Der Kanton Zürich wird das neue Jahr mit einem genehmigten Voranschlag beginnen. SVP, FDP, CVP und Grünliberale haben sich zu einem Kompromiss zusammengerauft, der – der Empörung der Linken nach zu schliessen – so schlecht nicht sein kann. Allerdings ermöglicht er der Regierung trotz einer Aufwandsenkung von rund 100 Millionen Franken fast 3 Prozent mehr auszugeben als im zu Ende gehenden Jahr. Von Sparen kann einmal mehr keine Rede sein.
Gleichwohl fühlte sich Regierungsrätin Gut berechtigt, dem Parlament vorzuwerfen, es nehme seine politische Verantwortung nicht wahr. Die Frau irrt sich gewaltig: Die Parteien, die die so genannte bürgerliche Mehrheit in der Regierung stellen, haben lediglich klar gemacht, dass sie von ihren Abgesandten auch eine bürgerliche Politik erwarten. Mit anderen Worten es ist am Regierungsrat – und insbesondere an Rita Fuhrer, Markus Kägi, Thomas Heiniger und Ursula Gut – die Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern wahrzunehmen.
Abgesehen davon: Als – neben dem souverän – höchste verfassungsmässige Instanz im Kanton beschäftigt sich ein Parlament nicht mit Leistungsgruppen und budgettechnischem Firlefanz. Genau dafür gibt es eine Regierung und eine Verwaltung, gegenüber der sich die Regierung durchzusetzen hat. Am Willen soll es ja offenbar nicht liegen.
Mögen neunmalkluge Finanzexperten und Etatisten noch so sehr über die Milchbüchleinrechnung spotten, am Ende kommt es in jedem Haushalt – ob staatlich oder privat – nur darauf an, wie viel eingenommen und wie viel ausgegeben wird. Auf diesem Gedanken beruht auch die urbürgerliche Forderung, wonach sich die Ausgaben nach den Einnahmen zu richten haben und nicht umgekehrt. Bei der Zürcher Verwaltung und ihren Helfern in Regierung, Politik und Medien hält man Derartiges offenbar für so trivial, dass man sich dem Gegenteil verschrieben hat. Und so lebt der Kanton Zürich seit längerem über seine Verhältnisse: Sind die Einnahmen seit dem Jahr 2000 um 10 Prozent gestiegen, wuchs der Aufwand im gleichen Zeitraum um 14,2 Prozent. Und das soll nach dem Willen des Regierungsrats so weitergehen. Bis 2012 soll der Aufwand um weitere 11,1 Prozent ansteigen, während das Ertragswachstum auf lediglich 6,6 Prozent veranschlagt wird, was in Anbetracht der wirtschaftlichen Grosswetterlage sehr optimistisch ist.
Starke Zunahme der Verschuldung
Dass der Staat das Geld zum Teil für sinnvolle Zwecke verwendet, ist nicht zu bestreiten. Nichts zu rütteln gibt es aber auch an der Tatsache, dass am Ende der Steuerzahler für den gesamten Aufwand aufzukommen hat – für die Investitionen wie für die Schulden, die darum nichts anderes sind als die Steuern von morgen. Es muss deshalb jeden verantwortungsbewussten Finanzpolitiker alarmieren, dass die Zürcher Regierung beabsichtigt, die Verschuldung bis 2012 um sage und schreibe 70 Prozent auf 6,6 Milliarden Franken ansteigen zu lassen. Und dies nur darum, weil sie sich gegenüber ihrer Verwaltung, die vom Kostensenken naturgemäss nichts wissen will, nicht durchsetzen kann.Vom früheren sozialdemokratischen Finanzminister Otto Stich stammt der Ausspruch, dass viel eher ein Hund einen Vorrat an Würsten anlegt als der Staat einen Vorrat an Geld. Aus dieser ernüchternden Einsicht heraus wurden Instrumente wie Ausgaben- und Schuldenbremsen geschaffen, die in Volksabstimmungen jeweils grosse Mehrheiten für sich verbuchen konnten. Dem Stimmvolk ist offenbar durchaus bewusst, dass noch nie in der Geschichte der Menschheit ein Staat zu Tode gespart worden ist, hingegen schon zahlreiche Staaten daran gescheitert sind, dass sich ihr Aufwand nicht mehr finanzieren liess. Um das zu verhindern, muss der Staatsapparat zum Masshalten gezwungen werden.
Ausgabenbremse ausser Kraft gesetzt
Unsere Volksinitiative bringt eine leichte Verschärfung des bisherigen Instrumentariums, mit dem der kantonale Finanzhaushalt in Ordnung gebracht werden soll. Von Bedeutung ist dabei der Zusatz, dass das betreffende Geld bei der Berechnung des mittelfristigen Haushaltausgleichs nicht berücksichtigt werden darf. Nur so lässt sich verhindern, dass die Mechanismen der Ausgabenbremse ausser Kraft gesetzt werden, indem ausserordentliche Erträge wie jene 1,6 Milliarden Franken aus dem Nationalbankgold ohne nachhaltige Wirkung in der allgemeinen Staatskasse versickern.
Seit Jahren lebt der Kanton Zürich über seine Verhältnisse. Zwar führten die von der SVP durchgesetzten Steuersenkungen zu einer leichten Verlangsamung des Aufwandanstiegs, doch der findige Staatsapparat holt sich sein Geld nun vermehrt über Gebühren und Abgaben – oder er verschuldet sich. Allein bis 2012 sollen die Schulden nach dem Willen unserer – bürgerlichen – Regierung um 70 Prozent steigen. Hier hilft nur noch Zwang, brutaler Zwang. Kein Wunder dass sich die Regierung gegen die Volksinitiative der SVP wehrt.
Wir erleben in diesen Tagen, wie wichtig handlungsfähige Staatswesen wären. Nicht alle Staaten sind schliesslich in der Lage und gewillt, ihre Interessen, wenn sie es für nötig erachten, mit militärischer Gewalt durchsetzen. Normalerweise brauchen Staaten Geld, um etwas bewirken zu können. Auch wenn unsere Regierenden diese simple Tatsachen gerne verdrängen, etwa wenn sie das Klima oder das globale Finanzsystem retten wollen.
Zwar wird viel von der Bedeutung „gesunde Staatsfinanzen“ geredet, doch kaum eine Regierung setzt sich wirklich ein für einen schlanken Staat, einen Aufwand, der unter Kontrolle ist, tiefe Schulden und tiefe Steuern. Dabei würde gerade Letzteres die Möglichkeit beinhalten, die Steuern dann zu erhöhen, wenn es plötzlich nötig sein sollte. Wenn die Steuern bereits hoch sind, und das sind sie in aller Regel, sind Steuererhöhungen bedeutend schwieriger durchzusetzen.
Die Volksinitiative „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder!“ hat eine konkrete Ursache: Als sich nämlich abzeichnete, dass der Kanton Zürich in den Genuss eines unerwarteten „Goldsegens“ von 1,6 Mia. Franken kommen soll, läuteten bei den Ordnungspolitikern die Alarmglocken. Es war zu befürchten, dass das Geld ausgeben war, bevor der Eingang auf dem Konto der Kantonalbank verbucht war.
Und tatsächlich, die Linken liessen mit ihren Vorschlägen nicht lange auf sich warten. Sie reichten eine Parlamentarische Initiative ein und verlangten die Gründung einer Stiftung zur Förderung von nachhaltigen Pioniervorhaben etwa im Bereich der Umwelt- und Sozialwissenschaften. – Da musste die SVP natürlich reagieren.
Zwischen Aufwand und Ertrag klafft eine Lücke
Der Kanton Zürich hat ein Ausgabenproblem: Wie andere Gemeinwesen neigt auch der Kanton Zürich dazu, kontinuierlich zu wachsen und über seine Verhältnisse zu leben: Sind die Einnahmen seit dem Jahr 2000 um 10 Prozent gestiegen, wuchs der Aufwand im gleichen Zeitraum um 14,2 Prozent.
Bis 2012 soll das so weitergehen: der Ertrag steigt um 6,6 Prozent, der Aufwand um 11,1 Prozent.
[Die unterschiedlichen Werte für das Jahr 2008 rühren davon, dass dieses Jahr neue Regeln für die Rechenlegung gelten.]
Die Einnahmen hinken den Ausgaben hinterher. Darum strebt der Staatsapparat ständig nach neuen Einnahmequellen, und wenn ihm der Weg über die direkten Steuern verbaut ist, weicht er auf indirekte Steuern und Gebühren aus – oder er häuft Schulden an. Und diese Schulden müssen irgendwann zurückbezahlt werden. Die Frage ist nur „wann?“ und „wie?“.
Die ordnungspolitischen Tugend verlangt, dass derjenige, der Schulden hat, diese im Interesse seiner Nachkommen zurückbezahlt, wenn er zu Geld kommt. Nur so ist ein Staat gerüstet, wenn die Zeiten schlechter werden, und bereits in den nächsten Jahren ist mit substantiellen Steuerausfällen zu rechnen.
Politiker wüssten genau, was das Volk will
Vom früheren sozialdemokratischen Finanzminister Otto Stich stammt der Ausspruch, dass viel eher ein Hund einen Vorrat an Würsten anlegt, als der Staat einen Vorrat an Geld. – Das stimmt. Es waren dann aber trotzdem vor allem bürgerliche Politiker, die sich der Problematik annahmen und versuchen, mit Hilfe gesetzlicher Massnahmen korrigierend einzugreifen. Sie schufen Ausgaben- und Schuldenbremsen, die in Volksabstimmungen jeweils grosse Mehrheiten auf sich verbuchen konnten.
Das Stimmvolk weiss offenbar, dass noch nie in der Geschichte der Menschheit ein Staat zu Tode gespart worden ist. Hingegen sind zahlreiche Staaten gescheitert, weil sich der Apparat nicht mehr finanzieren liess. Um das zu verhindern muss der Staatsapparat zum Masshalten gezwungen werden.
Unsere Volksinitiative bringt eine leichte Verschärfung des bisherigen Instrumentariums, mit dem der kantonale Finanzhaushalt in Ordnung gebracht werden soll. Verlangt wird, dass Ausschüttungen der Nationalbank wie auch Erträge aus allfälligen künftigen Privatisierungen vollumfänglich für die Schuldentilgung zu verwenden sind.
Der Zusatz, dass solches Geld bei der Berücksichtigung des mittelfristigen Haushaltausgleichs nicht berücksichtigt werden darf, ist sehr wichtig und übrigens eine Idee eines früheren Finanzdirektors. So wird nämlich verhindert, dass die Mechanismen der Ausgabenbremse – übrigens eine freisinnige Erfindung – ausser Kraft gesetzt werden.
Genau das ist nämlich passiert, als die erwähnten 1,6 Mia. Franken in Zürich eintrafen. Ohne dieses Geld hätte der Regierungsrat ein weiteres Sanierungspaket vorlegen müssen. So aber konnte er sich zurücklehnen und sagen, der mittelfristige Ausgleich sei gewährt, ja es wurde sogar argumentiert es fehle plötzlich die gesetzliche Grundlage für ein Sparpaket. Als hätten sie je um Erlaubnis fragen müssen, um sparen zu dürfen.
Heute sehen wir, das Geld ist aufgebraucht, und der Regierungsrat sieht sich gezwungen, die Schulden zu erhöhen, weil das einfacher ist, als sich gegenüber einer Verwaltung durchzusetzen, die von einer Senkung der Kosten nichts wissen will.
Kürzlich war ich bei der FDP des Kantons Zürich eingeladen, um über die Volksinitiative der SVP „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder“ zu referieren. Das Volksbegehren entstand aus der Einsicht heraus, dass die Schulden von heute die Steuern von morgen darstellen, und darum tief gehalten werden sollten. Konkret geht es darum, den Staatsapparat dazu zu zwingen, ausserordentliche Erträge für den Schuldenabbau zu verwenden, anstatt das Geld in der allgemeinen Staatskasse „versickern“ zu lassen.
Anhand offizieller Zahlen legte ich vor unseren finanz- und wirtschaftspolitischen Kampfgefährten dar, dass der Kanton Zürich über seine Verhältnisse legt. Oder wie ist der Umstand zu bewerten, dass der Aufwand seit dem Jahr 2000 um 14,2 Prozent, der Ertrag hingegen „bloss“ um 10 Prozent gestiegen ist? Und was ist davon zu halten, dass der Aufwand gemäss regierungsrätlicher Planung innert drei Jahren um sage und schreibe 11,1 Prozent wachsen soll, während man im Kaspar Escher-Haus lediglich mit einer Ertragssteigerung von lediglich 6,6 Prozent rechnet? Kann man das als umsichtige, oder um das Modewort der Linken zu verwenden: nachhaltige, Finanzpolitik bezeichnen?
Die Freisinnigen waren sich jedenfalls rasch einig: Es sei eine Milchbüchleinrechnung, nur auf Aufwand und Ertrag zu schauen. Bei einer so intelligenten Partei wie der FDP hat man es gerne etwas komplizierter – nicht so grob, schwarz-weiss oder holzschnittartig wie bei der SVP. Darum sind für Freisinnige auch Schulden nicht einfach das, was man irgendwann zurückzahlen muss. Nein, da wird fein säuberlich unterschieden zwischen allerlei Sorten von Verschuldung. Da gibt es sogar eine Verschuldung „zu Gunsten unserer Kinder“, wie eine Kantonsrätin kürzlich im Rat ausführte.
Bei den Freisinnigen stört man sich auch nicht daran, dass uns der Regierungsrat einen Budgetentwurf vorlegt, der eine längerfristige Beurteilung nicht erlaubt, bzw. verunmöglicht. Gegen das Zauberwort IPSAS, was International Public Sector Accounting Standards bedeutet, haben weder Einwände noch kritische Fragen eine Chance. IPSAS ist eine Waffe gegen die Milchbüchleinrechnung und deren tumbe Anhänger. Genau wie das CRG, das Controlling und Rechenlegungsgesetz. Wenn etwas englisch und international daherkommt, getraut sich niemand mehr zu fragen, wer eigentlich was kontrollieren soll. Und wer will sich schon als Vertreter der „Milchbüchlein-Fraktion“ zu erkennen geben?
Bemerkenswert war die Argumentation des Freisinnigen Finanzspezialisten, dass es falsch wäre, wenn der Kanton Zürich seine Schulden abbauen würde, denn das Geld sei hervorragend angelegt, und die Schuldzinsen tief. Nicht einmal der Umstand, dass der Regierungsrat die Verschuldung bis 2012 um 70 Prozent erhöhen will, vermochte den grossen Kämpfer gegen die Milchbüchleinrechnung zu einem kritischen Wort zu veranlassen. Im Gegenteil, mit der Inbrunst eines Woodoo-Priesters verwies er auf die folgenden Zahlen (in Mio. CHF):
JahrAufwand f. SchuldzinsenErtrag
2004253106
2005255143
2006227142
2007221163
2008204147
2009157145
Daraus geht hervor, dass der Aufwand für die Schuldzinsen rückläufig ist, während der Ertrag steigt. Leider enden die Zahlenreihen bereits 2009. Doch jedermann kann sie mittels einer Excel-Tabelle extrapolieren. Und siehe da: Bereits 2010 werfen unsere Schulden einen Ertrag ab. Dieser ist mit 8 Millionen Franken natürlich sehr bescheiden. Doch wie der Woodoo-Ökonom der FDP dargelegt hat, lässt sich der Ertrag steigern, indem ganz einfach die Schulden erhöht werden.
Jeder Schüler kann nun in einem Dreisatz ausrechnen, wie hoch die Schulden sein müssen, damit ihr Ertrag im Jahr 2010 den budgetierten Aufwand von 12,547 Mia. Franken deckt.
Lösung: Damit wir von den Zinsen leben können müssen wir lediglich unsere Schulden auf 6’617’162’500’000’000’000 Franken erhöhen. Klever, nicht?
Der Club der kantonalen Bildungsdirektoren legiferiert nicht nur ohne gesetzliche Grundlage, er verteilt auch Zensuren an Kantone, die es wagen von der gerade aktuellen politischen Doktrin abzuweichen. Auch dies geschieht ohne jede gesetzliche Legitimation, als würde das Verfassungsrecht des Bundes und des Kantons nicht genau das verlangen. Es gibt im Kanton Zürich keine gesetzliche Bestimmung, die dem Regierungsrat das Recht zugesteht einen Entscheid des Souveräns eines anderen Standes zu kommentieren – selbst wenn dies über den Umweg des Sekretariats der Direktorenkonferenz geschieht. „Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind“, heisst es kurz und knapp in der Bundesverfassung. Wie kommen also die Delegierten der Bildungsindustrie, zu denen die meisten Bildungsdirektoren mittlerweile geworden sind, dazu, die Ablehnung des HarmoS-Konkordats kritisch zu kommentieren? Wohl aus Arroganz oder fehlendem Respekt vor demokratischen Gepflogenheiten.
Kein Wort zu Steuersenkungen
Wichtige Entscheide in anderen Kantonen scheint man im Kaspar Escher Haus hingegen nicht einmal zur Kenntnis genommen zu haben, obwohl die Finanzdirektorin bei der Vorstellung des regierungsrätlichen Steuerkonzepts, das eine kaum spürbare Entlastung bringt, versprach, man werde die Entwicklung im Auge haben und, falls nötig, reagieren. Nun haben vergangenes Wochenende die St. Galler die Steuern auf breiter Front gesenkt (ca. 210 Mio. CHF), die Urner die „Flat Rate Tax“ eingeführt (ca. 27 Mio. CHF) und die Nidwaldner die Handänderungssteuer abgeschafft (ca. 16 Mio CHF). Auch diese Entscheide sind von der Zürcher Regierung nicht zu kommentieren – wohl aber zur Kenntnis zu nehmen. Landauf, landab hat man gemerkt, was es braucht, um im Steuerwettbewerb erfolgreich bestehen zu können. In Zürich scheint man sich damit zu begnügen, dass das Forschungsinstitut BAK Basel Economics, das vor kurzen einen lukrativen Auftrag für das kantonale Steueramt ausführen durfte, Zürich als die attraktivste Wirtschaftsregion Europas bezeichnet. Auch wenn ein Kompliment aus Basel besonders wertvoll ist, sollte unsere Regierung deswegen nicht vergessen, dass noch einiges an Hausaufgaben ansteht.
Egal, wie man zur SVP steht, niemand kann bestreiten, dass man bei ihr weiss, woran man ist. Die Positionen der SVP zeichnen sich durch absolute Klarheit ab. Eine Klarheit, die den so genannten Mitteparteien offensichtlich unbequem ist.
Nehmen wir beispielsweise den Steuerfuss. Dieser wird alle zwei Jahre vom Kantonsrat neu festgelegt. Dieses Vorgehen – die Festlegung eines Wertes, der das Verhältnis zu den im Steuergesetz festgelegten Tarifen definiert – dient der Einfachheit, denn so kann vermieden werden, dass das Steuergesetz zu einer gesetzgeberischen Dauerbaustelle verkommt. Man muss nicht jedes Mal das System neu erfinden, sondern korrigiert ganz einfach den Steuerfuss. Das geht rasch, ist unbürokratisch, und kommt allen zu Gute, die in unserem Kanton Steuern bezahlen.
Nun hat die SVP als erste Partei der Bevölkerung versprochen, dass sie sich für eine Senkung des Steuerfusses um 5 Prozent stark machen will. Dies weil es rasch geht, unbürokratisch ist, und allen zu Gute kommt, die in unserem Kanton Steuern bezahlen.
Die Reaktionen der Mitteparteien waren entlarvend: Die CVP, die einen Regierungsrat stellt, der eben von der Finanz- in die Baudirektion geflüchtet ist, will Entlastungen für Familien und KMU. Dagegen ist im Grunde nichts einzuwenden, ausser, dass es lange geht, bürokratisch ist, und nicht allen zu Gute kommt, die in unserem Kanton Steuern bezahlen.
Eine ganz besondere Ausrede, um keinen Antrag der SVP unterstützen zu müssen, hat man sich bei der FDP ausgedacht: Dort fordert man „gezielte Entlastungen“ von der insbesondere „Steuerzahler mit sehr hohen Einkommen“ profitieren sollen. Das geht zwar lange, ist bürokratisch, und wird es in der nicht ausbleibenden Referendumsabstimmung schwer haben, denn diese Lösung komm nicht allen zu Gute kommt, die in unserem Kanton Steuern bezahlen. Doch die „Steuerzahler mit sehr hohen Einkommen“ werden sich über diesen untauglichen Versuch der FDP sicher freuen.