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Zweierlei Mass

Als ich mich vor zwei Jahren in einer Interpellation erkundigte, wie es eigentlich in personeller Hinsicht um den Linksdrall in der zürcherischen Bildungsdirektion bestellt sei, ging ein Aufschrei der Empörung durch die Linke. Alleine schon die Mutmassung, es könnten bei der Bestellung von Fachgremien auch sachfremde Kriterien zum Tragen kommen, veranlasste eine Genossin im Rat dazu meinen Vorstoss als „Skandal“ zu bezeichnen.

 

Auch Genossin Bildungsdirektorin verwahrte sich selbstredend gegen den Verdacht, sie interessiere sich für die politische Ausrichtung ihrer Mitarbeiter. Dies würden alleine schon die Bundesverfassung und der Datenschutz verbieten, wurde ausgeführt. So ist es vermutlich bloss Zufall, dass im Generalsekretariat der Bildungsdirektion niemand zu finden ist, der sich öffentlich als Anhänger der SVP zu erkennen geben würde.

 

Ganz so klar scheinen die Regeln allerdings nicht zu sein. Zumindest nicht, was „illoyales Verhalten“ gegenüber dem kanton angeht. Hier gilt: Wenn schon illoyal, dann gefälligst mit einer Position links vom Regierungsrat. Wer beispielsweise gegen eine erst noch zu beschliessende Standortverlegung einer Hochschule ein paar Flugblätter verteilt, kriegt die geballte Macht der Bildungsverwaltung zu spüren. Wer hingegen gegen einen Ausweisungsentscheid des Gesamtregierungsrats protestiert und „Solidarität mit allen!“ schreit, kann mit Wohlwollen rechnen.

 

Ich habe dazu eine Anfrage eingereicht und warte nun gespannt auf die Antwort des Regierungsrats.

Die Regierung an ihre Aufgabe erinnert

Der Kanton Zürich wird das neue Jahr mit einem genehmigten Voranschlag beginnen. SVP, FDP, CVP und Grünliberale haben sich zu einem Kompromiss zusammengerauft, der – der Empörung der Linken nach zu schliessen – so schlecht nicht sein kann. Allerdings ermöglicht er der Regierung trotz einer Aufwandsenkung von rund 100 Millionen Franken fast 3 Prozent mehr auszugeben als im zu Ende gehenden Jahr. Von Sparen kann einmal mehr keine Rede sein.

 

Gleichwohl fühlte sich Regierungsrätin Gut berechtigt, dem Parlament vorzuwerfen, es nehme seine politische Verantwortung nicht wahr. Die Frau irrt sich gewaltig: Die Parteien, die die so genannte bürgerliche Mehrheit in der Regierung stellen, haben lediglich klar gemacht, dass sie von ihren Abgesandten auch eine bürgerliche Politik erwarten. Mit anderen Worten es ist am Regierungsrat – und insbesondere an Rita Fuhrer, Markus Kägi, Thomas Heiniger und Ursula Gut – die Verantwortung gegenüber den Wählerinnen und Wählern wahrzunehmen.

 

Abgesehen davon: Als – neben dem souverän – höchste verfassungsmässige Instanz im Kanton beschäftigt sich ein Parlament nicht mit Leistungsgruppen und budgettechnischem Firlefanz. Genau dafür gibt es eine Regierung und eine Verwaltung, gegenüber der sich die Regierung durchzusetzen hat. Am Willen soll es ja offenbar nicht liegen.

Vergesst Martelli!

Die Freisinnigen haben wieder einmal Aspirationen auf das Amt des Zürcher Stadtpräsidenten. Da die Limmatstadt nun einmal rot-grünes Territorium ist, ist bei Ihnen die Einsicht gereift, dass es die Stimmen der SVP-Basis braucht, um einen Erfolg überhaupt in den Bereich des Realisierbaren zu rücken. Man braucht die SVP. Mehr aber nicht.

 

Kandidatin der Freisinnigen ist Kathrin Martelli, mit der sich angeblich etwas ändern soll. Was, weiss wahrscheinlich nicht einmal sie selbst. Die bürgerliche Wende, von der bisweilen schwadroniert wird, lässt sich mit ihr jedenfalls nicht verwirklichen. Im Gegenteil, wenn die SVP heute dafür kämpfen will, dass Frau Martelli Stadtpräsidentin wird, stellt sich die Frage, warum sie über Jahre hinweg Elmar Ledergerber mit Inbrunst kritisiert hat.

 

Heute Morgen berichtete das Regionaljournal von Radio DRS über die erste Podiumsveranstaltung der zwei Frauen, die Stadtpräsidentin werden wollen. Fazit: Die beiden unterscheiden sich kaum. Wieso soll jemand also eine angeblich bürgerliche Politikerin wählen, wenn diese linke Positionen vertritt? Würde es nicht mehr Sinn machen, die Stimme gleich dem sozialdemokratischen Original zu geben?

 

Politik ist keine exakte Wissenschaft. Häufig ist es nötig, im übergeordneten Interesse Kompromisse einzugehen. Bisweilen muss sich eine Partei sogar etwas verbiegen oder sich im Spagat üben. Das alles gehört zur Politik. Doch kann man es noch Spagat bezeichnen, wenn man als grösste bürgerliche Kraft eine Frau unterstützt, die nicht einmal bereit ist, sich mit potentiellen Kandidaten der eigenen Partei gemeinsam abbilden zu lassen? Und wird ein Wahlbündnis nicht vollends zur Farce, wenn Martellis Parteifreund in der Exekutive öffentlich erklärt, er sei gegen die Unterstützung des Kandidaten der SVP, weil er sich noch im Spiegel betrachten können wolle? Unter solchen Voraussetzungen ist ein Zusammengehen mit einer anderen Partei nicht glaubhaft. Es wird zum Witz.

 

Bleibt nur noch die Frage, warum Martin Vollenwyder überhaupt in den Spiegel blicken will.

 

Die Folge sozialistischer Bildungspolitik

Nun ist es amtlich: Schaffhauser Schülerinnen und Schüler schneiden bei den kantonalen PISA-Resultaten am besten ab. Die Zürcher erreichten die tiefsten Mittelwerte der gesamten Deutschschweiz.

Einerseits ist dieses Ergebnis nicht überraschend, denn schliesslich beträgt der Wähleranteil der SVP im Kanton Schaffhausen fast 40 Prozent im Vergleich zu 33,9 Prozent im Kanton Zürich. Schaffhausen ist eben ein ländlicher Kanton, und auch im Schulwesen herrschen noch normale Verhältnisse. Es wird gelehrt und gelernt statt experimentiert. Für Kuschelpädagogik und zahllose Versuchsreihen einer ausser Rand und Band geratenen Bildungsbürokratie bleibt kaum Platz.

Auf den zweiten Blick ist das Resultat dennoch erstaunlich, denn es macht klar, dass die freisinnig-sozialdemokratische Bildungspolitik punkto Qualität versagt – und das trotz enorm hoher Kosten. Brauchbares Zahlenmaterial ist nur wenig vorhanden, oder es wird unter Verschluss gehalten. („Man kann nicht vergleichen, denn bei einigen Gemeinden ist der Abwart mitgerechnet“.) Doch nur schon ein oberflächlicher Blick in die Bildungsstatistik 2005 (neuere Zahlen sind von unserer Verwaltung, deren Kernkompetenz das Wachsen ist, nicht zu erhalten.) macht deutlich, dass Schaffhausen mit deutlich weniger Geld pro Schüler deutlich bessere Resultate erzielt.

Die hilflos wirkende Entschuldigung seitens der Bildungsdirektion, Zürich sei darum so schlecht, weil es am meisten fremdsprachige Kinder habe, ist geradezu grotesk. Das Fremdsprachen-Problem besteht zwar tatsächlich und wird insbesondere von der SVP seit Jahren angeprangert, doch gerade die sozialdemokratische Bildungsdirektorin und ihre internationalistischen Freunde wehren sich gegen jede Abhilfe. Im Gegenteil, sie verschärfen das Problem noch durch Personenfreizügigkeit, Masseneinbürgerungen und Schlendrian im Asylwesen.

Den Staatsapparat zum Masshalten zwingen

Mögen neunmalkluge Finanzexperten und Etatisten noch so sehr über die Milchbüchleinrechnung spotten, am Ende kommt es in jedem Haushalt – ob staatlich oder privat – nur darauf an, wie viel eingenommen und wie viel ausgegeben wird. Auf diesem Gedanken beruht auch die urbürgerliche Forderung, wonach sich die Ausgaben nach den Einnahmen zu richten haben und nicht umgekehrt. Bei der Zürcher Verwaltung und ihren Helfern in Regierung, Politik und Medien hält man Derartiges offenbar für so trivial, dass man sich dem Gegenteil verschrieben hat. Und so lebt der Kanton Zürich seit längerem über seine Verhältnisse: Sind die Einnahmen seit dem Jahr 2000 um 10 Prozent gestiegen, wuchs der Aufwand im gleichen Zeitraum um 14,2 Prozent. Und das soll nach dem Willen des Regierungsrats so weitergehen. Bis 2012 soll der Aufwand um weitere 11,1 Prozent ansteigen, während das Ertragswachstum auf lediglich 6,6 Prozent veranschlagt wird, was in Anbetracht der wirtschaftlichen Grosswetterlage sehr optimistisch ist.

Starke Zunahme der Verschuldung

Dass der Staat das Geld zum Teil für sinnvolle Zwecke verwendet, ist nicht zu bestreiten. Nichts zu rütteln gibt es aber auch an der Tatsache, dass am Ende der Steuerzahler für den gesamten Aufwand aufzukommen hat – für die Investitionen wie für die Schulden, die darum nichts anderes sind als die Steuern von morgen. Es muss deshalb jeden verantwortungsbewussten Finanzpolitiker alarmieren, dass die Zürcher Regierung beabsichtigt, die Verschuldung bis 2012 um sage und schreibe 70 Prozent auf 6,6 Milliarden Franken ansteigen zu lassen. Und dies nur darum, weil sie sich gegenüber ihrer Verwaltung, die vom Kostensenken naturgemäss nichts wissen will, nicht durchsetzen kann.Vom früheren sozialdemokratischen Finanzminister Otto Stich stammt der Ausspruch, dass viel eher ein Hund einen Vorrat an Würsten anlegt als der Staat einen Vorrat an Geld. Aus dieser ernüchternden Einsicht heraus wurden Instrumente wie Ausgaben- und Schuldenbremsen geschaffen, die in Volksabstimmungen jeweils grosse Mehrheiten für sich verbuchen konnten. Dem Stimmvolk ist offenbar durchaus bewusst, dass noch nie in der Geschichte der Menschheit ein Staat zu Tode gespart worden ist, hingegen schon zahlreiche Staaten daran gescheitert sind, dass sich ihr Aufwand nicht mehr finanzieren liess. Um das zu verhindern, muss der Staatsapparat zum Masshalten gezwungen werden.

Ausgabenbremse ausser Kraft gesetzt

Unsere Volksinitiative bringt eine leichte Verschärfung des bisherigen Instrumentariums, mit dem der kantonale Finanzhaushalt in Ordnung gebracht werden soll. Von Bedeutung ist dabei der Zusatz, dass das betreffende Geld bei der Berechnung des mittelfristigen Haushaltausgleichs nicht berücksichtigt werden darf. Nur so lässt sich verhindern, dass die Mechanismen der Ausgabenbremse ausser Kraft gesetzt werden, indem ausserordentliche Erträge wie jene 1,6 Milliarden Franken aus dem Nationalbankgold ohne nachhaltige Wirkung in der allgemeinen Staatskasse versickern.

Erschienen in der NZZ vom 13.11.08

Milchbüchlein? Die NZZ muss es ja wissen…

Montag, 3. November 2008:

Die Neue Zürcher Zeitung empfiehlt die Volksinitiative der SVP „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder!“ mit folgendem Kommentar zu Ablehnung:

 

„Milchbüchlein

Es ist ein beliebter politischer Trick, private und öffentliche Haushalte gleichzusetzen: Was sich privat nicht gehöre – Schulden machen zum Beispiel -, dürfe sich auch der Staat nicht erlauben. Mit diesem Trick operiert die SVP in ihrer Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft zulasten unserer Kinder». Privatisierungsgewinne und Ausschüttungen der Nationalbank müssten «direkt und vollumfänglich» für den Schuldenabbau verwendet werden, verlangt sie. Wobei offen bleibt, was «direkt» bedeutet. Soll der Kanton automatisch Staatsanleihen zurückzahlen, sobald er von der Nationalbank Geld erhält? Und riskieren, dass er später für neues Geld mehr bezahlen muss?

Aber der Kanton ist ohnehin kein Privathaushalt, die Staats- keine Milchbüchleinrechnung: Wenn der Kanton Schulden macht, ist das nicht von vornherein des Teufels, sondern in vielen Fällen notwendig. Grossprojekte wie der Durchgangsbahnhof Löwenstrasse oder die Westumfahrung Zürich lassen sich nicht allein aus Steuererträgen und anderen Einnahmen finanzieren – dafür braucht es Fremdkapital. Sie sind im Übrigen nicht der angeblichen Ausgabenfreudigkeit der Verwaltung zu verdanken, sondern dem Willen des Zürchervolks und seiner Vertreter im Rathaus. Dass die Höhe der Verschuldung nicht unbegrenzt zunehmen darf, wird von niemandem bestritten. Der Blick zurück zeigt ja auch, dass der Schuldenberg in den letzten zehn Jahren kleiner geworden ist. Und zwar um deutlich mehr als um die 1,6 Milliarden Franken aus dem Nationalbank-Golderlös, die 2005 in die Zürcher Staatskasse flossen.

Im Weiteren verlangen die Initianten eine Verschärfung der Ausgabenbremse: Der gesetzlich vorgeschriebene mittelfristige Haushaltausgleich müsse ohne Privatisierungsgewinne und Nationalbank-Erträge erreicht werden. Dieser Zusatz ist unnötig, die Bremse wirkt bereits in ihrer heutigen Form; das haben die beiden Sparpakete der jüngsten Vergangenheit gezeigt. Es besteht deshalb kein Grund, den Handlungsspielraum der Politik weiter einzuschränken. kg.

 

Dienstag, 4. November 2008:

Die Medienagentur „Kleinreport“ verbreitet folgende Nachricht:

„NZZ baut Stellen ab

Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) startet «ein umfassendes Restrukturierungs- und Kostensenkungsprogramm». Von den Massnahmen seien sämtliche Bereiche betroffen, teilte der Verlag am Dienstag mit. Dabei werde es auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommen, wobei dieser in erster Linie durch natürliche Fluktuation, Frühpensionierungen und die Streichung offener Stellen erfolgen soll. Es werde jedoch auch zu Kündigungen kommen.

Als Grund für die Massnahmen nennt die NZZ die Erschütterungen auf den internationalen Finanzmärkten und die sich deutlich verschlechternde realwirtschaftliche Entwicklung. Als Folge davon seien die Erträge im Inserate- und Stellenmarkt zurückgegangen.

Als der Klein Report um 14.30 Uhr an der Falkenstrasse nachfragen wollte, wie viele Personen betroffen seien, konnte noch niemand Stellung nehmen, da gerade die Mitarbeitenden informiert wurden.“

 

______________

 

Der Hinweis des NZZ-Kommentators kg., man könne öffentliche und private Haushalte nicht miteinander vergleichen, wirkt vor diesem Hintergrund geradezu irreal und peinlich. Es ist angesichts der traurigen Nachricht aus dem Hause NZZ müssig zu fragen, ob man mit der viel geschmähten Milchbüchleinrechnung besser dastünde. Auf jeden Fall steht es den Damen und Herren von der Falkenstrasse momentan schlecht an, kluge Ratschläge zu erteilen. Vielmehr hätten Sie Grund, vom hohen Ross herabzusteigen.

Noch ein Tipp: Wenn eine Zeitung in Schwierigkeiten gerät, so könnte das unter Umständen an der Zeitung liegen.

Milchbüchlein? Die NZZ muss es ja wissen…

Montag, 3. November 2008:

Die Neue Zürcher Zeitung empfiehlt die Volksinitiative der SVP „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder!“ mit folgendem Kommentar zu Ablehnung:

 

„Milchbüchlein

Es ist ein beliebter politischer Trick, private und öffentliche Haushalte gleichzusetzen: Was sich privat nicht gehöre – Schulden machen zum Beispiel -, dürfe sich auch der Staat nicht erlauben. Mit diesem Trick operiert die SVP in ihrer Volksinitiative «Schluss mit der Schuldenwirtschaft zulasten unserer Kinder». Privatisierungsgewinne und Ausschüttungen der Nationalbank müssten «direkt und vollumfänglich» für den Schuldenabbau verwendet werden, verlangt sie. Wobei offen bleibt, was «direkt» bedeutet. Soll der Kanton automatisch Staatsanleihen zurückzahlen, sobald er von der Nationalbank Geld erhält? Und riskieren, dass er später für neues Geld mehr bezahlen muss?

Aber der Kanton ist ohnehin kein Privathaushalt, die Staats- keine Milchbüchleinrechnung: Wenn der Kanton Schulden macht, ist das nicht von vornherein des Teufels, sondern in vielen Fällen notwendig. Grossprojekte wie der Durchgangsbahnhof Löwenstrasse oder die Westumfahrung Zürich lassen sich nicht allein aus Steuererträgen und anderen Einnahmen finanzieren – dafür braucht es Fremdkapital. Sie sind im Übrigen nicht der angeblichen Ausgabenfreudigkeit der Verwaltung zu verdanken, sondern dem Willen des Zürchervolks und seiner Vertreter im Rathaus. Dass die Höhe der Verschuldung nicht unbegrenzt zunehmen darf, wird von niemandem bestritten. Der Blick zurück zeigt ja auch, dass der Schuldenberg in den letzten zehn Jahren kleiner geworden ist. Und zwar um deutlich mehr als um die 1,6 Milliarden Franken aus dem Nationalbank-Golderlös, die 2005 in die Zürcher Staatskasse flossen.

Im Weiteren verlangen die Initianten eine Verschärfung der Ausgabenbremse: Der gesetzlich vorgeschriebene mittelfristige Haushaltausgleich müsse ohne Privatisierungsgewinne und Nationalbank-Erträge erreicht werden. Dieser Zusatz ist unnötig, die Bremse wirkt bereits in ihrer heutigen Form; das haben die beiden Sparpakete der jüngsten Vergangenheit gezeigt. Es besteht deshalb kein Grund, den Handlungsspielraum der Politik weiter einzuschränken. kg.

 

Dienstag, 4. November 2008:

Die Medienagentur „Kleinreport“ verbreitet folgende Nachricht:

„NZZ baut Stellen ab

Die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) startet «ein umfassendes Restrukturierungs- und Kostensenkungsprogramm». Von den Massnahmen seien sämtliche Bereiche betroffen, teilte der Verlag am Dienstag mit. Dabei werde es auch zu einem Abbau von Arbeitsplätzen kommen, wobei dieser in erster Linie durch natürliche Fluktuation, Frühpensionierungen und die Streichung offener Stellen erfolgen soll. Es werde jedoch auch zu Kündigungen kommen.

Als Grund für die Massnahmen nennt die NZZ die Erschütterungen auf den internationalen Finanzmärkten und die sich deutlich verschlechternde realwirtschaftliche Entwicklung. Als Folge davon seien die Erträge im Inserate- und Stellenmarkt zurückgegangen.

Als der Klein Report um 14.30 Uhr an der Falkenstrasse nachfragen wollte, wie viele Personen betroffen seien, konnte noch niemand Stellung nehmen, da gerade die Mitarbeitenden informiert wurden.“

 

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Der Hinweis des NZZ-Kommentators kg., man könne öffentliche und private Haushalte nicht miteinander vergleichen, wirkt vor diesem Hintergrund geradezu irreal und peinlich. Es ist angesichts der traurigen Nachricht aus dem Hause NZZ müssig zu fragen, ob man mit der viel geschmähten Milchbüchleinrechnung besser dastünde. Auf jeden Fall steht es den Damen und Herren von der Falkenstrasse momentan schlecht an, kluge Ratschläge zu erteilen. Vielmehr hätten Sie Grund, vom hohen Ross herabzusteigen.

Noch ein Tipp: Wenn eine Zeitung in Schwierigkeiten gerät, so könnte das unter Umständen an der Zeitung liegen.

Die Huren der Mächtigen

Es ist keine Erscheinung unserer Zeit, dass sich Professoren und andere – echte und selbsternannte – Experten der Macht andienen, ja sich zu Huren der Mächtigen machen. Die Geschichte ist voll von Beispielen. Im 3. Reich hatten selbst so brillante Staatsrechtler wie Carl Schmitt keine Mühe damit, den „Willen des Führers“ als rechtliche Grundlage zu anerkennen und zur Basis ihrer Überlegungen zu machen. Wer von den Mächtigen abhängig ist, stellt sich ihnen nicht in den Weg. Intellektuelle und akademische Redlichkeit hin oder her.

Das beste Mittel, um dieser Entwicklung zu begegnen, ist eine funktionierende Demokratie. Und Voraussetzung dafür wiederum ist das Recht, seine Meinung frei äussern zu dürfen. Es ist darum das Natürlichste auf der Welt, dass Demokratie und freie Meinungsäusserung von den Mächtigen und ihren eifrigen Handlangern als lästig, wenn nicht gar bedrohlich empfunden werden. Beides müsse Grenzen haben, heisst es dann. Und als basierte nicht unser ganzer Staat auf dem Willen der Bürger und damit auf demokratischer Grundlage, wird postuliert, das Stimmvolk, das hierzulande immer noch als souverän bezeichnet wird, müsse sich an die Regeln des Rechtsstaates halten. Und wo man sich noch scheut, zum offenen Angriff gegen die direkte Demokratie überzugehen, fordert man deren „Verwesentlichung“ – oder man wählt den Umweg über die Gerichte. An willfährigen Experten und Richtern mangelt es den Mächtigen nie.

Auch der Kampf gegen die freie Meinungsäusserung kommt voran: Um in der Ausländer- und Asylpolitik das Terrain vorzubereiten, wurde eigens eine Antirassismus-Gesetzgebung eingeführt, ein Gesinnungsstrafrecht, ein Fremdkörper in einer freiheitlichen Rechtsordnung. Und nur noch „Experten“ wie Georg Kreis, die sich den politischen Verhältnissen und dem jeweiligen Zeitgeist rascher anpassen als ein Chamäleon, bestreiten noch, dass das Strafrecht als Waffe in der politischen Auseinandersetzung dient. Gleichzeitig lässt sich keinerlei positive Auswirkung der Strafnorm belegen. Im Gegenteil, die Rassismusberichte von Hans Stutz werden jedes Jahr dicker.

Der lösungsorientierte Professor Müller

Wer die Macht hat, braucht nicht zu denken. Er setzt durch, was er für richtig hält. Rechtfertigen muss er sich nicht. Und wenn, hat er dafür seine Helfer. Helfer wie Professor Georg Müller, der jüngst einen Beweis seiner Flexibilität lieferte. Gefragt, ob es beim Entscheid des Nationalrats, die Immunität von SVP-Präsident Toni Brunner aufzuheben, nicht auch um eine politische Frage gehe, gab er gegenüber Radio DRS zu Protokoll, dass dem selbstverständlich so sei, gerade weil es sich eben auch eine politische Frage handle, sei schliesslich die Bundesversammlung zuständig.

Die Antwort ist insofern bemerkenswert, dass Georg Müller einer der Ersten war, die sich mit der Rechtsnatur von Einbürgerungen befassten. Ihm ist es unter anderem zu verdanken, dass Einbürgerungen heute ein reiner Verwaltungsakt sind. Müller war sich auch nicht zu schade, die Resolution zu unterzeichnen, in der eine Schar von Staatsrechtlern zur Ablehnung der Einbürgerungsinitiative der SVP aufriefen.

Hätte Georg Müller den berühmten Einbürgerungsentscheid des Bundesgerichts kritisch auf seine Tragweite hin untersucht, anstatt sich lediglich an der Aussicht auf Masseneinbürgerungen und der damit einhergehenden Senkung des Ausländeranteils zu berauchen, hätte er festgestellt, dass die Lausanner Richter im Grunde nichts anderes getan haben, als den Schutz vor staatlicher Willkür zum höchsten Rechtsgut zu erheben. Wenn das wirklich so gewollt gewesen wäre, müsste also Toni Brunner konsequenterweise den Entscheid des Nationalrats auf Willkür überprüfen lassen können. Genau das hat aber das Bundesgericht in einem anderen Fall unter Berufung auf das untergeordnete Organisationsgesetz abgelehnt. Und was den Fall von Christoph Blocher angeht, der seinerseits eine gerichtliche Überprüfung der Vorkommnisse rund um die GPK verlangt, meldeten sich die Professoren, unter anderem auch Georg Müller, wieder zu Wort: „Wo kämen wir denn da hin, wenn da jeder gegen demokratische Institutionen klagen könnte?“ Jemand erkannte in dieser Anrufung eines Gerichts sogar den Versuch, den Rechtsstaat auszuhebeln. Selbstverständlich blieb derartiger Unsinn in professoralen Kreisen unwidersprochen.

 

Schutz des Privaten ist zentrale Staatsaufgabe

Ein Schaden ist nicht entstanden – und es wird auch keiner entstehen. Genau mit den erforderlichen 60 Stimmen, also äusserst knapp, erfuhr eine Parlamentarische Initiative der Grünen zur Einführung einer Deklarationspflicht für Parteispenden die vorläufige Unterstützung. Bereits jetzt ist klar, dass das Anliegen definitiv scheitern wird, wenn es nach der Beratung durch die zuständige Kommission irgendwann wieder ins Plenum kommt.

Eine grosse Mehrheit des Rates und sicherlich auch der Bevölkerung weiss um die Bedeutung des Privaten und wird den Staat niemals von seiner Aufgabe, es zu schützen, entbinden. Für diese Mehrheit ist klar, dass, wer sein Geld nicht vom Staat erhält, weder diesem, noch der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Wer jedoch, wie der ehemalige Fraktionspräsident der Sozialdemokraten, „totale Transparenz“ verlangt, dem bleibt es freilich unbenommen, auch ohne Zwang, seine Bücher offen zu legen. Die Genossen dürfen gerne mit gutem Beispiel vorangehen.

Der Schutz des Privaten ist eine der zentralen Aufgaben eines Gemeinwesens. Gerade in den zahlreichen, von den Linken geforderten und teilweise durchgesetzten Diskriminierungsverboten, kommt dies zum Ausdruck. Der freiheitliche Rechtsstaat bestimmt die Grenzen, für die Bereiche, in denen der Staat nichts zu suchen hat. Sehr eindrücklich formulierte dies der grosse Staatsmann William Pitt (1759-1806) als er sich im englischen Parlament gegen die Einführung einer Verbrauchssteuer auf Apfelwein und die Absicht der Staatsgewalt, in diesem Zusammenhang Gebäude und Anlagen zu durchsuchen, zur Wehr setzte: „Der ärmste Mann in seiner Hütte kann aller Gewalt der Krone Trotz bieten. Das Haus mag baufällig sein; das Dach mag wanken; der Wind mag hindurchpfeifen; das Unwetter mag eindringen – aber der König darf nicht eindringen; all seine Gewalt darf es nicht wagen, die Schwelle dieser zerfallenen Wohnstatt zu überschreiten.“

Die Debatte im Kantonsrat war lebhaft und sogar hoch stehend. Allerdings gelang es dem Referenten der Sozialdemokraten, das Niveau rasch wieder zu senken, indem er sich mit Inbrunst Kleinkram widmete. Erwähnung verdient allerdings, dass der Vorstoss der Grünen seiner Ansicht nach zu wenig weit geht. Das ist insofern bemerkenswert, als die Sozis offenbar die Grünen links und die SVP rechts überholen wollen. Man darf gespannt sein, ob sie diesen Spagat aushalten.

Hier gelten unsere Regeln

Die Föderation Islamischer Dachorganisationen in der Schweiz (FIDS) und die Koordination Islamischer Organisationen der Schweiz (KIOS) kritisieren das Bundesgerichtsurteil, wonach auch muslimische Schüler am Schwimmunterricht teilzunehmen haben. KIOS-Präsident Farhad Afshar bezeichnet es gar als unzulässig, die Integration über den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit zu stellen.

Tatsächlich wäre es bedenklich, das rechtlich kaum fassbare Anliegen nach Integration einem verfassungsmässigen Grundrecht gegenüberzustellen und diesem sogar vorzuziehen. Das hat das Bundesgericht aber gar nicht getan, obwohl dies von oberflächlich arbeitenden Journalisten so kolportiert worden ist. Das Bundesgericht ist lediglich dem uralten Grundsatz nachgekommen, wonach die Berufung auf ein verfassungsmässiges Recht nicht von der Erfüllung verfassungsmässiger Pflichten entbindet. Wäre dem nicht so könnte beispielsweise jemand behaupten, seine Religion verbiete das Bezahlen von Steuern. Es leuchtet ein, dass Derartiges – im Interesse des Gemeinwesens – nicht sein darf.

Gegen einen Dialog mit Muslimen ist nichts einzuwenden. Bei aller Offenheit, ist jedoch unmissverständlich klar zu machen, dass unsere freiheitliche Rechtsordnung, die auf den Werten der Aufklärung basiert, nicht zur Disposition steht. Das haben alle, die hier leben wollen, zu akzeptieren. Ansonsten steht es ihnen frei, sich einen anderen Aufenthaltsort zu suchen.

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