Wenn Datenschutz zur Groteske verkommt

In einem Kanton, in dem – selbstverständlich auf Kosten der Steuerzahler – das Recht eines Geissbocks am eigenen Bild eingeklagt werden kann, während gleichzeitig die Privatsphäre des Bürgers und insbesondere diejenige von Bankkunden zunehmend mit Füssen getreten wird, vermag eigentlich kaum mehr etwas zu erstaunen. Doch vergangene Woche mussten wir erfahren, dass sich auf dem Gebiet des Datenschutzes jede Groteske noch übertreffen lässt:

Da gibt es einen Goldschmied, der, nachdem er innert 13 Jahren siebenmal Opfer von Einbrüchen geworden ist, in und um seinen Laden herum Foto- und Videokameras installierte. Und prompt machten sich vor Kurzem erneute zwei jugendliche Ganoven mit Brecheisen an seiner Eingangstür zu schaffen. Dass es sich um junge Täter handelt, ist auf den Bildern klar zu erkennen. Nicht nur das: Zumindest von einem Täter konnte auch das Gesicht in tadelloser Qualität festgehalten, werden. Es würde sich vorzüglich zu Fahndungszwecken eignen.

Der Mediensprecher unserer Kantonspolizei, die den Auftrag hat, das verfassungsmässig Recht auf Eigentum, zu schützen, versicherte ebenfalls vor einer Kamera – allerdings der eines TeleZüri-Journalisten – wie leid es ihm tue und wie sehr er Verständnis habe für die Frustration des Geschäftsinhabers, doch das Bildmaterial dürfe aus Gründen des Datenschutzes nicht verwendet werden. Die Bevölkerung könne nämlich nur bei schweren Delikten um Mithilfe ersucht werden. Als handelte es sich bei Einbruch und Diebstahl um Lappalien.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sollten unsere Gesetze die Interessen von Straftätern tatsächlich in dermassen stossender Art und Weise über diejenigen der rechtschaffenen Bevölkerung stellen, und sollte sich auf dem Wege der Auslegung keine Abhilfe erreichen lassen, so sind diese Gesetze schleunigst zu ändern. Wir von der SVP sind allerdings nicht gewillt, zu warten, bis sich der Herr Justizdirektor und der Herr Sicherheitsdirektor dazu bequemen, Massnahmen in die Wege zu leiten, um dieser Schindluderei mit unserem Rechtsstaat ein Ende zu setzen.

Der Schutz des Eigentums ist von derart eminenter Bedeutung, dass die Verfolgung und Bestrafung von Einbrechern, Dieben und Räubern keinen Aufschub erträgt. Wir von der SVP haben uns daher dazu entschlossen, das Filmmaterial, das uns vom erwähnten Goldschmied freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurde, auf der Website www.schurken.ch zu veröffentlichen. Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an die Telefonnummer 117 oder an jede Polizeidienststelle.

3 Gedanken zu „Wenn Datenschutz zur Groteske verkommt“

  1. http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/SVP-geht-auf-Schurkenjagd/story/28405827

    Der Herr Felix Schindler vom Tages-Anzeiger musste offensichtlich irgendetwas zum Thema schreiben, ganz egal was. So versuchte er zunächst, der SVP strafrechtliches Verhalten vorzuwerfen, was (wohl zu seinem Leidwesen) misslang. Nun glaubt er, im Zivilrecht fündig geworden zu sein. Doch ganz offensichtlich hat er sich nicht einmal die Mühe gemacht, ein Zivilgesetzbuch zur Hand zu nehmen. Hätte er das getan. Er hätte nicht einmal weit blättern müssen. Bereits in Artikel 2, Absatz 2 wird klipp und klar festgehalten, dass der „offenbare Missbrauch eines Rechtes keinen Rechtsschutz findet“.

    Nun muss man schon eine sehr verschrobene Vorstellung von Recht und Unrecht haben, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, es sei nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich ein in flagranti gefilmter Einbrecher auf das Recht am eigenen Bild beruft.

  2. Jawohl, es sollte viel mehr bezahlbare Sicherheit für Schweizer Bürger geben. (Nicht nur erkaufte für Juweliergeschäfte)
    Da sollten Sie mal öffentlich über ein kostenloses Social Network sprechen, in dem sich jeder Bürger mit jedem
    vernetzten kann um so aufeinander aufzupassen. http://www.hookidoo.com heisst das und scheint kostenlos zu sein. Das würde die Sicherheit
    gewaltig steigern können.

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