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„Den Ungläubigen Wut und Ablehnung zeigen“

Während sich in unseren Breitengraden Horden von Gutmenschen einen Wettstreit darüber liefern, wer gegenüber dem Islam am tolerantesten ist und seinen eigenen kulturellen und historischen Hintergrund ab wirksamsten zu leugnen vermag, ist von der andern Seite nichts Dergleichen zu vernehmen. Im Gegenteil, nach einer neuen Fatwa ist es gläubigen Muslimen sogar untersagt, Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen.

Eine Fatwa ist ein islamisches Rechtsgutachten, das in der Regel von einem Mufti (Spezialist für die islamische Jurisprudenz) zu einem speziellen Thema herausgegeben wird. Üblicherweise wird eine Fatwa auf Anfrage einer Einzelperson oder eines Juristen angefertigt, um ein Problem, das im Rahmen der islamischen Religion aufgetreten ist, zu klären. Das deutsche Institut für Islamfragen informiert regelmässig über Fatwas und deren teilweise haarsträubenden Inhalt. Anfang Februar ging Gutachter Scheich Ahmad Bawadi der Frage nach, ob ein Muslim Christen und Juden zu ihren Feiertagen beglückwünschen darf, um dadurch Toleranz und ein gutes Miteinander zu zeigen.

Die Antwort lässt keinen Interpretationsspielraum offen: „Allah hat [im Koran] gesagt: ‚Verkündige den Heuchlern die frohe Botschaft, dass ihnen eine schmerzliche Strafe zuteil werde; jenen, die sich Ungläubige als Freunde anstelle der Gläubigen nehmen. Suchen sie etwa Macht und Ansehen bei ihnen? Wahrlich, Allah allein gehört alle Erhabenheit‘ (Sure 4,138-139). Also, was für Anliegen kann ein Muslim haben, wenn er ihnen [Christen und Juden] zu ihren Feiertagen beglückwünscht? …

Wenn das Anliegen [eines Muslims] ist, [Juden und Christen] dadurch Liebe und Freundlichkeit zu zeigen, gilt dies als verboten: ‚Du wirst kein Volk finden, das an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt und dabei diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen, selbst wenn es ihre Väter wären oder ihre Söhne oder ihre Brüder oder ihre Verwandten.‘ (58,22).

Keine Toleranz auf Kosten des Islam

„Wer dadurch [durch die Glückwünsche] zeigen möchte, dass der Islam eine tolerante Religion ist, hat wenig Ahnung vom Islam. Die Toleranz kann nicht auf Kosten der Religion [des Islam] ausgeübt werden. Es kann auch nicht auf Kosten der Rechte Allahs praktiziert werden, sondern [nur], wenn es um Rechte anderer Menschen geht. Toleranz erlaubt nicht die Beteiligung an ihrer Falschheit.

Ein definitiver Beweis dafür ist der Prophet Allahs. Er hat Polytheisten verziehen, die ihm und seinen Weggefährten Schaden zugefügt haben. Aber es gab keine Toleranz und keinen friedlichen Umgang, wenn es um Allahs Rechte ging. Es gab dann nur [Maßnahmen wie das] Abhauen von Köpfen, Gefangennahme von Soldaten, Raub von Eigentum, die Übernahme von Frauen als Konkubinen genommen u. ä….

Das Beglückwünschen von Juden und Christen zu ihren Feiertagen zeigt [diesen gegenüber] Freundlichkeit, Liebe und Loyalität. Hier ist [eine Art] Loyalität vorhanden, die eine Form von Akzeptanz ihrer Falschheit ist, wenn man ihnen zu ihren Feiertagen – wie z. B. Weihnachten – gratuliert.

Mein muslimischer Bruder … Du musst ihnen [Juden und Christen] deine Wut und Ablehnung [gegenüber ihren Feiertagen] zeigen. Du darfst sie nicht zu ihren Feiertagen beglückwünschen, noch von ihren Süssigkeiten nehmen.

Der Scheich des Islam, Ibn Taimiyya, zitierte den Konsens der [muslimischen] Rechtsgelehrten. Er besagt, dass Muslime Christen nichts verkaufen dürfen, was ihnen für die Feiertage nützlich sein kann, wie z. B. Fleisch, Blut, Kleidung, etc. Ihnen [den Christen] darf nicht [von Muslimen] ein Reittier ausgeliehen werden. Ihnen darf an ihren Feiertagen nicht geholfen werden, weil dies ihre Gottlosigkeit unterstützen würde. Die [muslimischen] Machthaber müssen Muslimen so etwas verbieten, weil Allah sagt: ‚Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit, doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung.‘ (Sure 5, 2)“.

Miese Tricks der Mainstream-Medien

Unsere Medienschaffenden werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass ihre kritische Berichterstattung einen wichtigen Beitrag an die demokratische Auseinandersetzung leiste. Zumindest in der Theorie stimmt das. Wo aber bleiben die kritischen Stimmen, wenn sich das Bundesgericht putschartig zum Aufseher über die Demokratie macht? War Kritik zu vernehmen als der Bundesrat die Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der IV mit einem Federstrich absetzt – nur weil eine Niederlage droht? Ist angesichts einer solchen Missachtung eines parlamentarischen Auftrags ein Vergleich mit Mugabes Simbabwe wirklich abwegig?

Wählerische MSM

In der Auswahl der Objekte, die der Kritik ausgesetzt werden, sind unsere MSM (Mainstream-Medien) sehr selektiv. Kritisiert oder der Lächerlichkeit preisgegeben wird hierzulande fast ausschliesslich, wenn sich daraus ein Zusammenhang zur SVP oder deren Vertreterinnen und Vertreter konstruieren lässt. Gerade diese Woche lieferte der Chef des Regionaljournals Zürich-Schaffhausen dazu ein Beispiel: Er behauptete, die SVP werfe der Zürcher Finanzdirektorin Gut vor, im Abstimmungskampf gegen die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung nicht genügend „geweibelt“ zu haben, weshalb sie für die Niederlage der Bürgerlichen mitverantwortlich sei. Damit verstosse die SVP gegen ihre eigene Forderung, wonach sich Exekutivpolitiker aus Abstimmungskämpfen herauszuhalten habe. Die SVP sei widersprüchlich.

Hätte sich der Staatsradiomann die Mühe gemacht, die entsprechende Medienmitteilung der SVP zu lesen, hätte er vielleicht davon abgesehen, seine Unterstellung über den Äther zu verbreiten. Wörtlich heisst es nämlich:

„Das Abstimmungsresultat ist auch ein Misstrauensvotum gegen die Zürcher Finanzdirektorin, welcher es offensichtlich nicht gelang, die Bevölkerung von den Vorteilen der Pauschalbesteuerung für den Kanton Zürich zu überzeugen.“

Kein Wort also von ungenügendem Einsatz im Abstimmungskampf. Wohl aber von ungenügender Überzeugungskraft. Immerhin warten Bevölkerung und Parlament seit Jahren auf das in Aussicht gestellte Steuerkonzept. Wir wissen nicht einmal, ob Frau Gut die Steuern erhöhen oder senken will. Wir wissen nicht, welche Strategie der Kanton Zürich im internationalen uns innerkantonalen Steuerwettbewerb verfolgen soll. Um dies klarzustellen, braucht es keine Kampagnen sondern Autorität. Und dass diese nicht vorhanden ist, ist unbestreitbar. Doch im ständigen Kampf gegen die SVP kann auf solche Feinheiten natürlich keine Rücksicht genommen werden. Erst Recht nicht, wenn es gilt, „Aussagen zu verdichten“.

Und immer wieder Haldimann

Im Zusammenhang mit der SVP werden in den MSM selbst rudimentäre Regeln der Fairness ausser Kraft gesetzt. Was zählt, ist ausschliesslich die Wirkung. Kein Anlass erscheint zu gering, um daraus eine Waffe gegen die SVP zu schmieden. Jüngstes Beispiel: Das Interview von Christoph Blocher über den Ausgang der Volksabstimmung über die Erweiterung und Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der EU. Ziel der MSM war, Blocher als schlechten Verlierer hinzustellen, der sich unter dem Druck der Niederlage in abwegige Vergleiche flüchtet und haltlose Vorwürfe an die Adresse der Sieger richtet.

Wie immer in solchen Fällen, empfiehlt es sich, sich zunächst mit dem Sachverhalt vertraut zu machen. Worum geht es? Was wurde gesagt?

Was ist eigentlich die Aufgabe eines Politikers? Ist es die Aufgabe, immer dort zu stehen, wo man nachher eine Mehrheit hat? Natürlich will man sie. Aber wenn man zu schwach ist, hat man sie nicht. Es genügt, wenn sie hinstehen. Nehmen Sie die diktatorischen Strömungen. Drittes Reich! Natürlich, wenn alle hinstehen und Hitler zujubeln, dann gewinnen Sie immer. Aber die anderen hätte es gebraucht. Im Kommunismus! Die anderen hätte es gebraucht! Das hier sind nicht Entscheidungen, die vergleichbar sind, aber sie sind insofern vergleichbar, als man meint, man müsse zur Mehrheit gehören und ja nicht zur Minderheit. Und man konnte von [Seiten] der Mehrheit natürlich auch bewusst mit der Unwahrheit operieren. Das können Sie, wenn Sie die Mehrheit haben, relativ gut.“ (Quelle: www.teleblocher.ch; Sendung vom 8.2.09; Zeit: 12’37’’)

Daraus konstruierten die MSM Schlagzeilen wie „Blocher vergleicht Ja-Sager mit Nazis“. Andere beschränken sich immerhin auf „die Behörden“. Kein einziger Journalist erachtet es als erwähnenswert, dass Christoph Blocher auch den Kommunismus anspricht und generell vor „diktatorische Strömungen“ warnt.

Am übelsten waren natürlich wieder einmal die Gesellen vom Leutschenbach. Unverfroren lautet die Schlagzeile „Blocher bezeichnet Abstimmungssieger als Nazis“. Ein ungeheuerlicher Vorwurf, der sich durch nichts belegen lässt und auch nicht durch die Debilität des zuständigen Redaktors entschuldigen lässt. Wer so etwas schreibt, ist entweder debil, SP-Agent oder abgrundtief böse, wobei das Eine das andere nicht ausschliesst.

Dass sich die schlimmsten Entgleisungen gegen die SVP bei unserem gebührenfinanzierten Fernsehen ereignen, ist kein Zufall. Die Truppe weiss, wie sie Ueli Haldimann entgegenarbeiten kann. 1997 kostete ein angebliches Blocher-Zitat den damaligen Chefredaktor der Sonntagszeitung den Job. Die Zeitung hatte den Christoph Blocher mit den Worten zitiert: „Holocaust-Opfer gibt es nicht mehr – die sind ja tot.“ Als Blocher nach einer Woge skandalisierter Empörung eine Klage wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm drohte, bemühte er sich um ein Dementi. Eine Bandaufnahme des Schweizer Fernsehens gab ihm Recht; erstens war er nicht wörtlich zitiert worden, und zweitens war das Zitat um einen Halbsatz gekürzt und damit entstellt. Haldimann fand schliesslich Unterschlupf bei ebendiesem Fernsehen.

Das Problem besteht

Medien manipulieren nicht ohne Grund. Nicht einmal Haldimann tut es aus reiner Freude. Es werden damit Ziele verfolgt. Im konkreten Fall geht es darum, vom Gleichschaltungsvorwurf abzulenken. Dabei wäre diese Diskussion äusserst wichtig. Sie zu unterbinden, war etwas vom ersten, das die Nazis taten kaum waren sie an die Macht gelangt. Zu Recht hat Christoph Blocher auf diese Gefahr hingewiesen.

Auch wenn in einer Demokratie der Wille der Mehrheit massgeblich ist, muss die Meinung der Minderheit Platz finden. Wer nur danach strebt, zur Mehrheit zu gehören, und „die Mehrheit“ zum Mass aller Dinge macht, sollte vorsichtig sein, wenn er anderen vorwirft, sie seien Populisten.

Wer entscheidet, soll auch haften

Georg Soros redet einer stärkeren Regulierung und Kontrolle der globalen Finanzmärkte das Wort. Das erstaunt. Immerhin drängte er als Devisenspekulant das europäische Währungssystem im September 1992 an den Rand des Zusammenbruchs und verdiente so in einer Nacht über eine Milliarde Dollar. Und 1997 soll er mit einer ähnlichen Wette Zusammenbruch der malayischen Währung, was wiederum die Asienkrise auslöste. Wahrlich ein Menschenfreund.

 

Auch Bundesrat Leuenberger fordert, nachdem sich seine Begeisterung über den angeblichen Bankrott des Kapitalismus gelegt hat, stärkere Regulierung und staatliche Kontrollen. Das erstaunt nicht. Als in der Wolle gefärbter Sozialist will er den Nanny-Staat, der in sämtliche Lebensbereiche der Menschen vordringt und Regeln aufstellt, deren Beachtung von einer immer grösser werdenden Verwaltung zu kontrollieren ist. Was nicht in sein Weltbild passt, soll gesetzlich „korrigiert“ werden. Dabei werden für den öffentlichen und den verbliebenen privaten Sektor höchst unterschiedliche Massstäbe verwendet: Für seine Verhältnisse geradezu leidenschaftlich geisselt Leuenberger die „Bonus-Mentalität“ und die Bezüge einiger so genannter Spitzenmanager. Dass hingegen ein Verwaltungsratspräsident des Staatsbetriebs SBB für eine Halbtagsanstellung praktisch ein Bundesratsalär einstreicht, stört ihn nicht im Geringsten, schliesslich wird der Posten von einem Parteikollegen gehalten.

 

Leuenberger ist Inbegriff des Versagens staatlicher Aufsicht

Dass staatliche Aufsicht bessere Resultate liefert als die Korrektive des freien Marktes, lässt sich nicht belegen. Das weiss Moritz Leuenberger genau – aus eigener Erfahrung. Wegen Schlendrians in Bereichen, für die Genosse Leuenberger verantwortlich zeichnet, waren sogar wiederholt Tote zu beklagen. Nicht ganz so schwerwiegende Folgen hatten die Versäumnisse des ihm unterstellten Bundesamts für Zivilluftfahrt. Dieses hätte nämlich die Aufgabe gehabt, die Liquidität der Swissair zu überprüfen. Also genau das, was Leuenberger nun mit Blick auf die Finanzmärkte fordert, hätte er im konkreten Fall tun müssen. Er tat es nicht. Der Rest ist Geschichte.

 

Nicht nur in der Schweiz, auch im Ausland versagt der Staatsapparat am Laufmeter. Was beispielsweise die hochgepriesene Börsenaufsicht SEC in Fällen wie „Enron“ oder „Maddof“ geboten hat, spottet jeder Beschreibung. Selbst konkreteste Hinweise und Berichte über Missstände wurden in den wind geschlagen. Ihre Zähne zeigt die SEC hingegen gegenüber der UBS – weil es politisch opportun ist. Damit sind wir beim Kern des Problems angelangt: Warum soll jemand seiner Kontroll- und Aufsichtspflicht gewissenhaft nachkommen, wenn er keinerlei Konsequenzen zu gewärtigen hat? Warum soll er gewissenhaft arbeiten, wenn es dafür weder im Negativen noch im Positiven Anreize gibt? Bloss weil man sein Gehalt dem Steuerzahler zu verdanken hat?

 

Es gibt nur ein Mittel, Menschen zu verantwortungsvollem Handeln zu zwingen: Sie müssen die Folgen ihres Tuns am eigenen Leib, bzw. im eigenen Portemonnaie spüren. Dies führt automatisch zu einer realistischen Risikobeurteilung und erfüllt den Begriff „Verantwortung“ wieder mit Sinn.

Demokratie à la carte

Endlich ist es soweit! Für morgen ist „das Volk“ an die Urnen gerufen. Dann werden wir es wissen – zumindest, dass wir nichts Genaues wissen. Sicher ist allerdings jetzt schon, dass in den Kommentaren jede beliebige Interpretation Platz finden wird. Will tatsächlich eine Mehrheit Türen und Sozialwerke für Bulgaren und Rumänen öffnen? Herrscht bloss Sorge um den Fortbestand der restlichen „Bilateralen“, oder sollen diese am Ende gar aufgekündigt werden? Wir werden es nie genau wissen. Eine unselige Verknüpfung zweier Vorlagen verhindert eine unverfälschte Willenskundgabe.

Noch vor wenigen Jahren waren wir Schweizer stolz darauf, in einem Land zu leben, in dem „das Volk“ das Sagen hat. Wir waren uns durchaus bewusst, dass man hierzulande auf demokratischen Weg eine Monarchie oder gar eine Diktatur einrichten könnte. Doch wir vertrauten darauf, dass es in einer funktionierenden Demokratie, in der sich jeder so verhält wie man selbst, nie so weit kommt, weil sich Extreme gegenseitig aufheben und auf diese Weise eine Tendenz zum Ausgleich besteht. Aber stets war klar: Das Volk ist der Souverän, es hat das letzte Wort.

Damit scheint es vorbei zu sein: Immer häufiger werden Volksentscheide interpretiert und nach Belieben ausgelegt. Das Bundesgericht, das es nur gibt, weil es das Schweizervolk so will, hat sich in einem eigentlichen Richterputsch sogar das Recht herausgenommen, politisch unliebsame Volksentscheide aufzuheben. Die „oberste rechtsprechende Behörde des Bundes“ erhob sich selbst zum Supervisor und Lenker der Demokratie. Um diesen Titel kämpfen allerdings auch noch andere: So verweigerte eine parlamentarische Kommission, die nichts anderes zu tun gehabt hätte, als die vom Souverän angenommene „Verwahrungsinitiative“ in geltendes Gesetzesrecht umzusetzen, glatt ihren Auftrag. Angeblich wegen Unvereinbarkeit mit dem Völkerrecht. Tatsächlich stiessen sich der grüne Kommissionspräsident und einige andere linken Zeloten am Inhalt. Ich warte gespannt darauf, wie sich die gleichen Leute verhalten werden, wenn gegen die „Offroader-Initiative“ völkerrechtliche Bedenken ins Feld geführt werden, etwa wegen Verstosses gegen WTO-Bestimmungen.

Leider findet auch der Bundesrat immer mehr Gefallen an dieser „Demokratie à la carte“. Nur als Behörde zu leiten und zu vollziehen, wie es die Bundesverfassung vorsieht, genügt den ambitionierten Damen und Herren nicht mehr. Demokratie wird da rasch als hinderlich empfunden. Erst recht, wenn man mit ansehen muss, dass es im Ausland auch ohne Volksentscheide geht. Doch genau wie Cäsar seinerzeit der Republik nicht offen den Kampf ansagte, sondern sie unter Wahrung der Form zur Folklore machte, hält der Bundesrat noch an der Tradition fest, die Schweizerinnen und Schweizer regelmässig zur Urne zu rufen.

Das Entscheidende an einer Demokratie ist jedoch nicht, dass Abstimmungen durchgeführt werden, sondern dass sich die Minderheit der obsiegenden Mehrheit zu fügen hat. Und genau damit bekundet unsere Landesregierung Mühe. Bloss um einer drohenden Niederlage zu entgehen, wurde die auf den 17. Mai 2009 angesetzte Abstimmung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben. Ein unerhörtes Ereignis!

Wer in einer Demokratie nicht bereit ist, auch Niederlagen, die nicht ausbleiben können, einzustecken, ist ein schlechter Demokrat. Und schlechte Demokraten sind eine Gefahr für die Demokratie.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 7. Februar 2009

Kein Grund mehr, ja zu sagen

Der laufende Abstimmungskampf über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien erinnert in Vielem an denjenigen um den EWR-Beitritt: Es stehen sich die gleichen Gegner gegenüber, und die Befürworter verwenden die gleichen Argumente. Höchste Zeit zu erwähnen, dass keines der seinerzeit von den EWR-Befürwortern prophezeiten Schreckensszenarien Wahrheit geworden ist.

 

Was den aktuellen Abstimmungskampf angeht, so konnten die „Freunde der EU“ tatsächlich eine zeitlang etwas ins Feld führen, was als Argument für ein Ja betrachtet werden kann. Die Aussicht, dass bei einer Ablehnung der am 8. Februar zur Abstimmung gelangenden Vorlage, von der EU sämtliche bilateralen Verträge aufgekündigt würden, hat abschreckendes Potential. Ein „Zurück-auf-Feld-1“ kann niemand ernsthaft wollen.

 

Nun hat ausgerechnet EU-Botschafter Reiterer – also der offizielle Vertreter Brüssels in der Schweiz – klar gestellt, dass die EU der Schweiz in keiner Weise drohe. Diese im Abstimmungskampf erhobene Behauptung sei völlig falsch. Weiter sagte er, die Schweiz sei frei zu entscheiden, allenfalls die bilateralen Verträge innert sechs Monaten zu kündigen. Von sich aus werde die EU nichts unternehmen, sondern davon ausgehen, dass die Schweiz die Verträge weiter einhalten werde.

 

Damit ist das zentrale Argument der Ja-Sager implodiert. Wir können also getrost nein sagen.

 

Kirchenbesetzung – höhere Schule der PR


Kirchenbesetzungen durch so genannte Sans-papiers sind zum festen Bestandteil linker Folklore geworden. Wie die Randale am 1. Mai dienen sie der Verhöhnung und damit der Demontage unsers Rechtsstaats. Die Organisatoren verstehen ihr Handwerk. Es fehlt an nichts. Weder an knackigen Forderungen und Parolen noch an einer Hotline für Journalisten. Auch bei der Wahl der „Location“ und des Zeitpunkts wird generalstabsmässig vorgegangen. Bevorzugt werden Kirchen in Kantonen mit einer schwachen Regierung. Warum zur Weihnachtszeit? Die Bürger sollen sich vorkommen wie die hartherzigen Wirte, die Maria und Joseph einen Platz in der Herberge verwehrten. Die Heilige Familie als Sans-papiers? Das ist höhere Schule der PR.

Es verwundert nicht, dass die Bewegung ihren Anfang im linken Basel nahm. Dort ist man offen man für Forderungen wie „kollektive Regularisierung“, „Gleichbehandlung aller in der Schweiz lebenden Menschen“ und „Ausschaffungsstopp“. Nächste Etappe auf der „tour des églises“ war die Waadt, wo im Dezember 2004 die Valentins-Basilika besetzt wurde. Mit der Verfügung eines Ausschaffungsmoratoriums erbrachten die Behörden zuvor den Tatbeweis, dass sie sich pflichtwidrig weigern, geltendes Recht durchzusetzen. Den betroffenen Personen erwies man damit freilich einen Bärendienst, denn am Ende erschwert sich bloss die Situation für alle Beteiligten. Nach vielen Jahren ist eine Ausweisung in der Regel tatsächlich unmenschlich. Umso mehr gilt es zu verhindern, dass die Aufenthaltsdauer durch allerlei Geplänkel in die Länge gezogen wird.

Was die jüngste Kirchenbesetzung in Zürich angeht, so stellt sich zunächst die Frage, weshalb so lange zugewartet wurden, um auch in der Limmatstadt zu pöbeln. Es kann nicht daran liegen, dass sich mit Migros-Gutscheinen keine Zugbillete kaufen lassen. Der Grund ist einzig und allein, dass unter der früheren Zürcher Sicherheitsvorsteherin Rita Fuhrer kein Erfolg erwartet werden konnten. Die Aktivisten mussten damit rechnen, dass in Zürich Bundesrecht durchgesetzt wird. Offensichtlich beurteilen sie die Situation heute anders. Von Hans Hollenstein von der CVP erwarten sie ein leichtes Spiel. Der neue Sicherheitschef konnte sich nicht einmal zu einer Verurteilung der widerrechtlichen Kirchenbesetzung aufraffen. Ob er im Falle einer katholischen Kirche die gleiche Zurückhaltung an den Tag gelegt hätte, bleibe dahingestellt. Bemerkenswert ist, dass er als Regierungsvertreter mit der Wiedereinsetzung einer Härtefallkommission genau das anbietet, was seine eigene Partei nur wenige Stunden zuvor im Kantonsrat gefordert hatte. Zufall? Vielleicht. Gewiss kein Zufall ist, dass er dabei ist, sich über einen klaren Entscheid des ihm übergeordneten Parlaments hinwegzusetzen. Dieses hat nämlich klar gemacht, dass es keine solche Kommission mehr will. Und ebenfalls kein Zufall, sondern bloss peinlich, ist, dass der Magistrat vor versammelten Medien einräumen musste, dass er keine Ahnung hat, weshalb die Härtefallkommission seinerzeit aufgelöst wurde. Das hat mit fehlender Aktenkenntnis und schlechter Vorbereitung zu tun. Darum hier des Rätsels Lösung: Weil es weder nach alten, geschweige denn nach neuem Asylrecht eine Härtefallkommission braucht, sprachen sich deren Mitglieder einstimmig für die Aufhebung aus. Die Möglichkeiten des Rechtswegs wurden dadurch nicht verbaut.

Auch wenn es den Aktivisten missfällt: Beliebigkeit ist der Feind des Rechts.

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Erschienen in der Berner Zeitung vom 10. Januar 2009

Radio Energy und die Populisten von der SP

Das Postulat ist ein parlamentarisches Instrument, für das Politiker, die wissen, was sie wollen, keine Verwendung haben. Umso beliebter ist es bei allen anderen. In Fällen, in denen es bloss darum geht, Schaum zu schlagen und Aktivismus vorzutäuschen, wird das Postulat rasch zum Populat – zur stumpfen Waffe im Scheingefecht von Populisten. Ein Musterbeispiel für diesen Anwendungsfall liefert derzeit die SP mit ihrem vermeintlichen Einsatz für Radio Energy Zürich, dem der Genosse Medienminister den Stecker gezogen hat.

 

Es ist legitim, vom Regierungsrat erfahren zu wollen, ob er eine Möglichkeit sieht, Radio Energy vor der Schliessung zu schützen. Das wollte auch die SVP und hat darum den Antrag der SP, einen entsprechenden Vorstoss für dringlich zu erklären, unterstützt. Nun liegt die Antwort des Regierungsrats vor: Die Zürcher Behörden haben keine Möglichkeit, die von Obersozi Leuenberger beschlossene Einstellung des Betriebs des offensichtlich beliebten Lokalsenders abzuwenden. Das liegt in der Kompetenz des Bundes, und der zuständige Bundesrat hat klar gemacht, was er will. Was rentiert und im Wettbewerb ohne Subventionen besteht, ist ihm ein Dorn im Auge.

 

Wenn es den Populistchen von der SP tatsächlich darum ginge, Radio Energy zu retten, könnten Sie dieses Anliegen dem Genossen Moritz im Cooperativo bei einem Teller Spaghetti direkt vortragen. Das werden sie nicht tun. Sie wissen nämlich selbst, dass Leuenberger ein verblendeter, und damit freiheitlichen Argumenten nicht zugänglicher Überzeugungstäter ist. Und zweitens werden sie sich hüten, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass sie selbst für das etatistische Radio- und Fernsehgesetz verantwortlich sind. Nach diesem Gesetz hat Moritz Leuenberger nämlich die Kompetenzen, von denen er nun so genüsslich Gebrauch macht. Wer einem Pyromanen Streichhölzer in die Hand drückt, darf sich nicht wundern, wenn dieser ein Haus in Brand steckt. Um das zu begreifen, braucht es kein Postulat.

Da könnten unsere Sozis etwas lernen

Es ist immer wieder bemerkenswert: Unsere Sozis, also diejenigen, die wir in der Schweiz haben, reden dauernd vom Ausland. Was von der EU kommt, finden sie generell gut. Was von der Uno kommt, hat für sie den Stellenwert des Evangeliums. Keine Forderung ist für sie wichtiger als die Unterordnung des eigenen Rechts unter irgendwelche internationalen Konventionen – ungeachtet des Inhalts.

 

Diese Manie kennt nur eine einzige Einschränkung. Nämlich genau wenn es sinnvoll wäre, sich das Ausland zum Vorbild zu nehmen, schalten unsere Genossen auf stur. So zum Beispiel, wenn es darum geht, die Steuern zu senken, was einer Volkswirtschaft erfahrungsgemäss zum Vorteil gereicht. Mögen Gordon Brown und selbst die einstige Ikone der hiesigen Linken, Lula da Silva, in Ihren Ländern die Steuern noch so stark sehr senken (Brown die Mehrwertsteuer sogar auf das völkerrechtlich zulässige Minimum), mit unseren Sozis ist in dieser Hinsicht nichts anzufangen. Bleibt nur zu hoffen, dass sie die Signale irgendwann doch noch hören.

 

Der Populist und die Raser

Es war in den vergangenen Tagen häufig von Grund- und Menschenrechten die Rede. Für den Juristen, ehemaligen Zürcher Justizdirektor und heutigen Bundesrat Moritz Leuenberger scheinen diese nur fallweise – also willkürlich – zu gelten. In seiner Raserei in den Medien gegen die Raserei auf den Strassen wirft er Grundsätze unseres freiheitlichen Rechtstaats gleich haufenweise über Bord. Seit dem letzten tragischen Raserunfall lässt er kaum eine Gelegenheit aus, um gegen Raser zu wettern und sie als „kriminelle Asoziale“ zu brandmarken. (Nur zur Erinnerung: Christoph Blocher ist vor einigen Jahren medial gesteinigt worden, nur weil er im Zusammenhang mit zwei von der Interpol gesuchten Kriminellen das Wort „mutmasslich“ nicht verwendet hatte.)

Dass sich Bundesrat Leuenberger über Raser ärgert, ist verständlich und nachvollziehbar, handelt es sich bei dieser – sehr kleinen – Personengruppe doch tatsächlich um üble Zeitgenossen. Richtig ist auch seine Forderung, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Problem Herr zu werden. Ob er mit Blick auf das Täterprofil auch an nahe liegende Massnahmen im Ausländerrecht denkt, ist allerdings unwahrscheinlich.

Flagrante Verletzung der Gewaltentrennung

Problematisch wird es dann, wenn ein Bundesrat eine im Strudel öffentlicher Empörung angekündigte Volksinitiative begrüsst, obwohl deren Text noch nicht einmal bestimmt und selbst der Inhalt noch völlig unklar ist. Ist die Stellungnahme zu Volksbegehren nicht Sache des Gesamtbundesrats? Und verletzt ein Mitglied der Landesregierung, das sich ohne Rücksprache mit seinen Kollegen öffentlich so vernehmen lässt, nicht das Kollegialitätsprinzip? Und wäre es nicht besser der betreffende Magistrat würde sich im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren einbringen, anstatt die Anstrengungen Dritter zu beklatschen?

Nicht mehr hinnehmbar wird es dann, wenn sich ein Bundesrat in populistischem Eifer daran macht, den Gerichten vorzuschreiben, wie sie ihren verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen haben. Ein Urteil zu kritisieren, ist das eine. Das gehört sogar zu unserem System von „Checks and Balances“. Wenn aber postuliert wird, es sei – nur weil sich dadurch das Strafmass erhöht – in Raser-Fällen generell von Eventualvorsatz auszugehen, haben wir es mit einer unzulässigen Einmischung in die Kernaufgabe der Justiz zu tun. Die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz mag zwar im konkreten Fall häufig sehr schwierig sein, dennoch ist sie sinnvoll und nötig. Und sie vorzunehmen, ist Sache der Gerichte und nicht des Verkehrsministers. Abgesehen davon, ist in einem Rechtsstaat im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten zu entscheiden.

Strafrecht ist Freiheitsrecht

Besonders gefährlich ist schliesslich Herr Leuenbergers Ruf nach „konsequenter und abschreckender Fantasie“ der Richter. Wer so redet, missachtet über 2000 Jahre europäischer Rechts- und Geistesgeschichte. Schon für die Römer galt, dass keine Strafe ausgesprochen werden darf, wenn dies nicht auf Grundlage eines klaren Gesetzes geschieht. Strafrecht ist seinem Wesen nach nämlich Freiheitsrecht. Es bestimmt und regelt klar, unter welchen Umständen der Staat in geschützte Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen darf. Es verfolgt gerade nicht den Zweck, es den Verfolgungsbehörden und der Justiz möglichst einfach zu machen, Leute einzusperren. Vermutlich ist Sozialdemokrat Leuenberger noch der sowjetischen Tradition verhaftet, in der fantasievolle Richter unter Berufung auf den berüchtigten § 58 („konterrevolutionäre Tätigkeiten“ und „antisowjetische Agitation“) möglich war, alles und jeden mit Zwangsarbeit im Gulag zu bestrafen.

Soll gegenüber Rasern bald auch das Folterverbot fallen? Die Forderung Moritz Leuenbergers, Raser in Verwahrung zu nehmen, deutet jedenfalls in diese Richtung. Und bestimmt denkt er nicht an die Art von Verwahrung, die damals herrschte, als er in Zürich Justizdirektor war und für ein grosszügiges Urlaubsregime verantwortlich zeichnete.

Erschienen im Tages-Anzeiger vom 12. Dezember 2008

 

Lesen Sie dazu auch: Moritz Leuenberger ein Sicherheitsrisiko und ein Fall für die GPK

Eidesformel der Eidgenössischen Räte

„Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.“

 

Kann man von gewissenhafter Pflichterfüllung sprechen, wenn man als National- oder Ständerat einem Kandidaten seine Stimmen gibt, wenn dieser zuvor unmissverständlich klar gemacht hat, dass er als Kandidat gar nicht zur Verfügung steht?

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