{"id":494688,"date":"2020-01-18T13:43:18","date_gmt":"2020-01-18T12:43:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zanetti.ch\/?p=494688"},"modified":"2020-03-11T10:28:46","modified_gmt":"2020-03-11T09:28:46","slug":"mein-referat-zur-antirassismus-strafnorm-26-jahre-alt-und-brandaktuell","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=494688","title":{"rendered":"Mein Referat zur Antirassismus-Strafnorm: 26 Jahre alt und brandaktuell"},"content":{"rendered":"<p>Noch als Mitglied der Jungliberalen Partei durfte ich am <em>5. <\/em><em>Februar <\/em><em>1994 im Gemeindezentrum &#8222;Drei <\/em><em>Linden&#8220; <\/em><em>in 8620 <\/em><em>W<\/em><em>etzikon am <\/em><br \/>\n<em>Parteitag der Eidgen\u00f6s<\/em><em>sis<\/em><em>ch-Demokratischen Union <\/em><em>d<\/em><em>es <\/em><em>Kantons <\/em><em>Z\u00fcrich ein Referat zur Anti-Rassismus-Strafnorm halten. Im Vorfeld der Abstimmung\u00a0 vom 9. Februar 2020 \u00fcber deren Ausweitung auf &#8222;Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung&#8220;, kann ich feststellen, dass sich aus freiheitlicher Warte nichts ge\u00e4ndert hat.<\/em><!--more--><\/p>\n<p><strong>Notwendigkeit, Gefahren, Hintergr\u00fcnde<\/strong><\/p>\n<p>Sehr geehrter Herr Pr\u00e4sident<br \/>\nMeine sehr verehrten Damen und Herren<\/p>\n<p>Es ist nicht selbstverst\u00e4ndlich, dass eine Partei, jungen Leuten, die noch dazu aus einer anderen Partei kommen, die M\u00f6glichkeit bietet, zu einer derart delikaten Angelegenheit Stellung zu nehmen. Ich m\u00f6chte Ihnen daf\u00fcr danken, dass Sie mir diese Gelegenheit bieten und kann Ihnen versichern, dass es f\u00fcr mich eine Ehre bedeutet, hier sein zu d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Es geht in meinem Referat um Rassismus und um die M\u00f6glichkeiten, diesen zu bek\u00e4mpfen. Es ist an dieser Stelle unzweideutig festzustellen, dass Rassismus etwas Schlechtes ist und bek\u00e4mpft werden muss. Rassismus hat in einer b\u00fcrgerlich-liberalen Weltordnung keinen Platz und ist daher zu \u00e4chten. Ich gehe davon aus, dass wir uns in diesem Punkt alle einig sind.<\/p>\n<p>In der Absicht, den Rassismus zu bek\u00e4mpfen schuf die 1965 UNO eine Anti-Rassismus-Konvention. Diese ist gepr\u00e4gt von der Idee, dass &#8222;alle Menschen gleich&#8220; seien. In Tat und Wahrheit bestehen jedoch grosse Unterschiede zwischen den Menschen und den verschiedenen V\u00f6lkern. Diese Aussage mache ich ohne irgendwelchen wertenden Unterton. Verschiedenheit ist etwas durchaus Positives, es ist keineswegs schlecht, anders zu sein. Gerade in unserer westlichen Kultur wird der Individualismus ja bisweilen geradezu zum Exzess betrieben.<\/p>\n<p>Eine nat\u00fcrlich verlaufende Akkulturation brachte in der Geschichte immer grosse Bl\u00fcten mit sich. Man denke nur an den Einfluss der Mauren in Spanien oder an den der ehemaligen schwarzen Sklaven in Amerika auf die Musikgeschichte.<\/p>\n<p>Sehr problematisch wird es, wenn von Seiten des Staates versucht wird, eine V\u00f6lkerdurchmischung zu forcieren. Dies wurde beispielsweise von der UNESCO versucht.<\/p>\n<p>Ich zitiere aus dem Protokoll einer UNESCO-Versammlung von 1951:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u00ab\u00dcber den verschiedenen L\u00e4ndern mit ihren mannigfaltigen <\/em><em>Gesetzen <\/em><em>muss <\/em><em>eine allgemeing\u00fcltige <\/em><em>Ges<\/em><em>e<\/em><em>tzgebung bestehen<\/em><em>, <\/em><em>die Schritt f\u00fcr Schritt <\/em><em>eine <\/em><em>einzige Kultur und eine <\/em><em>einzige <\/em><em>Philosophie allen V\u00f6lkern aufzwingen kann<\/em><em>.\u00bb<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Selbst 1980 wurden an einer UNO-Sonderkonferenz, die von Dr. Aurelio Peccei, dem Gr\u00fcnder des Club of Rome, zustande gebracht wurde solche Auffassungen vertreten. Peccei rief dazu auf, alle bestehenden Strukturen von Wirtschaft, Handel, Wissenschaft usw. auf revolution\u00e4re Weise zu beseitigen. Die Regierungen seien zu entmachten und die Regierungsmacht indessen einer Weltregierung zu \u00fcbertragen. Diese wiederum solle aus einem Zusammenschluss verschiedener Anti-Gruppen bestehen.<\/p>\n<p>Herr Peccei wurde mit dem Ehrendoktorat der Hochschule St. Gallen ausgezeichnet.<\/p>\n<p>Warum ist es problematisch, eine V\u00f6lkerdurchmischung erzwingen zu wollen? Warum sind bisher alle Versuche, genau dies zu tun gescheitert? Ich weiss es nicht. Ich muss nur immer wieder feststellen, dass es so ist. Jeder Versuch seit Alexander dem Grossen ist gescheitert.<\/p>\n<p>Hingegen fand immer eine fruchtbare Akkulturation statt, wenn der Staat nichts tat, oder h\u00f6chstens Leitlinien festlegte. Ein besonders wichtiger Faktor in diesem Prozess ist die Zeit. Es braucht sehr lange, bis fremde Kulturen in Frieden und ohne gr\u00f6ssere Spannungen miteinander leben k\u00f6nnen. Die Schweiz ist mit ihrer langen Geschichte ein Beispiel daf\u00fcr.<\/p>\n<p>Wie praktisch alle UNO-Konventionen hat auch das \u00dcbereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, wie der offizielle Titel lautet, praktisch nichts gebracht. Nun kann man leicht auf die Idee kommen, dass es in diesem Fall auch nicht so schlimm sein kann, dieses Gesetz in Kraft zu setzen. Ganz nach dem Motto: \u00abn\u00fctzt&#8217;s n\u00fct- so schad&#8217;s n\u00fct.\u00bb Auch davor ist zu warnen. Das Strafgesetz ist nicht dazu da, in symbolhafter Art und Weise Zeichen zu setzen. Das Strafrecht dient dazu klar bestimmte verp\u00f6nte Handlungen mit Strafe zu belegen und dies dann auch durchzusetzen. Sobald wir zulassen, dass Strafnormen geschaffen werden, die unbestimmt sind, oder die nur schwer durchsetzbar sind, verliert das Gesetz an Bedeutung. Der B\u00fcrger verliert den Respekt vor dem Gesetz, was in einem Rechtsstaat einer Katastrophe gleichkommt.<\/p>\n<p>Der Begriff \u00abDiskriminierung\u00bb z.B. ist sehr unbestimmt und dehnbar. Wer sich vor Augen h\u00e4lt, wie leichtfertig mit diesem Begriff heute operiert wird, kann sich vorstellen, wie einseitig eine sp\u00e4tere allf\u00e4llige Auslegung dieses Ausdrucks ausfallen w\u00fcrde. Bereits heute wird politischen Gegnern von gewissen Kreisen oftmals das Attribut &#8222;Rassist&#8220; angeh\u00e4ngt. Wer sich beispielsweise daf\u00fcr ausspricht, dass kriminelle Ausl\u00e4nder ausgeschafft werden bzw. dass ein Ausschaffungsbefehl st\u00e4rker zu gewichten sei , als ein Asylantrag wird von den Teilen der Medien wenn nicht gerade als Rassist oder Faschist so doch als der \u00e4ussersten Rechten zugeh\u00f6rig eingestuft.<\/p>\n<p>Warum bin ich als Liberaler gegen dieses Gesetz? Eben deshalb, weil ich liberal bin. Im Gegensatz zu der Auffassung Liberalismus bedeute, nach m\u00f6glichst vielen Seiten offen zu sein, bedeutet Liberalismus schlicht und einfach: \u00abMehr Freiheit, weniger Staat und mehr Eigenverantwortung.\u00bb Der Staat soll nur dort eingreifen, wo es wirklich dringend notwendig ist.<\/p>\n<p>Ich bestreite, dass in der Schweiz die Notwendigkeit zur Schaffung eines solchen Gesetzes besteht. Ich will damit nicht sagen, dass wir die Anschl\u00e4ge in den letzten Jahren nicht ernst zu nehmen br\u00e4uchten. Im Gegenteil wir m\u00fcssen sogar sehr genau drauf achten, was sich in dieser Hinsicht abspielt. Doch auch der Bundesrat kam im seinem Extremismusbericht auf Seite 16 zum Schluss, &#8222;dass gesamthaft gesehen der Extremismus in der Schweiz nicht gravierend ist und dass deshalb kein Anlass zur Dramatisierung bestehe.&#8220;<\/p>\n<p>Das Anti-Rassismus-Gesetz ist die logische Folge auf eine solche Dramatisierung. Eine Notwendigkeit f\u00fcr ein solches Gesetz besteht nicht. Der grosse Staatstheoretiker Montesquieu sagte einmal: \u00abWenn es nicht unbedingt n\u00f6tig ist, ein neues Gesetz zu schaffen, so ist es unbedingt n\u00f6tig, kein neues Gesetz zu schaffen.\u00bb Das verstehe ich unter Liberalismus.<\/p>\n<p>Ich freue mich immer wieder aufs Neue, dass ich in einem Land leben darf, das in der Lage ist, \u00fcber einer Million Ausl\u00e4ndern beherbergen zu k\u00f6nnen. Beinahe 20% der Bev\u00f6lkerung der Schweiz sind Ausl\u00e4nder. Kein anderes europ\u00e4isches Land hat einen \u00e4hnlich hohen Ausl\u00e4nderanteil, von Luxemburg einmal abgesehen. Der Anteil der Ausl\u00e4nder in Deutschland beispielsweise liegt bei etwas \u00fcber 6% dennoch sind die Probleme bez\u00fcglich Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in unserem n\u00f6rdlichen Nachbarland bei weitem gr\u00f6sser als bei uns. Dass dies so m\u00f6glich ist, grenzt schon fast an ein Wunder. Bestimmt h\u00e4ngt es zu einem grossen Teil mit der Mehrsprachigkeit unseres Landes zusammen. Dies f\u00fchrt automatisch zu einem offeneren Verh\u00e4ltnis gegen\u00fcber dem Fremden. Vielfach entsteht Fremdenfeindlichkeit ja vor allem aus einer Angst vor dem Fremden, andere Argumente wie Konkurrenzkampf im Arbeitsmarkt werden oft nur vorgeschoben. Es ist also vor allem unsere Aufgabe, daf\u00fcr zu sorgen, dass das Fremde f\u00fcr uns seine Bedrohung verliert. Dies erreichen wir dadurch, dass wir uns mit fremden Kulturen besch\u00e4ftigen, versuchen, sie zu verstehen, eine M\u00f6glichkeit besteht darin, dass wir Fremdsprachen lernen, diese sind immer der Schl\u00fcssel zu anderen Kulturen.<\/p>\n<p>Fremdenfeindlichkeit l\u00e4sst sich nicht damit bek\u00e4mpfen, dass wir versuchen, sie per Gesetz zu verbieten, auf diese Weise betreiben wir nur Symptombek\u00e4mpfung und das eigentliche Problem wird bloss zugedeckt, anstatt dass man es bei den Wurzeln bek\u00e4mpft. Als Beweis f\u00fcr diese Behauptung m\u00f6gen unsere Nachbarl\u00e4nder dienen, welche entsprechende Strafrechtsbestimmungen kennen. Bei allen ist das Problem von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wesentlich akuter als bei uns.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">*<\/p>\n<p>Streng genommen geht es um zwei Vorlagen. Einerseits um das internationale \u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und andererseits um die damit verbundene \u00c4nderung des Strafgesetzbuches. Die Staaten, welche die Konvention unterzeichnen und ratifizieren, verpflichten sich, ihre nationalen Strafrechtsordnungen entsprechend anzupassen.<\/p>\n<p>Ein weiterer Punkt, der allein schon das Referendum rechtfertigt, ist der, dass sich jeder Vertragsstaat zudem verpflichtet, &#8222;alle eine Rassenintegration anstrebenden vielrassischen Organisationen und Bewegungen zu unterst\u00fctzen&#8220;. Man braucht keine grosse Fantasie um sich vorstellen zu k\u00f6nnen, wohin das fuhren w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Wie erw\u00e4hnt, stammt die Konvention aus dem Jahre 1965 verschiedene Staaten haben sie seither unterzeichnet, und ihre nationalen Gesetze entsprechend ge\u00e4ndert. Nicht zu den Unterzeichnerstaaten geh\u00f6ren die Vereinigten Staaten von Amerika.<\/p>\n<p>Weshalb? Sind die Amerikaner alles Rassisten, die noch immer im Zeitalter der Sklaverei stehengeblieben sind? Dies wird wohl niemand ernsthaft behaupten wollen. die Amerikaner haben z.T. bestimmt auch aus einem schlechten Gewissen heraus sehr viel gemacht, um die Stellung der schwarzen Bev\u00f6lkerung zu verbessern. Ja man muss sich das vorstellen: An den Schulen bestehen sogar Quotenregelungen zugunsten der schwarzen Minderheit. Einem Volk, das bewusst in Kauf nimmt, dass bessere Sch\u00fcler nicht promoviert werden, weil aufgrund einer Quotenregelung der Platz schon besetzt ist, kann bestimmt niemand rassistische \u00dcberlegungen vorwerfen, wenn es die UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung nicht unterzeichnen will.<\/p>\n<p>Was also ist der Grund? Es ist ein \u00e4hnlicher wie der, welcher den Z\u00fcrcher Regierungsrat bewogen hat, das Gesetz in der Vernehmlassung abzulehnen, doch dazu sp\u00e4ter.<\/p>\n<p>Die USA haben die Konvention nicht unterzeichnet und ratifiziert, weil dies mit ihrer Verfassung nicht in Einklang zu bringen w\u00e4re.<\/p>\n<p>Im ersten Amendment zur amerikanischen Verfassung wird dem Kongress verboten, ein Gesetz zu erlassen, durch welches u.a. die Meinungs\u00e4usserung (freedom of speech) oder die Pressefreiheit eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Dieses Amendment trat am 15. Dezember 1791 in Kraft und wurde seither sehr oft beansprucht, zugleich aber oftmals auch heftig kritisiert. Die Tatsache, dass die Kritik sowohl von links wie von rechts erfolgt l\u00e4sst wohl darauf schliessen, dass es sehr vern\u00fcnftig ist, uneingeschr\u00e4nkt am first amendment festzuhalten. Bisweilen wird es f\u00fcr unseren Geschmack fast zu restriktiv angewandt. Ein Beispiel mag verdeutlichen, was ich meine: die zwei republikanischen Pr\u00e4sidenten Ronald Reagan und George Bush strebten danach, das Verbrennen der amerikanischen Fahne unter Strafe zu stellen. Beide wollten aus patriotischen Gr\u00fcnden nicht zulassen, dass das Zeichen der nationalen Identit\u00e4t ungestraft gesch\u00e4ndet werden kann.<\/p>\n<p>Der supreme court, der h\u00f6chste amerikanische Gerichtshof untersagte das Ansinnen, obwohl er klar republikanisch dominiert ist. In ihrer richterlichen Unabh\u00e4ngigkeit entschieden Sie, dass die amerikanische Verfassung jede Art von Meinungs\u00e4usserung sch\u00fctze, selbst wenn sie gegen den Staat oder dessen Verfassung gerichtet sei.<\/p>\n<p>Hochaktuell ist die Kritik am first amendment, wie sie gerade von linker Seite ge\u00fcbt wird. Einige extreme Feministinnen aber auch Juristen, Vertreter der sog. Critical Race Theory. Nach dieser Theorie sind gewisse Worte nicht &#8222;nur W\u00f6rter&#8220;, sondern &#8222;Waffen&#8220; um zu terrorisieren. Aus diesem Grund d\u00fcrfe die Verfassung nicht neutral bleiben, indem sie die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit uneingeschr\u00e4nkt sch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Die Forderungen dieser Kreise gehen sogar soweit, dass sie sich sogar mit einer Verurteilung von rassistischen Witzen durch die Gesellschaft nicht zufriedengeben. Sie verlangen Verbote und Bestrafungen.<\/p>\n<p>Soweit geht die Vorlage, die in der Schweiz zur Debatte steht, nicht. Das Erz\u00e4hlen eines rassistischen Witzes w\u00fcrde vermutlich f\u00fcr eine Verurteilung nicht ausreichen. Noch nicht?<\/p>\n<p>Wo genau das Gesetz zu greifen beginnt ist sehr schwierig zu sagen. Was hingegen einen Bruch mit unserer gesamten bisherigen Rechtsordnung darstellt, ist die Tatsache, dass wir es hier mit einem Gesinnungsstrafrecht zu tun haben. Pl\u00f6tzlich wird dem Staat die M\u00f6glichkeit gegeben, B\u00fcrger aufgrund ihrer Gesinnung zu bestrafen. Solches war dem schweizerischen Rechtssystem bisher v\u00f6llig fremd.<\/p>\n<p>Der Z\u00fcrcher Regierungsrat, der das Gesetz, wie bereits erw\u00e4hnt, in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung ablehnt schreibt denn auch: &#8222;das Gesinnungsstrafrecht wurde in der Schweiz bisher immer als den totalit\u00e4ren Staaten eigent\u00fcmlich verurteilt und abgelehnt.&#8220;<\/p>\n<p>Ferner verurteilt der Regierungsrat, dass im Gesetz oft mit unbestimmten Ausdr\u00fccken gearbeitet wird. Zum Begriff &#8222;Menschenw\u00fcrde&#8220; schreibt er: &#8222;Der Begriff ist unbestimmt und vieldeutig, und es besteht die Gefahr, dass durch die Auslegung etwas in den Begriff hinein interpretiert wird, was heute noch gar nicht \u00fcberblickbar ist.&#8220; \u2013 Kaufen wir also wieder einmal die Katze im Sack?<\/p>\n<p>Recht deutlich Worte brauchte er also, der Z\u00fcrcher Regierungsrat, wenn man h\u00f6rt, was er heute zur Thematik sagt, k\u00f6nnte man meinen, das Gesetz sei bereits in Kraft und die Maulk\u00f6rbe verteilt.<\/p>\n<p>Was mich bisweilen erschreckt, ist die Tatsache, wie leichtsinnig gewisse Leute heute mit Grundrechten wie der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit umgehen. Sie scheinen dabei zu vergessen, dass es sich dabei um gewaltige Errungenschaften der modernen Zeit handelt.<\/p>\n<p>Es braucht Jahrhunderte, um diese Grundrechte zu schaffen und zu formulieren. Die sog. Habeas-corpus-Akte, die 1679 in England erlassen wurde, diente dem Schutz der pers\u00f6nlichen Freiheit. Sie h\u00e4lt fest, dass niemand ohne richterlichen Haftbefehl verhaftet oder ohne gerichtliche Untersuchung in Haft behalten werden darf. F\u00fcr die damalige Zeit war dies ein ungeheurer Fortschritt, der gar nicht hoch genug gesch\u00e4tzt werden kann. nach und nach entwickelten sich weitere solcher Grundrechte, die schliesslich im Zuge der Franz\u00f6sischen Revolution in einem Katalog kodifiziert wurden.<\/p>\n<p>Die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit ist in einem freiheitlichen Staat von einer solchen Wichtigkeit, dass jeder Versuch sie einzuschr\u00e4nken von Anbeginn an zu bek\u00e4mpfen ist. Selbst wenn es hie und da ganz praktisch w\u00e4re der einen oder anderen Gruppierung einen Maulkorb zu verpassen.<\/p>\n<p>L\u00e4ngerfristig profitieren wir alle von dieser Freiheit, auch diejenigen, die momentan vielleicht unter ihr zu leiden haben.<\/p>\n<p>Es geht wirklich nur darum ein Gesinnungsstrafrecht zu verhindern. Niemand hat etwas dagegen, dass sich Angeh\u00f6rige ethnischer Minderheiten gegen ungerechtfertigte Angriffe wehren k\u00f6nnen. Es sollen f\u00fcr sie jedoch genau die gleichen Gesetze gelten, wie f\u00fcr uns Schweizer auch.<\/p>\n<p>Bereits unsere bisherigen Gesetze reichen aus, um den notwendigen Schutz der Pers\u00f6nlichkeit und der Ehre zu garantieren.<\/p>\n<p>Auf der Seite des Privatrechts sind die Klagen wegen Verletzung der Pers\u00f6nlichkeit zu nennen.<\/p>\n<ul>\n<li>Unterlassungsklage<\/li>\n<li>Beseitigungsklage<\/li>\n<li>Feststellungsklage<\/li>\n<li>Berichtigungsklage + Ver\u00f6ffentlichung des Urteils<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hinzu kommen noch die Klagen auf Schadenersatz bzw. auf Genugtuung sowie auf Herausgabe des Gewinns.<\/p>\n<p>Aufseiten des \u00f6ffentlichen Rechts sind etwa die Ehrverletzungsklage und andere zu nennen. Dazu kommen nat\u00fcrlich noch all die Tatbest\u00e4nde gegen Leib und Leben, die aber Offizialdelikte darstellen.<\/p>\n<p>Es bestehen also bereits heute genug M\u00f6glichkeiten, sich zu wehren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">*<\/p>\n<p>Damit die Ausf\u00fchrungen nicht einfach im luftleeren Raum stehen bleiben, wenden wir uns noch dem Art. 26l<sup>bis<\/sup> StGB zu.<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Wer \u00f6ffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Abs. 1 k\u00f6nnte man so noch akzeptieren, allerdings bleiben betr\u00e4chtliche Probleme hinsichtlich der Auslegung bestehen. wo genau beginnt der Aufruf zur Diskriminierung?<\/p>\n<p>Abs. 2:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Wer \u00f6ffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angeh\u00f6rigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Hier wird deutlich dass man unter &#8222;Rassismus&#8220; durchaus verschiedenes verstehen kann.<\/p>\n<p>In diesem Absatz wird die m.E. richtige Auffassung vertreten, dass Rassismus dort beginnt, wo der Chauvinismus hinzukommt, sobald also Angeh\u00f6rige einer Rasse beginnen, diejenigen einer anderen herabzusetzen, und als minderwertig zu bezeichnen. Uneinheitliche Anwendung des Begriffs durch den Gesetzgeber f\u00fchrt jedoch zu Rechtsunsicherheit.<\/p>\n<p>Abs. 3:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, f\u00f6rdert oder daran teilnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Auch hier zeigen sich grosse Probleme in der Auslegung. Was ist Propaganda? Wo beginnt sie? Geh\u00f6rt das Tragen eines Ansteckknopfes dazu?<\/p>\n<p>Abs. 4:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Wer \u00f6ffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Geb\u00e4rden, T\u00e4tlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenw\u00fcrde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gr\u00fcnde V\u00f6lkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gr\u00f6blich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Hier geht es vor allem um die Verbreitung der sog. &#8222;Auschwitz-L\u00fcge&#8220;. Diese in j\u00fcngerer Zeit von einigen wenigen Historikern, den sog. Revisionisten Lehre bestreitet die Existenz von Gaskammern in der Vernichtungslagern des Dritten Reiches.<\/p>\n<p>Aufgrund von zahllosen Dokumenten, unter anderem solchen, die unl\u00e4ngst von Russland frei gegeben worden sind, konnten die Ansichten der Revisionisten weitgehend widerlegt werden.<\/p>\n<p>Die Professorin an der Uni Lausanne, die \u00f6ffentlich an der Existenz der Gaskammern zweifelte, musste innert K\u00fcrze ihren Hut nehmen, und auch milit\u00e4rische Bef\u00f6rderung wurden ihr in der Folge verwehrt. Es war also auch bisher schon m\u00f6glich, gegen solche unsinnigen Lehrmeinungen vorzugehen.<\/p>\n<p>Abs. 5:<\/p>\n<blockquote><p>Wer eine von ihm angebotene Leistung, die f\u00fcr die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<\/p><\/blockquote>\n<p>Bisher zeigte sich vor allem der Konflikt zwischen Anti-Rassismus-Gesetz und Meinungs\u00e4usserungsfreiheit, Hier kommt noch ein weiterer Konfliktpunkt hinzu: Die Vertragsfreiheit<\/p>\n<p>Zum Schluss meiner Ausf\u00fchrungen m\u00f6chte ich noch einmal unmissverst\u00e4ndlich festhalten, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bek\u00e4mpfen sind. Der Weg, den Bundesrat und Parlament dazu vorschlagen ist abzulehnen, weil er zu stark in Grundrechte der B\u00fcrger eingreift, und weil damit ein \u00fcberfl\u00fcssiges Gesetz geschaffen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Es ist Zeit, dass wir uns wieder vermehrt auf unsere Freiheiten besinnen und jeden Versuch diese zu beschneiden, unter welchem Vorwand auch immer, mit Vehemenz zur\u00fcckschlagen.<\/p>\n<p>Rassismus hat nur dann keine Chance, wenn f\u00fcr alle Bewohner eines Landes die gleichen Regeln gelten.<\/p>\n<p>Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen f\u00fcr Ihre Aufmerksamkeit.<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Noch als Mitglied der Jungliberalen Partei durfte ich am 5. 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