Archiv der Kategorie: Staat und Demokratie

Aus Erfahrung klug werden

Es musste ja soweit kommen. Es braucht ganz offensichtlich Tote und Verletzte und den dadurch ausgelösten medialen Druck damit auch Sozialdemokraten und andere weltfremde Fantasten, zu Einsichten gelangen, die für verantwortungsbewusste und realitätsbezogene Menschen längst Binsenwahrheiten sind. Es brauchte ganz offensichtlich einen im Ausland verübten kriminellen Akt von Volksschülern, um die für die Volksschule verantwortliche Magistratin zur Einsicht zu bringen, dass eine Schulleitung über Vorstrafen ihrer Schüler informiert sein sollte. Bisher war Datenschutz ein linkes Dogma. Eine Heilige Kuh. Und der Persönlichkeitsschutz von Kriminellen wurde zu einem der höchsten Rechtsgüter erhoben.

Ohne die grotesken Missbrauchsfälle im Sozialwesen würden sich die Linken heute noch gegen Sozialdetektive und Kontrollen sperren und behaupten, alleine schon der Betrugsverdacht sei menschenverachtend. Auch über die Frage, ob der Datenschutz möglicherweise die falschen Rechtsgüter schütze, würde nicht einmal diskutiert.

Ohne die krassen Fälle der von der SVP seit Jahren angeprangerten Jugend- und Ausländerkriminalität würden die schöngeistigen Weltverbesserer heute noch bestreiten, dass wir in diesem Bereich überhaupt ein Problem haben.In der heilen Welt der Sozialdemokraten gibt es keine bösen Menschen, die für ihre Taten verantwortlich sind, sondern nur Opfer der Gesellschaft. Und Opfer darf man natürlich nicht bestrafen. Sie sind bereits genug bestraft. Opfer der Gesellschaft haben vielmehr einen Anspruch auf Resozialisierung. Diese Zersetzung von Recht und Gerechtigkeit nahm ihren Anfang in der Pervertierung der Sprache. So war der Schutz der Persönlichkeit von Verbrechern plötzlich wichtiger als das Sühnen ihrer Taten. Namen durften plötzlich keine mehr genannt werden. Selbst unsere Vorstösse, die wir hier als gewählte Volksvertreter einreichen, fallen mittlerweile der Zensur zu Opfer. Und wer im Zusammenhang mit zwei von der Interpol gesuchten albanischen Verbrechern auf das das „mutmasslich“ verzichtete, sieht sich einem solchen medialen Sperrfeuer ausgesetzt, dass plötzlich nicht mehr klar ist, wer eigentlich der Verbrecher ist. Doch auch im Vollzug hat die politische Korrektheit längst ihren Niederschlag gefunden. Man redet heute nicht mehr von „Gefängnis“, sondern von „Massnahmenzentrum“. Das tönt viel netter. Und wer sich unser MZU einmal aus der Nähe betrachtet, hat den Eindruck, es handle sich um einen Country-Club. Kann es da verwundern, dass unserem Strafvollzug die abschreckende Wirkung abhanden gekommen ist?

Wer als vorbestrafter Jugendlicher ohne Grund einen wehrlosen Menschen spitalreif schlägt, ja um ein Haar umbringt, oder wer – unter Missachtung des Vermummungsverbots, angeblich als Racheakt gegen die Polizei – in einem Saubannerzug in der Stadt Zürich Autos anzündet und Schaufenster einschlägt, empfindet die Zürcher Justiz, die Strafverfolg und den -vollzug offensichtlich als Lachnummer. Und er hat Recht. Sie sind zur Lachnummer geworden. Und wir würden auch gerne lachen – wenn die Angelegenheit bloss nicht so todernst wäre.Die SVP erwartet von den Verantwortlichen nichts weiter, als dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir fordern ein Strafrecht, dessen Strafen von Delinquenten als Strafen verstanden werden, Richter, die strafen können, und eine Abkehr vom Kuschelvollzug.

Hopp Obwalden!

Wer ein Problem hat, hat zwei Möglichkeiten, dieses zu lösen: Er kann entweder um Hilfe betteln, oder versuchen, sich aus eigener Kraft aus seiner Lage zu befreien. Das kleine Obwalden hatte ein Problem und entschied sich für die Selbsthilfe. So wie Bern selbstverschuldet in die Liga der finanzschwachen Kantone abgestiegen ist, will man selbst den Aufstieg schaffen. Man senkte die Steuern und putzte sich für wohlhabende Personen heraus. Umgehend stellten sich erste Erfolge ein. Um gute Steuerzahler anzuziehen, soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, einige Parzellen als „Zonen mit hoher Wohnqualität“ festzulegen. Dafür mussten sich die Innerschweizer von der inkarnierten Schwermut im Bundesrat sagen lassen, es betreibe „nichts anderes als Apartheid“. Der Genosse Infrastrukturminister muss wohl gerade einen Aussetzer gehabt haben oder so sehr mit Bloggen beschäftig gewesen sein, dass er etwas vergessen hat: Er selbst hat nämlich der Landesregierung die Genehmigung der neuen Obwaldner Bau- und Zonenordnung beantragt. Das ihm unterstellte Bundesamt für Raumentwicklung begrüsste die Richtplanfestlegungen sogar ausdrücklich als „Umsetzung der strategischen Leitideen des Kantons“. Man glaubt es kaum: Ausgerechnet Oberetatist Leuenberger, der landauf, landab nach mehr staatlichem Einfluss und stärkerer Kontrolle ruft, hat keine Ahnung, was in seinem Laden läuft. Wo er zuständig ist, wird weder kontrolliert noch geführt.

In einer Zeit grassierender Sozialisierung haben Eigeninitiative und -verantwortung einen schweren Stand. Wäre die Obwaldner Regierung nach Bern gepilgert und hätte dort gejammert und die hohle Hand gemacht, die „Solidarität“ des linken Klüngels wäre ihr sicher gewesen. Dieser liebt es nämlich, sich mit dem Geld anderer Leute grosszügig zu zeigen. Und wehe dem, der dieses System der Scheckbuchpolitik in Frage stellt. Als der Chef der Deutschen Bank, Joe Ackermann, kürzlich sagte, er würde sich schämen, wenn er öffentliche – also von den Steuerzahlern erarbeitete – Gelder in Anspruch nehmen müsste, wurde er dafür beinahe gesteinigt. Und Leuenbergers Parteifreund Steinbrück nötigte die Banken geradezu zur Inanspruchnahme der angebotenen Hilfe.

Natürlich wissen auch Sozialdemokraten, dass staatliche Konjunkturprogramme so gut wie nichts bringen. Es geht ihnen auch nicht darum „der Wirtschaft“ zu helfen. Sie wollen deren stärkere Anbindung an den Staat. Sie wollen nicht weniger, sondern mehr Staat und sind gerne bereit, dafür die Freiheit zu opfern. Dieses Credo verbindet die Sozialisten Leuenberger und Steinbrück, denen man nicht einmal verübeln kann, dass sie sozialistische Politik betreiben. Diese beruht auf der Idee, Gerechtigkeit sei dann hergestellt, wenn alle gleich sind. Wenn sie sich gleichviel – oder zutreffender: gleichwenig – kaufen können. Dementsprechend wird als ungerecht empfunden, wenn einer mehr hat als der andere. Ob er dafür mehr gearbeitet hat, ist unerheblich. Ein Einwand, der nur stört auf dem Weg zur totalen Gleichheit.

Um ja nie für irgendetwas verantwortlich zu sein, lehnen Sozis das Prinzip der Eigenverantwortung ab. Verantwortlich ist für sie immer das Kollektiv, die Gesellschaft. Dabei haben sich in der Geschichte Gesellschaftsformen, die auf Eigenverantwortung statt auf Neid und Missgunst basieren, durchwegs als überlegen erwiesen. Genau diese Einsicht hat sich in Obwalden durchgesetzt. Das verdient Lob. Mögen sich Scharen von Millionären in diesem tapferen Kanton niederlassen und all diejenigen, die noch immer den falschen Signalen lauschen, alt aussehen lassen.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 30. Mai 2009

Wenn Richter sich zum Verbrecher gesellen

Nicht nur in Mailand, Paris und New York wird Mode gemacht. Auch in unseren Gerichten wird Modeströmungen folgend geurteilt. Im Moment herrscht gerade Konsens, Härte zu zeigen, wenn es ums Autofahren geht. Und auch bei Delikten gegen die korrekte Gesinnung zeigt sich die Justiz in der Regel unerbittlich. Der Anstieg der Gewaltdelikte hingegen, insbesondere bei den von Jugendlichen begangenen, macht kaum Eindruck. Bestenfalls diskutieren die Experten über Erhebungsmethoden und die Würdigung des Migrationshintergrunds.

Fahrlässige Tötung? 1000 Franken Busse. Als einschlägig bekannter Rowdy einen Fussballfan zum Krüppel geschlagen? Ein Jahr Gefängnis. Zu zweit einen Passanten niedergeschlagen und verletzt auf die S-Bahn-Geleise gestossen? Bedingte Geld- und Freiheitsstrafen. Eine 81-jährige Rentnerin mit Fusstritten übel zugerichtet und ihr Geld und eine Perlenkette gestohlen? In Zürich ein Tag Untersuchungshaft.

Fast täglich werden wir mit Gerichtsurteilen konfrontiert, die oft nur schwer nachvollziehbar sind. Natürlich fehlen uns jeweils die detaillierten Akten, die einem Gericht zur Verfügung stehen, doch braucht man kein Jurist zu sein, um zu merken, dass Manches nicht mehr stimmt. Immer wieder muss man sich doch fragen: „Ja, was hätte der Täter denn sonst noch alles anstellen müssen, um die im Strafgesetzbuch vorgesehene Höchststrafe zu erhalten?“

Wer es wagt, an der bisweilen grotesk anmutenden Täterverhätschelung Kritik zu üben, dem wird Tabubruch zur Last gelegt. So kritisiert beispielsweise der hardcore-linke Marcel Niggli, dass normal linke Strafrechtler wie Daniel Jositsch und Martin Killias unsere Kuscheljustiz kritisieren und damit angeblich ins gleiche Horn blasen wie die SVP. Der gleiche Niggli, der jemanden, der „Neger“ anstatt „Schwarzer“ sagt, am liebsten auf dem Scheiterhaufen der politischen Korrektheit verbrennen würde, findet es völlig in Ordnung, dass einer für eine Vergewaltigung nicht ins Gefängnis muss, wenn der Druck, den er auf das Opfer ausgeübt hat, bloss psychischer Natur war.

Immerhin dürfen wir also erfreut zur Kenntnis nehmen, dass es eine lernfähige Linke gibt, die einen Lösungsansatz nicht alleine schon deshalb ablehnt, weil er im Ruche der SVP-Politik steht. Zu überraschen vermag dieses sich abzeichnende Umdenken allerdings nicht. Zu offensichtlich ist das Versagen der von der 68er-Generation vorangetriebenen Politik auch im Bereich des Strafrechts und der Strafverfolgung. Der Gedanke der Resozialisierung und das Abwälzen der persönlichen Verantwortung auf gesellschaftliche Umstände haben dazu geführt, dass fast vergessen gegangen ist, dass eine Strafe in erster Linie eine Bestrafung zu sein hat. Für Resozialisierung bleibt auch dann noch Platz.

Das Recht will immer einen bestimmten Idealzustand schaffen oder diesen schützen. Das Strafrecht tut dies, indem es einerseits vor Straftaten abschreckt und andererseits begangenes Unrecht sühnt. Es hat aber noch eine andere wichtige Funktion: Es schafft Ordnung. Es ist der Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen. Umso schlimmer ist es, wenn die Rechtsprechung nicht mehr als gerecht und nachvollziehbar empfunden wird, denn im Zuge dieser Entwicklung geht der Gemeinsinn verloren und die Menschen wenden sich vom Staat ab.

Wie heisst es im zweiten Teil von Goethes Faust so treffend? „Der Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Erschienen in der Berner-Zeitung vom 4. April 2009

Willkür als Maxime

Der Kampf gegen staatliche Willkür ist die Raison d’être eines Rechtsstaates. Im Fall der Immunität von Lucrezia Meier-Schatz, Jean-Paul Glasson und Toni Brunner hat die Ungleichbehandlung der eidgenössischen Räte System.

In Bern gibt es für alles eine Lobby, nur nicht für Rechtsgleichheit und Gerechtigkeit, wie sich in der zurückliegenden Frühlingssession einmal mehr zeigte. Die Räte waren aufgerufen, über die Aufhebung der Immunität von drei Ratsmitgliedern zu befinden: Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP), alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP) und Nationalrat Toni Brunner (SVP). In allen drei Fällen ging es um Ereignisse im Zusammenhang mit der Arbeit einer Subkommission der natio-nalrätlichen Geschäftsprüfungskommission. Diese hatte die Aufgabe, einem fragwürdigen Einsatz eines Drogenhändlers als V-Mann durch die Bundesanwaltschaft nachzugehen und die Umstände des Rücktritts des dafür verantwortlichen Bundesanwalts abzuklären.

Die drei Fälle wurden höchst ungleich behandelt. Nur für Meier-Schatz und Glasson, denen der Staatsanwalt Amtsgeheimnisverletzung, einen Nötigungsversuch sowie die Bildung einer rechtswidrigen Vereinigung zur Last legte, beantragte er die Aufhebung ihrer Immunität. Aufgehoben wurde sie allerdings nur für Toni Brunner, der gar nicht belangt werden sollte.

Die Aufgabe, die Aufhebung von Toni Brunners Immunität zu beantragen, übernahm pflichtbewusst die Rechtskommission des Nationalrats. Sie habe zu diesem Zweck eine Güterabwägung vorgenommen, lässt sie uns wissen: Auf der einen Seite sei es darum gegangen, «das (öffentliche) Interesse an der Ahndung allfälliger Straftaten» zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite dürfe das (öffentliche) Interesse an einem «reibungslosen Ratsbetrieb, nicht durch missbräuchliche oder auf haltlosen Anschuldigungen beruhende Strafverfahren beeinträchtigt» werden.

In den Fällen «Meier-Schatz» und «Glasson» verzichtete die Kommission und danach das Plenum darauf, eine solche Güterabwägung vorzunehmen. Für sie öffnete man einen Notausstieg: Zwar sei der «Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit» eindeutig gegeben, doch gebe es «keinen Grund zur Annahme, dass die beiden Ratsmitglieder an dieser Medienkonferenz vorsätzlich eine Straftat begangen haben». Dies selbst dann, «wenn die eine oder andere Aussage im Nachhinein als unvorsichtig oder ungenau» erscheine. Diese Milde in der Beurteilung wurde Toni Brunner nicht zuteil. Es wurde eindeutig mit verschiedenen Ellen gemessen. Im Communiqué der Rechtskommission findet sich nicht einmal ein Hinweis darauf, dass es Bürgerpflicht ist, die Regierung von einer Verschwörung in Kenntnis zu setzen.

«Stimmengewirr» gemäss Protokoll

Diese Ungleichbehandlung ist ausschliesslich politisch zu erklären. Und das Recht politisch anzuwenden, heisst, es willkürlich anzuwenden. Dabei würde alleine schon die Tragweite der Vorwürfe gegen Meier-Schatz und Glasson zu einer seriöseren Untersuchung und Beurteilung zwingen. Es geht nämlich nicht nur darum, was die beiden in jener berühmten Medienkonferenz der GPK an Verdächtigungen und Insinuierungen – wissentlich und willentlich – in die Welt setzten. Es geht um die Gesamtheit der Machenschaften, die zum Sturz von Bundesrat Christoph Blocher in die Wege geleitet worden waren. Doch das ist offensichtlich unerwünscht.

Besser lässt sich kaum darstellen, was staatliche Willkür ist, und in konsequenter Weiterentwicklung seiner eigenen Rechtsprechung müsste das Bundesgericht auch Akte der Bundesversammlung auf Willkür überprüfen. In der Vergangenheit machte es sich unser oberstes Gericht in dieser Beziehung allerdings sehr einfach: So weigerte es sich beispielsweise, auf eine Stimmrechtsbeschwerde einzutreten, in der die Amtsführung von Nationalratspräsident Yves Christen (FDP) gerügt wurde. In der Absicht, die SVP zu demütigen und ihr einen ihr zustehenden Sitz am Bundesgericht zu verwehren, führte er zwei Wahlgänge durch statt einen, wie es das Ratsreglement vorschreibt. Sein Kalkül ging auf. Gewählt wurden die Kandidaten von FDP und CVP. Der freiwillige Parteienproporz wurde missachtet, die Untervertretung der SVP sogar noch verstärkt. Kritik an diesem Vorgehen wies er mit den Worten zurück, es stehe dem Parlament frei, das eigene Reglement nach Belieben zu interpretieren. Daraufhin herrschte gemäss Protokoll «Stimmengewirr».

Das Bundesgericht wollte nichts davon wissen, diesen Fall auf Willkür zu überprüfen. Wie bereits «ein kurzer Blick ins Gesetz zweifelsfrei» ergebe, führte es aus, stehe gegen Entscheide der eidgenössischen Räte gar kein Rechtsmittel zur Verfügung. Stimmt. Doch ein kurzer Blick ins Gesetz ergibt ebenso zweifelsfrei, dass es auch kein Beschwerderecht bezüglich Einbürgerungsentscheide der Stimmbürger gibt. Und ein Blick in die bundesgerichtliche Rechtsprechung ergibt schliesslich zweifelsfrei, dass die hohen Richter zu Lausanne genau ein solches Recht konstruiert haben, indem sie den Schutz vor staatlicher Willkür zum absoluten Grundrecht erhoben – und sich selbst zu den Kontrolleuren der Demokratie.

Wenn es dem Bundesgericht wirklich ernst wäre damit, unseren Staat und seine Bürger vor willkürlicher Rechtsanwendung zu schützen, müsste es auch Klagen gegen Willkürakte der Bundesversammlung zulassen. Warum soll ein Parlament davor geschützt sein, wenn dies sogar bei Entscheiden des Stimmvolkes, das wir hierzulande noch immer als Souverän bezeichnen, möglich ist?

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Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 13/09

Dressierte Demokratie oder ein Putsch auf Samtpfoten

Mit einer parlamentarischen Initiative wird gegenwärtig versucht, das Initiativrecht massiv einzuschränken. Nur noch was die linke und politisch korrekte Parlamentsmehrheit für völkerrechtskonform hält, soll Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden. Das ist nichts anderes als die Aushöhlung der Demokratie, ein leiser Putsch. Besonders bedenklich ist der Umstand, dass sich ein Grossteil der Freisinnigen ins Lager der Putschisten geschlagen hat. Dressierte Demokratie oder ein Putsch auf Samtpfoten weiterlesen

Auftrag erfüllt – Das Bankgeheimnis ist futsch

Aus zwei Gründen, wurde Micheline Calmy-Rey 2002 als Nachfolgerin von Ruth Dreifuss in den Bundesrat gewählt. Erstens, so hiess es: Sie sei Grossmutter. Und zweitens: Sie habe die Finanzen des Kantons Genf saniert. Das erste stimmt. Das Zweite war eine Lüge, blieb aber ohne Folgen. Wenn es um MCR geht, ist die Wahrheit sekundär. Dass sie das gleiche Verhältnis zur Neutralität pflegt wie einst Octavian zur Republik, sie dem Schein nach erhält und ihr Wesen zerstört, scheint belanglos. Es genügen das Schlagwort „aktive Neutralität“ und der Anschein, es stehe ein Konzept dahinter. Es wird applaudiert, und im Nu gilt MCR als „in der Bevölkerung ungemein beliebt“. Wo man sie besser kennt und mehr von ihr weiss, als dass sie grosse Handtaschen und bunte Mäntel mag, sieht es freilich anders aus. Kein Bundesrat ist in seinem Departement weniger beliebt.

Auf ihrer offiziellen Website gibt die Magistratin ihrer Begeisterung darüber Ausdruck, die „zentralen Interessen unseres Landes“ vertreten zu dürfen. Doch wie glaubwürdig und erfolgreich kann eine in der Wolle gefärbte Sozialistin, die ihr Leben lang gegen das Bankgeheimnis kämpfte und ihrem strategischen Ziel „EU-Beitritt“ alles unterordnet, die Interessen der Schweiz vertreten? MCR ist für diese Aufgabe denkbar schlecht geeignet. Dem Metzgermeisterverband würde es jedenfalls nicht im Traum einfallen, einen Veganer als Lobbyisten anzustellen, um den Fleischkonsum zu erhöhen.

In diesen Tagen ist MCR erneut dabei, unsere Interessen zu vertreten. Damit die Schweiz nicht auf die ominöse Liste der OECD gesetzt wird, wird signalisiert, man sei zu Konzessionen – will heissen: zur Preisgabe – des Bankgeheimnisses bereit. Aus Angst vor dem Tod soll offenbar Selbstmord begangen werden. Dabei liesse sich das mit der schwarzen Liste sehr einfach verhindern: Die Schweiz müsste dazu nur den entsprechenden Beschluss, der der Einstimmigkeit bedarf, ablehnen. Offenbar ein fürchterlicher Gedanke für pathologische Ja-Sager.

Es lässt sich nicht bestreiten, dass die Schweiz heute im internationalen Umfeld wesentlich schlechter positioniert ist als noch vor einigen Jahren. Dabei müsste es, wenn unsere Aussenpolitik etwas taugen würde, genau umgekehrt sein. In ihrem Bestreben, anderen vorzuschreiben, wie sie ihre Probleme zu lösen haben, hat sich Frau Calmy-Rey mit einer Reihe von Staaten überworfen. Ihr Vorpreschen mit der unausgegorenen „Genfer Initiative“ hat die Amerikaner so aufgebracht, dass die Schweiz seither zu keiner wichtigen Konferenz mehr eingeladen wurde. Auch bei den Feierlichkeiten zum 60-jährigen Bestehen des Staates Israel blieb unser Land draussen vor der Tür. Kann man es Israel verübeln, dass es jemanden die Gastfreundschaft verweigert, der einem erklärten Feind die Aufwartung macht, ihn unter dem Schleier hervor anhimmelt und mit ihm über die „unterschiedlichen Perzeption des Holokaust“ reden möchte? Was da als „aktive Neutralität“ propagiert wird, ist einseitige Parteinahme, also das Gegenteil von Neutralität.

In den Augen Ihrer Freunde, etwa Adolf Muschg, der die Neutralität für einen „unanständigen Furz“ hält oder ihres Kampfgefährten Jean Ziegler, der sich den Kampf gegen den Finanzplatz Schweiz zur Lebensaufgabe gemacht hat, ist MCR keineswegs erfolglos. Für sie ist sie eine Heldin, die ihren Enkeln, im Gegensatz zu anderen Grossmüttern, keine Märchen erzählen muss. Im Gegenteil sie kann ihnen zu Recht sagen: „Dank mir ist es vorbei mit dem Sonderfall. Wegen mir wurden die Neutralität und das Bankgeheimnis aufgegeben.“

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Erschienen in der Berner-Zeitung vom 7. März 2009

Mehr Kapitulation als Verteidigung

Seit Heinrich VIII. schmücken sich Englands Könige mit dem Titel «Defender of the Faith». Ein Blick ins Königreich zeigt allerdings, dass es mit der Verteidigung des Glaubens nicht mehr weit her ist.

In kaum einem anderen westlichen Land treibt der Defätismus gegenüber dem Islam groteskere Blüten. Vorläufiger Höhepunkt: Dem niederländischen Parlamentsabgeordneten Geert Wilders wurde die Einreise verweigert, weil dessen Kurzfilm «Fitna» einige Muslime hätte verärgern können. Bei einem Land, in dem Weihnachtslieder als «zu religiös» von einem Weihnachtslieder-Wettbewerb verbannt werden und die Inhaberin eines Coiffeurladens dafür bestraft wird, dass sie eine Muslima nicht einstellt, weil diese sich weigert, während der Arbeit ihr Kopftuch wegzulegen, verwundert einen kaum mehr etwas. Trotzdem, England: Das war einmal eine stolze Weltmacht, die selbst im entlegensten Winkel der Erde ihre Interessen durchzusetzen wusste. Mittlerweile hat das Königreich das Appeasement zur Staatsdoktrin erhoben.

«I Am The West»

Zwar sind noch vielerorts Soldaten im Zeichen des Union Jack im Einsatz, doch scheint die Regierung in London deren Kampfkraft nicht mehr so recht zu trauen. Für vierhunderttausend englische Pfund werden gegenwärtig im pakistanischen Fernsehen Spots geschaltet, in denen Terroristen darum gebeten werden, die britische Insel vor Anschlägen zu verschonen. Natürlich glauben nicht einmal Politiker und Staatsfunktionäre, dass sich Bin Ladens Jünger von ihren verbrecherischen Vorhaben abbringen lassen, bloss weil in einem Fernsehspot um Mitleid gefleht wird. Es geht auch um etwas anderes. Die Kampagne läuft unter dem Titel «I am the west», und es treten darin prominente britische Muslime auf. Damit gibt es keinen Zweifel an der Botschaft, die lautet:

«Hey Jungs! Ihr könnt aufhören zu schiessen und zu bomben. Wir haben das Gebiet bereits unter Kontrolle. Wenn Ihr nicht aufpasst, könntet Ihr sogar Muslime treffen.»

Dieses Selbstbewusstsein wird ganz offen zur Schau getragen. So wies ein Vertreter einer muslimischen Organisation kürzlich einen Fernsehmoderator zurecht, nachdem dieser ihn gefragt hatte, weshalb er nicht in einem Land lebe, in dem die Scharia gilt, die er offenbar dem englischen Recht vorziehe. Was ihm überhaupt einfalle. England gehöre nicht den Engländern. England gehöre Allah. Auch in der Schweiz macht der Vorzeigemuslim der linken Intelligentsia, Tariq Ramadan, keinen Hehl daraus, dass er diese Einschätzung teilt.

Gestörte Harmonie

Traditionellerweise wird dem Recht auf freie Meinungsäusserung in England grosse Bedeutung beigemessen. Leider scheint es auch damit vorbei zu sein. So haben kürzlich britische Parlamentarier ihren niederländischen Kollegen Geert Wilders eingeladen, um in Westminster gemeinsam seinen umstrittenen Islam-Kurzfilm «Fitna» anzuschauen und danach darüber zu diskutieren. Ein normaler Gedankenaustausch unter Parlamentariern, müsste man meinen. Jedenfalls etwas aus dem sich eine Regierung gefälligst herauszuhalten hat.

Die britische Innenministerin Jacqui Smith scheint allerdings weder Montesquieu noch Locke gelesen zu haben. Sie untersagte Wilders kurzerhand die Einreise. Die Begründung für diese krasse Massnahme macht klar, dass die britische Regierung hat Angst vor der muslimischen Minderheit. Sie lautet, der Film würde die gesellschaftliche «Harmonie stören und deshalb die innere Sicherheit des Vereinigten Königreichs gefährden». Geschützt wird also nicht, wer sich dem offenen Wettstreit der Meinungen und der Kritik stellt, sondern derjenige, der klar gemacht hat, dass er auch bereit ist, Unschuldige zu töten, um sich Respekt zu verschaffen, bzw. das, was er darunter versteht.

Volksverhetzung nach Ermessen der Politiker?

Wilders Film wurde einer geschlossenen Versammlung von rund vierzig Menschen dennoch gezeigt. Seither tobt auf der Insel die Diskussion über die Meinungsfreiheit, und es ist bemerkenswert, dass sich die Presse fast unisono gegen die Innenministerin stellt. Ihr Kollege vom Aussenministerium, David Miliband, nimmt sie hingegen in Schutz und rechtfertigt den Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit damit, dass schliesslich auch niemand das Recht habe, in einem überfüllten Theater «Feuer» zu schreien. Wirklich? Nicht einmal, wenn es brennt?

Die Diskussion ist damit entfacht: Endet Meinungsfreiheit da, wo Volksverhetzung beginnt, wie gelegentlich behauptet wird? Und wenn dem so sein sollte, wäre es dann nicht Sache eines Gerichts, festzustellen, ob auch wirklich eine Volksverhetzung vorliegt? Politiker, erst recht solche, die mit Regierungsmacht ausgestattet sind, dürften nicht immer frei von subjektiven Einflüssen entscheiden.

Ein harmloses Filmchen

Das Einreiseverbot für Geert Wilders wird noch viel grotesker, wenn man sich den zur Debatte stehenden Film erst einmal ansieht, was die meisten Muslime, die sich nun beleidigt geben und mit Terror drohen, gewiss nicht getan haben. Der knapp siebzehn Minuten lange Film beginnt mit der bekannten dänischen Karikatur, die Mohammed mit einer Bombe als Turban zeigt. Dazu werden Koranverse zitiert. Hinzu kommen Bilder von islamistisch motivierten Gewalttaten (11. September, Madrider Zuganschläge und U-Bahn-Anschläge in London), des weiteren Aufnahmen von Hasspredigern, die zum heiligen Krieg gegen Ungläubige oder Christen und Juden aufrufen, und als Ziel eine Weltherrschaft des Islams verkünden, gezeigt. Der zweite Teil handelt von der «Islamisierung» Europas. Fälle von antidemokratischen Bestrebungen und Folgen wie z. B. die Behandlung von Frauen und homosexuellen Männern infolge von islamistischen Rechtsvorstellungen in Europa werden gezeigt. Zum Schluss erscheint die Aufforderung, die «islamische Ideologie» – nicht den Islam! – zu bekämpfen.

Der vielerorts vom Internet abrufbare Film enthält nichts, was dem informierten Zeitgenossen nicht schon längst bekannt ist. Er dürfte auch nicht viel dazu beitragen, um auf die Gefahren der schleichenden Islamisierung hinzuweisen. In dieser Hinsicht hat die britische Regierung wesentlich mehr geleistet.

 

UNO: Vormarsch der Wüsten ist Hauptbedrohung – es braucht mehr Oasen

Schon heute bedecken Wüsten rund einen Drittel der Oberfläche der Erde, und sie breiten sich schnell aus: 50’000 bis 70’000 Quadratkilometer Boden gehen jedes Jahr an die Wüsten verloren. Das Jahr 2006 wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr der Wüste und Wüstenbildung ernannt. Nach Ansicht einer DEZA-Vertreterin sei Desertifikation nicht die Ursache für die Armut; sondern eine Folge davon.

 

Die Schweiz leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Versteppung der Welt. Sie schickte 2006 sogar eigens Bundesrat Leuenberger an eine zweitägige – von der Schweizer Entwicklungs-Agentur (DEZA) mitorganisierte – Konferenz nach Kenia. Auch die UNO-Konvention gegen die Versteppung (UNCCD) hat die Schweiz selbstverständlich ratifiziert.

 

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Zurzeit macht nicht der Kampf gegen Wüsten, sondern gegen Oasen von sich reden – gegen Steueroasen. Doch muss es, wo es Oasen gibt, nicht auch eine Wüste geben? Und sollte das Streben der Nationen nicht eher darauf abzielen, Oasen zu vergrössern und zu mehren? Schliesslich sind sie der Ort, wo sich der durstige und erschöpfte Reisende laben und erholen kann. Was muss jemand für Motive haben, wenn er eine Oase zur Wüste machen will?

 

 

„Den Ungläubigen Wut und Ablehnung zeigen“

Während sich in unseren Breitengraden Horden von Gutmenschen einen Wettstreit darüber liefern, wer gegenüber dem Islam am tolerantesten ist und seinen eigenen kulturellen und historischen Hintergrund ab wirksamsten zu leugnen vermag, ist von der andern Seite nichts Dergleichen zu vernehmen. Im Gegenteil, nach einer neuen Fatwa ist es gläubigen Muslimen sogar untersagt, Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen.

Eine Fatwa ist ein islamisches Rechtsgutachten, das in der Regel von einem Mufti (Spezialist für die islamische Jurisprudenz) zu einem speziellen Thema herausgegeben wird. Üblicherweise wird eine Fatwa auf Anfrage einer Einzelperson oder eines Juristen angefertigt, um ein Problem, das im Rahmen der islamischen Religion aufgetreten ist, zu klären. Das deutsche Institut für Islamfragen informiert regelmässig über Fatwas und deren teilweise haarsträubenden Inhalt. Anfang Februar ging Gutachter Scheich Ahmad Bawadi der Frage nach, ob ein Muslim Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen darf, um dadurch Toleranz und ein gutes Miteinander zu zeigen.

Die Antwort lässt keinen Interpretationsspielraum offen: „Allah hat [im Koran] gesagt: ‚Verkündige den Heuchlern die frohe Botschaft, dass ihnen eine schmerzliche Strafe zuteil werde; jenen, die sich Ungläubige als Freunde anstelle der Gläubigen nehmen. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört alle Erhabenheit‘ (Sure 4,138-139). Also, was für Anliegen kann ein Muslim haben, wenn er ihnen [Christen und Juden] zu ihren Feiertagen beglückwünscht? …

Wenn das Anliegen [eines Muslims] ist, [Juden und Christen] dadurch Liebe und Freundlichkeit zu zeigen, gilt dies als verboten: ‚Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten.‘ (58,22).

Keine Toleranz auf Kosten des Islam

„Wer dadurch [durch die Glückwünsche] zeigen möchte, dass der Islam eine tolerante Religion ist, hat wenig Ahnung vom Islam. Die Toleranz kann nicht auf Kosten der Religion [des Islam] ausgeübt werden. Es kann auch nicht auf Kosten der Rechte Allahs praktiziert werden, sondern [nur], wenn es um Rechte anderer Menschen geht. Toleranz erlaubt nicht die Beteiligung an ihrer Falschheit.

Ein definitiver Beweis dafür ist der Prophet Allahs. Er hat Polytheisten verziehen, die ihm und seinen Weggefährten Schaden zugefügt haben. Aber es gab keine Toleranz und keinen friedlichen Umgang, wenn es um Allahs Rechte ging. Es gab dann nur [Maßnahmen wie das] Abhauen von Köpfen, Gefangennahme von Soldaten, Raub von Eigentum, die Übernahme von Frauen als Konkubinen genommen u. ä….

Das Beglückwünschen von Juden und Christen zu ihren Feiertagen zeigt [diesen gegenüber] Freundlichkeit, Liebe und Loyalität. Hier ist [eine Art] Loyalität vorhanden, die eine Form von Akzeptanz ihrer Falschheit ist, wenn man ihnen zu ihren Feiertagen – wie z. B. Weihnachten – gratuliert.

Mein muslimischer Bruder … Du musst ihnen [Juden und Christen] deine Wut und Ablehnung [gegenüber ihren Feiertagen] zeigen. Du darfst sie nicht zu ihren Feiertagen beglückwünschen, noch von ihren Süssigkeiten nehmen.

Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyya, zitierte den Konsens der [muslimischen] Rechtsgelehrten. Er besagt, dass Muslime Christen nichts verkaufen dürfen, was ihnen für die Feiertage nützlich sein kann, wie z. B. Fleisch, Blut, Kleidung, etc. Ihnen [den Christen] darf nicht [von Muslimen] ein Reittier ausgeliehen werden. Ihnen darf an ihren Feiertagen nicht geholfen werden, weil dies ihre Gottlosigkeit unterstützen würde. Die [muslimischen] Machthaber müssen Muslimen so etwas verbieten, weil Allah sagt: ‚Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit, doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung.‘ (Sure 5, 2)“.

"Den Ungläubigen Wut und Ablehnung zeigen"

Während sich in unseren Breitengraden Horden von Gutmenschen einen Wettstreit darüber liefern, wer gegenüber dem Islam am tolerantesten ist und seinen eigenen kulturellen und historischen Hintergrund ab wirksamsten zu leugnen vermag, ist von der andern Seite nichts Dergleichen zu vernehmen. Im Gegenteil, nach einer neuen Fatwa ist es gläubigen Muslimen sogar untersagt, Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen.

Eine Fatwa ist ein islamisches Rechtsgutachten, das in der Regel von einem Mufti (Spezialist für die islamische Jurisprudenz) zu einem speziellen Thema herausgegeben wird. Üblicherweise wird eine Fatwa auf Anfrage einer Einzelperson oder eines Juristen angefertigt, um ein Problem, das im Rahmen der islamischen Religion aufgetreten ist, zu klären. Das deutsche Institut für Islamfragen informiert regelmässig über Fatwas und deren teilweise haarsträubenden Inhalt. Anfang Februar ging Gutachter Scheich Ahmad Bawadi der Frage nach, ob ein Muslim Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen darf, um dadurch Toleranz und ein gutes Miteinander zu zeigen.

Die Antwort lässt keinen Interpretationsspielraum offen: „Allah hat [im Koran] gesagt: ‚Verkündige den Heuchlern die frohe Botschaft, dass ihnen eine schmerzliche Strafe zuteil werde; jenen, die sich Ungläubige als Freunde anstelle der Gläubigen nehmen. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört alle Erhabenheit‘ (Sure 4,138-139). Also, was für Anliegen kann ein Muslim haben, wenn er ihnen [Christen und Juden] zu ihren Feiertagen beglückwünscht? …

Wenn das Anliegen [eines Muslims] ist, [Juden und Christen] dadurch Liebe und Freundlichkeit zu zeigen, gilt dies als verboten: ‚Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten.‘ (58,22).

Keine Toleranz auf Kosten des Islam

„Wer dadurch [durch die Glückwünsche] zeigen möchte, dass der Islam eine tolerante Religion ist, hat wenig Ahnung vom Islam. Die Toleranz kann nicht auf Kosten der Religion [des Islam] ausgeübt werden. Es kann auch nicht auf Kosten der Rechte Allahs praktiziert werden, sondern [nur], wenn es um Rechte anderer Menschen geht. Toleranz erlaubt nicht die Beteiligung an ihrer Falschheit.

Ein definitiver Beweis dafür ist der Prophet Allahs. Er hat Polytheisten verziehen, die ihm und seinen Weggefährten Schaden zugefügt haben. Aber es gab keine Toleranz und keinen friedlichen Umgang, wenn es um Allahs Rechte ging. Es gab dann nur [Maßnahmen wie das] Abhauen von Köpfen, Gefangennahme von Soldaten, Raub von Eigentum, die Übernahme von Frauen als Konkubinen genommen u. ä….

Das Beglückwünschen von Juden und Christen zu ihren Feiertagen zeigt [diesen gegenüber] Freundlichkeit, Liebe und Loyalität. Hier ist [eine Art] Loyalität vorhanden, die eine Form von Akzeptanz ihrer Falschheit ist, wenn man ihnen zu ihren Feiertagen – wie z. B. Weihnachten – gratuliert.

Mein muslimischer Bruder … Du musst ihnen [Juden und Christen] deine Wut und Ablehnung [gegenüber ihren Feiertagen] zeigen. Du darfst sie nicht zu ihren Feiertagen beglückwünschen, noch von ihren Süssigkeiten nehmen.

Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyya, zitierte den Konsens der [muslimischen] Rechtsgelehrten. Er besagt, dass Muslime Christen nichts verkaufen dürfen, was ihnen für die Feiertage nützlich sein kann, wie z. B. Fleisch, Blut, Kleidung, etc. Ihnen [den Christen] darf nicht [von Muslimen] ein Reittier ausgeliehen werden. Ihnen darf an ihren Feiertagen nicht geholfen werden, weil dies ihre Gottlosigkeit unterstützen würde. Die [muslimischen] Machthaber müssen Muslimen so etwas verbieten, weil Allah sagt: ‚Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit, doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung.‘ (Sure 5, 2)“.