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„Antirassismus“ als Vorwand im Kampf gegen die SVP

Bereits anlässlich der Albisgüetli-Tagung 2007 stellte der damalige Präsident der Zürcher SVP, Hansjörg Frei, die Frage, wer uns vor dem Schutz durch die Justiz schützt. Angesichts des jüngsten Verfahrens der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen den Präsidenten der Zürcher SVP, erweisen sich Freis Befürchtungen als geradezu prophetisch.

Dem Strafrecht werden in der Lehre drei Funktionen zugeschrieben: Es soll abschrecken, also von Straftaten abhalten, und dies sowohl die Allgemeinheit (Generalprävention) als auch den Einzelnen (Spezialprävention). Ferner wird mit der Bestrafung auch der legitimen Forderung der Gesellschaft nach Sühne Rechnung getragen.

Das Strafrecht hat aber noch eine weit darüber hinausgehende Funktion. Es ist für die gesellschaftliche Ordnung von zentraler Bedeutung. Es muss als gerecht empfunden werden. Das Verhältnis von Straftat und Strafe muss in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen. Doch genau das ist immer weniger gewährleistet. Immer häufiger bewirken Urteile ungläubiges Kopfschütteln. Vor allem wenn man Strafen und Strafmasse vergleicht. Die Justiz passt sich nicht nur veränderten Lebensgewohnheiten an. Sie reagiert auf kurzfristige Modeströmungen bereits schneller als Karl Lagerfeld. Sie ist zum Spielball der Politisch-Korrekten geworden. Opportunität verdrängt Recht.

Justiz wurde von den 68ern als letzte Bastion genommen

Die 68er haben auf ihrem Marsch durch die Institutionen mittlerweile als letzte Bastion auch die dritte Staatsgewalt in Beschlag genommen. Praktisch widerstandslos liess sich die Justiz vor den Karren der Linken spannen, und nie hat sie sich über diese politische Einflussnahme beklagt. Im Gegenteil, geradezu in devoter Art und Weise nehmen Staatsanwälte bereits am Fernsehen vor laufender Kamera Aufträge entgegen. Wenn Chef-Funktionärin, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, in der ARENA im Stile einer Befehlsausgabe festlegt, wer die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen habe, kommt bei der von hochbezahlten Juristen strotzenden Zürcher Staatsanwaltschaft niemand auf die Idee, höflich aber bestimmt, darauf hinzuweisen, dass wir in unserem Land so etwas wie Gewaltentrennung mit einer unabhängigen Justiz haben. Offenbar glauben Insider nicht daran. Das ist beängstigend.

Geht es um einen Vertreter der SVP, ist bei der Staatsanwaltschaft das Dispositiv klar: Als erstes werden die Medien informiert, dann wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt und zuletzt wird heuchlerisch behauptet, es gelte selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Bei Vertretern anderer Parteien, dürfen selbst Gewaltverbrecher auf Diskretion zählen.

Während sich Heerscharen von Journalisten mit der Frage der Wissenschaftlichkeit an einem Universitätsseminar auseinandersetzen, scheint es niemanden zu kümmern, ob unsere Staatsanwälte primitivsten juristischen Anforderungen genügen. Es reicht offenbar, wenn sie politisch auf der Linie sind. Nicht anders ist es zu erklären, dass es keinen Aufschrei gab, als die Bundesanwaltschaft ein Verfahren in Sachen Bankdatenlieferung an die USA mit der Begründung ablehnte, die betreffende Bank habe „von der höchsten staatlichen Instanz die Erlaubnis erhalten“ und hätte darum gar nicht illegal gehandelt haben können. Das ist grotesk! Von der ersten Staatskundelektion an, weiss jeder Schüler, dass der Bundesrat nicht die „höchste staatliche Instanz“ ist. Wie viel weniger dann erst die Finanzministerin? Und ist es nicht so, dass seit der Überwindung des Absolutismus auch Regierungen ans Gesetz gebunden sind? Und gehört es nicht zu den vornehmsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft, dafür zu sorgen, dass sich auch die Behörden ans Gesetz halten? Hier wird Recht zur Farce.

Die Antirassismusstrafnorm als politische Waffe

Mit dem 1. Januar 1995 hat sich die Schweiz etwas Grundlegendes verändert. Seit jenem Tag hat die Schweiz ein Gesinnungsstrafrecht. Seit jenem Tag kann jemand in der Schweiz dafür verurteilt werden, dass er historische Tatsachen leugnet. Wer vorher ein Irrlicht oder ein Dummkopf war, muss seit jenem Tag damit rechnen, zum politischen Gefangenen zu werden. Und das in der freien Schweiz!

Der Rassendiskriminierungsartikel 261bis StGB war von Anfang an als politische Waffe konzipiert. Einmal mehr „musste“ die Schweiz gesetzgeberisch tätig sein, weil Bundesrat und Verwaltung einer internationalen Konvention beitreten wollten. Leider glaubte eine knappe Volksmehrheit der Beteuerung des damaligen Bundesrats Arnold Koller, es gehe mit der neuen Bestimmung nur darum, besonders schwerwiegende und verwerfliche Formen der Rassendiskriminierung zu ahnden. Und der Stammtisch bleibe selbstverständlich ausgenommen. Letztere Behauptung machte das Bundesgericht bereits nach kurzer Zeit zur Makulatur. Es folgte eine Reihe von Urteilen, in denen die Meinungsäusserungsfreiheit weiter beschnitten wurde.

Neuste Groteske ist die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen den Präsidenten der Zürcher SVP, Nationalrat Alfred Heer. Dieser hatte in der Sendung «SonnTalk» auf «Tele Züri» am 16. September im Rahmen einer asylpolitischen Debatte gesagt, junge Nordafrikaner aus Tunesien kämen schon «…als Asylbewerber mit der Absicht, kriminell zu werden.»

Ein Richter, der sich um Nichtigkeiten kümmert

Gegen diese Aussage erstattete ein notorischer SVP-Hasser Anzeige, die vom Zürcher Staatsanwalt Manfred Hausherr umgehend an die Hand genommen wurde. Der Mann fürchtete offensichtlich, andernfalls von der Schweizer Illustrierten den „Kaktus der Woche“ zugesprochen zu erhalten. Im alten Rom wurde von hohen Beamten noch Charakterstärke verlangt. Es galt das geflügelte Wort: „minima non curat praetor“ – der Prätor (Richter) kümmert sich nicht um Nichtigkeiten.

Was Alfred Heer gesagt hat, ist genau eine solche Nichtigkeit, bei der er sich sogar auf die neusten Polizeistatistiken abstützen kann. Doch das interessiert Gesinnungsinquisitoren wie Manfred Hausherr nicht. Obwohl er weiss, dass der Nationalrat Heers Immunität mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aufheben wird, setzt er die ganze Maschinerie in Bewegung und verschwendet Steuergeld. Er will politisch-korrekt bleiben, sich ja nicht dem Vorwurf aussetzen, er habe als Staatsangestellter etwas für SVPler übrig. Die Entlassung Christoph Mörgelis hatte eine disziplinierende Wirkung.

Immerhin muss man Manfred Hausherr zugute halten, dass nun niemand mehr ernsthaft bestreiten kann, dass Artikel 261bis StGB eine politische Waffe ist. Eine politische Waffe in der Hand übereifriger Staatsanwälte. Das erträgt ein Rechtsstaat auf Dauer nicht.

Zwangsgebührenfinanzierter Selbsthass

Die Art und Weise, wie man in unserem zwangsgebührenfinanzierten Staatsradio der Begeisterung über die angekündigte Kanzlerkandidatur von Peer Steinbrück Ausdruck verleiht, muss jeden Patrioten schmerzen. Der Mann, der mit der Arroganz Willhelm II auftritt, kritisiert die Schweiz und die Schweizer Banken als Parasiten am Deutschen Volkskörper. Das freut das Herz gewisser Funktionärsjournalisten. Zum Beispiel „Echo“-Mann Caspar Selg, Deutschland-Korrespondent mit Sitz in Berlin, dessen Berichte eine schon fast sexuell anmutende Begeisterung durchschimmern lassen. Ohne den leisesten Anflug der Kritik, lässt Selg Steinbrück seine Anwürfe gegen die Schweiz wiederholen und unser Land ins Lächerliche ziehen. Nicht ein Hauch von Relativierung. Steinbrück macht sich darüber lustig, dass er wiederholt in die Schweiz einreisen und – was noch viel wichtiger sei – auch wieder ausreisen durfte. Botschaft: Die Schweiz ist schwach. Das Gelächter der Steinbrück umringenden Journaille fehlt nicht.

Dafür teilte Selg der Hörerschaft Folgendes mit: „Es gehe nicht um die Souveränität der Schweiz, sondern um die Souveränität Deutschlands, seine Steuergesetze auch durchsetzen zu können.“ Selbst der zweitdümmste Journalist der Welt hätte an dieser Stelle gefragt, warum die Souveränität Deutschland höher zu gewichten sei als jene der Schweiz, oder, was Deutschland daran hindere, ein System zu schaffen, das eine Steuerflucht in die umgekehrte Richtung zur Folge hätte. – Aber eben nur der Zweitdümmste.

„Echo der Zeit“-Beitrag hören.

Thilo Sarrazins Stich in eine Eiterbeule

Wenn jemand so hart angegriffen wird, wie in diesen Tagen Thilo Sarrazin, dann hat er meistens etwas richtig gemacht. Sarrazin stellte bloss fest, was kritische Zeitgenossen längst wissen, aber nicht öffentlich zu äussern wagten: Die Eurokrise ist Folge politischen Wunschdenkens.

Wer öffentlich darauf hinweist, dass der Kaiser nackt ist, macht sich unbeliebt. Zunächst natürlich beim Kaiser selbst, dann aber auch bei all seinen Getreuen, die es zwar ebenfalls schon längst wussten, aber aus falsch verstandener Loyalität oder aufgrund politischer Opportunität schwiegen, und sich mit einem Mal der Heuchelei überführt sehen.

Der Aufschrei wegen Sarrazins neustem Buch „Europa braucht den Euro nicht“ war schon vor dessen Erscheinen gross. Noch immer überbieten sich Kommentatoren mit Superlativen der Gemeinheit. Auf Spiegel-Online setzte Christian Rickens zum Beispiel den unsäglichen Titel: „Europa braucht den Sarrazin nicht“ – Ach ja? Was braucht das neue, bunte Europa dann? Gleichgeschaltete Medien, die alles gut finden, was von Brüssel kommt und sich mit der stupiden Formel „Es braucht nicht weniger, sondern mehr Europa!“ zufrieden geben? Trost spendet an dieser Stelle allenfalls die Feststellung des viel zu früh verstorbenen deutschen Publizisten und Aphoristikers Johannes Gross, wonach die die intellektuelle Linke, die sich einst der permanenten Kritik verschrieben hat, selbst ihr Ende einläutet, indem sie aufhört zu kritisieren und anfängt, die eigenen Leute zu beklatschen.

Statt der einzig relevanten Frage – „hat Sarrazin recht, oder liegt er falsch?“ – nachzugehen, begnügt sich das Gros der Medien mit dem Abhandeln von Belanglosigkeiten, die mit dem Kern der Sache nicht das Geringste zu tun haben. Stattdessen konzentriert es sich auf plumpe Angriffe gegen die Person Sarrazin. Oder ist es tatsächlich verwerflich, nicht nur ein kluger Kopf, sondern darüber hinaus auch ein guter Buchverkäufer zu sein? Und was ist von der Berichterstattung über die Medienkonferenz zur Vorstellung dieses anspruchsvollen Buchs über politische und makroökonomische Zusammenhänge zu halten, wenn dabei vor allem zum Ausdruck kommt, dass ein offensichtlich überforderter Journalist die „Action“ eines Lady Gaga-Konzerts vermisst?

Empörung unter den „Angeklagten“

Das die Hauptakteure des Euro-Debakels über Sarrazins Buch nicht begeistert sind, liegt auf der Hand. Es ist, als würde man in diesen Tagen bei Bayern München nachfragen, was man dort von Chelsea hält. Finanzminister Schäuble äusserte sich denn auch auf dem Niveau eines Fussballhooligans. Was Sarrazin schreibt, sei „himmelschreiender Blödsinn“, oder er betreibe ein „verachtenswertes Kalkül“. Gerade Schäuble, der wie seine Kanzlerin, heute fordert, was er gestern kategorisch ablehnte und heute ablehnt, was er noch gestern als „alternativlos“ bezeichnete, sollte sich mit solchen Kraftmeiereien zurückhalten. Denn gerade anhand seiner Person zeigt Sarrazin exemplarisch auf, was „verachtenswertes Kalkül“ in der Realpolitik ist. So beschreibt er auf Seite 340, wie der portugiesische Finanzminister Gaspar Schäuble am 10 Februar 2012 vertraulich auf eine „Anpassung“ des Hilfsprogramms für Portugal ansprach. Wörtlich: „Dieser [Schäuble] antwortete, Deutschland sei „bereit“, wenn das portugiesische Hilfsprogramm angepasst werden müsse, zunächst aber müsse das griechische Hilfspaket verabschiedet werden, und dann müssten der Bundestag und die deutsche öffentliche Meinung überzeugt werden. Während öffentlich noch alle weitere Hilfen für andere Länder ausser Griechenland ausgeschlossen wurden, wurde intern mit bedingten Zusagen bereits Politik gemacht.“ Sarrazin, der seine Aussagen durch das ganze Buch hindurch mit umfangreichem Quellenmaterial belegt, verweist in diesem Zusammenhang auf einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit der Überschrift „Niemand hat die Absicht. Niemand!“ – Klarer kann man einem deutschen Minister gegenüber kaum zum Ausdruck bringen, dass man ihn für einen Lügner hält. Wie dem auch immer sei: Die Fakten sind überprüfbar und harren ihrer journalistischen Aufarbeitung.

Eine Gefahr fürs Establishment

Nichts von dem, was Sarrazin sagt oder schreibt, ist im Grunde neu. Bedeutende Verfassungsrechtler argumentierten gleich wie Sarrazin, als sie beim Verfassungsgericht in Karlsruhe die Einführung des Euro und vor Kurzem die Einrichtung und ständige Vergrösserung de „Euro-Rettungsschirms“ zu stoppen versuchten. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Olaf Henkel, sagt im Grunde das Gleiche. Doch nachdem dieser erklärte, er wolle keine Partei gründen, also für das Establishment keine Gefahr darstellt, lässt man ihm ins Leere laufen.

Bei Sarrazin, der mit seinem letzten Buch „Deutschland schafft sich ab“ wochenlang die Bestseller-Listen anführte, ist das nicht ganz so einfach. Umfragen zufolge teilt eine knappe Mehrheit der Bundesbürger seine Einschätzung, wonach die Einführung des Euro ein Fehler war. Eine knappe Mehrheit sieht sich also in einer enorm wichtigen Frage von keiner der im Bundestag vertretenen Parteien repräsentiert. Und das im Jahr vor einer nationalen Wahl. Einer EU-kritischen Partei bieten sich enorme Chancen. Das wissen die politische Nomenklatur und die mit ihr verbandelten unkritischen Mainstream-Medien natürlich auch. Deswegen lassen sie Sarrazins Meinung nicht als Meinung stehen, sondern erkennen in ihr eine tödliche Bedrohung.

Die veröffentlichte Meinung richtet sich gegen Sarrazin, weil offensichtlich ist, dass er recht hat. Es ist wie mit der SVP, der es zu verdanken ist, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Soeben warnte die OECD vor dem Risiko einer „schweren Rezession“ in der Eurozone, die gar die Weltwirtschaft bedrohe. Die Schweiz könne sich allerdings ab der zweiten Jahreshälfte auf eine anziehende Wachstumsdynamik einstellen. Deutlicher können die Zeichen, dass die Nicht-Mitgliedschaft in der EU der Schweiz zum Segen gereicht, nicht sein. Aber um nichts in der Welt würden das unsere Mainstream-Medien und Wirtschaftsverbände zugeben. Im Gegenteil, die Angriffe gegen die SVP gewinnen sogar an Schärfe.

Erbärmliche Argumentation

Auch der überaus unsympathische Peer Steinbrück machte sich gar nicht die Mühe sich substantiell mit den Argumenten auseinanderzusetzen, als er vergangenen Sonntag bei Günther Jauch mit Thilo Sarrazin die Klingen kreuzte. Der ehemalige Finanzminister war sich nicht zu schade, dahingehend zu argumentieren, dass Sarrazin mit seiner Analyse zwar Recht habe, das jedoch unerheblich sei, weil es um die Idee „Europa“ gehe. Und als erforderte nicht genau dieser Umstand eine intellektuell redliche Auseinandersetzung, warf er seinem Gegenüber an den Kopf, er verbreite „Bullshit“.

Die Einführung des Euro war nicht nur ein Fehler, sie war eine Torheit. Die Entwicklung war absehbar. Es gab haufenweise warnende Stimmen. Doch die Politik setzte sich darüber hinweg. Sie beantwortete eine ökonomische Frage politisch und vertraute darauf, die von ihr geschaffenen Sachzwänge würden das Ganze am Ende doch noch zum Guten richten. Das ist es, was Sarrazin mit „Wunschdenken“ meint.

Doch er geht noch weiter: Er verletzt das Tabu, wonach Deutschland aus historischer Schuld und Verantwortung in besonderem Masse verpflichtet sei, für das Wohl der anderen zu sorgen. Denn genau dieses Konzept liegt dem Euro zugrunde. Deutschland musste sich das Einverständnis zur Wiedervereinigung – die Trennung war direkte Folge des Krieges – insbesondere von Frankreich zum Preis der Gemeinschaftswährung erkaufen. In der erwähnten Fernsehsendung warf Sarrazin der deutschen Classe politique vor, sie sei „getrieben von jenem sehr deutschen Reflex, wonach die Busse für Holocaust und Weltkrieg erst endgültig getan ist, wenn wir alle unsere Belange, auch unser Geld, in europäische Hände gelegt haben“. – Das schmerzt – ist deswegen aber nicht falsch.

Gute Absichten können nicht genügen

Im Gegensatz zu den tobenden Sarrazin-Kritikern will ich den meisten für den Euro verantwortlichen Politikern keine unlauteren Motive unterstellen. Ich bin überzeugt, dass Helmut Kohl alleine schon aufgrund seiner persönlichen Lebenserfahrung den Frieden in Europa sichern wollte. Mag auch der Wille, als „grosser Europäer“ in die Geschichte einzugehen, mitgespielt haben, Kohl träumte von einer anderen EU, als derjenigen, mit der wir es jetzt zu tun haben.

Gleichwohl müssen sich die europäischen Politiker den Vorwurf gefallen lassen, über Jahrzehnte hinweg Probleme nur verwaltet zu haben. Seit den Römer Verträgen wich man konsequent der Frage aus, was für ein „Europa“ denn eigentlich entstehen sollte. Ein „Europa der Vaterländer“? Die „Vereinigten Staaten von Europa“? Eine bessere Freihandelszone? Eine Atommacht, die ihre Interessen auch mit militärischen Mitteln durchsetzt? Diese und viele weitere Fragen wurden nie diskutiert. Stattdessen liess man sich von Wunschdenken leiten, und wenn im Rahmen eines Gipfeltreffens doch mal eine Streitfrage eskalierte, so wurde diese kurzerhand ausgeklammert und vertagt. Die EU, so Kohl, sei wie ein Velo, sie müsse ständig in Bewegung sein, um nicht umzufallen. Nun rächt sich, dass man der Richtung, die dieses Velo einschlug, keine Bedeutung beigemessen hat.

Euro ist EU, und EU ist Frieden?

Eine ähnlich stupide Metapher ist jene vom Euro als Synonym zur EU, woraus Angela Merkel ableitet: Scheitert der Euro, scheitert die EU – und dann kommt der Krieg, weil die EU ja eine „Friedensprojekt“ ist. Hier wurden Parolen zur Politik, zu einer Politik, von der die Schicksale von Millionen von Europäern abhängen. Da wären etwas mehr Seriosität und Tiefe durchaus angezeigt.

Auch am Beispiel Griechenlands zeigt sich in brutaler Deutlichkeit, wohin es führt, wenn das Denken durch das Propagieren von Gemeinplätzen ersetzt wird. Als geradezu verheerend erweist sich in diesem Zusammenhang das Diktum, wonach der europäische Integrationsprozess durch die Einführung des Euro irreversibel geworden sei. Wer nur einigermassen bei Verstand ist, weiss, dass in Politik und Geschichte nie etwas irreversibel ist – erst recht nicht, wenn es von den Politikern postuliert wird.

Auch der Vertrag von Maastricht, der Grundlage für die Währungsunion bildet, wurde bereits so häufig und so fundamental verletzt, dass er kaum noch das Papier wert ist, auf dem er geschrieben ist. Doch anstatt aus dieser simplen und leicht feststellbaren Tatsache die richtigen Schlüsse abzuleiten, klammern sich die europäischen Politiker an ein anderes Diktum: „Wer A sagt, muss auch B sagen!“ Und schon spielt es keine Rolle mehr, ob A und B auch richtig sind. Wichtig ist nur noch, dass sich die eigene Position durchsetzt, was dann als Erfolg gefeiert wird.

Ein Trugbild fällt in sich zusammen

Ein Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone wäre den EU-Oberen in erster Linie peinlich. Sie wollen ihn verhindern, weil damit unbestreitbar würde, dass das mit der Irreversibilität Bullshit ist, um sich ausnahmsweise Peer Steinbrücks Ausdrucksweise zu bedienen. Mit einem Austritt bekäme Griechenland endlich wieder ein Instrument in die Hand, sich über Abwertungen der Drachme und eine flexible Wechselkurspolitik Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das birgt eine weitere Gefahr in sich, vor der sich die Euro-Politiker fürchten: Griechenland könnte mit der eigenen Währung bereits nach wenigen Jahren Erfolg haben. Es könnte sogar erfolgreicher sein als die Länder von Euro-Land. Dies wiederum hätte zur Folge, dass auch andere Länder diesen Schritt ins Auge fassen.

Mit anderen Worten: Ein erfolgreiches Ausscheiden Griechenlands aus der Euro-Zone würde klar machen, dass der Kaiser nackt ist. Das gefällt zwar nicht, ist aber dennoch eine Tatsache.

Kommission unterstützt PI Zanetti auf Abschaffung des konstruktiven Referendums

Medienmitteilung der Kommission für Staat und Gemeinden

Die Kommission für Staat und Gemeinden beantragt dem Kantonsrat mit 10:5 Stimmen, das so genannte konstruktive Referendum (Referendum mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten) abzuschaffen.

Mit der neuen Kantonsverfassung wurde 2005 ein neues Volksrecht eingeführt, das Referendum mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten. 3000 Stimmberechtigte können zu einer Vorlage des Kantonsrates innert 60 Tagen einen ausformulierten Gegenvorschlag einreichen. Das neue Instrument wurde bereits mehrmals benutzt, beispiesweise beim Gesetz über die ärztlichen Zusatzhonorare, beim Steuergesetz (Steuerentlastung für natürliche Personen) oder letztmals beim Kantonalen Bürgerrechtsgesetz.

Das Referendum mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten sollte verhindern, dass eine Vorlage wegen einer einzelnen, umstrittenen Regelung abgelehnt wird. Mit der aktiven Einbindung der Stimmberechtigten in den Gesetzgebungsprozess sollte ein Gegengewicht zum bewahrenden Charakter des einfachen Referendums gesetzt werden, welches oft als blosse Verhinderung empfunden wurde. Das neue Instrument wird deshalb auch konstruktives Referendum genannt.

Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass damit teilweise „Rosinenpickerei“ betrieben werden kann. Dadurch verliert eine Vorlage ihre ausgehandelte Ausgewogenheit. Die Kompromissfindung im Kantonsrat wird erschwert, wenn partikuläre Interessen nachträglich mittels Referendum nochmals aufgebracht werden können. Schliesslich hat gerade die Abstimmung zum Steuergesetz gezeigt, dass das Abstimmungsverfahren sehr kompliziert wird, wenn mehrere Referenden mit Gegenvorschlag eingereicht werden.

Die rege Nutzung des konstruktiven Referendums ist auch darauf zurückzuführen, dass es mit relativ wenig Aufwand verbunden ist. Zur Debatte stand deshalb, die Anforderungen zu erhöhen, indem beispielsweise die Unterschriftenzahl erhöht wird, wie es mit der Parlamentarischen Initiative Germann, KR-Nr. 323/2009 gefordert wurde. Mit leichten Anpassungen wegen der „Kinderkrankheiten“ hätten weitere Erfahrungen mit diesem Instrument, das schliesslich erst seit wenigen Jahren existiert, gesammelt werden können.

Konsequenterweise hätte dann aber das ganze Gefüge der Volksrechte überprüft werden müssen, also auch die Anforderungen an die Volksinitiative, was keine Befürworter fand. Ausserdem hätte die Erhöhung der Unterschriftenzahl die offensichtlichen Nachteile des Instruments nicht beseitigen können. Die Kommissionsminderheit entschied sich schliesslich dafür, das konstruktive Referendum vorderhand nicht zu verändern und im Gegenteil noch etwas mehr Erfahrung zu sammeln, bevor ein endgültiges Urteil über dieses Instrument der demokratischen Mitwirkung gefällt wird. Sie beantragt deshalb, beide parlamentarischen Initiativen abzulehnen.

Die Kommissionmehrheit kam hingegen zur Ansicht, dass die übrigen Volksrechte die Einflussnahme durch die Stimmberechtigen in angemessener Weise sichern. Sie beantragt dem Kantonsrat daher, die Parlamentarische Initiative Germann abzulehnen, dafür in Zustimmung zur Parlamentarischen Initiative Zanetti die Kantonsverfassung zu ändern und das Referendum mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten wieder abzuschaffen.

Eine Spezialbehandlung für eine spezielle Partei?

Wenn die Menschheit auf dem Gebiet der Staatskunst Grossartiges geleistet hat, dann mit der Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative sowie mit der Postulierung von unveräusserlichen Freiheitsrechen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. All das dient dem Verhindern von Machtkonzentration.

Ihrem Wesen nach ist die Gesetzgebung die wichtigste Staatsaufgabe. Die Regeln festzulegen, ist vornehmer, als die Regeln, die andere aufgestellt haben, anzuwenden. Darum ist die Legislative auch die demokratischste Staatsgewalt. Sie wählt im Bund die Regierung und die Gerichte, und diese haben ihr zu rapportieren. Wenn ein Parlamentarier etwas wissen will, haben Regierung und Verwaltung Auskunft zu geben.

Vergangene Woche wollte Nationalrat Ernst Schibli etwas wissen. Er nutzte dazu die nationalrätliche Fragestunde. Es ging um die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens über das Familienfest der SVP vom 10. September 2011 in Bern. Die Frage richtete sich daher an die zuständige Medienministerin, Bundesrätin Doris Leuthard. Nun kann man aus freiheitlicher Sicht einwenden, die beste Medienpolitik sei gar keine Medienpolitik, und es brauche darum auch keine Medienministerin. Doch ganz so einfach ist es nicht. Beim fraglichen Medium handelt es sich um unser zwangsgebührenfinanziertes Staatsfernsehen. Neuerdings muss sogar zahlen, wer gar keinen Fernseher besitzt. Es ist darum absolut legitim staatspolitische Massstäbe anzuwenden, und die oberste Chefin um eine Beurteilung zu ersuchen.

Ernst Schibli stellte also folgende Frage: „Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es bei der Berichterstattung gegenüber der SVP immer zu ganz speziellen Tricks kommt, die von der SRG angewendet werden?“ Die Antwort von Frau Leuthard: „Da ich nicht Mitglied der UBI bin, kann ich diese Frage nicht beantworten. Aber: Jede spezielle Partei hat ja auch eine spezielle Behandlung.“ Damit hatte die Magistratin zwar die Lacher auf ihrer Seite, doch die Frage hat sie nicht beantwortet.

Klare Fragen nicht zu beantworten, hat bei Frau Leuthard Tradition. Auch ich warte noch immer auf eine Antwort auf eine E-Mail in ähnlichem Zusammenhang vom vergangenen November. Nach undemokratischen Übergriffen gegen die SVP, der Besetzung ihres Parteisekretariats und der Vertreibung aus der Universität Lausanne (wo kurz zuvor die SP noch eine zweitägige Programmtagung durchgeführt hatte) und der Androhung von gewalttätigen Ausschreitungen für den Fall der Annahme der Ausschaffungsinitiative, wollte ich von ihr wissen, ob sie ihre zu Ende gehende Amtszeit als Bundespräsidentin dazu nutzen werde, öffentlich zur Zurückhaltung aufzurufen und klarzustellen, dass das Verdikt des Volkes – wie immer es ausfallen werde – auf demokratischem Weg zustande gekommen sei, und das Wesen einer Demokratie darin bestehe, dass sich die Minderheit dem Beschluss der Mehrheit zu unterziehen habe. Frau Leuthard hat nicht geantwortet und schon gar nichts in diesem Sinne unternommen.

Bekanntlich ist Schweigen manchmal besser als reden. Wer schweigt, hat sogar die Chance, als Philosoph zu gelten. Diese Chance hat Frau Leuthard mit ihrer saloppen Antwort, die den Respekt vor dem höchsten gewählten Gremium des Landes vermissen lässt, vertan. Nicht nur das: In Verletzung des zentralen Gebots der Rechtsgleichheit der Bundesverfassung redet sie einer Spezialbehandlung für eine spezielle Partei das Wort. Kommt diese Spezialbehandlung bald auch im Steuer- oder Strafrecht zur Anwendung? Und bestimmt der Bundesrat, wer „speziell“ ist? Glücklicherweise postuliert Frau Bundesrätin Leuthard vorderhand noch keine „Sonderbehandlung“ für die SVP und begnügt sich mit einer „Spezialbehandlung“. Gleichwohl muss der dümmliche Spruch einer Spitzenfunktionärin zu denken geben.

Interview auf Whohub

Wie vertreten Sie Ihren politischen Standpunkt? Welche Ideologie inspiriert Sie?

Ich will ein System mit möglichst grosser individueller Freiheit und Eigenverantwortung.
Ich bin ein klassischer Liberaler und glaube, dass der Staat vor allem die Aufgabe hat, das Leben, die Freiheit und das Eigentum der Menschen zu schützen. Ansonsten soll er uns möglichst in Ruhe lassen.

Was ist für Ihre Wahl entscheidend? Die Partei, der Kandidat oder das Wahlprogramm?
Die freiheitliche Einstellung des Kandidaten. Die Parteizugehörigkeit gibt unter anderem darüber auskunft.

Sollte Religion in der Politik eine Rolle spielen?
Kirchen und andere Religionsgemeinschaft sollten sich aus der Tagespolitik heraushalten. Ich bin für eine strikte Trennung. Andererseits bin ich der Überzeugung, dass ein Politiker eine solide ethische Grundhaltung haben sollte, und hier spielt Religion sehr wohl eine Rolle.
Was mir zutiefst zuwider ist, ist das Moralisieren in der Politik, also die Meinung, der eigene Standpunkt sei moralisch besser. Damit wird das gegenüber moralisch abgewertet. Der Wettbewerb der Ideen sollte fair geführt werden.

Geringe Wahlbeteiligung – ist das ein schwerwiegendes Problem für Demokratien?
Die Beteiligung ist gar nicht so niedrig. Sie ist in den letzten Jahren sogar gestiegen. Und selbst bei tiefer Stimmbeteiligung ist ein Entscheid noch immer wesentlich besser legitimiert als bei einem Parlament, in dem Fraktionszwang herrscht, oder, wenn am Ende ein Gericht entscheidet.

Sollte die Demokratie Parteien verbieten, an den Wahlen teilzunehmen, die ihr ein Ende setzen wollen?
Nein. Demokratie ermöglicht es auch, gegen die Demokratie zu sein. eine richtige Demokratie braucht keine solchen Vorschriften.

Rechts und links – zwei gegensätzliche Konzepte?
Ja, eindeutig. Es lässt sich jede Frage auf die politische Grundeinstellung zurückführen: Mehr Freiheit für das Individuum? Oder mehr Macht für den Staatsapparat.
Nur bei den Extremen wird es schwieriger. Nazis stehen meines Erachtens nicht rechts, weil sie die Freiheit des Individuums ablehnen. Sie sind hier kongruent mit der extremen Linken.

Warum gibt es immer noch Hunger auf der Welt? Handelt es sich um eine vorsätzliche Politik?
Das Problem hat mit unfähigen Politikern und Korruption zu tun. Mit seiner Entwicklungshilfe, die zum grossen Teil in die falschen Taschen fliesst, zementiert „der Westen“ diese Strukturen sogar.

Welche Art von Informationen sollte eine Regierung legal von ihren Bürgern erhalten?
Nur was für die Verwaltungstätigkeit unerlässlich ist. Jedenfalls keine Informationen über die Bankbeziehungen.

Welche politischen Persönlichkeiten aus der letzten Zeit bewundern Sie besonders?
Ronald Reagan
Margaret Thatcher
Christoph Blocher

Sollen Delikte wie Drogen oder Prostitution legalisiert werden?
Prostitution ist längst legal.
Drogen könnten meinetwegen auch legalisiert werden, wenn nicht die Allgemeinheit für die Folgen des Drogenkonsums aufzukommen hätte.

Das zweiparteiliche System nimmt von Mal zu Mal zu. Ist dies gut für die Politik?
Das ist eine oberflächliche Beobachtung. Tatsache ist, dass schrumpfende Parteien, wie FDP und CVP einen grossen Einfluss haben.

Sollte sich jedes Gebiet eigenständig regieren, sofern dies die Mehrheit der Bevölkerung in einem Referendum entscheidet?
Entscheide sollten ganz grundsätzlich möglichst nahe am Bürger gefällt werden. Eine Sezession ist hingegen nur zulässig, wenn dies im Einklang mit übergeordnetem Recht erfolgt.

Hat ein Land das Recht, ein anderes anzugreifen, oder dort einzugreifen, weil es schwere Verbrechen an der Menschheit begeht, obwohl es von diesem Land nicht angegriffen wurde?
Nein, oder nur dann, wenn in gleichen Fällen gleich vorgegangen wird.

Erleben wir derzeit das Ende des amerikanischen Imperiums?
Nein, Obama wird nicht ewig Präsident bleiben. Sobald sich Amerika wieder auf seine Wurzeln besinnt, kommt es wieder.

Warum ist die Wirtschaft in den kommunistischen Ländern gescheitert?
Weil Privateigentum die Grundvoraussetzung für Wohlstand und Prosperität ist.

Was ist Nationalismus?
Die Gerinschätzung anderer Länder und gleichzeitiger Überhöhung des eigenen.

Recht auf die Entscheidungsfreiheit der Frau oder Recht auf Leben?
Der Schutz menschlichen Lebens ist zentrale Aufgabe einer zivilisierten Gesellschaft. Die Frage ist allerdings, ob diese Gesellschaft auch das Recht hat, eine Frau zu bestrafen, wenn sie sich aus ihrer besonderen Situation heraus zu einer Abtreibung entschliesst.

Unterstützen Sie finanziell oder aktiv eine Hilfsorganisation, NGO oder ähnliches?
Es gibt solche, die ich unterstütze. Hingegen lehne ich deren Unterstützung mit Steuergeld ab (Ausnahme: IKRK). Es ist dem Steuerzahler nich zuzumuten, für eine Organisatio0n aufzukommen, die Ziele verfolgt, die den eigenen zuwiderlaufen. Dass man Steuern auch für eine Regierung bezahlen muss, die man nicht gewählt hat, ist logisch.

Sind Sie für oder gegen die Todesstrafe? Warum?
Ein Staat hat Leben zu schützen, nicht zu zerstören.

Glauben Sie an eine Verschwörungstherorie vom 11. September?
Nein.

Sollte das Wahlsystem einem einzigen Wahlkreis zugeschrieben werden?
Nein.

Sollten homosexuelle Paare das gleiche Recht auf Adoption haben wie alle anderen?
Ja. Das ist eine logische Folge der faktischen Gleichstellung mit der Ehe. Es sind viele Fälle vorstellbar, in denen ein Verbot einer Adoption einer Schikane gleichkäme, und der Staat hat nicht das Recht, die Bürgerinnen und Bürger zu schikanieren.
Wir sollten uns auch von der moralisierenden Vorstellung lösen, bei einer Adoption dürften keine pekuniären Interessen im Spiel sein. Im Gegenteil, finanzielle Interessen dürften in vielen Fällen für das Wohl des Kindes sogar von zentraler Bedeutung sein.

Gibt es zivilisiertere Länder als andere? Oder ist es alles eine Frage kultureller Unterschiede?
Natürlich gibt es zivilisiertere Länder als andere. Das ist offensichtlich. Es gibt ach Länder mit einem besseren politischen System als andere. Und ich bin ohne jeden Chauvinismus überzeugt, dass die Schweiz ein System hat, das anderen eindeutig überlegen ist.

Gibt es zu viele Steuern?
Ja, zu viele und zu hohe.

Glauben Sie an positive Diskriminierung für Kollektive, die in Firmen und Institutionen unterrepräsentiert sind?
Trotz ihres verfänglichen Namens stellt „positive Diskriminierung“ einen Schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Sie ist darum abzulehnen.

Hilft die Globalisierung, die ärmsten Länder zu entwickeln, oder wird dadurch die Ausbeute weiterhin aufrechterhalten?
Ärmere Länder profitieren eindeutig von der Globalisierung.

Sollte es einen maximalen Betrag für persönliche Reichtümer geben, der nicht überschritten werden darf, um der individuellen Vermögensbildung Schranken zu setzen?
Nein, auf keinen Fall.

Unterstützen Sie die Einführung ökologischer Steuern?
Nein.

Glauben Sie, dass die weltweite Krise positive Veränderungen bezüglich sozialer Werte mit sich bringen wird?
Im Moment sieht es nicht danach aus. Unsere europäischen Politiker handeln weitgehend kopf- und konzeptlos. Von einer guten Ordnungspolitik ist weit und breit nichts zu sehen. Die wird es wohl erst nach einem richtigen Knall wieder geben.

Welche substantiellen Änderungen wird Obama Ihrer Meinung nach im Laufe seiner Amtszeit umsetzen können?
Er wird den Staat weiter vergrösser und teurer machen. Aussenpolitisch wird er die USA so schwächen, wie das schon sein Parteikollege Carter vor ihm getan hat.

http://www.whohub.com/zanetti

Konzeptlosigkeit oder das Geschwätz von gestern

Es ist passiert, was zu erwarten war – und von der SVP auch so vorhergesagt wurde: Der neue Finanzausgleich kommt den Kanton rund 100 Millionen teurer zu stehen als behauptet, und die Stadt Zürich fährt mit der neuen Regelung sogar noch wesentlich besser. Die vom Gemeindeamt errechneten Modelle lagen um mehrere Hundert Millionen Franken daneben.

Wir müssen also feststellen, dass der Souverän im Hinblick auf die Volksabstimmung über den Finanzausgleich vom Regierungsrat nicht korrekt informiert wurde. Sogar eine parlamentarische Anfrage unsererseits wurde falsch beantwortet. Hier liegt ein massives Versagen – wenn nicht gar eine bewusste Täuschung – vor. Dies wiegt vor allem deshalb schwer, weil die Regierung bereits wenige Wochen nach der Abstimmung offenbar problemlos in der Lage ist, den Gemeinden die richtigen Zahlen zu liefern. Ist das Handeln nach Treu und Glauben? Ist das das Verhalten redlich und anständig handelnder Menschen?

Gewiss, Fehler können vorkommen. Niemand ist vollkommen, doch darf man von einer Verwaltung, die im Jahr über 12 Milliarden Franken verschlingt, nicht erwarten, dass sie ein paar Zahlen richtig errechnet – Zahlen, nota bene, die in einem Abstimmungskampf eine wichtige Rolle spielten? Und ist es wirklich Zufall, dass der Aufwand für den Kanton zu tief und nicht zu hoch veranschlagt wurde?

Es ist noch keine drei Monate her, da forderte die Zürcher Regierung den Bundesrat zur Wiederholung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 über das Unternehmenssteuerreformgesetz II auf. Beim erwähnten Urnengang sei nämlich die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt worden, weil die Steuerausfälle in den Abstimmungsunterlagen des Bundes zu tief beziffert worden seien.

Würde den Regierungsrat sein Geschwätz von gestern kümmern, und würde er nach der gestern noch von ihm propagierten Maxime handeln, müsste er jetzt aus eigenem Antrieb die Wiederholung der Abstimmung über den Finanzausgleich verlangen. Tut er dies nicht, ist das Beleg dafür, dass nicht das Recht, sondern Willkür und Konzeptlosigkeit Grundlage seines Handelns sind. Doch, nur weil man nicht mehr weiss, was man gestern sagte, ist man noch kein Adenauer.

Ein Verfassungsgericht widerspricht dem Wesen der schweizerischen Demokratie

Als Reaktion auf diese Medienmitteilung des Zürcher Regierungsrats verlas ich am 6. Juni 2011 im Kantonsrat diese vom mir verfasste Fraktionserklärung:

Es ist noch nicht einmal ein ganzer Monat her, seit unsere sieben Regierungsräte hier in diesem Saal feierlich gelobten, „die Rechte der Menschen und des Volkes zu schützen“. Eines dieser Rechte ist in Artikel 190 unserer Bundesverfassung verbrieft. Das Volk, das hierzulande der Souverän ist, behält sich in dieser Bestimmung aus¬drücklich das Recht vor, als Verfassungsgeber selber über die Einhaltung seiner Verfassung zu wachen. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit durch ein politisch zusammengesetztes Richtergremium wird damit weitgehend ausgeschlossen.

Geht es nach dem Willen der Zürcher Regierung, soll dem Schweizer und dem Zürcher Volk dieses Recht entzogen werden. Nach einem am vergangenen Freitag kommunizierten Regierungsratsbeschluss soll Artikel 190 BV aufgehoben werden. Nicht mehr das Volk, sondern Richter sollen das letzte Wort haben. Die Zürcher Regierung schützt also nicht, wie versprochen, die Rechte des Volkes – sie will sie ihm entziehen, weil sie einer Handvoll Funktionären mehr vertraut als den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Das gleiche Volk, von dem man sich wählen und bezahlen lässt, soll also seiner wichtigsten Kompetenz beraubt werden. Hätten die Regierungsräte einen Eid und nicht nur ein Gelübde geleistet, man müsste sie heute mit Fug und Recht als meineidig bezeichnen. Es mag nun jeder für sich selbst entscheiden, ob es ein Trost ist, dass sie bloss wortbrüchig sind.

Dieser Frontalangriff auf die direkte Demokratie ist selbstverständlich politisch motiviert: Der Abbau von Beitrittshürden ist das erklärte Ziel der Befürworter eines EU-Beitritts der Schweiz, und unsere direkte Demokratie ist nun einmal das grösste Hindernis auf dem Weg in die EU. Darum soll sie beseitigt werden.

Im noch nicht lange zurückliegenden Wahlkampf war der EU-Beitritt kein Thema. Und kein Kandidat liess eine grundsätzliche Demokratie-Skepsis erkennen. Umso ange¬brachter wäre es, dass der Regierungsrat wenigstens jetzt offen und ehrlich über seine wahren Absichten informiert. Leider verheisst der erwähnte Regierungsratsbe¬schluss in dieser Hinsicht nichts Gutes: Allen Ernstes wird darin die Forderung nach der Schaffung eines Verfassungsgerichts mit der Stärkung des Föderalismus begrün¬det. Das ist abwegig, jedem Kind leuchtet ein, dass jedes Gericht von seinem Wesen her der Zentralisierung Vorschub leistet, hat es doch für die einheitliche Anwendung des Rechts zu sorgen.

Offenbar ist dem Regierungsrat die Absurdität seiner Argumentation bewusst. Doch anstatt sich auf seine Verpflichtungen und Versprechen gegenüber der Zürcher Bevölkerung zu besinnen, flüchtet er sich in eine groteske Logik. So schreibt er beispielsweise, bei einer weiteren Vertiefung der Beziehungen zur EU seien inner¬staatliche Reformen zur Festigung der föderalistischen und demokratischen Staats¬organisation unerlässlich. – Pardon? Das Gegenteil ist richtig: EU und Demokratie und Föderalismus passen nicht zusammen. Sie sind inkompatibel. Wer für Födera¬lismus und Demokratie ist, kann nicht für einen EU-Beitritt sein. Und wer in die EU will, muss Demokratie und Föderalismus abbauen, nicht stärken. Das weiss auch der Zürcher Regierungsrat, der endlich aufhören soll, das Zürcher Volk und dieses Parlament für dumm zu verkaufen.

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