Unerträgliche Selbst-Zensur

Die Antirassismusgesetzgebung war von Anfang an als Waffe gegen den politischen Gegner konzipiert, und genau so wird sie nun eingesetzt. Dass jemand wie Georg Kreis das neue Abstimmungsplakat der SVP kritisiert, kann darum nicht überraschen. Der Mann hat sich sein Leben lang der herrschenden Kaste angedient und selbstständiges Denken durch politisch korrekte Phrasendrescherei ersetzt.

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Georg Kreis und seine Zensurbehörde sind nur Lakaien im Dienste staatlicher Gesinnungsschnüffelei, wie man sie sonst nur in totalitären Systemen antrifft. Zum Beispiel in Saudi-Arabien, das Kreis vor den Angriffen der SVP in Schutz nimmt, und das er vermutlich um die Kompetenzen seiner Religionspolizei (motawa’s) beneidet. Schon für das öffentliche Tragen eines Kreuzes drohen dort massiven Strafen. Die Swissair durfte wegen des Schweizerkreuzes am Heckruder nicht landen. Das EDA führt in seien Reisehinweisen zu dem Land Folgendes aus: „Verboten sind unter anderem die Beleidigung des Islam sowie der politischen und religiösen Führung, das Fotografieren von Regierungsgebäuden und militärischen Einrichtungen, Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen. Frauen ist das Lenken eines Fahrzeugs untersagt. Zuwiderhandlungen werden streng bestraft (Gefängnis, Stockschläge etc.). Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.“

Man kann Georg Kreis nicht einmal verübeln, dass er sich zum Richter über die freie Meinungsäusserung emporgeschwungen hat. Genau wie ein Pyromane mit den Streichhölzern, die man ihm in die Hand gedrückt hat, ein Haus anzündet, wüten Kreis und seine Kommission mit den gesetzlichen Kompetenzen, die ihm in einer Volksabstimmung zugestanden wurden. Allerdings führte der Bundesrat 1994 in den Abstimmungserläuterungen aus: „Das Recht auf freie Meinungsäusserung bleibt selbstverständlich gewährleistet. Blosse Gesinnungen oder private Äusserungen sind keinesfalls verboten.“ Dass man bundesrätliche Beteuerungen vor Tisch anders liest, ist seit der EWR-Abstimmung leider der Normalfall.

Solange Georg Kreis noch keine öffentlichen Verbrennungen durchführen darf, braucht man ihn nicht weiter zu beachten. Weit schwerwiegender als sein Gerede ist die Selbstzensur, der sich ein Teil unserer Medienschaffenden freiwillig unterwirft. Das ist überraschend, denn diese Branche lebt von der Freiheit, und sie sollte sich hüten, diese als staatlichen Gnadenakt zu betrachten. Freiheit erhält man nicht geschenkt. Für seine Freiheit muss man täglich einstehen. Anderer Meinung ist scheinbar Tages-Anzeiger Co-Chefredaktor Res Strehle, der im Chor mit Georg Kreis ein Verbot des besagten SVP-Plakats fordert. Man kann kaum glauben, dass der Mann einst durch die Strassen zog und das Verbieten verbieten wollte. Offensichtlich braucht es wenig Macht, um sich davon korrumpieren zu lassen.

5 Gedanken zu „Unerträgliche Selbst-Zensur“

  1. Es nimmt mich schon lange Wunder, was Kreis eigentlich als Präsident dieser Rassismus-Konvention vom Steuerzahler kassiert.

  2. Kreis dürfte ganz ordentlich kassieren. Das ist wohl das Einzige, was ihn von den Inquisitoren des Mittelalters unterscheidet. Diese waren im Vergleich mit ihm Idealisten und arbeiteten zum vermeintlichen Ruhme Gottes.

  3. Es ist schade um jeden Steuerfranken, der an Figuren wie G. Kreis vergeudet wird. Sein ostentatives Gutmenschentum von Amtes wegen verursacht Uebelkeit. In dieselbe Kategorie gehört J. Tanner, leider Inhaber eines Zürcher Lehrstuhl in Geschichte. Seine Verlautbarungen lassen jede Wissenschaftlichkeit vermissen und sind klar linksideologisch verfärbt und immer weiss er es im Nachhinein besser. Als naiver Naturwissenschaftler mit Promovation UNI Zürich habe ich mal gemeint, Wissenschaftlichkeit zeichne sich durch Objektivität und Nachvollziehbarkeit aus. Fehlanzeige bei den beiden genannten Herren Historiker !

  4. Dass ausgerechnet Genf den Plakataushang verbietet, ist erschreckend. Die Rhonestadt nimmt damit Abschied von einer jahrhundertelangen Tradition. Viele politisch Verfolgte fanden dort ein Refugium und konnten denken und publizieren. Das war so bei Giordano Bruno und bei Jean-Jacques Rousseau und vielen anderen. Heute drehen sie fast durch wegen eines harmlosen Plakats, das darauf aufmerksam macht, dass wir Gefahr laufen, unsere Freiheit zu verlieren.

  5. Ist Ihnen übrigens aufgefallen, dass Herr Strehle eine Publikation des Inserats zwar ablehnt, das Plakat in der Dienstagsausgabe des Tages-Anzeigers aber dennoch abgebildet hat? Soll man das Schizophrenie nennen?

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