Nichts gegen Schnupfen. Doch niemand wird mir widersprechen, wenn ich sage, dass Schnupfen nicht gerade die intelligenteste Freizeitbeschäftigung ist. Dementsprechend sollten auch die intellektuellen Erwartungen an Schnupfsprüche nicht zu hoch angesetzt werden.
Nun muss aber der Schnupfspruch eines Urnäscher Jodelchörlichs von enormer Bedeutung sein. Es ist zu vermuten, dass er die nationale Sicherheit gefährdet, sonst hätte es die Geschichte unmöglich auf die Titelseite der letzten SonntagsZeitung geschafft.
Bevor sie sich das braune Zeugs die Nasenlöcher hochzogen, sprachen die Urnäscher also:
„Hinter dicken Klostermauern vögeln Mönche wie die Bauern,
nur der Abt in seiner Zelle reibt wie wild an seiner Schelle,
und er fluchte und er grollte, weil es ihm nicht kommen wollte,
dann nahm er die Bibel und schlug sie sich über die Zwiebel,
denn in der Bibel steht geschrieben, du sollst deine Feinde lieben,
damit ist gemeint der Schnupftabak und nicht das gottverdammte Jugopack.“
Da Politik und Medien seit Langem dem Konzept frönen, sich umso intensiver mit einer Sache zu beschäftigen, bzw. sich darüber zu echauffieren, je unwichtiger sie ist, gab es ein grosses Theater. Sogar der Hohepriester der politischen Korrektheit, Oberzensor Georg Kreis, fühlte sich zu einer Stellungnahme berufen.
Richtig, ihn störte nicht im Geringsten, dass sich ein reformierter Jodelclub auf obszöne Art und Weise über katholische Priester und Mönche lustig macht. Im konfessionell gespaltenen Appenzell ist dieser Umstand zwar von einer gewissen Bedeutung, doch mit onanierenden und kopulierenden Mönchen lässt sich seit Boccaccios Decamerone höchstens noch bei Journalisten eine Regung erzeugen.
Man muss also Kreis für einmal Recht geben, dass er dazu nichts gesagt hat. Trotzdem ist er kein Philosoph. Dazu hätte er auch in Bezug auf den Satz zum „gottverdammten Jugopack“ schweigen müssen. Das tat er nicht. Er empfahl eine Entschuldigung. Das ist eine Sanktion, die in der Gesetzesbestimmung, für deren Einhaltung Kreis zu sorgen hat gar nicht vorgesehen: Entweder ist eine Aussage, will rassistisch, verboten, oder sie ist erlaubt. Das zu entscheiden ist Sache des Richters. Weder die Antirassismus-Kommission noch deren Präsident haben das Recht, nach Gutdünken weitere Massnahmen und Sanktionen zu fordern.
Die Geschichte bestätigt einmal mehr, worum es mit der Antirassismus-Gesetzgebung in Wirklichkeit geht: Es ist ein Instrument zur Bekämpfung und Einschüchterung des politischen Gegners. Aus diesem Grund wird man von kreiss und seinen Kumpanen auch nie zu hören bekommen, ihre „Arbeit“ sei erfolgreich, der Rassismus sei rückläufig, denn dadurch würden sie sich selbst für überflüssig erklären und eine sprudelnde Einnahmequelle zum Versiegen bringen.