{"id":495290,"date":"2024-10-17T13:30:01","date_gmt":"2024-10-17T11:30:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=495290"},"modified":"2024-10-25T08:33:29","modified_gmt":"2024-10-25T06:33:29","slug":"keine-demokratie-ohne-freie-rede-versuch-einer-argumentationshilfe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=495290","title":{"rendered":"Keine Demokratie ohne freie Rede (Versuch einer Argumentationshilfe)"},"content":{"rendered":"<p><em>\u00abIch missbillige, was du sagst, aber ich werde bis zum Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen.\u00bb<br \/>\n<\/em><em>Evelyn Beatrice Hall (1868 \u2013 1956)<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><em>\u00abWenn Freiheit \u00fcberhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht h\u00f6ren wollen.\u00bb<br \/>\n<\/em><em>George Orwell (1903 \u2013 1950)<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><em>\u00abNichts auf der Welt ist so m\u00e4chtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.\u00bb<br \/>\n<\/em><em>Victor Hugo (1802 \u2013 1885)<\/em><\/p>\n<p>Das f\u00fcr das Funktionieren der Demokratie existentielle Grundrecht auf freie Meinungs\u00e4usse\u00adrung ger\u00e4t zunehmend unter Druck. Es ist den Regierenden l\u00e4stig, wie manche von ihnen freim\u00fctig bekennen.<!--more--><\/p>\n<p>W\u00e4hrend Zensur in der Vergangenheit nie die von den M\u00e4chtigen erhoffte Wirkung hatte, er\u00ad\u00f6ffneten sich diesen mit dem Internet neue, zuvor ungeahnte M\u00f6glichkeiten, die auf die totale Kontrolle des Lebens der \u00abUntertanen\u00bb hinauslaufen. Die \u00abCorona-Massnahmen\u00bb haben gezeigt, wie weit \u2013 vermeintlich demokratische \u2013 Regierungen zur Durchsetzung ihrer Ziele zu gehen bereit sind.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.zanetti.ch\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Keine-Demokratie-ohne-freie-Rede-V4.1.pdf\">Lesen Sie hier diesen Text als PDF-Datei.<\/a><\/p>\n<p>Seit sich die Regierenden das Recht herausnehmen, das Geistesleben der Menschen in ih\u00adrem Sinne zu kontrollieren und zu beeinflussen, behaupten sie, das sei zum Wohle der Allge\u00admeinheit n\u00f6tig. Gerade spielen sie sich als \u00abRetter der Demokratie\u00bb und Besch\u00fctzer vor \u00abFake News\u00bb auf. In Tat und Wahrheit zerst\u00f6ren sie die Grundlagen der Demokratie und polieren nur deren Fassade.<\/p>\n<p>Widerstand ist jetzt geboten. Als die alten R\u00f6mer merkten, dass ihre geliebte Republik im Prinzipat des Augustus zur leeren H\u00fclle verkommen war, war es bereits zu sp\u00e4t\u2026<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h1><strong>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Vorbemerkungen<\/strong><\/h1>\n<p>Die Terminologie des Menschenrechts auf freie Rede ist uneinheitlich. In diesem Papier wer\u00adden \u00abMeinungsfreiheit\u00bb, \u00abMeinungs\u00e4usserungsfreiheit\u00bb, \u00abRedefreiheit\u00bb, \u00abRecht auf freie Rede\u00bb, sowie \u00abMeinungs- und Informationsfreit\u00bb synonym verwendet, und zwar als das wichtigste, verbriefte Abwehrrecht freier Menschen gegen staatlichen Massnahmen, die diese Freiheit bedrohen. Der Staat ist dadurch zu einem Dulden verpflichtet. Er muss also etwas ertragen, das ihm missf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Dieses Papier konzentriert sich auf staatlich Zensur. Es ist allerdings unbestreitbar, dass Zensur auch von privaten Akteuren ausgehen kann. Obwohl deren Druckmittel bis zum Stel\u00adlenverlust reichen k\u00f6nnen, sind meiner Ansicht nach das Eigentumsrecht sowie die Vertrags\u00adfreiheit im Konfliktfall h\u00f6her zu werten als das Recht des Individuums auf freie Meinungs\u00ad\u00e4usserung unter Privaten. Diese Problematik verliert zudem massiv an Bedeutung, sobald staatliche Gremien und staatlich finanzierte NGOs unter dem D\u00fcnkel moralischer \u00dcberlegen\u00adheit in den Wettbewerb der Ideen eingreifen. Es kann jedenfalls nicht Aufgaben des Staates oder staatlicher Gerichte sein, dar\u00fcber zu urteilen, welche Meinungen freie Menschen als zu\u00adl\u00e4ssig oder unzul\u00e4ssig zu betrachten haben.<\/p>\n<p>Was Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheide angeht, werden wahlweise deutsche oder schweizerische Quellen ber\u00fccksichtigt. Dieses Papier will kein Rechtsgutachten in einem spezifischen Anwendungsfall, sondern vielmehr eine Argumentationshilfe grunds\u00e4tzlicher Art sein. Die prinzipiellen Fragen stellen sich in allen L\u00e4ndern die gemeinhin als \u00abder Westen\u00bb bezeichnet werden, gleichermassen.<\/p>\n<h1><strong>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Ein sehr einfaches Konzept: Freiheitsrechte sch\u00fctzen die Menschen vor dem Staat<\/strong><\/h1>\n<p>Die allen Freiheitsrechten zugrundeliegende Idee ist denkbar einfach: Der zuvor umfassen\u00adden Macht der Staatsgewalt werden Grenzen gesetzt. Die Menschen d\u00fcrfen \u00abnach eigener Fasson\u00bb gl\u00fccklich werden, und der Staat hat sie in Ruhe zu lassen.<\/p>\n<p>Die Staatsgewalt darf nicht nur nicht gegen den Willen der rechtunterworfenen Menschen ausge\u00fcbt werden, sie muss vielmehr Ausfluss der \u00abVolont\u00e9 g\u00e9n\u00e9rale\u00bb sein. Im deutschen Grundgesetz findet sich dazu in Artikel 20 der ber\u00fchmte Satz: \u00abAlle Staatsgewalt geht vom Volke aus.\u00bb In der Schweiz r\u00e4umt Artikel 148 den Rechten von Volk und St\u00e4nden ausdr\u00fcck\u00adlich eine Vorrangstellung vor denen des Parlaments ein: \u00abDie Bundesversammlung \u00fcbt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und St\u00e4nden die oberste Gewalt im Bund aus.\u00bb<\/p>\n<p>Die Ausgestaltung einzelner Freiheiten ist Sache der Nationalstaaten. Es gibt nicht einmal eine fixe Zahl von Freiheitsrechten. Bis zur Totalrevision von 1999 enthielt die Schweizeri\u00adsche Bundesverfassung beispielsweise nur wenige geschriebene Freiheitsrechte. Selbst die hier abgehandelte Meinungs\u00e4usserungsfreiheit war, im Gegensatz zur Pressefreiheit, nicht aufgef\u00fchrt. Gleichwohl bezeichnete sie das Bundesgericht, das die Rechte und Freiheiten der Schweizerinnen und Schweizer im Zuge der Rechtsprechung herausarbeitete und vertei\u00addigte, als \u00abprincipe fondamontal\u00bb.<\/p>\n<p>Wichtig sind schliesslich nicht die Kodifizierung und die \u00abfeierliche Proklamation\u00bb von Menschen- und Freiheitsrechten, wie 2000 in der EU geschehen, sondern deren Beachtung durch die M\u00e4chtigen und ihre Erf\u00fcllung mit Geist in der Gewissheit, \u00abdass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht\u00bb.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>Diese Abwehrfunktion der Freiheitsrechte kommt auch in den Bestimmungen\u00fcber allf\u00e4llige n\u00f6tige Einschr\u00e4nkungen zum Ausdruck:<\/p>\n<ol>\n<li>Es bedarf einer generell-abstrakten Norm in Gesetzesform.<\/li>\n<li>Die vorgesehene Einschr\u00e4nkung muss geeignet sein, das im \u00f6ffentlichen Interesse liegende Ziel zu erreichen.<\/li>\n<li>Einschr\u00e4nkungen von Grundrechten m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein, d.h. kann mit weniger weit gehenden Einschr\u00e4nkungen das gleiche Ziel erreicht werden, sind diese vorzuziehen.<\/li>\n<li>Der Kerngehalt der Grund- und Freiheitsrechte ist unantastbar.<\/li>\n<li>Die Zul\u00e4ssigkeit der Verletzung von Grund- und Freiheitsrechten unterliegt der Pr\u00fcfung durch unabh\u00e4ngige Gerichte.<\/li>\n<\/ol>\n<p>In einem freiheitlichen Rechtstaat ist demnach alles erlaubt, was nicht verboten ist. Dieses Konzept findet auch in der strafrechtlichen Unschuldsvermutung ihren Niederschlag, weshalb es Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, schuldhaftes Verhalten zu beweisen.<\/p>\n<h1><strong>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Zensur (Definition)<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/strong><\/h1>\n<p>Der Begriff Zensur bezeichnet die kirchliche oder staatliche \u00dcberwachung von \u00f6ffentlich ge\u00adhaltenen Reden, bildlichen Darstellungen, Druckerzeugnissen, Theaterst\u00fccken, Filmen, Rundfunk- und Fernsehsendungen und anderer Massenmedien.<\/p>\n<p>Zensur zielt auf die inhaltliche Kontrolle der Kommunikation \u00fcber politische, wirtschaftliche, soziale und religi\u00f6se Themen; sie dient letztlich den jeweiligen Herrschaftstr\u00e4gern zur Absicherung ihrer Macht. Zu den Errungenschaften der Aufkl\u00e4rung und des Liberalismus geh\u00f6rten auch das Recht auf freie Meinungs\u00e4usserung und die Pressefreiheit (Menschen\u00adrechte); seitdem gilt die Zensur als ein Kennzeichen totalit\u00e4rer Staatsordnungen. Allerdings behalten sich bis heute auch demokratische Staaten das Recht vor, die Medien in ausser\u00adgew\u00f6hnlichen Lagen zu zensurieren. Die strafrechtliche Verfolgung von Verleumdungen, Darstellungen extremer Gewalt oder harter Pornografie in den Medien dient dem Schutz anderer zentraler Rechtsg\u00fcter wie zum Beispiel dem Jugendschutz und wird daher nicht als Zensur begriffen. Neben der offenen und der versteckten Zensur existieren auch andere, oft subtile Formen der Einflussnahme. Wirtschaftliche Pressuregroups \u00fcben zum Beispiel Druck aus, indem sie kritische Medien bei der Vergabe von Inseraten boykottieren.<\/p>\n<h1><strong>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Zensur ist ein Instrument der Macht<\/strong><\/h1>\n<p>Wer, egal in welcher Weise, mit anderen Menschen kommuniziert, tut dies in der bewussten oder unbewussten Absicht, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Die Palette m\u00f6glicher Ziele reicht von der einfachen Vermittlung von Information, von Werbung \u00fcber die Erziehung, das Belustigen, das Erschrecken bis zum Einsch\u00fcchtern oder Drohen.<\/p>\n<p>So gesehen ist jede Kommunikation auch Manipulation. Diese wird erst ab einem gewissen Grad unlauter, etwa wenn die dahinterstehende Absicht nicht erkenntlich ist, wenn sie der T\u00e4uschung dient, oder wenn dem Empf\u00e4nger die \u00dcberpr\u00fcfung des Wahrheitsgehalts verun\u00adm\u00f6glicht wird.<\/p>\n<p>Zensur \u2013 auch die aktive F\u00f6rderung bestimmter Medien \u2013 dient dem Ziel, das Geistesleben in religi\u00f6ser, sittlicher oder politischer Hinsicht zu kontrollieren und zu lenken. Vor allem Nachrichten, k\u00fcnstlerische \u00c4usserungen und Meinungs\u00e4usserungen sind Gegenst\u00e4nde der Zensur. In der Geschichte wurde diese Kontrolle damit begr\u00fcndet, man wolle oder m\u00fcsse schutzbed\u00fcrftige Gesellschaftsgruppen vor der sch\u00e4dlichen Wirkung solcher Inhalte bewah\u00adren.<\/p>\n<p>Zensur geht mit der Zeit. Auch hier gilt Lord Actons Diktum, dass Macht korrumpiert und totale Macht total korrumpiert. Die M\u00e4chtigen \u00fcben Zensur, weil sie es k\u00f6nnen. \u00c4hnlich wie bei Waffen, wo jede Entwicklung den n\u00e4chsten Verbesserungsschritt nach sich zieht, h\u00e4ngen Umfang und Wirkung der Zensur von der technischen Entwicklung der Medien ab.<\/p>\n<p>Politiker bekennen mittlerweile freim\u00fctig, dass sie sich durch das Recht der Andersdenken\u00adden, ihre Meinung frei zu \u00e4ussern, in ihren Gestaltungsm\u00f6glichkeiten eingeschr\u00e4nkt f\u00fchlen. Stellvertretend f\u00fcr viele sei hier das Beispiel von John Kerry, dem ehemaligen Sonderge\u00adsandter des US-Pr\u00e4sidenten f\u00fcr das Klima, erw\u00e4hnt, der Anfang Oktober 2024 ausf\u00fchrte, wie sehr die globalen Eliten darunter litten, dass die Meinungsbildung im Internet ihrer Kontrolle entzogen sei.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a> Das Regieren sei schwierig geworden, und die einstigen Richter \u00fcber die Fakten seien weitgehend verschwunden. Die Menschen w\u00fcrden sich deshalb ihre eigenen Informationen suchen, wodurch man in einen Teufelskreis gelange. In seiner eigentlichen Kampfansage gegen den ersten Verfassungszusatz f\u00fchrte Kerry weiter aus, Demokratien auf der ganzen Welt k\u00e4mpften derzeit mit dem Fehlen einer Art Wahrheitsschiedsrichter, und es gebe niemanden, der definiere, was wirklich die Fakten seien.<\/p>\n<p>Sollte das Regieren tats\u00e4chlich schwieriger geworden sein, wie Kerry behauptet, so beweist das nur, dass die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit gut funktioniert, denn in einer Demokratie geht die \u00abStaatsgewalt vom Volke aus\u00bb, und dessen Interesse ist es zuallerletzt, den Regieren\u00adden das Regieren einfach zu machen.<\/p>\n<p>Das Beunruhigende an Kerrys Aussagen ist vor allem, dass es unter den \u00abEliten\u00bb offenbar ausgemacht ist, dass ihnen die Rolle des gew\u00fcnschten Schiedsrichters zusteht. Vom freien Wettbewerb der Meinungen und Ideen soll abger\u00fcckt werden. An seine Stelle soll eine Scheindemokratie treten, in der unten und oben vertauscht sind.<\/p>\n<h1><strong>4.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Kurze Geschichte der Zensur<\/strong><\/h1>\n<p>Es ist davon auszugehen, dass bereits in der Antike Zensur ge\u00fcbt wurde. Dies, obwohl bei\u00adspielsweise aus der R\u00f6merzeit trotz des hohen Alphabetisierungsgrads kaum Zensurvor\u00adschriften \u00fcberliefert worden sind. Solche waren wohl ohne Massenmedien auch nicht n\u00f6tig, da es gen\u00fcgte \u00abUnruhestifter\u00bb einzeln und ohne grosses Aufheben \u2013 selbst auf reinen Ver\u00addacht hin \u2013 auszuschalten. Gleichwohl l\u00e4sst sich beispielsweise das Verbot von Spottversen im Zw\u00f6lftafelgesetz von 450 v. Chr. oder die m\u00f6glichst vollst\u00e4ndige Vernichtung des Anden\u00adkens einer in Ungnade gefallenen Person (damnatio memoriae) als Form der Zensur qualifi\u00adzieren. Auch auf religi\u00f6sem Gebiet gab es strenge Gesetze gegen die Verbreitung von Magie und einzelner Kulte, beispielsweise nach dem Auftreten des Christentums.<\/p>\n<p>Einmal an die Macht gelangt nutzte Letzteres in der Sp\u00e4tantike die Gelegenheit zur Zerst\u00f6\u00adrung heidnischer Kultur. Diesem Furor viel vor allem auch Literatur, die in scheinbarem oder tats\u00e4chlichem Widerspruch zum christlichen Glauben stand, zum Opfer.<\/p>\n<p>Mit Erstarken der Machtposition der katholischen Kirche wuchs auch deren Streben nach Kontrolle \u00fcber das Geistesleben der Gl\u00e4ubigen. Zwar ist es ein grosses Verdienst der Kl\u00f6ster die von arabischen Gelehrten \u00fcbersetzten Texte antiker Autoren erhalten zu haben, doch war man sich bewusst, welche Gefahren freiheitliches Gedankengut f\u00fcr die eigene Stellung mit sich bringt. Es galt darum, in eigenen Schulen die Kontrolle \u00fcber die Lerninhalte zu behalten.<\/p>\n<p>Mit Aufkommen des Buchdrucks gen\u00fcgte das nicht mehr. Nicht einmal B\u00fccherverbrennungen halfen. Es brauchte neue Massnahmen. So wurde bereits 1559 der Index librorum prohibito\u00adrum (\u00abVerzeichnis der verbotenen B\u00fccher\u00bb) ins Leben gerufen, der erst 1966 nicht mehr wei\u00adtergef\u00fchrt wurde. Seine Wirkung war allerdings zweifelhaft. Im Zuge der Aufkl\u00e4rung galt es geradezu als erstrebenswert, B\u00fccher und Pamphlete zu verfassen, die es auf den Index schafften.<\/p>\n<p>Komplizierter gestaltete sich die Zensur in den reformierten Gebieten, da die Kirche dort mit den Landesf\u00fcrsten eine engere Bindung einging. Im Heiligen R\u00f6mischen Reich war der Reichshofrat f\u00fcr die Kontrolle des Schrifttums zust\u00e4ndig. Ihm unterstand die Kaiserliche B\u00fc\u00adcherkommission in Frankfurt am Main.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend die amerikanische Unabh\u00e4ngigkeitserkl\u00e4rung noch allgemein von gottgegebenen unver\u00e4usserlichen Freiheiten sprach, hielt die franz\u00f6sische Erkl\u00e4rung der Menschen- und B\u00fcrgerrechte vom 26. August 1789 in Artikel 10 konkret fest:<\/p>\n<p><em>\u00abNiemand soll wegen seiner Meinungen, selbst religi\u00f6ser Art, beunruhigt werden, solange ihre \u00c4usserung nicht die durch das Gesetz festgelegte \u00f6ffentliche Ord\u00adnung st\u00f6rt.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>Es waren allerdings nur wenige Jahre, in denen die B\u00fcrger Frankreichs ihren Meinungen frei\u00adm\u00fctig Ausdruck geben durften. W\u00e4hrend der \u00abgrande terreur\u00bb gen\u00fcgte der Vorwurf reaktio\u00adn\u00e4rer Machenschaften, um aufs Schafott geschickt zu werden. Es gab nicht einmal die M\u00f6g\u00adlichkeit, sich zu verteidigen.<\/p>\n<p>Nachdem man sich der Monarchie entledigt und den K\u00f6nig durch einen Kaiser ersetzt hatte, f\u00fchrte dieser umgehend strenge Zensurgesetze ein. Napoleon wusste um die Bedeutung der \u00f6ffentlichen Meinung. Wie schon C\u00e4sar, f\u00fcr dessen Reinkarnation er sich hielt, wachte er peinlich genau \u00fcber die Berichterstattung \u00fcber seine Schlachten. Zur Sicherheit redigierte er die meisten Bulletins gleich selbst.<\/p>\n<p>Nach Napoleons zweiter Verbannung auf die Insel St. Helena g\u00e4rte in ganz Europa eine Stimmung gegen die alte, meist monarchische Herrschaft. Die Menschen w\u00fcnschten sich mehr von jenen pers\u00f6nlichen Freiheiten, f\u00fcr die in Amerika und Frankreich gek\u00e4mpft wurde. Das revolution\u00e4re Feuer schwelte.<\/p>\n<p>Vor allem in den deutschen Burschenschaften verbanden sich diese Ideen mit dem Wunsch nach einem vereinigten Vaterland. Nach der Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue durch den Theologiestudenten Karl Ludwig Sand 1819 fassten Vertreter der einflussreichsten Staaten des Deutschen Bunds im b\u00f6hmischen Karls\u00adbad auf Dr\u00e4ngen des \u00f6sterreichischen Aussenministers und sp\u00e4teren Staatskanzlers Klemens Wenzel Lothar von Metternich repressive Obrigkeitsmassnahmen, die sich gegen die deutsche Nationalbewegung und gegen liberale Forderungen nach Verfassung richteten. Die Burschenschaften wurden verboten, die Freiheit der Lehre an den Universit\u00e4ten und die Mei\u00adnungsfreiheit beschr\u00e4nkt und eine allgemeine Zensur eingef\u00fchrt. Als Grund wurde der Schutz vor Demagogen angef\u00fchrt. Es wurden \u00c4usserungen, Texte, Bilder, ja sogar Grab\u00adsteininschriften fast l\u00fcckenlos zensuriert. Kontrolliert wurden insbesondere B\u00fcchergesch\u00e4fte und Verkaufsstellen von Bild- und Druckwerken. Als anst\u00f6ssig galten laut Richtlinien vor al\u00adlem Angriffe auf die Religion, insbesondere auf die katholische, abtr\u00e4gliche \u00c4usserungen ge\u00adgen den \u00f6sterreichischen Monarchen, seine Familie und seine Regierung, Schm\u00e4hungen ausl\u00e4ndischer Staatsoberh\u00e4upter sowie sittenwidrige \u00c4usserungen. In den 1840er Jahren ini\u00adtiierten Literaten, Journalisten und K\u00fcnstler eine Welle von Beschwerden und Petitionen ge\u00adgen die staatliche Zensur, die bis 1848 nicht abriss. Am 15. M\u00e4rz 1848 hob Ferdinand I. schliesslich die Pressezensur auf.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Ab der zweiten H\u00e4lfte des 19. Jahrhunderts wurden die Zensurbestimmungen in Europa ge\u00adlockert. Auf die Verh\u00e4ltnisse w\u00e4hrend der folgenden Kriege kann an dieser Stelle nicht einge\u00adgangen werden. Es soll darum die Feststellung gen\u00fcgen, dass der Kampf um die \u00f6ffentliche Meinung in der einen oder anderen Form eine Konstante der Geschichte bildet.<\/p>\n<p>Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte die Kodifizierung von Menschenrechten zu denen die Meinungs\u00e4usserungs- und Informationsfreiheit unbestreitbar geh\u00f6rt einen eigentlichen Boom, wie die nachfolgende (unvollst\u00e4ndige) Aufstellung zeigt.<\/p>\n<h1><strong>4.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Rechtsquellen<\/strong><\/h1>\n<table width=\"642\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Land<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\"><strong>Deutschland<\/strong><\/td>\n<td width=\"198\"><strong>Schweiz<\/strong><\/td>\n<td width=\"180\"><strong>\u00d6sterreich<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Rechtsquelle<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\">Grundgesetz (1949)<\/td>\n<td width=\"198\">Bundesverfassung (1848\/1999)<\/td>\n<td width=\"180\">Staatsgrundgesetz \u00fcber die allge\u00admeinen Rechte der Staatsb\u00fcrger (1867)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Bezeichnung \/ Marginalie<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\">Kein Titel<\/td>\n<td width=\"198\">Meinungs- und Informationsfreiheit<\/td>\n<td width=\"180\">Schlagworte:<\/p>\n<p>Meinungsfreiheit, Zensurverbot, Pressefreiheit, Konzessionssys\u00adtem, Zensur<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Artikel<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\">5<\/td>\n<td width=\"198\">16<\/td>\n<td width=\"180\">13<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Text<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\">(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu \u00e4us\u00adsern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug\u00e4ng\u00adlichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Frei\u00adheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gew\u00e4hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.<\/p>\n<p>(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschrif\u00adten der allgemeinen Ge\u00adsetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der pers\u00f6nlichen Ehre.<\/p>\n<p>(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.<\/td>\n<td width=\"198\">1 Die Meinungs- und Informations\u00adfreiheit ist gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie unge\u00adhindert zu \u00e4ussern und zu verbreiten.<\/p>\n<p>3 Jede Person hat das Recht, Informa\u00adtionen frei zu empfangen, aus allge\u00admein zug\u00e4nglichen Quellen zu be\u00adschaffen und zu verbreiten.<\/td>\n<td width=\"180\">Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Mei\u00adnung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu \u00e4ussern.<\/p>\n<p>Die Presse darf weder unter Cen\u00adsur gestellt, noch durch das Con\u00adcessions-System beschr\u00e4nkt wer\u00adden. Administrative Postverbote finden auf inl\u00e4ndische Druck\u00adschriften keine Anwendung.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table width=\"642\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Organisation<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\"><strong>Uno<\/strong><\/td>\n<td width=\"198\"><strong>Europarat<\/strong><\/td>\n<td width=\"180\"><strong>Europ\u00e4ische Union<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Rechtsquelle<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\">Allgemeine Erkl\u00e4rung der Menschenrechte (1948)<\/td>\n<td width=\"198\">Europ\u00e4ische Menschenrechts-konven\u00adtion EMRK (1950)<\/td>\n<td width=\"180\">Charta der Grundrechte der Euro\u00adp\u00e4ischen Union (feierliche Pro\u00adklamation 2000)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Bezeichnung \/ Marginalie<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\">Kein Titel<\/td>\n<td width=\"198\">Freiheit der Meinungs\u00e4usserung<\/td>\n<td width=\"180\">Meinungs\u00e4usserung und Informa\u00adtionsfreiheit<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Artikel<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\">19<\/td>\n<td width=\"198\">10<\/td>\n<td width=\"180\">11<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td width=\"113\"><strong>Text<\/strong><\/td>\n<td width=\"151\">Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungs\u00e4usserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuh\u00e4ngen sowie \u00fcber Me\u00addien jeder Art und ohne R\u00fccksicht auf Grenzen In\u00adformationen und Gedanken\u00adgut zu suchen, zu empfan\u00adgen und zu verbreiten.<\/td>\n<td width=\"198\">1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungs\u00e4usserung. Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne beh\u00f6rdliche Eingriffe und ohne R\u00fccksicht auf Staatsgrenzen zu emp\u00adfangen und weiterzugeben. Dieser Ar\u00adtikel hindert die Staaten nicht, f\u00fcr H\u00f6rfunk-, Fernseh- oder Kinounter\u00adnehmen eine Genehmigung vorzu\u00adschreiben.<\/p>\n<p>2. Die Aus\u00fcbung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung ver\u00adbunden; sie kann daher Formvor\u00adschriften, Bedingungen, Einschr\u00e4n\u00adkungen oder Strafdrohungen unter\u00adworfen werden, die gesetzlich vorge\u00adsehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind f\u00fcr die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die \u00f6ffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verh\u00fctung von Straftaten, zum Schutz der Gesund\u00adheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung ver\u00adtraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorit\u00e4t und der Unpar\u00adteilichkeit der Rechtsprechung.<\/td>\n<td width=\"180\">(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungs\u00e4usserung. Dieses Recht schliesst die Meinungsfrei\u00adheit und die Freiheit ein, Informa\u00adtionen und Ideen ohne beh\u00f6rdli\u00adche Eingriffe und ohne R\u00fccksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.<\/p>\n<p>(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralit\u00e4t werden geachtet.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h1><strong>4.3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Abwehrrecht gegen den Staat<\/strong><\/h1>\n<p>Wie alle Freiheitsrechte ist auch die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit ein Abwehrrecht gegen staatliche Zwangsmassnahmen. Dazu das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 7,198 ff.):<\/p>\n<p><em>\u00abDie Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des B\u00fcrgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verk\u00f6rpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung f\u00fcr alle Bereiche des Rechts gilt. [\u2026]\u00bb<\/em><\/p>\n<p>Auch nach Ansicht des Schweizerischen Bundesgerichts ist die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit \u00abunentbehrlicher Bestandteil der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung des Bun\u00addes\u00bb und damit \u00abVoraussetzung f\u00fcr die Aus\u00fcbung anderer Freiheitsrechte.\u00bb (BGE 96 I 219, 224 N\u00f6thiger).<\/p>\n<p>Nach klassischer Lehre wird die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit ausschliesslich als Recht ge\u00adgen\u00fcber dem Staat aufgefasst. An dieser Meinung ist m.E. festzuhalten. Strafmassnahmen durch einen Arbeitgeber, der sich durch eine Meinungs\u00e4usserung in sozialen Medien verletzt f\u00fchlt, oder einen Reputationsschaden bef\u00fcrchtet, k\u00f6nnen zwar den Charakter von Zensur an\u00adnehmen, sind aber gleichwohl anders zu behandeln, da hier noch privatrechtliche Vertrags\u00adverh\u00e4ltnisse bedeutsam sind.<\/p>\n<p>Was die reine Abwehrfunktion des Grundrechts auf freie Meinungs\u00e4usserung angeht, ist ein gewisser Wandel festzustellen. Bereits in der zweiten H\u00e4lfte des letzten Jahrhundert konsta\u00adtierte das Bundesgericht einen bedingten Anspruch auf die Ben\u00fctzung \u00f6ffentlichen Grundes Zwecks Aus\u00fcbung dieses Grundrechts. Mag man diesen Schritt, der letztlich allen Tr\u00e4gern der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit n\u00fctzt, noch begr\u00fcssen, ist ein aktives Eingreifen des Staa\u00adtes in den \u00abfreien Markt der Ideen\u00bb, etwa durch finanzielle Presse- und Medienf\u00f6rderung, ab\u00adzulehnen, weil es ein Ding der Unm\u00f6glichkeit ist, staatliche Gelder \u00abgerecht\u00bb zu verteilen. Auch die Unterscheidung in Qualit\u00e4tsmedien und andere ist nur ein untauglicher Versuch, an staatliche Gelder zu kommen. Gerade weil die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit f\u00fcr das Funktio\u00adnieren der Demokratie von zentraler Bedeutung ist, hat sich der Staat jeglicher Einmischung zu enthalten.<\/p>\n<p>Das Grundrecht des Art. 5 GG sch\u00fctzt nicht nur das \u00c4ussern einer Meinung als solches, son\u00addern auch das geistige Wirken durch die Meinungs\u00e4usserung.\u00bb<\/p>\n<h1><strong>4.4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Klare Grenzen mit gesetzlicher Grundlage<\/strong><\/h1>\n<p>\u00abGrundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.\u00bb Dieser Satz entspricht Artikel 5, Absatz 1 der Schweizerischen Bundesverfassung. Das darin verankerte Legalit\u00e4tsprinzip findet sich in allen modernen Rechtsstaaten. Was die schweizerische L\u00f6sung besonders auszeichnet, ist die Betonung, dass dem staatlichen Handeln Grenzen gesetzt sind. Das Le\u00adgalit\u00e4tsprinzip garantiert den Menschen Freir\u00e4ume, in die der Staat nicht eindringen darf.<\/p>\n<p>In einer unsterblichen Grundsatzrede im Unterhaus f\u00fchrte der englische Staatsmann William Pitt der \u00c4ltere (1708 \u2013 1778) aus, was Freiheit des Einzelnen \u2013 selbst in einer Monarchie! \u2013 bedeutet:<\/p>\n<p><em>\u00abDer \u00e4rmste Mann in seiner H\u00fctte kann aller Gewalt der Krone Trotz bieten. Das Haus mag bauf\u00e4llig sein; sein Dach mag wanken; der Wind mag hindurchpfeifen; das Unwetter mag eindringen und der Regen mag eindringen \u2013 aber der K\u00f6nig darf nicht eindringen; all seine Gewalt darf es nicht wagen, die Schwelle dieser zerfallenen Wohnstatt zu \u00fcberschreiten.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>Das Legalit\u00e4tsprinzip legt fest, dass die staatliche Verwaltung ausschliesslich auf Grund von Gesetzen ausge\u00fcbt werden darf. Das bedeutet, dass jeder eingeleitete Verwaltungsakt durch den Gesetzgeber gedeckt sein muss. Und zwar muss jede Norm \u00abso pr\u00e4zise formuliert sein, dass der B\u00fcrger sein Verhalten danach einrichten und die Folgen eines bestimmten Verhal\u00adtens mit einem den Umst\u00e4nden entsprechenden Grad an Gewissheit erkennen kann.\u00bb<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Das Legalit\u00e4tsprinzip dient also dazu das Handeln der Verwaltung f\u00fcr den B\u00fcrger vorhersehbar und berechenbar zu machen.<\/p>\n<p>Die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit war noch nie grenzenlos. Einige Beschr\u00e4nkungen liegen of\u00adfensichtlich im \u00fcbergeordneten \u00f6ffentlichen Interesse und stellen darum keine Bedrohung dieses Freiheitsrechts dar \u2013 sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und den Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit beachten. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang:<\/p>\n<ul>\n<li>Schutz der pers\u00f6nlichen Ehre vor Beleidigung oder Verleumdung sowie Verbot des unlauteren Wettbewerbs durch Herabsetzung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten<\/li>\n<li>Schutz als geheim klassifizierter Informationen,<\/li>\n<li>Schutz der Sittlichkeit und des Jugendschutzes<\/li>\n<li>\u00fcberm\u00e4ssige Kritik an eigenen oder ausl\u00e4ndischen h\u00f6chsten Staatsvertretern (in der Schweiz nur Letzteres)<\/li>\n<li>Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit<\/li>\n<\/ul>\n<p>Insbesondere der letzte Punkt macht die Schwierigkeiten einer generell-abstrakten Abgren\u00adzung deutlich. W\u00e4hrend in den USA der Berufung auf die \u00abnational security\u00bb kaum Grenzen gesetzt sind, sind die Beh\u00f6rden in Europa diesbez\u00fcglich zur\u00fcckhaltender. Allerding waren die Regierenden schon immer enorm kreativ, wenn es darum ging Begr\u00fcndungen f\u00fcr Zensur\u00admassnahmen zu erfinden. Die gleiche geistige Flexibilit\u00e4t tritt auch dann zu Tage, wenn es darum geht das \u00d6ffentlichkeitsprinzip zu unterminieren, wenn also Informationen zur\u00fcckge\u00adhalten werden, obwohl sie der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht werden m\u00fcssten.<\/p>\n<p>Erw\u00e4hnenswert ist in diesem Zusammenhang noch, dass in Deutschland gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, \u00fcble Nachrede und Verleumdung besonders strafbeschwert sind. Mit dieser Bestimmung sollte verhindert werden, dass die \u00f6ffentliche Auseinandersetzung unn\u00f6tig emotionalisiert und polarisiert wird. Aus Schweizer Sicht mutet das seltsam an, da hierzulande Politiker mehr Kritik hinnehmen m\u00fcssen als Normalsterbli\u00adche, was auf eine tiefere demokratische Tradition zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p>\n<h1><strong>4.5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Erlaubt ist, was nicht verboten ist.<\/strong><\/h1>\n<p>Herausragende Bedeutung kommt dem Legalit\u00e4tsprinzip auf dem Gebiet des Strafrechts zu. Zwar wussten bereits die alten R\u00f6mer um die Bedeutung schriftlicher Gesetze, doch im Ver\u00adlaufe des Kaiserreichs verlor dieses Postulat an Bedeutung. An seine Stelle trat der Wille der Herrschenden, die sich mit der Zeit als G\u00f6tter, als gottgleich oder wenigstens als Stellvertre\u00adter Gottes auf Erden betrachteten. Dieses Selbstverst\u00e4ndnis gipfelte schliesslich in dem Lud\u00adwig XIV zugeschriebenen Ausspruch \u00abDer Staat bin ich!\u00bb.<\/p>\n<p>Dieser staatlichen Allmacht Grenzen gesetzt zu haben, ist eines der zentralen Verdienste der Aufkl\u00e4rung. Es wurde unter anderem erreicht durch Amtszeiten, Gewaltentrennung und -hemmung, durch Verfassungen, in denen Grund- und Freiheitsrechte verbrieft sind, und un\u00adabh\u00e4ngige Gerichte.<\/p>\n<p>In einem aufgekl\u00e4rten Rechtsstaat, wird darum nur das als Verbrechen (crimen) verfolgt und bestraft, was der Gesetzgeber zur Straftat erkl\u00e4rt hat. Das lateinische Rechtssprichwort \u00abnulla poena sine lege\u00bb (\u00abkeine Strafe ohne Gesetz\u00bb) bringt das sch\u00f6n zum Ausdruck. Die Langfassung \u2013 \u00abnullum crimen, nulla poena sine lege scripta, praevia, certa et stricta\u00bb &#8211; bein\u00adhaltet weitere wichtige Einzelprinzipien<\/p>\n<ul>\n<li>Notwendigkeit der Schriftlichkeit (nulla poena sine lege scripta)<\/li>\n<li>Notwendigkeit der Fixierung vor Begehung der Tat (nulla poena sine lege praevia)<\/li>\n<li>Notwendigkeit hinreichender Klarheit des Gesetzes (nulla poena sine lege certa)<\/li>\n<li>Verbot von Analogie zu Lasten des T\u00e4ters \u00fcber den Wortlaut des Gesetzes hinaus. Dieses muss restriktiv angewendet werden. (nulla poena sine lege stricta)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit ihrem vermeintlichen Kampf gegen so genannte \u00abFake News\u00bb sowie \u00abHass und Hetze\u00bb, die erkl\u00e4rtermassen auch auf Handlungen \u00abunterhalb der Strafbarkeitsgrenze\u00bb abzielen, tritt die gegenw\u00e4rtige deutsche Bundesregierung den Gesetzlichkeitsgrundsatz im Strafrecht mit F\u00fcssen.<\/p>\n<p>In einem Rechtsstaat ist erlaubt, was nicht verboten ist. Eine Regierung, die dieses einfache Rechtsprinzip zu Ungunsten der rechtsunterworfenen Menschen verletzt, begibt sich auf Ab\u00adwege in voraufkl\u00e4rerische Zeiten. Anlass zu Sorge gibt in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass diesem sp\u00e4tabsolutistischen Gehabe kaum \u00f6ffentliche Opposition entgegen\u00adtritt. Ja selbst Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach Kritik \u2013 auch harte und pole\u00admische! \u2013 am System ein fundamentaler Bestandteil des Grundrechtestaates und die Regie\u00adrung sich diese gefallen lassen m\u00fcsse, werden von ideologisch handelnden Magistraten weitgehend ignoriert und von den Medien bloss schulterzuckend zur Kenntnis genommen. Damit mangelt es bereits an der ersten Voraussetzungen, die Zaccharia Giacometti 1954 in seiner ber\u00fchmten Festrede \u00abDie Demokratie als H\u00fcterin der Menschenrechte\u00bb<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> als Grund\u00adlage einer \u00abreifen Demokratie\u00bb definierte:<\/p>\n<p><em>\u00abErstens muss die Freiheitsidee im Individuum und im Volke lebendig und das rechts\u00adstaatliche Naturrecht zwar nicht als Recht, aber als ethische Kraft wirksam sein; es m\u00fcssen mit anderen Worten freiheitliche Wertvorstellungen herrschen, aber nicht als vom Augenblick geborene euphoristische Stimmungen oder oppor\u00adtunistische Eingebungen, sondern als tiefe politische \u00dcberzeugungen, die das Be\u00adwusstsein des Volkes dauernd beherrschen und von den treibenden Kr\u00e4ften des politischen Lebens getragen werden.\u00bb<\/em><\/p>\n<h1><strong>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Ausdruck eines hierarchischen Verh\u00e4ltnisses<\/strong><\/h1>\n<p>Seit sich die Menschheit in Regierende und Regierte (in \u00abunten\u00bb und \u00aboben\u00bb) unterteilen l\u00e4sst, streben die Ersteren danach, die letzteren zu f\u00fchren. Sie nutzen dazu die mannigfalti\u00adgen Formen der Kommunikation. Selbst angesichts \u00fcberragender Machtpositionen wussten die Herrschenden \u2013 zumindest die Klugen unter ihnen \u2013 um die Wichtigkeit der \u00f6ffentlichen Meinung. Die erfolgreichsten unter ihnen waren seit Julius C\u00e4sar und lange davor immer auch Meister der PR.<\/p>\n<p>Wer zensiert, erhebt sich \u00fcber die Menschen, die sich frei \u00e4ussern und ihre Informationsquel\u00adlen frei w\u00e4hlen wollen. Da die Meinungs\u00e4usserungsfreiheit ein zentrales Postulat der Aufkl\u00e4\u00adrung und Demokratie ist, ist der Drang der Regierenden nach Lenkung der \u00f6ffentlichen Mei\u00adnung durch Zensurmassnahmen als Streben in voraufkl\u00e4rerische Zeiten zu qualifizieren.<\/p>\n<p>Wo alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, hat niemand das Recht dieses Volk durch Lenkung der freien Rede zu bevormunden \u2013 es sei denn, solche Massnahmen w\u00e4ren demokratisch legitimiert und k\u00e4men nur in ausserordentlichen Situationen etwa im Kriegsfall zur Anwen\u00addung. Und auch dies nur vor\u00fcbergehend und restriktiv \u2013 also niemals weitergehend, als zur Erreichung des angestrebten Ziels unbedingt n\u00f6tig.<\/p>\n<p>Unter keinen Umst\u00e4nden darf diejenige Beh\u00f6rde, der im Falle einer ausserordentlichen Lage ausserordentliche Kompetenzen zufallen diese ausserordentliche Lage selbst ausrufen. Das verbietet schon die Gewaltentrennung.<\/p>\n<h1><strong>5.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Zensur ist immer \u00abgut gemeint\u00bb\u2026<\/strong><\/h1>\n<p>Nie sind Politiker so kreativ, wie wenn es darum geht, h\u00f6here Steuern oder Eingriffe in die freie Willensbildung zu begr\u00fcnden. W\u00e4hrend Ersteres dem Erlangen und Ausbauen von Macht dient, zielt Letzteres auf ihren Erhalt. Nur den bereits M\u00e4chtigen steht das Mittel der Zensur zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Die katholische Kirche begr\u00fcndete das Verbot bestimmter B\u00fccher mit ihrem Bestreben die Gl\u00e4ubigen vor \u00abVerwirrung und S\u00fcnde\u00bb zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Die Zensoren Metternichs hatten sich an detaillierte Vorschriften zu halten, die darauf abziel\u00adten, \u00abdie Manifestation von Ideen zu hindern, die den Frieden des Staates, seine Interessen und seine gute Ordnung verwirren.\u00bb<\/p>\n<p>Auch heute sehen sich viele Regierungen gezwungen, jene Menschen, von denen alle Staatsgewalt ausgeht, vor dubiosen Gefahren zu sch\u00fctzen. Zu nennen ist in diesem Zusam\u00admenhang vor allem das Schlagwort \u00abHass und Hetze\u00bb \u2013 eine raffinierte Alliteration, die auf gef\u00e4hrliche Weise die Trennung von Meinung und Straftatbestand verwischt. Denn Hass ist eine zutiefst im menschlichen Bewusstsein verankerte Gef\u00fchlsregung, die nicht verboten werden kann, so sehr dies auch w\u00fcnschenswert erscheinen mag. Niemand hat ein Recht da\u00adrauf, nicht gehasst zu werden. Und ob jemand gehasst wird, h\u00e4ngt in der Regel auch mit dem jeweiligen Verhalten zusammen.<\/p>\n<p>Etwas anders verh\u00e4lt es sich mit der Hetze. Diese kann sehr wohl strafbar sein, wenn sie sich etwa in einem Gewaltaufruf \u00e4ussert. Auch der Tatbestand der \u00abVolksverhetzung\u00bb, eine deutsche Eigenart, setzt f\u00fcr eine Bestrafung eine gewisse Intensit\u00e4t und Ernsthaftigkeit des Hetzens voraus. Der inflation\u00e4re Einsatz dieses Vorwurfs schadet der Absicht des Gesetzge\u00adbers, der mit Sicherheit keine politische Waffe schaffen wollte.<\/p>\n<p>Alter Wein in neuen Schl\u00e4uchen ist auch die Absicht gewisser Regierungen, die Menschen vor so genannten \u00abFake News\u00bb sch\u00fctzen zu wollen. Genau wie die Kirche im Mittelalter masst sich eine selbsternannte Elite das Recht an, ex cathedra \u00fcber richtig und falsch zu entscheiden. In der in der Einleitung erw\u00e4hnten Aussage brachte das John Kerry unge\u00adschminkt zum Ausdruck: Die Menschen sollen daran gehindert werden, den Pl\u00e4nen der Re\u00adgierenden Widerstand entgegensetzen zu k\u00f6nnen. Freiheitlich-republikanische Staatsord\u00adnung, ade!<\/p>\n<h1><strong>5.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Zensur scheiterte \u2013 bisher\u2026<\/strong><\/h1>\n<p>Nicht nur Politiker und Zensoren sind kreativ, auch den Zensierten fehlt es nicht an Fantasie, und in aller Regel sind sie ihren Verfolger stets einen Schritt voraus. Schon in der Antike ar\u00adbeiteten Autoren mit Fabeln, um die M\u00e4chtigen in Verlegenheit zu bringen, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, man habe sie direkt beleidigt. Diese Tradition wurde im Frankreich des 17. Jahrhunderts von Jean de La Fontaine perfektioniert.<\/p>\n<p>Eine der m\u00e4chtigsten Waffen der Unterdr\u00fcckten gegen ihre Peiniger ist der Humor, der in den schlechtesten Zeiten grandiose Bl\u00fcten bildet, wie die Fl\u00fcsterwitze aus der Zeit des Drit\u00adten Reiches oder w\u00e4hrend Stalins Herrschaft belegen.<\/p>\n<p>Manche Autoren und Komponisten machten sich auch einen Spass daraus, die Zensoren an der Nase herumzuf\u00fchren, indem sich mit verstecken Anspielungen und Doppeldeutigkeiten arbeiteten. Jene Zensoren, die Verdis \u00abBallo in Mascera\u00bb vom Hof des schwedischen K\u00f6nigs zum Boston verlegen liessen wussten freilich um die Sinnlosigkeit und L\u00e4cherlichkeit ihres Tuns.<\/p>\n<p>Auch harmlosen Zeichen oder Redewendungen kann eine stark subversive Kraft erwachsen. Wenn die Menschen dadurch erst einmal realisieren, wie viele sie sind.<\/p>\n<p>Zensur liess sich bisher nie l\u00fcckenlos durchsetzen. Wie gestautes Wasser fanden auch Men\u00adschen immer Wege, um der Obrigkeit eine lange Nase zu drehen. Wo der Verkauf von B\u00fc\u00adchern offiziell verboten war, wurden sie eben im Verborgenen weitergegeben. Selbst das Ver\u00adbot, Kinder in bestimmten Sprachen zu unterrichten, wurde immer wieder umgangen.<\/p>\n<p>Die Arme der Regierenden waren zwar m\u00e4chtig, aber nicht allm\u00e4chtig.<\/p>\n<h1><strong>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Das Internet er\u00f6ffnet neue Dimensionen<\/strong><\/h1>\n<p>Die Anweisungen<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> die Graf Josef Sedlnitzky, Leiter der Polizei- und Zensurhofstelle und des Sonderreferats f\u00fcr Polizei, Zensur und Presse, das direkt Metternich unterstellt war, seinen Mannen mit auf den Weg gab, h\u00e4tten klarer nicht sein k\u00f6nnen:<\/p>\n<p><em>\u00abKein Lichtstrahl, er komme, woher er wolle, soll in Hinkunft unbeachtet und uner\u00adkannt in der Monarchie bleiben, oder seiner m\u00f6glichen n\u00fctzlichen Wirksamkeit ent\u00adzogen werden; aber mit vorsichtiger Hand sollen auch Herz und Kopf der Unm\u00fcn\u00addigen vor den verderblichen Ausgeburten einer scheusslichen Phantasie, vor dem giftigen Hauche selbsts\u00fcchtiger Verf\u00fchrer, und vor den gef\u00e4hrlichen Hirngespinns\u00adten verschrobener K\u00f6pfe gesichert werden.\u00bb<\/em><\/p>\n<p>Dass das mit dem Lichtstrahl eine masslose \u00dcbertreibung war, wusste nat\u00fcrlich auch Graf Sedlnitzky. Mit dieser Anweisung sollte denn auch vor allem eine klare Richtung vorgegeben werden: Die Massnahmen sollten gr\u00fcndlich durchgesetzt werden. Und es war ein Kampf um Herzen und Gedanken, um Fantasie und Hirngespinste. Von da bis zu den Aussagen Josef Stalins war nur noch ein kurzer Weg:<\/p>\n<p><em>\u00abGedanken sind m\u00e4chtiger als Waffen. Wir erlauben es unseren B\u00fcrgern nicht, Waffen zu f\u00fchren \u2013 warum sollten wir es ihnen erlauben, selbst\u00e4ndig zu denken?\u00bb<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\"><strong>[8]<\/strong><\/a><\/em><\/p>\n<p><em>\u00abDeshalb ist jeder, der versucht, der versucht, diese Einheit des sozialistischen Staates zu zerst\u00f6ren, der danach strebt, einzelne Teile und Nationalit\u00e4ten von ihm abzutrennen, ein Feind, ein geschworener Feind des Staates, der V\u00f6lker der UdSSR- Und wir werden jeden dieser Feinde vernichten, sei er auch ein alter Bol\u00adschewik, wir werden seine Sippe, seine Familie komplett vernichten. Jeden, der mit seinen Taten und in Gedanken einen Anschlag auf die Einheit des sozialisti\u00adschen Staates unternimmt, werden wir erbarmungslos vernichten. Auf die Vernich\u00adtung aller Feinde, ihrer selbst, ihrer Sippe -bis zum Ende!\u00bb<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\"><strong>[9]<\/strong><\/a><\/em><\/p>\n<h1><strong>6.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Der Wunsch nach totaler Kontrolle<\/strong><\/h1>\n<p>Es ist ein alter Traum der Menschheit, oder zumindest mancher Menschen, Verbrechen zu verhindern, bevor sie sich ereignen. Voraussetzung dazu ist die Kenntnis \u00fcber die Gedanken der Menschen \u2013 und damit die Kontrolle dar\u00fcber. Das Internet und die digitalisierte Welt er\u00ad\u00f6ffnen in dieser Hinsicht ungeahnte M\u00f6glichkeiten. Dabei bleibt die Grundfrage bestehen: Wer kontrolliert, und wer wird kontrolliert. Wo derjenige kontrolliert wird, von dem angeblich alle Staatsgewalt ausgeht, kann nicht mehr von einer Demokratie gesprochen werden.<\/p>\n<p>Das Internet und vor allem das World Wide Web war das Versprechen, alle Menschen auf unserem Planeten gleichberechtigt miteinander zu verbinden. Die schier unendliche Menge an Information liess eine Kontrolle durch staatliche Beh\u00f6rden als unm\u00f6glich erscheinen. Doch das erwies sich rasch als Fehleinsch\u00e4tzung.<\/p>\n<p>Statt der \u00abSchuldigen\u00bb wurden die Anbieter von Internetdienstleistungen ins Visier und in die Pflicht genommen. Sie mussten Daten herausr\u00fccken, und mittlerweile drohen ihnen sogar hohe Bussen, wenn sie Inhalte nicht \u00abmoderieren\u00bb, also Zensur im Sinne der Beh\u00f6rden \u00fcben. Dass diese Bestrebungen in krassem Widerspruch zu Verfassungen und Menschen\u00adrechtserkl\u00e4rungen stehen, scheint niemanden zu k\u00fcmmern. Im Gegenteil, diese Angriffe auf die Meinungs- und Informationsfreiheit erfolgen angeblich \u00abzum Schutz der Demokratie.\u00bb<\/p>\n<p>Selbst die digitale Kommunikation zwischen Privatpersonen soll k\u00fcnftig ohne Anfangsver\u00addacht \u00fcberwacht werden k\u00f6nnen. Digitale Spuren im Netz haben f\u00fcr die Beh\u00f6rden den un\u00adsch\u00e4tzbaren Vorteil, dass sie auch digital verarbeitet werden k\u00f6nnen. So brachte das Internet statt grenzenloser Freiheit, grenzenlose Kontrolle.<\/p>\n<p>Diese Entwicklung sollte alle freiheitsliebenden Menschen mit Sorge erf\u00fcllen, weil die noch nicht lange zur\u00fcckliegende \u00abCorona-Pandemie\u00bb ebenso unmissverst\u00e4ndlich wie drastisch vor Augen f\u00fchrte, wie weit die Regierenden zur Erlangung ihrer Ziele zu gehen bereit sind. Wer den Besuch von Theatern, Kinos und Restaurants willk\u00fcrlich von einem medizinischen Eingriff abh\u00e4ngig macht, wird nicht z\u00f6gern, sozial genehmes Verhalten auch in anderen Be\u00adreichen mit QR-Codes zu erzwingen.<\/p>\n<h1><strong>6.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Private Handlanger<\/strong><\/h1>\n<p>Selbst so gut organisierte Organisationen wie die Geheimdiensten eines Walsinghams oder Fouch\u00e9s, das KGB, die Gestapo oder die Stasi w\u00e4ren niemals so effektiv gewesen ohne die Tausenden von Zutr\u00e4gern, die sich dem jeweiligen Regime andienten in der Hoffnung, dadurch die eigene Position zu verbessern oder wenigstens zu sichern. Auf dieses altbew\u00e4hrte System setzte nun auch die EU, mit dem Digital Services Act, der in Deutschland selbstredend vorbildlich umgesetzt wird. So sollen fortan so genannte \u00abTrusted Flagger\u00bb im Auftrag der Bundesregierung das Internet nach unliebsamen Meinungen durchsuchen. Auf diese Weise potenziert der Staatsapparat seinen Einfluss auf die Meinungs\u00e4usserung, die gem\u00e4ss Grundgesetz und zahlreichen v\u00f6lkerrechtlichen Kodifizierungen frei erfolgen sollte.<\/p>\n<h1><strong>7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Wo bleibt der Aufschrei?<\/strong><\/h1>\n<p>Nun sollte man meinen, dass sich jene, die am meisten von der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit profitieren, weil das Verbreiten von Informationen und Meinungen ihr Beruf ist, gegen jeden Versuch, dieses Recht zu beschneiden reflexartig Widerstand leisten. Doch das passiert nicht. Im Gegenteil, landauf, landab wird nicht nur betont, dass die Meinungs\u00e4usserungsfrei\u00adheit nicht grenzenlos sei, es wird sogar fieberhaft nach Gr\u00fcnden gesucht, um sie zu be\u00adschr\u00e4nken. Selbst Verbote von Sendern und Publikationen werden begr\u00fcsst.<\/p>\n<p>So genannte \u00abQualit\u00e4tsjournalisten\u00bb fordern, dass die Pressefreiheit wegen Hass und Hetze in den sozialen Netzwerken eingeschr\u00e4nkt werden m\u00fcsse. Dies vor allem dort, wo eine seri\u00ad\u00f6se Berichterstattung nicht mehr stattfinde. Emp\u00f6rung herrscht vor allem \u00fcber Blogger, die freie Meinungs\u00e4usserung und Pressefreiheit falsch interpretierten. Oft handle es sich dabei Personen, die von Journalismus wenig Ahnung h\u00e4tten. \u2013 Was f\u00fcr eine Arroganz!<\/p>\n<p>Worum es eigentlich geht, wir rasch klar, wenn man betrachtet, welche Art von Medienschaf\u00adfenden mit Preisen \u00fcberh\u00e4uft werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h1><strong>8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><strong>Kurzargumentarium<\/strong><\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Der Zensor erhebt sich \u00fcber die Gesellschaft, das zerst\u00f6rt die Demokratie.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>In einer Demokratie kontrollieren die B\u00fcrger die Regierung, nicht umgekehrt. Diese ver\u00adf\u00fcgt nur \u00fcber jene Macht, die die B\u00fcrger ihr zugestehen.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Meinungs\u00e4usserungs- und Informationsfreiheit sind unentbehrliche Grundlagen der Demokratie.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Staatsapparat darf urteilsf\u00e4higen und m\u00fcndigen B\u00fcrgern nichts vorenthalten, was dies f\u00fcr n\u00f6tig erachten, um Entscheidungen treffen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Demokratische Willensbildung muss frei sein. Der Souver\u00e4n darf nicht zensiert werden.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Souver\u00e4n ist nicht mehr souver\u00e4n, wenn er von seinen Untergebenen geg\u00e4ngelt wird. In einer freien Gesellschaft kann es keine absolute Wahrheit geben. Wohl aber eine Ann\u00e4herung daran. Diese muss im uneingeschr\u00e4nkten Austausch von Argumen\u00adten stattfinden.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Das Recht der B\u00fcrger auf freie \u00c4usserung ihrer Meinungen verpflichtet den Staat \u2013 unabh\u00e4ngig von deren Inhalt \u2013 zu einem Dulden.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die beste Mediengesetzgebung ist keine Mediengesetzgebung. Wenn die B\u00fcrger sich \u00e4ussern, hat der Staat zu schweigen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong>S\u00e4mtliche wichtigen Kodifikationen sind so klar und einfach gehalten, dass sie keiner Auslegung durch Politiker bed\u00fcrfen.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Menschenrecht auf freie Meinungs\u00e4usserung ist denkbar einfach formuliert. Damit es auch Politiker und Verwaltungsfunktion\u00e4re verstehen k\u00f6nnen lauten die einschl\u00e4gi\u00adgen Bestimmungen: \u00abEine Zensurfindet nicht statt.\u00bb, \u00abDie Meinungs- und Informations\u00adfreiheit ist gew\u00e4hrleistet.\u00bb oder \u00abJede Person hat das Recht auf freie Meinungs\u00e4usse\u00adrung. Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne beh\u00f6rdliche Eingriffe und ohne R\u00fccksicht auf Staatsgrenzen zu emp\u00adfangen und weiterzugeben.\u00bb<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong>M\u00f6gen die angef\u00fchrten Gr\u00fcnde noch so hehr sein, am Ende geht es dem Zensor um Kontrolle und Macht.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Wer bereits das \u00abMachtmonopol\u00bb f\u00fcr sich beansprucht, darf nicht auch noch \u00fcber die \u00f6ffentliche und ver\u00f6ffentlichte Meinung herrschen.<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong>Auch die \u00abF\u00f6rderung\u00bb ausgew\u00e4hlter Medien ist ein Verstoss gegen die Meinungs\u00e4usserungs- und Informationsfreiheit.<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Staat hat sich gegen\u00fcber allen Rechtunterworfenen neutral zu verhalten. Eine gerechte, das heisst politisch neutrale, F\u00f6rderung einzelner Medien, was in der Regel finanzielle Unterst\u00fctzung bedeutet, ist ein Ding der Unm\u00f6glichkeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Aus der Pr\u00e4ambel der Schweizerischen Bundesverfassung.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz <a href=\"https:\/\/hls-dhs-dss.ch\/de\/articles\/024656\/2015-01-25\/\">https:\/\/hls-dhs-dss.ch\/de\/articles\/024656\/2015-01-25\/<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> <a href=\"https:\/\/nypost.com\/2024\/10\/02\/opinion\/john-kerry-says-first-amendment-is-the-enemy-as-elites-try-to-stamp-out-free-speech\/\">https:\/\/nypost.com\/2024\/10\/02\/opinion\/john-kerry-says-first-amendment-is-the-enemy-as-elites-try-to-stamp-out-free-speech\/<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Quelle: <a href=\"https:\/\/www.habsburger.net\/de\/kapitel\/erste-erfolge-die-abschaffung-der-zensur\">https:\/\/www.habsburger.net\/de\/kapitel\/erste-erfolge-die-abschaffung-der-zensur<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> BGE 109 Ia 273, E. 4d, S. 283. Dieser Auffassung ist ebenfalls der EGMR: Vukota-Boji\u0107 v. Schweiz, Rz. 74 und 77. (zitiert nach Wikipedia)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> <a href=\"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=495245\">https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=495245<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Zensurvorschrift vom 14. September 1810.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Stalin zugeschrieben.<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> \u00dcberliefert durch Georgi Dimitroff, bulgarischer Politiker, Mitgliede der Bulgarischen Kommunistischen Partei, von 1935 bis 1943 Generalsekret\u00e4r der Komintern in Moskau.<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00abIch missbillige, was du sagst, aber ich werde bis zum Tod dein Recht verteidigen, es zu sagen.\u00bb Evelyn Beatrice Hall (1868 \u2013 1956) \u00a0\u00abWenn Freiheit \u00fcberhaupt etwas bedeutet, dann das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht h\u00f6ren wollen.\u00bb George Orwell (1903 \u2013 1950) \u00a0\u00abNichts auf der Welt ist so m\u00e4chtig wie eine &hellip; <a href=\"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=495290\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Keine Demokratie ohne freie Rede (Versuch einer Argumentationshilfe)<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_exactmetrics_skip_tracking":false,"_exactmetrics_sitenote_active":false,"_exactmetrics_sitenote_note":"","_exactmetrics_sitenote_category":0,"jetpack_post_was_ever_published":false,"_jetpack_newsletter_access":"","_jetpack_dont_email_post_to_subs":false,"_jetpack_newsletter_tier_id":0,"_jetpack_memberships_contains_paywalled_content":false,"_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"footnotes":"","jetpack_publicize_message":"","jetpack_publicize_feature_enabled":true,"jetpack_social_post_already_shared":true,"jetpack_social_options":{"image_generator_settings":{"template":"highway","default_image_id":0,"font":"","enabled":false},"version":2}},"categories":[1],"tags":[775,23,774,771,772,773,57],"class_list":["post-495290","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-aufklaerung","tag-freiheit","tag-grundgesetz","tag-information","tag-meinungsaeusserung","tag-verfassung","tag-zensur"],"jetpack_publicize_connections":[],"jetpack_featured_media_url":"","jetpack_sharing_enabled":true,"jetpack_shortlink":"https:\/\/wp.me\/p6ORi5-24Qy","_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/495290","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=495290"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/495290\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":495298,"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/495290\/revisions\/495298"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=495290"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=495290"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.zanetti.ch\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=495290"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}