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Bundesrat: Volkswahl statt Klüngelei

Es wird immer wieder behauptet, jedes Volk habe die Regierung, die es verdient. Wenn ich an unseren Bundesrat denke, wächst in mir allerdings die Überzeugung, dass dies nicht stimmen kann. Das Schweizervolk kann nichts für seine Regierung. Es ist die Vereinigte Bundesversammlung, die den Bundesrat wählt. Doch leider erweist sich diese ihrer Verantwortung, «die Besten und Wägsten» zu wählen, in zunehmendem Masse als nicht gewachsen. Bundesratswahlen sind zu einem unwürdigen Spektakel geworden, dessen Regeln laufend den gerade aktuellen Bedürfnissen der Spielmacher angepasst werden. Dass es gar nicht um ein Spiel geht, wird verdrängt.

 

All unsere National- und Ständeräte haben einen feierlichen Eid oder ein Gelübde geleistet, wonach sie die Pflichten ihres Amts gewissenhaft erfüllen wollen. Doch wie steht es um die Gewissenhaftigkeit bestellt, wenn die Hälfte des Parlaments für einen Mann stimmt, der nur wenige Minuten zuvor unmissverständlich erklärt hatte, dass er als Kandidat gar nicht zur Verfügung steht? Oder wie gewissenhaft ist eine Partei, die zwar einen eigenen Kandidaten ins Rennen schickt, ihm aber nicht eine einzige Stimme gibt? Und wie gewissenhaft ist es schliesslich, den einzigen Bundesrat mit Unternehmerqualitäten ohne sachliche Begründung handstreichartig aus dem Amt zu putschen?

 

Kein Wunder liegt das Ansehen der Politik danieder. Sie hat versagt. Die Verschuldung (Steuern von morgen) des Bundes hat sich seit 1990 auf über 130 Milliarden Franken mehr als verdreifacht. Die Ausgaben steigen so ungebremst wie die Krankenkassenprämien. Die Sozialwerke müssten dringend saniert werden. Die Zahl der Asylgesuche steigt wieder an. Unsere selbstständige Stromversorgung ist nicht mehr sichergestellt. Die beste Armee der Welt jagt Piraten und Zecken. Der Fluglärmstreit mit Deutschland harrt einer Lösung. Deutschland betrachtet uns als Untertanengebiet. Die USA machen der UBS und dem Bankkundengeheimnis den Garaus, und selbst Libyen tanzt uns auf der Nase herum. Wir stecken mitten in der grössten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten. Die Aussichten sind düster. – Und wir diskutieren darüber, ob ein bestimmter Möchtegern-Bundesrat Romand ist. Was der Mann kann, scheint niemanden zu interessieren.

 

Es braucht Männer und Frauen in der Landesregierung, die gewillt sind, Probleme anzupacken und zu lösen, anstatt sie zu verwalten oder mit Geld zuzuschütten. Das heutige Wahlsystem ist denkbar ungeeignet, solche Leute ins Amt zu befördern. Das verhindert ein Klüngel, der sich krampfhaft an die Macht klammert und nur zwei Ziele verfolgt: Er will in die EU, und er will der SVP schaden. Das ist zwar mager als Programm, scheint aber der Mitte-links-Mehrheit zu genügen. 

Aus der Zeit , als die Sozialdemokraten noch um Einfluss kämpfen mussten und nicht einfach in den Institutionen verfetteten, stammt die Idee, den Bundesrat – wie die Regierung in sämtlichen Kantonen – direkt vom Volk wählen zu lassen. Zweifellos würde dieser dadurch an Ansehen gewinnen. Er verlöre die Abhängigkeit vom Parlament und wäre nur noch dem Volk gegenüber verantwortlich. Parteikalkül würde zurückgestellt. Auf diese Weise würden Magistraten gewählt, die wieder für die Schweiz und die Schweizerinnen und Schweizer einstehen. Und auch wenn die Sitze der lateinischen Schweiz garantiert sind, müssten wir nicht mehr darüber diskutieren, ob ein Kandidat im Kindergarten deutsch oder französisch geredet hat. Das wäre nicht schlecht, oder?

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 04.07.2009

Aus Erfahrung klug werden

Es musste ja soweit kommen. Es braucht ganz offensichtlich Tote und Verletzte und den dadurch ausgelösten medialen Druck damit auch Sozialdemokraten und andere weltfremde Fantasten, zu Einsichten gelangen, die für verantwortungsbewusste und realitätsbezogene Menschen längst Binsenwahrheiten sind. Es brauchte ganz offensichtlich einen im Ausland verübten kriminellen Akt von Volksschülern, um die für die Volksschule verantwortliche Magistratin zur Einsicht zu bringen, dass eine Schulleitung über Vorstrafen ihrer Schüler informiert sein sollte. Bisher war Datenschutz ein linkes Dogma. Eine Heilige Kuh. Und der Persönlichkeitsschutz von Kriminellen wurde zu einem der höchsten Rechtsgüter erhoben.

Ohne die grotesken Missbrauchsfälle im Sozialwesen würden sich die Linken heute noch gegen Sozialdetektive und Kontrollen sperren und behaupten, alleine schon der Betrugsverdacht sei menschenverachtend. Auch über die Frage, ob der Datenschutz möglicherweise die falschen Rechtsgüter schütze, würde nicht einmal diskutiert.

Ohne die krassen Fälle der von der SVP seit Jahren angeprangerten Jugend- und Ausländerkriminalität würden die schöngeistigen Weltverbesserer heute noch bestreiten, dass wir in diesem Bereich überhaupt ein Problem haben.In der heilen Welt der Sozialdemokraten gibt es keine bösen Menschen, die für ihre Taten verantwortlich sind, sondern nur Opfer der Gesellschaft. Und Opfer darf man natürlich nicht bestrafen. Sie sind bereits genug bestraft. Opfer der Gesellschaft haben vielmehr einen Anspruch auf Resozialisierung. Diese Zersetzung von Recht und Gerechtigkeit nahm ihren Anfang in der Pervertierung der Sprache. So war der Schutz der Persönlichkeit von Verbrechern plötzlich wichtiger als das Sühnen ihrer Taten. Namen durften plötzlich keine mehr genannt werden. Selbst unsere Vorstösse, die wir hier als gewählte Volksvertreter einreichen, fallen mittlerweile der Zensur zu Opfer. Und wer im Zusammenhang mit zwei von der Interpol gesuchten albanischen Verbrechern auf das das „mutmasslich“ verzichtete, sieht sich einem solchen medialen Sperrfeuer ausgesetzt, dass plötzlich nicht mehr klar ist, wer eigentlich der Verbrecher ist. Doch auch im Vollzug hat die politische Korrektheit längst ihren Niederschlag gefunden. Man redet heute nicht mehr von „Gefängnis“, sondern von „Massnahmenzentrum“. Das tönt viel netter. Und wer sich unser MZU einmal aus der Nähe betrachtet, hat den Eindruck, es handle sich um einen Country-Club. Kann es da verwundern, dass unserem Strafvollzug die abschreckende Wirkung abhanden gekommen ist?

Wer als vorbestrafter Jugendlicher ohne Grund einen wehrlosen Menschen spitalreif schlägt, ja um ein Haar umbringt, oder wer – unter Missachtung des Vermummungsverbots, angeblich als Racheakt gegen die Polizei – in einem Saubannerzug in der Stadt Zürich Autos anzündet und Schaufenster einschlägt, empfindet die Zürcher Justiz, die Strafverfolg und den -vollzug offensichtlich als Lachnummer. Und er hat Recht. Sie sind zur Lachnummer geworden. Und wir würden auch gerne lachen – wenn die Angelegenheit bloss nicht so todernst wäre.Die SVP erwartet von den Verantwortlichen nichts weiter, als dass sie ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir fordern ein Strafrecht, dessen Strafen von Delinquenten als Strafen verstanden werden, Richter, die strafen können, und eine Abkehr vom Kuschelvollzug.

Hopp Obwalden!

Wer ein Problem hat, hat zwei Möglichkeiten, dieses zu lösen: Er kann entweder um Hilfe betteln, oder versuchen, sich aus eigener Kraft aus seiner Lage zu befreien. Das kleine Obwalden hatte ein Problem und entschied sich für die Selbsthilfe. So wie Bern selbstverschuldet in die Liga der finanzschwachen Kantone abgestiegen ist, will man selbst den Aufstieg schaffen. Man senkte die Steuern und putzte sich für wohlhabende Personen heraus. Umgehend stellten sich erste Erfolge ein. Um gute Steuerzahler anzuziehen, soll nun die Möglichkeit geschaffen werden, einige Parzellen als „Zonen mit hoher Wohnqualität“ festzulegen. Dafür mussten sich die Innerschweizer von der inkarnierten Schwermut im Bundesrat sagen lassen, es betreibe „nichts anderes als Apartheid“. Der Genosse Infrastrukturminister muss wohl gerade einen Aussetzer gehabt haben oder so sehr mit Bloggen beschäftig gewesen sein, dass er etwas vergessen hat: Er selbst hat nämlich der Landesregierung die Genehmigung der neuen Obwaldner Bau- und Zonenordnung beantragt. Das ihm unterstellte Bundesamt für Raumentwicklung begrüsste die Richtplanfestlegungen sogar ausdrücklich als „Umsetzung der strategischen Leitideen des Kantons“. Man glaubt es kaum: Ausgerechnet Oberetatist Leuenberger, der landauf, landab nach mehr staatlichem Einfluss und stärkerer Kontrolle ruft, hat keine Ahnung, was in seinem Laden läuft. Wo er zuständig ist, wird weder kontrolliert noch geführt.

In einer Zeit grassierender Sozialisierung haben Eigeninitiative und -verantwortung einen schweren Stand. Wäre die Obwaldner Regierung nach Bern gepilgert und hätte dort gejammert und die hohle Hand gemacht, die „Solidarität“ des linken Klüngels wäre ihr sicher gewesen. Dieser liebt es nämlich, sich mit dem Geld anderer Leute grosszügig zu zeigen. Und wehe dem, der dieses System der Scheckbuchpolitik in Frage stellt. Als der Chef der Deutschen Bank, Joe Ackermann, kürzlich sagte, er würde sich schämen, wenn er öffentliche – also von den Steuerzahlern erarbeitete – Gelder in Anspruch nehmen müsste, wurde er dafür beinahe gesteinigt. Und Leuenbergers Parteifreund Steinbrück nötigte die Banken geradezu zur Inanspruchnahme der angebotenen Hilfe.

Natürlich wissen auch Sozialdemokraten, dass staatliche Konjunkturprogramme so gut wie nichts bringen. Es geht ihnen auch nicht darum „der Wirtschaft“ zu helfen. Sie wollen deren stärkere Anbindung an den Staat. Sie wollen nicht weniger, sondern mehr Staat und sind gerne bereit, dafür die Freiheit zu opfern. Dieses Credo verbindet die Sozialisten Leuenberger und Steinbrück, denen man nicht einmal verübeln kann, dass sie sozialistische Politik betreiben. Diese beruht auf der Idee, Gerechtigkeit sei dann hergestellt, wenn alle gleich sind. Wenn sie sich gleichviel – oder zutreffender: gleichwenig – kaufen können. Dementsprechend wird als ungerecht empfunden, wenn einer mehr hat als der andere. Ob er dafür mehr gearbeitet hat, ist unerheblich. Ein Einwand, der nur stört auf dem Weg zur totalen Gleichheit.

Um ja nie für irgendetwas verantwortlich zu sein, lehnen Sozis das Prinzip der Eigenverantwortung ab. Verantwortlich ist für sie immer das Kollektiv, die Gesellschaft. Dabei haben sich in der Geschichte Gesellschaftsformen, die auf Eigenverantwortung statt auf Neid und Missgunst basieren, durchwegs als überlegen erwiesen. Genau diese Einsicht hat sich in Obwalden durchgesetzt. Das verdient Lob. Mögen sich Scharen von Millionären in diesem tapferen Kanton niederlassen und all diejenigen, die noch immer den falschen Signalen lauschen, alt aussehen lassen.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 30. Mai 2009

Steuerstreit zu Lasten unserer Sozis

In Deutschland ist Wahlkampf. Es finden also bald Wahlen statt. Das sollte uns eigentlich froh stimmen. 20 Jahre nach dem Zusammenbruch der zweiten deutschen Diktatur innerhalb der letzten hundert Jahre werden immer noch regelmässig Wahlen abgehalten. Zwar ist die Sache mit dem Kaiser noch immer nicht ganz überwunden, aber immerhin: Es wird gewählt.

Nach der Wahl wird eine Regierung gebildet, und momentan sieht es nicht so aus, als würden die Sozialdemokraten daran beteiligt sein. Zu schlecht sind ihre derzeitigen Umfragewerte. Die SPD dümpelt um ihren historischen Tiefstand herum. Nicht einmal für „rot-rot-grün“ würde es derzeit reichen. Da ist es nur normal, dass man um jeden Prozentpunkt kämpft. Und wenn es zu einem brauchbaren Konzept, geschweige denn einer klaren Strategie, die dem eigenen Land zum Wohle gereichen würde, nicht reicht, flüchtet man sich auf das Feld der Aussenpolitik und sucht nach einem Feindbild. Genosse Steinbrück hat sein Feindbild gefunden: Es ist die Schweiz. Und da sich Deutschland noch nie gross um die Souveränität anderer Staaten kümmerte, will er sie mit „Zuckerbrot und Peitsche“ gefügig machen.

Ohne Zweifel wird Steinbrücks Partei von diesen Ausfällen profitieren. Schon in der Vergangenheit konnten deutsche Politiker immer damit punkten, dass sie Minderheiten für eigene Probleme verantwortlich machten. Entweder behaupteten Sie, man stehe ihnen vor der Sonne, oder sie setzten sich gegen „innere Schädlinge am deutschen Volkskörper“ zur Wehr. Die Möglichkeit, selbst für das eigene Schicksal verantwortlich zu sein, wird nicht in Betracht gezogen. Immer sind andere die Bösen.

Etwas Gutes hat die ganze Angelegenheit trotzdem: Während die deutschen Sozis profitieren, werden unsere verlieren. Die Schweizer mögen es nämlich nicht besonders, von den Deutschen angegriffen und beleidigt zu werden, und die hiesigen Sozialdemokraten werden nicht müde zu betonen, dass sie im Grunde das Gleiche wollen – das Ausschalten des Steuerwettbewerbs. In Ihrem Brief an ihre deutschen Genossen monieren sie denn auch nur den Stil der Anwürfe. Dass dieses Schreiben bis heute keiner Antwort gewürdigt wurde, zeugt zudem nicht gerade von grossem Gewicht der SP im Rahmen der sozialistischen Internationale.

Hilfe, wir verdummen!

Erziehung ist den Linken seit jeher ein wichtiges Anliegen. Schon der Grosse Vorsitzende Mao sagte: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“ Gut ist Erziehung nach diesem Verständnis dann, wenn sie den politischen Zielen nützt. Es kann darum nicht früh genug damit begonnen werden. Am liebsten würden die Genossinnen und Genossen bereits Neugeborene im Rahmen der ausserfamiliären Kinderbetreuung mit den Segnungen des sozialistischen Nanny-Staates vertraut machen. Erziehung soll nicht mehr Sache der Eltern sein, sondern Aufgabe staatlicher Funktionäre.

Die Linke war sich der Bedeutung des Erziehungswesens voll bewusst als sie zum Marsch durch die Institutionen aufbrach. Dementsprechend brachte sie die kantonalen Erziehungsdirektionen als erstes unter ihre Kontrolle. Heute stellt die SP die stärkste Fraktion innerhalb der eidgenössischen Erziehungsdirektorenkonferenz, wo sie auf die tatkräftige Unterstützung durch die Vertreter der CSP, der Grünen und der Alternativen zählen kann. Und wohin die Mitteparteien tendieren, braucht der gebildeten Leserschaft der Berner Zeitung nicht eigens in Erinnerung gerufen zu werden. „Bildung ist unser wichtigster Rohstoff“, lautet der Kampfruf, dem der Refrain „Es braucht mehr Geld!“ folgt. Und dieses lässt in der Regel nicht lange auf sich warten. Nicht einmal über den Verwendungszweck wird noch gestritten, sondern bloss darüber, ob die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um drei oder sechs Prozent ansteigen sollen. Betonköpfen ist es naturgemäss egal, ob in Beton oder in Köpfe investiert wird.

Wo mittlerweile bereits ein simples Diktat praktisch als Menschenrechtsverletzung qualifiziert wird, weil damit ein unzulässiger Leistungsdruck ausgeübt werde, wo Noten verpönt sind und blinde Begeisterung herrscht, für alles, was unter dem Label „Bildung“ daherkommt, kann natürlich keine seriöse Erfolgs- oder Qualitätskontrolle stattfinden. Und wenn die Schweiz bei der PISA-Studie schlecht abschneidet oder die ETH eine Rangliste der Mittelschulen erstellt, so werden allenfalls die Erhebungsmethoden hinterfragt. Die Frage, ob wir das richtige tun, damit sich das Wissen unsere Schülerinnen und Schüler vergrössert und sie im Erwerbsleben erfolgreich bestehen können, wird als spiesserisch abgetan. Trotzdem, es gibt sie: Die Realität. Und diese kann sehr hart sein und die schönsten Ideologien wie Kartenhäuser zum Einsturz bringen.

„Der Markt und die Leute bestimmen, was angesagt ist, nicht der Künstler oder der Verleiher.“ Dieses Zitat war kürzlich auf der Website der BZ zu lesen. Es stammt von Philippe Täschler, dem Geschäftsführer des grössten Schweizer Kinobetreibers Kitag. Der Mann hat keinerlei politische Erwägungen zu berücksichtigen. Er will Geld verdienen und richtet sich darum nach den Wünschen seiner Kunden. Und da diese immer weniger in der Lage sind, einen Film in der Originalsprache zu geniessen, werden möglicherweise schon bald nur noch synchronisierte Fassungen angeboten. Das Lesen von Untertiteln wird als zu mühsam empfunden. Man will George Clooney sehen, aber Thomas Gottschalk hören. Lese- und Sprachkompetenz nehmen ab. Oder um es in der Sprache unserer Bildungsfunktionäre zu sagen: „Die Bildungsferne nimmt zu“. Und da faule Äpfel die gesunden anstecken und nicht umgekehrt, muss sich die ganze Gesellschaft nach den Analphabeten richten. Auch dafür haben die Linken einen treffenden Ausdruck: Harmonisierung. Harmonisieren lieben sie fast noch mehr als erziehen. Bei den Steuern nach oben, bei der Bildung nach unten. In jedem Fall falsch.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 2. Mai 2009

Ein Geschichtsbuch, das man gelesen haben muss

„Christoph Blocher – der konservative Revolutionär“ heisst die neue Biographie, die Weltwoche-Redaktor Markus Somm kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Wer die Schweiz gerne hat und sich für Zeitgeschichte interessiert, muss dieses ansprechend geschriebene Buch lesen.

Bisher war ich der festen Überzeugung, gute politische Literatur zeichne sich durch Kürze aus. Nun hat Markus Somm ein Buch geschrieben, das mich eines Besseren belehrte*. Auch wenn Somms Werk 528 Seiten umfasst, musste er vieles weglassen, was bestimmt auch noch interessant gewesen wäre. Der Vorwurf eines Redaktors des Tages-Anzeigers allerdings, der Abstieg des „rechten Revolutionärs“ sei ausgeblendet, ist abwegig und zielt ins Leere. Wie soll man einen Abstieg beschreiben, wo kein Abstieg ist?

Erosion des Freisinns

Streng genommen handelt es sich um ein Geschichtsbuch, in dem der Schweizer Ausnahmepolitiker Christoph Blocher eine zentrale Bedeutung innehat. Wer es liesst, erfährt viel über die Veränderungen, welche die Schweiz in den letzten 50 Jahren durchlebte. Ein Schwergewicht legt Somm dabei auf die Rolle der einst alles dominierenden FDP. Überzeugend beschreibt er, wie insbesondere der wichtige Zürcher Freisinn nach der Zäsur, die der Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks 1989 geschichtlich darstellt, keinen Tritt mehr fand.

Die so genannte „Affäre Kopp“ erachtet Somm bloss als äusseres Zeichen einer tief greifenden Verunsicherung innerhalb des Freisinns. Vieles, was zuvor als „ewig gültig“ betrachtet worden war, hatte plötzlich – scheinbar – keine Geltung mehr. Man glaubte, eine neue Epoche habe begonnen. Da war die Armee, einst ein Bollwerk der Bürgerlichen, von den Linken als „Heilige Kuh“ verspottet. Plötzlich musste sie ihre Existenz begründen und behaupten. Eine Volksinitiative verlangte gar die Abschaffung, und die Bürgerlichen hatten dem Argument der „Friedensdividende“, die es einzulösen gelte, wenig Brauchbares entgegenzusetzen. Zwar scheiterte das Volksbegehren, doch die Bereitschaft, für die Landesverteidigung einzustehen, hatte spürbar und auf Dauer Schaden genommen. Werte wie „Unabhängigkeit“ und „Neutralität“ verloren an Bedeutung.

Anstatt sich auf die Werte zu besinnen, die er seit der Gründung des Bundesstaates konsequent vertreten hatte, wandte sich der Freisinn immer mehr von der SVP ab und nahm in wichtigen Fragen abweichende Positionen ein. Dass sich die neuen Positionen dafür immer mehr mit denen des linken Lagers deckten, wurde in Kauf genommen, man versprach sich davon sogar Stärke gegenüber der SVP. Eine verhängnisvolle Fehlbeurteilung!

Die SVP und die anderen

In dieser Phase ohne klare politische Ausrichtung suchten immer mehr Politiker das Heil in der Anbindung an internationale Organisationen. Statt autonomer Verteidigung, die an der Landesgrenze beginnt, hiess es plötzlich, nur noch im Verbund mit anderen Staaten sei Sicherheit gewährleistet. Und plötzlich musste die Schweiz ihr Verhältnis zur EG, bzw. EU klären. Damit begann der Aufstieg von Christoph Blocher, der die SVP zu der mit Abstand stärksten Partei im Land machte, indem er sich dem Beitritt zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) widersetzte und dem politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und publizistischen Establishment eine empfindliche Niederlage bereitete.

Angenehme und spannende Lektüre

Somm versteht es, komplexe Zusammenhänge und Abläufe verständlich darzustellen. Geschickt verwendet er Anekdoten und kurze Geschichten, um Sachverhalte anschaulich darzustellen. So etwa, wenn er beschreibt, wie der frühere Besitzer der EMS-Werke, Werner Oswald, und sein Sekretär Christoph Blocher über den Gotthard an die Marignano-Schlachtfeier reisen und dabei über das Wesen der Neutralität diskutieren. Ein Thema, das Christoph Blocher sein Leben lang beschäftigt. Auch als Mitglied der Landesregierung setzte er sich entschieden gegen die Behauptung zur Wehr, der Bundesrat stehe „geschlossen“ zu „Schengen“.

Blocher der Unternehmer, Blocher der Regimentskommandant, Blocher der Politiker und Blocher als Bundesrat. All diese Aspekte werden eingehend analysiert und beschrieben. Somm zeigt, wie Christoph Blocher denkt und funktioniert, wie er Probleme angeht und Lösungen umsetzt. Der Leser erfährt, mit welcher Raffinesse es Bundesrat Blocher fertig brachte, festgefahrene Gesetzesrevisionen, wie beispielsweise das Gesetz über das Bundesgericht, einer Lösung zuzuführen, die alle Seiten zu befriedigen vermochte. Sogar die Linke war voll des Lobes. Umso unverständlicher ist es daher, weshalb schliesslich nichts unversucht gelassen wurde, um Christoph Blocher als Bundesrat zu stürzen.

Kritisch und doch anständig

Wie immer, wenn es um Christoph Blocher oder die SVP geht, setzt bei einem Grossteil der Schweizer Medienschaffenden der Verstand aus, und es regieren dumpfe Reflexe. Es gilt praktisch als ungeschriebenes Gesetz, dass man weder an Christoph Blocher noch an der von ihm massgeblich geprägten SVP ein gutes Haar lassen darf. Die Palette beginnt mit Verunglimpfungen bei der Titelsetzung, geht über eigentliche Hasskampagnen, und reicht bis zum Aufruf zum medialen Boykott. Markus Somm bildet in dieser Hinsicht eine löbliche Ausnahme. Er ist durchaus kritisch, doch bleibt er immer anständig und pflegt den Stil, den andere nur einfordern.

Bleibt zu hoffen, dass dem Buch ein grosser Erfolg beschieden ist. Das gibt Markus Somm die Gelegenheit, die Neuauflage seines Werks mit einem Personen- und Sachregister zu versehen.

 * Markus Somm: Christoph Blocher, Der konservative Revolutionär, 528 Seiten, illustriert, Appenzeller Verlag, 48 Franken.

Wenn Richter sich zum Verbrecher gesellen

Nicht nur in Mailand, Paris und New York wird Mode gemacht. Auch in unseren Gerichten wird Modeströmungen folgend geurteilt. Im Moment herrscht gerade Konsens, Härte zu zeigen, wenn es ums Autofahren geht. Und auch bei Delikten gegen die korrekte Gesinnung zeigt sich die Justiz in der Regel unerbittlich. Der Anstieg der Gewaltdelikte hingegen, insbesondere bei den von Jugendlichen begangenen, macht kaum Eindruck. Bestenfalls diskutieren die Experten über Erhebungsmethoden und die Würdigung des Migrationshintergrunds.

Fahrlässige Tötung? 1000 Franken Busse. Als einschlägig bekannter Rowdy einen Fussballfan zum Krüppel geschlagen? Ein Jahr Gefängnis. Zu zweit einen Passanten niedergeschlagen und verletzt auf die S-Bahn-Geleise gestossen? Bedingte Geld- und Freiheitsstrafen. Eine 81-jährige Rentnerin mit Fusstritten übel zugerichtet und ihr Geld und eine Perlenkette gestohlen? In Zürich ein Tag Untersuchungshaft.

Fast täglich werden wir mit Gerichtsurteilen konfrontiert, die oft nur schwer nachvollziehbar sind. Natürlich fehlen uns jeweils die detaillierten Akten, die einem Gericht zur Verfügung stehen, doch braucht man kein Jurist zu sein, um zu merken, dass Manches nicht mehr stimmt. Immer wieder muss man sich doch fragen: „Ja, was hätte der Täter denn sonst noch alles anstellen müssen, um die im Strafgesetzbuch vorgesehene Höchststrafe zu erhalten?“

Wer es wagt, an der bisweilen grotesk anmutenden Täterverhätschelung Kritik zu üben, dem wird Tabubruch zur Last gelegt. So kritisiert beispielsweise der hardcore-linke Marcel Niggli, dass normal linke Strafrechtler wie Daniel Jositsch und Martin Killias unsere Kuscheljustiz kritisieren und damit angeblich ins gleiche Horn blasen wie die SVP. Der gleiche Niggli, der jemanden, der „Neger“ anstatt „Schwarzer“ sagt, am liebsten auf dem Scheiterhaufen der politischen Korrektheit verbrennen würde, findet es völlig in Ordnung, dass einer für eine Vergewaltigung nicht ins Gefängnis muss, wenn der Druck, den er auf das Opfer ausgeübt hat, bloss psychischer Natur war.

Immerhin dürfen wir also erfreut zur Kenntnis nehmen, dass es eine lernfähige Linke gibt, die einen Lösungsansatz nicht alleine schon deshalb ablehnt, weil er im Ruche der SVP-Politik steht. Zu überraschen vermag dieses sich abzeichnende Umdenken allerdings nicht. Zu offensichtlich ist das Versagen der von der 68er-Generation vorangetriebenen Politik auch im Bereich des Strafrechts und der Strafverfolgung. Der Gedanke der Resozialisierung und das Abwälzen der persönlichen Verantwortung auf gesellschaftliche Umstände haben dazu geführt, dass fast vergessen gegangen ist, dass eine Strafe in erster Linie eine Bestrafung zu sein hat. Für Resozialisierung bleibt auch dann noch Platz.

Das Recht will immer einen bestimmten Idealzustand schaffen oder diesen schützen. Das Strafrecht tut dies, indem es einerseits vor Straftaten abschreckt und andererseits begangenes Unrecht sühnt. Es hat aber noch eine andere wichtige Funktion: Es schafft Ordnung. Es ist der Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen. Umso schlimmer ist es, wenn die Rechtsprechung nicht mehr als gerecht und nachvollziehbar empfunden wird, denn im Zuge dieser Entwicklung geht der Gemeinsinn verloren und die Menschen wenden sich vom Staat ab.

Wie heisst es im zweiten Teil von Goethes Faust so treffend? „Der Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher“. Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Erschienen in der Berner-Zeitung vom 4. April 2009

Willkür als Maxime

Der Kampf gegen staatliche Willkür ist die Raison d’être eines Rechtsstaates. Im Fall der Immunität von Lucrezia Meier-Schatz, Jean-Paul Glasson und Toni Brunner hat die Ungleichbehandlung der eidgenössischen Räte System.

In Bern gibt es für alles eine Lobby, nur nicht für Rechtsgleichheit und Gerechtigkeit, wie sich in der zurückliegenden Frühlingssession einmal mehr zeigte. Die Räte waren aufgerufen, über die Aufhebung der Immunität von drei Ratsmitgliedern zu befinden: Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP), alt Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP) und Nationalrat Toni Brunner (SVP). In allen drei Fällen ging es um Ereignisse im Zusammenhang mit der Arbeit einer Subkommission der natio-nalrätlichen Geschäftsprüfungskommission. Diese hatte die Aufgabe, einem fragwürdigen Einsatz eines Drogenhändlers als V-Mann durch die Bundesanwaltschaft nachzugehen und die Umstände des Rücktritts des dafür verantwortlichen Bundesanwalts abzuklären.

Die drei Fälle wurden höchst ungleich behandelt. Nur für Meier-Schatz und Glasson, denen der Staatsanwalt Amtsgeheimnisverletzung, einen Nötigungsversuch sowie die Bildung einer rechtswidrigen Vereinigung zur Last legte, beantragte er die Aufhebung ihrer Immunität. Aufgehoben wurde sie allerdings nur für Toni Brunner, der gar nicht belangt werden sollte.

Die Aufgabe, die Aufhebung von Toni Brunners Immunität zu beantragen, übernahm pflichtbewusst die Rechtskommission des Nationalrats. Sie habe zu diesem Zweck eine Güterabwägung vorgenommen, lässt sie uns wissen: Auf der einen Seite sei es darum gegangen, «das (öffentliche) Interesse an der Ahndung allfälliger Straftaten» zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite dürfe das (öffentliche) Interesse an einem «reibungslosen Ratsbetrieb, nicht durch missbräuchliche oder auf haltlosen Anschuldigungen beruhende Strafverfahren beeinträchtigt» werden.

In den Fällen «Meier-Schatz» und «Glasson» verzichtete die Kommission und danach das Plenum darauf, eine solche Güterabwägung vorzunehmen. Für sie öffnete man einen Notausstieg: Zwar sei der «Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit» eindeutig gegeben, doch gebe es «keinen Grund zur Annahme, dass die beiden Ratsmitglieder an dieser Medienkonferenz vorsätzlich eine Straftat begangen haben». Dies selbst dann, «wenn die eine oder andere Aussage im Nachhinein als unvorsichtig oder ungenau» erscheine. Diese Milde in der Beurteilung wurde Toni Brunner nicht zuteil. Es wurde eindeutig mit verschiedenen Ellen gemessen. Im Communiqué der Rechtskommission findet sich nicht einmal ein Hinweis darauf, dass es Bürgerpflicht ist, die Regierung von einer Verschwörung in Kenntnis zu setzen.

«Stimmengewirr» gemäss Protokoll

Diese Ungleichbehandlung ist ausschliesslich politisch zu erklären. Und das Recht politisch anzuwenden, heisst, es willkürlich anzuwenden. Dabei würde alleine schon die Tragweite der Vorwürfe gegen Meier-Schatz und Glasson zu einer seriöseren Untersuchung und Beurteilung zwingen. Es geht nämlich nicht nur darum, was die beiden in jener berühmten Medienkonferenz der GPK an Verdächtigungen und Insinuierungen – wissentlich und willentlich – in die Welt setzten. Es geht um die Gesamtheit der Machenschaften, die zum Sturz von Bundesrat Christoph Blocher in die Wege geleitet worden waren. Doch das ist offensichtlich unerwünscht.

Besser lässt sich kaum darstellen, was staatliche Willkür ist, und in konsequenter Weiterentwicklung seiner eigenen Rechtsprechung müsste das Bundesgericht auch Akte der Bundesversammlung auf Willkür überprüfen. In der Vergangenheit machte es sich unser oberstes Gericht in dieser Beziehung allerdings sehr einfach: So weigerte es sich beispielsweise, auf eine Stimmrechtsbeschwerde einzutreten, in der die Amtsführung von Nationalratspräsident Yves Christen (FDP) gerügt wurde. In der Absicht, die SVP zu demütigen und ihr einen ihr zustehenden Sitz am Bundesgericht zu verwehren, führte er zwei Wahlgänge durch statt einen, wie es das Ratsreglement vorschreibt. Sein Kalkül ging auf. Gewählt wurden die Kandidaten von FDP und CVP. Der freiwillige Parteienproporz wurde missachtet, die Untervertretung der SVP sogar noch verstärkt. Kritik an diesem Vorgehen wies er mit den Worten zurück, es stehe dem Parlament frei, das eigene Reglement nach Belieben zu interpretieren. Daraufhin herrschte gemäss Protokoll «Stimmengewirr».

Das Bundesgericht wollte nichts davon wissen, diesen Fall auf Willkür zu überprüfen. Wie bereits «ein kurzer Blick ins Gesetz zweifelsfrei» ergebe, führte es aus, stehe gegen Entscheide der eidgenössischen Räte gar kein Rechtsmittel zur Verfügung. Stimmt. Doch ein kurzer Blick ins Gesetz ergibt ebenso zweifelsfrei, dass es auch kein Beschwerderecht bezüglich Einbürgerungsentscheide der Stimmbürger gibt. Und ein Blick in die bundesgerichtliche Rechtsprechung ergibt schliesslich zweifelsfrei, dass die hohen Richter zu Lausanne genau ein solches Recht konstruiert haben, indem sie den Schutz vor staatlicher Willkür zum absoluten Grundrecht erhoben – und sich selbst zu den Kontrolleuren der Demokratie.

Wenn es dem Bundesgericht wirklich ernst wäre damit, unseren Staat und seine Bürger vor willkürlicher Rechtsanwendung zu schützen, müsste es auch Klagen gegen Willkürakte der Bundesversammlung zulassen. Warum soll ein Parlament davor geschützt sein, wenn dies sogar bei Entscheiden des Stimmvolkes, das wir hierzulande noch immer als Souverän bezeichnen, möglich ist?

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Erschienen in der Weltwoche Ausgabe 13/09

Dressierte Demokratie oder ein Putsch auf Samtpfoten

Mit einer parlamentarischen Initiative wird gegenwärtig versucht, das Initiativrecht massiv einzuschränken. Nur noch was die linke und politisch korrekte Parlamentsmehrheit für völkerrechtskonform hält, soll Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden. Das ist nichts anderes als die Aushöhlung der Demokratie, ein leiser Putsch. Besonders bedenklich ist der Umstand, dass sich ein Grossteil der Freisinnigen ins Lager der Putschisten geschlagen hat. Dressierte Demokratie oder ein Putsch auf Samtpfoten weiterlesen

Martin Bäumle als Parawissenschaftler

In der Frühlingssession der Eidgenössischen Räte gab der grünliberale Nationalrat Martin Bäumle Folgendes zu Protokoll: „Der drohende Klimawandel hat sich trotz dem für Laien gefühlten kalten Winter gemäss meinen Wissenschaftskollegen klar verschärft.“ Für einen Atmosphärenwissenschafter ist das eine bemerkenswerte Aussage. Eine behauptete Entwicklung als wahrscheinlicher zu betrachten als eine gefühlte, stellt eine Absage an den Empirismus dar, der seinen Schwerpunkt auf die Erfahrung und sinnliche Wahrnehmung legt und damit die Grundlage der modernen Wissenschaft bildet. Dass Bäumle zudem auf seine Wissenschafterkollegen verweist und keine eigenen Befunde vorlegen kann, verdeutlicht seinen Argumentationsnotstand. Ebenso störend für Bäumles politische Ansichten ist der Umstand, dass die beim US-Senat geführte Liste der Wissenschaftler, die der Treibhaushypothese ablehnend gegenüberstehen, bereits über 700 Namen umfasst. Darüber schweigt selbst der sonst so redselige Bäumle.