Das Bundesgericht – genauer einige seiner Richter – bezeichnen Schweizer Recht als generell nachrangig gegenüber so genanntem Völkerrecht. Jede subalterne Vereinbarung irgendewelcher nicht gewähler internationaler Funktionäre soll sogar über unserer von Volk und Ständen beschlossenen Bundesverfassung stehen. Das macht kein anderes Land mit entwickelter Rechtstradition so.
Wenn jemand die Schweiz isoliert, dann das Bundesgericht weiterlesen
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Willensnation, wo ist Dein Wille?
Die Schweiz sei eine Willensnation, heisst es. Doch ohne den Willen, als Gemeinwesen zu bestehen, kommt keine Nation aus. Genau hier setzen die Totengräber des Nationalstaats an. Willensnation, wo ist Dein Wille? weiterlesen
Ist der Bundesrat ein Fall für die KESB?
Angenommen, Ehescheidungen würden verboten. Die unmittelbarste Folge wäre mit Sicherheit, dass auf einen Schlag kaum mehr Ehen abgeschlossen würden. Auch wenn es paradox erscheinen mag: Die Möglichkeit, dass eine auf Dauer, ja auf Lebzeiten, angelegte Bindung im Fall der Fälle aufgelöst werden kann, erleichtert den Entscheid, sie einzugehen. Auch wenn es Linke und andere Etatisten vermutlich nie begreifen werden: Das gilt auch für Miet-und Arbeitsverträge. Wer den Kündigungsschutz übertreibt oder Kündigungen gar weitgehend verunmöglicht, zerstört auf lange Sicht Arbeitsplätze und verknappt das Angebot an günstigem Wohnraum. Ganz einfach, weil es zu riskant, also unattraktiv wird, solche Verträge abzuschliessen. Ist der Bundesrat ein Fall für die KESB? weiterlesen
Eine Frage der Souveränität
Auch im Disput um den Vorrang von Völker- und nationalem Recht geht es in Tat und Wahrheit – wen wundert’s? – um den Beitritt zur EU, dem Paradies der internationalistischen Linken. Auf Weg dorthin stellt die direkte Demokratie eine hohe „Beitrittshürde“ dar. Darum singen die Internationalisten plötzlich das Hohelied des Völkerrechts, ohne das wir angeblich in den Zustand der Barbarei zurückfielen. Dabei ist offensichtlich, dass der Weg der Schweiz, der auf Volkssouveränität und Eigenverantwortung basiert, den Menschen mehr Freiheit und Wohlstand garantiert, als zentralistisches System mit einer Machtelite, die sich der demokratischen Kontrolle zu entziehen sucht.
Noch vor wenigen Jahren mass auch das Bundesgericht unserer nationalen Souveränität noch einen Stellenwert bei. So im so genannten „Schubert-Fall“, wo es folgenden Grundsatz aufstellte: Wenn ein (neueres) Bundesgesetz einem (älteren) Staatsvertrag widerspricht und der Gesetzgeber ausdrücklich den Widerspruch zwischen Staatsvertrag und innerstaatlicher Norm in Kauf genommen hat, so sei das Bundesgericht an das Bundesgesetz gebunden. An diesem Konzept sollte nicht gerüttelt werden.
Das Problem im Zusammenhang mit der EMRK ist in erster Linie ihre Auslegung durch weltfremde Richter, die immer mehr Rechte usurpieren, von denen vor der Ratifizierung nie die Rede war. Niemand hätte 1974 geglaubt, dass es der Schweiz einmal von fremden Richtern verboten würde, Schwerkriminelle des Landes zu verweisen.
Um den EMRK-Apologeten entgegenzukommen, schlage ich vor, den gesamten Text der EMRK telquel ins schweizerische Recht zu übernehmen. Im Gegenzug sollten diese der Kündigung der Konvention zustimmen. Damit würde automatisch das Bundesgericht zuständig. Dann bräuchte die Bundesversammlung nur noch gute Richter zu wählen, und wir hätten wieder ein Bundesgericht, das für einen souveränen Staat zuständig ist.
Völkerrecht? Nationales Recht? – Ich will vor allem gutes Recht
Die Diskussion um den Vorrang von Völker- oder nationalem Recht verspricht zwar spannende intellektuelle Auseinandersetzungen, sie verdrängt aber eine Frage von viel grösserer Bedeutung: Was garantiert den Menschen mehr Freiheit, der Weg der Schweiz, der auf Volkssouveränität und Eigenverantwortung basiert oder ein zentralistisches System mit einer Machtelite, die sich der demokratischen Kontrolle zu entziehen sucht?
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