Archiv der Kategorie: Staat und Demokratie

Wenn die Linke bestimmt, wer zur Beschwerde legitimiert ist

Das Bundesgericht zu Lausanne – genauer die Bundesrichter Müller (CVP), Merkli (Grüne) und Zünd (SP) – sind nicht auf meine Beschwerde eingetreten, in der ich eine Verletzung der Gewaltentrennung durch den Zürcher Regierungsrat gerügt hatte. Letzterer hatte nämlich – unter dem Druck einer widerrechtlichen Kirchenbesetzung durch so genannte Sans-papiers – der Einsetzung einer Härtefallkommission zugestimmt, obwohl der Kantonsrat zuvor wiederholt gegenteilige Beschlüsse gefasst hatte.

Die Begründung des Bundesgerichts finden Sie hier: bger-urteil-hartefallkommission.pdf

In diesem Zusammenhang gab ich letzten Montag im Kantonsrat die folgende Erklärung ab:

„Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

Vor ein paar Tagen liess sich unser allseits geschätzter Justizdirektor im Tages-Anzeiger mit folgender Aussage vernehmen: „Jeder Entscheid einer Behörde ist anfechtbar.“ Und weiter: „Der Bürger soll sich bei einer unabhängigen Stelle wehren können, falls eine Behörde etwas in willkürlicher Art entscheidet. Das gehört zu den Grundsätzen unseres Rechtsstaats.“ Schliesslich könne man niemandem die Möglichkeiten des Rechtsstaats verwehren.

Es ging konkret um einen Betrüger, der zu insgesamt vier Jahren Gefängnis und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt worden war, und noch immer frei herumspaziert. Sie wissen ja: Die Möglichkeiten des Rechtsstaates…

Etwas völlig anderes ist es freilich, wenn sich ein Mitglied dieses Rates vor Bundesgericht dagegen zur Wehr setzt, dass sich die Zürcher Regierung mit der Einsetzung der so genannten Härtefallkommission über einen wiederholten Beschluss ebendieses Hauses hinweggesetzt hat. Der Regierungsrat ist zwar eine Behörde, und es liegt ein Entscheid vor. Doch ein Kantonsrat kann dagegen nach Ansicht des Bundesgerichts keine Beschwerde erheben, in der er die Verletzung der Gewaltentrennung rügt. Als Schweizer Bürger fehle ihm dazu die Legitimation.

Diese Rechtsverweigerung könnte natürlich auch daran liegen, dass es sich beim Beschwerdeführer nicht um einen Kriminellen handelt. Naheliegender ist allerdings die Vermutung, dass sich seine politischen Intentionen mit denen des Gerichts nicht decken und ein materielles Urteil vermieden werden sollte.

Hier, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wird es heikel. Eine politische Justiz ist eine gefährliche Justiz. Und all diejenigen, die sich nun freuen, sollten bedenken, dass sich politische Umstände auch ändern können.“

Was ist schon fair?

Es ertönt wieder einmal der Ruf nach Fairness. Ein bürgerliches Komitee fordert „faire Renten“ und will uns so die Senkung des Umwandlungssatzes für die Berechnung unserer Renten schmackhaft machen. Sind also tiefe Renten faire Renten? Oder sind Renten dann fair, wenn sie langfristig sicher sind? Und warum soll es bei Bananen umgekehrt sein? Warum gilt deren Preis dann als fair, wenn er höher als üblich ist? Ist nicht das fair, worauf sich zwei Parteien im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte einigen? Wie dem auch sei, angesichts der inflationären Verwendung der Begriffe „Fairness“ und „fair“ soll an dieser Stelle, einmal der Frage nachgegangen werden, ob diese Kampfbegriffe überhaupt ins Vokabular seriöser Politiker gehören.

Angenommen, ich müsste ein Wettrennen gegen Usain Bolt bestreiten. Wer um meine sportlichen Qualitäten weiss, ist bestimmt damit einverstanden, dass mir der Olympiasieger und Weltrekordhalter aus Jamaika der Fairness halber einen (grossen) Vorsprung einräumen müsste, damit wir die Ziellinie zumindest annähernd gleichzeitig überqueren würden. Es kann also sein, dass wir für faire Bedingungen, oder dem, was wir dafür halten, ganz bewusst Ungleichbehandlungen in Kauf nehmen, ja diese sogar schaffen.

Am lautesten wird Fairness von den Sozialdemokraten und ihren Verbündeten eingefordert. Sie sprechen allerdings auch synonym von (sozialer) Gerechtigkeit, wobei unter diesem Stichwort so ziemlich gegen jede Ungleichheit zu Felde ziehen. Wenn einer mehr verdient als der andere, so interpretieren sie dies reflexartig als Ungerechtigkeit und nicht etwa als Resultat unterschiedlichen Handlungsgeschicks, unterschiedlicher Ausbildung oder Leistung. Ausserordentliche Leistung ist ihnen ohnehin zuwider. Als Mittel dagegen haben sie eigens progressiv ansteigende Einkommenssteuern erfunden, was im Grunde eine Lenkungsabgabe gegen Arbeit ist. Ist das fair? Und ist das klug?

In Ihrem Kreuzzug gegen das Unrecht dieser Welt ersetzen die Sozis in der Regel altes Unrecht durch neues Unrecht. Zum Beispiel in der Schule, wo sie die schwachen Schüler durch die „Bildungsfernen“ ersetzten. Ein unsäglicher Begriff, der klar machen soll, dass lediglich widrige äussere Umstände für die schlechten Noten verantwortlich sind. Da hilft natürlich alles Lernen nichts, nur noch staatlicher Geldsegen, und, als hätte jemals ein gesunder Apfel einen kranken angesteckt, werden die schwachen Schüler in Klassen gesteckt, in die sie von ihren Fähigkeiten her ganz einfach nicht gehören. Und kein Genosse stört sich daran, dass diese Zwangsintegration gegenüber dem starken und leistungswilligen Schüler im höchsten Masse unfair ist. Empörung wird erst dann wieder laut, wenn sich zeigt, dass „bildungsnahe“ Eltern ihren Kindern, bei den Hausaufgaben helfen oder sogar Nachhilfestunden finanzieren. Das sei unfair heisst es dann aus der linken Ecke, denn schliesslich seien bildungsferne Eltern insbesondere wegen ihres „Migrationshintergrunds“ dazu nicht in der Lage. Und zur Abhilfe wird – ganz im Sinne radikaler sozialistischer Gleichmacherei – die Abschaffung der Hausaufgaben empfohlen. Dass die Umsetzung dieses Vorschlags ausnahmsweise nichts kosten würde, vermag allerdings nicht darüber hinwegzutäuschen, dass das Bildungsniveau dadurch noch tiefer sinken würde.

Jemand sollte den Genossinnen und Genossen sagen, dass die Welt, ja die Natur, nicht fair ist. Das gilt es, so zu akzeptieren. Es gibt nun einmal Ungerechtigkeiten, die nicht der Gesellschaft angelastet werden können, und die sich nicht durch Umverteilen von Geld beseitigen lassen. Die Menschen sind nun einmal unterschiedlich gescheit, unterschiedlich stark, unterschiedlich alt, unterschiedlich schön und unterschiedlich sympathisch. Und das ist gut so. Daran kann zum Glück auch die Politik nichts ändern.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 6. März 2010

Teure Solidarität

Dass es auch die NZZ normal findet, dass die angebliche „Solidarität“ der Schengen-Staaten mit der Schweiz nicht gratis sei, vermag nicht zu überraschen. Schliesslich waren es vor allem freisinnige Politiker, die ihre Begeisterung darüber kaum zu zügeln vermochten, dass sich Staaten, die von sich behaupten Rechtsstaaten zu sein, an Verträge halten.

Nichts anderes ist nämlich passiert. Die Schweiz hat sich vertragskonform verhalten, als sie Vertretern der libyschen Nomenklatur die Einreise verweigerte, und sie durfte nach Treu und Glauben darauf vertrauen, dass der Schengen-Vertrag auch von den anderen Unterzeichnerstaaten eingehalten wird. Oder haben wir es mit derart unsichere Kantonisten zu tun, dass diese mit Geldzahlungen dazu gebracht werden müssen, sich an Vereinbarungen zu halten?

Wie dem auch sei, von Solidarität kann jedenfalls keine Rede sein. Genau so wenig, wie man bei einem Mietvertrag von einer Solidarität der Vertragsparteien reden würde, wenn der Vermieter das Objekt zu Verfügung stellt, und der Mieter pünktlich die Miete bezahlt.

Eine vollkommen andere Frage ist freilich, ob ein Staat das Recht haben soll, darüber zu bestimmen, wer sich auf seinem Territorium aufhalten darf. Ein Staat, der auf dieses Recht verzichtet, verzichtet auf den Kerngehalt seiner Souveränität. Und wenn es nach dem Vertrag zu Schengen tatsächlich nicht möglich sein sollte, dass die Schweiz einem libyschen Beduinenclan die Einreise verweigert, weil dadurch das Verhältnis Dritter mit dem „mad dog“ eine Störung erfährt, so ist der Vertrag schleunigst zu kündigen.

Die Regierung als Erfüllungsgehilfin der Verwaltung

Bei einer dermassen dominanten Verwaltung, die ganz einfach macht, was sie will, muss man sich fragen, ob wir uns wirklich auch noch eine Regierung leisten sollen.

Wer Schulden in Milliardenhöhe auf dem Buckel hat, sollte wenigstens den Anschein erwecken, er nehme die Situation ernst und gehe mit dem ihm anvertrauten Geld haushälterisch um. Nicht so im Kanton Zürich. Wenn die Verwaltung etwas will, setzt sie sich durch. Erst recht bei einem so schwachen Regierungsrat, deren Mehrheit uns in zwei Jahren wieder weiszumachen versucht, dass „vier gewinnt“.

Nicht einmal bei einer so untergeordneten Frage wie dem Logo des Kantons kann sich der Regierungsrat noch durchsetzen. Seine Beschlüsse haben bestenfalls den Stellenwert von Empfehlungen. Die Verwaltung ihrerseits schafft Fakten.

Nun informierte uns der Regierungsrat in diesen Tagen über gemeinsame Projekte mit dem Kanton Bern und verschweigt in diesem Zusammenhang nicht, dass er lediglich noch als Erfüllungsgehilfe der Verwaltung fungiert. Wörtlich heisst es: „Die beiden Kantonsverwaltungen haben im vergangenen halben Jahr laufende und geplante Vorhaben, die zusammen mit dem anderen Kanton bearbeitet werden können, aufgelistet. Aufgrund der Eingaben der Direktionen wählten die Staatskanzleien sechs Leuchtturmprojekte von grösserem politischen Gewicht aus und stellten zudem eine Liste von Alltagsgeschäften zusammen, welche ebenfalls als gemeinsame Aufgaben bezeichnet wurden.“

Wie üblich erfährt der Bürger trotz vieler Worte wenig Konkretes aus dem Kaspar Escher-Haus. Dass eine Diskussion zwischen zwei Ständen die beide seit über 650 Jahren der Eidgenossenschaft angehören, plötzlich als „Projekt“ bezeichnet wird, trägt jedenfalls nicht zur Erhellung bei. Auch wer sich fragt, warum ausgerechnet die bevölkerungsreichsten Kantone über „eine Erneuerung des föderalistischen Systems der Schweiz“ sprechen sollen, erhält keine Antwort.

Wenig überraschend ist hingegen, dass die Euroturbos die Gelegenheit nützen wollen, um die Vor- und Nachteile eines EU-Beitritts zu „erörtern“. Es ist schon Jetzt klar, was dabei herauskommen wird.

Aufhorchen lässt schliesslich das „Leuchtturmprojekt“ Nummer 6: „Das Projekt gleichstellung.BEZH entwickelt innovative Gleichstellungsansätze in den Zusammenarbeitsprojekten beider Kantone.“ Unglaublich, wie man als Zürcher Bürger von seiner Verwaltung informiert wird. Auf eine solche „Information“ würde besser verzichtet.

Allerdings klingelt beim Stichwort „Gleichstellung“ eine Glocke. In dieser Domäne vermochte sich der Kantonsrat in der Budgetdebatte vom vergangenen Dezember nämlich dazu durchzuringen, ein finanzpolitisches Zeichen zu setzen. Er kürzte den Etat des Gleichstellungsbüros um 200’000 Franken. Doch offenbar hat die findige Zürcher Verwaltung einen Dreh gefunden, um nicht einmal diese lächerliche Summe sparen zu müssen. Das Geld wird einfach unter einem anderen Titel ausgegeben. Was wetten wir?

Auch Staaten sind ihres Glückes Schmied

Die Deutschen wehren sich. – Bereits zum zweiten Mal kaufen sie bei einem Gauner eine CD und verwenden die darauf enthaltenen Bankdaten gegen ihre Bürger, die versuchen, ihr Geld vor dem unersättlichen Fiskus in Sicherheit zu bringen. Einer langen Tradition folgend wird die Schuld für das eigene Unglück anderen in die Schuhe geschoben. Aktuell sind es wir Schweizer. Das letzte Mal waren es „die Juden“. Und davor die Grossmächte, die Deutschland den angestrebten „Platz an der Sonne“ verweigerten. Man muss sich fragen, wozu Deutschland überhaupt eine eigene Regierung hat, wenn offenbar alles vom Verhalten Dritter abhängt.

Finanzminister Schäuble hatte, als er diese Woche den feindlichen Akt gegenüber der Schweiz bekannt gab, die Chuzpe, von einer Freundschaft zu palavern, die Einiges aushalte. Es liege ihm viel an der Fortsetzung der „guten Zusammenarbeit“. Wie bitte? Welche gute Zusammenarbeit? Drohte uns Berlin nicht gerade erst in wilhelminischem Kasernenton mit der Peitsche und der Entsendung der Kavallerie? Da hat offensichtlich jemand vergessen, dass es für eine Freundschaft zwei braucht. Zu Recht pocht Deutschland auf der Beachtung seiner Rechtsordnung. Im Gegenzug hat es die unsrige zu beachten, denn die Schweiz ist ein souveräner Staat und kein deutsches Protektorat.

Wir Schweizer sollen also schuld daran sein, dass deutsche Staatsangehörige vor dem deutschen Fiskus fliehen. Nehmen wir für einen Moment an, es gehe nicht um Kapitalflucht, sondern um eine Flucht wegen Verfolgung. Jedes Jahr suchen bekanntlich Tausende von Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind Zuflucht in unserem Land. Nach Schäubles Logik ist die Schweiz schuld daran. Nicht die Taliban. Nicht korrupte und Krieg führende Regierungen. Dass das absurd ist, steht ausser Frage, und zeigt, dass Schäuble Unrecht hat.

Flucht hat immer einen Grund. In seinem naturrechtlich begründeten Streben nach Glück versucht der Flüchtende, seine Situation zu verbessern. Gerade in der Frage der Besteuerung prallen mit der Schweiz und den Ländern der EU inkompatible Konzepte aufeinander. Während wir hierzulande bestrebt sind, die Belastung für den Bürger möglichst gering zu halten und darum demokratisch über Steuern abstimmen und deren Maximalhöhe in der Verfassung festschreiben, macht man es in der EU und in Deutschland genau umgekehrt: Dort wird vorgeschrieben, dass die Mehrwertsteuer mindestens 15 Prozent zu betragen hat. Das Interesse des Fiskus steht also über demjenigen des Bürgers, der seiner Regierung weitgehend schutzlos ausgeliefert ist.

Wer in einem solchen Umfeld sein Kapital in Sicherheit bringt, hat Recht. Das ist nichts anderes als Selbstvorsorge. Einer faktisch sozialdemokratische Regierung, die jedes Jahr vom Rechnungshof wegen der Verschleuderung von Volksvermögen gerügt wird, die steigende Kosten als Naturgesetz betrachtet, die selbstherrlich über Wiedervereinigung, „Soli“ und Euro-Einführung entscheidet und Aussteigerprogramme für Taliban finanzieren will, muss man das Geld entziehen. Das ist Notwehr. Das ist Eigenverantwortung. Wenn Leistung und Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen, zeugt es von gesundem Menschenverstand, sein Erspartes zu schützen.

Angela Merkel und ihre Komplizen täten gut daran, in sich zu gehen und zu überlegen, wie Bedingungen geschaffen werden können, damit ihre Landsleute gar nicht erst auf die Idee kommen, ihr Geld im Ausland zu verstecken. Niemand hindert die deutsche Regierung nämlich daran, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine Steuerflucht unattraktiv werden lassen. Einfach auf anderen herumzutrampeln, denen es besser geht, weil sie nicht jeden sozialistischen Unfug mitgemacht haben, wird auf Dauer nicht genügen.

Und dann sollte sich Frau Merkel auch dafür schämen, dass sie ein Land regiert, aus dem sich Leistungsträger unter anderem wegen der von ihr betriebenen Politik verabschieden. Ich lebe jedenfalls lieber in einem Land, in dem die Menschen Zuflucht suchen als in einem, aus dem sie fliehen.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom  6. Februar 2010

Sie sind nur noch am Wallfahrten

Man kann sich das heute zwar kaum mehr vorstellen, aber wir hatten tatsächlich einmal einen Bundesrat mit Namen Herman Obrecht, der sich am 16. März 1939 mit folgenden Worten an die Mitglieder der Neuen Helvetischen Gesellschaft richtete: „Das Ausland muss es wissen: Wer uns ehrt und in Ruhe lässt, ist unser Freund. Wer dagegen unsere Unabhängigkeit und unsere politische Unversehrtheit angreifen sollte, dem wartet der Krieg. Wir Schweizer werden nicht zuerst ins Ausland wallfahrten gehen.“

Heute müssen wir froh sein, wenn die Mitglieder unserer Landesregierung zwischen ihren Wallfahrten wenigstens Pausen einlegen und in Bern ihre Arbeit erledigen. An dieser Stelle wird von unserer Intelligenzija jeweils eingewendet, die Welt sei eben heute viel komplexer. Ach, wirklich? Welche Aufgabe der Damen und Herren Leuthard, Leuenberger, Calmy-Rey, Merz, Widmer-Schlumpf, Maurer und Burkhalter ist denn schwieriger als jene, das Land aus einem fürchterlichen Krieg herauszuhalten, der weltweit Verwüstung anrichtete und einen Blutzoll von rund 55 Millionen Toten forderte?

Während der Bundesrat in den Jahren 1939-1945 noch in der Lage war, das Land einigermassen sicher durch wilde Stürme zu lenken, knicken unsere heutigen Bundesräte bereits ein, wenn man sich in Berlin wieder einmal wilhelminischer Dialektik bedient. Nicht nur das: Hans-Rudolf Merz führt sich auf wie jemand, der sich in der Rolle des Untertans gefällt. Er kann seine Begeisterung darüber, bald vor den Herrenmenschen antraben zu dürfen, kaum zügeln. Und aus krankhaftem Internationalismus stellen sich einzelne Regierungsmitglieder sogar klar auf die Seite des Angreifers des eigenen Landes. Man muss sich das einmal vorstellen! Frau Calmy-Rey, die einst vor der Vereinigten Bundesversammlung – und damit vor dem Schweizer Volk – feierlich das Gelübde abgelegt hat, Verfassung und Gesetze zu beachten und die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen, stellt sich öffentlich gegen die Gesamtregierung und äussert Verständnis für den Standpunkt der deutschen Regierung, die sich krimineller Methoden bedient, um gegen Bürger des eigenen Landes vorgehen zu können.

Immerhin macht dieser neuste auf die Zersetzung der Schweiz abzielende Schritt der Genossin Calmy-Rey klar, dass es um eine absolut grundsätzliche Frage geht: Ist der Staat für die Bürger da, oder ist es umgekehrt. Sind es die Bürgerinnen und Bürger, die sich eine Regierung geben, oder hält sich die Regierung ein Volk? Gerade in der Frage der Besteuerung prallen mit der Schweiz und den Ländern der EU inkompatible Konzepte aufeinander. Während wir hierzulande die Höhe der Steuern in der Verfassung festschreiben und in den Gemeinden jedes Jahr über den Steuerfuss abstimmen, um die Belastung für den Bürger möglichst tief zu halten, macht man es in der EU umgekehrt: Dort gibt es Mindeststeuern, die zwar zum Wohle des Fiskus überschritten, aber nicht zum Wohle des Bürgers unterschritten werden dürfen. Selbst Kompromisse erfolgen in Angela Merkels Nanny-Staat regelmässig zu Ungunsten der Bürger. Im Wahlkampf zur vorletzten Bundestagswahl forderten die Unionsparteien eine zweiprozentige Erhöhung der Mehrwertsteuer, was die SPD ablehnte. Sie sprach sich stattdessen für eine Erhöhung der Reichtumssteuer aus. Nach der Wahl musste zur Bildung einer Grossen Koalition ein Kompromiss geschlossen werden, und der lautete: Die Sozis kriegen ihre Reichtumssteuer und die Mehrwertsteuer wurde um drei Prozente erhöht. Als in der Wolle gefärbte Sozialistin hat Frau Calmy-Rey an solchen Gaunereien natürlich helle Freude. Wer gegen und nicht für die Bürger politisiert, wird auch vor kriminellen Machenschaften nicht zurückschrecken.

Prinzipienlosigkeit als Prinzip

Angesichts eines dermassen schwachen Bundesrats, dessen Mitglieder regieren mit „networken“ verwechseln, ist es nicht verwunderlich, dass unsere Verwaltung macht, was sie will. Unliebsame Volksentscheide werden unter Berufung auf das Verwaltungsrechtsprinzip „korrigiert“, und wenn ein Gericht einen unliebsamen Entscheid fällt, wird halt dieser mit Taschenspielertricks umgangen. So meldete eben die Eidgenössische Steuerverwaltung, sie habe einen Kniff gefunden, um den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Herausgabe der UBS-Kundendaten zu umgehen: Neu werden liechtensteinische Stiftungen auch als Offshoregesellschaften deklariert. Die Rechtslage und der Wille des Verfassungs- und Gesetzgebers, am Bankgeheimnis festzuhalten, werden vollständig ignoriert. Zur Rettung einer unfähigen UBS-Clique ist jedes Mittel Recht. Da müssen Unsummen von Schmiergeldern im Spiel sein.

Das einzige Prinzip, das noch beachtet wird ist das der Prinzipienlosigkeit. Was heute für „nicht verhandelbar“ erklärt wird, wird schon morgen auf dem Altar des Opportunismus geopfert. Das sei lösungsorientiert, so wird uns erklärt. Dabei werden nur Prinzipien- und Charakterlosigkeit als Pragmatismus etikettiert.

Geradezu devot beeilen sich unsere Bundesräte, die in einem feierlichen Eid versprochen haben, die Interessen der Eidgenossenschaft zu verteidigen, fremdes Recht zu übernehmen. Als wären wir Untertanengebiet wird jedem Wunsch des Auslands eifrig nachgekommen. Man wolle selbstverständlich fremde Rechtsordnungen respektieren, heisst es. Doch haben wir nicht auch eine Rechtsordnung, auf deren Beachtung wir zu pochen hätten?

Nicht genug: Jetzt kommt auch noch Micheline Calmy-Rey, die seit Jahren nichts anderes als den Anschluss an die EU, also an Deutschland, will und zeigt Verständnis für die Kooperation der deutschen Regierung mit Verbrechern. Galt nicht noch in der letzten Legislaturperiode die Einhaltung des Kollegialitätsprinzips als wichtigstes rechtsgut hierzulande?

Im Norden nichts Neues

Auch wenn in Deutschland der Widerstand gegen Hitler mit jedem Tag, der seit Ableben des Führers verstreicht, wächst, und sich sämtliche – sich als demokratisch bezeichnende – Parteien den „Kampf gegen Rechts“ aufs Banner geschrieben haben: Von gewissen totalitärer Traditionen können und wollen sich unsere nördlichen Nachbarn einfach nicht verabschieden. So frönen sie nach wie vor dem Denunziantentum, das der Gestapo und später der Stasi Funktionieren und Überleben erst ermöglichte. Genauso wie man seinerzeit den Nachbarn wegen Abhörens von Feindsendern bei der Obrigkeit verpetzte, fordert man heute die Kooperation mit Kriminellen. Schliesslich geht es um ein so fürchterliches Verbrechen wie Steuerhinterziehung. Die Idee, dass es der deutsche Staat selbst in der Hand hätte, sein Steuersystem so auszugestalten, dass erst gar niemand auf den Gedanken kommt, sein Geld im Ausland in Sicherheit zu bringen, ist etwa so verbreitet wie die Proteststürme nach der „Reichskristallnacht“.

In einem Land, das innert hundert Jahren einem Kaiser, einem Führer und einer Einheitspartei zujubelte, wird weder die Frage nach der Legitimität einer Massnahme noch nach allfälligen politischen Folgen gestellt. Man ist flexibel und bezeichnet Prinzipienlosigkeit als Pragmatismus. Was kümmern jemanden, der sich als Übermensch betrachtet, schon die Interessen und Rechte eines kleinen Binnenlandes? Für die Taliban gibt’s Ausstiegsgeld, für die Schweiz die Peitsche. So will es die Staatsräson.

Nachbar oder nicht, wenn es den eigenen Zielen dient, droht Berlin mit der Kavallerie – als wären wir Schweizer ein Stamm Hereros. Und wie ein roter Faden zieht sich durch die Geschichte die Meinung, Deutschland komme zu kurz und kämpfe lediglich um den ihm zustehenden Platz an der Sonne. Auch in Sachen „Bankgeheimnis“ ist das so: In bekannter Manier wird so getan, als gelte es, sich gegen einen Angriff zu verteidigen. Auch der Krieg gegen Polen war schliesslich nur eine Reaktion auf den Überfall auf den Sender Gleiwitz.

Während sich die Schweiz in Formalitäten ergeht, entscheiden andere

Wenn behauptet wird, die Mühlen der Justiz würden langsam mahlen, so trifft das auf die Schweizer Justiz in ganz besonderem Ausmass zu. Ob dies daran liegt, dass die eidgenössischen Richter viel gründlicher arbeiten, oder ob sie nur eine stärkere Gewerkschaft haben, bleibe dahingestellt. Tatsache ist jedenfalls, dass im Ausland Entscheide häufig wesentlich rascher fallen.

So wurden in Frankreich soeben drei Wochenblätter dazu verurteilt, dem unter Hausarrest stehenden Regisseurs Roman Polanski wegen der Veröffentlichung von Fotos insgesamt 15’500 Euro zu bezahlen. Bereits vergangene Woche war eine Tageszeitung in gleicher Sache verurteilt worden. Bilder zum Thema Polanski und zu der Affäre um den sexuellen Missbrauch eines Mädchens in den USA seien zwar grundsätzlich „legitim“, befand das Gericht, doch die Magazine hätten Bilder von Polanski, seiner Frau und ihren Kindern ohne „ausreichenden Bezug“ zu der Berichterstattung über den Fall publiziert.

Polanski war am 26. September in Zürich festgenommen worden. Seit dem 4. Dezember wartet er in seinem Ferienchalet in Gstaad auf den Entscheid über eine mögliche Auslieferung in die USA.

Seit fast vier Monaten wartet Polanski also auf einen formellen Entscheid eines Bundesamts. In einem Bruchteil dieser Zeitspanne war ein französisches Gericht in der Lage, ein materielles Urteil zu fällen.

Demokraten, stoppt Nay, Kreis und Konsorten!

Gewiss, unsere Demokratie hat schon zahlreiche Krisen und sogar zwei Weltkriege überstanden. Dennoch: Auch die stärkste Demokratie geht zu Grunde, wenn die Demokraten nicht mehr für sie einstehen.

Der Demokratie liegt die Annahme zu Grunde, dass ein Entscheid besser wird, je mehr Menschen daran beteiligt sind. Vor allem sollen auf diese Weise Fehlentscheide vermieden werden.

Dieser Gedanke kommt übrigens auch bei der Besetzung von Gerichten, die sich gegenwärtig zu Herren über die Demokratie aufspielen, zum Ausdruck: je wichtiger ein Entscheid, desto grösser der Spruchkörper. Und nicht nur das: in besonders wichtigen Ausnahmefällen weisst die Bundesverfassung der Bundesversammlung sogar richterliche Kompetenzen zu. Nach Artikel 173 sind das Entscheide über Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden sowie Begnadigungen und Entscheide über Amnestie.

Das Primat des Demokratischen

Auch an anderer Stelle macht die Bundesverfassung klar, dass das demokratische Prinzip in unserem Land eindeutig Vorrang vor dem rechtsstaatlichen Prinzip geniesst. In Artikel 190 heisst es nämlich klar, dass Bundesgesetze und Völkerrecht für das Bundesgericht und die anderen rechtanwendenden Behörden massgebend sind. Damit wird die von vielen Etatisten geforderte Verfassungsgerichtsbarkeit explizit ausgeschlossen. Das Bundesgericht hat eben gerade nicht das Recht ein Bundesgesetz oder gar einen Volksentscheid aufzuheben. Es muss sogar verfassungswidrige Bundesgesetze anwenden – weil diese demokratisch legitimiert sind. Sei es, dass sie eine Referendumsabstimmung erfolgreich bestanden haben, oder weil das Referendum nicht ergriffen wurde.

Es gibt noch weitere Belege dafür, wie unserer Verfassungsväter den Demokratiegedanken hoch hielten: So haben wir beispielsweise kein Staatsoberhaupt, sondern nur Bundesräte, die sich so aufführen. Der Verfassung nach steht das Parlament eindeutig über dem Bundesrat. Und sowohl die Regierung wie die obersten Gerichte werden von der Bundesversammlung gewählt und sind dieser gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.

Zu erwähnen ist auch, dass bei sonst vollständig gleichwertigen Parlamentskammern dem Nationalrat, als der demokratischeren Kammer eine leichte Privilegierung zukommt. So tagt die Vereinigte Bundesversammlung im Saal und unter Vorsitz des Präsidenten des Nationalrats, der auch als „höchster Schweizer“ bezeichnet wird.

Es ist aufgrund der Rechtslage ganz einfach unsinnig, zu behaupten die Demokratie habe sich dem Rechtsstaat unterzuordnen. Die Demokratie legt die Regeln fest und hätte sogar das Recht, den Rechtsstaat abzuschaffen und durch eine absolutistische Monarchie zu ersetzen.

Nichts ausser lösungsorientiert

Die gegenwärtige Kritik an der Demokratie im Nachgang zur Abstimmung über das Minarett-Verbot ist darauf zurückzuführen, dass die so genannt lösungsorientierten Politiker ausser lösungsorientiert nichts sind. Sie haben ein Ziel vor Augen, und es ist ihnen völlig egal, wie sie dorthin kommen. Zurzeit ist das strategische Ziel der EU-Beitritt, und auf dem Weg dorthin ist die direkte Demokratie natürlich hinderlich. Also wird alles zu unternommen, um sie zu schwächen.

Zurück zum Wesen der Demokratie. In einer Demokratie geht es nicht nur darum, dass Abstimmungen durchgeführt werden. Wesentlich ist, dass das Ergebnis einer Abstimmung für alle verbindlich ist. Ein Demokrat zeichnet sich dadurch aus, dass er das Verdikt der Mehrheit anerkennt. Blosses Respektieren, wie es unsere Landesregierung nach dem Minarett-Entscheid zugesagt hat, genügt nicht.

Nie an der Demokratie gezweifelt

Die SVP hat in den letzten 20 Jahren viele Volksabstimmungen verloren. Man denke nur an „Bretton-Woods“, „Waffenplatz-Initiative“, die Verschärfungen des Waffenrechts, das die Krankenversicherungsgesetz, neue Bundesverfassung, Erhöhung der Mehrwertsteuer, den Kulturförderungsartikel, „“Truppen im Ausland, „Asylinitiativen“, „Schwerverkehrsabgabe“ (LSVA), „Vernünftige Drogenpolitik“, UNO, „“Abtreibung, „Schengen/Dublin“, „bilaterale Verträge“, „Behördenpropaganda“ usw. die Liste ist nicht vollständig. Aber es ist klar: Wir haben sehr häufig verloren. Doch nicht ein einziges Mal ertönte aus unseren Reihen Kritik am System. Nie haben wir die direkte Demokratie infrage gestellt.

EWR-Abstimmung als Zäsur

Seit der EWR-Abstimmung ist alles anderes. Der 6. Dezember 1992 stellt eine Zäsur in der schweizerischen Geschichte dar. Plötzlich war das mit dem Volk als pro-forma-Opposition nicht mehr nur Theorie sondern Realität. Diese Niederlage hat man in Bern nie wirklich überwunden. Und nun haben am vergangenen 29 November der Bundesrat und mit ihm die Bundesversammlung und praktisch alle Parteien, Verbände und Medien eine weitere Abstimmung verloren.

Es folgte die Stunde der Professoren und Experten: Aus den Bündner Bergen forderte ein ausgemusterter Bundesrichter, die Nichtbeachtung dieses Entscheids von Volk und Ständen. Bereits vor einigen Jahren hat sich das Bundesgericht zu einer eigentlichen Gefahr für die direkte Demokratie entwickelt und zwar im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsverfahren. Die Lausanner Richter gingen zwar nicht so weit, gleich einen Anspruch auf die Erteilung des Bürgerrechts zu postulieren, aber sie erklärten den Schutz vor staatlicher Willkür zu einem absoluten Recht und leiteten daraus ab, dass die Ablehnung – und nur die Ablehnung! – zu begründen sei, damit der Antragsteller eine Grundlage erhält, den Entscheid anzufechten.

Weiter hielt das Bundesgericht fest, dass der Beschluss über den Einbürgerungsantrag kein politischer Entscheid, sondern blosser Verwaltungsakt sei.

Lösungsorientiert verblendet

Unser höchstes Gericht, das die gemäss Bundesverfassung die Rechte des Volkes zu schützen hätte, hat das Volk einer wichtigen Kompetenz beraubt. Über die Tragweite dieses Entscheids und über die Fragen, die er aufwirft, machten sich die Richter keine Gedanken. Man wollte mehr Einbürgerungen und entschied für mehr Einbürgerungen.

So fehlt jeder Anhaltspunkt, wie dem Grundsatz nach zwischen politischen Entscheiden und Verwaltungsakten zu unterscheiden sei. Das Bundesgericht gibt beispielsweise keine Antwort auf die Frage, wie denn zu verfahren sei, wenn jemand aus willkürlichen Gründen nicht in ein politisches Amt gewählt wird oder wenn eine Sachvorlage aus willkürlichen Gründen verworfen wird. Wenn das Willkürverbot absolut gilt, müsste auch für Wahlen und Abstimmungen über Sachfragen eine überprüfbare Begründung verlangt werden. Damit würde die ganze Demokratie zu einem Verwaltungsakt, und am Ende hätten die Richter das letzte Wort.

Das Bundesgericht führt auch nicht aus, weshalb es plötzlich völkerrechtswidrig sein soll, dass in der Schweiz das Volk über Einbürgerungen entscheidet, wie dies in der auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht geprüften Bundesverfassung ausdrücklich vorgesehen ist.

Und schliesslich liefert das Bundesgericht auch keine Erklärung dafür, weshalb die Verwaltung bessere Entscheide fällen soll als das Stimmvolk. Wieso soll eine Handvoll Beamter gescheiter sein als die Tausenden von Menschen, die für ihren Lohn aufkommen?

Der politisierende Professor

Noch jemand meldete sich nach der Minarett-Abstimmung zu Wort: Der Hohepriester der politischen Korrektheit, Georg Kreis, warnte mit Verweis auf die 30er-Jahre vor den Gefahren der Demokratie. Eine Ungeheuerlichkeit für jemanden der sein ganzes Leben lang von einem demokratischen Staat gelebt hat. Hitler ist nicht dank der Demokratie an die Macht gelangt, sondern wegen der Schwäche derer, die sie hätten verteidigen sollen. Und das erste, das die Nazis nach der so genannten „Machtergreifung“ taten, war, die Demokratie abzuschaffen. Es gab keine Parteien mehr, es gab keine Wahlen mehr, und das Parlament entmachtete sich gleich selbst.

Das weiss Kreis natürlich. Er sagt dies nicht als Geschichtsprofessor, sondern als politisierender Geschichtsprofessor. Er verfolgt ein politisches Ziel: Er will die SVP verunglimpfen, indem er eine Nähe zum Nationalsozialismus suggeriert. Dabei könnte der Vergleich abwegiger nicht sein: Im Jahr 1933 – im Jahre der Machtübernahme durch Hitler – als es tatsächlich eine Fröntlerbewegung gab, die aber – wegen der direkten Demokratie – politisch bedeutungslos blieb, hielt die Zürcher SVP folgendes fest:

„Nicht Sichel und Hammer und nicht das Hakenkreuz, nicht das Dogma einer Partei und nicht die staatliche Diktatur können unsere Losung sein. Scharen wir uns entschlossen unter dem weissen Kreuz im roten Feld, dem Symbol der Demokratie, dem Zeichen der inneren Verbundenheit und der gegenseitigen Verantwortung. In diesem Zeichen werden wir den politischen Gegner überwinden und siegen!“

Genau für diese Politik standen auch die Bundesräte der SVP in dieser Zeit: Minger und Wahlen. Man muss abgrundtief boshaft oder krank sein, um diesen Männern das zu unterstellen, was Georg Kreis ihnen und der SVP unterstellt hat.

Das Einstehen für die Demokratie ist das Gegenteil von Fundamentalismus

Kommen wir zu einer weiteren Person, die unter allen Umständen in die EU will, und die bereit ist dafür alles zu opfern, was unser Land ausmacht. Die Rede ist vom Zürcher Literaturwissenschaftler Peter von Matt, der kürzlich im Tages-Anzeiger vor „Selbst ernannten Schweiz-Besitzern“ und „politische Fundamentalisten“ warnte. Dreimal dürfen sie raten, wer gemeint ist. Richtig: Diejenigen, die die direkte Demokratie als System gut finden und nicht nur dann, wenn sie eine Abstimmung gut finden. Etwas, das Fundamentalismus ferner liegt, kann man sich kaum vorstellen.

Und dann sagt Professor von Matt: „Ich lasse mir mein Land nicht wegnehmen.“ Pardon, wer will hier wem etwas wegnehmen? Wer will hier einen anderen Kurs als der, der unserem Land über Jahrzehnte Friede und Unabhängigkeit gesichert hat? Wer zieht plötzlich in eine andere Richtung, und wer will am bewährten festhalten?

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich habe nicht gegen Änderungen. Aber das Neue muss besser sein als das Alte. Und bisher hat mir noch nie jemand erklären können warum ich ein System, das mich zu einem Teil des Souveräns macht, aufgeben soll, damit einige Funktionäre in Brüssel mitbestimmen können. Für mich als Bürger ist klar, was hier besser ist. Ein Funktionär mag das anders sehen, aber das braucht uns an dieser Stelle nicht zu kümmern – wir sind schliesslich eine Volkspartei und haben für das zu kämpfen, was dem Volk zum Vorteil gereicht.