Wenn Richter sich zum Verbrecher gesellen

Nicht nur in Mailand, Paris und New York wird Mode gemacht. Auch in unseren Gerichten wird Modeströmungen folgend geurteilt. Im Moment herrscht gerade Konsens, Härte zu zeigen, wenn es ums Autofahren geht. Und auch bei Delikten gegen die korrekte Gesinnung zeigt sich die Justiz in der Regel unerbittlich. Der Anstieg der Gewaltdelikte hingegen, insbesondere bei den von Jugendlichen begangenen, macht kaum Eindruck. Bestenfalls diskutieren die Experten über Erhebungsmethoden und die Würdigung des Migrationshintergrunds.

Fahrlässige Tötung? 1000 Franken Busse. Als einschlägig bekannter Rowdy einen Fussballfan zum Krüppel geschlagen? Ein Jahr Gefängnis. Zu zweit einen Passanten niedergeschlagen und verletzt auf die S-Bahn-Geleise gestossen? Bedingte Geld- und Freiheitsstrafen. Eine 81-jährige Rentnerin mit Fusstritten übel zugerichtet und ihr Geld und eine Perlenkette gestohlen? In Zürich ein Tag Untersuchungshaft.

Fast täglich werden wir mit Gerichtsurteilen konfrontiert, die oft nur schwer nachvollziehbar sind. Natürlich fehlen uns jeweils die detaillierten Akten, die einem Gericht zur Verfügung stehen, doch braucht man kein Jurist zu sein, um zu merken, dass Manches nicht mehr stimmt. Immer wieder muss man sich doch fragen: „Ja, was hätte der Täter denn sonst noch alles anstellen müssen, um die im Strafgesetzbuch vorgesehene Höchststrafe zu erhalten?“

Wer es wagt, an der bisweilen grotesk anmutenden Täterverhätschelung Kritik zu üben, dem wird Tabubruch zur Last gelegt. So kritisiert beispielsweise der hardcore-linke Marcel Niggli, dass normal linke Strafrechtler wie Daniel Jositsch und Martin Killias unsere Kuscheljustiz kritisieren und damit angeblich ins gleiche Horn blasen wie die SVP. Der gleiche Niggli, der jemanden, der „Neger“ anstatt „Schwarzer“ sagt, am liebsten auf dem Scheiterhaufen der politischen Korrektheit verbrennen würde, findet es völlig in Ordnung, dass einer für eine Vergewaltigung nicht ins Gefängnis muss, wenn der Druck, den er auf das Opfer ausgeübt hat, bloss psychischer Natur war.

Immerhin dürfen wir also erfreut zur Kenntnis nehmen, dass es eine lernfähige Linke gibt, die einen Lösungsansatz nicht alleine schon deshalb ablehnt, weil er im Ruche der SVP-Politik steht. Zu überraschen vermag dieses sich abzeichnende Umdenken allerdings nicht. Zu offensichtlich ist das Versagen der von der 68er-Generation vorangetriebenen Politik auch im Bereich des Strafrechts und der Strafverfolgung. Der Gedanke der Resozialisierung und das Abwälzen der persönlichen Verantwortung auf gesellschaftliche Umstände haben dazu geführt, dass fast vergessen gegangen ist, dass eine Strafe in erster Linie eine Bestrafung zu sein hat. Für Resozialisierung bleibt auch dann noch Platz.

Das Recht will immer einen bestimmten Idealzustand schaffen oder diesen schützen. Das Strafrecht tut dies, indem es einerseits vor Straftaten abschreckt und andererseits begangenes Unrecht sühnt. Es hat aber noch eine andere wichtige Funktion: Es schafft Ordnung. Es ist der Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen. Umso schlimmer ist es, wenn die Rechtsprechung nicht mehr als gerecht und nachvollziehbar empfunden wird, denn im Zuge dieser Entwicklung geht der Gemeinsinn verloren und die Menschen wenden sich vom Staat ab.

Wie heisst es im zweiten Teil von Goethes Faust so treffend? „Der Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Erschienen in der Berner-Zeitung vom 4. April 2009

Ein Gedanke zu „Wenn Richter sich zum Verbrecher gesellen“

  1. Dazu erreichte mich folgender Kommentar:

    Guten Tag Herr Zanetti,
    Sie haben mit Ihrer heutigen Kolumne vollständig recht. Danke für Ihre sehr berechtigte Kritik an unseren Gerichten. Es sollte unbedingt von der Politik her etwas dagegen geschehen; es kann doch nicht sein, dass sich die ehemaligen aber immer noch agierenden 68er unsere Gesellschaft immer wieder links beeinflussen.
    Gefährliche Täter und erst recht Wiederholungstäter müssen in aller Schärfe verurteilt werden. Und Asylanten oder nicht eingebürgerte Ausländer müssen sofort aus unserem Land ausgewiesen werden können.
    Ein besonderes Augenmerk müssten gerade die Richter auf die Tatsache richten, dass von einer anderen Kultur auch ein anderes Recht als das unsrige beachten und sogar durchsetzen will: die Scharia. Auch wenn sie, die Moslems immer mehr werden, heisst es für diese Leute: ihr müsst euch an unsere Gesetze halten und wenn das nicht in eure Kultur passt, dann müsste ihr eben dahin zurückgehen, wo solche Rechte eben gelten. Ist das nicht eine hochaktuelle Angelegenheit? Nicht nur für die Richter, sondern auch für unsere Politiker?

    Mit freundlichen Grüssen

    M. C., Gunten.

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