Ein Blick in die Folterkammer der Grünen

„Gebt mir einen festen Punkt“ sagte der griechische Mathematiker, Physiker und Ingenieur Archimedes vor rund 2200 Jahren, „und ich werde die Erde aus den Angeln heben“. Der festen Punkt, nach dem die Grünen und ihre linken Komplizen verlangen, ist eine Generalvollmacht in der Bundesverfassung. Das ist, als würde man Pyromanen Streichhölzer in die Hand drücken.

Der politische Wahnsinn der Grünen hat Methode. Gegenwärtig zelebrieren diese Eiferer die Unsitte, so allgemein und unverbindlich aufzutreten, dass sie kaum Angriffsfläche bieten. Aus gutem Grund versuchen sie, der Diskussion über die Details, in denen bekanntlich der Teufel steckt, auszuweichen. Ihre Initiativen haben die Funktion von Brückenköpfen, von denen aus der nächste Angriff erfolgen soll. Im Kanton Zürich beispielsweise ist es mit der Kulturland-Initiative gelungen, mit verhältnismässig geringem Aufwand ein Maximum von politischer Wirkung zu erzielen. Der lausig formulierte Initiativtext ist nicht Ausdruck von Dilettantismus. Im Gegenteil, die Wahl einer allgemeinen Anregung macht es möglich, sich über Jahre hinweg im Gespräch zu halten, ohne dafür etwas leisten zu müssen. Es reicht, den anderen Parteien vorzuwerfen, das Volksbegehren sei nicht umgesetzt. Beweise müssen nicht vorgelegt werden.

Bekannte Ziele

Auch bei der Initiative „Grüne Wirtschaft“ (siehe unten) kämpfen die Grünen nicht mit offenem Visier, wie es der verfassungsmässige Grundsatz von „Treu und Glauben“ verlangt. Alleine schon die Verwendung des in höchstem Masse fragwürdigen Begriffs des „ökologischen Fussabdrucks“ zeigt, dass Unschärfe gewollt ist. Die Initianten wollen vernebeln, nicht Klarheit schaffen.

Sollten Volk und Stände das Volksbegehren wider Erwarten annehmen, werden die Grünen und ihr Verbündeten schon am Tag nach der Abstimmung die Folterwerkzeuge aus der Kammer holen. Dann werden sie ihre Anstrengungen, uns zu gängeln, noch verstärken. Immerhin wissen wir bereits recht genau, wie die Katze aussieht, die sie uns im Sack „Grüne Wirtschaft“ andrehen wollen. Seit ihrer Gründung 1983 haben die grünen Zeloten haufenweise Vorstösse und Initiativen lanciert, um zu regeln, was sie nichts angeht: Das Leben der Anderen.

Stricken, statt heizen

Es geht auf die kalte Jahreszeit zu. Doch noch immer haben vermeintlich freie Schweizerinnen und Schweizer das Bedürfnis, nach harter Arbeit abends auf ihrer Terrasse zu verweilen. Im Kanton Zürich ist es ihnen dabei auf Antrag der Grünen verboten, eine Heizung zu verwenden. Es sei denn, diese werde mit erneuerbarer Energie betrieben. Im Hochsommer bei vollem Sonnenschein, wenn es ohnehin warm ist, erlaubt Ihnen die grüne Obrigkeit also, in Ihrem Garten eine mit Sonnenenergie betriebene Heizung anzustellen.

Auch was Ihr Auto angeht, haben die grünen Fundamentalisten klare Vorstellungen: Mit ihrer inzwischen beerdigten Volksinitiative „Für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ forderten sie nicht nur ein Verbot von so genannten „Offroadern“: Von 273 Automodellen hätten 65 von den Schweizer Strassen verschwinden müssen. So zum Beispiel alle Land Rover, alle BMW X5, alle Audi Q7 sowie sämtliche Ferraris, Lamborghinis und Aston Martins.

Wenn es um Autos geht, sehen die Grünen rot. So etwa die Fraktionspräsidentin im Kantonsrat, die allen Ernstes ein generelles Halteverbot vor Schulhäusern forderte. Damit sollten Eltern davon abgehalten werden, ihre Kinder mit dem Auto in die Schule zu fahren. In der Welt der Grünen ist auch Kindererziehung eine Angelegenheit des Staates.

Nicht einmal die Temperatur Ihres Badewassers dürfen Sie in der Welt der Grünen noch selber bestimmen. Bereits laufen Kampagnen gegen warmes Wasser zum Händewaschen auf öffentlichen Toiletten. Und nach dem Willen der selbsternannten Weltverbesserer wird es nicht mehr der Markt sein, der Angebote schafft, wie Sie Ihr Haus heizen. Diesen Entscheid fällt für Sie künftig die Verwaltung. Vorerst für Quartiere und Planungszonen. Danach flächendeckend.

Persönliche Freiheit im Schredder

Auch bei der kulinarischen Umerziehung setzen sie vorerst auf kleine Schritte: Im Bestreben, die Menschheit vom Verzehr von Fleisch abzuhalten, sollen wir nach und nach zu Vegetariern und Veganern gemacht werden. Einmal mehr sollen die Städte dabei die Führungsrolle übernehmen. Bereits wird von grüner Seite die Forderung erhoben, in Restaurants, analog zu den früheren Raucherzonen, „abgetrennte Bereiche für Fleischesser“ zu schaffen. Durch Sicht- und Geruchsschutz, sollen „Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren, sowie Vegetarier und Veganer vor dem Anblick von Tierleichen und Blut geschützt werden“.

Mit Werten wie Eigenverantwortung oder gar mit Eigentumsrechten können Grüne nichts anfangen. Wer dermassen von Sendungsbewusstsein beseelt ist, lässt keine Einwände gelten. Wenn diese Menschen allen den Zugang zum Seeufer ermöglichen wollen, dann kümmert sie die Verletzung von Eigentum ebenso wenig wie die Zerstörung von Werten.

Reise zurück mit Begeisterung

Die meisten Grünen nennen sich „urban“ und leben in den Städten. Doch sie suchen nicht das, was eine Stadt ausmacht. Im Gegenteil, sie wollen mitten in der Stadt leben, wie man vor 200 Jahren auf dem Dorf lebte. Und von ihrer Umwelt erwarten sie Rücksichtnahme und Toleranz, während sie dieser umgekehrt nur Arroganz und Verachtung entgegenbringen. Wenn sie sich am Verkehr stören, spannen sie schon einmal Ketten über Strassen, was sie „positiven Militantismus“ nennen. Sie nehmen für sich das Recht heraus, anderen Menschen vorzuschreiben, wann und wie diese ihren Arbeitsweg zu bewältigen haben. Hier lautet der Kampfbegriff „Mobility Pricing“. Der Einwand, dass die Freiheit der anderen nicht weniger Wert ist, als die eigene, wird mit Moralin weggespült.

Niemand hat etwas dagegen, wenn jemand seine Zeit damit verbringt, bei Kerzenlicht Körnchen zu picken. Ja ich finde es sogar in Ordnung, wenn die Grünen in die Steinzeit zurück wollen. Ich wehre mich allerdings mit Händen und Füssen dagegen, wenn sie mich dabeihaben wollen.

Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)' 

I Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 94a (neu) Nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft

1 Bund, Kantone und Gemeinden streben eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft an. Sie fördern geschlossene Stoffkreisläufe und sorgen dafür, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten das Potenzial natürlicher Ressourcen nicht beeinträchtigen und die Umwelt möglichst wenig gefährden und belasten.

2 Zur Verwirklichung der Grundsätze nach Absatz 1 legt der Bund mittel- und langfristige Ziele fest. Er verfasst zu Beginn jeder Legislatur einen Bericht über den Stand der Zielerreichung. Falls die Ziele nicht erreicht werden, ergreifen Bund, Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zusätzliche Massnahmen oder verstärken die bestehenden.

3 Der Bund kann zur Förderung einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft namentlich:

Forschung, Innovation und Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen sowie Synergien zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten fördern;

Vorschriften für Produktionsprozesse, Produkte und Abfälle sowie für das öffentliche Beschaffungswesen erlassen;

Steuer- oder Budgetmassnahmen ergreifen; insbesondere kann er positive steuerliche Anreize schaffen und eine zweckgebundene oder haushaltsneutrale Lenkungssteuer auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen erheben.

II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)2 Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft)

Bis ins Jahr 2050 wird der «ökologische Fussabdruck» der Schweiz so reduziert, dass er auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet.