Wie kriminell darf man sein, um in der Schweiz bleiben zu dürfen? Ein Staat, der auf das Recht verzichtet, souverän darüber zu bestimmen, wer sich auf seinem Gebiet aufhalten darf und wer nicht, ist kein Staat mehr. In Wahrnehmung ebendieser Souveränität haben Volk und Stände am 28. November 2010 darüber zu befinden, ob in Zukunft ausländische Mörder, Räuber, Einbrecher, Vergewaltiger, Menschen- und Drogenhändler sowie Sozialbetrüger im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung die Schweiz zu verlassen haben. Die Alternative ist, sie hierbleiben zu lassen und ihnen sämtliche Vorzüge unseres Sozialstaats zu gewähren.
Im Grunde dürfte kaum ein Entscheid leichter zu fällen sein. Der normale Bürger und Steuerzahler entscheidet sich für Ersteres. Die politische Elite für letzteres – alleine schon, weil der Antrag, über den es zu beschliessen gilt, von der SVP stammt. Einmal mehr muss zur Begründung für diese Verweigerung des Selbstverständlichen das Völkerrecht herhalten. Unsere Regierung hat die Ausschaffungsinitiative zwar genau auf diesen Aspekt hin untersucht und den Einwand abgelehnt, doch wir leben in einer Zeit, in der Nichtregierungsorganisationen mehr zu sagen haben als die Regierung. Und wenn der Friedensrat, die „Demokratischen Juristen“, „Solidarité sans frontières“ und die „Landhausversammlung“ die Stimme erheben, steht man in Bundesbern stramm. Schlägt die Hacken zusammen und brüllt: „Hier, verstanden!“ Es schlägt die Stunde der Juristen und Rechtsverdreher, und es wird das Hohelied des Rechtstaats angestimmt.
Doch nun hat die oberste Hüterin über unseren Rechtsstaat, das Bundesgericht, ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Eines, das den eben erwähnten Genossinnen und Genossen gar nicht gefallen dürfte. Zu beurteilen war der Fall eines jugendlichen Mazedoniers, der sich mit einem Bekannten ein Autorennen mit tödlichem Ausgang lieferte. Das stellte das Bundesgericht vor ein Dilemma: Sollte es einmal mehr, um der Linken zu gefallen, einen Landesverweis aufheben, oder sollte es, ebenfalls um der Linken zu gefallen, den Familienvater, der seit über 20 Jahren in der Schweiz lebt, wegen eines Delikts, in dem eine Auto als „Tatwaffe“ zur Anwendung kommt, aus dem Land werfen? Es entschied sich für letzteres. Dabei ging es nicht um den Fall eines Mörders, Räubers, Einbrechers, Vergewaltigers, Menschen- und Drogenhändlers oder eines Sozialbetrügers. Nein! Es ging um einen Autoraser. Um ein Delikt also, das, obwohl durchaus schwerwiegend, nicht einmal Aufnahme in den Katalog der Ausschaffungsinitiative fand. Mit anderen Worten: Das Bundesgericht geht weiter als das Volksbegehren der SVP. Überspitzt könnte man sagen: „Das Bundesgericht ist mittlerweile so links, dass es die SVP rechts überholt hat.“
Gegen das Urteil ist nichts einzuwenden. Das Bundesgericht blieb hart, obwohl der Mann anführte, eine Rückkehr nach Mazedonien sei für ihn und seine Frau, die ebenfalls seit 20 Jahren hier lebt, nicht zumutbar. Auch seine Kinder, von denen das ältere die Primarschule besucht, würden durch den Umzug vollkommen entwurzelt. Während dieser Aspekt die Herzen der Bundesrichter in der Regel zu erweichen vermag, kannten sie hier keine Gnade. Der Mann habe sich „krass egoistisch und rücksichtslos“ verhalten und bekunde generell Mühe damit, die schweizerische Rechtsordnung zu respektieren. – Bemerkenswert!
Gleichwohl ist es ein politisch motiviertes Urteil. Die Richter machten sich zu Handlangern von noch-Verkehrsminister Leuenberger, der – in flagranter Verletzung des Gewaltentrennungsprinzips – unlängst von den Gerichten „konsequente und abschreckende Fantasie“ forderte, um Raser als „kriminelle Asoziale“ zu brandmarken. Genau das ist passiert. Nicht bedacht haben die Richter zu Lausanne allerdings, dass sie ihre Genossen damit des Arguments beraubten, die Ausschaffungsinitiative der SVP sei ausländerfeindlich und gehe zu weit. – Vielen Dank und herzliche Grüsse nach Lausanne.
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Erschienen in der Berner Zeitung vom 21. August 2010.