Auch Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht

Menschenrechte sind die grösste Errungenschaft der Menschheit. Bereits in der Antike wussten die Menschen um die Bedeutung der Schriftlichkeit von Gesetzen, womit Rechtssicherheit geschaffen und der Willkür der Herrschenden Grenzen gesetzt wurden. Später waren es so bedeutende Rechtsakte, wie „Habeas Corpus“ oder die „Magna Charta“, die die Macht der Mächtigen beschränkten.

Den schönsten Ausdruck fanden die aufklärerischen Ideen vom freien Menschen in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776, die das unveräusserliche Recht auf Leben, auf Freiheit und das persönliche Streben nach Glück verbrieft. Die einen Monat vor der darauf aufbauenden „Bill of Rights“ 1798 in Frankreich verabschiedete „Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen“, war der erste in sich geschlossene Katalog der Menschenrechte.

Guillotine statt Menschenrechte in Frankreich

Doch schöne und gut gemeinte Erklärungen sind das Eine, ihre Garantie und Durchsetzung das Andere. Das illustriert besonders eindrücklich das Beispiel Frankreichs. Die Tinte unter der 2003 sogar zum Weltdokumentenerbe erhobenen Menschenrechtserklärung war kaum trocken, als sie bereits weitgehend toter Buchstabe war. Die neuen Machthaber wüteten nach Belieben. Sie schürten bewusst die Angst der Bevölkerung und setzten dazu auf Terror. Von einem fairen Prozess konnte, wer konterrevolutionären Verhaltens bezichtigt wurde, nur träumen. Die Menschenrechte wurden von ihren „Erfindern“ gefressen.

Freiheitsrechte sind dem Staat lästig

Grund- und Freiheitsrechte von den Regierenden naturgemäss oftmals als lästig empfunden. Auch in der Schweiz. Zwar droht Dissidenten hierzulande nicht die Guillotine, aber die Rhetorik gewisser internationalistischer Eiferer erinnert stark an jene der Sansculotten. Wenn etwa mit der Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien klares Verfassungsrecht gebrochen wird, so gehören jene zu dessen glühendsten Fürsprechern, die eben noch der Verfassungsgerichtsbarkeit das Wort redeten. Oder als Eveline Widmer-Schlumpf strafrechtliche Bestimmungen des Steuerrechts rückwirkend einführen und verschärfen wollte. Wurde sie in Handschellen abgeführt und wegen Verletzung jahrhundertealter Rechtsprinzipien verurteilt? Nein, sie wurde von den Zeloten einer pervertierten Rechtsstaatlichkeit gefeiert!

Mündiger Souverän

Wenn sich nun ausgerechnet jene, vor denen uns die Menschenrechte schützen sollen, als deren Schutzpatrone aufspielen, ist grösste Skepsis geboten. Was der Staat uns gibt, kann er uns auch wieder wegnehmen. Soweit dürfen wir es auf keinen Fall kommen lassen. In der Eidgenossenschaft bilden die mündigen und urteilsfähigen Bürgerinnen und Bürger den Souverän. Ohne Sie hätten wir weder Freiheitsrechte noch Rechtsstaat. Beides ist darum bei ihnen wesentlich besser aufgehoben und geschützt, als bei irgendwelchen Funktionären, denen so Grenzen gesetzt sind. Gerade deshalb gilt es die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, um sie vor der Willkür der Elite zu schützen. Genau das will die Selbstbestimmungs-Initiative, die Landesrecht vor nicht demokratisch legitimiertem nicht zwingendem Völkerrecht verankern will.

_____________

Ein Video zum Thema:

 


Ein Gedanke zu „Auch Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht“

  1. Lieber Claudio: Du gehoerst betreffend „Wissen“, wohl zu der Zunft weniger Schreibenden, (die ein grosses Wissen inne haben und jederzeit dieses „abzurufen“) verstehen.

    Eigentlich genau die Spezies, die im besonderen – in Brüssel – zu fehlen scheint. Wenn man jenen Berufenen, ihren DIKTATORISCHEN WINKELZUEGEN zuschaut: Und wenn es denn einer haben würde, (dann ist er mit derart LINKSDRALL oft behaftet), dass es weh tun würde – wenn man es lesen würde! In diesem Sinne, bin ich um Deine Talente rund um und mit „Wort und Schrift“ sehr erfreut. Auch dieses Male: Bei diesen Deinen heutigen Zeilen.

    Carpe Diem!

    Stefan Schätti,
    CREATIF, BILDER.
    MAUR/ZH

Kommentare sind geschlossen.