. Fleisch, Blut, Kleidung, etc. Ihnen [den Christen] darf nicht [von Muslimen] ein Reittier ausgeliehen werden. Ihnen darf an ihren Feiertagen nicht geholfen werden, weil dies ihre Gottlosigkeit unterstützen würde. Die [muslimischen] Machthaber müssen Muslimen so etwas verbieten, weil Allah sagt: ‚Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit, doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung.‘ (Sure 5, 2)“.