Schlagwort-Archive: Völkerrecht

Wenn jemand die Schweiz isoliert, dann das Bundesgericht

Das Bundesgericht – genauer einige seiner Richter – bezeichnen Schweizer Recht als generell nachrangig gegenüber so genanntem Völkerrecht. Jede subalterne Vereinbarung irgendewelcher nicht gewähler internationaler Funktionäre soll sogar über unserer von Volk und Ständen beschlossenen Bundesverfassung stehen. Das macht kein anderes Land mit entwickelter Rechtstradition so.
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Willensnation, wo ist Dein Wille?

Die Schweiz sei eine Willensnation, heisst es. Doch ohne den Willen, als Gemeinwesen zu bestehen, kommt keine Nation aus. Genau hier setzen die Totengräber des Nationalstaats an. Willensnation, wo ist Dein Wille? weiterlesen

Politik statt Recht: Der Ordre public in der bunten Gesellschaft

Der nachfolgende Artikel basiert auf einem Referat, das der Verfasser kürzlich im Rahmen einer Tagung der SVP des Kantons Zürich zum Thema „Fremde Kulturen, neue Religionen, andere Gesetze“ hielt. Es geht um die schwindende Bereitschaft unseres Staates zur Durchsetzung seines Rechts gegenüber Personen aus fernen Kulturkreisen. Politik statt Recht: Der Ordre public in der bunten Gesellschaft weiterlesen

Mehr als nur ein Regierungswechsel

Handfester konnte der Bundesrat seine Abgehobenheit und seine Distanz zu den Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz kaum zum Ausdruck bringen: Genau am Tag, als die Amerikaner mit Donald Trump den Kandidaten mit dem Slogan „Amerika first!“ zum Präsidenten wählten, bekräftigte unsere Landesregierung die Nachrangigkeit Schweizer Interessen, indem sie die Selbstbestimmungsinitiative der SVP zur Ablehnung empfiehlt. Nicht was der Souverän entscheidet, soll gelten, sondern was Exekutivfunktionäre mit usurpierter Legislativkompetenz in internationalen Gremien und praktisch ohne demokratische Kontrolle für Recht erklären. Mehr als nur ein Regierungswechsel weiterlesen

Auch Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht

Menschenrechte sind die grösste Errungenschaft der Menschheit. Bereits in der Antike wussten die Menschen um die Bedeutung der Schriftlichkeit von Gesetzen, womit Rechtssicherheit geschaffen und der Willkür der Herrschenden Grenzen gesetzt wurden. Später waren es so bedeutende Rechtsakte, wie „Habeas Corpus“ oder die „Magna Charta“, die die Macht der Mächtigen beschränkten. Auch Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht weiterlesen

Ist der Bundesrat ein Fall für die KESB?

Angenommen, Ehescheidungen würden verboten. Die unmittelbarste Folge wäre mit Sicherheit, dass auf einen Schlag kaum mehr Ehen abgeschlossen würden. Auch wenn es paradox erscheinen mag: Die Möglichkeit, dass eine auf Dauer, ja auf Lebzeiten, angelegte Bindung im Fall der Fälle aufgelöst werden kann, erleichtert den Entscheid, sie einzugehen. Auch wenn es Linke und andere Etatisten vermutlich nie begreifen werden: Das gilt auch für Miet-und Arbeitsverträge. Wer den Kündigungsschutz übertreibt oder Kündigungen gar weitgehend verunmöglicht, zerstört auf lange Sicht Arbeitsplätze und verknappt das Angebot an günstigem Wohnraum. Ganz einfach, weil es zu riskant, also unattraktiv wird, solche Verträge abzuschliessen. Ist der Bundesrat ein Fall für die KESB? weiterlesen

Eine Frage der Souveränität

Auch im Disput um den Vorrang von Völker- und nationalem Recht geht es in Tat und Wahrheit – wen wundert’s? – um den Beitritt zur EU, dem Paradies der internationalistischen Linken. Auf Weg dorthin stellt die direkte Demokratie eine hohe „Beitrittshürde“ dar. Darum singen die Internationalisten plötzlich das Hohelied des Völkerrechts, ohne das wir angeblich in den Zustand der Barbarei zurückfielen. Dabei ist offensichtlich, dass der Weg der Schweiz, der auf Volkssouveränität und Eigenverantwortung basiert, den Menschen mehr Freiheit und Wohlstand garantiert, als zentralistisches System mit einer Machtelite, die sich der demokratischen Kontrolle zu entziehen sucht.

Noch vor wenigen Jahren mass auch das Bundesgericht unserer nationalen Souveränität noch einen Stellenwert bei. So im so genannten „Schubert-Fall“, wo es folgenden Grundsatz aufstellte: Wenn ein (neueres) Bundesgesetz einem (älteren) Staatsvertrag widerspricht und der Gesetzgeber ausdrücklich den Widerspruch zwischen Staatsvertrag und innerstaatlicher Norm in Kauf genommen hat, so sei das Bundesgericht an das Bundesgesetz gebunden. An diesem Konzept sollte nicht gerüttelt werden.

Das Problem im Zusammenhang mit der EMRK ist in erster Linie ihre Auslegung durch weltfremde Richter, die immer mehr Rechte usurpieren, von denen vor der Ratifizierung nie die Rede war. Niemand hätte 1974 geglaubt, dass es der Schweiz einmal von fremden Richtern verboten würde, Schwerkriminelle des Landes zu verweisen.

Um den EMRK-Apologeten entgegenzukommen, schlage ich vor, den gesamten Text der EMRK telquel ins schweizerische Recht zu übernehmen. Im Gegenzug sollten diese der Kündigung der Konvention zustimmen. Damit würde automatisch das Bundesgericht zuständig. Dann bräuchte die Bundesversammlung nur noch gute Richter zu wählen, und wir hätten wieder ein Bundesgericht, das für einen souveränen Staat zuständig ist.

„Solidarität!“ fordern, aber Hegemonie anstreben

In der Europa heimsuchenden Flüchtlingskrise ist wieder einmal viel von Solidarität die Rede. Genauer: Von Zwangssolidarität. Berlin schafft im Alleingang Fakten und fordert dann von anderen Staaten Solidarität. Gutnachbarschaftliches Verhalten sieht anders aus. „Solidarität!“ fordern, aber Hegemonie anstreben weiterlesen

Parteifinanzen sind ebenso Privatsache wie Parteien selbst

Da will der Bundesrat für einmal etwas nicht gesetzlich regeln, und Parteifinanzen Privatsache bleiben lassen, und schon steigen die eidgenössischen Jakobiner auf die Barrikaden, um den Katalog der Menschenrechte um das „Recht auf Transparenz“ zu ergänzen. Parteifinanzen sind ebenso Privatsache wie Parteien selbst weiterlesen

Völkerrecht? Nationales Recht? – Ich will vor allem gutes Recht

Die Diskussion um den Vorrang von Völker- oder nationalem Recht verspricht zwar spannende intellektuelle Auseinandersetzungen, sie verdrängt aber eine Frage von viel grösserer Bedeutung: Was garantiert den Menschen mehr Freiheit, der Weg der Schweiz, der auf Volkssouveränität und Eigenverantwortung basiert oder ein zentralistisches System mit einer Machtelite, die sich der demokratischen Kontrolle zu entziehen sucht?
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