{"id":285,"date":"2011-09-22T09:33:28","date_gmt":"2011-09-22T08:33:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zanetti.ch\/?p=285"},"modified":"2011-09-23T10:30:23","modified_gmt":"2011-09-23T09:30:23","slug":"eine-spezialbehandlung-fur-eine-spezielle-partei","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.zanetti.ch\/?p=285","title":{"rendered":"Eine Spezialbehandlung f\u00fcr eine spezielle Partei?"},"content":{"rendered":"<p>Wenn die Menschheit auf dem Gebiet der Staatskunst Grossartiges geleistet hat, dann mit der Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative sowie mit der Postulierung von unver\u00e4usserlichen Freiheitsrechen zum Schutz der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. All das dient dem Verhindern von Machtkonzentration.<\/p>\n<p>Ihrem Wesen nach ist die Gesetzgebung die wichtigste Staatsaufgabe. Die Regeln festzulegen, ist vornehmer, als die Regeln, die andere aufgestellt haben, anzuwenden. Darum ist die Legislative auch die demokratischste Staatsgewalt. Sie w\u00e4hlt im Bund die Regierung und die Gerichte, und diese haben ihr zu rapportieren. Wenn ein Parlamentarier etwas wissen will, haben Regierung und Verwaltung Auskunft zu geben.<\/p>\n<p>Vergangene Woche wollte Nationalrat Ernst Schibli etwas wissen. Er nutzte dazu die nationalr\u00e4tliche Fragestunde. Es ging um die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens \u00fcber das Familienfest der SVP vom 10. September 2011 in Bern. Die Frage richtete sich daher an die zust\u00e4ndige Medienministerin, Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard. Nun kann man aus freiheitlicher Sicht einwenden, die beste Medienpolitik sei gar keine Medienpolitik, und es brauche darum auch keine Medienministerin. Doch ganz so einfach ist es nicht. Beim fraglichen Medium handelt es sich um unser zwangsgeb\u00fchrenfinanziertes Staatsfernsehen. Neuerdings muss sogar zahlen, wer gar keinen Fernseher besitzt. Es ist darum absolut legitim staatspolitische Massst\u00e4be anzuwenden, und die oberste Chefin um eine Beurteilung zu ersuchen.<\/p>\n<p>Ernst Schibli stellte also folgende Frage: \u201eSind Sie nicht auch der Auffassung, dass es bei der Berichterstattung gegen\u00fcber der SVP immer zu ganz speziellen Tricks kommt, die von der SRG angewendet werden?\u201c Die Antwort von Frau Leuthard: \u201eDa ich nicht Mitglied der UBI bin, kann ich diese Frage nicht beantworten. Aber: Jede spezielle Partei hat ja auch eine spezielle Behandlung.\u201c Damit hatte die Magistratin zwar die Lacher auf ihrer Seite, doch die Frage hat sie nicht beantwortet.<\/p>\n<p>Klare Fragen nicht zu beantworten, hat bei Frau Leuthard Tradition. Auch ich warte noch immer auf eine Antwort auf eine E-Mail in \u00e4hnlichem Zusammenhang vom vergangenen November. Nach undemokratischen \u00dcbergriffen gegen die SVP, der Besetzung ihres Parteisekretariats und der Vertreibung aus der Universit\u00e4t Lausanne (wo kurz zuvor die SP noch eine zweit\u00e4gige Programmtagung durchgef\u00fchrt hatte) und der Androhung von gewaltt\u00e4tigen Ausschreitungen f\u00fcr den Fall der Annahme der Ausschaffungsinitiative, wollte ich von ihr wissen, ob sie ihre zu Ende gehende Amtszeit als Bundespr\u00e4sidentin dazu nutzen werde, \u00f6ffentlich zur Zur\u00fcckhaltung aufzurufen und klarzustellen, dass das Verdikt des Volkes &#8211; wie immer es ausfallen werde &#8211; auf demokratischem Weg zustande gekommen sei, und das Wesen einer Demokratie darin bestehe, dass sich die Minderheit dem Beschluss der Mehrheit zu unterziehen habe. Frau Leuthard hat nicht geantwortet und schon gar nichts in diesem Sinne unternommen.<\/p>\n<p>Bekanntlich ist Schweigen manchmal besser als reden. Wer schweigt, hat sogar die Chance, als Philosoph zu gelten. Diese Chance hat Frau Leuthard mit ihrer saloppen Antwort, die den Respekt vor dem h\u00f6chsten gew\u00e4hlten Gremium des Landes vermissen l\u00e4sst, vertan. Nicht nur das: In Verletzung des zentralen Gebots der Rechtsgleichheit der Bundesverfassung redet sie einer Spezialbehandlung f\u00fcr eine spezielle Partei das Wort. Kommt diese Spezialbehandlung bald auch im Steuer- oder Strafrecht zur Anwendung? Und bestimmt der Bundesrat, wer \u201espeziell\u201c ist? Gl\u00fccklicherweise postuliert Frau Bundesr\u00e4tin Leuthard vorderhand noch keine \u201eSonderbehandlung\u201c f\u00fcr die SVP und begn\u00fcgt sich mit einer \u201eSpezialbehandlung\u201c. Gleichwohl muss der d\u00fcmmliche Spruch einer Spitzenfunktion\u00e4rin zu denken geben.<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn die Menschheit auf dem Gebiet der Staatskunst Grossartiges geleistet hat, dann mit der Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative sowie mit der Postulierung von unver\u00e4usserlichen Freiheitsrechen zum Schutz der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. All das dient dem Verhindern von Machtkonzentration. Ihrem Wesen nach ist die Gesetzgebung die wichtigste Staatsaufgabe. 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