Der EU entgegenarbeiten? Ich denk‘ nicht dran!

Dass der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben Geld braucht, ist ebenso einleuchtend wie unbestreitbar. Auseinander gehen die Meinungen allerdings bei den Fragen, welche Aufgaben tatsächlich vom Staat erfüllt werden müssen, und wie Steuern ausgestaltet sein müssen, damit sie als „gerecht“ empfunden werden. Hier wird heftig gestritten. Dass Politik keine exakte Wissenschaft ist, beweisen dabei jene, die einerseits mittels Abgaben das Leben ihrer Mitmenschen zu lenken versuchen, andererseits aber die leistungshemmende Wirkung von Gewinnsteuern nicht sehen wollen. Diesem Lager wiederum stehen jene gegenüber, die lieber die Freizeit als die Arbeit besteuern möchten. Wie das bewerkstelligt werden soll, bleibt freilich eine offene Frage.

Die Mehrwertsteuer, die einmal mehr herangezogen werden soll, um Finanzlöcher der AHV zu stopfen, für die verantwortungslose Politiker verantwortlich sind, wurde hierzulande 1995 eingeführt. Angepriesen wurde sie damals als „moderne Steuer“, was wohl Begeisterung auslösen und vergessen machen sollte, dass es sich trotz allem in erster Linie um eine Steuer handelt, deren Notwenigkeit erst noch zu beweisen wäre.

Für den Staat hat die Mehrwertsteuer den bestechenden Vorteil, dass sie indirekt erhoben wird, und darum nicht sehr schmerzt. Doch auch die vermeintlich moderate Wirkung der Mehrwertsteuer darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Staat nur Geld ausgeben kann, das er jemand anderem, der dafür arbeiten musste, wegnimmt. Eine angeblich sanfte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,6% generiert deutlich über zwei Milliarden Franken für die Staatskassen. Unser aller Leben wird dadurch teurer. Von einer moderaten Massnahme kann daher keine Rede sein. Kommt hinzu, dass „easy money“ kaum je vernünftig verwendet wird. Die strukturellen Probleme der AHV werden damit nicht einmal angetastet. Im Gegenteil, in Bundesbern würde man die Zustimmung als Zeichen der Reife und als heimlicher Wunsch nach einer weiteren Erhöhung interpretieren.

Abbau einer EU-Beitrittshürde

In der EU sind Fiskalisten und Etatisten bereits einen Schritt weiter. Die Mitgliedstaaten haben einen Mindestsatz von 15% zu erheben. Im Gegensatz zur Schweiz werden in der EU also nicht die Bürgerinnen und Bürger geschützt, sondern der Fiskus. So wird der Staat zum Selbstbedienungsladen der Politik. Selbstredend begnügt sich kein einziges EU-Land mit dem Mindestsatz. Die Palette beginnt bei 17 und reicht bis 25%.

Immerhin: Diese EU-Bestimmung stellt eine Beitrittshürde dar. Es kann darum nicht verwundern, dass der Einwand seitens der Linken, die Mehrwertsteuer sei unsozial, weil sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht berücksichtige, kaum mehr zu vernehmen ist. Auch unsere heimischen Sozis träumen von Steuern die sich per Knopfdruck oder unter Berufung auf „Völkerrecht“ erhöhen lassen. Dem gilt es entschlossen entgegenzutreten.