Armee ohne Kampfpanzer?

Ein Gastbeitrag von Hans Fehr, a. Nationalrat und Oberstleutnant, Eglisau ZH

Die kürzlich gefällten Richtungsentscheide des VBS zur Zukunft unserer Luftwaffe und der Boden/Luft-Verteidigung sowie die Überlegungen zur Modernisierung der Bodentruppen sind meines Erachtens als Grundlage brauchbar, aber zwingend verbesserungsbedürftig.

Um bei den kommenden Beschaffungen keinen Kleinkrieg über zweitrangige Fragen (u.a. Anteil der Gegengeschäfte für die Schweizer Industrie; Flugzeugtyp) zu entfachen, müssen sich alle Beteiligten (exklusive die Rot-Grünen, die gar keine Armee wollen) auf das Grundsätzliche konzentrieren und so eine mehrheitsfähige und verfassungsgerechte Lösung vorantreiben.

Zentral und verbindlich ist selbstverständlich der Kernauftrag der Armee gemäss Bundesverfassung Artikel 58: „Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung“. Auch im Zeitalter sogenannt hybrider Bedrohung (Vermischung von konventionellen mit irregulären/terroristischen Kampfweisen) muss die Armee unser Land, unsere Freiheit, unsere Bevölkerung, unsere Sicherheit und Unabhängigkeit schützen und verteidigen können. Dies sowohl unterhalb der Kriegsschwelle – wenn es beispielsweise bei einer terroristischen Bedrohung darum geht, wichtige Infrastrukturen wie Flughäfen, Verkehrstransversalen, Energie- und Versorgungszentren über längere Zeit zu bewachen und zu schützen – als auch oberhalb der Kriegsschwelle, wenn der Verteidigungskampf, auch gegen sogenannt „moderne“ Bedrohungen, geführt werden muss.

Weil ein Konflikt in der Regel mit Luftraumverletzungen beginnt, und erst recht, um einen Luftkampf mit entsprechender Durchhaltefähigkeit bestehen zu können, brauchen wir ab 2030 mindestens 40 moderne Kampfflugzeuge. Dafür ist der vorgesehene Planungskredit von sechs Milliarden Franken zu knapp bemessen; die Aufstockung auf sieben Milliarden erhöht die Handlungsfreiheit und wird auch eine Volksabstimmung bestehen, wenn sich die Armeebefürworter zusammenraufen und die Beschaffung überzeugend begründen. Zusammen mit der ebenfalls dringlichen Erneuerung der Boden/Luft-Verteidigung (Bodluv) für zwei Milliarden sind das insgesamt neun Milliarden Franken über einen Zeitraum von zehn Jahren. Verglichen mit den jährlich rund drei Milliarden Franken für die oft fragwürdige Entwicklungshilfe oder den jährlich gegen zehn Milliarden für das Asylunwesen ist dieser Betrag für unsere Sicherheit mehr als gerechtfertigt.

Selbstverständlich ist in absehbarer Zeit auch die Bewaffnung und Ausrüstung unserer Bodentruppen zu modernisieren – und zwar wie die „Bodluv“ über das normale VBS-Budget. Weil ein allfälliger Konflikt infolge der immer dichteren Besiedlung unseres Landes vermehrt im überbauten Gebiet stattfinden wird, und weil zunehmend mit der erwähnten „hybriden“ Kampfweise zu rechnen ist, müssen die Kampfmittel der Bodentruppen sehr zielgenau sein, um die Zivilbevölkerung zu schonen und Kollateralschäden möglichst zu vermeiden.

Die Konsequenz: Wir brauchen vermehrt „intelligente“ Waffensysteme (Artillerie, Feuerunterstützung, Präzisionswaffen). Auch der moderne Kampfpanzer hat auf lange Sicht nicht „ausgedient“, wie man das im VBS offenbar in Erwägung zieht. Kampfpanzer werden in allen Armeen erneuert. Sie spielen als mobile, feuerstarke und schützende „Festungen“ auch im überbauten Gebiet weiterhin eine zentrale Rolle. Und sie wirken ebenso als abschreckende „Respektsgebilde“ bei Einsätzen unterhalb der Kriegsschwelle.

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Die bürgerlichen Parlamentarier(innen) sind nun gefordert. Sie müssen sich geschlossen und überzeugend für diese Beschaffungen einsetzen – anders als beim „Gripen“, wo Leute wie Philipp Müller, FDP/AG, als „Totengräber“ gewirkt haben – und anders als bei der milliardenschweren Liquidation der modernen Festungsminenwerfer, für welche einige Bürgerliche den Kampf angeblich geführt haben, aber derart „diskret“, dass die Öffentlichkeit davon gar nichts gemerkt hat.

Hans Fehr