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Fragen und Antworten zu Kirchenaustritt und Solidaritätsfonds

 

Was bedeutet es, aus der der Kirche auszutreten?

Im Fall der katholischen Kirche muss man zwischen der eigentlichen Kirche (organisiert in Pfarreien und Bistum bzw. Weltkirche) und staatskirchenrechtlicher Organisation (Kirchgemeinde und Landeskirche bzw. Körperschaft) unterscheiden. Die Kirchgemeinde ist nicht Kirche, sondern eine vom Staat geschaffene Zweit-Organisation, welche die Kirchensteuer einzieht. Wenn man aus dieser Organisation austritt, muss man keine Kirchensteuer mehr zahlen. Das bedeutet aber nicht, dass man aus der eigentlichen Kirche, die in Pfarrei und Bistum organisiert ist, ausgetreten ist.

Hat ein Kirchenaustritt Auswirkungen auf die Sakramente?

Nein, das sind voneinander vollkommen getrennte Fragen. Die Mitgliedschaft in der staatskirchrechtlichen Körperschaft hat mit den Sakramenten nichts zu tun.

Darf ich nach einem Kirchenaustritt den Gottesdienst besuchen?

Ja, denn man ist ja nur aus der Kirchgemeinde, nicht aus der eigentlichen Kirche ausgetreten.

Kann ich nach einem Kirchenaustritt in einer Kirche heiraten?

Wenn man auf anderem Weg als über die Kirchensteuer (durch eine Spende an den Solidaritätsfonds des Bistums Chur, s. unten) die eigentliche Kirche finanziell unterstützt hat, ist das ohne weiteres möglich.

Wird nach einem Kirchenaustritt ein Priester meine Beerdigung durchführen?

Wenn man auf anderem Weg als über die Kirchensteuer (durch eine Spende an den Solidaritätsfonds des Bistums Chur, s. unten) die eigentliche Kirche finanziell unterstützt hat, ist das ohne weiteres möglich.

Darf ich nach einem Kirchenaustritt noch an der Kommunion teilnehmen?

Wenn man auf anderem Weg als über die Kirchensteuer (durch eine Spende an den Solidaritätsfonds des Bistums Chur, s. unten) die eigentliche Kirche finanziell unterstützt hat, ist das ohne weiteres möglich.

Was ist der Solidaritätsfonds des Bistums Chur?

Jeder Katholik soll die Kirche finanziell unterstützen. Wer das nicht über die Kirchgemeinde tun will, kann einen frei gewählten Beitrag an den Solidaritätsfonds des Bistums Chur einzahlen.

Solidaritätsfonds der Diözese Chur
Hof 19
7000 Chur
Pc-Kto. 85-123021-3

Gibt es noch in anderen Bistümern solche Solidaritätsfonds?

Die anderen Bistümer in der Deutschschweiz haben auch so einen Fonds. Die entsprechenden Angaben finden sich auf deren Websiten.

Was macht die Kirche mit dem Geld im Solidaritätsfonds?

Das Bistum Chur unterstützt seelsorgliche Initiativen, die von den Kirchgemeinden nicht unterstützt werden.

Wie hoch ist der Beitrag, den man in den Solidaritätsfonds einbezahlen sollte. Was wird etwa erwartet?

Es ist jedem Katholiken freigestellt, wie viel er geben möchte. Die eigentliche Kirche kennt keine Tarife, anders als die Kirchgemeinde, welche die Kirchensteuer nach Massgabe der Steuererklärung erhebt.

Wird der Betrag monatlich oder jährlich einbezahlt?

Es reicht eine jährliche Einzahlung. Man erhält eine Bescheinigung. So kann man gegebenenfalls beweisen, dass man zu Recht am Leben und an den Gottesdiensten der Kirche teilnimmt.

Erhalte ich für meinen Beitrag eine Quittung, damit ich in der Steuererklärung einen entsprechenden Abzug geltend machen kann?

Spenden an religiöse Organisationen sind in der Regel nach der Gesetzgebung der Kantone nicht steuerabzugsberechtigt.