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Mimosen mit dem Zweihänder

Es genügt, dass Adolf Muschg in einer Fernsehsendung einen Hauch von nachvollziehbarem Volkszorn zu spüren bekommt, und schon wird behauptet, in der Schweiz herrsche eine intellektuellenfeindliche Stimmung. Ja, von einem eigentlichen Intellektuellen-Bashing, also von einem Eindreschen auf diese offenbar geschützte Spezies wird geredet und geschrieben. Mit dem Selbstvertrauen unserer Intelligenzija scheint es nicht weit her zu sein. Wobei manch einer glaubt, alleine schon der Umstand, dass er kritisiert wird, mache ihn zum Intellektuellen.

Wer mit dem Zweihänder austeilt wie Adolf Muschg, seinen Kritikern ständig faschistisches Gedankengut unterstellt, die Neutralität, an der die Schweizer hängen, als „unanständigen Furz“ charakterisiert und beim Anblick Geranien geschmückter Häuser zuerst an Auschwitz denkt, muss auch einstecken können. Intellekt sollt’ aus härt’rem Stoff beschaffen sein – müsste man meinen. Einem Niklaus Meienberg wäre es jedenfalls nicht im Traum eingefallen, in den Medien darüber zu jammern, dass er angefeindet wird. Ihm war klar, dass, wer, wie er selbst, mit harten Bandagen kämpft, entsprechend be-kämpft wird. Es herrschte damals auch noch nicht die Unsitte, dass sich Bundesräte und eben Intellektuelle in die politische Arena begeben, dabei aber für sich in Anspruch nehmen ex cathedra dozieren zu können. Adolf Muschg wurde nach heftigen Attacken gegen Christoph Blocher von diesem wiederholt zu einer öffentlichen Debatte eingeladen. Der Bannerträger der beleidigten Intellektuellen war sich dafür stets zu gut. Dass er nun dermassen jammert, ist peinlich und soll sich wohl positiv auswirken auf den Verkauf seines neusten Buches. Ich werde es nicht kaufen – auch wenn ich mich damit dem Vorwurf, ein Intellektuellen-Basher zu sein, aussetze.

Erstmals aufgetaucht ist der Begriff „Intellektueller“ im Zusammenhang mit der Dreyfus-Affäre in den 1890er Jahren in Frankreich. Man bezeichnete damit – durchaus in abschätziger Absicht – eine Gruppe prominenter Leute (darunter Émile Zola), die den jüdischen Artilleriehauptmann Alfred Dreyfus gegen den fälschlicherweise erhobenen Vorwurf des Landesverrats verteidigten. Heute versteht man darunter im Allgemeinen eine Person, die – meist aufgrund ihrer Ausbildung und Tätigkeit – wissenschaftlich oder künstlerisch gebildet ist. Die Internet-Enzyklopädie „Wikipedia“ stellt klar, dass der Begriff von der „soziologischen Kategorie der Intelligenz“ zu unterscheiden sei. Ein Intellektueller braucht also keineswegs auch intelligent zu sein. Da werden einige aufatmen.

Genau wie es hierzulande genügt, im Fernsehen das Wetter anzukündigen, um „Promi“ zu sein, reicht es, um als Intellektueller gefeiert zu werden, vollkommen, wenn man links ist und sich als „offen“ bezeichnet – also für den EU-Beitritt ist. Nach der intellektuellen Redlichkeit einer Argumentation wird nicht gefragt. Und nie muss jemand den Beweis für die Richtigkeit seiner Thesen antreten.

Mit ungewöhnlich erfrischender Klarheit bestätigte Literaturwissenschaftler Peter von Matt kürzlich, dass Intellektuelle zu Wehleidigkeit neigen. Das ist so richtig wie bekannt. Das Klima ist keineswegs rau oder intellektuellenfeindlich geworden, wohl aber sehen viele Vertreter der Intelligenzija den EU-Beitritt in weite Ferne rücken. Sie greifen darum schon einmal zum verbalen Zweihänder und bezeichnen jene als „Dorftrottel“, die ihre weltarchitektonischen Entwürfe ablehnen. Merke: Fürs Einstecken und Austeilen gelten bei Intellektuellen andere Regeln!

Ist man intellektuellenfeindlich, bloss weil man die ständigen Angriffe von Nestbeschmutzern wie Adolf Muschg auf die Schweiz nicht goutiert? Ist man ein Kulturbanause, wenn man Thomas Hirschhorns Fäkal-Inszenierungen oder Adrian Marthalers Unterhosentheater für nicht subventionswürdig hält? Muss man sich schämen, wenn man die Verlautbarungen des „Club Helvétique“, eines Intellektuellenklüngels um Georg Kreis, Roger de Weck und Kurt Imhof, als etatistisch und demokratiefeindlich ablehnt? Wenn ja, tant pis!

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 18. September 2010

CC-Talk vom 16. September 2010

[flv:http://www.politik.ch/fs/videos/cc_talk/100916_politalk.flv 480 310]
Schweizer Armee, quo vadis?

Ueli Maurer hat sein Amt als Bundesrat mit der Zielsetzung angetreten, aus der Schweizer Armee die „beste Armee der Welt“ zu formen. Daran hält er auch nach bald zweijähriger Tätigkeit fest: „Bloss zweitbeste Armee zu sein, genügt nicht!“ Der VBS-Chef sieht sich mit den Folgen jahrelanger Versäumnisse, falscher Weichenstellungen und knapper finanzieller Mittel konfrontiert. Trotz einiger Fortschritte scheint das gesetzte Ziel in weite Ferne gerückt. Was ist eigentlich der Auftrag unserer Armee? Wird sie die dazu notwendigen Mittel erhalten? Diese und andere Fragen diskutieren Christoph Romer und Claudio Zanetti mit Bundesrat Ueli Maurer in dessen Büro im Bundeshaus.

CC-Talk vom 9. September 2010

[flv:http://www.politik.ch/fs/videos/cc_talk/100909_politalk.flv 480 310]
Wird die Schweiz an die EU verraten?

Am vergangenen Wochenende machte alt Bundesrat Christoph Blocher der Schweizer Regierung schwere Vorwürfe: Er unterstellte dem Bundesrat, dass er die Schweiz an die EU verrate und damit gegen seinen eigenen Amtseid verstosse. Ein solches Verhalten wäre nicht nur politisch fragwürdig, sondern sogar strafbar. Ist man als Regierungsmitglied Verräter oder Verräterin, wenn man sich der EU annähern möchte? Wohin soll sich die Schweiz bewegen? Darüber diskutieren Christoph Romer und Claudio Zanetti mit alt Bundesrat Christoph Blocher.

Die Freiheit der Andersdenkenden

Der linke Mainstream in Deutschland, zu dem auch die gegenwärtige Regierungskoalition zu zählen ist, kann einen Sieg verbuchen. Getreu der Devise des Grossen Vorsitzenden Mao, dass es genüge, einen zu bestrafen, um Hunderte zu erziehen, wurde an Finanzpolitiker und Buchautor Thilo Sarrazin ein Exempel der Macht statuiert. Die Freiheit der Andersdenkenden weiterlesen

CC-Talk vom 2. September 2010

[flv:http://www.politik.ch/fs/videos/cc_talk/100902_politalk.flv 480 310]Was darf die Demokratie?

Letzte Woche ist die Frage der Todesstrafe in der Schweiz wieder einmal kurz aufgeblitzt. Mittlerweilen hat sich das Thema mit dem Rückzug der Initiative zwar erledigt. Dennoch wurde einmal mehr die Grundsatzfrage gestellt, ob eine Volksinitiative für ungültig erklärt werden könnte. Darf das Volk in einer direkten Demokratie über alles bestimmen, auch wenn es damit gegen die eigene Verfassung oder internationales Recht (Völkerrecht) verstösst? Gibt es Grenzen für die Volksrechte? Darüber diskutieren Christoph Romer und Claudio Zanetti mit den Nationalräten Daniel Vischer (Grüne Partei) und Christoph Mörgeli (SVP).

CC-Talk vom 26. August 2010

[flv:http://www.politik.ch/fs/videos/cc_talk/100826_politalk.flv 480 310]Prostitution. Wohin mit dem ältesten Gewerbe?

Der Strassenstrich in den Schweizer Städten boomt. Mit den offenen Grenzen und der Ausdehnung der Personenfreizügkeit in die Oststaaten sind auch die Grenzen für die Prostitution gefallen. Städtische Quartierbewohner, z.B. in Zürich, fühlen sich unsicher und belästig. Sie klagen über Lärm und andere Emissionen. Hinzu kommt das Problem des Frauenhandels.
Prostitution und Strassenstrich – darüber diskutieren Christoph Romer und Claudio Zanetti mit folgenden Gästen: Rolf Vieli, Leiter des Projektes „Langstrasse Plus“ und Valentin Landmann, Milieu-Anwalt.

Rasen schlimmer als Morden und Vergewaltigen?

Wie kriminell darf man sein, um in der Schweiz bleiben zu dürfen? Ein Staat, der auf das Recht verzichtet, souverän darüber zu bestimmen, wer sich auf seinem Gebiet aufhalten darf und wer nicht, ist kein Staat mehr. In Wahrnehmung ebendieser Souveränität haben Volk und Stände am 28. November 2010 darüber zu befinden, ob in Zukunft ausländische Mörder, Räuber, Einbrecher, Vergewaltiger, Menschen- und Drogenhändler sowie Sozialbetrüger im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung die Schweiz zu verlassen haben. Die Alternative ist, sie hierbleiben zu lassen und ihnen sämtliche Vorzüge unseres Sozialstaats zu gewähren.

Im Grunde dürfte kaum ein Entscheid leichter zu fällen sein. Der normale Bürger und Steuerzahler entscheidet sich für Ersteres. Die politische Elite für letzteres – alleine schon, weil der Antrag, über den es zu beschliessen gilt, von der SVP stammt. Einmal mehr muss zur Begründung für diese Verweigerung des Selbstverständlichen das Völkerrecht herhalten. Unsere Regierung hat die Ausschaffungsinitiative zwar genau auf diesen Aspekt hin untersucht und den Einwand abgelehnt, doch wir leben in einer Zeit, in der Nichtregierungsorganisationen mehr zu sagen haben als die Regierung. Und wenn der Friedensrat, die „Demokratischen Juristen“, „Solidarité sans frontières“ und die „Landhausversammlung“ die Stimme erheben, steht man in Bundesbern stramm. Schlägt die Hacken zusammen und brüllt: „Hier, verstanden!“ Es schlägt die Stunde der Juristen und Rechtsverdreher, und es wird das Hohelied des Rechtstaats angestimmt.

Doch nun hat die oberste Hüterin über unseren Rechtsstaat, das Bundesgericht, ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Eines, das den eben erwähnten Genossinnen und Genossen gar nicht gefallen dürfte. Zu beurteilen war der Fall eines jugendlichen Mazedoniers, der sich mit einem Bekannten ein Autorennen mit tödlichem Ausgang lieferte. Das stellte das Bundesgericht vor ein Dilemma: Sollte es einmal mehr, um der Linken zu gefallen, einen Landesverweis aufheben, oder sollte es, ebenfalls um der Linken zu gefallen, den Familienvater, der seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt, wegen eines Delikts, in dem eine Auto als „Tatwaffe“ zur Anwendung kommt, aus dem Land werfen? Es entschied sich für letzteres. Dabei ging es nicht um den Fall eines Mörders, Räubers, Einbrechers, Vergewaltigers, Menschen- und Drogenhändlers oder eines Sozialbetrügers. Nein! Es ging um einen Autoraser. Um ein Delikt also, das, obwohl durchaus schwerwiegend, nicht einmal Aufnahme in den Katalog der Ausschaffungsinitiative fand. Mit anderen Worten: Das Bundesgericht geht weiter als das Volksbegehren der SVP. Überspitzt könnte man sagen: „Das Bundesgericht ist mittlerweile so links, dass es die SVP rechts überholt hat.“

Gegen das Urteil ist nichts einzuwenden. Das Bundesgericht blieb hart, obwohl der Mann anführte, eine Rückkehr nach Mazedonien sei für ihn und seine Frau, die ebenfalls seit 20 Jahren hier lebt, nicht zumutbar. Auch seine Kinder, von denen das ältere die Primarschule besucht, würden durch den Umzug vollkommen entwurzelt. Während dieser Aspekt die Herzen der Bundesrichter in der Regel zu erweichen vermag, kannten sie hier keine Gnade. Der Mann habe sich „krass egoistisch und rücksichtslos“ verhalten und bekunde generell Mühe damit, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren. – Bemerkenswert!

Gleichwohl ist es ein politisch motiviertes Urteil. Die Richter machten sich zu Handlangern von noch-Verkehrsminister Leuenberger, der – in flagranter Verletzung des Gewaltentrennungsprinzips – unlängst von den Gerichten „konsequente und abschreckende Fantasie“ forderte, um Raser als „kriminelle Asoziale“ zu brandmarken. Genau das ist passiert. Nicht bedacht haben die Richter zu Lausanne allerdings, dass sie ihre Genossen damit des Arguments beraubten, die Ausschaffungsinitiative der SVP sei ausländerfeindlich und gehe zu weit. – Vielen Dank und herzliche Grüsse nach Lausanne.

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Erschienen in  der Berner Zeitung vom 21. August 2010.

CC-Talk vom 19. August 2010

[flv:http://www.politik.ch/fs/videos/cc_talk/100819_politalk.flv 480 310]SVP-Volksbefragung: Mehr als ein Wahlkampfgag?

Die SVP macht derzeit eine gross angelegte Volksbefragung zum Thema Asyl- und Ausländerpolitik. Macht dies in einer direkten Demokratie, in welcher das Volk über fast alles mitentscheiden kann, überhaupt Sinn? Oder geht es hier nur um politisches Marketing für die nationalen Wahlen im nächsten Jahr? Der Rücklauf der SVP-Volksbefragung lässt in jedem Fall aufhorchen: Nach weniger als 3 Wochen haben laut Parteipräsident Toni Brunner bereits über 40‘000 Personen an der Befragung teilgenommen!
Sinn und Unsinn von Meinungsumfragen und Volksbefragungen. Darüber diskutieren Christoph Romer und Claudio Zanetti mit folgenden Gästen: Matthias Kappeler, Geschäftsführer des Meinungsforschungsinstituts Isopublic und Toni Brunner, SVP-Parteipräsident.

CC-Talk vom 12. August 2010

[flv:http://www.politik.ch/fs/videos/cc_talk/100812_politalk.flv 480 310]Junge in der Politik

Junge Menschen interessieren sich bei weitem nicht nur für Sport, Mode, Partys, Livestyle, Musik und Reisen. Es gibt viele, die sich auch für Politik interessieren und sich sogar aktiv engagieren. War die politisierende Jugend früher vor allem ein Primat der linken Parteien, sind junge Menschen heute im ganzen politischen Spektrum zu finden. Was fasziniert junge Menschen an der Politik? Was sind ihre Anliegen und Forderungen? Inwiefern bereichern sie die Politik als Ganzes? Darüber diskutieren Christoph Romer und Claudio Zanetti mit folgenden Jungpolitikern: Céline Staub (18J.), Co-Präsidentin Forum Jugendsession und Lukas Reimann (27 J.), Nationalrat SVP / SG.

Die Linken und ihr Privatleben

Als Simonetta Sommaruga ihre Bundesratskandidatur bekanntgab, liess sie die Öffentlichkeit als Erstes wissen, dass sie nicht nur Akten, sondern auch Romane zu lesen gedenke.

Warum kandidieren Linke überhaupt für öffentliche Ämter, wenn für sie doch die Wahrung ihrer privaten Entfaltung das Wichtigste ist? Auch in Zürich haben wir eine Stadtpräsidentin, die in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit ihr ganzes jährliches Ferienguthaben aufgebraucht hatte und sich nach ihrer Rückkehr darüber beklagte, dass ihr Privatleben zu kurz komme.

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