{"id":494683,"date":"2020-01-17T16:29:25","date_gmt":"2020-01-17T15:29:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zanetti.ch\/?p=494683"},"modified":"2020-01-17T16:33:13","modified_gmt":"2020-01-17T15:33:13","slug":"antirassismus-strafnorm-vor-tische-las-mans-anders","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=494683","title":{"rendered":"Antirassismus-Strafnorm &#8211; Vor Tische las man\u2019s anders"},"content":{"rendered":"<blockquote>\n<p style=\"text-align: right;\">\u201eWenn das freie Denken eingeschr\u00e4nkt wird, geht die Demokratie zu Bruch. Ohne Freiheit gibt es keine Wahrheit. Und ohne Wahrheit keine Wissenschaft. Die Wissenschaft ist das sch\u00f6nste Denkmal der Freiheit.\u201c Jeanne Hersch (1910 \u2013 2000), Genfer Philosophin<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Seit 1994 kennt die Schweiz ein Gesinnungsstrafrecht. Wer damals den Beteuerungen des Bundesrates, es gehe nur um die Bek\u00e4mpfung \u00fcbelster rassistischer Ausw\u00fcchse, Glauben schenkte, reibt sich heute die Augen. Wurden wir belogen oder bloss get\u00e4uscht? Nicht einmal der \u201eVater\u201c der Antirassismus-Strafnorm, alt Bundesrat Arnold Koller, stellt noch in Abrede, dass bei ihrer Umsetzung weit \u00fcber das Ziel hinausgeschossen wurde.<!--more--><\/p>\n<p>Es war einer der widerlichsten Abstimmungsk\u00e4mpfe in der Geschichte der Eidgenossenschaft. Wohl nur zu vergleichen mit den geh\u00e4ssigen Auseinandersetzungen in den Zeiten des Kulturkampfes. Man geh\u00f6rte entweder zu den Guten oder zu den B\u00f6sen, Verdammenswerten. Dazwischen gab es nichts. Es herrschte ein Meinungsterror, dem auch die Regierung des Kantons Z\u00fcrichs nicht standzuhalten vermochte. Lehnte diese die Einf\u00fchrung der Antirassismus-Strafnorm in der Vernehmlassung noch mit dem Argument ab, das Gesinnungsstrafrecht sei in der Schweiz bisher \u201eimmer als totalit\u00e4ren Staaten eigent\u00fcmlich verurteilt und abgelehnt\u201c worden, kippte sie in der Beantwortung einer Anfrage auf die Seite der Bef\u00fcrworter. Grund daf\u00fcr war der Lausbubentrick eines Mannes, der heute im Bundesrat sitzt [Moritz Leuenberger] und behauptet, die Sozialdemokraten seine, weil so lieb, die einzig wahren Christen.<\/p>\n<p>1994 war in politischer Hinsicht ein bewegtes Jahr. Das Nein zum EWR war noch nicht verdaut, und schon hatte der Souver\u00e4n unter anderem \u00fcber die Einf\u00fchrung der LSVA, die Alpeninitiative, Uno-Blauhelme, erleichterte Einb\u00fcrgerungen, das neue Krankenversicherungsgesetz sowie \u00fcber die Zwangsmassnahmen im Ausl\u00e4nderrecht zu befinden. Die SVP r\u00e4umte der Vorlage \u00fcber die Antirassismus-Strafnorm darum keine Priorit\u00e4t ein. Man erkannte zwar die Probleme und gab dem heutigen Generalsekret\u00e4r Gregor A. Rutz Gelegenheit, anl\u00e4sslich der Albisg\u00fcetli-Tagung ein kritisches Referat zu halten, rang sich am Ende aber doch zu einer Ja-Parole durch, weil die Strafnorm im Vergleich zum verabscheuungsw\u00fcrdigen Rassismus das \u201ekleinere \u00dcbel\u201c darstelle.<\/p>\n<p><strong>Politisieren anstatt das Recht zu pflegen <\/strong><\/p>\n<p>Man glaubte den Beteuerungen, es gehe um die Bek\u00e4mpfung von Ausw\u00fcchsen, w\u00e4hrend die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit gewahrt bleibe. Arnold Koller trat Bef\u00fcrchtungen entgegen und versicherte, dass der Stammtisch vom Zugriff des Strafrichters verschont bleibe. Als w\u00e4re es nicht schon absurd genug, dass f\u00fcr ein Gesetz vor allem damit geworben wird, dass es an bestimmten Orten nicht gilt, ist Kollers Versprechen vollends zu Makulatur geworden, was er selbst zugibt. Das Bundesgericht, das sich sonst gerne der Beachtung der \u201eMaterialien\u201c r\u00fchmt, hat sich dem Lager der politisch korrekten Gutmenschen angeschlossen. Politik macht den Lausanner Richtern offenbar mehr Spass als die Rechtspflege.<\/p>\n<p>Die Antirassismus-Strafnorm und vor allem auch die vom Hohepriester der politischen Korrektheit, Georg Kreis, geleitete Antirassismuskommission sind l\u00e4ngst zu Instrumenten der Machtpolitik verkommen, soweit sie nicht bereits als solche konzipiert wurden. Die Bef\u00fcrchtungen der Gegner der Vorlage haben sich best\u00e4tigt. Eine freche Karikatur, ein polemischer Leserbrief, ein aussagekr\u00e4ftiges Abstimmungsplakat, eine Aussage auf einem Podium oder \u2013 immer beliebter \u2013 eine verweigerte Einb\u00fcrgerung und sofort findet sich ein Kl\u00e4ger, womit es bis zum Richter nicht mehr weit ist. Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, wie h\u00e4ufig es letztlich zu Verurteilungen kommt. Tatsache bleibt, dass sich der Staat das Recht herausnimmt, \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit bestimmter Meinungen und Behauptungen zu urteilen. So kann beispielsweise nur ein Schwachsinniger behaupten, der Holokaust an den Juden oder der V\u00f6lkermord an den Armeniern, der Hitler sogar ausdr\u00fccklich als Vorbild diente, habe nicht stattgefunden. Doch da schwachsinnig zu sein, keinen Straftatbestand, sondern h\u00f6chstens einen Fall f\u00fcr den Arzt darstellt, ist eine strafrechtliche Verurteilung nicht zu rechtfertigen \u2013 es sei denn aus politischen Gr\u00fcnden. Und wenigstens aus den Gerichtss\u00e4len soll sich die Politik heraushalten.<\/p>\n<p>Zur \u00dcberwindung des unvermeidbaren Abgrenzungskonflikts wurde auch schon vorgeschlagen, eine Liste ins Strafgesetz aufzunehmen, wo sich dann jedermann selbst kundig machen k\u00f6nnte, welcher V\u00f6lkermord geleugnet werden darf und welcher nicht. Auch das w\u00e4re absurd und zeigt, wie Recht die Gegner der Antirassismus-Strafnorm hatten, als sie kritisierten, die Bestimmung sei kontraproduktiv, weil die zwingend n\u00f6tige Abgrenzung es mit sich bringt, dass gewisse Aussagen auch gutgeheissen, also staatlich sanktioniert werden, w\u00e4hrend sie eigentlich von der Gesellschaft zu \u00e4chten w\u00e4ren. Das Strafrecht erweist sich in diesen Fragen ganz einfach als v\u00f6llig untauglich. Zumal es die Gesellschaft letztlich nicht von der Aufgabe zu entbinden vermag, selbst dar\u00fcber zu befinden, wo die Grenzen des Zul\u00e4ssigen zu ziehen sind.<\/p>\n<p><strong>Notwendige Debatte<\/strong><\/p>\n<p>Bundesrat Christoph Blocher, seinerzeit Bef\u00fcrworter der Antirassismus-Strafnorm, stellte k\u00fcrzlich fest, dass es in einem freiheitlichen Land nicht Sinn eines Gesetzes sein k\u00f6nne, einen Professor f\u00fcr im Rahmen seiner Arbeit gemachten Thesen und Aussagen zu belangen. Es wirkte ziemlich befremdend, dass ausgerechnet ein Professor, der bereits erw\u00e4hnte Georg Kreis, in der Fernsehsendung Arena dieser Auffassung widersprach und bestimmte Auffassungen als nicht wissenschaftlich \u2013 und damit nicht sch\u00fctzenswert \u2013 qualifizierte. Die Frage, ob es Aufgabe der Gerichte sei, dar\u00fcber zu befinden, ob etwas wissenschaftlich ist oder nicht, kam dem Basler Professor nicht einmal in den Sinn. Um als guter Mensch dazustehen, ist er offensichtlich ohne zu z\u00f6gern bereit, die akademische Freiheit zu opfern. Wieso braucht jemand die Hilfe des Strafrechts, wenn er \u00fcber die besseren Argumente verf\u00fcgt?<\/p>\n<p>Es geht Herrn Kreis nicht um Wissenschaft. Er will Zensuren verteilen, sich in der Arena als Experte aufspielen \u2013 und Geld verdienen. Was Letzteres angeht, greift er durchaus zu fragw\u00fcrdigen Methoden, etwa wenn er, der Soziologe Kurt Imhof und der Politologe Hanspeter Kriesi sich gegenseitig Auftr\u00e4ge des Nationalfonds zuschanzen. Nach Weltwoche 39\/06 handelt es sich dabei um eine \u201eexemplarische Illustration des verfilzten Vergabesystems\u201c. Ginge es Kreis um wissenschaftliche Redlichkeit, so m\u00fcsste er zumindest empirisch nachweisen, dass die Antirassismus-Strafnorm und die von ihm pr\u00e4sidierte Kommission Erfolg haben. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit m\u00fcssten also zur\u00fcckgehen. Doch genau das stellt Kreis in Abrede. Ob aufgrund von Fakten oder aus finanziellem Interesse bleibe dahingestellt.<\/p>\n<p><strong>Mit totalit\u00e4ren Methoden f\u00fcr die Freiheit?<\/strong><\/p>\n<p>Es ist paradox, dass ausgerechnet mit Methoden, die einen totalit\u00e4ren Staat auszeichnen, wie Zensur oder das Verbot, Nachrichten des Feindes zu empfangen, versucht wird, den Rechtsstaat zu sch\u00fctzen. Wenn der Staat versucht, mit dem Strafrecht korrigierend in die freie Meinungsbildung einzugreifen, handelt er totalit\u00e4r, auch wenn er dabei die hehrsten Absichten verfolgt.<\/p>\n<p>Heinrich Heine war vision\u00e4r, als er 1820 schrieb, \u201eDas war ein Vorspiel nur. Dort, wo man B\u00fccher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen.\u201c Man braucht hingegen kein Vision\u00e4r zu sein, um zu begreifen, dass das Bestrafen einer Meinung und das Verbieten von B\u00fcchern deren Verbrennung zumindest sehr nahe kommt.<\/p>\n<p>[2007]<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eWenn das freie Denken eingeschr\u00e4nkt wird, geht die Demokratie zu Bruch. Ohne Freiheit gibt es keine Wahrheit. Und ohne Wahrheit keine Wissenschaft. Die Wissenschaft ist das sch\u00f6nste Denkmal der Freiheit.\u201c Jeanne Hersch (1910 \u2013 2000), Genfer Philosophin Seit 1994 kennt die Schweiz ein Gesinnungsstrafrecht. 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