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Völkerrecht? Nationales Recht? – Ich will vor allem gutes Recht

Die Diskussion um den Vorrang von Völker- oder nationalem Recht verspricht zwar spannende intellektuelle Auseinandersetzungen, sie verdrängt aber eine Frage von viel grösserer Bedeutung: Was garantiert den Menschen mehr Freiheit, der Weg der Schweiz, der auf Volkssouveränität und Eigenverantwortung basiert oder ein zentralistisches System mit einer Machtelite, die sich der demokratischen Kontrolle zu entziehen sucht?
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Herr Bundespräsident, wie haben Sie’s mit der Demokratie?

Schon wieder ein Besuch eines deutschen Bundespräsidenten in der Schweiz, der einen fahlen Nachgeschmack hinterlässt. Das letzte Mal war es derjenige von Bruder Johannes Rau, der sich einige Tage auf fremde Kosten verwöhnen liess, um dann seine Gastgeber umgehend nach der Rückkehr davon in Kenntnis zu setzen, dass das langjährige Luftverkehrsabkommen zwischen den beiden Ländern Geschichte sei. Berlin – seit Kurzem wieder Hauptstadt – werde die Sache fortan alleine regeln.

Das war der Auftakt zu einer Reihe von Streitigkeiten, die eines gemein haben: Sie beruhen auf der Suche der deutschen Meinungsführer nach Sündenböcken für das eigene Versagen, bzw. für das eigene Unglück. Irgendjemand muss schliesslich schuld sein, da sie selber offenbar von vornherein ausser Betracht fallen. Mal ist es ein Dolchstoss, mal sind es die Juden oder, wie gerade aktuell, die Schweizer, die angeblich Steuerbetrüger mit offenen Armen empfangen und so Deutschland ausbluten und verkümmern lassen.

Joachim Gauck trat sein Amt mit Vorschusslorbeeren an, die wohl einmalig sein dürften. Plötzlich redet einer von Freiheit und Eigenverantwortung. Für Deutschland, wo es keine SVP gibt, völlig neue Töne. Doch die Botschaft fiel nicht auf fruchtbaren Boden. Kaum ein Deutscher will Eigenverantwortung – sonst ist man ja am Ende noch verantwortlich. Wo sich die Schuld für das vermeintliche Unglück doch so bequem abwälzen lässt. Keiner fragt nach.

Schon bald nach Amtsantritt wurde Joachim Gauck zum Ziel des Spotts. Als gäbe es noch etwas wichtigeres, machten sich die „Heute Show“ und andere deutsche Leitmedien über sein Lieblingsthema „Freiheit“ lustig und sprachen nur noch vom „alten Mann im Belvedere“. Der einstige Kämpfer gegen das Vergessen des Stasi-Unrechts musste reagieren. Er reagierte und schwenkte auf den bequemen Mainstream ein. Als Erstes sagte er seine Teilnahme an der Eröffnungsfeier der olympischen Spiele von Sotschi ab, wollte dies aber nicht etwa als politische Unmutsbekundung verstanden haben…

Das Schweigen der Diplomaten

Nachdem sich selbst ein irrer Hund (Reagan) wie Gaddafi am schweizerischen Bundesrat und damit an der Schweiz unwidersprochen, und erst recht ungestraft die Schuhe abputzen konnte, nutze der Hohe Gast aus Berlin die Gunst der Stunde um an der direkten Demokratie herumzumeckern. Es sei gefährlich, wenn man das Volk über komplexe Sachverhalte abstimmen lasse. Was soll daran gefährlicher sein, als wenn man eine Frau, die noch keinen Tag in ihrem Leben richtig gearbeitet hat, mit seiner Unterschrift zur Arbeitsministerin macht?

Wie dem auch sei, Gaucks Aussagen sind ein Affront gegenüber dem Gastland. Sie widersprechen den diplomatischen Gepflogenheiten unter angeblich befreundeten Staaten. Man stelle sich vor, ein Bundesrat würde sich in Berlin vor der Presse darüber auslassen, dass gemäss Umfragen eine klare Mehrheit der Deutschen für eine Regelung der Zuwanderung ist, und es darum wohl nicht angehen könne, wenn sich die Classe politique einfach darüber hinwegsetze. Oder wie würde die Bundesregierung wohl reagieren, wenn Didier Burkhalter vor laufender Kamera die „Menschenrechtsfrage“ ansprechen würde? Schliesslich ist das gegenüber den Chinesen längst zum Ritual geworden. Oder was wäre, wenn unser Aussenminister beim Toast zu Protokoll gäbe, die Schweiz sei besorgt über die heftige Kritik, die auf das Bundesverfassungsgericht niedergegangen ist, nachdem es die 3-Prozent-Sperrklausel bei der EU-Wahl für verfassungswidrig erklärt hatte? Ob es nicht gerade Ausdruck eines guten Wahlrechts sei, Parteien weder zu bevorzugen, noch zu behindern?

Oder, wenn wir gerade bei der direkten Demokratie sind: Was hätte Gauck wohl gesagt, wenn ihn Burkhalter daran erinnert hätte, dass auch das deutsche Grundgesetz den Volksentscheid kennt, dies aber von den Politikern geflissentlich missachtet wird? Was, wenn er ihm Artikel 146 des Grundgesetzes vorgelesen hätte, wonach dieses durch eine „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossenen“ Verfassung zu ersetzen ist, sobald „Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“? Damit wären auch schon die nächsten Fragen auf der Hand gelegen: Sind Einheit und Freiheit nach Ansicht der Mächtigen zu Berlin noch nicht vollendet? Soll noch mehr wiedervereint werden? Oder interessiert das Grundgesetz nur, wenn es gerade passt?

Didier Burkhalter hat keine solchen Fragen gestellt. Er weiss, was sich gehört. Der Gast aus Deutschland weiss es nicht.

Direkte Demokratie garantiert Masshalten

Linke sind lausige Verlierer. Wo ihnen Gerichtsurteile nicht passen, fordern sie Härtefallkommissionen oder probieren es mit Demokratie. Und wo sie nach demokratischer Ausmarchung unterliegen, rufen sie nach dem Richter oder stellen gleich das ganze System infrage. Sekundiert werden sie dabei von Qualitätsjournalisten wie Felix E. Müller von der „NZZ am Sonntag“.

Im politischen Journalismus sind kein Argument und kein Gedankengang zu abwegig, um nicht von einem unserer Qualitätsmedien begierig aufgenommen und in geisttötender Manier kolportiert zu werden. Auf den intellektuellen Nullpunkt sinkt das Niveau, wenn man sich davon eine Spitze gegen die grösste Partei im Lande verspricht. Selbst die einfachsten Gedankengänge scheinen unmöglich. Besonders die Sonntagspresse setzt in dieser Hinsicht ständig neue Massstäbe. Als beispielsweise Christoph Blocher ziemlich am Anfang seiner Amtszeit als Bundesrat die Landesregierung als „Blackbox“ bezeichnete und Massnahmen vorschlug, um Transparenz in die Entscheidungsfindungsprozesse zu bringen, die jeden Bürger und jede Bürgerin des Landes betreffen, brachte er damit seinen cholerischen Amtskollegen Pascal Couchepin auf die Palme. Mit dem Argument, Transparenz, wie sie Blocher fordere, kenne man nur in totalitären Systemen, trug er schliesslich unter medialem Applaus den Sieg davon. Es blieb black in der Box, denn kein einziger Journalist konfrontierte Couchepin damals mit seiner stupiden Aussage und stellte ihm die naheliegende Frage, ob es nicht gerade Kennzeichen von totalitären Systemen sei, dass die Machthaber Transparenz und demokratische Kontrolle scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.

Plauderei zu Propagandazwecken

Vergangenes Wochenende liess die „Schweiz am Sonntag“ den altlinken GSoA-Mann und Ex-Vize-Bundeskanzler Oswald Sigg zu Wort kommen. Genauer: Es war Henry Habegger, ein in der Wolle gefärbter SVP-Hasser, der selbst dem „Blick“ zur Belastung wurde, der Sigg unwidersprochen sagen liess, unsere direkte Demokratie verkomme zur Oligarchie, also zur Herrschaft von Wenigen. Er tat dies mit Bezug auf die Volksabstimmungen über den EWR und die Masseneinwanderung, also von Entscheidungen, zu denen 2,9, bzw. 3,5 Millionen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beitrugen. Nur ein Tor kann da von Oligarchie sprechen, und es zeugt von unglaublicher Arroganz dem Volk vorzuwerfen, es lasse sich von wenigen Reichen verführen. Wenn dem so wäre, hätte die vereinigte Anti-SVP-Parteienfront im Verbund mit einer erdrückenden Medienübermacht und den Wirtschaftsverbänden in beiden Abstimmungen einen glänzenden Sieg davontragen müssen. Auch die Forderung Siggs nach Transparenz in Sachen Kampagnenfinanzierung hätte sich – mit Blick auf die Ausschaffungsinitiative – garantiert als Bumerang erwiesen.

Dass Oswald Sigg selber wiederholt Promotor von Volksinitiativen war und ist, wird zwar am Rande erwähnt, aber Stichwortgeber Henry Habegger denkt natürlich gar nicht daran, zu fragen, weshalb ausgerechnet Siggs Volksinitiativen keine Gefahr für das Gemeinwesen und keinen Missbrauch des Initiativrechts darstellen sollen. Dabei wäre insbesondere die Antwort auf die Frage, warum es unproblematisch sein soll, dass der leistungserbringende Teil der Bevölkerung für den sich selber verwirklichenden Teil arbeiten soll, wie es die Initiative für ein bedingungslos garantiertes Grundeinkommen fordert, von einigem Interesse. Darf die Mehrheit – unter dem Deckmantel der Demokratie – die wohlhabende Minderheit ausplündern, oder garantiert nicht die Bundesverfassung den Schutz des Eigentums?

Eines Produktes aus dem Hause NZZ unwürdig

In die gleiche Liga wie Henry Habegger gehört Felix E. Müller, Chefredaktor der „NZZ am Sonntag“. Der arbeitete zwar nie beim „Blick“, ist aber den gleichen Qualitätsstandards verpflichtet. Beweis gewünscht? Am 16. Oktober 2013 erschien in der NZZaS folgende Nachricht: „Blochers Name taucht in Schmiergeld-Affäre in Griechenland auf“. Irgendein Journalist des griechischen Super RTL-Äquivalents, „Extra 3 TV“ behauptet, Christoph Blocher soll als Bundesrat Schmiergeld vom ehemaligen griechischen Ex-Verteidigungsminister Akis Tsochatzopoulos erhalten haben. Der erklärte Feind der Linken und der mit ihnen verbandelten „NZZ am Sonntag“, soll also ein korrupter Filou sein. Ein ungeheuerlicher Vorwurf, den da ein angebliches Qualitätsblatt in den Raum stellt – und stehen lässt. Belegt wird selbstverständlich nichts. Und als hätte man sich um eine ausgewogene Berichterstattung bemüht, schliesst der Artikel mit dem Satz: „Christoph Blocher war am Samstag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.“ Tatsächlich? Wäre es da angesichts der Gewichtigkeit der Thematik nicht naheliegend gewesen, die Sache zur weiteren Behandlung um eine Woche zu verschieben oder der „normalen“ NZZ zu übertragen?

Nach rund zwei Monaten erkundigte sich der Schreibende bei Felix E. Müller, ob irgendwann nochmals etwas zu der Sache erscheinen werde, etwa der Hinweis an die geneigte Leserschaft, dass nichts an ihr dran sei. Das sei nicht vorgesehen, so Müller, man habe nur informieren wollen, dass ein griechischer Journalist einen Vorwurf gegen einen prominenten Schweizer Politiker erhebe. Und schliesslich habe Roger Köppel in der „Weltwoche“ auch schon negativ über ihn – Müller – geschrieben. Was kümmert angesichts solcher absurder Logik der Inhalt?

Der Quartiersvereinspräsident und die Bundesrätin

Dumm ist Felix E. Müller wohl nicht, aber sobald in einer Angelegenheit ein Bezug zu SVP besteht, oder sich ein solcher auch nur mit viel Mühe konstruieren lässt, setzt bei ihm das Denken aus. Als eingefleischter Eveline Widmer-Schlumpf-Fan verteidigt er die Verräterin ihrer eigenen Partei durch alle Böden hindurch. Der Hass auf die SVP verbindet die beiden. Als Präsident des Quartiersverein Fluntern, der sich lieber Zunft nennt, lud Müller die Magistratin nach ihrer Wahl in den Bundesrat ans Sechseläuten ein. Freilich kam es letztlich nicht zum Triumpf, denn aus „Sicherheitsgründen“ lud er die Dame wieder aus. Angesichts drohender Heckenschützenangriffe seitens der SVP(!) sei ein öffentlicher Auftritt schlicht nicht zu verantworten.

Vom Wundenlecken zum Angriff

Nicht nur die internationalistische Linke sondern auch die Mainstream-Journaille und „die Wirtschaft“ haben am 9. Februar 2014 eine bittere Niederlage einstecken müssen. Die Bildung einer Allianz der Verlierer war darum naheliegend. Am 23. Februar 2014 holte Felix E. Müller zu einem ersten Schlag aus: Die direkte Demokratie bringe Unruhe in die Schweizer Politik und in „der Wirtschaft“ mache sich Sorge breit, schreibt er. Warum denn? Etwa weil das Schweizer Volk der gewerkschaftlichen Forderung nach mehr bezahlten Ferien eine klare Absage erteilte? Oder weil es den Beitritt zum EWR ablehnte, was unserem Land nachweislich zum Segen gereichte. Oder weil das Volk den Staatsapparat zum finanziellen Masshalten zwingt, indem es mit überwältigendem Mehr Schulden- und Ausgabebremsen beschliesst?

Felix E. Müllers erinnert mit seinem Gejammer an den weinerlichen Lukas Mühlemann, der vor Jahren zur Verteidigung des „Weissbuches“ ebenfalls die Fesseln beklagte, die ihm durch die direkte Demokratie auferlegt seien. Gerade weil man sich nicht viel Schlimmeres vorstellen kann, als die Entfesselung solcher Leute, braucht es die direkte Demokratie. Sie gewährleistet die Kontrolle, zu der Gefälligkeitsjournalisten wie Felix E. Müller weder gewillt noch in der Lage sind.

Die direkte Demokratie strebt nach Ausgleich. Sie zwingt zum Masshalten. Sie zeigt masslosen Managern Grenzen auf, lehnt aber Lohndiktate ab. Sie lehnt eine unkontrollierte, nicht mehr absorbierbare, weil masslose Zuwanderung ab und bleibt dabei offen für den freien Handel und den Austausch mit der ganzen Welt. Die direkte Demokratie ist gegenüber „grossen Würfen“ und „starken Männern“ skeptisch, viel lieber sind ihr ein überdurchschnittliches Gesamtwohl. Den Beweis ihrer Überlegenheit hat die direkte Demokratie der Schweiz hinreichend erbracht. Das erkennt leicht, wer nicht nur von offenen Grenzen palavert, sondern diese auch tatsächlich überquert, um sich im Ausland ein Bild der Realität zu machen.

Völkerrecht ist, was die Mächtigen daraus machen

Der sich abzeichnende Militärschlag gegen Syrien, aber auch die Art und Weise, wie in der EU versucht wird, der Eurokrise Herr zu werden, zeigt wieder einmal deutlich, dass das so genannte „Völkerrecht“ nur dann Recht ist, wenn es den Mächtigen passt. Nur Toren würden sich ihm blind unterwerfen.

Schon der Begriff „Völkerrecht“ ist irreführend, denn es sind nicht die Völker, die das, was wir Völkerrecht nennen, setzen, sondern Funktionäre. Und ausgerechnet im Bereich der Aussenpolitik blieben voraufklärerische Strukturen und Formen besser erhalten, als in jeder andern Domäne. So unterscheidet sich beispielsweise das Gesuch des Bundesrats an die EG um Aufnahme von Beitrittsverhandlungen oder der „Neutralitätsbrief“ an den UNO-Generalsekretär in Ton und Form kaum von jenem, in dem die eidgenössische Gesandtschaft im November 1663 den französischen König Ludwig XIV unterwürfig um einen neuen Allianzvertrag ersuchte.

Völkerrecht ist nicht das Produkt eines harten politischen Ringens in einem gewählten Parlament, sondern das, worauf sich elegante Diplomaten beim Cocktail einigen. Einer der ersten Kongresse an denen Völkerrecht gesetzt wurde, der Wiener Kongress von 1814/15, wird nicht ohne Grund auch „der tanzende Kongress“ genannt.

Gutes und schlechtes Völkerrecht

Gewisse dem Zeitgeist – Rose oder Kaktus? – verpflichtete Politiker, „Experten“ und Journalisten halten „Völkerrecht“ für das Mass aller Dinge. Sie finden es gut, weil es „übergeordnet“ sei und fordern die bedingungslose Unterwerfung unter alles, was sich „Völkerrecht“ nennt. Selbst unsere Landesregierung, die einen Eid geleistet hat, die Rechte des Volkes zu schützen, vertritt mittlerweile diese Auffassung. Das ist dumm und unreflektiert. Ebenso dumm und unreflektiert ist es allerdings, etwas abzulehnen, nur weil es zum „Völkerrecht“ gehört. Es ist so wie fast überall: Es gibt gutes und schlechtes Völkerrecht. Und ein souveräner Staat hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, genau zu prüfen, in welchem Masse er sich binden will.

Niemand, der ganz bei Trost ist, kann etwas dagegen haben, wenn Staaten ihr Verhältnis untereinander vertraglich regeln. Wenn beispielsweise durch Konventionen versucht wird, wenigstens etwas Menschlichkeit in Kriegshandlungen zu bringen, so stellt dies für die ganze Welt einen Fortschritt dar.

Den erwähnten Politikern, „Experten“ und Journalisten geht das aber noch viel zu wenig weit. Sie sind bereit, auch all das als verbindliches „Völkerrecht“ zu akzeptieren, das auf subalterner Funktionärsstufe vereinbart wurde. Recht also, dem kein Volk je zugestimmt hat.

Völkerrecht als Selbstbedienungsladen

In diesen Tagen erwartet die Welt ein militärisches Eingreifen „des Westens“ in den syrischen Bürgerkrieg. Als liessen sich Kriege im Voraus beliebig zwischen zwei Golfrunden terminieren, liess der „leader of the free world“ verlauten, es stehe ein Zweitagekrieg bevor. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, es handle sich um eine bessere Polizeiaktion, für die es das Einverständnis des UNO-Sicherheitsrates nicht brauche. Da dort nicht mit einem Plazet zu rechnen ist, verzichtet man kurzerhand auf das Votum des Gremiums, das gemäss bundesrätlichen Erläuterungen für die UNO-Abstimmung vom 3. März 2002, eigens geschaffen wurde, „um rasch auf Konflikte reagieren zu können.“

Auch andere Staaten haben unmissverständlich klar gemacht, dass sie die Haltung des grössten „Friedensprojekts“ nicht kümmert, solange sie sich auf Kriegspfad befinden.

Es ist also so, dass selbst im Kriegs- und Friedensrecht, dessen Legitimität, ja Notwendigkeit unbestritten ist, Völkerrecht ausser Kraft gesetzt wird, wenn es im Interesse der Mächtigen liegt. Was „die Völker“ davon halten, wird nicht gefragt.

„Maastricht“ – vom Völkerrecht zu Makulatur

Ein für westliche Staaten schier unglaubliches Beispiel für die willkürliche Relevanz von Völkerrecht liefert auch die EU mit ihrem Umgang mit dem als „historisch“ gefeierten Vertragswerk von Maastricht. Weite Teile der darin beschworenen Vereinbarungen sind heute Makulatur. Als Deutschland und Frankreich als erste Staaten einräumen mussten, dass sie die ehernen „Maastrichter Kriterien“ hinsichtlich der Neuverschuldung nicht würden einhalten können, gewährte man sich gegenseitig Dispens von den vertraglich vereinbarten Sanktionen.

Weiter wurde in diesem Vertragswerk eine „unabhängige Zentralbank“ ins Leben gerufen, die längst Spielball der Politiker und Funktionäre geworden ist. Letztere haben auch versprochen, bei der Aufnahme neuer Mitglieder in die Eurozone „strenge Kriterien“ anzuwenden. An solchen wären Griechenland und Zypern gescheitert. Sie sind Mitglieder und als solche zu einer Gefahr für die übrigen geworden, weil sich Politiker und Funktionäre über Völkerrecht hinwegsetzten.

Um den Vertrag dem deutschen Volk schmackhaft zu machen, wurde gebetsmühlenartig betont, es bestünden Sicherheitsmassnahmen, damit kein Land für Schulden eines anderen aufkommen müsse. Ja Artikel 104b verbiete das sogar ausdrücklich: […] „Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.“

Die identische Bestimmung findet sich zwar auch im Lissabonner Vertrag von 2009, angewendet wird sie deswegen trotzdem nicht. Die Politiker tun so, als gäbe es sie gar nicht, oder sie behaupten gar, man sei zur „Rettung“ der Währungsunion gezwungen gewesen, den Vertrag zu brechen. Frei nach Carl Schmitt bestimmt eine oligarchisch organisierte Gruppe von grösstenteils nicht demokratisch legitimierten Funktionären, wann Ausnahmezustand herrscht. Eine solche Entwicklung kann nur gutheissen, wer nichts Gutes im Schilde führt, oder die Demokratie als Bedrohung betrachtet.

Den Bundesrat als Führungsgremium stärken

Im Vorwort zu ihrem grossartigen Buch „Die Torheit der Regierenden“ („The March of Folly“) schreibt die US-amerikanische Reporterin und Historikerin Barbara Tuchman, in der Regierungskunst, so scheine es, blieben die Leistungen der Menschheit weit hinter dem zurück, was sie auf fast allen anderen Gebieten vollbracht hat. Stimmt. Umso entschlossener müssen wir jene wenigen Errungenschaften, die es dennoch gibt, verteidigen. Eine der wichtigsten ist meines Erachtens die Idee der Gewaltentrennung und -hemmung, die wir grossen Geistern des 18. Jahrhunderts zu verdanken haben.

Anstatt dass ein absolutistischer Herrscher per Dekret regiert, den Vollzug seiner Anordnungen durchsetzt und auch gleich noch die Strafverfolgung und die Justiz kontrolliert, sollen diese staatlichen Kernaufgaben von drei verschiedenen, unabhängigen Gremien wahrgenommen werden. Diese sollen sich gegenseitig kontrollieren, sich in Schach halten und so gefährliche Machtkonzentrationen verhindern.

Lassen wir die Justiz einmal beiseite und beschäftigen uns mit dem Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive. Dem Wesen nach steht, derjenige, der das Recht setzt, also die Regeln festlegt, über dem, der dessen Beschlüsse zu vollziehen hat. In der Praxis ist es allerdings so, dass zwar nicht unbedingt die Regierung, wohl aber die Verwaltung im Laufe der Zeit massiv an Macht und Einfluss gewinnt, was hauptsächlich auf deren Informationsvorsprung und Erfahrung zurückzuführen ist.

Gefragt ist Gestaltungs- und Führungswille

Regierungen kommen und gehen. Die Verwaltung bleibt die gleiche. So ist es nicht verwunderlich, dass Bundesräte immer deutlicher als verlängerter Arm der eigenen Verwaltung agieren. Anstatt zu führen, werden sie geführt. Dieses Problem lässt sich durch eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder der Landesregierung oder durch zusätzliche Staatssekretäre nicht lösen. Solche Massnahmen wären vermutlich sogar kontraproduktiv. Was es braucht, sind Persönlichkeiten, die charakterlich geeignet sind für ein Regierungsamt. Menschen mit Gestaltungswillen. Menschen, die in ihr Amt gewählt werden, weil man ihnen etwas zutraut.

Ganz knapp entschieden sich seinerzeit unsere Verfassungsväter gegen die Direktwahl des Bundesrats durch das Volk. So kurz nach dem Sonderbundskrieg versprach man sich davon wohl eine Wahl, bei der Emotionen eine weniger grosse Rolle spielen. Mittlerweile geht es im Vorfeld von Bundesratswahlen praktisch nur noch um Emotionen, und niemand wird behaupten, dass nur „die Besten und Wägsten“ ins oberste Vollzugsgremium unseres Landes entsandt werden.

Die Bundesverfassung ist grosszügig. Nur zwei Anforderungen muss erfüllen, wer Bundesrat werden will: Infrage kommen alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern, sofern sie auch als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind. Nach Abzug der Urteilsunfähigen und Entmündigten gibt es in der Schweiz gemäss neusten Zahlen 5’158’493 Stimmberechtigte. Die Vereinigte Bundesversammlung hätte also eine grosse Auswahl. Sie beschränkt sich allerdings recht stur auf den eigenen Kreis und zieht allenfalls hin und wieder einen Regierungsrat in Betracht.

Wie hältst Du’s mit der SVP?

Leider findet bei Bundesratswahlen kaum ein Aspekt weniger Beachtung als die zentrale Frage nach der Eignung des Kandidaten oder der Kandidatin für das Amt. Das Verfahren verkam zu einem schäbigen Jahrmarkt der Eitelkeiten, in dem kaum etwas zu belanglos ist, um nicht Eingang in die die Medien zu finden. Zur Nagelprobe wurde in diesem Klima die Frage nach dem Verhältnis zur SVP, der wählerstärksten Partei im Land. Ihr zu schaden, ist manchem Strippenzieher wichtiger, als dem Land zu nützen. Weder Politiker noch Journalisten fragen und reflektieren, ob es wünschenswert sei und im Gesamtinteresse unseres Landes liege, dass ein bestimmter Kandidat aufgrund seiner Persönlichkeit und seiner politischen Überzeugungen mit dem höchsten Exekutivamt betraut werden soll. Auch der Idee, die wichtigsten politischen Kräfte in die Regierungsverantwortung einzubinden, droht das langsame Aus. Es brauche heute eine inhaltliche oder ideelle Konkordanz, heisst es. Dabei ist das Bestechende an der so genannten „Zauberformel“ gerade der Umstand, dass Parteien nicht in der Regierung sind, weil sie gleicher Meinung sind, sondern obwohl sie unterschiedliche Auffassungen haben. Die politischen Kräfteverhältnisse des Landes, so die Absicht, sollen sich in der Landesregierung widerspiegeln.

Damit sind wir beim Kern des Problems. Es geht um die demokratische Legitimation eines für das Leben der Schweizerinnen und Schweizer sehr wichtigen Gremiums. Diese ist am besten gewährleistet, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Gremium vertreten fühlen. Und nichts garantiert das besser als eine direkte Wahl, wobei über deren konkrete Ausgestaltung, etwa über den Minderheitenschutz, noch zu diskutieren wäre.

Eine Volkswahl der Mitglieder der Regierung, wie sie in sämtlichen Kantonen seit jeher erfolgreich praktiziert wird, würde das Gremium insgesamt stärken. Nicht nur gegenüber der Bundesversammlung, sondern, viel wichtiger, auch gegenüber der Verwaltung. Niemand im Lande könnte auf eine dermassen starke demokratische Legitimation verweisen, wie vom Volk gewählte Bundesräte. Und diese stünden nur dem Souverän gegenüber in der Verantwortung. Damit erführe das Prinzip der Gewaltentrennung, von „checks ans balances“, eine Stärkung. Davon profitierten alle, denn nur im freien und offenen Disput von Ideen und Meinungen kommt eine Gesellschaft vorwärts.

Ein Verfassungsgericht widerspricht dem Wesen der schweizerischen Demokratie

Als Reaktion auf diese Medienmitteilung des Zürcher Regierungsrats verlas ich am 6. Juni 2011 im Kantonsrat diese vom mir verfasste Fraktionserklärung:

Es ist noch nicht einmal ein ganzer Monat her, seit unsere sieben Regierungsräte hier in diesem Saal feierlich gelobten, „die Rechte der Menschen und des Volkes zu schützen“. Eines dieser Rechte ist in Artikel 190 unserer Bundesverfassung verbrieft. Das Volk, das hierzulande der Souverän ist, behält sich in dieser Bestimmung aus¬drücklich das Recht vor, als Verfassungsgeber selber über die Einhaltung seiner Verfassung zu wachen. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit durch ein politisch zusammengesetztes Richtergremium wird damit weitgehend ausgeschlossen.

Geht es nach dem Willen der Zürcher Regierung, soll dem Schweizer und dem Zürcher Volk dieses Recht entzogen werden. Nach einem am vergangenen Freitag kommunizierten Regierungsratsbeschluss soll Artikel 190 BV aufgehoben werden. Nicht mehr das Volk, sondern Richter sollen das letzte Wort haben. Die Zürcher Regierung schützt also nicht, wie versprochen, die Rechte des Volkes – sie will sie ihm entziehen, weil sie einer Handvoll Funktionären mehr vertraut als den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern. Das gleiche Volk, von dem man sich wählen und bezahlen lässt, soll also seiner wichtigsten Kompetenz beraubt werden. Hätten die Regierungsräte einen Eid und nicht nur ein Gelübde geleistet, man müsste sie heute mit Fug und Recht als meineidig bezeichnen. Es mag nun jeder für sich selbst entscheiden, ob es ein Trost ist, dass sie bloss wortbrüchig sind.

Dieser Frontalangriff auf die direkte Demokratie ist selbstverständlich politisch motiviert: Der Abbau von Beitrittshürden ist das erklärte Ziel der Befürworter eines EU-Beitritts der Schweiz, und unsere direkte Demokratie ist nun einmal das grösste Hindernis auf dem Weg in die EU. Darum soll sie beseitigt werden.

Im noch nicht lange zurückliegenden Wahlkampf war der EU-Beitritt kein Thema. Und kein Kandidat liess eine grundsätzliche Demokratie-Skepsis erkennen. Umso ange¬brachter wäre es, dass der Regierungsrat wenigstens jetzt offen und ehrlich über seine wahren Absichten informiert. Leider verheisst der erwähnte Regierungsratsbe¬schluss in dieser Hinsicht nichts Gutes: Allen Ernstes wird darin die Forderung nach der Schaffung eines Verfassungsgerichts mit der Stärkung des Föderalismus begrün¬det. Das ist abwegig, jedem Kind leuchtet ein, dass jedes Gericht von seinem Wesen her der Zentralisierung Vorschub leistet, hat es doch für die einheitliche Anwendung des Rechts zu sorgen.

Offenbar ist dem Regierungsrat die Absurdität seiner Argumentation bewusst. Doch anstatt sich auf seine Verpflichtungen und Versprechen gegenüber der Zürcher Bevölkerung zu besinnen, flüchtet er sich in eine groteske Logik. So schreibt er beispielsweise, bei einer weiteren Vertiefung der Beziehungen zur EU seien inner¬staatliche Reformen zur Festigung der föderalistischen und demokratischen Staats¬organisation unerlässlich. – Pardon? Das Gegenteil ist richtig: EU und Demokratie und Föderalismus passen nicht zusammen. Sie sind inkompatibel. Wer für Födera¬lismus und Demokratie ist, kann nicht für einen EU-Beitritt sein. Und wer in die EU will, muss Demokratie und Föderalismus abbauen, nicht stärken. Das weiss auch der Zürcher Regierungsrat, der endlich aufhören soll, das Zürcher Volk und dieses Parlament für dumm zu verkaufen.