{"id":495300,"date":"2025-01-22T09:05:32","date_gmt":"2025-01-22T08:05:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=495300"},"modified":"2025-04-09T08:18:23","modified_gmt":"2025-04-09T06:18:23","slug":"politische-justiz-die-juristen-sind-die-schlimmsten","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.zanetti.ch\/?p=495300","title":{"rendered":"Politische Justiz &#8211; Die Juristen sind die Schlimmsten"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00abNimm das Recht weg \u2013 was ist dann ein Staat noch anderes als eine grosse R\u00e4uberbande?\u00bb. \u2013 Hatte Papst Benedikt XVI als er am 22. September 2011 vor dem Deutschen Bundestag den heiligen Augustinus (354 &#8211; 430 n. Chr.) zitierte, eine dunkle Vorahnung?<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>Tatsache ist jedenfalls, dass kaum zehn Jahre nach der eindr\u00fccklichen Rede Menschen von der Polizei zu Boden geworfen und bestraft wurden, weil sie auf \u00f6ffentlichen Pl\u00e4tzen mit dem Grundgesetz in der Hand an die darin verbrieften Freiheitsrechte erinnerten. Tatsache ist auch, dass exakt jenes Gremium, vor dem Joseph Ratzinger sprach, dar\u00fcber debattierte Menschen \u2013 entgegen deren ausdr\u00fccklichem Willen \u2013 in intransparenten Gesch\u00e4ften erworbene Chemikalien zu injizieren. Tatsache ist ferner, dass der f\u00fcr sich das \u00abGewaltmonopol\u00bb reklamierende Staatsapparat auch aufgrund lediglich behaupteter Notst\u00e4nde bereit ist, Grund- und Freiheitsrechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in schwerwiegender Art und Weise zu verletzen. Und Tatsache ist schliesslich, dass sich eine Regierung \u00fcber rudiment\u00e4re Postulate des Rechtsstaates hinwegsetzt, um eine Oppositionspartei, unliebsame Politiker und andere als St\u00f6renfriede empfundene Personen des \u00f6ffentlichen Lebens zu bek\u00e4mpfen. Selbst so klare und leicht verst\u00e4ndliche S\u00e4tze wie \u00abZensur findet nicht statt.\u00bb werden ignoriert, wenn es der Macht und deren Erhalt dient.<\/p>\n<p>Eine selbst ernannte Elite, die mit dem ebenfalls einfachen Satz \u00aballe Staatsgewalt geht vom Volke aus.\u00bb nichts anzufangen vermag, h\u00e4lt sich f\u00fcr bef\u00e4higt und berechtigt, das Leben der anderen zu regeln. Bis ins kleinste Detail. Diese Antidemokraten f\u00fchlen sich im Aufwind. Selbst der ehemalige deutsche Bundespr\u00e4sident Joachim Gauck hielt es bei einem Staatsbesuch f\u00fcr angebracht, die Schweizerinnen und Schweizer vor den Gefahren der direkten Demokratie zu warnen. Mittlerweile behauptet er, die Ukraine w\u00fcrden gerade Freiheit und Demokratie Europas verteidigen. Doch, wie steht es um die im Raum stehende These, wonach die Katastrophen des vergangenen Jahrhunderts aus demokratischen Entscheiden heraus entstanden seien?<\/p>\n<p>Warum verbietet wohl jeder Despot sofort privaten Waffenbesitz und demokratische Wahlen? Wurden Lenin, Stalin, Ulbricht, Honecker und all die anderen kommunistischen F\u00fchrer etwa demokratisch gew\u00e4hlt? In keinem Land fand je eine demokratische Volksabstimmung \u00fcber die Einf\u00fchrung des Kommunismus statt. Es sind freilich nicht die im Namen des Sozialismus\/Kommunismus begangenen Verbrechen, auf die sich unsere politische Nomenklatur bezieht. Ihr geht es nicht um die stalinistischen Schauprozesse, deren Todesurteile schon vor Beginn unterzeichnet waren. Ihr geht es nicht um fanatische Staatsanw\u00e4lte, wie Andrei Januarjewitsch Wyschinski, die im Akkord Menschen der \u201eAgitation gegen die Sowjetunion\u201c anklagten und vor das n\u00e4chste Erschiessungskommando schickten. Ihr geht es nicht um den juristisch-korrekt erlassenen Schiessbefehl des sozialdemokratischen Milit\u00e4rministers Gustav Noske, dem unter anderem Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg zum Opfer fielen. \u2013 Es geht um den Nationalsozialismus, den manche offenbar f\u00fcr \u201erechts\u201c halten. Wer anderer Meinung ist, wird rasch zum \u00abNazi\u00bb erkl\u00e4rt. Sogar, wer eine Demokratie \u00abnach Schweizer Vorbild\u00bb fordert.<\/p>\n<p><strong>Nicht zu viele Nazis, zu wenig Demokraten<\/strong><\/p>\n<p>Es stimmt: In den Reichstagswahlen vom 31. Juli 1932 erzielte Hitlers NSDAP mit 37,4 Prozent das beste Resultat von allen Parteien. Es stimmt aber auch, dass die Nazis bereits wenige Monate sp\u00e4ter in den Wahlen vom 6. November 1932 auf 33,1 Prozent zur\u00fcckfielen und \u00fcber 30 Sitze einb\u00fcssten. Nie stimmte in einer freien Wahl eine Mehrheit der Deutschen f\u00fcr Hitler. Und, was das \u201efrei\u201c anbelangt, sind grosse Vorbehalte anzubringen. Die Weimarer Republik wurde von weiten Teilen der Bev\u00f6lkerung, die von einer Regierung in erster Linie eine straffe, ja autorit\u00e4re F\u00fchrung verlangte, und sich nach dem Kaiser oder einer Milit\u00e4rregierung sehnten, abgelehnt. Auf der Bev\u00f6lkerung lasteten die Folgen des verlorenen Weltkriegs und der Hyperinflation. Auf den Strassen herrschte Krawall. \u00dcber f\u00fcnf Millionen Menschen suchten Arbeit. Zahlreiche Parteien und Medien vertraten ganz offen antisemitische Positionen. Dass Hitler schliesslich an die Macht gelangte, ist jenen \u201el\u00f6sungsorientierten\u201c Politikern zu verdanken, die sie ihm antrugen. Das Problem war nicht, dass es zu viele Nazis gab. Es fehlte an gen\u00fcgend Demokraten.<\/p>\n<p>Trifft es wenigstens zu, dass aus der Geschichte die richtigen Lehren gezogen und \u201eSicherungen\u201c geschaffen wurden, die eine Wiederholung der Gr\u00e4uel des vergangenen Jahrhunderts verhindern werden? Mit dieser Frage besch\u00e4ftigte sich vor zwei Jahren der 71. Deutsche Juristentag in Essen. Der Rechtswissenschaftler Bernd R\u00fcthers, eine Koryph\u00e4e, stellte zur Ern\u00fcchterung seines Publikums fest, dass Juristen keine Helden sind und sich, was den pers\u00f6nlichen Mut angeht, nicht vom Durchschnitt der Bev\u00f6lkerung abheben. Er sei in Sorge, \u201edass wir, wenn wir in eine \u00e4hnliche Situation eines Systemwechsels k\u00e4men, bei den bundesrepublikanischen Funktionseliten der Gegenwart wenig andere Verhaltensweisen [als zu Zeiten des Nationalsozialismus] entdecken w\u00fcrden.\u201c Tats\u00e4chlich erheben sich heute kaum kritische Stimmen, wenn die Bundeskanzlerin das Staatsoberhaupt absetzt, im Alleingang \u2013 ohne Parlament oder Gerichtsbeschluss \u2013 v\u00f6lkerrechtswidrig den Grenzschutz aufhebt oder wenn die Regierung eine unliebsame Oppositionspartei vom Verfassungsschutz \u00fcberwachen l\u00e4sst.<\/p>\n<p><strong>Der \u201eWille des F\u00fchrers\u201c als Rechtsgrundlage<\/strong><\/p>\n<p>Zu \u00e4hnlich pessimistischen Schl\u00fcssen, wie R\u00fcthers, gelangte auch die Pr\u00e4sidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, die in ihrem Referat anhand von Beispielen aufzeigte, wie eine Ideologie, wenn sie nur gen\u00fcgend Kraft hat, den Rechtsstaat zu zersetzen vermag: \u201eWir sehen, dass die Juristinnen und Juristen ganz freiwillig und ganz fr\u00fchzeitig alle Gesetzesbindung von sich aus verlassen haben. Der Nationalsozialismus kommt vor dem Rechtsstaat. Der Rechtsstaat ordnet sich dem Nationalsozialismus unter. Es waren ganz fr\u00fche Entscheide des deutschen Richterbundes, des deutschen Anwaltvereins vom Mai 1933, sich in den Dienst des Nationalsozialismus zu stellen. Wir haben 1935 Richterleits\u00e4tze, die ver\u00f6ffentlicht wurden, die jeder lesen konnte, in denen ganz klar war und ganz klar zitierf\u00e4hig offen ausgesprochen wurde, dass grundlegend f\u00fcr die Auslegung aller Rechtsquellen die nationalsozialistische Weltanschauung ist.\u201c<\/p>\n<p>Ein anschauliches Beispiel f\u00fcr diese Pervertierung des Rechts liefert die Umsetzung von \u201eT4\u201c\u2013 der \u201eEuthanasieaktion\u201c. In einem einzigen Satz auf seinem pers\u00f6nlichen Briefpapier verf\u00fcgte Hitler \u201edie Befugnisse namentlich zu bestimmender \u00c4rzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gew\u00e4hrt werden kann.\u201c<\/p>\n<p>Lothar Kreyssig, ein mutiger Amtsgerichtsrat, hatte wegen des krassen Unrechtscharakters der Aktion Protestbriefe an Reichsjustizminister G\u00fcrtner geschrieben. Nachdem man ihm Hitlers Autorisierung zeigte, wandte er ein, dass selbst auf der Grundlage der positiven Rechtstheorie Unrecht nicht Recht werden k\u00f6nne. Daraufhin erteilte ihm G\u00fcrtner eine sehr einfache Antwort: \u201eja, wenn Sie den Willen des F\u00fchrers als Rechtsquelle, als Rechtsgrundlage nicht anerkennen k\u00f6nnen, dann k\u00f6nnen Sie nicht Richter bleiben.\u201c Kreyssig wurde kurz darauf in den Ruhestand versetzt. (Zitiert nach Ian Kershaw, \u201eHitler \u2013 1936-1945\u201c, London 2000, Seite 350.)<\/p>\n<p><strong>\u201ePolitische Notwendigkeiten\u201c statt \u201eMajest\u00e4t des Rechts\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Das Versagen der Juristen wiegt vor allem deshalb so schwer, weil es sich bei ihnen in der Regel um gebildete und kultivierte Menschen handelt, die genau wissen, was sie tun. Der letzte Reichsgerichtspr\u00e4sident Erwin Bumke sprach bereits 1932 davon, dass er mit einer Periode der Geschichte verbunden sei, in die der Niedergang des Reichsgerichts falle. Gleichwohl diente er sich Hitler an, setzte die Blutschutzgesetze akribisch durch und f\u00e4llte uns\u00e4gliche Todesurteile. 1945 nahm er sich das Leben. Im Bewusstsein um die Schuld, die er auf sich geladen hatte, schrieb er in einem Abschiedsbrief: \u201eM\u00f6ge mein Schicksal denen zur Warnung dienen, die da glauben, politischen Notwendigkeiten Vorrang vor der Majest\u00e4t des Rechts einr\u00e4umen zu m\u00fcssen.\u201c<\/p>\n<p>Unter \u201epolitischer Notwendigkeit\u201c hat man sich Handeln im Sinne einer bestimmten Ideologie vorzustellen. Richter und staatliche Funktion\u00e4re wenden sich ab von an sich klaren Rechtsprinzipien, wie Freiheit, Rechtsgleichheit oder Unschuldsvermutung und arbeiten l\u00f6sungsorientiert auf ein bestimmtes Ziel hin. Ein \u201eMeister\u201c darin war Eduard Dreher, der zur Zeit des Nationalsozialismus Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck war. Auch Dreher glaubte \u201epolitischer Notwendigkeit\u201c zu folgen, als er das Recht so zurechtbog, oder, wie er es formulierte, \u201eanalog\u201c auslegte, dass er selbst f\u00fcr geringf\u00fcgige Delikte die Todesstrafe fordern konnte \u2013 womit er bei den Richtern selbstredend durchkam. Nach dem Krieg wurde er hoher Ministerialbeamter in der fr\u00fchen Bundesrepublik. Sein Strafrechtskommentar war Standardwerk f\u00fcr Generationen von Studenten. In den 1960er Jahren mit seiner Nazi-Vergangenheit konfrontiert, gab er sich nicht etwa schuldbewusst, sondern verteidigte sich mit juristischer Kaltschn\u00e4uzigkeit: Das Analogieverbot sei kein rechtsstaatliches Prinzip per se, und die \u2013 von ihm angestrebten \u2013 Todesurteile h\u00e4tten sich auch anderweitig erreichen lassen.<\/p>\n<p><strong>Juristischer Schutz f\u00fcr Schwerverbrecher <\/strong><\/p>\n<p>Nicht nur die Nazi-Juristen von damals argumentierten so zynisch. Auch ihre Nachfolger in der Bundesrepublik verstiegen sich in juristische Konstruktionen, die einem die Sprache verschlagen. Ein Beispiel liefert der Fall von Walter Huppenkothen, dem unter anderem eine Mitt\u00e4terschaft an 60.000 bis 80.000 Morden an Polen bis zum Fr\u00fchjahr 1940 zur Last gelegt wurde. Der SS-Mann und Gestapo-Mitarbeiter wurde gegen Ende des Krieges von Hitler mit der Einsetzung eines Standgerichts beauftragt, dem unter anderem Dietrich Bonhoeffer zum Opfer fiel. Noch 1956 befand der deutsche Bundesgerichtshof, Huppenkothen habe nach geltendem Recht gehandelt, und schliesslich w\u00fcrden auch andere Staaten Verrat mit dem Tode bestrafen.<\/p>\n<p>Eine menschenverachtende Justiz braucht keinen Krieg, und windige Juristen verstehen es auch in Friedenszeiten problemlos die gew\u00fcnschten Resultate zu liefern: In der Nacht zum 21. April 1945 wurden im Schulgeb\u00e4ude Bullenhuser Damm in Hamburg Zwanzig Kinder zusammen mit ihren Pflegern im Keller des Geb\u00e4udes, das im Kriege als Nebenlager des KZ Neuengamme gedient hatte, auf Geheiss von Josef Mengele von SS-M\u00e4nnern ermordet. Das Strafverfahren gegen den ehemaligen SS-Obersturmf\u00fchrer Arnold Strippel wurde 1967 mit der Begr\u00fcndung eingestellt, den get\u00f6teten Kindern sei \u201c\u00fcber die Vernichtung ihres Lebens hinaus kein weiteres \u00dcbel zugef\u00fcgt\u201d worden. Die T\u00f6tung sei zwar unter \u201cgrausigen Bedingungen\u201d geschehen, erf\u00fclle aber \u201cnicht das Tatbestandsmerkmal der Grausamkeit\u201d, da \u201cs\u00e4mtliche Kinder gleich nach Empfang der ersten Spritze das Bewusstsein verloren und aus diesem Grunde alles Weitere, was mit ihnen geschah, nicht wahrgenommen haben.\u201d Noch im Jahre 1993 hielt es der Hamburger Richterverein f\u00fcr angebracht, sich sch\u00fctzend vor den f\u00fcr die Verfahrenseinstellung verantwortlichen Staatsanwalt zu stellen. Man bot ihm sogar Rechtsschutz an.<\/p>\n<p>Erst 2002 hob der Bundestag durch eine \u00c4nderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von 1998 alle Urteile der Standgerichtsverfahren in der NS-Zeit auf, weil sie als Unrecht gewertet wurden.<\/p>\n<p>***<\/p>\n<p>Der Nachweis, dass ein Regelwerk oder ein juristischer Apparat, und seien sie noch so ausgekl\u00fcgelt und international festgeschrieben, die Rechte und Freiheiten der Menschen besser zu sch\u00fctzen vermag, als die direkte Demokratie, ist nicht zu erbringen. Sogar der schweizerische Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme \u00fcber das \u201eVerh\u00e4ltnis von V\u00f6lkerrecht und Landesrecht\u201c vom 5. M\u00e4rz 2010 darauf, dass er sich zwar in der EWR-Botschaft f\u00fcr einen grunds\u00e4tzlichen Vorrang des V\u00f6lkerrechts ausgesprochen habe, aber schon dort eine Ausnahme postulierte wo \u201eGrundprinzipien oder Kerngehalte der Grundrechte tangiert\u201c seien. Das so genannte V\u00f6lkerrecht ist also durchaus nicht der eherne Garant der Menschenrechte, wie derzeit gerne behauptet wird. Es kann offenbar sogar zu einer Bedrohung werden. Dann muss die Schweiz von sich aus handeln.<\/p>\n<p>Es liegt mir fern, den Gerichtshof der Europ\u00e4ischen Union mit einer der vorg\u00e4ngig beschriebenen Diktaturen gleichzusetzen. Doch das von Erwin Bumke beschriebene Problem der \u201epolitischen Notwendigkeit\u201c in den K\u00f6pfen der Richter l\u00e4sst sich nicht leugnen. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg versteht sich klar als \u201eMotor der Integration\u201c. Damit begr\u00fcndet er seinen Aktivismus, mit dem er seine Kompetenzen nach und nach zu einem europ\u00e4ischen Verfassungsgericht ausbaute, was nie in der Absicht der Gr\u00fcnder lag. Man mag die europ\u00e4ische Integration begr\u00fcssen oder nicht. Auf jeden Fall ist das eine politische Frage. Wer sie ablehnt, kann sich auf die gleichen Menschenrechte berufen, wie die Bef\u00fcrworter. Nur, von einem Gerichtshof mit politischer Agenda wird die eine Seite niemals Recht erhalten.<\/p>\n<p>Claudio Zanetti, Gossau ZH \u2013 selber Jurist.<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00abNimm das Recht weg \u2013 was ist dann ein Staat noch anderes als eine grosse R\u00e4uberbande?\u00bb. \u2013 Hatte Papst Benedikt XVI als er am 22. 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