{"id":113,"date":"2009-11-02T02:20:40","date_gmt":"2009-11-02T00:20:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.blog.zanetti.ch\/?p=113"},"modified":"2009-11-02T02:32:04","modified_gmt":"2009-11-02T00:32:04","slug":"kein-sonderrecht-fur-muslime","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=113","title":{"rendered":"Kein Sonderrecht f\u00fcr Muslime"},"content":{"rendered":"<p>Freiheit ist am wichtigsten. Dann kommt gleich Gerechtigkeit. Dass sich Menschen zu einem Gemeinwesen zusammenschliessen, hat zum Zweck, dem Individuum einen m\u00f6glichst grossen Freiraum zu garantieren. Und damit m\u00f6glichst jedes Mitglied der Gemeinschaft in den Genuss dieses Rechts auf Selbstentfaltung kommt und nach seinem Gl\u00fcck streben kann, ist Freiheit gerecht zu verteilen. Aus diesem Grund ist die Rechtsgleichheit in einem Rechtsstaat zentral. Der Staat \u2013 Richter, Regierung und Verwaltung, aber auch der Gesetzgeber \u2013 hat alle, die dem Recht unterworfen sind, gleich zu behandeln.<\/p>\n<p>Indem die \u201eMinarett-Initiative\u201c f\u00fcr Muslime besondere Regeln festlegt, verletzt sie das Gebot der Rechtsgleichheit. Das ist der Grund, weshalb ich sie ablehne. Man sollte nicht Gesetze aufstellen, die nur f\u00fcr bestimmte Gesellschaftsgruppen gelten. Mit Annahme der Bundesverfassung von 1999 ist der Einwand, die Schweiz sei ein christliches Land und eine gewisse Hegemonie des Christentums darum legitim, rechtlich nicht mehr haltbar. Es waren damals so \u201ezuvorkommende\u201c Politiker wie der Christdemokrat Arnold Koller, die sich mit Beteuerungen \u00fcberschlugen, mit \u201eGott dem Allm\u00e4chtigen\u201c, sei keinesfalls der christliche Gott gemeint. Vielmehr wolle man damit jegliche Gottheit ansprechen. Das ist auch das Credo all derer, die ausser \u201eDialogbereitschaft\u201c und bisweilen t\u00f6dlicher Toleranz nichts zu bieten haben. Dass sich Volk und St\u00e4nde dieser Auffassung angeschlossen haben, hat nun Konsequenzen. Und nur die vollst\u00e4ndige Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht vermag die damit einhergehenden Probleme zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p><strong>Hier gelten unsere Regeln<\/strong><br \/>\nDie verfassungsm\u00e4ssig verbriefte Rechtsgleichheit stellt nicht nur ein Recht dar. Sie enth\u00e4lt auch die Pflicht, sich der geltenden Rechtsordnung uneingeschr\u00e4nkt und im gleichen Masse wie alle anderen zu unterwerfen. Wer hier leben will, hat unsere Regeln einzuhalten. In Fragen wie Gleichberechtigung der Geschlechter, M\u00e4dchenbeschneidung, Zwangsheiraten oder Terrorismus gibt es nichts zu verhandeln. Genauso wenig stehen unsere Freiheitsrechte zur Disposition, zu denen das Recht geh\u00f6rt, Dinge zu sagen, die Muslimen nicht passen, ja sie sogar verletzen. Religionsfreiheit r\u00e4umt Religionen n\u00e4mlich keine Sonderstellung ein, sondern sch\u00fctzt das Recht des Individuums auf freie Meinungsbildung und -\u00e4usserung in religi\u00f6sen Angelegenheiten. Auch Atheisten, Agnostiker und Religionskritiker k\u00f6nnen sich auch die Religionsfreiheit berufen. Muslime haben sich Kritik an Mohammed und am Islam im gleichen Umfang gefallen zu lassen, wie das bei jeder anderen Religionsgemeinschaft der Fall ist. Dass Horden fanatischer Muslime wegen einiger l\u00e4ppischer Karikaturen morden und brandschatzen spricht jedenfalls nicht gegen die Minarett-Initiative, sondern n\u00e4hrt vielmehr Zweifel an der Kompatibilit\u00e4t des Islams mit der Demokratie.<\/p>\n<p><strong>Schielen aufs Ausland<\/strong><br \/>\nEs ist bedenklich, dass unsere Landesregierung ein Volksbegehren deswegen zur Ablehnung empfiehlt, weil sie um das eigene Image im Ausland f\u00fcrchtet, dass sie aber nicht einmal daran denkt, von den uns kritisierenden islamischen L\u00e4ndern Gegenrecht einzufordern, also das Recht, Kirchen, inklusive T\u00fcrme, zu bauen. Dazu passt, dass sich unser ansonsten so sehr auf \u00dcbereinstimmung mit dem V\u00f6lkerrecht bedachter Bundesrat k\u00fcrzlich weigerte, in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage darzulegen, ob es m\u00f6glich w\u00e4re, mit einer Volksinitiative hierzulande Scharia-Recht einzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Dass wir Schweizerinnen und Schweizer \u00fcber solche Fragen streiten und danach abstimmen d\u00fcrfen, zeichnet uns aus und st\u00e4rkt unsere Demokratie. Wer sich dessen als Mitglied einer Beh\u00f6rde sch\u00e4mt, soll schleunigst zur\u00fccktreten. Es ist den Initianten hoch anzurechnen, dass sie die Problematik der Islamisierung auf die Tagesordnung brachten. Sie haben sich um die Demokratie, um den Wettstreit der Meinungen, verdient gemacht. Ganz im Gegensatz zu denen, die sich im Ausland f\u00fcr das Volksbegehren entschuldigten noch bevor die erste Unterschrift daf\u00fcr gesammelt war, und zu denen, die politische Zensur \u00fcben, die ich zu Unrecht f\u00fcr \u00fcberwunden glaubte.<br \/>\n_____<br \/>\nErschienen im Tages-Anzeiger vom 2. November 2009<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Freiheit ist am wichtigsten. Dann kommt gleich Gerechtigkeit. Dass sich Menschen zu einem Gemeinwesen zusammenschliessen, hat zum Zweck, dem Individuum einen m\u00f6glichst grossen Freiraum zu garantieren. Und damit m\u00f6glichst jedes Mitglied der Gemeinschaft in den Genuss dieses Rechts auf Selbstentfaltung kommt und nach seinem Gl\u00fcck streben kann, ist Freiheit gerecht zu verteilen. 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