Wenn behauptet wird, die Mühlen der Justiz würden langsam mahlen, so trifft das auf die Schweizer Justiz in ganz besonderem Ausmass zu. Ob dies daran liegt, dass die eidgenössischen Richter viel gründlicher arbeiten, oder ob sie nur eine stärkere Gewerkschaft haben, bleibe dahingestellt. Tatsache ist jedenfalls, dass im Ausland Entscheide häufig wesentlich rascher fallen.
So wurden in Frankreich soeben drei Wochenblätter dazu verurteilt, dem unter Hausarrest stehenden Regisseurs Roman Polanski wegen der Veröffentlichung von Fotos insgesamt 15’500 Euro zu bezahlen. Bereits vergangene Woche war eine Tageszeitung in gleicher Sache verurteilt worden. Bilder zum Thema Polanski und zu der Affäre um den sexuellen Missbrauch eines Mädchens in den USA seien zwar grundsätzlich „legitim“, befand das Gericht, doch die Magazine hätten Bilder von Polanski, seiner Frau und ihren Kindern ohne „ausreichenden Bezug“ zu der Berichterstattung über den Fall publiziert.
Polanski war am 26. September in Zürich festgenommen worden. Seit dem 4. Dezember wartet er in seinem Ferienchalet in Gstaad auf den Entscheid über eine mögliche Auslieferung in die USA.
Seit fast vier Monaten wartet Polanski also auf einen formellen Entscheid eines Bundesamts. In einem Bruchteil dieser Zeitspanne war ein französisches Gericht in der Lage, ein materielles Urteil zu fällen.