Politik statt Recht: Der Ordre public in der bunten Gesellschaft

Der nachfolgende Artikel basiert auf einem Referat, das der Verfasser kürzlich im Rahmen einer Tagung der SVP des Kantons Zürich zum Thema „Fremde Kulturen, neue Religionen, andere Gesetze“ hielt. Es geht um die schwindende Bereitschaft unseres Staates zur Durchsetzung seines Rechts gegenüber Personen aus fernen Kulturkreisen. Politik statt Recht: Der Ordre public in der bunten Gesellschaft weiterlesen

Soll der Bund die Kinderbetreuung subventionieren?

JA Gestützt auf Artikel 116 der Bundesverfassung kann und soll der Bund Kinderbetreuung subventionieren. Aber nicht nur der Bund, die öffentliche Hand grundsätzlich. Denn sie ist es, die nebst den Arbeitgebern am meisten davon profitieren. Mehrfach bestätigt ist, dass jeder in die ausserfamiliäre Kinderbetreuung investierte Franken um ein Mehrfaches zurückkommt, etwa durch höhere Steuererträge oder tiefere Sozialleistungen.

 

Der Bund hat bis jetzt Anstossfinanzierung betrieben. Dadurch wurden in den letzten 14 Jahren rund 55’000 Betreuungsplätze geschaffen. Die meisten sind auch nach dem Wegfall der Bundessubventionen noch vorhanden. In der Sondersession wurden weitere knapp 100 Millionen Franken für fünf Jahre bewilligt. Dieses Geld wird dann ausbezahlt, wenn Modelle für Ferienbetreuung oder Betreuungszeiten die auch Schichtarbeitenden (Polizistinnen, Detailhandelsangestellte etc.) besser entgegen kommen, entwickelt werden. Ebenso können Tagesschulmodelle unterstützt werden. Geld vom Bund bekommt auch, wer Konzepte erarbeitet, die die Elternbeiträge senken.

 

Denn Zuwanderung dämpfen und einen Beitrag an die Behebung des Fachkräftemangels leisten, bedeutet, dass Eltern möglichst mit einem hohen Pensum im Job bleiben. Doch die Arbeit muss sich auch für die Eltern lohnen. Deshalb müssen vor allem die Elternbeiträge für den Mittelstand günstiger werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss besser funktionieren als heute. Darum kommen alle, die davon einen Nutzen haben, nicht darum herum, sich in irgendeiner Form auch an den Kosten zu beteiligen. Und einen Nutzen haben die öffentliche Hand, die Arbeitgeber und dazu die Eltern.

Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP), Volketswil

NEIN Man beachte zunächst die erhellende Wortwahl der Frage: Die Rede ist von «subventionieren». Es geht also darum, dass der Staat jemandem Geld gibt, das er zuvor jemand anderem weggenommen hat. Von «Anschubfinanzierung» spricht nur noch, wer damit zum Ausdruck bringen will, dass so lange finanziert werden soll, bis die süssen Kleinen dereinst ihren Rollator vor sich herschieben.

 

Auch mit demokratischen Mitteln darf der Staat nicht zu einem Selbstbedienungsladen verkommen. Und vergessen wir nie: Ein Staat, der alles geben kann, kann auch alles wieder wegnehmen. Wäre es das eigene Geld, mit dem sich die Mehrheit der National- und Ständeräte so spendabel zeigt, wäre nichts einzuwenden. Doch wenn man schon als Steuerzahler zur Kasse genötigt wird, wünschte man sich wenigstens eine gute Begründung. Menschen ein bestimmtes Familienmodell zu ermöglichen, zeugt nicht a priori von Grossherzigkeit, wenn Dritte dafür bezahlen müssen. Es heisst, der Staat habe ein Interesse daran, die Vereinbarung von Beruf und Familie zu vereinfachen. Warum? Warum soll ich für die Wünsche anderer bezahlen, sofern dies nicht, wie beispielsweise die Landesverteidigung, eindeutig im allgemeinen Interesse liegt? Wann wurden Eigeninitiative und Eigenverantwortung abgeschafft? Habe ich etwas verpasst?

 

Seit 1990 ist die Verschuldung alleine des Bundes um über 180 Prozent angestiegen. Pro Kopf um fast 60 Prozent, während die Bevölkerung um 20 Prozent wuchs. Die Kinder, um die es angeblich geht, werden Schulden erben. Was Familien angeblich Freiheit verschaffen soll, bindet sie in Wahrheit näher an den Staat. Macht sie von ihm abhängig.

Nationalrat Claudio Zanetti (SVP), Gossau ZH

Aus dem „Zürcher Oberländer“ vom 10. Mai 2017.

 

Ein Chaos, wo es keines geben dürfte

Man mag von Datenschutz halten, was man will. Man mag ihn als „Täterschutz“ kritisieren oder ihn als Menschenrecht preisen. Folgendes dürfte jedoch als ausgemacht gelten: Die erfassten Daten müssen der Wahrheit entsprechen. Weiter sind gelöschte Daten von rechtsanwendenden Behörden auch als gelöscht zu betrachten. Und schliesslich kann es nicht von Letzteren abhängen, ob der Datenschutz Beachtung findet, oder eben nicht. Auch wer das Recht durchzusetzen hat, ist ans Recht gebunden. Das zeichnet den Rechtstaat aus. Ein Chaos, wo es keines geben dürfte weiterlesen