Das Karussell des Wahnsinns dreht immer schneller. Während wir uns noch an den Wechsel des Geschlechts durch einseitige Willenserklärung gewöhnen müssen, erklären US-Gerichte bereits Bienen zu Fischen.
Wo es nicht mehr möglich ist, zu definieren, was eine Frau ist, eröffnen sich kreativen Juristen und Technokraten neue Horizonte. Gerade entschied ein kalifornisches Appellationsgericht, dass vier Bienenarten wie Fische zu behandeln seien. Nicht, weil das Gesetz es so vorsieht, sondern weil man so das gewünschte Resultat – die Unterschutzstellung – erreicht. Und man ist schliesslich lösungsorientiert.
Das kalifornische Recht unterscheidet beim Artenschutz zwischen Vögeln, Säugetieren, Fischen, Amphibien, Reptilien und Pflanzen. Im konkreten Fall ging es allerdings um Hummeln und Bienen, für die der Gesetzgeber keine Kategorie vorsah – aus welchen Gründen auch immer.
Die Richter räumten in ihrem Urteil zwar ein, dass der Begriff «Fisch» umgangssprachlich und allgemein so verstanden werde, dass er sich auf aquatische Arten beziehe, doch schliesslich habe der Gesetzgeber auf eine so enge Definition verzichtet…
Im modernen Rechtsstaat ist es demnach unerheblich, was in Verfassung und Gesetzen steht, und jedermann dort nachlesen kann. Massgeblich ist, was von Moralismus getriebene Richter mit Hang zum Absolutismus daraus machen.
Das ist eine gefährliche Entwicklung.