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Die Huren der Mächtigen

Es ist keine Erscheinung unserer Zeit, dass sich Professoren und andere – echte und selbsternannte – Experten der Macht andienen, ja sich zu Huren der Mächtigen machen. Die Geschichte ist voll von Beispielen. Im 3. Reich hatten selbst so brillante Staatsrechtler wie Carl Schmitt keine Mühe damit, den „Willen des Führers“ als rechtliche Grundlage zu anerkennen und zur Basis ihrer Überlegungen zu machen. Wer von den Mächtigen abhängig ist, stellt sich ihnen nicht in den Weg. Intellektuelle und akademische Redlichkeit hin oder her.

Das beste Mittel, um dieser Entwicklung zu begegnen, ist eine funktionierende Demokratie. Und Voraussetzung dafür wiederum ist das Recht, seine Meinung frei äussern zu dürfen. Es ist darum das Natürlichste auf der Welt, dass Demokratie und freie Meinungsäusserung von den Mächtigen und ihren eifrigen Handlangern als lästig, wenn nicht gar bedrohlich empfunden werden. Beides müsse Grenzen haben, heisst es dann. Und als basierte nicht unser ganzer Staat auf dem Willen der Bürger und damit auf demokratischer Grundlage, wird postuliert, das Stimmvolk, das hierzulande immer noch als souverän bezeichnet wird, müsse sich an die Regeln des Rechtsstaates halten. Und wo man sich noch scheut, zum offenen Angriff gegen die direkte Demokratie überzugehen, fordert man deren „Verwesentlichung“ – oder man wählt den Umweg über die Gerichte. An willfährigen Experten und Richtern mangelt es den Mächtigen nie.

Auch der Kampf gegen die freie Meinungsäusserung kommt voran: Um in der Ausländer- und Asylpolitik das Terrain vorzubereiten, wurde eigens eine Antirassismus-Gesetzgebung eingeführt, ein Gesinnungsstrafrecht, ein Fremdkörper in einer freiheitlichen Rechtsordnung. Und nur noch „Experten“ wie Georg Kreis, die sich den politischen Verhältnissen und dem jeweiligen Zeitgeist rascher anpassen als ein Chamäleon, bestreiten noch, dass das Strafrecht als Waffe in der politischen Auseinandersetzung dient. Gleichzeitig lässt sich keinerlei positive Auswirkung der Strafnorm belegen. Im Gegenteil, die Rassismusberichte von Hans Stutz werden jedes Jahr dicker.

Der lösungsorientierte Professor Müller

Wer die Macht hat, braucht nicht zu denken. Er setzt durch, was er für richtig hält. Rechtfertigen muss er sich nicht. Und wenn, hat er dafür seine Helfer. Helfer wie Professor Georg Müller, der jüngst einen Beweis seiner Flexibilität lieferte. Gefragt, ob es beim Entscheid des Nationalrats, die Immunität von SVP-Präsident Toni Brunner aufzuheben, nicht auch um eine politische Frage gehe, gab er gegenüber Radio DRS zu Protokoll, dass dem selbstverständlich so sei, gerade weil es sich eben auch eine politische Frage handle, sei schliesslich die Bundesversammlung zuständig.

Die Antwort ist insofern bemerkenswert, dass Georg Müller einer der Ersten war, die sich mit der Rechtsnatur von Einbürgerungen befassten. Ihm ist es unter anderem zu verdanken, dass Einbürgerungen heute ein reiner Verwaltungsakt sind. Müller war sich auch nicht zu schade, die Resolution zu unterzeichnen, in der eine Schar von Staatsrechtlern zur Ablehnung der Einbürgerungsinitiative der SVP aufriefen.

Hätte Georg Müller den berühmten Einbürgerungsentscheid des Bundesgerichts kritisch auf seine Tragweite hin untersucht, anstatt sich lediglich an der Aussicht auf Masseneinbürgerungen und der damit einhergehenden Senkung des Ausländeranteils zu berauchen, hätte er festgestellt, dass die Lausanner Richter im Grunde nichts anderes getan haben, als den Schutz vor staatlicher Willkür zum höchsten Rechtsgut zu erheben. Wenn das wirklich so gewollt gewesen wäre, müsste also Toni Brunner konsequenterweise den Entscheid des Nationalrats auf Willkür überprüfen lassen können. Genau das hat aber das Bundesgericht in einem anderen Fall unter Berufung auf das untergeordnete Organisationsgesetz abgelehnt. Und was den Fall von Christoph Blocher angeht, der seinerseits eine gerichtliche Überprüfung der Vorkommnisse rund um die GPK verlangt, meldeten sich die Professoren, unter anderem auch Georg Müller, wieder zu Wort: „Wo kämen wir denn da hin, wenn da jeder gegen demokratische Institutionen klagen könnte?“ Jemand erkannte in dieser Anrufung eines Gerichts sogar den Versuch, den Rechtsstaat auszuhebeln. Selbstverständlich blieb derartiger Unsinn in professoralen Kreisen unwidersprochen.

 

Hier gelten unsere Regeln

Die Föderation Islamischer Dachorganisationen in der Schweiz (FIDS) und die Koordination Islamischer Organisationen der Schweiz (KIOS) kritisieren das Bundesgerichtsurteil, wonach auch muslimische Schüler am Schwimmunterricht teilzunehmen haben. KIOS-Präsident Farhad Afshar bezeichnet es gar als unzulässig, die Integration über den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit zu stellen.

Tatsächlich wäre es bedenklich, das rechtlich kaum fassbare Anliegen nach Integration einem verfassungsmässigen Grundrecht gegenüberzustellen und diesem sogar vorzuziehen. Das hat das Bundesgericht aber gar nicht getan, obwohl dies von oberflächlich arbeitenden Journalisten so kolportiert worden ist. Das Bundesgericht ist lediglich dem uralten Grundsatz nachgekommen, wonach die Berufung auf ein verfassungsmässiges Recht nicht von der Erfüllung verfassungsmässiger Pflichten entbindet. Wäre dem nicht so könnte beispielsweise jemand behaupten, seine Religion verbiete das Bezahlen von Steuern. Es leuchtet ein, dass Derartiges – im Interesse des Gemeinwesens – nicht sein darf.

Gegen einen Dialog mit Muslimen ist nichts einzuwenden. Bei aller Offenheit, ist jedoch unmissverständlich klar zu machen, dass unsere freiheitliche Rechtsordnung, die auf den Werten der Aufklärung basiert, nicht zur Disposition steht. Das haben alle, die hier leben wollen, zu akzeptieren. Ansonsten steht es ihnen frei, sich einen anderen Aufenthaltsort zu suchen.

Der unruhige Nachbar droht wieder einmal

Deutschland ist ein unruhiger Nachbar. Im letzten Jahrhundert wechselte im Durchschnitt alle 20 Jahre das System: Kaiserreich, „Drittes Reich“, Bundesrepublik und DDR und schliesslich das wiedervereinigte Deutschland nach 1989.

Geliebt war Deutschland nie. Das Land glaubte darum immer wieder, sich mit den Mitteln der Macht Respekt verschaffen zu müssen. Im Kaiserreich hiess es, man verlange lediglich auch einen „Platz an der Sonne“. Unter Hitler wurde das Hegemoniestreben mit dem Bedarf nach „Lebensraum im Osten“ begründet. Und heute heisst es wohl, man verlange auch „ein Stück vom Speck“. Vom Speck, in dem sich die Schweiz und andere Länder wie Maden tummelten.

Die jüngsten Angriffe Deutschlands gegen die Schweiz und deren Rechtsordnung, die zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterzeihung differenziert, sind ungehörig. Von Vertretern eines Landes, das den Geheimdienst einsetzt, um in Gestapo-Manier auf illegale Art und Weise Daten über die eigenen Bürger zu beschaffen, brauchen wir uns Derartiges nicht gefallen zu lassen. Die Herren Steinbrück und Konsorten sollten sich zunächst einmal Gedanken darüber machen, weshalb Geld aus Ihren Ländern abgezogen wird. Genau wie jede andere Flucht hat nämlich auch die Steuerflucht konkrete Ursachen. Und diese liegen im Kompetenzbereich der deutschen Regierung.

Was ist zu tun?

Der Bundesrat macht es nicht schlecht, wenn er gelassen bleibt und den Vorladungen zu den deutsch-französischen Schauprozessen keine Folge leistet. Doch das wird nicht lange genügen. Die Schweiz muss sich zur Wehr setzen. In einem ersten Schritt sollte „Präsenz Schweiz“ damit beauftragt werden, in einer gross angelegten Inseratekampagne in ganz Europa, über die Vorzüge des schweizerischen Steuersystems zu informieren. Weiter ist das Bankkundengeheimnis so rasch wie möglich in der Bundesverfassung zu verankern. Und schliesslich ist ein Katalog von möglichen Retorsionsmassnahmen zu erstellen, die dann zu ergreifen sind, wenn Vertreter anderer Staaten die Souveränität unseres Landes infrage stellen.

Unglaubliche Selbstgefälligkeit Leuenbergers

Alleine schon durch den Umstand, dass Genosse Bundesrat Leuenberger regelmässig in seinem Blog über die Ungerechtigkeit der Wellt sinniert, ist schon fragwürdig. Zumindest für diejenigen, die dem Kollegialitätsprinzip noch einen Wert beimessen. Wenn man dann aber noch liest, was Moritz Leuenberger schreibt, fragt man sich, seit wann wir im Bundesrat eine kommunistische Mehrheit haben.

Zu Recht echauffiert sich Moritz Leuenberger über „so genannte Topmanager die jede Dimension und Verhältnismässigkeit verloren und ihren masslosen Vorstellungen von Renditen und „Löhnen“ gefrönt hätten“. Doch sollte man nicht erwarten können, dass wer so moralisiert, wenigstens in seinem Zuständigkeitsbereich für Ordnung sorgt? Weit gefehlt! Genosse Leuenberger findet nichts dabei, dass ein SBB-Verwaltungsratspräsident im Halbtagsamt so viel verdient, wie ein Bundesrat im Vollamt. Was soll in diesem Zusammenhang der Verweis auf das Marktübliche? Wie viele SBBs haben wir in der Schweiz? Wenn es um die eigenen Freunde geht, werden offensichtlich andere moralische Massstäbe angesetzt.

Besser keine Aufsicht, als eine für die Leuenberger verantwortlich zeichnet

Dann folgen das übliche Verspotten freiheitlicher Positionen sowie die Lobpreisung staatlicher Interventionen und Regulierungen. Hier ist vor allem von Interesse, was ausgelassen, bzw. verschleiert wird: Im Falle „Swissair“ oblag die Aufsicht nämlich dem Bundesrat Leuenberger unterstellten Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Dieses hätte unter anderem zu prüfen gehabt, ob das Unternehmen so liquid ist, dass es zwei Jahre lang ohne Einnahmen fliegen kann. Wir wissen, wie die Geschichte ausging. In diesem Fall hat nicht nur die – staatliche – Aufsicht versagt, nicht einmal als vom Wertverlust direkt betroffener Hauptaktionär hat der Staat seine Verantwortung wahrgenommen. Im Gegenteil, die Versager der ersten Runde haben auf Kosten der Steuerzahler eine neue Fluggesellschaft gegründet, die dann unter dem Preis ins Ausland verscherbelt werden musste. Und siehe da: Plötzlich rentiert das Unternehmen.

 

Die Exekutive hat zu vollziehen, sonst nichts

Im Grunde ist die Sache mit der Gewaltenteilung sehr einfach: Die Legislative bestimmt, was die Exekutive umzusetzen hat, und die Justiz wacht über die Einhaltung der Gesetze. Höchste Gewalt ist also das Parlament, die Legislative, zu der wir in unserer Referendumsdemokratie der Einfachheit halber auch das Volk zählen wollen.

 

Immer mehr Staatsdiener der Exekutive bekunden allerdings Mühe mit der Aufgabe „nur“ zu „vollziehen und zu verwalten“, wie es die Verfassung von ihnen verlangt. Nicht nur Bundesräte, sogar Stadtpräsidenten gebärden sich immer mehr wie Monarchen. Ja selbst ausgemusterte Armeechefs fühlen sich legitimiert, die Bundesversammlung (gemäss BV die oberste Gewalt des Bundes) zu beschimpfen. Und neuerdings kritisieren Regierungsräte sogar Volksentscheide in anderen Kantonen. Sie haben dazu mit der Konferenz der Kantonsregierungen sogar eine eigene Organisation ins Leben gerufen. Die eigenen Parlamente wurden dazu selbstredend nicht einmal befragt.

 

Noch grotesker wird es freilich auf Stufe EU, wo Demokratie bloss als lästig empfunden wird. Die Exekutiven der Mitgliedstaaten haben sich vereinigt und agieren ohne demokratische Kontrolle. Die Parlamente haben immer mehr bloss noch die Aufgabe, das umzusetzen, was in Brüssel beschlossen wird. Dass man sie dort entsprechend gering schätzt, liegt auf der Hand. Auch die Brüsseler Bürokraten verteilen lieber Zensuren, als im eigenen Zuständigkeitsbereich Probleme zu lösen. Ein besonders schönes Beispiel lieferte in diesen Tagen EU-Handelskommissar Peter Mandelson, als er die Ablehnung des milliardenschweren Pakets durch den US-Kongress scharf kritisierte. Die Abgeordneten seien „von allen guten Geistern verlassen“. Was fällt dem Mann eigentlich ein?

 

Wenn Verkehrsbehinderung zur Obsession wird

Ja, es ist schon über 20 Jahre her: 1984 wurde die Quaibrücke am Zürcher Bellevue in einer spektakulären Aktion verschoben. Über Nacht wurde eine parallel aufgebaute Brücke an die Stelle der alten geschoben. Am anderen Morgen rollte der Verkehr schon wieder als sei nichts gewesen. In der Tat eine tolle Leistung unserer Ingenieure.

Und heute? Im Jahr 2008 unter der Regentschaft des angeblich wirtschaftsfreundlichen Stadtpräsidenten Elmar Ledergerber braucht es fast vier Monate, um ein paar Tramgeleise zu ersetzen. Kann das sein?

 

Im Prinzip nein. Wenn sich eine Stadtregierung allerdings die Schikanierung des Individualverkehrs aufs Banner geschrieben hat, dann ist das sehr wohl möglich. Dann kommt es sogar vor, dass wichtige Verkehrsachsen „beruhigt“ werden, indem man sie durch eine Fussgängerzone führt. Und wer nicht einmal davor zurückschreckt, Menschen als lebendige Verkehrsschikanen einzusetzen, wird auch keine Sekunde zögern, Baustellen „zu pflegen“, um Autofahrern das Leben schwer zu machen.

Zensuren für Luzern, Stillschweigen bei St. Gallen, Uri und Nidwalden

Der Club der kantonalen Bildungsdirektoren legiferiert nicht nur ohne gesetzliche Grundlage, er verteilt auch Zensuren an Kantone, die es wagen von der gerade aktuellen politischen Doktrin abzuweichen. Auch dies geschieht ohne jede gesetzliche Legitimation, als würde das Verfassungsrecht des Bundes und des Kantons nicht genau das verlangen. Es gibt im Kanton Zürich keine gesetzliche Bestimmung, die dem Regierungsrat das Recht zugesteht einen Entscheid des Souveräns eines anderen Standes zu kommentieren – selbst wenn dies über den Umweg des Sekretariats der Direktorenkonferenz geschieht. „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind“, heisst es kurz und knapp in der Bundesverfassung. Wie kommen also die Delegierten der Bildungsindustrie, zu denen die meisten Bildungsdirektoren mittlerweile geworden sind, dazu, die Ablehnung des HarmoS-Konkordats kritisch zu kommentieren? Wohl aus Arroganz oder fehlendem Respekt vor demokratischen Gepflogenheiten.

Kein Wort zu Steuersenkungen

Wichtige Entscheide in anderen Kantonen scheint man im Kaspar Escher Haus hingegen nicht einmal zur Kenntnis genommen zu haben, obwohl die Finanzdirektorin bei der Vorstellung des regierungsrätlichen Steuerkonzepts, das eine kaum spürbare Entlastung bringt, versprach, man werde die Entwicklung im Auge haben und, falls nötig, reagieren. Nun haben vergangenes Wochenende die St. Galler die Steuern auf breiter Front gesenkt (ca. 210 Mio. CHF), die Urner die „Flat Rate Tax“ eingeführt (ca. 27 Mio. CHF) und die Nidwaldner die Handänderungssteuer abgeschafft (ca. 16 Mio CHF). Auch diese Entscheide sind von der Zürcher Regierung nicht zu kommentieren – wohl aber zur Kenntnis zu nehmen. Landauf, landab hat man gemerkt, was es braucht, um im Steuerwettbewerb erfolgreich bestehen zu können. In Zürich scheint man sich damit zu begnügen, dass das Forschungsinstitut BAK Basel Economics, das vor kurzen einen lukrativen Auftrag für das kantonale Steueramt ausführen durfte, Zürich als die attraktivste Wirtschaftsregion Europas bezeichnet. Auch wenn ein Kompliment aus Basel besonders wertvoll ist, sollte unsere Regierung deswegen nicht vergessen, dass noch einiges an Hausaufgaben ansteht.

Die NZZ und die Freiheit

Es sollte häufiger 1. August sein. Einmal pro Jahr ist zu wenig, denn zum 1. August kann man sogar in der NZZ wieder einmal etwas über Freiheit und Unabhängigkeit lesen. Fast so wie früher.

Dieses Jahr machte sich Redaktorin Monika Rosenberg (rom.) Gedanken zur Lage der Nation, und sie tat das in einer Art und Weise, mit der sie sich in den Augen ihrer Kolleginnen und Kollegen der Komplizenschaft mit der SVP zumindest verdächtig machte. Allerdings: „Une fois n’est pas coutume“, wie die Franzosen sagen, und zum Glück für die NZZ ist nur einmal im Jahr 1. August. Den Rest des Jahres kann man also getrost weiterhin alles gut schreiben, was die SVP schlecht findet und umgekehrt.

In ihrem bemerkenswerten Artikel mit dem Titel „Freiheit als Wegwerfartikel“ führt rom. zahlreiche politische Fehlentwicklungen der letzten Jahre auf. Das ist verdienstvoll. Allerdings: In jedem der von ihr erwähnten Beispiele vertraten die NZZ und die ihr nahe stehende FDP die freiheitsfeindliche Position, und jedes Mal kassierte die SVP entsprechend Prügel.

Hilfsdienst-Armee

Zur Armee schrieb rom. Folgendes: „Das Land ist nach wie vor von lauter Freunden umzingelt, und es kann sich eine Armee leisten, die sich beim Planieren von Skipisten und mit Hilfsdiensten bei eidgenössischen Jodler- und Schwingfesten Lorbeeren holt. Ob diese Armee auch noch in der Lage wäre, das Land wenn nötig militärisch zu verteidigen, daran zweifeln manche – und zwar nicht erst seit den jüngsten Turbulenzen in der Führung.“ Das ist so richtig, dass man glatt vergessen könnte, dass die NZZ, und eben auch die FDP, jede einzelne Armeereform der letzten 20 Jahre – also auch Ausland- und Subsidiäreinsätze – stramm mitgetragen haben. Nicht nur das: Wichtige Grundsatzpapiere zur Ausrichtung der Armee wurden sogar von einem NZZ-Redaktor verfasst. Entsprechend unkritisch daher die Haltung gegenüber dem VBS und deren Vorstehern. Wichtiger als die Landesverteidigung war jahrelang das Ziel, die SVP zu demütigen und ihr an der Urne oder im Parlament Niederlagen zu bereiten. Dies mit dem Ergebnis, dass heute das die Armee befürwortende Lager gespalten ist, und die Linke in Fragen der Landesverteidigung den Ausschlag gibt.

Splitterpartei in der Regierung

Die glückliche Schweiz gönne sich, so rom. weiter, „seit neustem auch noch eine Regierung, in der eine in Wahlen nie bestätigte Splitterpartei zwei von sieben Mitgliedern stellt.“ Im internationalen Vergleich sei dies „ein weiterer helvetischer Sonderfall oder eher ein Kuriosum, auf das man nicht unbedingt stolz“ sein könne. Ach wirklich? Hat die NZZ jemals vor dieser absehbaren Entwicklung gewarnt? Hat man je lesen können, dass es ein Fehler wäre, den einzigen Unternehmer, der in seinem Departement aufgeräumt und den Einfluss der Verwaltung zurückgedrängt hat, aus dem Bundesrat abzuwählen? Dieser Aspekt ist vor allem darum von Bedeutung, weil es rom. selbst ist, die kritisch feststellt, dass die Politik eines eher schwachen Bundesrats und einer tendenziell immer stärkeren Verwaltung „in die Irre“ führt.

Wohlfühlbundesrat

Ziemlich beschönigend wird weiter festgestellt, dass sich „die Regierung derzeit nicht in Bestform präsentiert.“ Ebenfalls zutreffend kritisiert die Redaktorin, dass sich die Medien weniger mit der Qualität der Regierungsarbeit als mit der Qualität der menschlichen Beziehungen zwischen den Regierungsmitgliedern beschäftigten – als ob es politisch relevant wäre, dass sich die Bundesräte und Bundesrätinnen mögen.

Auch an dieser Stelle ist ein Einwand fällig, denn auch im Hause NZZ misst man der Harmonie in der Landesregierung grosses Gewicht bei. So schrieb Inlandchef Matthias Saxer – also roms. Vorgesetzter – vor wenigen Tagen in einem Kommentar zur Affäre Schmid/Nef: „Schmids Schweigen im Bundesrat spricht Bände über das Klima des Misstrauens im damaligen Gremium.“ Damit sollte entschuldigt werden, dass der VBS-Chef, allen Harmoniebekundungen zum Trotz, seine Kollegen im Bundesrat im Zusammenhang mit der Vergabe eines der höchsten Ämter des Landes eine wichtige Information vorenthalten hat. Auf perfide Art und Weise insinuierte er gleichzeitig eine Verantwortung von Christoph Blocher.

Mehr Staat weniger Freiheit

Jedes Wort von rom. kann man unterschreiben. Etwa wenn beklagt wird, wie „grundlegende Werte wie individuelle Freiheit, Eigenverantwortung und gezielte Solidarität“ erodierten und „schleichend durch staatliche Bevormundung und Zwangssolidarität“ ersetzt würden. Doch wo bleibt die Unterstützung der NZZ, wenn die SVP alleine auf weiter Flur den Einflussbereich des Staatsapparats zurückzudrängen versucht? Wenn sie zu diesem Zweck dem Staat die finanziellen Mittel beschränken will? Erst vor einiger Zeit hat ein Kollege von rom. die Kritik der SVP am immer grösser werdenden Staat als unstatthaft zurückgewiesen. Es gehe nicht an, den Staat zu kritisieren, schliesslich habe man ihm so wichtige Errungenschaften wie die Pressefreiheit zu verdanken. Als wäre die Pressefreiheit nicht ein Schutzrecht vor staatlicher Einflussnahme auf die Medien!

Staatskinder – also doch!

rom. hat auch absolut Recht, mit ihren Ausführungen zur staatlichen Kinderbetreuung, womit „nicht nur verantwortungsbewusste Eltern ihrer Selbstbestimmung beraubt“, sondern „auch die Kinder missbraucht“ würden, „indem man sie bereits im Vorschulalter quasi zu Integrationshelfern oder Sozialarbeitern“ mache.“ Ist das nicht genau das, was Ueli Maurer sagt, und wofür er von der NZZ als Frauenfeind und Ewiggestriger gebrandmarkt wurde? Und hat das Haus NZZ nicht jede Vorlage zur ausserfamiliären Familienbetreuung unterstützt als Beispiel der guten Zusammenarbeit innerhalb der „Koalition der Vernunft“, die auf die Ausgrenzung der SVP abzielt?

Eine Lanze für die Freiheit des Denkens

Wohltuend auch die Ausführungen über „staatliche Beglückungstechnokraten“, „Zwangssolidarität“ und die Auswirkungen einer Präventionspolitik, die auf eine Bevormundung des erwachsenen Bürgers hinausläuft. Sehr verhalten kommt hingegen die Kritik der Antirassismuskommission daher. Hier wird nur festgehalten, dass „gnadenlos abgestraft“ werde, wer es wage, an dieser Kritik zu üben. Ein Meister in der Disziplin „Verteidigung-der-Antirassismuskommission-und-von-Georg-Kreis-vor-Angriffen-der-SVP“ ist übrigens ein weiterer Redaktionskollege von rom., er heisst Christoph Wehrli und ist genau einer, der „bei auftauchenden sektoriellen Problemen umgehend generelle Verbote“ fordert. Also genau das tut, wovor rom. warnt.

Ist der Artikel von rom. bloss ein freiheitliches Feuerwerk, das rasch abgebrannt und verraucht ist, oder ist er Anzeichen dafür, dass man sich bei der „alten Tante“ von der Falkenstrasse auf bürgerliche Grundwerte zurückbesinnt? Hoffentlich müssen wir nicht ein ganzes Jahr warten, bis wir uns beim Lesen der NZZ das nächste Mal am Geist des 1. August erfreuen können.

Ueli Maurer in den Ständerat, weil er ist, wie er ist

Die Behauptung, es brauche im Ständerat andere Politiker als im Nationalrat, ist nicht totzukriegen, obwohl überhaupt nicht einzusehen ist, weshalb das so sein soll. Alle eidgenössischen Politiker werden auf die gleiche Bundesverfassung vereidigt, und haben darum, die „Freiheit und die Rechte des Volkes“ zu schützen und „die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes“ zu wahren. (Sogar der Bundesrat und damit auch Frau Calmy-Rey hätten diesen Auftrag.) Daneben ist auch zu hören, es brauche im Ständerat Personen, die integrieren können, und nicht solche, die polarisieren. Schleierhaft bleibt dabei, wie jemand der so argumentiert, zum Schluss gelangen kann, Verena Diener sei Ueli Maurer vorzuziehen. Einer nüchternen Analyse hält diese Argumentation jedenfalls nicht stand. Dass er integrieren und Geschlossenheit erreichen kann, hat Ueli Maurer in den vergangenen zehn Jahren bewiesen. Politische Beobachter konstatieren unisono, dass die SVP unter der Führung von Ueli Maurer wesentlich homogener geworden ist. Keine Spur mehr von früheren Flügelkämpfen.

Wie sieht es diesbezüglich mit der Gegenkandidatin Verena Diener aus? Die Art und Weise wie sie die junge SP-Kandidatin Chantal Galladé ausgebootet hat, zeugt jedenfalls nicht gerade von grosser Konzillianz, dafür umso mehr von Zickigkeit. Und wie ist der Umstand zu werten, dass es unter massgeblichem Einfluss von Frau Diener zu einer Parteispaltung der Grünen gekommen ist? Ist das vielleicht Ausdruck von Dieners Integrationskraft?

Die Zürcher Regierung schläft

„Eine eigentliche Steuerstrategie war nicht explizit vorhanden. Ich habe daher das Steueramt und Experten beauftragt, eine Steuerstrategie zu erarbeiten.“ Dieser entlarvende Satz findet sich auf der Website der CVP des Kantons Zürich und stammt vom in die Sicherheitsdirektion geflüchteten Hans Hollenstein. Er ist darum entlarvend, weil er belegt, dass die Zürcher Regierung in einer der wichtigsten Staatsaufgabe überhaupt – in der Steuerpolitik -über kein brauchbares Konzept verfügt. Nicht genug, dass dies niemanden zu stören scheint, man erachtet das Thema im Kaspar Escher-Haus nicht einmal als Chefsache. Und so delegiert man die Angelegenheit an „Steueramt und Experten“. Während andere Kantone bereit sind, sich den Herausforderung des Steuerwettbewerbs zu stellen, wird im Kanton Zürich auf später vertröstet.