Einige Fakten zum Covid-Gesetz

Covid-Gesetz und Zertifikat etablieren eine Schein-Normalität und eine Schein-Freiheit, die unserer Gesellschaft und Wirtschaft schaden. Wenn wir jetzt nicht Nein sagen, werden die teilweise willkürlichen und unverhältnismässigen Massnahmen zu einem Schrecken ohne Ende.

Lesen Sie hier unser Factsheet.

Das Covid-Zertifikat schafft eine medizinisch und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Zweiklassengesellschaft:

Gefährliche Schein-Sicherheit: es bringt ungetestete Geimpfte, die nachweislich auch Virusträger sein können, in einen unsicheren Raum mit getesteten Genesenen und Gesunden.

Widersinniger, indirekter Impfzwang für junge Menschen: obwohl diese gemäss Statistik fast nicht gefährdet sind, haben sie kaum Alternativen zur Impfung, da sie sich die Tests nicht leisten können.

Indirekter Impfzwang auch für bereits doppelt Geimpfte: Israel zeigt dies anschaulich – dort haben am 3.10.2021 mehr als 2 Millionen doppelt geimpfte Israeli ihre Freiheiten auf einen Schlag wieder verloren und müssen nun eine 3. Impfung absolvieren. Da die Impfungen nur rund 6 Monate wirken, wird durch das Zertifikat ein indirekter Zwang zu dauerhaften, staatlich (und nicht ärztlich) verordneten Auffrisch-Impfungen geschaffen. Nachdem die Impfungen keine sterile Immunität erzeugen und damit die Übertragung nicht zuverlässig verhindern, macht dies angesichts der tiefen Gefährdung insbesondere für junge Menschen wenig Sinn.

Ungeimpfte und Genesene werden diskriminiert: es kommt zu einer Spaltung der Gesellschaft.

Kontrolle: Das Zertifikat schafft einen ersten Schritt hin zu einer elektronischen Massen-Überwachung der gesamten Bevölkerung.

Ermächtigung des Bundesrates: Der Bundesrat erhält durch das Gesetz zu viel beliebig frei definierbare Macht zur Verhängung von Pandemie-Massnahmen.  Mit der Aktivierung der erweiterten Zertifikatspflicht hat er bereits bewiesen, dass er sich weder an die eigenen Versprechungen vom April des Jahres, noch an die selbst vorgegebenen Kriterien bzw. Schwellenwerte für Massnahmen verschärfungen hält. Auch wenn vereinzelte Bestimmungen wieder auslaufen, gelten die umfassenden Befugnisse des Bundesrates gemäss Artikel 1 bis Ende 2031, also zehn Jahre.

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