{"id":236,"date":"2010-08-23T15:22:01","date_gmt":"2010-08-23T14:22:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.blog.zanetti.ch\/?p=236"},"modified":"2010-08-23T15:22:01","modified_gmt":"2010-08-23T14:22:01","slug":"rasen-schlimmer-als-morden-und-vergewaltigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=236","title":{"rendered":"Rasen schlimmer als Morden und Vergewaltigen?"},"content":{"rendered":"<p>Wie kriminell darf man sein, um in der Schweiz bleiben zu d\u00fcrfen? Ein Staat, der auf das Recht verzichtet, souver\u00e4n dar\u00fcber zu bestimmen, wer sich auf seinem Gebiet aufhalten darf und wer nicht, ist kein Staat mehr. In Wahrnehmung ebendieser Souver\u00e4nit\u00e4t haben Volk und St\u00e4nde am 28. November 2010 dar\u00fcber zu befinden, ob in Zukunft ausl\u00e4ndische M\u00f6rder, R\u00e4uber, Einbrecher, Vergewaltiger, Menschen- und Drogenh\u00e4ndler sowie Sozialbetr\u00fcger im Falle einer rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung die Schweiz zu verlassen haben. Die Alternative ist, sie hierbleiben zu lassen und ihnen s\u00e4mtliche Vorz\u00fcge unseres Sozialstaats zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Im Grunde d\u00fcrfte kaum ein Entscheid leichter zu f\u00e4llen sein. Der normale B\u00fcrger und Steuerzahler entscheidet sich f\u00fcr Ersteres. Die politische Elite f\u00fcr letzteres \u2013 alleine schon, weil der Antrag, \u00fcber den es zu beschliessen gilt, von der SVP stammt. Einmal mehr muss zur Begr\u00fcndung f\u00fcr diese Verweigerung des Selbstverst\u00e4ndlichen das V\u00f6lkerrecht herhalten. Unsere Regierung hat die Ausschaffungsinitiative zwar genau auf diesen Aspekt hin untersucht und den Einwand abgelehnt, doch wir leben in einer Zeit, in der Nichtregierungsorganisationen mehr zu sagen haben als die Regierung. Und wenn der Friedensrat, die \u201eDemokratischen Juristen\u201c, \u201eSolidarit\u00e9 sans fronti\u00e8res\u201c und die \u201eLandhausversammlung\u201c die Stimme erheben, steht man in Bundesbern stramm. Schl\u00e4gt die Hacken zusammen und br\u00fcllt: \u201eHier, verstanden!\u201c Es schl\u00e4gt die Stunde der Juristen und Rechtsverdreher, und es wird das Hohelied des Rechtstaats angestimmt.<\/p>\n<p>Doch nun hat die oberste H\u00fcterin \u00fcber unseren Rechtsstaat, das Bundesgericht, ein bemerkenswertes Urteil gef\u00e4llt. Eines, das den eben erw\u00e4hnten Genossinnen und Genossen gar nicht gefallen d\u00fcrfte. Zu beurteilen war der Fall eines jugendlichen Mazedoniers, der sich mit einem Bekannten ein Autorennen mit t\u00f6dlichem Ausgang lieferte. Das stellte das Bundesgericht vor ein Dilemma: Sollte es einmal mehr, um der Linken zu gefallen, einen Landesverweis aufheben, oder sollte es, ebenfalls um der Linken zu gefallen, den Familienvater, der seit \u00fcber 20 Jahren in der Schweiz lebt, wegen eines Delikts, in dem eine Auto als \u201eTatwaffe\u201c zur Anwendung kommt, aus dem Land werfen? Es entschied sich f\u00fcr letzteres. Dabei ging es nicht um den Fall eines M\u00f6rders, R\u00e4ubers, Einbrechers, Vergewaltigers, Menschen- und Drogenh\u00e4ndlers oder eines Sozialbetr\u00fcgers. Nein! Es ging um einen Autoraser. Um ein Delikt also, das, obwohl durchaus schwerwiegend, nicht einmal Aufnahme in den Katalog der Ausschaffungsinitiative fand. Mit anderen Worten: Das Bundesgericht geht weiter als das Volksbegehren der SVP. \u00dcberspitzt k\u00f6nnte man sagen: \u201eDas Bundesgericht ist mittlerweile so links, dass es die SVP rechts \u00fcberholt hat.\u201c<\/p>\n<p>Gegen das Urteil ist nichts einzuwenden. Das Bundesgericht blieb hart, obwohl der Mann anf\u00fchrte, eine R\u00fcckkehr nach Mazedonien sei f\u00fcr ihn und seine Frau, die ebenfalls seit 20 Jahren hier lebt, nicht zumutbar. Auch seine Kinder, von denen das \u00e4ltere die Primarschule besucht, w\u00fcrden durch den Umzug vollkommen entwurzelt. W\u00e4hrend dieser Aspekt die Herzen der Bundesrichter in der Regel zu erweichen vermag, kannten sie hier keine Gnade. Der Mann habe sich \u201ekrass egoistisch und r\u00fccksichtslos\u201c verhalten und bekunde generell M\u00fche damit, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren. \u2013 Bemerkenswert!<\/p>\n<p>Gleichwohl ist es ein politisch motiviertes Urteil. Die Richter machten sich zu Handlangern von noch-Verkehrsminister Leuenberger, der \u2013 in flagranter Verletzung des Gewaltentrennungsprinzips \u2013 unl\u00e4ngst von den Gerichten \u201ekonsequente und abschreckende Fantasie\u201c forderte, um Raser als \u201ekriminelle Asoziale\u201c zu brandmarken. Genau das ist passiert. Nicht bedacht haben die Richter zu Lausanne allerdings, dass sie ihre Genossen damit des Arguments beraubten, die Ausschaffungsinitiative der SVP sei ausl\u00e4nderfeindlich und gehe zu weit. \u2013 Vielen Dank und herzliche Gr\u00fcsse nach Lausanne.<\/p>\n<p>_______<\/p>\n<p>Erschienen in\u00a0 der Berner Zeitung vom 21. August 2010.<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie kriminell darf man sein, um in der Schweiz bleiben zu d\u00fcrfen? Ein Staat, der auf das Recht verzichtet, souver\u00e4n dar\u00fcber zu bestimmen, wer sich auf seinem Gebiet aufhalten darf und wer nicht, ist kein Staat mehr. In Wahrnehmung ebendieser Souver\u00e4nit\u00e4t haben Volk und St\u00e4nde am 28. 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