Peinliche Plauderei unter Freunden

Wer US-Präsident, schwarz und links ist, kann Friedensnobelpreisträger werden. Für den Posten als politischer Redaktor bei unserem zwangsgebührenfinanzierten Staatsradio genügt die Qualifikation „links“. Man muss nicht einmal selbständig denken können. Das wäre dem Sichtreibenlassen im Mainstream sogar hinderlich.

In der letzten Samstagsrundschau hat Genosse DRS-Redaktor Oliver Washington in dieser Hinsicht neue Massstäbe gesetzt. Er führte ein Gespräch mit dem Baselstädter Regierungspräsidenten Guy Morin, der in epischer Länge und Breite darlegen durfte, warum in seiner Stadt der Aushang des Minaretts-Plakats verboten ist. Washington stellte nicht etwa kritische Fragen oder setzte sich als Medienschaffender für das Recht auf das freie Wort ein. Im Gegenteil, er war Stichwortgeber.

Ein intelligenter Journalist hätte beispielsweise die nahe liegende Frage gestellt, warum sich heute ausgerechnet Basel und Genf mit der Meinungsäusserungsfreiheit schwer tun. Immerhin waren diese beiden Städte einst Horte der persönlichen Freiheit. Basel blühte auf als der Buchdruck aufkam und bot Verfolgten Zuflucht und die Möglichkeit, sich publizistisch zu betätigen. In Genf fand der von den päpstlichen Häschern verfolgte brillante Denker Giordano Bruno Unterschlupf. Das alles blieb den Hörern von Radio DRS vorenthalten. Die Absicht war schliesslich eine andere: Es gilt, einen Abstimmungskampf zu gewinnen.

Klassischer kann Zensur nicht sein

Aus diesem Grund blieb selbst der hanebüchenste Unsinn, den der Grüne Basler von sich gab, unkommentiert oder wurde gar wohlwollend kommentiert. So durfte Morin beispielsweise zu Protokoll geben, es handle sich „auf keinen Fall Zensur“. Die Diskussion um das Plakat zeigt ja gerade, dass eine Diskussion stattfinde.

Der Duden definiert Zensur wie folgt: „von zuständiger, bes. staatlicher Stelle angeordnete Kontrolle von Druckwerken, Filmen, Briefen o.ä. im Hinblick auf Unerlaubte oder Unerwünschtes.“ Wäre es abwegig, von einem Journalisten zu erwarten, dass er den Gesinnungsschnüffler Morin mit dieser Definition konfrontiert? Hätte man ihn nicht fragen müssen, wie er sich zur Ansicht stelle, das von ihm verhängte Verbot sei der von ihm angeblich befürworteten Diskussion abträglich? Und würde sich nicht jede weitere Diskussion erübrigen, wenn bereits die erste Aussage in sich zusammenfallen würde? Oder ging es Herrn Washington vor allem darum, genau das zu verhindern?

Politiker richten über Politiker

Dann fabulierte Morin etwas von Güterabwägung zwischen dem Schutz der Minderheit und dem Diskriminierungsverbot und der Meinungsäusserungsfreiheit. Wobei er betonte: „Ich finde es sehr wichtig, dass die politische Meinungsäusserungsfreiheit gilt in der Schweiz, aber auch diese hat Grenzen.“ Ob es in einem Rechtsstaat angehen könne, dass ausgerechnet ein Politiker und nicht ein Richter dem politischen Gegner diese Grenzen aufzeigt, interessierte Washington nicht. Wenn es gegen die SVP geht, scheren sich die Agitatoren von Radio DRS keinen Deut um solche „Spitzfindigkeiten“. Auch die Frage, ob die Meinungsäusserungsfreiheit nicht wenigstens im Zweifelsfall höher gewichtet werden sollte, interessierte den Medienmann nicht.

Keine Drittwirkung von Grundrechten

Dabei wäre es höchst interessant, der Argumentation Morins einmal auf den Grund zu gehen. Nehmen wir dazu einmal an, es sei tatsächlich so, dass das Diskriminierungsverbot der Meinungsäusserungsfreiheit Grenzen setze. Führen wir ein Gedankenexperiment durch und nehmen wir dazu ein krasses Beispiel: Eine Frau erklärt öffentlich, dass sie unter keinen Umständen eine Beziehung mit einem Schwarzen eingehen will. Das ist eine klare Diskriminierung. Doch nicht einmal der beste Gutmensch käme auf die Idee, der Frau ihre Einstellung oder die Äusserung ihrer Meinung verbieten zu wollen, denn immerhin ist es ein höchstpersönliches Recht, darüber zu bestimmen, mit wem man sich liieren will. Und es ist nicht einzusehen, warum dies nicht auch bei jedem anderen privatrechtlichen Verhältnis so sein soll.

Es ist also unsinnig, Grundrechte auch im Verhältnis zwischen Privatpersonen anzuwenden. Diese Ansicht linker Juristen ist abzulehnen. Ganz einfach deshalb, weil diese so genannte Drittwirkung von Grundrechten zu absurden Ergebnissen führt, und weder Morin noch Washington noch andere Linke sind in der Lage eine praktikable Abgrenzung zu liefern. Es dem Staat, bzw. der Exekutive – also Politikern – zu überlassen, wann jemand seine politische Meinung frei sagen darf, oder über schwerwiegende Eingriffe in die Vertragsfreiheit zu befinden, kann und darf jedenfalls nicht die Lösung sein. Im Gegenteil, Freiheitsrechte sind wieder als das zu begreifen, was sie ursprünglich waren und sind: Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Der Staat darf nicht diskriminieren, und der Staat darf die Meinungsäusserungsfreiheit nicht einschränken. Daran ändert nichts, dass, wie Morin zu Recht ausführte, auch der Schutz der Minderheiten ein sehr hohes Gut ist. Das Recht, zu beleidigen, breit davon unberührt.

Moderator war überflüssig

Die Samstagsrundschau hätte ebenso gut ohne Moderator durchgeführt werden können, denn Oliver Washington liess selbst den grössten Unsinn Morins unkommentiert. Selbst folgende Aussage: „Als ich das Plakat gesehen habe waren meine religiösen Gefühle verletzt. Wenn man das Plakat betrachtet, so könnten es ebenso gut Kirchtürme sein.“ Nach Morins Logik wäre es zulässig, Werbung für Nahrungsmittel zu verbieten, weil es sich dabei um Drogen handeln könnte. Wer hier als Journalist nicht darauf hinweist, dass es um ein konkretes Plakat, auf dem nun einmal Minarette abgebildet sind, geht und nicht um eine Hypothese, erfüllt seinen Auftrag nicht. Morins Argumentation ist dermassen grotesk, dass die Unterlassung, ihn darauf hinzuweisen, eine Verletzung journalistischer Ethik darstellt.

Wenn Politiker inhaltlich nichts zu bieten haben, fordern sie neue regeln oder einen Kodex. Der Basler Grüne macht da keine Ausnahme: Er forderte einen Ehrenkodex darüber, was in der politischen Werbung erlaubt sein soll und was nicht. Kaum etwas ist überflüssiger als das, denn es besteht bereits eine klare Regelung: Erlaubt ist, was nicht verboten ist.

Oliver Washington vom zwangsgebührenfinanzierten Radio DRS war ganz offensichtlich überfordert. Er sollte in die Ablage versetzt werden.

Ein Gedanke zu „Peinliche Plauderei unter Freunden“

  1. Durch das ganze Verbots- hin und her hat das Antiminarettplakat eine Aufmerksamkeit gewonnen, die mit Geld kaum zu erreichen wäre. Man muss es gar nicht mehr aushängen – jeder kennt es. Das freut mich. Für die Abstimmung bedeutet das, dass sich die Schweiz einmal mehr teilen wird: In die guten, toleranten (und naiven) Minarettbefürworter und in die bösen, intoleranten (und realistischen) Minarettgegner. So werden jedenfalls die Qualifikationen einmal mehr verteilt.

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