{"id":739,"date":"2015-11-11T18:11:27","date_gmt":"2015-11-11T17:11:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zanetti.ch\/?p=739"},"modified":"2015-11-11T18:11:44","modified_gmt":"2015-11-11T17:11:44","slug":"solidaritaet-fordern-aber-hegemonie-anstreben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=739","title":{"rendered":"\u201eSolidarit\u00e4t!\u201c fordern, aber Hegemonie anstreben"},"content":{"rendered":"<p><strong>In der Europa heimsuchenden Fl\u00fcchtlingskrise ist wieder einmal viel von Solidarit\u00e4t die Rede. Genauer: Von Zwangssolidarit\u00e4t. Berlin schafft im Alleingang Fakten und fordert dann von anderen Staaten Solidarit\u00e4t. Gutnachbarschaftliches Verhalten sieht anders aus.<\/strong><!--more--><\/p>\n<p>\u201eDie Freiheit des Einzelnen reicht bis dort, wo die Freiheit des Andern beginnt.\u201c Zumindest in der Theorie ist diese Grundregel f\u00fcr das friedliche Zusammenleben von Menschen simpel und einleuchtend. Doch, wie Friedrich Schiller Wilhelm Tell sagen l\u00e4sst: &#8222;Es kann der Fr\u00f6mmste nicht in Frieden leben, wenn es dem b\u00f6sen Nachbarn nicht gef\u00e4llt.&#8220; Aufgrund dieser Erkenntnis gaben sich zivilisierte Gesellschaften Regeln, deren Ziel es ist, Konflikte in einem geordneten Verfahren zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>Eine solche Bestimmung, die das Verh\u00e4ltnis zwischen Nachbarn betrifft, findet sich in Artikel 684 unseres Zivilgesetzbuches (ZGB): \u201eJedermann ist verpflichtet, bei der Aus\u00fcbung seines Eigentums, wie namentlich bei dem Betrieb eines Gewerbes auf seinem Grundst\u00fcck, sich aller \u00fcberm\u00e4ssigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten.\u201c Es ist also alles erlaubt, was das Eigentumsrecht des Nachbars nicht \u00fcberm\u00e4ssig st\u00f6rt. Diesen Schutz der Rechte Dritter kennt auch das deutsche B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (BGB) in \u00a7903: \u201eDer Eigent\u00fcmer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschliessen.\u201c<\/p>\n<p>Wer in seinem Eigentumsrecht verletzt wird, darf sich vor Gericht gegen die St\u00f6rung zur Wehr setzen. Warum sollte dieses Prinzip nicht auch f\u00fcr zivilisierte Staaten gelten?<\/p>\n<p><strong>Auch Staaten haben Nachbarn<\/strong><\/p>\n<p>Bereits im ersten Artikel ihrer Charta setzten sich die Vereinten Nationen das Ziel, \u201efreundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der V\u00f6lker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Massnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen.\u201c Von \u201eGleichberechtigung der Nationen\u201c und vom \u201eSelbstbestimmungsrecht der V\u00f6lker\u201c ist da die Rede. Was ist das anderes, als Nachbarschaftsrecht \u2013 wie jenes im ZGB oder im BGB? Und damit sind wir bei der Frage, die mich seit l\u00e4ngerer Zeit besch\u00e4ftig: Was gibt Deutschland das Recht, eine Politik zu betreiben, die viele andere Staaten in Mitleidenschaft zieht?<\/p>\n<p>Deutschland ist ein souver\u00e4ner Staat und kann als solcher tun und lassen, was es will. Mit einer gewichtigen Einschr\u00e4nkung: Kein Staat darf durch die Aus\u00fcbung seiner Souver\u00e4nit\u00e4t die Souver\u00e4nit\u00e4t anderer Staaten beeintr\u00e4chtigen. Doch genau das macht Deutschland derzeit regelm\u00e4ssig und zwar mit einem Selbstbewusstsein, das zur Wachsamkeit zwingt. Es fordert von anderen Staaten jene Solidarit\u00e4t, die es bei seinen Alleing\u00e4ngen vermissen l\u00e4sst. Niemand sonst rief in die Welt hinaus, das Asylrecht kenne keine Obergrenze, wer wolle, d\u00fcrfe kommen.<\/p>\n<p><strong>Absolutistisches Gehabe der deutschen Regierung<\/strong><\/p>\n<p>Unser n\u00f6rdliches Nachbarland mag so viele Fl\u00fcchtlinge aufnehmen, wie es will. Aber seine Bundeskanzlerin hat nicht das Recht nach Belieben aus einer Laune heraus \u2013 nota bene ohne Parlamentsbeschluss oder gerichtliche Erm\u00e4chtigung \u2013 V\u00f6lkerrecht ausser Kraft zu setzen. Deutschland ist damit wortbr\u00fcchig geworden. Es gab unter anderem dem Schweizer Volk das Versprechen ab, die Schengen-Aussengrenze werde besonders gesichert und Fl\u00fcchtlinge, die \u00fcber ein sicheres Drittland einreisen, w\u00fcrden in dieses zur\u00fcckgeschickt. Das Schweizer Volk, das diesen Beteuerungen Glauben schenkte, sieht sich betrogen.<\/p>\n<p>Auch in der Energiepolitik nimmt Berlin nur auf die eigenen Interessen R\u00fccksicht. Geltendes Recht und Vertr\u00e4ge interessieren kaum. Der politische Wille ist alles. Das gleiche Land, das uns Schweizern im Einverst\u00e4ndnis mit einer kopfnickenden Landesregierung vorwirft, wir betrieben eine sch\u00e4dliche Steuerpolitik, nimmt sich das Recht heraus, so genannt alternative Energieformen in einem Ausmass zu subventionieren, dass die daraus f\u00fcr den Markt entstandenen Verwerfungen der Preise f\u00fcr die Schweizer Energiewirtschaft ein existenzbedrohendes Ausmass angenommen haben. Nur das eigene Interesse Berlins z\u00e4hlt. Die anderen sollen sich gef\u00e4lligst solidarisch, sprich: \u201egef\u00fcgig\u201c, zeigen.<\/p>\n<p>In dem vor zwei Jahren erschienenen Buch \u201eKampf um Vorherrschaft\u201c zeigt Brendan Simms, Professor f\u00fcr die Geschichte der internationalen Beziehungen an der Universit\u00e4t Cambridge, auf, dass die europ\u00e4ische Geschichte der letzten 500 Jahre stets auch deutsche Geschichte war. Das Streben Deutschlands nach Vorherrschaft in Europa ist eine Konstante, und dieses Streben ist offenbar nicht zu Ende.<\/p>\n<p><strong>Die Schw\u00e4che der Schweizer Regierung wird ausgen\u00fctzt<\/strong><\/p>\n<p>Dass unsere eigene Regierung nicht einmal die Kraft zum diplomatischen Protest aufbringt, macht die Sache nur noch schlimmer. Jedes Land, das etwas auf sich h\u00e4lt, reklamiert ansonsten f\u00fcr sich das Recht, ein Verhalten auch ausserhalb seines Gebiets zu regeln, wenn dieses Verhalten im eigenen Land Auswirkungen hat. Dieses so genannte Auswirkungsprinzip kommt besonders im Kartellrecht zum Tragen. Staaten pochen auf ihre Souver\u00e4nit\u00e4t.<\/p>\n<p>Aber eben, es br\u00e4uchte eine Regierung, die weiss, wem gegen\u00fcber sie verantwortlich ist. Der eigenen Bev\u00f6lkerung oder fremden Funktion\u00e4ren? Solange dies nicht kristallklar ist, wird V\u00f6lkerrecht nur noch sein, was Frau Merkel und andere Machtmenschen als V\u00f6lkerrecht anerkennen und nicht, was souver\u00e4ne Staaten in guten Treuen vereinbaren. Und da sich unsere heimischen Internationalisten von der FDP bis hin zu den Alternativen, dem Diktat aus Br\u00fcssel und Berlin in einem \u201eRahmenvertrag\u201c ganz generell unterwerfen wollen, wird es Sache der SVP bleiben, dem Schweizer Volk klar zu machen, was auf dem Spiel steht.<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Europa heimsuchenden Fl\u00fcchtlingskrise ist wieder einmal viel von Solidarit\u00e4t die Rede. Genauer: Von Zwangssolidarit\u00e4t. Berlin schafft im Alleingang Fakten und fordert dann von anderen Staaten Solidarit\u00e4t. 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