Ja zur Schweiz – Denkanstoss zur Erneuerung des Bundesbriefs

Ja zur eigenständigen Schweiz

Freiheit und Unabhängigkeit entfalten sich dann, wenn freie, selbstbewusste, eigenständige Schweizerinnen und Schweizer im Bewusstsein der die schweizerische Staatsordnung tragenden christlichen Werte aus eigener, frei gewählter Verantwortung unablässig für die Eigenständigkeit ihres Landes eintreten.

  • Die Schweiz fördert die Freiheit durch demokratische Struktur.
  • Die Schweiz fördert den Frieden durch föderalistische Eigenständigkeit.
  • Die Schweiz stärkt ihre Unabhängigkeit durch in der Freiheit gegründete Zuversicht.

Ja zur Eigenverantwortung und zum persönlichen Engagement

In der Schweiz hat die Gesetzesdichte in unerträglichem Mass zugenommen. Reglementierung, Normierung und ausufernde Legiferierung ersticken die persönliche Freiheit des Einzelnen und gefährden den Grundsatz der Eigenverantwortung. Die Macht der Verwaltung nimmt zu und schwächt die politische Führung. Das zu frühe Streben nach Mehrheiten führt zu voreiligen, schwachen Kompromissen.

Gefordert sind die Eingrenzung und Reduktion der Gesetzesflut, der Abbau der Reglementierung und Normierung und die Disziplinierung und Entpolitisierung der Verwaltung.

Erforderlich ist eine vollumfänglich beseelte Haltung für Freiheit und Eigenständigkeit unseres Landes.

In der Schweiz ist Leistung wieder stärker zu fördern. Leistung muss positiv bewertet und belohnt werden.
Leistung darf nicht bestraft werden. Dies gilt für Leistungen auf allen Stufen. Notwendig ist Leistungsbereitschaft.
Unabdingbar sind Vorbilder für die Leistung.

Wer, auf welcher Stufe auch immer, Leistung erbringt, ist positives Vorbild für Jugend und Gesellschaft.

Ja zur Eigenverantwortung und zum persönlichen Engagement

  • weil gelebte Eigenverantwortung jedem Einzelnen inneren Halt zum Wohle des Ganzen gibt.
  • weil das Mittragen von Verantwortung im Staat die Heimat lebenswert macht.
  • weil gelebte Eigenverantwortung Freiheit ermöglicht und unbürokratische Hilfe an Not leidende Mitmenschen gewährleistet.

Ja zur persönlichen Freiheit

Der Staat muss die persönliche Freiheit schützen, er darf sie nicht gefährden. Jeder Einzelne trägt für sich selber Verantwortung. Wo unverschuldete Not besteht, ist zielgerichtet, unbürokratisch und rasch zu helfen. Der Wohlfahrtsstaat ist zu bekämpfen. Freiheit bedeutet auch Verantwortung und Pflichterfüllung, Freiheit ist auch Dienst an der Gemeinschaft. Wenn die Schweiz als souveräne Willensnation bestehen will, dann ist sie auf Frauen und Männer angewiesen, die bereit sind, sich selbstlos für das Land und seine Eigenständigkeit einzusetzen. Von grosser Bedeutung ist das persönliche Engagement jedes Einzelnen.

Die Bedeutung der Sozialwerke wird anerkannt, solange diese richtig eingesetzt werden. Die Sozialwerke dienen der Linderung von Not und Armut. Sie dürfen aber keine Instrumente der Umverteilung sein. Übertriebene Umverteilung führt zu Unmündigkeit und gefährdet die Innovationskraft.

Der Gruppenzwang bei Jugendlichen (zum Rauchen, Kiffen, Alkohol) ist zu bekämpfen. Die Eltern haben ihren Erziehungsauftrag wahrzunehmen. Die Schule muss auf Leistung ausgerichtet sein. Föderalistische, dezentrale Verantwortungsbereiche schaffen in überschaubarem Rahmen die Voraussetzungen für persönliche Freiheit und Eigenverantwortung. Auch Verschiedenheit macht frei; die verschiedenen Kulturen, Sprachen und Eigenheiten in der Eidgenossenschaft sind zu respektieren. Die unternehmerische Innovation ist zu stärken. Persönliche Freiheit stärkt die unternehmerische Innovation.

Die Freiheit ist nicht schrankenlos. Sie findet dort ihre Grenzen, wo die Freiheit des Einzelnen die Freiheit des andern tangiert.

Ja zur persönlichen Freiheit

  • weil dort, wo Freiheit garantiert ist, Kollektivismus und Totalitarismus keine Chance haben.
  • weil das freie Verfügen über Eigentum persönliche Selbstentfaltung begünstigt und damit dem Fortkommen der Schweiz dient.
  • weil der Respekt vor der persönlichen Freiheit lebendiges Unternehmertum befruchtet und weil das stete Ringen um Freiheit das schweizerische Unternehmertum stärkt.
  • weil die selbständige, von jedem Einzelnen selbstverantwortete Lebenshaltung die Gesellschaft bereichert, die Familie pflegt und berufliches Fortkommen begünstigt.
  • weil bewusst genutzte Freiheit auch die Freiheit jedes andern achtet.

Ja zu Eigenständigkeit, Unabhängigkeit und Neutralität

Die Neutralität ist die unabdingbare Voraussetzung für Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Schweiz. Sie ist im Volk nach wie vor stark verankert und muss wieder vermehrt ins Bewusstsein gerufen werden. Es besteht aber eine schleichende Gefährdung vor allem durch aktivistische aussenpolitische Aktivitäten. Die Gefahr ist nicht zu übersehen, dass die Neutralität verwaschen wird. Es wird versucht, die öffentliche Debatte zu vermeiden, weil die Neutralität bei den Stimmbürgern gut verwurzelt ist und die Verfolgung von Zielen der politischen Führung stören könnte.

Die Neutralität ist in der Bundesverfassung zu verankern.

Die Parteien müssen sich in aller Klarheit für die Neutralität aussprechen. Es ist darüber zu wachen, dass die Neutralität nicht schleichend ausgehöhlt wird. Die Neutralität ist mit einem Beitritt zur Europäischen Union oder zum Nordatlantikpakt unvereinbar. Sie ist einer der politischen Hauptgründe dafür, dass die Schweiz der EU nicht beitreten kann, solange die Union eine gemeinsame Aussenund Sicherheitspolitik anstrebt und die Gleichschaltung sucht; und sie ist ganz entscheidend dafür verantwortlich, dass die Schweiz der NATO nicht beitreten kann, in deren Charta der Artikel V alle Mitglieder zur militärischen Hilfeleistung für den Fall verpflichtet, dass ein Mitgliedstaat angegriffen wird. Neutralität und NATO-Mitgliedschaft sind miteinander absolut unvereinbar.

Ja zu Eigenständigkeit, Unabhängigkeit und Neutralität

  • weil allein eine konsequente Politik der immerwährenden, bewaffneten, in eigener Freiheit ausgestalteten Neutralität die Schweiz davor bewahrt, in internationale Konflikte und fremde Händel hineingezogen zu werden.
  • weil nur ein unabhängiger, nicht in internationale Bündnisse eingebundener Staat seinen Bürgern ein Höchstmass an persönlicher Freiheit gewähren, Freundschaft mit allen andern Staaten pflegen, allen Menschen der Welt gegenüber Achtung zollen und gleichzeitig Selbstachtung pflegen und Selbstbestimmung garantieren kann.
  • weil lebendige Eigenständigkeit geachtet wird, womit die Schweiz an Wertschätzung gewinnt.

Ja zur direkten Demokratie

Die direkte Demokratie gewährleistet das Entscheidungsrecht des Volkes. Sie ist die Staatsform, die dem Staatsbürger massgeblichen Einfluss auf das politische Geschehen garantiert.

In der schweizerischen Wirklichkeit bestehen für die direkte Demokratie Gefahren. Die Verwaltung tendiert dazu, die Demokratie zu unterlaufen. Überbordende Reglementierung höhlt die Demokratie aus. Die grösste Gefahr für die direkte Demokratie besteht in der internationalen Einbindung. Die Unvereinbarkeit von direkter Demokratie und kollektiven supranationalen Verpflichtungen ist einer der politischen Hauptgründe dafür, dass die Schweiz der Europäischen Union nicht beitreten kann. Unannehmbar ist die massive Subvention von Nichtregierungsorganisationen (NGO), die ihre eigene Politik betreiben. Besonders stossend ist das im Flüchtlingswesen. Erhebliche Gefahren für die Demokratie stellt in seiner heutigen Form das Verbandsbeschwerderecht dar. So wie es jetzt als politische Waffe eingesetzt und missbraucht wird, schaltet das Verbandsbeschwerderecht die Demokratie aus. Zwischen einzelnen Umweltschutzverbänden und Teilen der Verwaltung besteht ein undemokratischer Filz.

Was nach den Regeln der Demokratie vom Souverän beschlossen wurde, darf durch Funktionäre und Juristen weder übergangen noch ausgehebelt werden.

Der Einfluss von einzelnen Umweltschutzverbänden und Nichtregierungsorganisationen ist drastisch einzugrenzen.

Auch die enorme Verschuldung der öffentlichen Hand lähmt die Handlungsfähigkeit und damit die direkte Demokratie. Die Bundesund Kantonsfinanzen sind zu sanieren. Der Weg dazu führt über ein starkes, verantwortungsbewusstes, innovatives Unternehmertum.

Ja zur direkten Demokratie

  • weil die direkte Demokratie jene Staatsform ist, die Chancengleichheit am vollkommensten garantiert.
  • weil allein die direkte Demokratie den Staatsbürgern massgeblichen Einfluss auf das politische Geschehen garantiert und damit jedem Einzelnen Freiheit und umfassende Mitwirkung und Mitbestimmung im Staat gewährleistet, womit dem Staat Respekt und Achtung aller gesichert wird.
  • weil der Staat Freiheit und Unabhängigkeit nur bewahren kann, wenn seine Bürgerinnen und Bürger frei und mitverantwortlich den Staat gestalten.
  • weil der Bürger nur frei ist, wenn er über Höhe und Verwendung der dem Staat an Steuern und Abgaben abgelieferten Gelder mitentscheiden kann.
  • weil die direkte Demokratie den wirksamsten Schutz vor kollektivistischen Gelüsten und Machtmissbrauch bietet.

Ja zum Föderalismus

Der Föderalismus trägt entscheidend dazu bei, dass die Innovationskraft wahrgenommen wird. Er sorgt dafür, dass die politische Macht dezentralisiert, demokratisch eingegrenzt und überschaubar gestaltet wird. Was die untere Stufe als Aufgabe erfüllen kann, wird von ihr erfüllt.

Der Föderalismus ist als Prinzip unbestritten. Er darf aber nicht Vorwand sein für Reformverweigerung. Die Machtverteilung hat sich verändert. Der Föderalismus braucht eindeutiger umrissene, demokratisch stärker abgestützte Strukturen, als sie jetzt vorhanden sind. Nötig sind klar definierte Regeln.

Zum Föderalismus gehört der Wettbewerb unter den Kantonen. Das Streben nach einer Harmonisierung, die den Wettbewerb unterdrückt, ist zu bekämpfen. Unterlaufen wird der Föderalismus gegenwärtig im Fürsorgewesen. Die Verantwortung für die Fürsorge ist konsequent auf die Gemeinden zurückzuführen, die den Überblick besitzen und Missbräuche im Ansatz erkennen und unterbinden.

Unstatthaft sind die Eingriffe der Gerichte in die Volksrechte. Fehlentscheide des Bundesgerichts in der Bürgerrechtsfrage führen zu einer verfahrenen Situation, die das Vertrauen der Bürger in den Staat und in die direkte Demokratie erschüttert. Die Gemeinden müssen bestimmen können, wie sie das Bürgerrechtswesen handhaben. Gegen demokratisch gefällte Entscheide darf es kein Rekursrecht geben.

Der Föderalismus fördert die Sparsamkeit, die Gestaltungskraft, das Verantwortungsbewusstsein und den Ideenreichtum.

Ja zum Föderalismus

  • weil ein von unten nach oben aufgebauter Staat maximale Mitsprache des Einzelnen sichert.
  • weil freie Mitbestimmung des Einzelnen nur garantiert ist, wo die politische Macht dezentralisiert, demokratisch eingegrenzt und überschaubar ist.
  • weil der föderalistische Staatsaufbau die beste Voraussetzung für einen gesunden Staatshaushalt und für die Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger bietet.
  • weil politische Entscheide dort, wo sie von den unmittelbar Betroffenen gefällt werden, am sachgerechtesten ausfallen.
  • weil das Prinzip «Wer zahlt, befiehlt» und «Wer befiehlt, zahlt» die Verantwortlichkeit für Staatsaufgaben am wirkungsvollsten zum Ausdruck bringt.

Ja zu einer eigenständigen Verteidigung mit einer Milizarmee

Eine vorrangige Aufgabe des Staates ist die Bewahrung der inneren und äusseren Sicherheit. Sicherheit weist in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert auf. Die Armee ist und bleibt das wichtigste Instrument zur Wahrung der äusseren Sicherheit.

Die Milizidee bleibt im Volk verankert, das aus staatspolitischen und finanziellen Gründen kein stehendes Heer, keine Berufsarmee, keinen Staat im Staat will.

Zur Miliz ist Sorge zu tragen. Ansätze, die zur schleichenden Aushöhlung der Miliz und in Richtung Berufsarmee führen, sind zu unterbinden. Die Miliz muss in Ausbildung und Einsatz die tragende Rolle einnehmen.

Eine eigenständige Armee, die für den Verteidigungsauftrag vorbereitet ist, bleibt ein Grundpfeiler für die Souveränität der Schweiz. Die Armee ist in Ausbildung, Rüstung und Einsatz auf einem hohen, glaubwürdigen Stand zu halten. Dafür braucht sie eine ausreichende finanzielle Ausstattung. Das Parlament und die Parteien müssen sich wieder vermehrt für die Landesverteidigung einsetzen. In der ausserordentlichen Lage übernimmt die Armee auch zur Wahrung der inneren Sicherheit gewichtige Aufgaben.

An der allgemeinen Wehrpflicht ist festzuhalten.

Ja zu einer eigenständigen Verteidigung mit einer Milizarmee

  • weil sich in einem Staat, der Sicherheit nicht gewährleisten kann, weder Freiheit noch Unternehmertum entfalten können.
  • weil nur ein Staat, der seine eigene Sicherheit zu garantieren in der Lage ist, jeder Form politischer Aggression oder wirtschaftlicher Erpressung wirksam entgegentreten kann.
  • weil eine eigenständige, zeitgemäss ausgebildete und ausgerüstete Milizarmee die innere und äussere Sicherheit der Schweiz sowohl vor konventioneller als auch terroristischer Gewalt am ehesten gewährleisten kann.
  • weil die Milizarmee unverzichtbare Möglichkeiten der Persönlichkeitsbildung bietet.

Ja zu einer eigenständigen Rechtsordnung

Der Druck auf die Eigenverantwortung, auf die persönliche Freiheit und auf die wirtschaftlichen Freiräume durch die zunehmende Regelungsdichte ist zu bekämpfen. Die ausufernde Detaillierung der Rechtsordnung darf die Verantwortung und die Freiheit des Einzelnen und die liberale Wirtschaftsordnung nicht einengen. Das internationale Recht ist kritisch auf die Vereinbarkeit mit dem Schweizer Recht zu prüfen, bevor es übernommen wird.

Der Automatismus in der Übernahme von internationalem Recht ist zu durchbrechen.

Der Missbrauch des Rechtsstaates ist zu bekämpfen. Der Rechtsstaat darf nicht zum Rechtsmittelstaat verkommen. Das exzessive Beschwerdewesen führt zu Missbrauch und Korruption.

Ja zu einer eigenständigen Rechtsordnung

  • weil das Recht dort, wo es von jedem Einzelnen mitgestaltet werden kann, auch beachtet und geachtet wird.
  • weil nur der Souverän die Gleichheit aller vor dem Gesetz dauerhaft sichern kann.
  • weil nur eine eigenständige, vom Souverän beschlossene Rechtsordnung die Schweiz und ihre Bürgerinnen und Bürger vor fremden Richtern bewahren kann.
  • weil nur eine vom Souverän getragene Rechtsordnung den Schutz und die Achtung von Leben und Eigentum garantieren kann.
  • weil unsere eigenständige Rechtsordnung jedem Einzelnen rechtliches Gehör sichert und mit dem staatlichen Gewaltmonopol Anarchie und Gewalt verhindert.

Ja zu einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung

Eine freiheitliche Wirtschaftsordnung gewährleistet den Wohlstand in der Schweiz und die Konkurrenzfähigkeit von Schweizer Unternehmen auf dem Weltmarkt. Für die Schweizer Wirtschaft sind konsequent Freiräume zu schaffen. Für den Erfolg der unternehmerischen Tätigkeit sind die Zurückhaltung in der Reglementierung und eine niedrige Besteuerung unumgänglich. Die Unternehmenssteuern sind tief zu halten. Der administrative Aufwand muss abgebaut und auf ein Mindestmass reduziert werden. Der Arbeitsmarkt ist flexibel zu gestalten, gesetzliche Mindestlöhne sind kontraproduktiv.

Die Staatsquote ist zu senken.

Der Staat soll ordnen, nicht die Leistung hemmen und blockieren. Er muss für die Wirtschaft fortschrittliche Rahmenbedingungen schaffen. Dies betrifft den Abbau der Bürokratie, günstige Steuern und die Währungs- und Geldpolitik.

Die Schweiz muss in der Bildung – insbesondere in der Fachausbildung – und in der Forschung einen Spitzenplatz einnehmen. In der Bildung ist auf allen Stufen ein hoher Stand zu halten und auszubauen. Ein grosser Stellenwert ist der betrieblichen Ausbildung beizumessen.

Durch ihre ethische Grundhaltung und korrektes Handeln schaffen die Unternehmer Vertrauen. Die Wirtschaft braucht ein ethisches Fundament. Die Schweizer Wirtschaft ist angewiesen auf umfassende Sicherheit. Fundamental zur Sicherheit gehört die Rechtssicherheit.

Ja zu einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung

  • weil die freiheitliche Wirtschaftsordnung jede Initiative zur Gründung und Entfaltung eigenständiger Existenzen begünstigt und damit Wohlstand mit Vollbeschäftigung ermöglicht.
  • weil nur eine freiheitliche Wirtschaftsordnung jene Leistungsfähigkeit zu wecken vermag, die unserem Land das Bestehen im internationalen Wettbewerb sichert.
  • weil nur eine freiheitliche Wirtschaftsordnung dem Unternehmer jene Freiheit sichert, die erfolgreiches unternehmerisches Wirken ermöglicht.
  • weil die freiheitliche Wirtschaftsordnung dem Einzelnen freie, vom Staat nicht beaufsichtigte Verfügung über ehrlich erworbenes Eigentum gewährleistet und Leistung belohnt.
  • weil nur ein gesunder, schuldenfreier Staat dem Einzelnen Raum zur Selbstentfaltung gewährt.
  • weil lebendiges Unternehmertum und ethische Grundhaltung untrennbar miteinander verbunden sind.

Der Sonderfall Schweiz

Die Schweiz, die ihren Bürgern ein Höchstmass an Freiheit und politischer Mitbestimmung einräumt, die mit ihrer freiheitlichen Staatsordnung unserem Land einen Spitzenplatz in der Weltwirtschaft gesichert hat, ruht auf drei Säulen:

  • direkte Demokratie
  • Föderalismus
  • freiheitliche Wirtschaftsordnung

Der direkten Demokratie verdankt sie die Souveränität des Bürgers, der wie kein anderer auf dieser Welt Mitverantwortung im Staat übernimmt. Damit ist das Gedeihen des Landes nicht von sich zu Machtapparaten entwickelnden Bürokratien abhängig. Dem Föderalismus verdankt sie einen Staatsaufbau mit dezentralisierten Verantwortungsbereichen, die keine übermächtige Zentralmacht entstehen lassen.

Die freiheitliche Wirtschaftsordnung gestattet jedem Einzelnen wirtschaftliche Entfaltung und verhindert das Entstehen machtgieriger Wirtschaftsbürokratien.

Freiheit entsteht und entfaltet sich dort, wo Machtkonzentration verhindert werden kann, Machtausübung folglich dezentralisiert wird. Ein unabhängiger Staat, dem die Dezentralisierung der Macht gelingt, ist nicht nur ein freiheitlicher Staat, er trägt, weil von dezentralisierter Macht nie Aggression ausgeht, entscheidend zum Frieden in der Welt bei.

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Die vorliegende Schrift ist ein Ergebnis der Gesprächsreihe «Ja zur eigenständigen Schweiz», die in den Jahren 2003 bis 2005 im Lilienberg Unternehmerforum stattgefunden hat.

Die Grundlagen waren in einem kleinen Kreis von erfahrenen und jungen Staatsbürgern schon vom Jahr 1999 angelegt worden. Vertieft wurden die Gedanken im August 2005 in einem Unternehmerischen Gespräch im Lilienberg. Für die Beteiligten war die Erarbeitung dieser Schrift ein ausserordentliches Erlebnis.