Die Polizei, Deine Freundin und Nanny

Sie haben es vielleicht auch gesehen, auf der Autobahn, bei diesen grossen Schrifttafeln über der Fahrbahn da steht „Wer fährt, trinkt nicht“. Das ist ohne Zweifel ein guter Ratschlag, den uns die Polizei und die Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU da geben.

Man kennt diese Regel auch aus dem Militär, und wenn Sie einem Freund oder einer Freundin raten, nicht zu trinken, wenn er oder sie fährt, zeugt das von Fürsorge und ist richtig und vernünftig.

Nur – es ist nicht das, was im Gesetz steht. Und als ich das letzte Mal in der Bundesverfassung nachschaute, war es immer noch so, dass die Exekutive das auszuführen hat, was die Legislative beschlossen hat.

In der Verordnung der Bundesversammlung über Alkoholgrenzwerte im Strassenverkehr ist festgehalten, dass die Blutalkoholkonzentration den Wert von 0,5 Gewichtspromille nicht überschreiten darf. Für Neulenkende – also Inhaber des Führerausweises auf Probe – Berufschauffeure, Fahrschüler, Fahrlehrer sowie Begleitpersonen von Lernfahrten gilt der Höchstwert von 0.1 Promille.

Auch diese klare Unterscheidung findet in der Kampagne der Polizei und von der BfU keine Berücksichtigung. – Auch nicht, dass National- und Ständerat im vergangenen Jahr beschlossen haben, Ausschank und Verkauf von Alkohol auf Raststätten zuzulassen.

Unsere Verwaltung macht also nicht das, was sie muss, und wofür sie bezahlt ist, sondern worauf sie Lust hat. Und offenbar hat sie Lust, uns zu erziehen.

Natürlich werden gute Absichten verfolgt. Das bestreite ich gar nicht. Aber bekanntlich haben gute Absichten auch schon viel Schlechtes bewirkt. Die Verwaltung wird nie ein Problem damit haben, den Freiraum, den wir ihr lassen, mit guten Absichten auszufüllen.