Claudio Zanetti 

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Die Relationen wahren

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Dienstag Mai 21, 2013

Politiker neigen zur Hysterie. Nichts fürchten sie so sehr, wie der Vorwurf der Untätigkeit. Denken Sie sich nur an die „Kampfhunde“. Damals forderten sich Bundesparlamentarier in einer Petition selbst zum entschlossenen Handeln auf.

Es verhält sich in der Politik oft wie mit Tur Tur, dem Scheinriesen in Michael Endes „Jim Knopf“. Scheinriese deshalb, weil die Figur nur von fern gross wirkt, aber schrumpft, sobald man sich ihr nähert. Im politischen Zusammenhang wurde dieses Phänomen von Cyril N. Parkinson beschrieben, der als britischer Beamter feststellte, dass die Zahl der Mitarbeiter der Admiralität in dem Masse wuchs, in dem jene der Schiffe zurückging. In der Schweiz sind immer mehr Staatsangestellte für Landwirtschaft zuständig, während es immer weniger Landwirte gibt. Völlig absurd ist es auch beim Thema Gleichberechtigung. Mag diese vor 50 Jahren ein Thema gewesen sein, haben normale junge Frauen heute nur noch ein müdes Lächeln dafür übrig. Gleichwohl werden die entsprechenden Fachstellen nicht abgeschafft, sondern mit zusätzlichem Personal aufgestockt.

Nun sind also die Hooligans an der Reihe. Obwohl die Zahl der Verzeigungen wegen Gewaltstraftaten in Sportstätten rückläufig ist, soll die Gesetzgebung durch verschiedene Massnahmen, unter denen auch absolut unbescholtene Matchbesucher zu leiden hätten, verschärft werden. Einmal mehr überbieten sich Politiker mit Forderungen nach Repression.

Keine Frage: Wer sich nicht an die Gesetze hält oder gar gewalttätig wird, gehört bestraft. Und zwar so, dass er die Strafe auch als Strafe empfindet. Doch dafür braucht es keine neuen Gesetze. Was es hingegen braucht, sind Behörden und Richter, die die bestehenden auch anzuwenden wissen.

Den Bundesrat als Führungsgremium stärken

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Dienstag Mai 21, 2013

Im Vorwort zu ihrem grossartigen Buch „Die Torheit der Regierenden“ („The March of Folly“) schreibt die US-amerikanische Reporterin und Historikerin Barbara Tuchman, in der Regierungskunst, so scheine es, blieben die Leistungen der Menschheit weit hinter dem zurück, was sie auf fast allen anderen Gebieten vollbracht hat. Stimmt. Umso entschlossener müssen wir jene wenigen Errungenschaften, die es dennoch gibt, verteidigen. Eine der wichtigsten ist meines Erachtens die Idee der Gewaltentrennung und -hemmung, die wir grossen Geistern des 18. Jahrhunderts zu verdanken haben.

Anstatt dass ein absolutistischer Herrscher per Dekret regiert, den Vollzug seiner Anordnungen durchsetzt und auch gleich noch die Strafverfolgung und die Justiz kontrolliert, sollen diese staatlichen Kernaufgaben von drei verschiedenen, unabhängigen Gremien wahrgenommen werden. Diese sollen sich gegenseitig kontrollieren, sich in Schach halten und so gefährliche Machtkonzentrationen verhindern.

Lassen wir die Justiz einmal beiseite und beschäftigen uns mit dem Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive. Dem Wesen nach steht, derjenige, der das Recht setzt, also die Regeln festlegt, über dem, der dessen Beschlüsse zu vollziehen hat. In der Praxis ist es allerdings so, dass zwar nicht unbedingt die Regierung, wohl aber die Verwaltung im Laufe der Zeit massiv an Macht und Einfluss gewinnt, was hauptsächlich auf deren Informationsvorsprung und Erfahrung zurückzuführen ist.

Gefragt ist Gestaltungs- und Führungswille

Regierungen kommen und gehen. Die Verwaltung bleibt die gleiche. So ist es nicht verwunderlich, dass Bundesräte immer deutlicher als verlängerter Arm der eigenen Verwaltung agieren. Anstatt zu führen, werden sie geführt. Dieses Problem lässt sich durch eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder der Landesregierung oder durch zusätzliche Staatssekretäre nicht lösen. Solche Massnahmen wären vermutlich sogar kontraproduktiv. Was es braucht, sind Persönlichkeiten, die charakterlich geeignet sind für ein Regierungsamt. Menschen mit Gestaltungswillen. Menschen, die in ihr Amt gewählt werden, weil man ihnen etwas zutraut.

Ganz knapp entschieden sich seinerzeit unsere Verfassungsväter gegen die Direktwahl des Bundesrats durch das Volk. So kurz nach dem Sonderbundskrieg versprach man sich davon wohl eine Wahl, bei der Emotionen eine weniger grosse Rolle spielen. Mittlerweile geht es im Vorfeld von Bundesratswahlen praktisch nur noch um Emotionen, und niemand wird behaupten, dass nur „die Besten und Wägsten“ ins oberste Vollzugsgremium unseres Landes entsandt werden.

Die Bundesverfassung ist grosszügig. Nur zwei Anforderungen muss erfüllen, wer Bundesrat werden will: Infrage kommen alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern, sofern sie auch als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind. Nach Abzug der Urteilsunfähigen und Entmündigten gibt es in der Schweiz gemäss neusten Zahlen 5′158′493 Stimmberechtigte. Die Vereinigte Bundesversammlung hätte also eine grosse Auswahl. Sie beschränkt sich allerdings recht stur auf den eigenen Kreis und zieht allenfalls hin und wieder einen Regierungsrat in Betracht.

Wie hältst Du’s mit der SVP?

Leider findet bei Bundesratswahlen kaum ein Aspekt weniger Beachtung als die zentrale Frage nach der Eignung des Kandidaten oder der Kandidatin für das Amt. Das Verfahren verkam zu einem schäbigen Jahrmarkt der Eitelkeiten, in dem kaum etwas zu belanglos ist, um nicht Eingang in die die Medien zu finden. Zur Nagelprobe wurde in diesem Klima die Frage nach dem Verhältnis zur SVP, der wählerstärksten Partei im Land. Ihr zu schaden, ist manchem Strippenzieher wichtiger, als dem Land zu nützen. Weder Politiker noch Journalisten fragen und reflektieren, ob es wünschenswert sei und im Gesamtinteresse unseres Landes liege, dass ein bestimmter Kandidat aufgrund seiner Persönlichkeit und seiner politischen Überzeugungen mit dem höchsten Exekutivamt betraut werden soll. Auch der Idee, die wichtigsten politischen Kräfte in die Regierungsverantwortung einzubinden, droht das langsame Aus. Es brauche heute eine inhaltliche oder ideelle Konkordanz, heisst es. Dabei ist das Bestechende an der so genannten „Zauberformel“ gerade der Umstand, dass Parteien nicht in der Regierung sind, weil sie gleicher Meinung sind, sondern obwohl sie unterschiedliche Auffassungen haben. Die politischen Kräfteverhältnisse des Landes, so die Absicht, sollen sich in der Landesregierung widerspiegeln.

Damit sind wir beim Kern des Problems. Es geht um die demokratische Legitimation eines für das Leben der Schweizerinnen und Schweizer sehr wichtigen Gremiums. Diese ist am besten gewährleistet, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Gremium vertreten fühlen. Und nichts garantiert das besser als eine direkte Wahl, wobei über deren konkrete Ausgestaltung, etwa über den Minderheitenschutz, noch zu diskutieren wäre.

Eine Volkswahl der Mitglieder der Regierung, wie sie in sämtlichen Kantonen seit jeher erfolgreich praktiziert wird, würde das Gremium insgesamt stärken. Nicht nur gegenüber der Bundesversammlung, sondern, viel wichtiger, auch gegenüber der Verwaltung. Niemand im Lande könnte auf eine dermassen starke demokratische Legitimation verweisen, wie vom Volk gewählte Bundesräte. Und diese stünden nur dem Souverän gegenüber in der Verantwortung. Damit erführe das Prinzip der Gewaltentrennung, von „checks ans balances“, eine Stärkung. Davon profitierten alle, denn nur im freien und offenen Disput von Ideen und Meinungen kommt eine Gesellschaft vorwärts.

Debatte um Verdingkinder: Widerliche SP-Heuchelei

Bloged in SP, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Freitag April 12, 2013

Die Genossinnen und Genossen der SP moralisieren mal wieder. Sie sind nur dann für den Rechtsstaat, wenn sie sich davon einen Vorteil versprechen, und dann für Demokratie, wenn sie glauben, ihre Ziele auf diese Weise besser verwirklichen zu können.

Im Stile einer eigentlichen PR-Kampagne, die vor allem von unseren zwangsgebührenfinanzierten Staatsmedien getragen wird, soll der Schweizer Bevölkerung ein schlechtes Gewissen gemacht werden. Wir Heutigen sollen uns schämen für die Sozial- und Vormundschaftspolitik der 60er-Jahre. Dabei soll es nach dem Willen der organisierten Nestbeschmutzer freilich nicht bleiben. Wie zu Zeiten des Ablasshandels geht es letztlich um Geld. Dass man seit Monaten und Jahren ganze Bevölkerungs- und Berufsgruppen als gierig und als „Abzocker“ verunglimpft, wird verdrängt. Schliesslich kommt die eigene Gier unter dem Deckmantel der „sozialen Gerechtigkeit“ daher. Und nur die Gier der Anderen ist verwerflich.

Bei den Sozialdemokraten kommt allerdings noch ein weiterer ekelerregender Faktor hinzu: Eine Heuchelei, die kaum zu überbieten ist. Da empört sich diese heimatmüde Partei über die Sozial- und Vormundschaftspolitik der Schweiz der 50er- und 60er-Jahre und zelebrierte selber noch Jahrzehnte später Verbundenheit mit menschenverachtenden kommunistischen Regimes, in denen Zwangsadoptionen und Kinderraub an der Tagesordnung waren.

Noch wenige Wochen vor dem Fall der Mauer, Im September 1989, gratulierte die SP Schweiz Honecker hochoffiziell zum 40. Jahrestag der DDR. Auch dem Vampir von Rumänien, Nicolae Ceausescu, dem „cher camarade“ wurde noch im November 1989 „die volle Solidarität der SPS“ versichert, und man übermittelte „brüderliche Grüsse“. Ein paar Tage später lag der Tyrann erschossen im Dreck. Offensichtlich beurteilte die rumänische Bevölkerung die Segnungen des real existierenden Sozialismus anders als die vom Kapitalismus verzogenen Sozis schweizerischer Provenienz.

Hilfe, Intellektuelle, die nicht denken!

Bloged in Bildung, Medien, Staat und Demokratie, EU von Claudio Zanetti Mittwoch Dezember 19, 2012

Manchmal frage ich mich, ob die Millionen und Milliarden, die wir für unser Bildungssystem ausgeben, tatsächlich gut angelegt sind. Wenn ich beispielsweise feststellen muss, wie sich Politiker und Mainstream-Journalisten, die einmal hier zur Schule gingen, selbst einfachsten Gedankengängen kategorisch verweigern, komme ich zum Schluss, dass man das Geld ebenso gut im Rahmen einer grossen Party hätte verjubeln können.

Die vom Weltschmerz geplagte Linke ist beispielsweise überzeugt, dass der westliche Kolonialismus die so genannte Dritte Welt praktisch unheilbar zerstört hat, und „der Westen“ damit eine Art Erbschuld auf sich geladen hat. Dass diese These einer kritischen Beurteilung nicht standhält, und viele frühere Kolonien prächtig gedeihen, wird verdrängt. Fakten sind Dogmatikern bekanntlich lästig.

Doch das ist noch nicht der ganze Ausdruck für die geistige Verarmung, die ich kritisiere. Wenn man schon der Meinung ist, Kolonialismus sei etwas Schlechtes, dann soll man daraus auch die entsprechenden Schlüsse ziehen. Eine einfache logische Schlussfolgerung müsste etwa lauten:

  • Kolonialismus ist schlecht.
  • Die EU führt sich wie eine Kolonialmacht auf.
  • Also ist die EU schlecht.

Jedes Kind begreift das. Nicht aber unsere selbsternannte geistige Elite. Wenn es um die EU geht, ist Schluss mit Logik. Dann gilt nur noch Ideologie. Dann glaubt und predigt man sogar das vom „Friedensprojekt“.

Kolonialistisches Gehabe der EU

So war in den vergangen Tagen in unseren zwangsgebührenfinanzierten Staatsmedien immer wieder zu hören, die EU verlange von Luxemburg den automatischen Informationsausgleich, und wenn das Grossherzogtum nachgebe, werde auch die Schweiz nachgeben müssen. – Ein klarer Fall von geistiger Verblödung. Denn gleich zu behandeln ist nur, was nach Massgabe seiner Gleichheit gleich ist, und in dieser Hinsicht besteht zwischen der Schweiz und Luxemburg und der Schweiz ein fundamentaler Unterschied: Luxemburg ist EU-Mitglied, während die Schweiz klug genug war, sich dieser zentralistischen Funktionärsherrschaft nicht zu unterwerfen.

Sollte sich die EU also in schweizerische Belange einmischen, wäre das ein klarer Fall von Hegemoniestreben in kolonialistischer Tradition. Dagegen müsste die Linke im Grunde aufbegehren. Doch dem stehen offensichtlich ideologische Motive entgegen.

Schutz des Bürgers oder Schutz des Fiskus?

Im gleichen Kontext findet sich ein weiteres Beispiel für den intellektuellen Bankrott des linken Mainstreams, der sich gerne als „progressiv“ bezeichnet. Bereits schon in diesem Begriff kommt eine geistige Beschränktheit zum Ausdruck: Es wird suggeriert, neu sei a priori besser als alt. Anstatt zu fragen, ob eine Lösung gut oder schlecht sei, wird sie beklatscht, weil sie „neu“, „modern“ oder auch nur „zeitgemäss“ sei. Gegenwärtig ist man aus dem Häuschen, weil in Sachen „Bankgeheimnis“ ein Paradigmenwechsel ins Haus stehe. Der Begriff „Paradigmenwechsel“ genügt gewissen Leuten offenbar als Argument. Dabei braucht man auch hier kein Nobelpreisträger zu sein, um die einzig richtige – von der Logik gebotene – Frage zu stellen: Ist die neue Lösung besser oder schlechter? Je nachdem bin ich dafür oder dagegen.

Schauen wir uns diesen „Paradigmenwechsel“ mal etwas genauer an: Bisher galt in der Schweiz das Paradigma „Privatsphäre steht über fiskalischen Interessen“. Der Staat vertraute den Bürgern, die ihn schliesslich ausmachen. Und dieses Vertrauen wurde durch eine sehr geringe, ja vernachlässigbare Steuerhinterziehung belohnt. In der EU gilt die umgekehrte Devise „Fiskus vor Privatsphäre“. Diese vollkommen unterschiedliche Staatskonzeption kommt auch darin zum Ausdruck, dass wir in der Schweiz die Steuerbelastung zum Schutz der Bürger in der Verfassung festlegen, während in der EU Mindeststeuersätze gelten, was dem Staatsapparat das Recht gibt, sich praktisch nach Belieben zu bedienen.

Wir haben es also tatsächlich mit verschiedenen Paradigmen zu tun. Doch nach den Regeln der Logik wird jeder intelligente Mensch alles daran setzten, den von der Linken geforderten Paradigmenwechsel nicht zu vollziehen.

„Antirassismus“ als Vorwand im Kampf gegen die SVP

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Sonntag Oktober 7, 2012

Bereits anlässlich der Albisgüetli-Tagung 2007 stellte der damalige Präsident der Zürcher SVP, Hansjörg Frei, die Frage, wer uns vor dem Schutz durch die Justiz schützt. Angesichts des jüngsten Verfahrens der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen den Präsidenten der Zürcher SVP, erweisen sich Freis Befürchtungen als geradezu prophetisch.

Dem Strafrecht werden in der Lehre drei Funktionen zugeschrieben: Es soll abschrecken, also von Straftaten abhalten, und dies sowohl die Allgemeinheit (Generalprävention) als auch den Einzelnen (Spezialprävention). Ferner wird mit der Bestrafung auch der legitimen Forderung der Gesellschaft nach Sühne Rechnung getragen.

Das Strafrecht hat aber noch eine weit darüber hinausgehende Funktion. Es ist für die gesellschaftliche Ordnung von zentraler Bedeutung. Es muss als gerecht empfunden werden. Das Verhältnis von Straftat und Strafe muss in einem nachvollziehbaren Verhältnis stehen. Doch genau das ist immer weniger gewährleistet. Immer häufiger bewirken Urteile ungläubiges Kopfschütteln. Vor allem wenn man Strafen und Strafmasse vergleicht. Die Justiz passt sich nicht nur veränderten Lebensgewohnheiten an. Sie reagiert auf kurzfristige Modeströmungen bereits schneller als Karl Lagerfeld. Sie ist zum Spielball der Politisch-Korrekten geworden. Opportunität verdrängt Recht.

Justiz wurde von den 68ern als letzte Bastion genommen

Die 68er haben auf ihrem Marsch durch die Institutionen mittlerweile als letzte Bastion auch die dritte Staatsgewalt in Beschlag genommen. Praktisch widerstandslos liess sich die Justiz vor den Karren der Linken spannen, und nie hat sie sich über diese politische Einflussnahme beklagt. Im Gegenteil, geradezu in devoter Art und Weise nehmen Staatsanwälte bereits am Fernsehen vor laufender Kamera Aufträge entgegen. Wenn Chef-Funktionärin, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, in der ARENA im Stile einer Befehlsausgabe festlegt, wer die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen habe, kommt bei der von hochbezahlten Juristen strotzenden Zürcher Staatsanwaltschaft niemand auf die Idee, höflich aber bestimmt, darauf hinzuweisen, dass wir in unserem Land so etwas wie Gewaltentrennung mit einer unabhängigen Justiz haben. Offenbar glauben Insider nicht daran. Das ist beängstigend.

Geht es um einen Vertreter der SVP, ist bei der Staatsanwaltschaft das Dispositiv klar: Als erstes werden die Medien informiert, dann wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt und zuletzt wird heuchlerisch behauptet, es gelte selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Bei Vertretern anderer Parteien, dürfen selbst Gewaltverbrecher auf Diskretion zählen.

Während sich Heerscharen von Journalisten mit der Frage der Wissenschaftlichkeit an einem Universitätsseminar auseinandersetzen, scheint es niemanden zu kümmern, ob unsere Staatsanwälte primitivsten juristischen Anforderungen genügen. Es reicht offenbar, wenn sie politisch auf der Linie sind. Nicht anders ist es zu erklären, dass es keinen Aufschrei gab, als die Bundesanwaltschaft ein Verfahren in Sachen Bankdatenlieferung an die USA mit der Begründung ablehnte, die betreffende Bank habe „von der höchsten staatlichen Instanz die Erlaubnis erhalten“ und hätte darum gar nicht illegal gehandelt haben können. Das ist grotesk! Von der ersten Staatskundelektion an, weiss jeder Schüler, dass der Bundesrat nicht die „höchste staatliche Instanz“ ist. Wie viel weniger dann erst die Finanzministerin? Und ist es nicht so, dass seit der Überwindung des Absolutismus auch Regierungen ans Gesetz gebunden sind? Und gehört es nicht zu den vornehmsten Aufgaben der Staatsanwaltschaft, dafür zu sorgen, dass sich auch die Behörden ans Gesetz halten? Hier wird Recht zur Farce.

Die Antirassismusstrafnorm als politische Waffe

Mit dem 1. Januar 1995 hat sich die Schweiz etwas Grundlegendes verändert. Seit jenem Tag hat die Schweiz ein Gesinnungsstrafrecht. Seit jenem Tag kann jemand in der Schweiz dafür verurteilt werden, dass er historische Tatsachen leugnet. Wer vorher ein Irrlicht oder ein Dummkopf war, muss seit jenem Tag damit rechnen, zum politischen Gefangenen zu werden. Und das in der freien Schweiz!

Der Rassendiskriminierungsartikel 261bis StGB war von Anfang an als politische Waffe konzipiert. Einmal mehr „musste“ die Schweiz gesetzgeberisch tätig sein, weil Bundesrat und Verwaltung einer internationalen Konvention beitreten wollten. Leider glaubte eine knappe Volksmehrheit der Beteuerung des damaligen Bundesrats Arnold Koller, es gehe mit der neuen Bestimmung nur darum, besonders schwerwiegende und verwerfliche Formen der Rassendiskriminierung zu ahnden. Und der Stammtisch bleibe selbstverständlich ausgenommen. Letztere Behauptung machte das Bundesgericht bereits nach kurzer Zeit zur Makulatur. Es folgte eine Reihe von Urteilen, in denen die Meinungsäusserungsfreiheit weiter beschnitten wurde.

Neuste Groteske ist die Aufnahme eines Strafverfahrens gegen den Präsidenten der Zürcher SVP, Nationalrat Alfred Heer. Dieser hatte in der Sendung «SonnTalk» auf «Tele Züri» am 16. September im Rahmen einer asylpolitischen Debatte gesagt, junge Nordafrikaner aus Tunesien kämen schon «…als Asylbewerber mit der Absicht, kriminell zu werden.»

Ein Richter, der sich um Nichtigkeiten kümmert

Gegen diese Aussage erstattete ein notorischer SVP-Hasser Anzeige, die vom Zürcher Staatsanwalt Manfred Hausherr umgehend an die Hand genommen wurde. Der Mann fürchtete offensichtlich, andernfalls von der Schweizer Illustrierten den „Kaktus der Woche“ zugesprochen zu erhalten. Im alten Rom wurde von hohen Beamten noch Charakterstärke verlangt. Es galt das geflügelte Wort: „minima non curat praetor“ – der Prätor (Richter) kümmert sich nicht um Nichtigkeiten.

Was Alfred Heer gesagt hat, ist genau eine solche Nichtigkeit, bei der er sich sogar auf die neusten Polizeistatistiken abstützen kann. Doch das interessiert Gesinnungsinquisitoren wie Manfred Hausherr nicht. Obwohl er weiss, dass der Nationalrat Heers Immunität mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht aufheben wird, setzt er die ganze Maschinerie in Bewegung und verschwendet Steuergeld. Er will politisch-korrekt bleiben, sich ja nicht dem Vorwurf aussetzen, er habe als Staatsangestellter etwas für SVPler übrig. Die Entlassung Christoph Mörgelis hatte eine disziplinierende Wirkung.

Immerhin muss man Manfred Hausherr zugute halten, dass nun niemand mehr ernsthaft bestreiten kann, dass Artikel 261bis StGB eine politische Waffe ist. Eine politische Waffe in der Hand übereifriger Staatsanwälte. Das erträgt ein Rechtsstaat auf Dauer nicht.

Thilo Sarrazins Stich in eine Eiterbeule

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, EU von Claudio Zanetti Mittwoch Mai 23, 2012

Wenn jemand so hart angegriffen wird, wie in diesen Tagen Thilo Sarrazin, dann hat er meistens etwas richtig gemacht. Sarrazin stellte bloss fest, was kritische Zeitgenossen längst wissen, aber nicht öffentlich zu äussern wagten: Die Eurokrise ist Folge politischen Wunschdenkens.

Wer öffentlich darauf hinweist, dass der Kaiser nackt ist, macht sich unbeliebt. Zunächst natürlich beim Kaiser selbst, dann aber auch bei all seinen Getreuen, die es zwar ebenfalls schon längst wussten, aber aus falsch verstandener Loyalität oder aufgrund politischer Opportunität schwiegen, und sich mit einem Mal der Heuchelei überführt sehen.

Der Aufschrei wegen Sarrazins neustem Buch „Europa braucht den Euro nicht“ war schon vor dessen Erscheinen gross. Noch immer überbieten sich Kommentatoren mit Superlativen der Gemeinheit. Auf Spiegel-Online setzte Christian Rickens zum Beispiel den unsäglichen Titel: „Europa braucht den Sarrazin nicht“ – Ach ja? Was braucht das neue, bunte Europa dann? Gleichgeschaltete Medien, die alles gut finden, was von Brüssel kommt und sich mit der stupiden Formel „Es braucht nicht weniger, sondern mehr Europa!“ zufrieden geben? Trost spendet an dieser Stelle allenfalls die Feststellung des viel zu früh verstorbenen deutschen Publizisten und Aphoristikers Johannes Gross, wonach die die intellektuelle Linke, die sich einst der permanenten Kritik verschrieben hat, selbst ihr Ende einläutet, indem sie aufhört zu kritisieren und anfängt, die eigenen Leute zu beklatschen.

Statt der einzig relevanten Frage – „hat Sarrazin recht, oder liegt er falsch?“ – nachzugehen, begnügt sich das Gros der Medien mit dem Abhandeln von Belanglosigkeiten, die mit dem Kern der Sache nicht das Geringste zu tun haben. Stattdessen konzentriert es sich auf plumpe Angriffe gegen die Person Sarrazin. Oder ist es tatsächlich verwerflich, nicht nur ein kluger Kopf, sondern darüber hinaus auch ein guter Buchverkäufer zu sein? Und was ist von der Berichterstattung über die Medienkonferenz zur Vorstellung dieses anspruchsvollen Buchs über politische und makroökonomische Zusammenhänge zu halten, wenn dabei vor allem zum Ausdruck kommt, dass ein offensichtlich überforderter Journalist die „Action“ eines Lady Gaga-Konzerts vermisst?

Empörung unter den „Angeklagten“

Das die Hauptakteure des Euro-Debakels über Sarrazins Buch nicht begeistert sind, liegt auf der Hand. Es ist, als würde man in diesen Tagen bei Bayern München nachfragen, was man dort von Chelsea hält. Finanzminister Schäuble äusserte sich denn auch auf dem Niveau eines Fussballhooligans. Was Sarrazin schreibt, sei “himmelschreiender Blödsinn“, oder er betreibe ein „verachtenswertes Kalkül”. Gerade Schäuble, der wie seine Kanzlerin, heute fordert, was er gestern kategorisch ablehnte und heute ablehnt, was er noch gestern als „alternativlos“ bezeichnete, sollte sich mit solchen Kraftmeiereien zurückhalten. Denn gerade anhand seiner Person zeigt Sarrazin exemplarisch auf, was „verachtenswertes Kalkül“ in der Realpolitik ist. So beschreibt er auf Seite 340, wie der portugiesische Finanzminister Gaspar Schäuble am 10 Februar 2012 vertraulich auf eine „Anpassung“ des Hilfsprogramms für Portugal ansprach. Wörtlich: „Dieser [Schäuble] antwortete, Deutschland sei „bereit“, wenn das portugiesische Hilfsprogramm angepasst werden müsse, zunächst aber müsse das griechische Hilfspaket verabschiedet werden, und dann müssten der Bundestag und die deutsche öffentliche Meinung überzeugt werden. Während öffentlich noch alle weitere Hilfen für andere Länder ausser Griechenland ausgeschlossen wurden, wurde intern mit bedingten Zusagen bereits Politik gemacht.“ Sarrazin, der seine Aussagen durch das ganze Buch hindurch mit umfangreichem Quellenmaterial belegt, verweist in diesem Zusammenhang auf einen Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit der Überschrift „Niemand hat die Absicht. Niemand!“ – Klarer kann man einem deutschen Minister gegenüber kaum zum Ausdruck bringen, dass man ihn für einen Lügner hält. Wie dem auch immer sei: Die Fakten sind überprüfbar und harren ihrer journalistischen Aufarbeitung.

Eine Gefahr fürs Establishment

Nichts von dem, was Sarrazin sagt oder schreibt, ist im Grunde neu. Bedeutende Verfassungsrechtler argumentierten gleich wie Sarrazin, als sie beim Verfassungsgericht in Karlsruhe die Einführung des Euro und vor Kurzem die Einrichtung und ständige Vergrösserung de „Euro-Rettungsschirms“ zu stoppen versuchten. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Olaf Henkel, sagt im Grunde das Gleiche. Doch nachdem dieser erklärte, er wolle keine Partei gründen, also für das Establishment keine Gefahr darstellt, lässt man ihm ins Leere laufen.

Bei Sarrazin, der mit seinem letzten Buch „Deutschland schafft sich ab“ wochenlang die Bestseller-Listen anführte, ist das nicht ganz so einfach. Umfragen zufolge teilt eine knappe Mehrheit der Bundesbürger seine Einschätzung, wonach die Einführung des Euro ein Fehler war. Eine knappe Mehrheit sieht sich also in einer enorm wichtigen Frage von keiner der im Bundestag vertretenen Parteien repräsentiert. Und das im Jahr vor einer nationalen Wahl. Einer EU-kritischen Partei bieten sich enorme Chancen. Das wissen die politische Nomenklatur und die mit ihr verbandelten unkritischen Mainstream-Medien natürlich auch. Deswegen lassen sie Sarrazins Meinung nicht als Meinung stehen, sondern erkennen in ihr eine tödliche Bedrohung.

Die veröffentlichte Meinung richtet sich gegen Sarrazin, weil offensichtlich ist, dass er recht hat. Es ist wie mit der SVP, der es zu verdanken ist, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Soeben warnte die OECD vor dem Risiko einer „schweren Rezession“ in der Eurozone, die gar die Weltwirtschaft bedrohe. Die Schweiz könne sich allerdings ab der zweiten Jahreshälfte auf eine anziehende Wachstumsdynamik einstellen. Deutlicher können die Zeichen, dass die Nicht-Mitgliedschaft in der EU der Schweiz zum Segen gereicht, nicht sein. Aber um nichts in der Welt würden das unsere Mainstream-Medien und Wirtschaftsverbände zugeben. Im Gegenteil, die Angriffe gegen die SVP gewinnen sogar an Schärfe.

Erbärmliche Argumentation

Auch der überaus unsympathische Peer Steinbrück machte sich gar nicht die Mühe sich substantiell mit den Argumenten auseinanderzusetzen, als er vergangenen Sonntag bei Günther Jauch mit Thilo Sarrazin die Klingen kreuzte. Der ehemalige Finanzminister war sich nicht zu schade, dahingehend zu argumentieren, dass Sarrazin mit seiner Analyse zwar Recht habe, das jedoch unerheblich sei, weil es um die Idee „Europa“ gehe. Und als erforderte nicht genau dieser Umstand eine intellektuell redliche Auseinandersetzung, warf er seinem Gegenüber an den Kopf, er verbreite „Bullshit“.

Die Einführung des Euro war nicht nur ein Fehler, sie war eine Torheit. Die Entwicklung war absehbar. Es gab haufenweise warnende Stimmen. Doch die Politik setzte sich darüber hinweg. Sie beantwortete eine ökonomische Frage politisch und vertraute darauf, die von ihr geschaffenen Sachzwänge würden das Ganze am Ende doch noch zum Guten richten. Das ist es, was Sarrazin mit „Wunschdenken“ meint.

Doch er geht noch weiter: Er verletzt das Tabu, wonach Deutschland aus historischer Schuld und Verantwortung in besonderem Masse verpflichtet sei, für das Wohl der anderen zu sorgen. Denn genau dieses Konzept liegt dem Euro zugrunde. Deutschland musste sich das Einverständnis zur Wiedervereinigung – die Trennung war direkte Folge des Krieges – insbesondere von Frankreich zum Preis der Gemeinschaftswährung erkaufen. In der erwähnten Fernsehsendung warf Sarrazin der deutschen Classe politique vor, sie sei „getrieben von jenem sehr deutschen Reflex, wonach die Busse für Holocaust und Weltkrieg erst endgültig getan ist, wenn wir alle unsere Belange, auch unser Geld, in europäische Hände gelegt haben“. – Das schmerzt – ist deswegen aber nicht falsch.

Gute Absichten können nicht genügen

Im Gegensatz zu den tobenden Sarrazin-Kritikern will ich den meisten für den Euro verantwortlichen Politikern keine unlauteren Motive unterstellen. Ich bin überzeugt, dass Helmut Kohl alleine schon aufgrund seiner persönlichen Lebenserfahrung den Frieden in Europa sichern wollte. Mag auch der Wille, als „grosser Europäer“ in die Geschichte einzugehen, mitgespielt haben, Kohl träumte von einer anderen EU, als derjenigen, mit der wir es jetzt zu tun haben.

Gleichwohl müssen sich die europäischen Politiker den Vorwurf gefallen lassen, über Jahrzehnte hinweg Probleme nur verwaltet zu haben. Seit den Römer Verträgen wich man konsequent der Frage aus, was für ein „Europa“ denn eigentlich entstehen sollte. Ein „Europa der Vaterländer“? Die „Vereinigten Staaten von Europa“? Eine bessere Freihandelszone? Eine Atommacht, die ihre Interessen auch mit militärischen Mitteln durchsetzt? Diese und viele weitere Fragen wurden nie diskutiert. Stattdessen liess man sich von Wunschdenken leiten, und wenn im Rahmen eines Gipfeltreffens doch mal eine Streitfrage eskalierte, so wurde diese kurzerhand ausgeklammert und vertagt. Die EU, so Kohl, sei wie ein Velo, sie müsse ständig in Bewegung sein, um nicht umzufallen. Nun rächt sich, dass man der Richtung, die dieses Velo einschlug, keine Bedeutung beigemessen hat.

Euro ist EU, und EU ist Frieden?

Eine ähnlich stupide Metapher ist jene vom Euro als Synonym zur EU, woraus Angela Merkel ableitet: Scheitert der Euro, scheitert die EU – und dann kommt der Krieg, weil die EU ja eine „Friedensprojekt“ ist. Hier wurden Parolen zur Politik, zu einer Politik, von der die Schicksale von Millionen von Europäern abhängen. Da wären etwas mehr Seriosität und Tiefe durchaus angezeigt.

Auch am Beispiel Griechenlands zeigt sich in brutaler Deutlichkeit, wohin es führt, wenn das Denken durch das Propagieren von Gemeinplätzen ersetzt wird. Als geradezu verheerend erweist sich in diesem Zusammenhang das Diktum, wonach der europäische Integrationsprozess durch die Einführung des Euro irreversibel geworden sei. Wer nur einigermassen bei Verstand ist, weiss, dass in Politik und Geschichte nie etwas irreversibel ist – erst recht nicht, wenn es von den Politikern postuliert wird.

Auch der Vertrag von Maastricht, der Grundlage für die Währungsunion bildet, wurde bereits so häufig und so fundamental verletzt, dass er kaum noch das Papier wert ist, auf dem er geschrieben ist. Doch anstatt aus dieser simplen und leicht feststellbaren Tatsache die richtigen Schlüsse abzuleiten, klammern sich die europäischen Politiker an ein anderes Diktum: „Wer A sagt, muss auch B sagen!“ Und schon spielt es keine Rolle mehr, ob A und B auch richtig sind. Wichtig ist nur noch, dass sich die eigene Position durchsetzt, was dann als Erfolg gefeiert wird.

Ein Trugbild fällt in sich zusammen

Ein Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone wäre den EU-Oberen in erster Linie peinlich. Sie wollen ihn verhindern, weil damit unbestreitbar würde, dass das mit der Irreversibilität Bullshit ist, um sich ausnahmsweise Peer Steinbrücks Ausdrucksweise zu bedienen. Mit einem Austritt bekäme Griechenland endlich wieder ein Instrument in die Hand, sich über Abwertungen der Drachme und eine flexible Wechselkurspolitik Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das birgt eine weitere Gefahr in sich, vor der sich die Euro-Politiker fürchten: Griechenland könnte mit der eigenen Währung bereits nach wenigen Jahren Erfolg haben. Es könnte sogar erfolgreicher sein als die Länder von Euro-Land. Dies wiederum hätte zur Folge, dass auch andere Länder diesen Schritt ins Auge fassen.

Mit anderen Worten: Ein erfolgreiches Ausscheiden Griechenlands aus der Euro-Zone würde klar machen, dass der Kaiser nackt ist. Das gefällt zwar nicht, ist aber dennoch eine Tatsache.

Entwaffnung der Bürger - ein Kernanliegen des Totalitarismus

Kommission unterstützt PI Zanetti auf Abschaffung des konstruktiven Referendums

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Donnerstag November 3, 2011

Medienmitteilung der Kommission für Staat und Gemeinden

Die Kommission für Staat und Gemeinden beantragt dem Kantonsrat mit 10:5 Stimmen, das so genannte konstruktive Referendum (Referendum mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten) abzuschaffen.

Mit der neuen Kantonsverfassung wurde 2005 ein neues Volksrecht eingeführt, das Referendum mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten. 3000 Stimmberechtigte können zu einer Vorlage des Kantonsrates innert 60 Tagen einen ausformulierten Gegenvorschlag einreichen. Das neue Instrument wurde bereits mehrmals benutzt, beispiesweise beim Gesetz über die ärztlichen Zusatzhonorare, beim Steuergesetz (Steuerentlastung für natürliche Personen) oder letztmals beim Kantonalen Bürgerrechtsgesetz.

Das Referendum mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten sollte verhindern, dass eine Vorlage wegen einer einzelnen, umstrittenen Regelung abgelehnt wird. Mit der aktiven Einbindung der Stimmberechtigten in den Gesetzgebungsprozess sollte ein Gegengewicht zum bewahrenden Charakter des einfachen Referendums gesetzt werden, welches oft als blosse Verhinderung empfunden wurde. Das neue Instrument wird deshalb auch konstruktives Referendum genannt.

Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass damit teilweise “Rosinenpickerei” betrieben werden kann. Dadurch verliert eine Vorlage ihre ausgehandelte Ausgewogenheit. Die Kompromissfindung im Kantonsrat wird erschwert, wenn partikuläre Interessen nachträglich mittels Referendum nochmals aufgebracht werden können. Schliesslich hat gerade die Abstimmung zum Steuergesetz gezeigt, dass das Abstimmungsverfahren sehr kompliziert wird, wenn mehrere Referenden mit Gegenvorschlag eingereicht werden.

Die rege Nutzung des konstruktiven Referendums ist auch darauf zurückzuführen, dass es mit relativ wenig Aufwand verbunden ist. Zur Debatte stand deshalb, die Anforderungen zu erhöhen, indem beispielsweise die Unterschriftenzahl erhöht wird, wie es mit der Parlamentarischen Initiative Germann, KR-Nr. 323/2009 gefordert wurde. Mit leichten Anpassungen wegen der “Kinderkrankheiten” hätten weitere Erfahrungen mit diesem Instrument, das schliesslich erst seit wenigen Jahren existiert, gesammelt werden können.

Konsequenterweise hätte dann aber das ganze Gefüge der Volksrechte überprüft werden müssen, also auch die Anforderungen an die Volksinitiative, was keine Befürworter fand. Ausserdem hätte die Erhöhung der Unterschriftenzahl die offensichtlichen Nachteile des Instruments nicht beseitigen können. Die Kommissionsminderheit entschied sich schliesslich dafür, das konstruktive Referendum vorderhand nicht zu verändern und im Gegenteil noch etwas mehr Erfahrung zu sammeln, bevor ein endgültiges Urteil über dieses Instrument der demokratischen Mitwirkung gefällt wird. Sie beantragt deshalb, beide parlamentarischen Initiativen abzulehnen.

Die Kommissionmehrheit kam hingegen zur Ansicht, dass die übrigen Volksrechte die Einflussnahme durch die Stimmberechtigen in angemessener Weise sichern. Sie beantragt dem Kantonsrat daher, die Parlamentarische Initiative Germann abzulehnen, dafür in Zustimmung zur Parlamentarischen Initiative Zanetti die Kantonsverfassung zu ändern und das Referendum mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten wieder abzuschaffen.

Eine Spezialbehandlung für eine spezielle Partei?

Bloged in Rechtsstaat von Claudio Zanetti Donnerstag September 22, 2011

Wenn die Menschheit auf dem Gebiet der Staatskunst Grossartiges geleistet hat, dann mit der Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative sowie mit der Postulierung von unveräusserlichen Freiheitsrechen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. All das dient dem Verhindern von Machtkonzentration.

Ihrem Wesen nach ist die Gesetzgebung die wichtigste Staatsaufgabe. Die Regeln festzulegen, ist vornehmer, als die Regeln, die andere aufgestellt haben, anzuwenden. Darum ist die Legislative auch die demokratischste Staatsgewalt. Sie wählt im Bund die Regierung und die Gerichte, und diese haben ihr zu rapportieren. Wenn ein Parlamentarier etwas wissen will, haben Regierung und Verwaltung Auskunft zu geben.

Vergangene Woche wollte Nationalrat Ernst Schibli etwas wissen. Er nutzte dazu die nationalrätliche Fragestunde. Es ging um die Berichterstattung des Schweizer Fernsehens über das Familienfest der SVP vom 10. September 2011 in Bern. Die Frage richtete sich daher an die zuständige Medienministerin, Bundesrätin Doris Leuthard. Nun kann man aus freiheitlicher Sicht einwenden, die beste Medienpolitik sei gar keine Medienpolitik, und es brauche darum auch keine Medienministerin. Doch ganz so einfach ist es nicht. Beim fraglichen Medium handelt es sich um unser zwangsgebührenfinanziertes Staatsfernsehen. Neuerdings muss sogar zahlen, wer gar keinen Fernseher besitzt. Es ist darum absolut legitim staatspolitische Massstäbe anzuwenden, und die oberste Chefin um eine Beurteilung zu ersuchen.

Ernst Schibli stellte also folgende Frage: „Sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es bei der Berichterstattung gegenüber der SVP immer zu ganz speziellen Tricks kommt, die von der SRG angewendet werden?“ Die Antwort von Frau Leuthard: „Da ich nicht Mitglied der UBI bin, kann ich diese Frage nicht beantworten. Aber: Jede spezielle Partei hat ja auch eine spezielle Behandlung.“ Damit hatte die Magistratin zwar die Lacher auf ihrer Seite, doch die Frage hat sie nicht beantwortet.

Klare Fragen nicht zu beantworten, hat bei Frau Leuthard Tradition. Auch ich warte noch immer auf eine Antwort auf eine E-Mail in ähnlichem Zusammenhang vom vergangenen November. Nach undemokratischen Übergriffen gegen die SVP, der Besetzung ihres Parteisekretariats und der Vertreibung aus der Universität Lausanne (wo kurz zuvor die SP noch eine zweitägige Programmtagung durchgeführt hatte) und der Androhung von gewalttätigen Ausschreitungen für den Fall der Annahme der Ausschaffungsinitiative, wollte ich von ihr wissen, ob sie ihre zu Ende gehende Amtszeit als Bundespräsidentin dazu nutzen werde, öffentlich zur Zurückhaltung aufzurufen und klarzustellen, dass das Verdikt des Volkes - wie immer es ausfallen werde - auf demokratischem Weg zustande gekommen sei, und das Wesen einer Demokratie darin bestehe, dass sich die Minderheit dem Beschluss der Mehrheit zu unterziehen habe. Frau Leuthard hat nicht geantwortet und schon gar nichts in diesem Sinne unternommen.

Bekanntlich ist Schweigen manchmal besser als reden. Wer schweigt, hat sogar die Chance, als Philosoph zu gelten. Diese Chance hat Frau Leuthard mit ihrer saloppen Antwort, die den Respekt vor dem höchsten gewählten Gremium des Landes vermissen lässt, vertan. Nicht nur das: In Verletzung des zentralen Gebots der Rechtsgleichheit der Bundesverfassung redet sie einer Spezialbehandlung für eine spezielle Partei das Wort. Kommt diese Spezialbehandlung bald auch im Steuer- oder Strafrecht zur Anwendung? Und bestimmt der Bundesrat, wer „speziell“ ist? Glücklicherweise postuliert Frau Bundesrätin Leuthard vorderhand noch keine „Sonderbehandlung“ für die SVP und begnügt sich mit einer „Spezialbehandlung“. Gleichwohl muss der dümmliche Spruch einer Spitzenfunktionärin zu denken geben.

Konzeptlosigkeit oder das Geschwätz von gestern

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Montag Juli 4, 2011

Es ist passiert, was zu erwarten war - und von der SVP auch so vorhergesagt wurde: Der neue Finanzausgleich kommt den Kanton rund 100 Millionen teurer zu stehen als behauptet, und die Stadt Zürich fährt mit der neuen Regelung sogar noch wesentlich besser. Die vom Gemeindeamt errechneten Modelle lagen um mehrere Hundert Millionen Franken daneben.

Wir müssen also feststellen, dass der Souverän im Hinblick auf die Volksabstimmung über den Finanzausgleich vom Regierungsrat nicht korrekt informiert wurde. Sogar eine parlamentarische Anfrage unsererseits wurde falsch beantwortet. Hier liegt ein massives Versagen – wenn nicht gar eine bewusste Täuschung – vor. Dies wiegt vor allem deshalb schwer, weil die Regierung bereits wenige Wochen nach der Abstimmung offenbar problemlos in der Lage ist, den Gemeinden die richtigen Zahlen zu liefern. Ist das Handeln nach Treu und Glauben? Ist das das Verhalten redlich und anständig handelnder Menschen?

Gewiss, Fehler können vorkommen. Niemand ist vollkommen, doch darf man von einer Verwaltung, die im Jahr über 12 Milliarden Franken verschlingt, nicht erwarten, dass sie ein paar Zahlen richtig errechnet – Zahlen, nota bene, die in einem Abstimmungskampf eine wichtige Rolle spielten? Und ist es wirklich Zufall, dass der Aufwand für den Kanton zu tief und nicht zu hoch veranschlagt wurde?

Es ist noch keine drei Monate her, da forderte die Zürcher Regierung den Bundesrat zur Wiederholung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. Februar 2008 über das Unternehmenssteuerreformgesetz II auf. Beim erwähnten Urnengang sei nämlich die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt worden, weil die Steuerausfälle in den Abstimmungsunterlagen des Bundes zu tief beziffert worden seien.

Würde den Regierungsrat sein Geschwätz von gestern kümmern, und würde er nach der gestern noch von ihm propagierten Maxime handeln, müsste er jetzt aus eigenem Antrieb die Wiederholung der Abstimmung über den Finanzausgleich verlangen. Tut er dies nicht, ist das Beleg dafür, dass nicht das Recht, sondern Willkür und Konzeptlosigkeit Grundlage seines Handelns sind. Doch, nur weil man nicht mehr weiss, was man gestern sagte, ist man noch kein Adenauer.

Ein Verfassungsgericht widerspricht dem Wesen der schweizerischen Demokratie

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Montag Juni 6, 2011

Als Reaktion auf diese Medienmitteilung des Zürcher Regierungsrats verlas ich am 6. Juni 2011 im Kantonsrat diese vom mir verfasste Fraktionserklärung:

Es ist noch nicht einmal ein ganzer Monat her, seit unsere sieben Regierungsräte hier in diesem Saal feierlich gelobten, „die Rechte der Menschen und des Volkes zu schützen“. Eines dieser Rechte ist in Artikel 190 unserer Bundesverfassung verbrieft. Das Volk, das hierzulande der Souverän ist, behält sich in dieser Bestimmung aus¬drücklich das Recht vor, als Verfassungsgeber selber über die Einhaltung seiner Verfassung zu wachen. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit durch ein politisch zusammengesetztes Richtergremium wird damit weitgehend ausgeschlossen.

Geht es nach dem Willen der Zürcher Regierung, soll dem Schweizer und dem Zürcher Volk dieses Recht entzogen werden. Nach einem am vergangenen Freitag kommunizierten Regierungsratsbeschluss soll Artikel 190 BV aufgehoben werden. Nicht mehr das Volk, sondern Richter sollen das letzte Wort haben. Die Zürcher Regierung schützt also nicht, wie versprochen, die Rechte des Volkes – sie will sie ihm entziehen, weil sie einer Handvoll Funktionären mehr vertraut als den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Das gleiche Volk, von dem man sich wählen und bezahlen lässt, soll also seiner wichtigsten Kompetenz beraubt werden. Hätten die Regierungsräte einen Eid und nicht nur ein Gelübde geleistet, man müsste sie heute mit Fug und Recht als meineidig bezeichnen. Es mag nun jeder für sich selbst entscheiden, ob es ein Trost ist, dass sie bloss wortbrüchig sind.

Dieser Frontalangriff auf die direkte Demokratie ist selbstverständlich politisch motiviert: Der Abbau von Beitrittshürden ist das erklärte Ziel der Befürworter eines EU-Beitritts der Schweiz, und unsere direkte Demokratie ist nun einmal das grösste Hindernis auf dem Weg in die EU. Darum soll sie beseitigt werden.

Im noch nicht lange zurückliegenden Wahlkampf war der EU-Beitritt kein Thema. Und kein Kandidat liess eine grundsätzliche Demokratie-Skepsis erkennen. Umso ange¬brachter wäre es, dass der Regierungsrat wenigstens jetzt offen und ehrlich über seine wahren Absichten informiert. Leider verheisst der erwähnte Regierungsratsbe¬schluss in dieser Hinsicht nichts Gutes: Allen Ernstes wird darin die Forderung nach der Schaffung eines Verfassungsgerichts mit der Stärkung des Föderalismus begrün¬det. Das ist abwegig, jedem Kind leuchtet ein, dass jedes Gericht von seinem Wesen her der Zentralisierung Vorschub leistet, hat es doch für die einheitliche Anwendung des Rechts zu sorgen.

Offenbar ist dem Regierungsrat die Absurdität seiner Argumentation bewusst. Doch anstatt sich auf seine Verpflichtungen und Versprechen gegenüber der Zürcher Bevölkerung zu besinnen, flüchtet er sich in eine groteske Logik. So schreibt er beispielsweise, bei einer weiteren Vertiefung der Beziehungen zur EU seien inner¬staatliche Reformen zur Festigung der föderalistischen und demokratischen Staats¬organisation unerlässlich. – Pardon? Das Gegenteil ist richtig: EU und Demokratie und Föderalismus passen nicht zusammen. Sie sind inkompatibel. Wer für Födera¬lismus und Demokratie ist, kann nicht für einen EU-Beitritt sein. Und wer in die EU will, muss Demokratie und Föderalismus abbauen, nicht stärken. Das weiss auch der Zürcher Regierungsrat, der endlich aufhören soll, das Zürcher Volk und dieses Parlament für dumm zu verkaufen.

Seien Sie Egoist!

Bloged in Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Mittwoch Februar 2, 2011

Würden Sie eine Aktie kaufen, bloss weil diese in der Vergangenheit gut „performt“ hat? Wohl kaum. Der Blick zurück mag zwar durchaus einige Hinweise und Entscheidungshilfen liefern, doch ausschlaggebend sind am Ende die Erwartungen an die zukünftige Entwicklung. Der amerikanische Komiker Groucho Marx brachte das treffend auf den Punkt, als er rhetorisch fragte: „Warum soll ich eine Aktie kaufen, die Du mir verkaufen willst?“

Mit der Politik verhält es sich genau gleich: Der kluge Wähler betrachtet den Wahltag nicht als Zahltag. Warum sollte er sich auch als strafender oder lobender Samichlaus mit Fitze und Mandarinen aufführen? Genau wie der Anleger, der an der Börse investieren will, denkt der kluge Wähler in erster Linie an sich. Auch er schaut in die Zukunft und überlegt, welcher Partei er am ehesten zutraut, die Probleme zu lösen, die ihm am meisten Sorge bereiten. Zurückblickend interessiert ihn nur, ob eine Partei ihre Wahlversprechen eingehalten hat – und darum gewachsen ist.

Wer als Schweizer genug davon hat, immer mehr arbeiten zu müssen, um für einen wuchernden Bürokratenstaat aufzukommen, wird seine Stimme der SVP geben. Wer will, dass im Asyl- und Ausländerwesen Ordnung geschaffen wird, wird seine Stimme der SVP geben. Und schliesslich werden auch all diejenigen SVP wählen, denen unser Land mit seiner direkten Demokratie am Herzen liegt, und die darum einen EU-Beitritt ablehnen.

Wer SVP wählt, tut dies in der Gewissheit, dass der SVP ihre Wahlversprechen heilig sind. Wie keine andere Partei macht sie sich schon am Tag nach der Wahl an die Umsetzung all dessen, was sie vor der Wahl versprochen hat. Genau das darf der Wähler mit Fug und Recht erwarten.

Gefährlicher Paradigmenwechsel

Bloged in Rechtsstaat, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Montag Januar 17, 2011

Unsere Hohe Landesregierung hat vergangene Woche einen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt, der vorsieht, dass Schweizer Steuerbehörden als Trittbrettfahrer von Amtshilfeverfahren mit anderen Staaten profitieren könnten. Bankdaten, die beispielsweise bei Verdacht auf Steuerhinterziehung den Steuerbehörden anderer Länder geliefert werden, sollen auf diese Weise auch zur Durchsetzung des Schweizer Steuerrechts verwendet werden können. Sollte es tatsächlich soweit kommen, wäre das Bankkundengeheimnis – von einigen belanglosen Ausnahmen abgesehen – Geschichte.

Der Bundesrat, so ist zu lesen, geht mit seinem Vorschlag auf eine Forderung der kantonalen Finanzdirektoren ein. Dieser – ohne demokratische Legitimation oder parlamentarisches Mandat operierende – Club moniert bekanntlich seit Längerem eine Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Steuerämtern.

Mit Verlaub: Das ist keine Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Das ist unreflektiertes Geschwätz, von Leuten, denen kein Mittel zu billig und kein Argument zu plump ist, um ihre Kassen zu füllen. – Was soll daran verwerflich sein, wenn Bürgerinnen und Bürger hierzulande vor dem Zugriff des Fiskus besser geschützt sind als anderswo? Seit wann sind die Interessen der Verwaltung höher zu gewichten als jene der Menschen, die sie finanzieren? Es ist offenbar wieder einmal an der Zeit, in Erinnerung zu rufen, dass unser Staatsapparat für die Bürgerinnen und Bürger da ist und nicht umgekehrt. Niemand in Regierung und Verwaltung verfügt über Macht, die ihm nicht vom Souverän für eine bestimmte Zeit übertragen worden ist. Und was soll das ewige Gerde von den gleich langen Spiessen? Wir wollen nicht gleich lange, sondern längere Spiesse – aber nicht für den Staatsapparat, sondern für die Bürger unseres Landes und seine Volkswirtschaft!

Wie bei Kabinettspolitik üblich ist nicht in Erfahrung zu bringen, welche Position die Zürcher Finanzdirektorin im erlauchten Kreis ihren Amtkolleginnen und -kollegen eingenommen hat. Doch da die Frau einer Partei angehört, die sich „Wirtschaftspartei“ nennt, und zudem Mitglied einer bürgerlich dominierten Regierung ist und dies auch bleiben will, wollen wir annehmen, dass sie wie eine Löwin für das kämpfte, was der Zürcher Kantonsrat vor einigen Jahren auf Antrag ebendieser Regierung beschlossen hat: Er forderte die Verankerung des Bankkundengeheimnisses soll in der Bundesverfassung Der Regierungsrat begründete seinen Antrag damit, dass auf diese Weise dem legitimen Interesse der Bürgerinnen und Bürger nach Schutz ihrer Privatsphäre Rechnung getragen werde. Ja, er widmete diesem wichtigen Thema ein ganzes Kapitel.

Da weder der Souverän unseres Kantons noch dieser Rat seither abweichende Beschlüsse gefasst haben, bleibt unsere Position unverändert. Die SVP erwartet von der Zürcher Regierung darum nicht mehr, aber auch nicht weniger, als dass sie diese in sämtlichen Gremien nach innen und aussen vertritt und insbesondere klar macht, dass im Kanton Zürich das Interesse des unbescholtenen Bürger über jenen des Fiskus steht.

Wo er Recht hat, hat er Recht

Bloged in Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Montag Oktober 18, 2010

Bundesrat Moritz Leuenberger hält nichts von einer Systemreform. Die Schweiz sei politisch bereits gut gerüstet – das System effizient und schnell.

Man kann es drehen und wenden, wie man will: Er hat Recht. Zwar verletzt Leuenberger mit dieser Stellungnahme das Kollegialitätsprinzip, aber er hat Recht, und der Bundesrat liegt falsch, wenn er das Amt des Bundespräsidenten auf zwei Jahre ausdehnen will.

Nach schweizerischer Staatskonzeption ist der Bundespräsident ein “primus inter pares”, der Erste unter Gleichen. Und wenn es in den vergangenen Jahren Probleme gab, so waren diese jedesmal darauf zurückzuführen, dass einige vergassen, dass der Bundesrat eine dienende Funktion hat, und sich ins selbst Rampenlicht drängten. Eine Stärkung des Bundespräsidiums würde dieser Unsitte noch Vorschub leisten.

Die FDP schafft in der Europafrage Klarheit – vorübergehend

Bloged in EU von Claudio Zanetti Samstag Oktober 16, 2010

Wir stehen vor einem Wahljahr. Am 23. Oktober 2011 werden die Eidgenössischen Räte neu bestellt. Und wie es derzeit aussieht werden zwei Themenkomplexe den Wahlkampf dominieren – und entscheiden: „Ausländerkriminalität und Asylrechtsmissbrauch“ sowie „EU-Beitritt“. Bei beidem haben nur zwei politische Lager eine klare Haltung. Die internationalistische Linke will Grenzen niederreissen, Verantwortung kollektivieren und jeden, dem es hier gefällt, mitsamt Familie einreisen lassen. Mörder und Vergewaltiger des Landes zu verweisen, wird als unmenschlich abgelehnt. Wenn einer hier kriminell wird, so liegt das ihrer Meinung nach daran, dass sich die Schweiz zu wenig um Integration bemüht hat. Auf der anderen Seite hält die SVP die Fahne der nationalen Volks-Souveränität hoch. Sie will weder die direkte Demokratie noch die Neutralität preisgeben und der Bevölkerung keine Verdoppelung der Mehrwertsteuer zumuten. Sie ist darum gegen den Beitritt zur EU. Aus den gleichen Motiven leitet die Volkspartei auch ihre Haltung in der Ausländer- und Asylpolitik ab: „Hier gelten unsere Regeln! Wer hier leben will, hat sich diesen anzupassen!“

Dazwischen findet sich „die Mitte“, die krampfhaft nach einem ominösen „dritten Weg“ sucht und sich nur mittels Fusionen und der Bildung von Fraktionsgemeinschaften über Wasser zu halten vermag. Vermutlich ist das der Grund dafür, dass ihre Positionen so wässrig sind. „Die Mitte“ will es allen recht machen. Genau wie im Berner „Burebüebli: „Mau ufe, mau abe, mau linggs, mau rächts, mau füre, mau hingere, mau linggs, mau rächts…“ Wer nach 162 (FDP), bzw. 119 (CVP) Jahren noch nicht begriffen hat, dass man die auf dem Abstimmungszettel gestellte Frage mit „ja“ oder „nein“ beantworten muss, hat unter den gegebenen Voraussetzungen natürlich ein Problem. Das hat mittlerweile auch Fulvio Pelli erkannt, unter dessen Präsidentschaft die zur „FDP.Die Liberalen“ fusionierten Freisinnigen den niedrigsten Wähleranteil in ihrer Geschichte erreicht haben.

Die Freisinnigen treffen sich heute in Herisau zur Delegiertenversammlung. Es gilt, ein Positionspapier zu verabschieden, das den sexy Titel trägt: „Die Schweiz in einer globalisierten Welt – Selbstbewusste Aussenpolitik, Freihandel und aktive Vermittlung zwischen Konfliktparteien.“ Den Konflikt mit Christian Levrat hat Pelli – ohne Vermittlung Toni Brunners – bereits beendet. Jetzt will er auch noch den parteiinternen „Europa-Graben“ zuschütten. EWR- und EU-Beitritt sollen kein Ziel mehr sein. Doch Pelli wäre nicht Pelli, und die FDP.Die Liberalen nicht die FDP.Die Liberalen, wenn sie das auch so klar sagen und beschliessen würden. Wörtlich heisst es im Positionspapier: „Weder eine „Abschottung in einem Alleingang“, noch ein EU- oder EWR-Beitritt sind aktuelle Optionen.“ – Das mit dem „Alleingang“ ist Unfug. Niemand will das. Genauso so obsolet wäre die Aussage: „Die Verlegung des Bundeshauses nach Dagmarsellen ist keine Option.“ Viel wichtiger ist allerdings das Wörtchen „aktuell“, das die vermeintlich angestrebte Klarheit zunichte macht. Was heisst aktuell? Heute? Nächste Woche? Oder heisst es „bis zum 23. Oktober 2010“? Wird man nach den Wahlen für den EU-Beitritt sein, weil man ja nur „aktuell“ dagegen ist? Waren es nicht auch zwei freisinnige Bundesräte, die das Bankkundengeheimnis für „nicht verhandelbar“ erklärten?

Mit der so „geklärten“ Europa-Position werden auch die freisinnigen Euro-Turbos problemlos leben können. Unter Verweis auf veränderte Umstände werden sie frei nach Ulrich von Rudenz aus Schillers „Wilhelm Tell“ weiterhin behaupten, es sei vergebens, der EU zu widerstreben, die Welt gehöre nun einmal ihr. Und sie werden fragen, ob wir uns tatsächlich „eigensinnig steifen und verstocken, die Länderkette ihr unterbrechen, die sie gewaltig rings um uns gezogen“. Nichts Neues unter der Sonne.

Die freisinnige Familie wird also in Minne auseinandergehen, und niemand wird bemängeln, dass die Sache mit der Nato-Mitgliedschaft, die in der „Vision 2007“ in internationalistischem Übermut gefordert wurde, im neusten Wurf mit keiner Silbe erwähnt wird. Von einer wirklichen Klärung der aussenpolitischen Position kann also keine Rede sein. Es werden einmal mehr die Wählerinnen und Wähler sein, die Klarheit schaffen müssen. In einem Jahr haben sie dazu Gelegenheit.
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Erschienen in der Berner Zeitung vom 16. Oktober 2010.

Wer Argumente hat, braucht das freie Wort nicht zu fürchten

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit von Claudio Zanetti Samstag September 18, 2010

Meinungsäusserungsfreiheit ist der Dorn in der Seite der Mächtigen. Darum ist sie so wichtig, ja unverzichtbarer Bestandteil jeder freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Wo Meinungsäusserungsfreiheit herrscht, müssen die Regierenden ihre Entscheide begründen. Wo sie fehlt, macht sich Einfalt breit.Für den Mächtigen ist das Recht des kleinen Mannes, jederzeit ohne Furcht vor staatlicher Repression frei seine Meinung äussern zu dürfen, natürlich lästig. Das war schon immer so. Päpste setzten unliebsame Schriften auf den Index und schickten brillante Denker wie Giordano Bruno auf den Scheiterhaufen. Auch den französischen Königen fehlten die Argumente für die unterschiedliche rechtliche Behandlung der verschiedenen Stände. Man behalf sich mit Zensur und brutaler Verfolgung der Kritiker. In der Sowjetunion sorgte der berüchtigte Paragraf 58 („konterrevolutionäre Tätigkeiten“ und „antisowjetische Agitation“) für Disziplin. Und falls ein Proletarier an der „Diktatur des Proletariats“ Kritik übte, warteten Gulag oder Lubjanka auf ihn. Und auch bei der Gestapo scherte man sich nicht um die Meinungsfreiheit, als die Mitglieder der „Weissen Rose“ Flugblätter gegen das Nazi-Regime verteilten. Für sie stand das Fallbeil parat.

Eher neu ist, dass Journalisten die Meinungsäusserungsfreiheit infrage stellen, wie dies im Tages-Anzeiger vom vergangenen Montag mit Bezug auf die Islamdebatte geschehen ist. Die dort geforderte Stärkung der Religionsfreiheit läuft zwangsläufig auf eine Zensur hinaus. Doch die Religionsfreiheit schützt nicht Religionen. Sie schützt das Recht jedes Individuums, in religiösen Fragen ohne Furcht vor staatlicher Einflussnahme eine Meinung zu haben, und die eigene Religiosität nach Belieben zu praktizieren. Auch Atheisten, Agnostiker und Religionsgegner können sich auf sie berufen. Sie ist eine Ergänzung, ja sogar Bekräftigung, der Meinungsäusserungsfreiheit und nicht deren Gegenpol. Zensur – und sei sie noch so gut gemeint – lässt sich mit ihr jedenfalls nicht rechtfertigen.

Vor der Einführung der Antirassismus-Strafnorm wurde dem Schweizervolk versichert, die Meinungsäusserungsfreiheit bleibe gewahrt. Nur „ganz schlimme Vergehen“ wie die „systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion“ würden bestraft. Und der „Stammtisch“ gelte nicht als „öffentlich“. Das Bundesgericht strafte diese Beteuerungen Lügen. Wer soll die Grenzen ziehen? Wo sollen diese liegen? Und wer kontrolliert die Kontrolleure? Der Tages-Anzeiger oder Georg Kreis?

Wie leicht ist es in der Theorie, Rosa Luxemburg zu zitieren, die die „Freiheit der Andersdenkenden“ einforderte? Wie rasch ist der Voltaire zugeschriebene Ausspruch wiederholt „Ich lehne Ihre Meinung ab, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen.”? Die Praxis sieht anders aus: Hiess es zurzeit des Kalten Krieges noch: „Lieber rot als tot“, genügen mittlerweile ein paar beleidigte Muslime, um unsere Intellektuellen kapitulieren zu lassen. An der Universität Yale erschien kürzlich ein wissenschaftliches Werk über den Karikaturenstreit. Aus falscher Rücksicht wurde auf den Abdruck der inkriminierten Karikaturen verzichtet. Die Leute hätten sonst realisieren können, aus welch nichtigem Anlass fanatische Muslime zu Mördern und Brandschatzern werden.

Unweit vom Ground Zero soll ein muslimisches Gebetszentrum errichtet werden. Das ist zwar legal, aber für viele Amerikaner eine Provokation. Und da gibt es eine evangelikale Splittergruppe, die am Jahrestag von „9/11“ Koranausgaben verbrennen wollte. Das ist zwar verwerflich, aber nicht weniger eine Provokation und genau so legal wie der Bau der Moschee. Gleichwohl wird in Intellektuellenkreisen mit zweierlei Ellen gemessen.

Wer Toleranz einfordert und aus diesem Grund den Moscheebau begrüsst, die Koranverbrennung hingegen verurteilt, ergreift Partei. Das ist zwar legitim, doch ist das Argument der Toleranz vollkommen verfehlt. Denn der politische Islam – und nur um diesen geht es – ist der Inbegriff der Intoleranz. Unsere Toleranz interpretiert er zu Recht als Schwäche.Wer in Freiheit leben will, hat sich dafür weder zu schämen noch zu entschuldigen. Im Gegenteil, er muss dafür kämpfen und sich gegen jede Bedrohung zur Wehr setzen. Benjamin Franklin wusste: „Diejenigen, die für ein bisschen vorübergehende Sicherheit grundlegende Freiheiten aufgeben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.” („Those who would give up essential Liberty to purchase a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety). Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Erschienen im Tages-Anzeiger vom 18. September 2010.

Mimosen mit dem Zweihänder

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit von Claudio Zanetti Samstag September 18, 2010

Es genügt, dass Adolf Muschg in einer Fernsehsendung einen Hauch von nachvollziehbarem Volkszorn zu spüren bekommt, und schon wird behauptet, in der Schweiz herrsche eine intellektuellenfeindliche Stimmung. Ja, von einem eigentlichen Intellektuellen-Bashing, also von einem Eindreschen auf diese offenbar geschützte Spezies wird geredet und geschrieben. Mit dem Selbstvertrauen unserer Intelligenzija scheint es nicht weit her zu sein. Wobei manch einer glaubt, alleine schon der Umstand, dass er kritisiert wird, mache ihn zum Intellektuellen.

Wer mit dem Zweihänder austeilt wie Adolf Muschg, seinen Kritikern ständig faschistisches Gedankengut unterstellt, die Neutralität, an der die Schweizer hängen, als „unanständigen Furz“ charakterisiert und beim Anblick Geranien geschmückter Häuser zuerst an Auschwitz denkt, muss auch einstecken können. Intellekt sollt’ aus härt’rem Stoff beschaffen sein – müsste man meinen. Einem Niklaus Meienberg wäre es jedenfalls nicht im Traum eingefallen, in den Medien darüber zu jammern, dass er angefeindet wird. Ihm war klar, dass, wer, wie er selbst, mit harten Bandagen kämpft, entsprechend be-kämpft wird. Es herrschte damals auch noch nicht die Unsitte, dass sich Bundesräte und eben Intellektuelle in die politische Arena begeben, dabei aber für sich in Anspruch nehmen ex cathedra dozieren zu können. Adolf Muschg wurde nach heftigen Attacken gegen Christoph Blocher von diesem wiederholt zu einer öffentlichen Debatte eingeladen. Der Bannerträger der beleidigten Intellektuellen war sich dafür stets zu gut. Dass er nun dermassen jammert, ist peinlich und soll sich wohl positiv auswirken auf den Verkauf seines neusten Buches. Ich werde es nicht kaufen – auch wenn ich mich damit dem Vorwurf, ein Intellektuellen-Basher zu sein, aussetze.

Erstmals aufgetaucht ist der Begriff „Intellektueller“ im Zusammenhang mit der Dreyfus-Affäre in den 1890er Jahren in Frankreich. Man bezeichnete damit – durchaus in abschätziger Absicht – eine Gruppe prominenter Leute (darunter Émile Zola), die den jüdischen Artilleriehauptmann Alfred Dreyfus gegen den fälschlicherweise erhobenen Vorwurf des Landesverrats verteidigten. Heute versteht man darunter im Allgemeinen eine Person, die – meist aufgrund ihrer Ausbildung und Tätigkeit – wissenschaftlich oder künstlerisch gebildet ist. Die Internet-Enzyklopädie „Wikipedia“ stellt klar, dass der Begriff von der „soziologischen Kategorie der Intelligenz“ zu unterscheiden sei. Ein Intellektueller braucht also keineswegs auch intelligent zu sein. Da werden einige aufatmen.

Genau wie es hierzulande genügt, im Fernsehen das Wetter anzukündigen, um „Promi“ zu sein, reicht es, um als Intellektueller gefeiert zu werden, vollkommen, wenn man links ist und sich als „offen“ bezeichnet – also für den EU-Beitritt ist. Nach der intellektuellen Redlichkeit einer Argumentation wird nicht gefragt. Und nie muss jemand den Beweis für die Richtigkeit seiner Thesen antreten.

Mit ungewöhnlich erfrischender Klarheit bestätigte Literaturwissenschaftler Peter von Matt kürzlich, dass Intellektuelle zu Wehleidigkeit neigen. Das ist so richtig wie bekannt. Das Klima ist keineswegs rau oder intellektuellenfeindlich geworden, wohl aber sehen viele Vertreter der Intelligenzija den EU-Beitritt in weite Ferne rücken. Sie greifen darum schon einmal zum verbalen Zweihänder und bezeichnen jene als „Dorftrottel“, die ihre weltarchitektonischen Entwürfe ablehnen. Merke: Fürs Einstecken und Austeilen gelten bei Intellektuellen andere Regeln!

Ist man intellektuellenfeindlich, bloss weil man die ständigen Angriffe von Nestbeschmutzern wie Adolf Muschg auf die Schweiz nicht goutiert? Ist man ein Kulturbanause, wenn man Thomas Hirschhorns Fäkal-Inszenierungen oder Adrian Marthalers Unterhosentheater für nicht subventionswürdig hält? Muss man sich schämen, wenn man die Verlautbarungen des „Club Helvétique“, eines Intellektuellenklüngels um Georg Kreis, Roger de Weck und Kurt Imhof, als etatistisch und demokratiefeindlich ablehnt? Wenn ja, tant pis!

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 18. September 2010

Die Freiheit der Andersdenkenden

Bloged in Politische Korrektheit / Meinungsäusserungsfreiheit, Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Freitag September 3, 2010

Der linke Mainstream in Deutschland, zu dem auch die gegenwärtige Regierungskoalition zu zählen ist, kann einen Sieg verbuchen. Getreu der Devise des Grossen Vorsitzenden Mao, dass es genüge, einen zu bestrafen, um Hunderte zu erziehen, wurde an Finanzpolitiker und Buchautor Thilo Sarrazin ein Exempel der Macht statuiert.

Eine Niederlage musste dafür die Freiheit einstecken, die Freiheit, sich eine Meinung zu bilden und diese, ohne Furcht vor staatlicher Repression, auch äussern zu dürfen. Die meisten Journalisten und Politiker reagierten auf Sarrazins Buch reflexartig. Die Kanzlerin bezeichnete es, ohne es gelesen zu haben, als „wenig hilfreich“, und die Meute prügelte auf den SPD-Mann ein, der ein politisches Tabu verletzt hatte. Nur Wenige setzten sich mit dem Inhalt des Buches auseinander und folgerten daraus, ob es zu Recht veröffentlicht worden sei, oder nicht.

Doch, seit wann müssen Bücher hilfreich sein? Hat ein einziges der Bücher, die Moritz Leuenberger während seiner Arbeitszeit als Bundesrat verfasste und veröffentlichte, die Gesellschaft auch nur einen Millimeter weitergebracht? Doch niemand auf bürgerlicher Seite kam je auf die Idee, ihm wegen Irrelevanz den Mund verbieten zu wollen. Gewiss auch Niklaus Meienberg, Jean Ziegler und andere linke Intellektuelle mussten sich massive Kritik gefallen lassen. Doch nie hat einer von ihnen wegen einer geäusserten Meinung seinen Job verloren.

Es unerheblich, ob eine Meinung richtig ist oder falsch. Das hat den Staat und dessen Funktionäre schlicht und einfach nicht zu interessieren. Eine Meinung darf geäussert werden, weil sie eine Meinung ist. Und nur wenn sie geäussert wird, kann auch darüber gestritten werden. In der Präambel zu unserer Bundesverfassung findet sich der schöne Satz, wonach sich die Stärke des Volkes am Wohle der Schwachen misst. Dementsprechend sind gerade Meinungen, die nicht dem Mainstream entsprechen, besonders schutzwürdig.

Rasen schlimmer als Morden und Vergewaltigen?

Bloged in Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Montag August 23, 2010

Wie kriminell darf man sein, um in der Schweiz bleiben zu dürfen? Ein Staat, der auf das Recht verzichtet, souverän darüber zu bestimmen, wer sich auf seinem Gebiet aufhalten darf und wer nicht, ist kein Staat mehr. In Wahrnehmung ebendieser Souveränität haben Volk und Stände am 28. November 2010 darüber zu befinden, ob in Zukunft ausländische Mörder, Räuber, Einbrecher, Vergewaltiger, Menschen- und Drogenhändler sowie Sozialbetrüger im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung die Schweiz zu verlassen haben. Die Alternative ist, sie hierbleiben zu lassen und ihnen sämtliche Vorzüge unseres Sozialstaats zu gewähren.

Im Grunde dürfte kaum ein Entscheid leichter zu fällen sein. Der normale Bürger und Steuerzahler entscheidet sich für Ersteres. Die politische Elite für letzteres – alleine schon, weil der Antrag, über den es zu beschliessen gilt, von der SVP stammt. Einmal mehr muss zur Begründung für diese Verweigerung des Selbstverständlichen das Völkerrecht herhalten. Unsere Regierung hat die Ausschaffungsinitiative zwar genau auf diesen Aspekt hin untersucht und den Einwand abgelehnt, doch wir leben in einer Zeit, in der Nichtregierungsorganisationen mehr zu sagen haben als die Regierung. Und wenn der Friedensrat, die „Demokratischen Juristen“, „Solidarité sans frontières“ und die „Landhausversammlung“ die Stimme erheben, steht man in Bundesbern stramm. Schlägt die Hacken zusammen und brüllt: „Hier, verstanden!“ Es schlägt die Stunde der Juristen und Rechtsverdreher, und es wird das Hohelied des Rechtstaats angestimmt.

Doch nun hat die oberste Hüterin über unseren Rechtsstaat, das Bundesgericht, ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Eines, das den eben erwähnten Genossinnen und Genossen gar nicht gefallen dürfte. Zu beurteilen war der Fall eines jugendlichen Mazedoniers, der sich mit einem Bekannten ein Autorennen mit tödlichem Ausgang lieferte. Das stellte das Bundesgericht vor ein Dilemma: Sollte es einmal mehr, um der Linken zu gefallen, einen Landesverweis aufheben, oder sollte es, ebenfalls um der Linken zu gefallen, den Familienvater, der seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt, wegen eines Delikts, in dem eine Auto als „Tatwaffe“ zur Anwendung kommt, aus dem Land werfen? Es entschied sich für letzteres. Dabei ging es nicht um den Fall eines Mörders, Räubers, Einbrechers, Vergewaltigers, Menschen- und Drogenhändlers oder eines Sozialbetrügers. Nein! Es ging um einen Autoraser. Um ein Delikt also, das, obwohl durchaus schwerwiegend, nicht einmal Aufnahme in den Katalog der Ausschaffungsinitiative fand. Mit anderen Worten: Das Bundesgericht geht weiter als das Volksbegehren der SVP. Überspitzt könnte man sagen: „Das Bundesgericht ist mittlerweile so links, dass es die SVP rechts überholt hat.“

Gegen das Urteil ist nichts einzuwenden. Das Bundesgericht blieb hart, obwohl der Mann anführte, eine Rückkehr nach Mazedonien sei für ihn und seine Frau, die ebenfalls seit 20 Jahren hier lebt, nicht zumutbar. Auch seine Kinder, von denen das ältere die Primarschule besucht, würden durch den Umzug vollkommen entwurzelt. Während dieser Aspekt die Herzen der Bundesrichter in der Regel zu erweichen vermag, kannten sie hier keine Gnade. Der Mann habe sich „krass egoistisch und rücksichtslos“ verhalten und bekunde generell Mühe damit, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren. – Bemerkenswert!

Gleichwohl ist es ein politisch motiviertes Urteil. Die Richter machten sich zu Handlangern von noch-Verkehrsminister Leuenberger, der – in flagranter Verletzung des Gewaltentrennungsprinzips – unlängst von den Gerichten „konsequente und abschreckende Fantasie“ forderte, um Raser als „kriminelle Asoziale“ zu brandmarken. Genau das ist passiert. Nicht bedacht haben die Richter zu Lausanne allerdings, dass sie ihre Genossen damit des Arguments beraubten, die Ausschaffungsinitiative der SVP sei ausländerfeindlich und gehe zu weit. – Vielen Dank und herzliche Grüsse nach Lausanne.

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Erschienen in  der Berner Zeitung vom 21. August 2010.

Die Linken und ihr Privatleben

Bloged in Staat und Demokratie von Claudio Zanetti Donnerstag August 12, 2010

Als Simonetta Sommaruga ihre Bundesratskandidatur bekanntgab, liess sie die Öffentlichkeit als Erstes wissen, dass sie nicht nur Akten, sondern auch Romane zu lesen gedenke.

Warum kandidieren Linke überhaupt für öffentliche Ämter, wenn für sie doch die Wahrung ihrer privaten Entfaltung das Wichtigste ist? Auch in Zürich haben wir eine Stadtpräsidentin, die in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit ihr ganzes jährliches Ferienguthaben aufgebraucht hatte und sich nach ihrer Rückkehr darüber beklagte, dass ihr Privatleben zu kurz komme.

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