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Da könnten unsere Sozis etwas lernen

Es ist immer wieder bemerkenswert: Unsere Sozis, also diejenigen, die wir in der Schweiz haben, reden dauernd vom Ausland. Was von der EU kommt, finden sie generell gut. Was von der Uno kommt, hat für sie den Stellenwert des Evangeliums. Keine Forderung ist für sie wichtiger als die Unterordnung des eigenen Rechts unter irgendwelche internationalen Konventionen – ungeachtet des Inhalts.

 

Diese Manie kennt nur eine einzige Einschränkung. Nämlich genau wenn es sinnvoll wäre, sich das Ausland zum Vorbild zu nehmen, schalten unsere Genossen auf stur. So zum Beispiel, wenn es darum geht, die Steuern zu senken, was einer Volkswirtschaft erfahrungsgemäss zum Vorteil gereicht. Mögen Gordon Brown und selbst die einstige Ikone der hiesigen Linken, Lula da Silva, in Ihren Ländern die Steuern noch so stark sehr senken (Brown die Mehrwertsteuer sogar auf das völkerrechtlich zulässige Minimum), mit unseren Sozis ist in dieser Hinsicht nichts anzufangen. Bleibt nur zu hoffen, dass sie die Signale irgendwann doch noch hören.

 

Der Populist und die Raser

Es war in den vergangenen Tagen häufig von Grund- und Menschenrechten die Rede. Für den Juristen, ehemaligen Zürcher Justizdirektor und heutigen Bundesrat Moritz Leuenberger scheinen diese nur fallweise – also willkürlich – zu gelten. In seiner Raserei in den Medien gegen die Raserei auf den Strassen wirft er Grundsätze unseres freiheitlichen Rechtstaats gleich haufenweise über Bord. Seit dem letzten tragischen Raserunfall lässt er kaum eine Gelegenheit aus, um gegen Raser zu wettern und sie als „kriminelle Asoziale“ zu brandmarken. (Nur zur Erinnerung: Christoph Blocher ist vor einigen Jahren medial gesteinigt worden, nur weil er im Zusammenhang mit zwei von der Interpol gesuchten Kriminellen das Wort „mutmasslich“ nicht verwendet hatte.)

Dass sich Bundesrat Leuenberger über Raser ärgert, ist verständlich und nachvollziehbar, handelt es sich bei dieser – sehr kleinen – Personengruppe doch tatsächlich um üble Zeitgenossen. Richtig ist auch seine Forderung, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Problem Herr zu werden. Ob er mit Blick auf das Täterprofil auch an nahe liegende Massnahmen im Ausländerrecht denkt, ist allerdings unwahrscheinlich.

Flagrante Verletzung der Gewaltentrennung

Problematisch wird es dann, wenn ein Bundesrat eine im Strudel öffentlicher Empörung angekündigte Volksinitiative begrüsst, obwohl deren Text noch nicht einmal bestimmt und selbst der Inhalt noch völlig unklar ist. Ist die Stellungnahme zu Volksbegehren nicht Sache des Gesamtbundesrats? Und verletzt ein Mitglied der Landesregierung, das sich ohne Rücksprache mit seinen Kollegen öffentlich so vernehmen lässt, nicht das Kollegialitätsprinzip? Und wäre es nicht besser der betreffende Magistrat würde sich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren einbringen, anstatt die Anstrengungen Dritter zu beklatschen?

Nicht mehr hinnehmbar wird es dann, wenn sich ein Bundesrat in populistischem Eifer daran macht, den Gerichten vorzuschreiben, wie sie ihren verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen haben. Ein Urteil zu kritisieren, ist das eine. Das gehört sogar zu unserem System von „Checks and Balances“. Wenn aber postuliert wird, es sei – nur weil sich dadurch das Strafmass erhöht – in Raser-Fällen generell von Eventualvorsatz auszugehen, haben wir es mit einer unzulässigen Einmischung in die Kernaufgabe der Justiz zu tun. Die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz mag zwar im konkreten Fall häufig sehr schwierig sein, dennoch ist sie sinnvoll und nötig. Und sie vorzunehmen, ist Sache der Gerichte und nicht des Verkehrsministers. Abgesehen davon, ist in einem Rechtsstaat im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten zu entscheiden.

Strafrecht ist Freiheitsrecht

Besonders gefährlich ist schliesslich Herr Leuenbergers Ruf nach „konsequenter und abschreckender Fantasie“ der Richter. Wer so redet, missachtet über 2000 Jahre europäischer Rechts- und Geistesgeschichte. Schon für die Römer galt, dass keine Strafe ausgesprochen werden darf, wenn dies nicht auf Grundlage eines klaren Gesetzes geschieht. Strafrecht ist seinem Wesen nach nämlich Freiheitsrecht. Es bestimmt und regelt klar, unter welchen Umständen der Staat in geschützte Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen darf. Es verfolgt gerade nicht den Zweck, es den Verfolgungsbehörden und der Justiz möglichst einfach zu machen, Leute einzusperren. Vermutlich ist Sozialdemokrat Leuenberger noch der sowjetischen Tradition verhaftet, in der fantasievolle Richter unter Berufung auf den berüchtigten § 58 („konterrevolutionäre Tätigkeiten“ und „antisowjetische Agitation“) möglich war, alles und jeden mit Zwangsarbeit im Gulag zu bestrafen.

Soll gegenüber Rasern bald auch das Folterverbot fallen? Die Forderung Moritz Leuenbergers, Raser in Verwahrung zu nehmen, deutet jedenfalls in diese Richtung. Und bestimmt denkt er nicht an die Art von Verwahrung, die damals herrschte, als er in Zürich Justizdirektor war und für ein grosszügiges Urlaubsregime verantwortlich zeichnete.

Erschienen im Tages-Anzeiger vom 12. Dezember 2008

 

Lesen Sie dazu auch: Moritz Leuenberger ein Sicherheitsrisiko und ein Fall für die GPK

Eidesformel der Eidgenössischen Räte

„Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“

 

Kann man von gewissenhafter Pflichterfüllung sprechen, wenn man als National- oder Ständerat einem Kandidaten seine Stimmen gibt, wenn dieser zuvor unmissverständlich klar gemacht hat, dass er als Kandidat gar nicht zur Verfügung steht?

Zweierlei Mass

Als ich mich vor zwei Jahren in einer Interpellation erkundigte, wie es eigentlich in personeller Hinsicht um den Linksdrall in der zürcherischen Bildungsdirektion bestellt sei, ging ein Aufschrei der Empörung durch die Linke. Alleine schon die Mutmassung, es könnten bei der Bestellung von Fachgremien auch sachfremde Kriterien zum Tragen kommen, veranlasste eine Genossin im Rat dazu meinen Vorstoss als „Skandal“ zu bezeichnen.

 

Auch Genossin Bildungsdirektorin verwahrte sich selbstredend gegen den Verdacht, sie interessiere sich für die politische Ausrichtung ihrer Mitarbeiter. Dies würden alleine schon die Bundesverfassung und der Datenschutz verbieten, wurde ausgeführt. So ist es vermutlich bloss Zufall, dass im Generalsekretariat der Bildungsdirektion niemand zu finden ist, der sich öffentlich als Anhänger der SVP zu erkennen geben würde.

 

Ganz so klar scheinen die Regeln allerdings nicht zu sein. Zumindest nicht, was „illoyales Verhalten“ gegenüber dem kanton angeht. Hier gilt: Wenn schon illoyal, dann gefälligst mit einer Position links vom Regierungsrat. Wer beispielsweise gegen eine erst noch zu beschliessende Standortverlegung einer Hochschule ein paar Flugblätter verteilt, kriegt die geballte Macht der Bildungsverwaltung zu spüren. Wer hingegen gegen einen Ausweisungsentscheid des Gesamtregierungsrats protestiert und „Solidarität mit allen!“ schreit, kann mit Wohlwollen rechnen.

 

Ich habe dazu eine Anfrage eingereicht und warte nun gespannt auf die Antwort des Regierungsrats.

Die Regierung an ihre Aufgabe erinnert

Der Kanton Zürich wird das neue Jahr mit einem genehmigten Voranschlag beginnen. SVP, FDP, CVP und Grünliberale haben sich zu einem Kompromiss zusammengerauft, der – der Empörung der Linken nach zu schliessen – so schlecht nicht sein kann. Allerdings ermöglicht er der Regierung trotz einer Aufwandsenkung von rund 100 Millionen Franken fast 3 Prozent mehr auszugeben als im zu Ende gehenden Jahr. Von Sparen kann einmal mehr keine Rede sein.

 

Gleichwohl fühlte sich Regierungsrätin Gut berechtigt, dem Parlament vorzuwerfen, es nehme seine politische Verantwortung nicht wahr. Die Frau irrt sich gewaltig: Die Parteien, die die so genannte bürgerliche Mehrheit in der Regierung stellen, haben lediglich klar gemacht, dass sie von ihren Abgesandten auch eine bürgerliche Politik erwarten. Mit anderen Worten es ist am Regierungsrat – und insbesondere an Rita Fuhrer, Markus Kägi, Thomas Heiniger und Ursula Gut – die Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern wahrzunehmen.

 

Abgesehen davon: Als – neben dem souverän – höchste verfassungsmässige Instanz im Kanton beschäftigt sich ein Parlament nicht mit Leistungsgruppen und budgettechnischem Firlefanz. Genau dafür gibt es eine Regierung und eine Verwaltung, gegenüber der sich die Regierung durchzusetzen hat. Am Willen soll es ja offenbar nicht liegen.

Vergesst Martelli!

Die Freisinnigen haben wieder einmal Aspirationen auf das Amt des Zürcher Stadtpräsidenten. Da die Limmatstadt nun einmal rot-grünes Territorium ist, ist bei Ihnen die Einsicht gereift, dass es die Stimmen der SVP-Basis braucht, um einen Erfolg überhaupt in den Bereich des Realisierbaren zu rücken. Man braucht die SVP. Mehr aber nicht.

 

Kandidatin der Freisinnigen ist Kathrin Martelli, mit der sich angeblich etwas ändern soll. Was, weiss wahrscheinlich nicht einmal sie selbst. Die bürgerliche Wende, von der bisweilen schwadroniert wird, lässt sich mit ihr jedenfalls nicht verwirklichen. Im Gegenteil, wenn die SVP heute dafür kämpfen will, dass Frau Martelli Stadtpräsidentin wird, stellt sich die Frage, warum sie über Jahre hinweg Elmar Ledergerber mit Inbrunst kritisiert hat.

 

Heute Morgen berichtete das Regionaljournal von Radio DRS über die erste Podiumsveranstaltung der zwei Frauen, die Stadtpräsidentin werden wollen. Fazit: Die beiden unterscheiden sich kaum. Wieso soll jemand also eine angeblich bürgerliche Politikerin wählen, wenn diese linke Positionen vertritt? Würde es nicht mehr Sinn machen, die Stimme gleich dem sozialdemokratischen Original zu geben?

 

Politik ist keine exakte Wissenschaft. Häufig ist es nötig, im übergeordneten Interesse Kompromisse einzugehen. Bisweilen muss sich eine Partei sogar etwas verbiegen oder sich im Spagat üben. Das alles gehört zur Politik. Doch kann man es noch Spagat bezeichnen, wenn man als grösste bürgerliche Kraft eine Frau unterstützt, die nicht einmal bereit ist, sich mit potentiellen Kandidaten der eigenen Partei gemeinsam abbilden zu lassen? Und wird ein Wahlbündnis nicht vollends zur Farce, wenn Martellis Parteifreund in der Exekutive öffentlich erklärt, er sei gegen die Unterstützung des Kandidaten der SVP, weil er sich noch im Spiegel betrachten können wolle? Unter solchen Voraussetzungen ist ein Zusammengehen mit einer anderen Partei nicht glaubhaft. Es wird zum Witz.

 

Bleibt nur noch die Frage, warum Martin Vollenwyder überhaupt in den Spiegel blicken will.

 

Die Folge sozialistischer Bildungspolitik

Nun ist es amtlich: Schaffhauser Schülerinnen und Schüler schneiden bei den kantonalen PISA-Resultaten am besten ab. Die Zürcher erreichten die tiefsten Mittelwerte der gesamten Deutschschweiz.

Einerseits ist dieses Ergebnis nicht überraschend, denn schliesslich beträgt der Wähleranteil der SVP im Kanton Schaffhausen fast 40 Prozent im Vergleich zu 33,9 Prozent im Kanton Zürich. Schaffhausen ist eben ein ländlicher Kanton, und auch im Schulwesen herrschen noch normale Verhältnisse. Es wird gelehrt und gelernt statt experimentiert. Für Kuschelpädagogik und zahllose Versuchsreihen einer ausser Rand und Band geratenen Bildungsbürokratie bleibt kaum Platz.

Auf den zweiten Blick ist das Resultat dennoch erstaunlich, denn es macht klar, dass die freisinnig-sozialdemokratische Bildungspolitik punkto Qualität versagt – und das trotz enorm hoher Kosten. Brauchbares Zahlenmaterial ist nur wenig vorhanden, oder es wird unter Verschluss gehalten. („Man kann nicht vergleichen, denn bei einigen Gemeinden ist der Abwart mitgerechnet“.) Doch nur schon ein oberflächlicher Blick in die Bildungsstatistik 2005 (neuere Zahlen sind von unserer Verwaltung, deren Kernkompetenz das Wachsen ist, nicht zu erhalten.) macht deutlich, dass Schaffhausen mit deutlich weniger Geld pro Schüler deutlich bessere Resultate erzielt.

Die hilflos wirkende Entschuldigung seitens der Bildungsdirektion, Zürich sei darum so schlecht, weil es am meisten fremdsprachige Kinder habe, ist geradezu grotesk. Das Fremdsprachen-Problem besteht zwar tatsächlich und wird insbesondere von der SVP seit Jahren angeprangert, doch gerade die sozialdemokratische Bildungsdirektorin und ihre internationalistischen Freunde wehren sich gegen jede Abhilfe. Im Gegenteil, sie verschärfen das Problem noch durch Personenfreizügigkeit, Masseneinbürgerungen und Schlendrian im Asylwesen.

Milchbüchlein? Die NZZ muss es ja wissen…

Montag, 3. November 2008:

Die Neue Zürcher Zeitung empfiehlt die Volksinitiative der SVP „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder!“ mit folgendem Kommentar zu Ablehnung:

 

„Milchbüchlein

Es ist ein beliebter politischer Trick, private und öffentliche Haushalte gleichzusetzen: Was sich privat nicht gehöre – Schulden machen zum Beispiel -, dürfe sich auch der Staat nicht erlauben. Mit diesem Trick operiert die SVP in ihrer Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft zulasten unserer Kinder». Privatisierungsgewinne und Ausschüttungen der Nationalbank müssten «direkt und vollumfänglich» für den Schuldenabbau verwendet werden, verlangt sie. Wobei offen bleibt, was «direkt» bedeutet. Soll der Kanton automatisch Staatsanleihen zurückzahlen, sobald er von der Nationalbank Geld erhält? Und riskieren, dass er später für neues Geld mehr bezahlen muss?

Aber der Kanton ist ohnehin kein Privathaushalt, die Staats- keine Milchbüchleinrechnung: Wenn der Kanton Schulden macht, ist das nicht von vornherein des Teufels, sondern in vielen Fällen notwendig. Grossprojekte wie der Durchgangsbahnhof Löwenstrasse oder die Westumfahrung Zürich lassen sich nicht allein aus Steuererträgen und anderen Einnahmen finanzieren – dafür braucht es Fremdkapital. Sie sind im Übrigen nicht der angeblichen Ausgabenfreudigkeit der Verwaltung zu verdanken, sondern dem Willen des Zürchervolks und seiner Vertreter im Rathaus. Dass die Höhe der Verschuldung nicht unbegrenzt zunehmen darf, wird von niemandem bestritten. Der Blick zurück zeigt ja auch, dass der Schuldenberg in den letzten zehn Jahren kleiner geworden ist. Und zwar um deutlich mehr als um die 1,6 Milliarden Franken aus dem Nationalbank-Golderlös, die 2005 in die Zürcher Staatskasse flossen.

Im Weiteren verlangen die Initianten eine Verschärfung der Ausgabenbremse: Der gesetzlich vorgeschriebene mittelfristige Haushaltausgleich müsse ohne Privatisierungsgewinne und Nationalbank-Erträge erreicht werden. Dieser Zusatz ist unnötig, die Bremse wirkt bereits in ihrer heutigen Form; das haben die beiden Sparpakete der jüngsten Vergangenheit gezeigt. Es besteht deshalb kein Grund, den Handlungsspielraum der Politik weiter einzuschränken. kg.

 

Dienstag, 4. November 2008:

Die Medienagentur „Kleinreport“ verbreitet folgende Nachricht:

„NZZ baut Stellen ab

Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) startet «ein umfassendes Restrukturierungs- und Kostensenkungsprogramm». Von den Massnahmen seien sämtliche Bereiche betroffen, teilte der Verlag am Dienstag mit. Dabei werde es auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommen, wobei dieser in erster Linie durch natürliche Fluktuation, Frühpensionierungen und die Streichung offener Stellen erfolgen soll. Es werde jedoch auch zu Kündigungen kommen.

Als Grund für die Massnahmen nennt die NZZ die Erschütterungen auf den internationalen Finanzmärkten und die sich deutlich verschlechternde realwirtschaftliche Entwicklung. Als Folge davon seien die Erträge im Inserate- und Stellenmarkt zurückgegangen.

Als der Klein Report um 14.30 Uhr an der Falkenstrasse nachfragen wollte, wie viele Personen betroffen seien, konnte noch niemand Stellung nehmen, da gerade die Mitarbeitenden informiert wurden.“

 

______________

 

Der Hinweis des NZZ-Kommentators kg., man könne öffentliche und private Haushalte nicht miteinander vergleichen, wirkt vor diesem Hintergrund geradezu irreal und peinlich. Es ist angesichts der traurigen Nachricht aus dem Hause NZZ müssig zu fragen, ob man mit der viel geschmähten Milchbüchleinrechnung besser dastünde. Auf jeden Fall steht es den Damen und Herren von der Falkenstrasse momentan schlecht an, kluge Ratschläge zu erteilen. Vielmehr hätten Sie Grund, vom hohen Ross herabzusteigen.

Noch ein Tipp: Wenn eine Zeitung in Schwierigkeiten gerät, so könnte das unter Umständen an der Zeitung liegen.

Milchbüchlein? Die NZZ muss es ja wissen…

Montag, 3. November 2008:

Die Neue Zürcher Zeitung empfiehlt die Volksinitiative der SVP „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder!“ mit folgendem Kommentar zu Ablehnung:

 

„Milchbüchlein

Es ist ein beliebter politischer Trick, private und öffentliche Haushalte gleichzusetzen: Was sich privat nicht gehöre – Schulden machen zum Beispiel -, dürfe sich auch der Staat nicht erlauben. Mit diesem Trick operiert die SVP in ihrer Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft zulasten unserer Kinder». Privatisierungsgewinne und Ausschüttungen der Nationalbank müssten «direkt und vollumfänglich» für den Schuldenabbau verwendet werden, verlangt sie. Wobei offen bleibt, was «direkt» bedeutet. Soll der Kanton automatisch Staatsanleihen zurückzahlen, sobald er von der Nationalbank Geld erhält? Und riskieren, dass er später für neues Geld mehr bezahlen muss?

Aber der Kanton ist ohnehin kein Privathaushalt, die Staats- keine Milchbüchleinrechnung: Wenn der Kanton Schulden macht, ist das nicht von vornherein des Teufels, sondern in vielen Fällen notwendig. Grossprojekte wie der Durchgangsbahnhof Löwenstrasse oder die Westumfahrung Zürich lassen sich nicht allein aus Steuererträgen und anderen Einnahmen finanzieren – dafür braucht es Fremdkapital. Sie sind im Übrigen nicht der angeblichen Ausgabenfreudigkeit der Verwaltung zu verdanken, sondern dem Willen des Zürchervolks und seiner Vertreter im Rathaus. Dass die Höhe der Verschuldung nicht unbegrenzt zunehmen darf, wird von niemandem bestritten. Der Blick zurück zeigt ja auch, dass der Schuldenberg in den letzten zehn Jahren kleiner geworden ist. Und zwar um deutlich mehr als um die 1,6 Milliarden Franken aus dem Nationalbank-Golderlös, die 2005 in die Zürcher Staatskasse flossen.

Im Weiteren verlangen die Initianten eine Verschärfung der Ausgabenbremse: Der gesetzlich vorgeschriebene mittelfristige Haushaltausgleich müsse ohne Privatisierungsgewinne und Nationalbank-Erträge erreicht werden. Dieser Zusatz ist unnötig, die Bremse wirkt bereits in ihrer heutigen Form; das haben die beiden Sparpakete der jüngsten Vergangenheit gezeigt. Es besteht deshalb kein Grund, den Handlungsspielraum der Politik weiter einzuschränken. kg.

 

Dienstag, 4. November 2008:

Die Medienagentur „Kleinreport“ verbreitet folgende Nachricht:

„NZZ baut Stellen ab

Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) startet «ein umfassendes Restrukturierungs- und Kostensenkungsprogramm». Von den Massnahmen seien sämtliche Bereiche betroffen, teilte der Verlag am Dienstag mit. Dabei werde es auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommen, wobei dieser in erster Linie durch natürliche Fluktuation, Frühpensionierungen und die Streichung offener Stellen erfolgen soll. Es werde jedoch auch zu Kündigungen kommen.

Als Grund für die Massnahmen nennt die NZZ die Erschütterungen auf den internationalen Finanzmärkten und die sich deutlich verschlechternde realwirtschaftliche Entwicklung. Als Folge davon seien die Erträge im Inserate- und Stellenmarkt zurückgegangen.

Als der Klein Report um 14.30 Uhr an der Falkenstrasse nachfragen wollte, wie viele Personen betroffen seien, konnte noch niemand Stellung nehmen, da gerade die Mitarbeitenden informiert wurden.“

 

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Der Hinweis des NZZ-Kommentators kg., man könne öffentliche und private Haushalte nicht miteinander vergleichen, wirkt vor diesem Hintergrund geradezu irreal und peinlich. Es ist angesichts der traurigen Nachricht aus dem Hause NZZ müssig zu fragen, ob man mit der viel geschmähten Milchbüchleinrechnung besser dastünde. Auf jeden Fall steht es den Damen und Herren von der Falkenstrasse momentan schlecht an, kluge Ratschläge zu erteilen. Vielmehr hätten Sie Grund, vom hohen Ross herabzusteigen.

Noch ein Tipp: Wenn eine Zeitung in Schwierigkeiten gerät, so könnte das unter Umständen an der Zeitung liegen.

Die Huren der Mächtigen

Es ist keine Erscheinung unserer Zeit, dass sich Professoren und andere – echte und selbsternannte – Experten der Macht andienen, ja sich zu Huren der Mächtigen machen. Die Geschichte ist voll von Beispielen. Im 3. Reich hatten selbst so brillante Staatsrechtler wie Carl Schmitt keine Mühe damit, den „Willen des Führers“ als rechtliche Grundlage zu anerkennen und zur Basis ihrer Überlegungen zu machen. Wer von den Mächtigen abhängig ist, stellt sich ihnen nicht in den Weg. Intellektuelle und akademische Redlichkeit hin oder her.

Das beste Mittel, um dieser Entwicklung zu begegnen, ist eine funktionierende Demokratie. Und Voraussetzung dafür wiederum ist das Recht, seine Meinung frei äussern zu dürfen. Es ist darum das Natürlichste auf der Welt, dass Demokratie und freie Meinungsäusserung von den Mächtigen und ihren eifrigen Handlangern als lästig, wenn nicht gar bedrohlich empfunden werden. Beides müsse Grenzen haben, heisst es dann. Und als basierte nicht unser ganzer Staat auf dem Willen der Bürger und damit auf demokratischer Grundlage, wird postuliert, das Stimmvolk, das hierzulande immer noch als souverän bezeichnet wird, müsse sich an die Regeln des Rechtsstaates halten. Und wo man sich noch scheut, zum offenen Angriff gegen die direkte Demokratie überzugehen, fordert man deren „Verwesentlichung“ – oder man wählt den Umweg über die Gerichte. An willfährigen Experten und Richtern mangelt es den Mächtigen nie.

Auch der Kampf gegen die freie Meinungsäusserung kommt voran: Um in der Ausländer- und Asylpolitik das Terrain vorzubereiten, wurde eigens eine Antirassismus-Gesetzgebung eingeführt, ein Gesinnungsstrafrecht, ein Fremdkörper in einer freiheitlichen Rechtsordnung. Und nur noch „Experten“ wie Georg Kreis, die sich den politischen Verhältnissen und dem jeweiligen Zeitgeist rascher anpassen als ein Chamäleon, bestreiten noch, dass das Strafrecht als Waffe in der politischen Auseinandersetzung dient. Gleichzeitig lässt sich keinerlei positive Auswirkung der Strafnorm belegen. Im Gegenteil, die Rassismusberichte von Hans Stutz werden jedes Jahr dicker.

Der lösungsorientierte Professor Müller

Wer die Macht hat, braucht nicht zu denken. Er setzt durch, was er für richtig hält. Rechtfertigen muss er sich nicht. Und wenn, hat er dafür seine Helfer. Helfer wie Professor Georg Müller, der jüngst einen Beweis seiner Flexibilität lieferte. Gefragt, ob es beim Entscheid des Nationalrats, die Immunität von SVP-Präsident Toni Brunner aufzuheben, nicht auch um eine politische Frage gehe, gab er gegenüber Radio DRS zu Protokoll, dass dem selbstverständlich so sei, gerade weil es sich eben auch eine politische Frage handle, sei schliesslich die Bundesversammlung zuständig.

Die Antwort ist insofern bemerkenswert, dass Georg Müller einer der Ersten war, die sich mit der Rechtsnatur von Einbürgerungen befassten. Ihm ist es unter anderem zu verdanken, dass Einbürgerungen heute ein reiner Verwaltungsakt sind. Müller war sich auch nicht zu schade, die Resolution zu unterzeichnen, in der eine Schar von Staatsrechtlern zur Ablehnung der Einbürgerungsinitiative der SVP aufriefen.

Hätte Georg Müller den berühmten Einbürgerungsentscheid des Bundesgerichts kritisch auf seine Tragweite hin untersucht, anstatt sich lediglich an der Aussicht auf Masseneinbürgerungen und der damit einhergehenden Senkung des Ausländeranteils zu berauchen, hätte er festgestellt, dass die Lausanner Richter im Grunde nichts anderes getan haben, als den Schutz vor staatlicher Willkür zum höchsten Rechtsgut zu erheben. Wenn das wirklich so gewollt gewesen wäre, müsste also Toni Brunner konsequenterweise den Entscheid des Nationalrats auf Willkür überprüfen lassen können. Genau das hat aber das Bundesgericht in einem anderen Fall unter Berufung auf das untergeordnete Organisationsgesetz abgelehnt. Und was den Fall von Christoph Blocher angeht, der seinerseits eine gerichtliche Überprüfung der Vorkommnisse rund um die GPK verlangt, meldeten sich die Professoren, unter anderem auch Georg Müller, wieder zu Wort: „Wo kämen wir denn da hin, wenn da jeder gegen demokratische Institutionen klagen könnte?“ Jemand erkannte in dieser Anrufung eines Gerichts sogar den Versuch, den Rechtsstaat auszuhebeln. Selbstverständlich blieb derartiger Unsinn in professoralen Kreisen unwidersprochen.