Die Schweiz sei eine Willensnation, heisst es. Doch ohne den Willen, als Gemeinwesen zu bestehen, kommt keine Nation aus. Genau hier setzen die Totengräber des Nationalstaats an.
„Entsprechend der vorherrschenden Definition kann der Staat umschrieben werden als der mit höchster Herrschaft ausgestattete Verband eines Volkes auf einem bestimmten Gebiet.“ Dieser einleuchtende Satz ist dem Standardwerk „Schweizerisches Bundesstaatsrecht“ von Ulrich Häfelin und Walter Haller entnommen. Selbst ein Kleinkind braucht Grenzen. Und es setzt Grenzen, etwa wenn es sein Spielzeug verteidigt. Die Unterscheidung zwischen Mein und Dein ist wohl so alt, wie die Menschheit und für das Zusammenleben von Menschen von zentraler Bedeutung.
Es sind also Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsmacht, die das ausmachen, was wir Staat nennen. Ein Gebiet wird durch seine Grenzen definiert. Diese weisen Verantwortung zu und sind genau darum so wichtig. Die Menschen, die auf diesem Gebiet leben, geben sich Regeln. Das tun sie unter Bezugnahme auf einen Schöpfergott oder, wie beispielsweise in der letzten Zürcher Kantonsverfassung, unter Berufung auf ihr Selbstbestimmungsrecht. Dass ein Staat seine Existenz aus dem so genannten Völkerrecht ableitet, kommt hingegen nicht vor.
Angriffe an drei Fronten
Im simplen Weltbild der Linken, die derzeit im Bildungswesen und in den Mainstream-Medien und damit in einem grossen Teil der öffentlichen Wahrnehmung die „Lufthoheit“ innehaben, ist der Nationalstaat die Wurzel allen Übels. In ihrem Eifer, Gutes zu tun, verdrängen sie, dass es zum Nationalsozialismus nicht nur eine Nation, sondern eben auch Sozialismus, braucht. Auch andere Faktoren, wie materielle Not, die Demütigung durch „Versailles“, die Furcht vor dem in Russland wütenden Bolschewismus, die fehlende demokratische Kultur, die Sehnsucht nach vergangener Grösse und dem „starken Mann“, der Ordnung schafft, und vor allem die Neigung zum Irrationalismus werden ebenfalls als störend ausser Acht gelassen.
Es gilt als ausgemacht: Schuld ist der Nationalstaat, die Nation und alles Nationale. Dieser These folgend setzen die Linken und ihre Verbündeten alles daran, den Nationalstaat, die Nation und alles Nationale zu zerstören. Sie versuchen dies an drei Fronten. Diese heissen: „Staatgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsmacht“.
Aufhebung der Grenzen
Einer der vielen Lebensträume der linken Internationalisten, die schon Hunderten von Millionen von Menschen das Leben kosteten, ist der von einer Welt ohne Grenzen. Verantwortung soll nur noch im Kollektiv wahrgenommen werden. In der konkreten Politik unserer Tage findet dieses Konzept in „Schengen“ seine Verwirklichung. Die Grenzen zwischen den Nationalstaaten sollen fallen. Umso besser geschützt werde dafür die „Aussengrenze“, wird einer ohnmächtigen Bevölkerung versprochen. Doch schon bei der ersten Bewährungsprobe zeigt sich: Jedes Versprechen ist wertlos, wenn es von Politikern umgesetzt werden müsste, die sich vor negativen Schlagzeilen fürchten. Mit einem Federstrich – ohne Parlaments- oder Gerichtsentscheid! – setzte die deutsche Bundeskanzlerin das völkerrechtliche Abkommen, an dem definitionsgemäss auch andere Staaten beteiligt sind, ausser Kraft. Im vergangenen Wahlkampf liess Frau Merkel das verdutzte Publikum denn auch wissen, man könne die Grenze des Schengen-Raums gar nicht schützen.
Wer als so genannter Flüchtling nach Deutschland gelassen wurde, kann sich fortan im gesamten Schengen-Raum frei bewegen. Personen werden an der Grenze nicht mehr kontrolliert. Die Partner im „Friedensprojekt“ wurden von Deutschland nicht konsultiert. Erst im Nachhinein wurden sie aufgefordert, sich solidarisch zu zeigen. Von Verantwortung spricht bei dermassen schwerwiegenden Verstössen gegen völkerrechtliche Vereinbarungen niemand. Denn, genau wie Grenzen Verantwortung zuweisen, verwischt sie deren Aufhebung. Ganz schön Clever von unseren Politikern, nicht wahr?
Zersetzung des Staatsvolks
Sollte es gleichwohl einmal ein Polizist wagen, einen „Südländer“ zu kontrollieren, setzt er sich unweigerlich dem Vorwurf aus, rassistisch motiviert zu handeln. Es zählen dann nicht Erfahrung und Umstände, sondern Statistiken und das, was die Linken für Moral halten.
Von offenen Grenzen versprechen sich die Trommler der so genannten „Willkommenskultur“ einen Wandel der Bevölkerung. Diese soll vorsätzlich aufgemischt und verändert werden. Die neue Fraktionssprecherin der deutschen Grünen, Katrin Göring-Eckardt beispielsweise, die derzeit mit Angela Merkel über eine Regierungskoalition verhandelt, sagt ungeschminkt, was sie will: „Es geht einerseits darum, sind wir ein Land, was für Migrantinnen und Migranten offen ist, was Leute anzieht. Die wir übrigens dringend brauchen. Nicht nur die Fachkräfte, sondern weil wir, auch Menschen hier brauchen, die, in unseren Sozialsystemen zu Hause sind und sich auch zu Hause fühlen können.“
Ganz oben auf der Liste der linken Forderung stehen darum die Verschleuderung des Bürgerrechts durch erleichterte Einbürgerung im grossen Stil, durch den Übergang zum „ius soli“, wonach am Ort Geborene automatisch das Bürgerrecht erhalten, und durch das Ausländerstimmrecht.
Der Begriff des Staatsvolks soll verwässert werden.
Preisgabe der Souveränität
Bleibt noch die Staatsmacht, die Souveränität, das Recht, auf einem bestimmten Gebiet für eine bestimmte Bevölkerung Regeln aufzustellen. Das schweizerische Bundestaatsrecht kennt in diesem Zusammenhang auch den Begriff der „Kompetenzenkompetenz“, die Kompetenz des Bundes, in der Bundesverfassung die Kompetenzordnung festzulegen. Das ist es, was einen Staat ausmacht.
Selbstredend sind die zersetzenden Kräfte auch hier am Werk. Sie fordern die generelle Unterwerfung unter das so genannte Völkerrecht, das zutreffender Funktionärsrecht genannt werden müsste, denn die Völker werden dazu in aller Regel nicht gefragt. Löbliche Ausnahme bildet hier die Schweiz, deren Stimmvolk den Funktionären hin und wieder in die Parade fährt, und darum wegen querulatorischen Verhaltens entmachtet werden soll.
Erst kürzlich verhinderte das Zürcher Obergericht die Ausweisung eines verurteilten deutschen Gewalttäters, weil dem das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU entgegenstehe. Dass ein Staat, der darauf verzichtet, zu bestimmen, wer sich auf seinem Territorium aufhalten darf und wer es zu verlassen hat, kein Staat mehr ist, kümmert die politisierenden Richter, die kein Problem damit haben, gegenüber Schweizern Rayonverbote auszusprechen, nicht. Auch das Bundesgericht wich aus politischem Opportunismus von seiner bewährten Schubert-Praxis ab und machte sich zum Handlanger von Funktionären.
Tröstlich ist, dass der Entscheid, ob Völkerrecht oder nationales Recht den Vorrang haben soll, ein nationaler Entscheid ist und bleibt. Eine Nation, die eine Nation sein will, kann die Frage darum jederzeit nach Belieben beantworten. Aber: Sie muss es wollen!