Die Unsitte mit den indirekten Gegenvorschlägen

Demokratie leidet nicht am Streit. Im Gegenteil, davon lebt sie. Demokratie steht und fällt mit der Bereitschaft der Minderheit, sich der Meinung der Mehrheit zu fügen. Darum muss klar sein, worüber abgestimmt wird. Genau diesem Postulat kommt die Bundesversammlung immer weniger nach. Ihre indirekten Gegenvorschläge zu Volksinitiativen erinnern immer häufiger an Taschenspielertricks.

Die Demokratie befinde sich in einer Krise, ist immer wieder zu hören und zu lesen. Tatsächlich muss man sich fragen, ob es richtig ist, Volk und Stände für eine «Kuhhorn»-Initiative an die Urne zu rufen, während wegen einer Pandemie mit 99,9% Überlebenschance faktisch einem nicht gewählten «Beratergremium» das Recht eingeräumt wird, die ganze Volkswirtschaft herunterzufahren und nachhaltig zu schädigen. Abgestimmt wird später. Mögen solche Absurditäten juristisch noch zu erklären sein, ist unsere Demokratie einer viel grösseren Gefahr ausgesetzt. Einer, die das Potential besitzt, sie im Kern zu zerstören, bzw. zu zersetzen: Es ist nicht mehr klar worüber eigentlich abgestimmt wird.

Demokratie braucht Klarheit

Doch genau diese Klarheit ist für das Funktionieren einer Demokratie unabdingbar. So ist jeder Vereinsversammlung klar, dass nur über Dinge angestimmt werden darf, die zuvor «gehörig angekündigt» waren, wie es das ZGB (dispositiv) vorsieht. Für Volksabstimmungen oder Beschlussfassungen in Publikumsgesellschaften gibt es noch zahlreiche weitere Bestimmungen, die einzuhalten sind.

Noch wichtiger als das «Thema» einer Abstimmung ist freilich der konkret Inhaltder Abstimmungsfrage: Was für Folgen hat ein Ja und welche ein Nein? Wer abstimmt, soll seinen Willen möglichst unverfälscht zum Ausdruck bringen können. Darum bestimmt unsere Bundesverfassung, dass Volksinitiativen den Grundsatz der «Einheit der Materie» einhalten. Mehr noch: National- und Ständerat sollen eine Initiative für ungültig erklären, wenn zwischen ihren einzelnen Teilen kein sachlicher Zusammenhang besteht.

Leider zeigen Bundesrat und Parlament immer weniger Neigung, den Verfassungsgrundsatz der «Einheit der Materie» auch selbst zu beachten. Damit verletzten sie bewusst auch Artikel 5, Absatz 3, wonach «staatliche Organe und Private nach Treu und Glauben zu handeln haben. Wiederholt bediente man sich in Bundesbern in den vergangenen Jahren eigentlicher Rosstäuschertricks. Was anderes ist es, wenn beispielsweise ein Jahr nachdem Volk und Stände den raschen Ausstieg aus der Atomenergie ablehnten, dieser im Kleide einer nebulösen «Energiestrategie» erneut vorgelegt wird? Während Mitgliedern von Gemeindebehörden eingeschärft wird, ihre Geschäfte in sachlicher und verständlicher Form zu erläutern, ist das für Bundesrat und Bundesversammlung offenbar fakultativ.

Gegenvorschläge als Nebelpetarden

Als unlauter sind auch die sich zunehmender Beliebtheit erfreuenden indirekten Gegenvorschläge zu Volksinitiativen zu qualifizieren, die das Stimmvolk, wie Nebelpetarden, mehr verwirren, als dass sie ihm helfen. Besonders stossend an dieser Unsitte ist, dass diese «contre-projets» bereits in Gesetzesform gegossen sind, wenn über die Initiative abgestimmt wird. Es müsste also nachträglich auch noch das Referendum ergriffen werden, um auch die Gesetzesrevision zu bodigen.

Wie sehr unsere direkte Demokratie bereits zu einer Art Pokerspiel verkommen ist, zeigt das Gerangel um die – ordnungspolitisch unsägliche – Konzernverantwortungsinitiative. Um den Initianten den Wind aus den Segeln zu nehmen, wurden – ordnungspolitisch ebenfalls unsägliche – Bestimmungen ins Obligationenrecht aufgenommen. Die Hoffnung, das Volksbegehren würde deswegen zurückgezogen, erfüllten sich allerdings nicht. Die Initianten wurden für ihre Sturheit also belohnt.

Noch absurder verhält es sich mit dem Gegenvorschlag zur «Verhüllungsinitiative», wo die Idee dieses Instruments pervertiert wurde. Nur die wenigsten, die mit ihrer Unterschrift der simplen Forderung Nachdruck verliehen, dass «niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum verhüllen» dürfe, dürfte damit einverstanden sein, dass der Staat unter dem Vorwand der Gleichstellung der Geschlechter eine neue Industrie ins Leben ruft und subventioniert. Formulierungen wie «der Bund kann öffentlichen oder privaten Institutionen, die Programme zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann durchführen, Finanzhilfen gewähren.» oder [Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe] «unterstützt in erster Linie die ärmeren Entwicklungsländer, Regionen und Bevölkerungsgruppen und fördert namentlich die Verbesserung der Situation der Frauen» machen klar, welche Absichten hier verfolgt werden. Wer das verhindern will, muss der Initiative zustimmen, oder nach deren Ablehnung das Referendum ergreifen.

Lösungsansätze

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die wir hierzulande gerne als «der Souverän» bezeichnen, haben nicht die Pflicht sich mit taktischen Spielchen und juristischem Firlefanz herumzuschlagen. Dafür wählen sie Leute, die sie vertreten sollen. Dem Souverän obliegt es lediglich, den Daumen zu heben oder zu senken. Darum ist die Forderung nach klaren und verständlichen Vorlagen, die ebenso klare Entscheide ermöglichen, für das Funktionieren unserer Demokratie zentral.

Die am 1. Juni 2008 leider verworfene sogenannte «Maulkorbinitative» hätte das Problem auf einfache Art und Weise gelöst. Das Volksbegehren verlangte eine Ergänzung zum Artikel 34 BV, wonach dem Bundesrat und der Bundesverwaltung untersagt werden sollte, ihre Meinung vor Abstimmungen über amtliche Vorlagen und Kampagnen kundzutun, insbesondere Wahlwerbung und bezahlten Spin-Doctors.

Weitere Möglichkeiten könnten sein, dass über indirekte Gegenvorschläge zwingend, und zwar zusammen mit der Volksinitiative, abgestimmt werden muss, oder dass im Falle eines Neins zur Initiative automatisch auch der gesetzliche Gegenvorschlag entfällt, sofern er nicht vom Parlament in einem Referendumsfähigen Beschluss bekräftigt wird.

Es ist jedenfalls Fantasie gefragt. Und ich hoffe, dass sich die SVP im Bewusstsein ihrer staatspolitischen Verantwortung dieser Frage annimmt.