Wenn die Menschheit auf dem Gebiet der Staatskunst Grossartiges geleistet hat, dann mit der Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative sowie mit der Postulierung von unveräusserlichen Freiheitsrechen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. All das dient dem Verhindern von Machtkonzentration.
Ihrem Wesen nach ist die Gesetzgebung die wichtigste Staatsaufgabe. Die Regeln festzulegen, ist vornehmer, als die Regeln, die andere aufgestellt haben, anzuwenden. Darum ist die Legislative auch die demokratischste Staatsgewalt. Sie wählt im Bund die Regierung und die Gerichte, und diese haben ihr zu rapportieren. Wenn ein Parlamentarier etwas wissen will, haben Regierung und Verwaltung Auskunft zu geben.
Vergangene Woche wollte Nationalrat Ernst Schibli etwas wissen. Er nutzte dazu die nationalrätliche Fragestunde. Es ging um die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens über das Familienfest der SVP vom 10. September 2011 in Bern. Die Frage richtete sich daher an die zuständige Medienministerin, Bundesrätin Doris Leuthard. Nun kann man aus freiheitlicher Sicht einwenden, die beste Medienpolitik sei gar keine Medienpolitik, und es brauche darum auch keine Medienministerin. Doch ganz so einfach ist es nicht. Beim fraglichen Medium handelt es sich um unser zwangsgebührenfinanziertes Staatsfernsehen. Neuerdings muss sogar zahlen, wer gar keinen Fernseher besitzt. Es ist darum absolut legitim staatspolitische Massstäbe anzuwenden, und die oberste Chefin um eine Beurteilung zu ersuchen.
Ernst Schibli stellte also folgende Frage: „Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es bei der Berichterstattung gegenüber der SVP immer zu ganz speziellen Tricks kommt, die von der SRG angewendet werden?“ Die Antwort von Frau Leuthard: „Da ich nicht Mitglied der UBI bin, kann ich diese Frage nicht beantworten. Aber: Jede spezielle Partei hat ja auch eine spezielle Behandlung.“ Damit hatte die Magistratin zwar die Lacher auf ihrer Seite, doch die Frage hat sie nicht beantwortet.
Klare Fragen nicht zu beantworten, hat bei Frau Leuthard Tradition. Auch ich warte noch immer auf eine Antwort auf eine E-Mail in ähnlichem Zusammenhang vom vergangenen November. Nach undemokratischen Übergriffen gegen die SVP, der Besetzung ihres Parteisekretariats und der Vertreibung aus der Universität Lausanne (wo kurz zuvor die SP noch eine zweitägige Programmtagung durchgeführt hatte) und der Androhung von gewalttätigen Ausschreitungen für den Fall der Annahme der Ausschaffungsinitiative, wollte ich von ihr wissen, ob sie ihre zu Ende gehende Amtszeit als Bundespräsidentin dazu nutzen werde, öffentlich zur Zurückhaltung aufzurufen und klarzustellen, dass das Verdikt des Volkes – wie immer es ausfallen werde – auf demokratischem Weg zustande gekommen sei, und das Wesen einer Demokratie darin bestehe, dass sich die Minderheit dem Beschluss der Mehrheit zu unterziehen habe. Frau Leuthard hat nicht geantwortet und schon gar nichts in diesem Sinne unternommen.
Bekanntlich ist Schweigen manchmal besser als reden. Wer schweigt, hat sogar die Chance, als Philosoph zu gelten. Diese Chance hat Frau Leuthard mit ihrer saloppen Antwort, die den Respekt vor dem höchsten gewählten Gremium des Landes vermissen lässt, vertan. Nicht nur das: In Verletzung des zentralen Gebots der Rechtsgleichheit der Bundesverfassung redet sie einer Spezialbehandlung für eine spezielle Partei das Wort. Kommt diese Spezialbehandlung bald auch im Steuer- oder Strafrecht zur Anwendung? Und bestimmt der Bundesrat, wer „speziell“ ist? Glücklicherweise postuliert Frau Bundesrätin Leuthard vorderhand noch keine „Sonderbehandlung“ für die SVP und begnügt sich mit einer „Spezialbehandlung“. Gleichwohl muss der dümmliche Spruch einer Spitzenfunktionärin zu denken geben.