{"id":952,"date":"2016-01-29T09:56:14","date_gmt":"2016-01-29T08:56:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.zanetti.ch\/?p=952"},"modified":"2016-01-29T10:14:47","modified_gmt":"2016-01-29T09:14:47","slug":"was-alles-nicht-gegen-die-durchsetzungsinitiative-spricht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.zanetti.ch\/?p=952","title":{"rendered":"Was alles nicht gegen die Durchsetzungsinitiative spricht"},"content":{"rendered":"<p>Mein Referat zur Durchsetzungsinitiative anl\u00e4sslich der Delegiertenversammlung der SVP des Kantons Graub\u00fcnden vom 28. Januar 2016.<!--more--><\/p>\n<p>Haben Sie vielen Dank f\u00fcr die Einladung zu Ihnen nach Thusis. Auch die Z\u00fcrcher SVP f\u00fchrt \u00fcbrigens heute Abend ihre Delegiertenversammlung durch, aber wenn mich die B\u00fcndner rufen, dann komme ich nat\u00fcrlich. Ja, f\u00fcr Sie w\u00e4re ich sogar in meinen Heimatort nach Poschiavo gekommen. F\u00fcr heute bin ich allerdings froh, dass wir uns in der Mitte treffen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4ss Einladung habe ich Ihnen heute Abend die Vorz\u00fcge der Durchsetzungsinitiative, \u00fcber die wir am 28. Februar abstimmen, anzupreisen. Doch da es um unsere eigene Initiative geht, f\u00fcr die Sie sogar Unterschriften gesammelt haben, w\u00e4hlte ich einen anderen Ansatz:<\/p>\n<p>Ich will Ihnen nicht erl\u00e4utern, was alles f\u00fcr die Durchsetzungsinitiative spricht, sondern, was alles nicht dagegen spricht. Ich werde mich also mit den Argumenten unserer Gegner auseinandersetzen:<\/p>\n<p><span style=\"color: #3366ff;\">Erstens: Es wird behauptet, unser Vorgehen sei unstatthaft, weil wir mit unserer Initiative nicht bis zur Verabschiedung der Gesetzesvorlage gewartet h\u00e4tten.<\/span><\/p>\n<p>Gesch\u00e4tzte Delegierte, es w\u00e4re geradezu fahrl\u00e4ssig gewesen, solange zu warten, denn bereits nach wenigen Wochen war klar, dass die Parlamentsmehrheit will, was zuvor von s\u00e4mtlichen St\u00e4nden verworfen worden ist: Die Ber\u00fccksichtigung des Straffmasses und die Erweiterung des richterlichen Ermessens. Bei unseren Richtern, die ausser bei Verkehrsdelikten nicht mehr zu strafen wissen, w\u00fcrden H\u00e4rtef\u00e4lle zur Regel, anstatt zur Ausnahme.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen f\u00e4llt der Vorwurf auf unsere Kritiker zur\u00fcck. Betrachten wir bloss einmal die Spekulationsstopp-Initiative, \u00fcber die wir ebenfalls am 28. Februar abstimmen: Dort ist die Durchsetzungsinitiative bereits im Initiativtext enthalten: W\u00f6rtlich heisst es in der geforderten \u00dcbergangsbestimmung:<\/p>\n<p><em>Treten innerhalb von drei Jahren nach Annahme von Artikel 98a durch Volk und St\u00e4nde die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen nicht in Kraft, so erl\u00e4sst der Bundesrat die n\u00f6tigen Ausf\u00fchrungsbestimmungen auf dem Verordnungsweg; diese gelten bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen.<\/em><\/p>\n<p><span style=\"color: #3366ff;\">Zweitens wird uns vorgeworfen, unsere Initiative sehe einen unzul\u00e4ssigen Automatismus vor, der das richterliche Ermessen einenge<\/span><\/p>\n<p>Meine Damen und Herren, es geh\u00f6rt zu den Errungenschaften der Aufkl\u00e4rung, dass Richter an das Gesetz gebunden sind und nicht einfach nach Belieben urteilen d\u00fcrfen. Lesen Sie nur einmal die Einleitungstitel unseres Zivilgesetzbuches. Dort ist genau beschrieben, wie Richter vorzugehen haben, wenn tats\u00e4chlich eine Gesetzesl\u00fccke vorliegt: Sie m\u00fcssen eine generell-abstrakte Regel aufstellen, als w\u00e4ren sie selber Gesetzgeber, und m\u00fcssen diese dann auf den konkreten Fall anwenden. Sie d\u00fcrfen sich also das Urteil f\u00fcr den konkreten Fall nicht aus den Fingern saugen.<\/p>\n<p>Gerade auch im Zusammenhang mit der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit in unserem Land kommt das Bestreben, Richter an die kurze Leine zu nehmen zum Ausdruck. Es ist n\u00e4mlich nicht so, dass es vergessen gegangen w\u00e4re, ein Verfassungsgericht einzuf\u00fchren. Nein, das Schweizer Volk und die St\u00e4nde habe es dem Bundesgericht ausdr\u00fccklich untersagt, Gesetze auf die Verfassungsm\u00e4ssigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Artikel 190 BV postuliert den Vorrang von Bundesgesetzen, weil diese demokratisch legitimiert sind. Die Justiz bewegt sich also nicht im freien Raum.<\/p>\n<p>Dass Richter nach Feststellung eines Sachverhalts eine bestimmte Konsequenz anordnen m\u00fcssen, ist das Wesen ihrer Arbeit. Vor allem im Strafrecht geht es um nichts anderes. So heisst es etwa im Strafgesetzbuch:<\/p>\n<p><em>Art. 87<\/em><\/p>\n<p><em>1 Dem bedingt Entlassenen wird eine Probezeit auferlegt, deren Dauer dem Strafrest entspricht. Sie betr\u00e4gt jedoch mindestens ein Jahr und h\u00f6chstens f\u00fcnf Jahre.<\/em><\/p>\n<p><em>Art. 111<\/em><\/p>\n<p><em>Wer vors\u00e4tzlich einen Menschen t\u00f6tet, [\u2026] wird mit Freiheitsstrafe nicht unter f\u00fcnf Jahren bestraft.<\/em><\/p>\n<p>Im Strassenverkehrsrecht sind wir sogar bald so weit, dass wir Richter durch Automaten oder Tabellen ersetzen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Die Durchsetzungsinitiative bringt diesbez\u00fcglich also nichts Neues.<\/p>\n<p><span style=\"color: #3366ff;\">Drittens heisst es, mit der Durchsetzungsinitiative w\u00fcrde die Ungleichbehandlung zwischen Schweizern und Ausl\u00e4ndern Einzug halten in unsere Rechtsordnung<\/span><\/p>\n<p>Gesch\u00e4tzte Delegierte, dieser Vorwurf zeigt, wie weit die Degenerierung, ja die Dekadenz in unserer Gesellschaft bereits fortgeschritten ist. Ein Staat, der keinen Unterschied mehr macht zwischen seinen Angeh\u00f6rigen und Fremden, ist kein Staat mehr. So einfach ist das. Und trotzdem wollen das gewisse Leute&#8230;<\/p>\n<p>Gleichheit vor dem Recht ist nicht Gleichmacherei. Schon gar nicht eine Faktische.<\/p>\n<p>Auch das Bundesgericht folgt dem Grundsatz, dass Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln ist.<\/p>\n<p>Rechte von Schweizer B\u00fcrgern<\/p>\n<ul>\n<li>Politische Rechte<\/li>\n<li>Diplomatischer Schutz im Ausland<\/li>\n<li>Niederlassungsfreiheit<\/li>\n<li>Ausweisungsverbot<\/li>\n<li>Auslieferungsverbot<\/li>\n<li>Zugang zu Berufen, die ausdr\u00fccklich Schweizer B\u00fcrgern vorbehalten sind (erodierend)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Daneben gibt es auch Pflichten, die nur Schweizer B\u00fcrger zu erf\u00fcllen haben:<\/p>\n<ul>\n<li>Dienstpflicht<\/li>\n<li>Weitere B\u00fcrgerpflichten (Amtspflicht, z.B. als Geschworene, Stimmenz\u00e4hler oder Gemeindepr\u00e4sident, wie Pfarrer Blocher in Hallau)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es gibt aber auch andere Delikte, die nur von einem bestimmten Personenkreis begangen werden k\u00f6nnen. Das Arztgeheimnis zum Beispiel kann nur ein Arzt verletzen oder das Bankgeheimnis nur ein Bankmitarbeiter. Oder auch Bestechung ist nur dann strafbar, wenn Richter oder Beamte bestochen werden.<\/p>\n<p>Daneben ist auch vorgesehen und vollkommen unbestritten, dass gewisse Delikte h\u00e4rter bestraft werden, wenn die T\u00e4ter eine gewisse Eigenschaft erf\u00fcllen. So finden wir es bestimmt alle vollkommen richtig, dass sexueller Missbrauch an einer anvertrauten Person von Gesetzes wegen h\u00e4rter bestraft wird, als unter v\u00f6llig Fremden. Das ist eine klare, aber gewollte, Ungleichbehandlung.<\/p>\n<p><span style=\"color: #3366ff;\">Viertens ist zu lesen und zu h\u00f6ren, seien wir eine herzlose Bande, die Hoffnungstr\u00e4ger unserer Gesellschaft wegen Bagatelldelikten aus dem Land werfen wollen.<\/span><\/p>\n<p>Auch diese Dialektik bringt eine bedenkliche Geisteshaltung zum Ausdruck. Es wird so getan, als verdiente man f\u00fcr ein so genanntes Bagatelldelikt, nicht eine Strafe, sondern vielmehr einen Pokal. Meine Damen und Herren: Das muss aufh\u00f6ren!<\/p>\n<p>Das Beispiel von dem Jungen, der im Garten des Nachbarn einen Apfel klaut und deswegen getrennt von seiner Familie in ein Land verbannt wird, das er nur aus den Schilderungen seiner Eltern kennt, ist abwegig. Die Durchsetzungsinitiative umfasst keine Bagatelldelikte.<\/p>\n<p>\u00dcbertretungen, welche mit Ordnungsbusse geahndet werden, f\u00fchren gem\u00e4ss Initiative nicht zwingend zur Landesverweisung. Voraussetzung ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe.<\/p>\n<p>Um eine zwingende Landesverweisung gem\u00e4ss Durchsetzungs-Initiative zu erhalten, sind z.B. zwei (oder mehr) Verurteilungen wegen Fahrens im angetrunkenen Zustand nicht gen\u00fcgend. Um eine zwingende Landesverweisung zu erreichen, ist die Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe aufgrund eines im Deliktskatalog genannten Delikts erforderlich. Erst dann fallen allf\u00e4llige Vorstrafen (auch wegen anderer Delikte) ins Gewicht.<\/p>\n<p><span style=\"color: #3366ff;\">Ich komme damit zu meinem f\u00fcnften und letzten Punkt, der Frage nach der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit:<\/span><\/p>\n<p>Der linksfreisinnige Nationalrat Kurt Fluri behauptete in der NZZ: \u201eDie Durchsetzungsinitiative verst\u00f6sst gegen das in der Bundesverfassung verankerte Rechtsprinzip, wonach staatliches Handeln verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein muss.\u201c<\/p>\n<p>Tats\u00e4chlich findet sich in Art. 5 Abs. 2 BV folgende Bestimmung:<\/p>\n<p><em>\u201eStaatliches Handeln muss im \u00f6ffentlichen Interesse liegen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig sein.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Wann etwas verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist und wann nicht, sagt die Bundesverfassung nicht. Erst recht \u00fcberl\u00e4sst sie den Entscheid nicht Herrn Fluri und seinen linken Freunden.<\/p>\n<p>Das Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip stellt keine absolute Gr\u00f6sse dar, sondern ist vielmehr eine Richtschnur f\u00fcr die gesamte Rechtsordnung. Bei s\u00e4mtlichen Eingriffen in die pers\u00f6nliche Freiheit ist der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu beachten. So d\u00fcrfen die Beschr\u00e4nkungen der pers\u00f6nlichen Freiheit nicht \u00fcber das N\u00f6tige hinausgehen.<\/p>\n<p>Wo die Grenzen liegen, ist Gegenstand der politischen Auseinandersetzung. Pers\u00f6nlich finde ich es nicht nur verh\u00e4ltnism\u00e4ssig, sondern ein Gebot des gesunden Menschenverstands, wenn M\u00f6rder, Vergewaltiger und Drogenh\u00e4ndler des Landes verwiesen werden. Diese Menschen sind hier nicht willkommen. Sie haben ihr Bleiberecht missbraucht und m\u00fcssen darum gehen.<\/p>\n<p>Damit sind auch die Bedingungen erf\u00fcllt, die das Bundesgericht an die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit stellt: Danach m\u00fcssen Eingriffe in die pers\u00f6nliche Freiheit sachlich begr\u00fcndet und menschenw\u00fcrdig sein. Und sie d\u00fcrfen nicht schikan\u00f6s sein. Das BGer betrachtet sogar die strenge Isolationshaft in einigen Kantonen, also die fast vollst\u00e4ndige Isolierung Gefangener von der Aussenwelt, als zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Unsere Durchsetzungsinitiative geht nicht einmal so weit. Sie k\u00f6nnen ihr also getrost zustimmen.<\/p>\n<p>Besten Dank.<\/p>\n\n<div class=\"twitter-share\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/intent\/tweet?via=zac1967\" class=\"twitter-share-button\" data-size=\"large\">Twittern<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mein Referat zur Durchsetzungsinitiative anl\u00e4sslich der Delegiertenversammlung der SVP des Kantons Graub\u00fcnden vom 28. 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