{"id":1368,"date":"2017-05-03T12:32:30","date_gmt":"2017-05-03T10:32:30","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zanetti.ch\/?p=1368"},"modified":"2017-05-03T12:32:30","modified_gmt":"2017-05-03T10:32:30","slug":"ein-chaos-wo-es-keines-geben-duerfte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=1368","title":{"rendered":"Ein Chaos, wo es keines geben d\u00fcrfte"},"content":{"rendered":"<p>Man mag von Datenschutz halten, was man will. Man mag ihn als \u201eT\u00e4terschutz\u201c kritisieren oder ihn als Menschenrecht preisen. Folgendes d\u00fcrfte jedoch als ausgemacht gelten: Die erfassten Daten m\u00fcssen der Wahrheit entsprechen. Weiter sind gel\u00f6schte Daten von rechtsanwendenden Beh\u00f6rden auch als gel\u00f6scht zu betrachten. Und schliesslich kann es nicht von Letzteren abh\u00e4ngen, ob der Datenschutz Beachtung findet, oder eben nicht. Auch wer das Recht durchzusetzen hat, ist ans Recht gebunden. Das zeichnet den Rechtstaat aus.<!--more--><\/p>\n<p>Vor einigen Jahren verhaftete die Z\u00fcrcher Polizei fr\u00fchmorgens eine junge Frau unter dem Verdacht, sie habe eine Post \u00fcberfallen. Schon nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass die Frau, eine ETH-Wissenschaftlerin, mit dem Raub nichts zu tun hatte. Eine blaue Windjacke f\u00fchrte zu der Verwechslung. Etwas sp\u00e4ter, als die Frau einen Strafregisterauszug ben\u00f6tigte, fand sich darin der Eintrag wegen der Verhaftung, was bei einem Arbeitgeber oder Vermieter nicht gerade Begeisterung ausl\u00f6sen d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Im Kantonsrat wurde daraufhin die Forderung erhoben, solche Eintr\u00e4ge seien zu l\u00f6schen, wenn sie sich als Gegenstandslos herausstellten. Dagegen erhoben die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden den Einwand, die Bewahrung solcher Daten sei f\u00fcr die sp\u00e4tere Rekonstruktion eines Falles unerl\u00e4sslich. Ein klassischer Interessenkonflikt, dem durch die kontinuierliche Pflege der Daten abgeholfen werden kann. Der Eintrag, man sei verhaftet worden, ist zwar \u00e4rgerlich, aber unproblematisch, wenn ihm die Anmerkung folgt, es habe sich um einen Irrtum gehandelt, und man sei vollkommen rehabilitiert.<\/p>\n<p>Was einfach und logisch t\u00f6nt, ist in der Praxis kompliziert. Ja, manchmal kommt es sogar zu ungerechtfertigten Verurteilungen. Etwa wenn eine Staatsanw\u00e4ltin ihre politischen Reflexe nicht zu kontrollieren vermag. Genau das passierte dem engagierten Z\u00fcrcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid, der einem Politiker der Gr\u00fcnliberalen vorgeworfen hatte, er sei vorbestraft. Tats\u00e4chlich wurde jener zwar rechtskr\u00e4ftig verurteilt, gilt aber im Sinne des Gesetzes nicht als vorbestraft. Auf diese rechtliche Spezialit\u00e4t aufmerksam gemacht, widerrief Schmid seine Aussage umgehend und entschuldigte sich bei seinem Kontrahenten. Eine Lappalie m\u00f6chte man meinen, w\u00e4re der Fall nicht bei Staatsanw\u00e4ltin Schwarzw\u00e4lder gelandet, die im Strafregister VOSTRA in Erfahrung brachte, dass ihr Kollege Pajarola gegen Schmid bereits ein Verfahren er\u00f6ffnet hatte wegen vermeintlicher Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung, die zur \u201eAff\u00e4re Hildebrand\u201c f\u00fchrte. Nun blieb allerdings von Pajarolas, grossspurig im medialen Scheinwerferlicht angek\u00fcndigten, Untersuchungen nicht das Geringste \u00fcbrig: Das Dossier wurde in andere H\u00e4nde gegeben. Eine Verfahrenseinstellung folgte der n\u00e4chsten. Und Schmid erhielt kein Urteil, sondern eine Entsch\u00e4digung, deren Auszahlung sich allerdings aufgrund \u201ebetriebsinterner Probleme\u201c, die nicht geeignet sind das Vertrauen in den Apparat zu steigern, erheblich verz\u00f6gerte.<\/p>\n<p>Da jedoch der erw\u00e4hnte VOSTRA-Eintrag sowie ein weiterer \u2013 sachfremder(!) \u2013 weder gel\u00f6scht, noch korrigiert, noch \u00e0 jour gehalten wurden, ber\u00fccksichtigte ihn die eifrige Staatsanw\u00e4ltin Schwarzw\u00e4lder zu Schmids Ungunsten und verurteilte ihn zu einer Busse von 300 Franken.<\/p>\n<p>Obwohl die entsprechende Verf\u00fcgung inzwischen f\u00fcr null und nichtig erkl\u00e4rt wurde, wandte sich Schmid an den kantonalen Datenschutzbeauftragten Baeriswyl, der eine klare Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen konstatierte. Im Briefwechsel mit der Oberstaatsanwaltschaft gestand diese ihr Versagen zwar ein, sprach jedoch von einem bedauerlichen Einzelfall. Weitere F\u00e4lle, die in den vergangenen Wochen an Schmid herangetragen wurden, deuten auf etwas anderes hin.<\/p>\n<p>______________<\/p>\n<p>Erschienen auf Tages-Anzeiger-Online.<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Man mag von Datenschutz halten, was man will. Man mag ihn als \u201eT\u00e4terschutz\u201c kritisieren oder ihn als Menschenrecht preisen. Folgendes d\u00fcrfte jedoch als ausgemacht gelten: Die erfassten Daten m\u00fcssen der Wahrheit entsprechen. Weiter sind gel\u00f6schte Daten von rechtsanwendenden Beh\u00f6rden auch als gel\u00f6scht zu betrachten. 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