Warum es eine «Corona-Aufarbeitung» braucht

Irren ist menschlich. Schon die alten Römer kannten die Redewendung «errare humanum est». Menschen sind unvollkommen. Sie machen Fehler. Und, ohne den deutschen Wirtschaftsminister delegitimieren zu wollen, ist festzustellen, dass auch Staaten Fehler machen, denn es sind Menschen, die seinen Willen bilden, und es sind Menschen, die diesem Willen Taten folgen lassen. Das lateinische Sprichwort ist so allerdings nicht vollständig. Weiter heisst es nämlich: «…sed in errare perseverare diabolicum.» – «…doch auf dem Irrtum zu beharren, ist teuflisch.»

Die Vorstellung, der Staat könne keine Fehler machen, weil Politik und Verwaltung stets nach dem Guten und Richtigen strebten, und das Wachstum der Bürokratie deshalb nur eine logische Konsequenz technischer Entwicklungen und neuer Erkenntnisse sei, ist nicht nur unhaltbar, sie führt ins Verderben. Denn die Auffassung gewisser Politiker, sie seien Kraft ihres Amtes unfehlbar, und nur sie wüssten, was für alle anderen Menschen gut und richtig ist, ist im Kern totalitär. Es ist ebendiese diese Geisteshaltung, die Führerkulte entstehen lässt und Menschen dazu bringt, Lieder mit dem einprägsamen Refrain «Die Partei, die Partei, die hat immer recht!» zu singen.

Glücklicherweise irren sich Menschen nicht ständig. Nicht jede Wahl muss wiederholt werden, und manche Voranschläge erfüllen die rechtlichen Vorgaben. Und Menschen haben auch die Fähigkeit, aus ihren Fehlern zu lernen, um deren Wiederholung zu vermeiden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Analyse der Ereignisse und Zusammenhänge, die zu dem unliebsamen Ergebnis führten. Je gründlicher und umsichtiger diese ausfällt, desto grösser sind logischerweise die Erfolgschancen. Umgekehrt vergrössern sich Missstände, wenn sie geleugnet werden, oder die Aufarbeitung gar aktiv verhindert wird.

Mit Ende des Mittelalters und dem durch den Humanismus angestossenen Aufbruch in die so genannte Moderne lösten sich die Menschen, um es mit Immanuel Kant zu sagen, aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit. Sie waren immer weniger bereit, Dinge als gottgegeben hinzunehmen und gingen ihnen stattdessen auf den Grund. Sie wollten verstehen.

Der Macht Grenzen setzen

Es gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der Aufklärung, dass sich in unserer Zeit auch die Mächtigen erklären und Rechenschaft ablegen müssen. Ihrer zuvor absoluten Macht wurden Grenzen gesetzt. Die Staatsgewalt wurde aufgeteilt in eine Willensbildende und gesetzgebende und in eine vollziehende Einheit und in eine mit der Überwachung betraute, unabhängige Justiz. Keiner dieser drei Staatsgewalten sollte dabei eine dominante Stellung zukommen. Eine Diktatur soll ebenso verhindert werden wie ein Richterstaat. Vielmehr sollten sie sich gegenseitig kontrollieren und hemmen. Aber alle haben sie dem Allgemeinwohl zu dienen.

Mit einem Mal mussten selbst Könige die Gesetze einhalten und konnten diese nicht mehr nach Belieben anpassen oder umgehen. Sie konnten auch nicht mehr in Ketten legen und inhaftieren lassen, wer sich ihnen in den Weg stellte. Die Schuld eines Menschen muss in einem Rechtsstaat vor Gericht bewiesen werden. Und bestraft werden darf nur aufgrund klarer schriftlicher Gesetze, die jedermann zugänglich sind. Darum kommen Minister in Gesellschaften, die das Prädikat «aufgeklärt» verdienen, schon gar nicht erst auf die Idee, auch nur darüber nachzudenken, ein Verhalten «unterhalb der Strafbarkeitsgrenze» zu verfolgen und zu ahnden. In einer freiheitlichen Gesellschaft ist erlaubt, was nicht – ausdrücklich – verboten ist.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Demokratie einmal als die «Staatsform des Vertrauens», womit sie selbstverständlich meinte, man solle ihr vertrauen und ihre Weisheit nicht infrage stellen. Tatsächlich ist der demokratische Rechtsstaat allerdings Ausdruck des organisierten Misstrauens.

Errungenschaften verteidigen

Im Vorwort zu ihrem grossartigen Buch «Die Torheit der Regierenden» («The March of Folly») schreibt die US-amerikanische Journalistin und Historikerin Barbara Tuchman, in der Regierungskunst, so scheine es, blieben die Leistungen der Menschheit weit hinter dem zurück, was sie auf fast allen anderen Gebieten vollbracht hat. Stimmt. Umso entschlossener müssen wir jene wenigen Errungenschaften, die es dennoch gibt, verteidigen. Aus der Erkenntnis, dass Menschen Fehler machen, und Macht stets den Samen der Korruption enthält, entwickelte die Rechtswissenschaft zahlreiche Sicherungsmechanismen, die den modernen Rechtsstaat erst ausmachen.

Als ebenso simpel wie effizient erwies sich die Einführung von festen Amtszeiten, die von Wahlen eingerahmt werden. Macht wird damit zeitlich begrenzt. Sie ist im Grunde nur geliehen, und gewährt wird sie vom Volk. In Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes (GG) heisst es darum: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.» Der gleiche Gedanke liegt Artikel 148 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) zugrunde: «Die Bundesversammlung [die beiden gleichberechtigten Parlamentskammern] übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus.» Das Parlament steht also über Regierung und Verwaltung, aber unter dem Volk, das darum auch «der Souverän» genannt wird.

Das Recht macht den Rechtsstaat

Dass es die Bindung des Staates an das Recht ist, die einen Rechtsstaat ausmacht, liegt auf der Hand. Aus dem erwähnten Artikel 20 GG haben Lehre und Rechtsprechung den Grundsatz des Vorbehalt des Gesetzes entwickelt, der besagt, dass (belastende) Hoheitsakte, also staatliche Massnahmen, die die Freiheit der Menschen einschränken, nur aufgrund einer gesetzlichen Rechtsgrundlage ergehen dürfen. Artikel 5 BV bringt diesen Gedanken wie folgt zum Ausdruck: «Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.» und «Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.»

Da Macht – auch vorübergehende – zu Missbrauch verleitet, haben wir Gerichte, und insbesondere eine Verwaltungsgerichtsbarkeit, die überprüft, ob sich die staatlichen Behörden auch an die Gesetze halten, und ob sie die ihnen durch Grund- und Freiheitsrechte gesetzten Schranken auch beachten. Und weil auch Richter Menschen sind und darum Fehler machen, können Urteile an eine weitere Instanz gezogen werden. Und selbst bei rechtskräftigen Entscheiden ist ein Wiederaufnahmeverfahren möglich, sofern die dafür nötigen, strengen Anforderungen erfüllt sind.

Gerichtsprozesse sind in vielen Fällen geeignete Verfahren zur Aufarbeitung und Sühnung vergangenen Unrechts. Das nach dem Zweiten Weltkrieg einberufene Nürnberger Tribunal, ist zwar mit dem Makel der Siegerjustiz behaftet, aber es ist dennoch Ausdruck des lauteren Bestrebens, in einem geregelten und öffentlichen Verfahren Opfer zu Wort kommen zu lassen und Täter ihrem Verschulden entsprechend zu bestrafen. Die Staatengemeinschaft anerkannte dazu sogar neue Straftatbestände wie «Verbrechen und Verschwörung gegen den Frieden». Es sollte der Welt gezeigt werden, dass Recht stärker ist als Macht.

Justiz als Täter und Retter

Leider kann auch die Justiz irren. Sogar mit verheerenden Folgen. Immer wieder hören und lesen wir sogar von Todesurteilen, bei denen sich erst nach der Vollstreckung herausstellte, dass die hingerichtete Person unschuldig war.

Derzeit läuft auf Netflix die Dokureihe «Der Fall Outreau: Ein französischer Albtraum». Es geht darin um einen spektakulär Justizskandal, der als Missbrauchsskandal in einer Familie begann. Ein übereifriger, und vor allem unerfahrener, Untersuchungsrichter, der Ruhm und Ehre witterte, liess sich von der Mutter der ersten Opfer die Existenz eines weitverzweigten Kindesmissbrauch-Rings weismachen. Immer mehr Personen wurden beschuldigt und verhaftet bis schliesslich 19 Hauptverdächtige wegen Pädophilie, Misshandlungen und Inzest angeklagt und verurteilt wurden.

Angesichts der Schwere der Vorwürfe wurden die Beschuldigten von Beginn an in Untersuchungshaft behalten, Eltern wurden von ihren Kindern getrennt, Pflegefamilien zugewiesen oder in Heime überstellt. Viele der Angeklagten verloren ihren Job. Ehen wurden geschieden. Ein Mann erhängte sich in seiner Zelle. Obwohl die Zweifel zunahmen, beharrte die Justiz (auf französisch steht «justice» für Recht und Justiz) auf ihrem Pfad aus Indizien und zweifelhaften Expertenmeinungen.

Erst nachdem die intrigante Mutter im Gerichtssaal einknickte und gestand, dass sie krank und eine Lügnerin sei, begann der Fall, in sich zusammenzubrechen. Im Berufungsverfahren entpuppte sich der ganze Fall als Konstrukt aus Lügen und Fehleinschätzungen. Fast alle Angeklagten wurden freigesprochen und erhielten die höchsten Entschädigungszahlungen, die in Frankreich je entrichtet wurden. Sogar der Präsident der Republik gestand das Versagen der Justiz ein und entschuldigte sich – eine Ehre, die nicht einmal Alfred Dreyfus zuteilwurde…

Aufarbeitung und Reparationen

Nun gibt es allerdings auch staatliches oder staatlich geduldetes Unrecht, das sich nicht durch ein vorab definiertes Verfahren korrigieren lässt. Das kann daran liegen, dass ein bestimmtes Handeln zu lange zurückliegt, und mögliche Klagen längst verjährt sind, oder dass das Ausmass der Vergehen, das Ausmass eines Gerichtsverfahrens sprengen würde. Dazu gehört beispielsweise die Forderung nach «Reparationen» für die Sklaverei. In diesem Zusammenhang werden Geldzahlungen von über 17 Trillionen US-Dollars genannt, wobei nicht klar ist, wer zahlen und wer das Geld erhalten soll. Was die Aufarbeitung angeht, ist sie in erster Linie Aufgabe der Historiker. Die Politik soll dafür sorgen, dass sich dieses Verbrechen nicht wiederholt.

Um Reparationen geht es auch im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit, die gerade Deutschland, das zwischen 1885 und 1919 hinter dem Vereinigten Königreich und Frankreich die drittgrößte europäische Kolonialmacht in Afrika war, einholt: Neben Namibia verlangen nun auch Tansania und Burundi Reparationen für die begangenen Verbrechen. Zwar hat sich Berlin offiziell für die Gräueltaten der deutschen Kolonialmacht entschuldigt und will sich «seiner politischen und moralischen Verantwortung für die Verbrechen stellen». So sollen unter anderem die Eigentumsrechte an Objekten in deutschen Instituten und Museen erforscht und gegebenenfalls zurückgeführt werden. Damit dürfte es allerdings nicht getan sein: Eine Expertenkommission des burundischen Senats schlägt den früheren Kolonialmächten Deutschland und Belgien als Vergleichsvorschlag finanzielle Wiedergutmachungen in Höhe von circa 36 Milliarden Euro vor. Es dürfte bei symbolischen Akten bleiben.

Für die Aufarbeitung der SED-Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der späteren DDR wurde vom Deutschen Bundestag eigens eine Bundesstiftung ins Leben gerufen. Diese hat den gesetzlichen Auftrag, die umfassende Aufarbeitung der Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in SBZ und DDR zu befördern, den Prozess der Deutschen Einheit zu begleiten und an der Aufarbeitung von Diktaturen im internationalen Maßstab mitzuwirken. Auf den Punkt gebracht heisst es auf der Website: «Erinnerung als Auftrag» – ohne Erinnerung ist weder Sühne noch Vergebung möglich.

Wahrheit, Versöhnung – und Geld

Für einen etwas anderen Weg entschied sich Südafrika nach der Überwindung des Apartheid-Systems mit der Einsetzung einer so genannten «Wahrheits- und Versöhnungskommission». Dies nicht zuletzt deshalb, weil eine gründliche Aufarbeitung der Apartheid-Ära durch Polizei und Justiz als unrealistisch erschien. Die 1998 aufgelöste Kommission untersuchte politisch motivierte Verbrechen, und zwar unabhängig von der Hautfarbe der Täter. Auf diese Weise sollte zur Versöhnung beitragen.

Ein – besonders unter Politikern – beliebtes Mittel zur Beseitigung «dunkler Kapitel der Geschichte» ist das Zudecken mit Geld; mit fremdem Geld, um genauer zu sein. Auf diese Weise wurde beispielsweise in der Schweiz die Praxis der administrativen Versorgung «aufgearbeitet». Es geht dabei um die Zeit zwischen 1930 und 1981, in der unliebsame, «liederlich» oder «arbeitsscheu» gescholtene Menschen systematisch und ohne gerichtliche Urteile aus der Gesellschaft entfernt und «versorgt» wurden. Auch Kinder wurden bei ihnen völlig fremden Menschen, häufig Bauern, verdingt, wo sie teilweise unter unmenschlichen Bedingungen heranwuchsen.

Zwar wurde zur Untersuchung und Dokumentation der Geschichte der administrativen Versorgungen eine Unabhängigen Expertenkommission (UEK) eingesetzt, aber die politische Diskussion drehte sich vor alle um die Höhe der Zahlung an die überlebenden Opfer. Der entsprechende Druck wurde mit einem Volksbegehren aufgebaut. Gefordert wurde, dass der Bund einen Fonds in der Höhe von 500 Millionen Franken für einrichtet. Die Regierung wollte den Betrag auf 300 Millionen Franken senken, und schliesslich einigte man sich im Parlament darauf, als «Zeichen der staatlichen Anerkennung des erlittenen Unrechts» eine einmalige Zahlung von 25’000 Franken pro Person zu entrichten.

Wie die Beichte in der römisch-katholischen Kirche ist auch eine Entschuldigung wertlos, wenn sie nicht von aufrichtiger Reue und dem ehrlichen Willen zur Besserung begleitet ist. Eine Geldzahlung mag ein äusseres Zeichen sein, das eine gewisse Linderung schafft, aber die innere Arbeit ist wichtiger. Damit stellt sich die Frage: Hat ein Staat, der Hunderte von Millionen ausgibt und medienwirksam «Sorry!» sagt, sein Versagen in der gebotenen Tiefe analysiert und seine Lektion gelernt, wenn er nur wenige Jahre später im Zuge einer Pandemie mit einer Überlebenschance von nahezu 100 Prozent, seine Übergriffigkeit ins Groteske steigert?

Freiheitsrechte sind Abwehrrechte

Der grossartige Denker und Staatstheoretiker John Locke (1632-1704) verlangte vom Staat lediglich, dass er das Leben, die Freiheit und das Streben der Menschen nach Glück zu garantieren habe. Und wie diese Formel Eingang in die amerikanische Unabhängigkeitserklärung fand, hat seine Idee eines Widerstandsrechts, für den Fall, dass er bei der Erfüllung dieser Aufgaben versagt, Ausdruck in Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes gefunden: «Gegen jeden, der es unternimmt, diese [freiheitlich-demokratische] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.»

Damit ist klar: Freiheitsrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat wird zu einem Dulden verpflichtet, und zwar muss er Dinge auch dann Dulden, wenn sie ihm gegen den Strich gehen.

In ihren Sonntagsreden werden Politiker nicht müde, die Menschrechte als grösste Errungenschaft der Menschheit zu feiern, sei es die «Bill of Rights», die «Déclaration des droits de l’homme et du citoyen» von 1789, die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» der Uno (1948) oder die «Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten» (Menschenrechtskonvention EMRK von 1953). In all diesen Dokumenten sind wunderbare Freiheiten verbrieft, doch «Corona» hat eindrücklich gezeigt, wie leicht es den Regierenden fällt, sie einzuschränken und portionenweise – als seien es Gnadenakte oder Gunsterweise – zurückzugeben. Gleichzeitig werden bereits die nötigen Vorkehrungen getroffen, um bei der nächsten Gelegenheit noch rascher und wirksamer zuschlagen zu können.

Idee und Realität

Dem wunderbaren Satz der UNO-Menschenrechtserklärung (Artikel 7) «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.» schleuderte ein deutscher Ministerpräsident sein: «Wer nicht spurt, ist raus aus dem gesellschaftlichen Leben.» entgegen. Und sie meinten das ernst!

Obwohl es in Artikel 9 heisst: «Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten werden.» Wurde die Justiz während «Corona» zur politischen Waffe. Und die Justiz liess es mit sich geschehen.

Artikel 12 besagt: «Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Beruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.» Während «Corona» machten die Regierenden diese Bestimmung zur Makulatur. Freien Bürgerinnen und Bürgern wurde vorgeschrieben, wie viele Personen sie in ihren eigenen vier Wänden empfangen durften, wozu eigens das Denunziantentum gefördert wurde. Kindern wurde der Kontakt mit ihren Grosseltern untersagt. Ja, «Ihr tragt Schuld, wenn Oma stirbt.», hiess es. Rechtschaffene Menschen wurden an der Ausübung grundlegender Tätigkeiten gehindert, und wer sich wehrte, wurde Angriffen auf Ehre und Beruf ausgesetzt. Das Arztgeheimnis war nicht mehr sicher, stattdessen musste man sich gegenüber wildfremden Personen ausweisen, dass man gehorsam war.

Selbst Gottesdienste wurden behindert, obwohl Artikel 18 die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit garantiert. Und leider boten die offiziellen Kirchen willfährig Hand dazu.

Artikel 19: «Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.» Das wirkt wie Hohn angesichts des Meinungsmonopols und des Wahrheitsanspruchs, die staatliche Institutionen für sich in Anspruch nahmen. In Sozialen Medien wurde genau jene Zensur ausgeübt, die angeblich nicht stattfindet.

Schliesslich garantiert Artikel 20 die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit: «Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.» Ach, ja? Wie ist das Verbot einer Polizeibehörde zu werten, es sei verboten, während «Corona» auf einer Parkbank ein Buch zu lesen? Was ist davon zu halten, dass ein Jugendlicher mit dem Polizeiauto über grüne Wiesen gejagt wurde, weil er es gewagt hatte, einen Freund zu umarmen. Wie ist die Aussage zu werten, der Spaziergang habe seine Unschuld verloren. Stellt es einen Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, auf einem öffentlichen Platz das Grundgesetz zu zitieren?

Eine Verfassung/Grundgesetz, und vor allem die darin verbrieften Freiheitsrechte, setzen dem Staat rote Linien, die er zu beachten hat, Darum war der Satz des deutschen Bundeskanzlers «Es darf keine roten Linien geben, das hat uns diese Pandemie nun wirklich gezeigt», im Grunde das Fanal zu einem Putsch. Wer keine Grenzen anerkennt, ist eine Gefahr für seine ganze Umgebung und ganz sicher eine Gefahr für die Demokratie – mag er noch so viele Gesetze und Beschlüsse zur Demokratieförderung erlassen.

* * *

Ohne Zweifel: «Corona» hat unserer Gesellschaft schwere Wunden zugefügt. Manche werden nie mehr heilen. Aber einige schon – wenn wir die richtigen Lehren aus den schwerwiegenden Vorkommnissen der noch nicht lange zurückliegenden Jahre ziehen. Voraussetzung dazu ist eine gründliche Aufarbeitung sämtlicher Ereignisse und Entscheidungsketten. Die Veröffentlichung wichtiger Berichte, in denen das Wichtigste unter schwarzen Balken versteckt bleibt, ist ein denkbar schlechter Anfang. So schafft man kein Vertrauen, so schürt man Misstrauen.

Kürzlich forderte ein Politiker eine «Corona-Amnestie». Sämtliche Untaten und Verbrechen sollen also mit einem Federstrich aus der Welt geschafft werden. Vielleicht würde im einen oder anderen Fall sogar Geld bezahlt, was sich bei näherem Hinsehen als Schweigegeld entpuppen wird.

Bevor an ein «Vergeben» auch nur zu denken ist, gehören alle Fakten auf den Tisch. Es geht dabei nicht um Rache. Es geht um Respekt vor den Opfern, um Respekt vor der Freiheit der Andersdenkenden und um die Anerkennung und das Eingeständnis des eigenen Versagens. Nur so können nachher die richtigen Massnahmen erwogen und diskutiert werden, die geeignet sind, eine Wiederholung zu verhindern.

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Dieser Text wurde als Nachwort  zu Stürmer mit Superzahl“ von Katlyn S. Coen verfasst. (ISBN: 978-338-420-001-3 Preis: 15,99 €)

Ein Gedanke zu „Warum es eine «Corona-Aufarbeitung» braucht“

  1. Irren sei menschlich? Aber nicht durch wissentliches Fehlverhalten und einseitiges Propagandieren von Falschinformationen. Ich, als normale Rentnerin, konnte mich von Anfang an über alternative, wissenschaftliche Befunde orientieren und mir ein differentiertes Urteil bilden! Information ist eine Holschuld, speziell der von uns gewählten und bezahlten Politikern. Sie haben im Job versagt! Also bitte zurücktreten, BR Berset hats vorgemacht!

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